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Ingenieurbüro Matthias Strobel Telefon +49 (7366) 9696-10 Gerberstraße 5 Telefax +49 (7366) 9696-96 1 73453 Abtsgmünd post@ms-ingenieure.de Inhaber: Matthias Strobel www.ms-ingenieure.de -eg hcilthcerrebehru timad dnu lebortS saihttaM sorübrueinegnI sed mutnegiE segitsieg tsi tkudorP seseiD .ztasresnedahcS muz nethcilfprev negnuldnahrediwuZ redo ebagretieW etgimhenegnU .tztühcs AUFTRAGGEBER : GEMEINDEVERWALTUNGSVERBAND KAPFENBURG PROJEKT : ERWEITERUNG SKA WESTHAUSEN – FA1B SCHNECKENHEBEWERK, BELEBUNGSBECKEN, NACHKLÄRBECKEN PROJEKT-NR. : WE21045A2-NKB
B A U B E S C H R E I B U N G
- MASCHINENTECHNISCHE AUSRÜSTUNG -
ERWEITERUNG SKA WESTHAUSEN – FA1B
SCHNECKENHEBEWERK, BELEBUNGSBECKEN,
NACHKLÄRBECKEN
Aufgestellt: Abtsgmünd, den 23.09.2026, NH
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INHALTSVERZEICHNIS
1.0 ALLGEMEINES ............................................................................................................................... 3 1.1 ALLGEMEINE BESCHREIBUNG .......................................................................................................................... 3 1.2 AUSZUFÜHRENDE LEISTUNGEN ........................................................................................................................ 3 1.3 AUSGEFÜHRTE VORARBEITEN .......................................................................................................................... 3 1.4 AUSGEFÜHRTE LEISTUNGEN ............................................................................................................................. 3 1.5 WEITERE MASSNAHMEN ..................................................................................................................................... 3 1.6 GLEICHZEITIG LAUFENDE BAUARBEITEN ....................................................................................................... 4 1.7 RANGFOLGE DER VERTRAGSBESTANDTEILE ................................................................................................ 4 2.0 ANGABEN ZUR BAUSTELLE ........................................................................................................ 4 2.1 LAGE DER BAUSTELLE ....................................................................................................................................... 4 2.2 VERKEHRSWEGE / VERKEHR IM BAUBEREICH / VERKEHRSSICHERUNG .................................................. 6 2.3 ANSCHLUSSMÖGLICHKEITEN AN VER- UND ENTSORGUNGSLEITUNGEN ................................................. 6 2.4 LAGER- UND ARBEITSPLÄTZE ........................................................................................................................... 7 2.5 ÖFFENTLICHER VERKEHR IM BAUBEREICH .................................................................................................... 7 3.0 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG .................................................................................................... 7 3.1 VERKEHRSFÜHRUNG .......................................................................................................................................... 7 3.2 BAUABLAUF.......................................................................................................................................................... 7 3.3 STOFFE UND BAUTEILE ...................................................................................................................................... 8 3.4 STRASSENBAU ..................................................................................................................................................... 8 3.5 ABBRUCHARBEITEN / PROVISORIEN ................................................................................................................ 9 3.6 ABFÄLLE / ENTSORGUNGEN / TRANSPORT .................................................................................................... 9 3.7 WINTERBAU .......................................................................................................................................................... 9 3.8 SICHERUNGSMASSNAHMEN .............................................................................................................................. 9 3.9 MONTAGE .............................................................................................................................................................. 9 3.10 VERMESSUNG....................................................................................................................................................... 