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tztühcseg hcilthcerrebehrU Zum Verbleib beim Bieter bestimmt! Nicht mit dem Angebot zurückgeben! KEV 110.2 (B) A EU
Aufforderung zur Angebotsabgabe nach VOB/A Abschnitt 2
(Datum)
(Vergabestelle)
Vergabe-/Projekt Nr.:
Vergabeart Offenes Verfahren Nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren
Ablauf der Angebotsfrist Datum:
GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR
Aufforderung zur Angebotsabgabe
Baumaßnahme:
in:
Leistung:
3202 rebmevoN
2 ttinhcsbA A/BOV hcan negnubierhcssuA-UE ieb ebagbastobegnA ruz gnuredroffuA 4.042/006.06 Gemeindeverwaltungsverband Kapfenburg
Westhausen, 24.09.2026 Jahnstraße 2
73463 Westhausen
WE21045A2-MT-NKB
16.11.2026 Uhrzeit: 10:15
Bindefrist endet am: 22.01.2027
Erweiterung SKA Westhausen - FA1B: Schneckenhebewerk,
Belebungsbecken, Nachklärbecken
Kläranlage Westhausen
Maschinelle und hydraulische Ausrüstung - NKB
Liste der Anlagen:
A) Anlagen, die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
Teilnahmebedingungen - KEV 112.2 (B) TB EU - Mindestanforderungen an Nebenangebote EU - KEV 170 AErg EU Neb - Information Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) - KEV 169 Info DSGVO -
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Vergabe-/Projekt Nr.:
- Hierankreuzen, fallsderVertragunterdasTariftreue- undMindestlohngesetz fürBaden-Württemberg (LTMG)fällt,vgl.§2LTMG.
- Dieangekreuzten Vordrucke sindbeiAbgabemehrererHauptangebote fürjedesHauptangebot separatausgefüllteinzureichen, esseidenn,derjeweiligeVordruck trifftnichtfüralleHauptangebote zu(z.B. EinsatzandererUnternehmen beiHauptangebot 1,nichtjedochbeiHauptangebot 2).
- DieseErklärungistimRegelfallnurbeimOffenenVerfahrenanzukreuzen undbeizufügen.
- Nichteinzureichen beiAngabederPQ-Nummer imAngebotsschreiben undbeiAbgabeeinerEinheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).Außerdem nichtvomBietereinzureichen beiNichtoffenen VerfahrenundVerhandlungsverfahren.
- sieheKVHB-Bau Teil0,Hinweise0.1.2.1Nr.1.5 !netobrev gnumhahcaN
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3202 rebmevoN
2 ttinhcsbA A/BOV hcan negnubierhcssuA-UE ieb ebagbastobegnA ruz gnuredroffuA 4.042/006.06 KEV 110.2 (B) A EU
WE21045A2-MT-NKB B) Anlagen, die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
Besondere Vertragsbedingungen - KEV 116.1 (B) BVB - Weitere Besondere Vertragsbedingungen Seite 1 u. 2 - KEV 116.2 (B) WBVB - Weitere Besondere Vertragsbedingungen Seite 3 - KEV 116.3 (B) WBVB - Zusätzliche Vertragsbedingungen - KEV 117 (B) ZVB - Besondere Vertragsbedingungen LTMG-BW 1) - KEV 117.3 (B) BVB Tariftreue/Mindestlohn - Stoffpreisgleitung - KEV 184 AngErg StGl - Verzeichnis der Zusätzl./Ergänzenden Technischen Vertragsbedingungen im Straßenbau - KEV 172.1 ZTV-ETV StB - Verzeichnis der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen im Ingenieurbau - KEV 172.2 ZTV-Ing - Pläne/Zeichnungen Nr. Siehe Anlagenverzeichnis
Besondere Vertragsbedingungen Wartung - KEV 146 (W) BVB - Bestandsliste - KEV 148 (W) Bestand - Arbeitskarte - KEV 149 (W) Arbeit - Baufristenplan Anlagen gem. Anlagenverzeichnis
C) Anlagen, diesoweit erforderlich ausgefüllt mit demAngebot einzureichen sind: 2)