9 3.11 BAUZEITENPLÄNE UND BAUSTELLENEINRICHTUNGSPLÄNE ...................................................................... 9 3.12 HINWEISE ZUR RECHNUNGSSTELUNNG / AUFMASS ................................................................................... 10 3.13 QUALIFIKATIONSNACHWEISE .......................................................................................................................... 10 3.14 SONSTIGES ......................................................................................................................................................... 11 3.15 KALKULATIONSHINWEISE ................................................................................................................................ 11 3.16 BAUSTELLENVERORDNUNG ............................................................................................................................ 11 3.17 BESICHTIGUNG DER ANLAGEN ....................................................................................................................... 11 4.0 AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN .................................................................................................. 12 4.1 VOM AUFTRAGGEBER ZUR VERFÜGUNG GESTELLTE AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN .......................... 12 4.2 VOM AUFTRAGNEHMER ZU ERSTELLENDE BZW. ZU BESCHAFFENDE AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN 12 4.3 AUSFÜHRUNGSZEIT .......................................................................................................................................... 12 4.4 ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN ......................................................................................................................... 12 4.5 BESCHREIBUNG DER FABRIKATE UND ANLAGENTEILE ............................................................................. 13
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1.0 ALLGEMEINES
1.1 ALLGEMEINE BESCHREIBUNG
In den folgenden Ausschreibungen steht die hydraulische und biologische Erweiterung der Kläranlage Westhausen im Mittelpunkt. Die Notwendigkeit für diesen Ausbau ergibt sich aus dem zusätzlichen Kapazitätsbedarf, der durch den geplanten Anschluss der Kläranlagen Lauchheim und Lippach an Westhausen entsteht. Die Bau- und Modernisierungsarbeiten wer- den parallel zum laufenden Betrieb durchgeführt. Im Rahmen der Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind insbesondere folgende Bauwerke und Leistungen vorgesehen: Neubau eines Schneckenhebewerks Neubau eines Kompaktanlagengebäudes in Stahlbeton- und Mauerwerksbauweise Herstellung von Verteilerschächten für die Belebungs- und Nachklärstufe Neubau des Belebungsbeckens 2 und des Nachklärbeckens 2 Umbau und Anpassung der bestehenden Belebungsbecken 1 und Nachklärbecken 1 Neubau eines Schlammpumpwerks einschließlich Gebläsestation Herstellung der erforderlichen Rohrleitungs- und Kanalbauarbeiten
1.2 AUSZUFÜHRENDE LEISTUNGEN
Die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten die Maschinelle Ausrüstung. Nachfolgend ist der Umfang als Übersicht aufgeführt:
Räumer, Laufsteege und Rinnen Belebungsbecken 1 (Bestand) Belebungsbecken 2 Verteilbauwerk Nachklärbecken Nachklärbeckenräumer 1 (Bestand) Nachklärbeckenräumer 2 Allgemeines
1.3 AUSGEFÜHRTE VORARBEITEN
Baugrunduntersuchung mit Gründungsberatung Kampfmittelfreigabe für das Baufeld Vorabstimmungen mit der Gemeinde, den Behörden und den Leitungsträgern
1.4 AUSGEFÜHRTE LEISTUNGEN
Entfernung des Bewuchses und Baumfällung, ohne Rodung der Wurzelstöcke
1.5 WEITERE MASSNAHMEN
Zeitgleich werden in getrennten Ausschreibungen die Gewerke Maschinenbau und Elektro- technik ausgeschrieben. Die Ausführung der Leistungen erfolgt teilweise parallel und ist ent- sprechend zwischen den beteiligten Gewerken abzustimmen und zu koordinieren. Nähere Angaben zu den vorgesehenen Bauabläufen und Ausführungszeiträumen sind dem beigefügten Baufristenplan und Ablaufplan zu entnehmen.
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1.6 GLEICHZEITIG LAUFENDE BAUARBEITEN
Parallel zu den Arbeiten dieser Ausschreibung erfolgen die Arbeiten aus den vorgenannten Gewerken aus Punkt „Weitere Maßnahmen“. Es ist darauf zu achten, dass den jeweiligen Auf- tragnehmern dieser Gewerke nach Abstimmung die Benutzung der Baustraßen, Zugänge und Lagerflächen gewährt wird. Es werden hier zusätzlich zu den planmäßigen Baustellenterminen Koordinierungsgespräche zur Abstimmung der Gewerke, welche durch die Fachbauleitung wahrzunehmen sind, erfol- gen. Diese zusätzlichen Aufwendungen werden nicht gesondert vergütet und sind einzukalku- lieren.