Angebotsschreiben - KEV 115.2 (B) Ang EU - Leistungsverzeichnis/Leistungsbeschreibung (Inhalt lt. Titelblatt) Erklärung derBietergemeinschaft 3) - KEV 175 AngErg Bietergem - Verzeichnis Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen - KEV 177 AngErg AU EU - Eigenerklärungen zurEignung 4) - KEV 179 AngErg Eignung - Verpflichtungserklärung Mindestlohn LTMG-BW 1) - KEV 179.3 AngErg Tariftreue/Mindestlohn - Lohngleitung ZVB und Änderungssätze - KEV 183 AngErg LGI - Angebotsschreiben Wartung während der Verjährungsfrist - KEV 145.1 (W) Ang Nr. 1 - Aufgliederung der Angebotssumme Vordruck Preis 1a und Preis 1b - KEV 180.1 Preis 1a und KEV 180.2 Preis 1b - Aufgliederung wichtiger Einheitspreise - KEV 182 AngErg Preis 2 - Verwertung bzw. Beseitigung von Bau- und Abbruchabfall (Nebenangebot) - KEV 185 AngErg Bauabfall - Eigenerklärung Russlandbezug
D) Anlagen, dieausgefüllt auf gesondertes Verlangen derVergabestelle einzureichen sind: 2)
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - KEV 178 AngErg AU Verpfl - Aufgliederung der Angebotssumme Vordruck Preis 1a und Preis 1b - KEV 180.1 Preis 1a und KEV 180.2 Preis 1b - Aufgliederung wichtiger Einheitspreise - KEV 182 AngErg Preis 2 - Urkalkulation Benennung und Referenzliste (Bauleiter, Polier,...) gem. Baubeschreibung
E) Sonstige Anlagen: Kenn- und Hinweiszettel für Angebotsumschlag - KEV 189.1 (B) Kenn CertiFORM -
- Es ist beabsichtigt, die in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und auf Rechnung
des GVV Kapfenburg zu vergeben.
Es ist außerdem beabsichtigt, Wartungsarbeiten gemäß beigefügter Vertragsunterlagen zu vergeben. Die für die Inspektion und Wartung angebotenen Jahrespauschalen und Gleitklauseln werden indie Wertung des Angebotes für dieHerstellung derAnlage einbezogen. 5
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- Die Kommunikation erfolgt Vergabe-/Projekt Nr.: KEV 110.2 (B) A EU elektronisch über die Vergabeplattform auf andere Weise (schriftlich/ Textform) In Kombination: bis zur Angebots(er)öffnung elektronisch über die Vergabeplattform, danach schriftlich oder in Textform
Stelle Tel. Fax E-Mail Straße PLZ/Ort
Die unter Rubrik C)derListederAnlagen (s.Seite 2dieses Schreibens) angekreuzten Anlagen 6)
- Eshandeltsichdabeium"C)Anlagen,diesoweiterforderlich ausgefülltmitdemAngeboteinzureichen sind". *)HierdieUnterlagen nennen,dieauchdannnachgefordert werden,wenndieRegelungunter3.1.1angekreuzt wurde(Ausnahme vomAusschluss derNachforderung).
- NachNr.2.5Abs.5derTeilnahmebedingungen -KEV112.2(B)TBEU-wirddasNebenangebot vonderWertungausgeschlossen, wennderNachweis derErfüllungderMindestanforderungen nichtmit AbgabedesNebenangebots vorliegt.
- Eshandeltsichdabeium"D)Anlagen,dieaufgesondertes Verlangen derVergabestelle einzureichen sind".
- Dazugehörenz.B.dieinderEigenerklärung zurEignung(-KEV179AngErgEignung -)genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen,mitdenendieindieengereWahlgekommenen nichtpräqualifizierten Unternehmen beiÖffentlichen Ausschreibungen ihreEigenerklärungen bestätigen. !netobrev gnumhahcaN
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Gemeindeverwaltungsverband Kapfenburg
Jahnstraße 2 73463 Westhausen
- Unterlagen und Preisangaben
3.1 Unterlagen, diemit demAngebot einzureichen sind Die nachfolgend angekreuzten Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise) sind, soweit erforderlich, mit dem Angebot einzureichen. Soweit es sich dabei um Vordrucke oder um das Leistungsverzeichnis/die Leistungsbeschreibung handelt, sind diese ausgefüllt einzureichen.