1.7 RANGFOLGE DER VERTRAGSBESTANDTEILE
Bei Widersprüchen in der Leistungsbeschreibung gelten nacheinander: Leistungsverzeichnis mit allen Vertragsgrundlagen Baubeschreibung Zeichnungen
2.0 ANGABEN ZUR BAUSTELLE
2.1 LAGE DER BAUSTELLE
Die Gemeinde Westhausen ist im Ostalbkreis im Osten Baden-Württembergs gelegen. West- hausen befindet sich etwa 12 Kilometer westlich von Aalen und rund 90 Kilometer östlich von Stuttgart. Die Kläranlage Westhausen befindet sich nordöstlich des Ortskerns der Gemeinde Westhausen. Sie liegt in der Nähe der Jagst, einem Fluss, der durch die Region fließt. Die An- lage ist außerhalb des Siedlungsgebiets in einem ländlichen Bereich angesiedelt und von land- wirtschaftlich genutzten Flächen umgeben.
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2.2 VERKEHRSWEGE / VERKEHR IM BAUBEREICH / VERKEHRSSICHERUNG
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt von Osten her über die K 3319 sowie über einen bestehenden landwirtschaftlichen Weg. Dieser Weg dient als separate Bauzufahrt zur Kläranlage, er wird im Rahmen der vorbereitenden Arbeiten ertüchtigt, neu geschottert und bedarfsgerecht verbreitert. Im Baufeld ist eine separate Baustellenverkehrsfläche geplant, um den laufenden Kläranlagen- betrieb nicht zu beeinträchtigen.
2.3 ANSCHLUSSMÖGLICHKEITEN AN VER- UND ENTSORGUNGSLEITUNGEN
Als Anschlussstelle für Bauwasser ist ein Hydrantenschacht vorgesehen. Die Einbindung über- nimmt der AN. Die Wasserskosten übernimmt der AG. Die Bauwasserverteilung der Haupt- wasserverteilung erfolgt nach Angabe der Bauleitung und ist für sämtliche Ausbaugewerke vorzuhalten.
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Sämtliche erforderliche Unterverteiler mit Zuleitungen sind Sache des AN und werden nicht gesondert vergütet. Die Unterverteilung ist nicht für Dritte vorzuhalten.
Stromanschlusspunkt ist die vorhandene Trafostation der Kläranlage. Die Einbindung/den An- schluss übernimmt der AN. Die Strombezugskosten übernimmt der AG. Die Baustromverteilung der Hauptstromverteilung erfolgt nach Angabe der Bauleitung und ist für sämtliche Ausbaugewerke vorzuhalten. Ein Hauptverteiler ist zentral im Bereich der Lager- fläche zu errichten. Zwei Unterverteiler sind vorgesehen, einer nördlich der geplanten Becken, einer nördlich des geplanten Kompaktanlagengebäudes. Die Verteiler sind nach den Erfordernissen des AN aus- zustatten. Diese Unterverteiler sind für Dritte vorzuhalten. Sämtliche weiteren Unterverteiler mit Zuleitungen zu den einzelnen Baubereichen sind Sache des AN und werden nicht gesondert vergütet. Diese weiteren Unterverteilungen sind nicht für Dritte vorzuhalten.
2.4 LAGER- UND ARBEITSPLÄTZE
Im Baufeld stehen verschiedene Lagerflächen zur Verfügung. Am westlichen Rand des Baufel- des befindet sich eine ca. 1.000 m² große Fläche zur Lagerung von Erd- und Humusmaterial, am östlichen Rand eine weitere ca. 2.000 m² große Fläche. Zusätzlich steht zentral im Baufeld eine ca. 1.000 m² große Lagerfläche für sonstige Baustoffe und Materialien zur Verfügung. Die genaue Lage und Anordnung der Lagerflächen ist dem Baustelleneinrichtungsplan zu ent- nehmen.
2.5 ÖFFENTLICHER VERKEHR IM BAUBEREICH
Auf dem Gelände der Kläranlage ist kein öffentlicher Verkehr zu erwarten. Beim Anfahren der Baustelle ist aber mit Fußgängern und Fahrradfahren zu rechnen. Dort ist besondere Vorsicht geboten.