Bei Nebenangeboten: Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen (vgl. Nr. 2.5 Abs. 1 - KEV 112.2 (B) TB EU -)
Urkalkulation
3.1.1 Ausschluss der Nachforderung von Unterlagen (§ 16a EU Abs. 3 VOB/A)
Fehlende Unterlagen, die mit Angebotsabgabe einzureichen waren, werden nicht nachgefordert. Der Ausschluss der Nachforderung gilt jedoch nicht für folgende Unterlagen: *) *) *) *) Auch wenn die vorstehende Erklärung nicht angekreuzt ist, werden folgende Unterlagen nicht nachgefordert:
- BeiNebenangeboten: Nachweis derGleichwertigkeit bzw.Nachweis derErfüllung derMindestanforderungen (vgl. Nr. 2.5Abs. 1-KEV 112.2 (B)TBEU-).7)
3.1.2 Ausschluss der Nachforderung von Preisangaben (§ 16a EU Abs. 3 VOB/A) Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert.
3.2 Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind Die nachfolgend angekreuzten Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Soweit es sich dabei um Vordrucke handelt, sind diese ausgefüllt vorzulegen.
Die unter Rubrik D)derListederAnlagen (s.Seite 2dieses Schreibens) angekreuzten Anlagen 8) Die unter Nr. 5 der Teilnahmebedingungen (- KEV 112.2 (B) TB EU -) genannten Unterlagen, soweit sie auf gesondertes Verlangen derVergabestelle vorzulegen sind.9
Urkalkulation
- Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nr. 2.5 der Teilnahmebedingungen gilt nicht. Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 2.5 der Teilnahmebedingungen), ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Nachlässe mit Bedingungen beinhalten für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
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- Es gelten die beigefügten Teilnahmebedingungen.
5.1 Abweichend von diesen Teilnahmebedingungen gilt Folgendes:
5.2 Wegen Sicherheiten wird auf Nr. 8 - KEV 116.1 (B) BVB - hingewiesen.
5.3 Losweise Vergabe nein ja, Angebote sind möglich für
alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
5.4 Abgabe mehrerer Hauptangebote:
Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist zugelassen
nicht zugelassen
8.1 Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel schriftlich* !netobrev gnumhahcaN
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2 ttinhcsbA A/BOV hcan negnubierhcssuA-UE ieb ebagbastobegnA ruz gnuredroffuA 4.042/006.06 Vergabe/Projekt Nr.: KEV 110.2 unter folgenden weiteren Bedingungen: WE21045A2-MT-NKB (B) A EU nur in Verbindung mit einem Hauptangebot
Sind Nebenangebote für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle zugelassen, müssen diese unter Verwendung des Vordrucks - KEV 185 AngErg Bauabfall - eingereicht werden.
eine maximale Anzahl an Losen: siehe Bekanntmachung oder Aufforderung zur Interessensbestätigung nur für ein Los bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los: Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann. Höchstzahl: siehe Bekanntmachung bzw. Aufforderung zur Interessensbestätigung. Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen:
zugelassen, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sie sich nicht nur im Preis, sondern auch inhaltlich voneinander unterscheiden.
Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 EU Absatz 1 Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot.
5.5 Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis
-
Bis zum Ablauf der Bindefrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden.
-
Zahlungen und Finanzierungsbedingungen
siehe Weitere Besondere Vertragsbedingungen - KEV 116.2 (B) WBVB - bzw.
Zusätzliche Vertragsbedingungen - KEV 117 (B) ZVB -.
- Weitere Angaben
8.2 Nachprüfungsbehörden gemäß §21EUVOB/A 10)
Vergabekammer (§ 156 GWB) Vergabekammer Baden-Württemberg - Regierungspräsidium Karlsruhe Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe, vergabekammer@rpk.bwl.de
10)sieheKVHB-Bau Teil0,Hinweise0.1.2.1Nr.1.3
- Nurmöglichindenunter§11bEUAbs.2und3VOB/Agenannten Ausnahmefällen Seite 4 von 5
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KEV 110.2 (B) A EU
Vergabe/Projekt Nr.:
8.3
- Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beiliegende Angebotsschreiben zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in einem verschlossenen Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an die im Briefkopf genannte Stelle nicht an die im Briefkopf genannte, sondern an folgende Stelle *):
zu senden oder dort abzugeben.
Der Umschlag ist mit dem anliegenden Kenn- und Hinweiszettel - KEV 189 Kenn - zu versehen. Er muss Ihren Firmennamen, Ihre Anschrift und - soweit nicht vorgedruckt - die Angabe "Baumaßnahme..." und "Angebot für..." (entsprechend den Angaben auf Seite 1) enthalten.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur / dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei offenen Verfahren).
(Unterschrift)
*)
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GVV Kapfenburg
Soll das Angebot nicht an die im Briefkopf genannte Stelle, sondern an eine andere Stelle gesandt bzw. dort abgegeben werden, ist diese Alternative anzukreuzen. Außerdem ist die andere Stelle hier anzugeben.
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Zum Verbleib beim Bieter bestimmt! Nicht mit dem Angebot zurückgeben! KEV 112.2 (B) TB EU
Teilnahmebedingungen nach VOB/A Abschnitt 2
Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen
Hinweis Der Auftraggeber verfährt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A"Allgemeine Bestimmungen für dieVergabe vonBauleistungen" (VOB/A 2019, Abschnitt 2)
-
Mitteilungen von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
-
Form und Inhalt der Angebote 2.1 (1) Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
(2)
(3) Die Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw. sind mit höchstens zwei Nachkommastellen und ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebots hinzuzufügen.
(4) Alle Eintragungen des Bieters müssen dokumentenecht sein.
(5) Erklärungen und Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind bis zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
2.2
2.3 Selbst gefertigte Abschriften oder Kurzfassungen des Leistungsverzeichnisses können verwendet werden. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.
2.5 Nebenangebote (1) Soweit Nebenangebote zugelassen sind, müssen sie die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. (2)
(3) Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
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9102 rebmetpeS
2 ttinhcsbA A/BOV hcan negnugnidebemhanlieT 0.240/006.06 nach VOB/A Abschnitt 2
Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in "Mischkalkulationen" auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen.
2.4 Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.
Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenden Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Es müssen alle Leistungen erfasst sein, die zu einer einwandfreien Ausführung erforderlich sind.
(4) Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
(5) Werden die Anforderungen der Absätze 1 bis 4 nicht erfüllt, dann werden die Nebenangebote von der Wertung ausgeschlossen.
2.6 Preisnachlässe
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
- an der im Angebotsschreiben - KEV 115.2 (B) Ang EU - bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebots und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 2.7 Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere für Bietergemeinschaften.
- Bietergemeinschaften Bei schriftlicher Angebotsabgabe haben Bietergemeinschaften mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung nach dem Vordruck - KEV 175 AngErg Bietergem - abzugeben.
Bei elektronischer Angebotsabgabe ist die Erklärung nach dem Vordruck - KEV 175 AngErg Bietergem - mit dem Angebot abzugeben. Auf Verlangen der Vergabestelle ist sie von allen Mitgliedern fortgeschritten oder qualifiziert zu signieren oder mit einem fortgeschrittenen oder qualifizierten Siegel zu versehen.
3.2 Sofern nicht im Offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.
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KEV 112.2 (B) TB EU
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten im Vordruck - KEV 177 AngErg AU EU
- benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen nach Vordruck - KEV 178 AngErg AU Verpfl - dieser Unternehmen vorzulegen.
- Eignung
5.1 Offenes Verfahren Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis derEignung fürdiezuvergebende Leistung durch denEintrag indie Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Unter Nr. 5.3 des Angebotsschreibens -KEV 115.2 (B)AngEU-sinddie Nummern anzugeben, unter denen das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen ist. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung fürdiePräqualifikation erfüllen, ggf.ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 4 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen nach Vordruck
- KEV 179 AngErgEignung - auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" (- KEV 179 AngErg Eignung -) bzw. in der EEE *) genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Nichtoffene Verfahren, Verhandlungsverfahren
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2 ttinhcsbA A/BOV hcan negnugnidebemhanlieT 0.240/006.06 4. Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" (- KEV 178 AngErg AU Verpfl -) abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
- Entweder dieausgefüllte "Eigenerklärung zurEignung" nachVordruck -KEV 179AngErg Eignung -,ggf.ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
5.2 Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen anderen Unternehmen präqualifiziert sindoder die Voraussetzung fürdiePräqualifizierung erfüllen, ggf.ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen indieengere Wahl, sindaufgesondertes Verlangen dieinder "Eigenerklärung zur Eignung" (- KEV 179 AngErg Eignung -) bzw. der EEE *) genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten anderen Unternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten anderen Unternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, dienichtindeutscher Sprache abgefasst sind,isteine Übersetzung indiedeutsche Sprache beizufügen.
Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
-
Gleitklausel Ist in Nr. 9 der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen - KEV 116.2 (B) WBVB - eine Lohngleitung vorgesehen, dann sind dafür im Vordruck - KEV 183 AngErg LGl - die v.T.- Änderungssätze anzubieten. Sie werden in die Angebotswertung einbezogen.
-
Melde- und Informationsstelle für Vergabesperren (1) Vor der Auftragsvergabe wird der Auftraggeber bei Vergaben > 50.000 Euro bei der Melde- und Informationsstelle ¹) Auskünfte über die Zuverlässigkeit des Bieters einholen. (2) Ein Ausschluss wegen schwerer Verfehlungen (z. B. Straftaten, die im Geschäftsverkehr oder in Bezug auf diesen begangen worden sind) wird der Melde- und Informationsstelle nach Anlage 2 der VwV Korruptionsverhütung und -bekämpfung vom 19. Dezember 2005 (GABI. 2006, S. 125) mitgeteilt.
*) siehe - KEV 193 Info EU-Standardformulare - ¹) siehe KVHB-Bau Teil 0, Hinweise 0.2.5
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KEV 169 Info DSGVO
Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen.
- Was sind die Rechtsgrundlage und der Zweck der Verarbeitung der personenbezogenen Daten?
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)OVGSD( gnundrorevdnurgztuhcsnetaD noitamrofnI 0.442/006.06 Vergabe-/Projekt-Nr.:
- Wer ist verantwortlich für die Datenverarbeitung? ²)
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tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR Information Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
WE21045A2-MT-NKB
im/bei ¹)
Gemeindeverwaltungsverband Kapfenburg
Jahnstraße 2
73463 Westhausen (Vergabestelle)
Die oben im diesem Vordruck - KEV 169 Info DSGVO - genannte Vergabestelle verarbeitet im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge neben unternehmensbezogenen auch personenbezogene Daten. Mit diesem Datenschutzhinweis möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren.
Gemeinde Westhausen
Jahnstraße 2
73463 Westhausen
info@westhausen.de / Tel. 07363/84-0
- Wie sind die Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten? ³)
Herr Martin Brandt, Landratsamt Ostalbkreis
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
datenschutz@ostalbkreis.de Tel. 07361/503-1603
Die oben im diesem Vordruck - KEV 169 Info DSGVO - genannte Vergabestelle hat bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Vergaberecht zu beachten. Dazu gehören insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) bzw. die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) sowie die Landeshaushaltsordnung (LHO).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten dient der Durchführung des Vergabeverfahrens und erfolgt auf Grundlage von § 4 LDSG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c und e DSGVO. Ohne die Daten sowie die erforderlichen Auskünfte kann kein Zuschlag erteilt werden, da abgegebene Angebote unvollständig und damit auszuschließen sind.
- Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?
Wir erheben, verarbeiten und nutzen die Daten, die Sie uns im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung stellen. Das sind insbesondere:
Persönliche Kontaktdaten und Namen von Bietern, soweit es sich um natürliche Personen oder Personengesellschaften handelt, und Kontaktdaten von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der Bieter (z.B. Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse , Telefonnummer),
Daten zur Qualifikation/Eignung eingesetzter Beschäftigter des Bieters und Referenzen über in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistungen. Eine Datenerhebung darüber hinaus erfolgt nur, sofern wir dazu rechtlich verpflichtet sind oder Sie eingewilligt haben.
- Wie verarbeiten wir diese Daten?
Ihre Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens dokumentiert und der Vergabeakte beigelegt.
¹) Hier Name/Bezeichnung und Kontaktdaten der für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stelle eintragen. ²) Hier Name und Kontaktdaten der für die Datenverarbeitung verantwortlichen Person der Vergabestelle eintragen. ³) Hier die Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten des Auftraggebers eintragen. Seite 1 von 2
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1202 iluJ
)OVGSD( gnundrorevdnurgztuhcsnetaD noitamrofnI 0.442/006.06 KEV 169 Info DSGVO Information Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) 6. Werden die personenbezogenen Daten weitergegeben? Vergabe-/Projekt-Nr.: Alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen WE21045A2-MT-NKB verarbeitet werden, werden nur dann weitergegeben, wenn die Übermittlung gesetzlich zulässig ist oder Sie in die Übermittlung eingewilligt haben.
Zu den Empfängern aufgrund einer gesetzlich zulässigen Übermittlung können insbesondere gehören: Unterlegene Bieter, die einen Antrag nach § 62 Abs. 2 VgV stellen bzw. gemäß § 19 Abs. 1 VOL/A (§ 46 Abs. 1 UVgO) oder § 19 Abs. 2 VOB/A über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes sowie den Namen des erfolgreichen Bieters zu unterrichten sind.
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bei einer Auftragssumme ab 30.000,- Euro (ohne Umsatzsteuer) muss der öffentliche Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (künftig: Wettbewerbsregister) einholen.
Für Liefer- und Dienstleistungen gilt: Bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000,- Euro ohne Umsatzsteuer wird für die Dauer von drei Monaten (§ 30 Abs. 1 UVgO) über jeden vergebenen Auftrag auf unserer Internetseite informiert. Diese Information enthält auch den Namen des beauftragten Unternehmens.
Für Bauleistungen gilt: Bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert über 25.000,- Euro ohne Umsatzsteuer und bei Freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert über 15.000,- Euro ohne Umsatzsteuer wird für die Dauer von sechs Monaten (§ 20 Abs. 3 VOB/A) über jeden vergebenen Auftrag auf unserer Internetseite informiert. Diese Information enthält u.a. auch den Namen des beauftragten Unternehmens.
Die Stelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen (Vergabekammer). Gerichte im Falle von Klagen.
- Wie lange werden personenbezogene Daten verarbeitet?
Für die Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten gelten die landesrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Vergabeunterlagen.
- Welche Rechte haben betroffene Personen?
Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Nähere Informationen ergeben sich insbesondere aus Art. 15 bis 18 und 21 DS GVO.(cid:10)In einigen Fällen gilt, dass das Recht nicht in Anspruch genommen werden kann oder darf. Sofern dies gesetzlich unzulässig ist, teilen wir Ihnen den Grund für die Verweigerung mit.
Recht auf Auskunft Esbesteht einRecht aufAuskunft dervonderVergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Recht auf Berichtigung Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die personenbezogenen Daten der betroffenen Person nicht(mehr) zutreffend sind. Bei unvollständigen Daten kann - unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung - eine Vervollständigung verlangt werden.
Recht auf Löschung Die betroffene Person kann dieLöschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen. DerAnspruch hängt jedoch u.a.davon ab,obdieDaten nochzurErfüllung derAufgaben benötigt werden.
Recht auf Einschränkung derVerarbeitung Die betroffene Person hat das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nichtentgegen, soweit anderVerarbeitung einwichtiges öffentliches Interesse besteht.
Recht auf Widerspruch Soweit die personenbezogenen Daten der Betroffenen auf Grundlage von Art. 6Abs. 1lit.eDSGVO verarbeiten werden, hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der sie betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht. Ebenso kann entgegenstehen, wenn die Verarbeitung für die Durchführung des Vergabeverfahrens oder dieAbwicklung desVertrages weiterhin erforderlich ist.
Der Widerspruch ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Person der Vergabestelle (siehe Ziff. 1) zu richten. Recht auf Widerruf Jede betroffene Person hat das Recht, sofern personenbezogene Daten auf der Grundlage einer Einwilligung verarbeitet werden, diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zuwiderrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt vondem Widerruf unberührt.
Der Widerruf ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Person der Vergabestelle (siehe Ziff. 1) zu richten.
Recht auf Beschwerde Jede betroffene Person kann sich unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe mit einer Beschwerde an den Landesbeauftragten fürdenDatenschutz unddieInformationsfreiheit wenden, wenn siederAuffassung ist,dassdieAuskunft gebende Stelle ihren Pflichten nichtoder nichtinvollem Umfang nachgekommen ist.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) Lautenschlagerstraße 20 70173 Stuttgart Telefon: 0711/61 55 41 - 0 Telefax: 0711/61 55 41 - 15 https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de
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