3.0 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
3.1 VERKEHRSFÜHRUNG
Siehe hierzu Abschnitt 2.2 Verkehrswege / Verkehr im Baubereich / Verkehrssicherung. Es ist keine Umleitungsstrecke erforderlich.
3.2 BAUABLAUF
Die Bauarbeiten sind in Bauphasen und zum Teil in Bauabschnitte je Bauphase eingeteilt. Die Ausführungszeiten sind in einem vorläufigen Bauzeitenplan aufgestellt, welcher dem LV als Anlage beiliegt.
Bauabschnitt 1 – Bauteile 1A und 1B Zuerst beginnt die Herstellung der Bauteile 1A und 1B mit dem Kompaktanlagengebäude und dem Schneckenhebewerk. Die Arbeiten umfassen im Wesentlichen die Herstellung der Bau- grube einschließlich Wasserhaltung, Gründung und Stahlbetonbau sowie die anschließende Arbeitsraumverfüllung. Der Einbau der maschinentechnischen Anlagen der Kompaktanlage ist für September 2027 vorgesehen. Vor der Winterpause sollen Dach, Fenster und Türen hergestellt sein, sodass das Bauwerk vor der Winterpause witterungsgeschlossen und entsprechend für die weiteren Aus- bauarbeiten vorbereitet ist.
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Bauabschnitt 2 – Bauteile 3, 5 und 6 Parallel zu Bauabschnitt 1 wird der Bauabschnitt 2 mit den Bauteilen 3, 5 und 6 (Belebungsbe- cken 2, Nachklärbecken 2 und Schlammpumpwerk) umgesetzt. Die Arbeiten umfassen die Herstellung des Rammplanums, den Spundwandverbau, den Aus- hub einschließlich Wasserhaltung, den Stahlbetonbau, die Dichtheitsprüfung sowie die Arbeits- raumverfüllung. Beim Schlammpumpwerk schließen sich die Herstellung des Mauerwerks so- wie von Dach, Fenstern und Türen an. Das Bauwerk soll vor der Winterpause witterungsge- schlossen hergestellt werden.
Ausbaugewerke Von Herbst 2027 bis Februar 2028 erfolgen die Ausbaugewerke, die separat ausgeschrieben werden. Hierzu zählen insbesondere Putz-, Estrich-, Fliesen- und Malerarbeiten.
Bauabschnitt 3 – Bauteile 2 und 4 Ab März 2028 beginnt die Herstellung der Bauteile 2 und 4, bestehend aus den Verteilerbau- werken für die Belebungs- und Nachklärstufe.
Bauabschnitt 4 – Leitungsbau und Außenanlagen Parallel zu Bauabschnitt 3 werden die erforderlichen Leitungsbauarbeiten sowie die Arbeiten an den Außenanlagen ausgeführt. Die Arbeiten an den Außenanlagen werden zunächst bis zur Herstellung der Tragschichten geführt und sollen im Jahr 2028 abgeschlossen sein.
Bauabschnitt 5 – Bauteile 7 und 8 Ab März 2029 erfolgt die Bearbeitung der Bauteile 7 und 8, bestehend aus dem Umbau bzw. der Anpassung der bestehenden Belebungs- und Nachklärbecken 1. Die Arbeiten dieses Bau- abschnitts sollen bis Juli 2029 abgeschlossen werden.
Bauablaufplan Weitere Einzelheiten zum vorgesehenen Bauablauf und zu den Ausführungsfristen sind dem Ablaufplan und dem Baufristenplan zu entnehmen, die den Ausschreibungsunterlagen als An- lagen beigefügt sind.
3.3 STOFFE UND BAUTEILE
Sämtliche Baustoffe und Materialien, die für die Bauausführung benötigt werden, sind vom Auftragnehmer zu liefern. Die Güteüberwachung / Nachweise / Zertifikate etc. der zu liefernden Stoffe und Bauteile hat der AN ohne Vergütung zu liefern und rechtzeitig vor der jeweiligen Verwendung der Baulei- tung vorzulegen. Sämtliche Materiallieferungen sowie Entsorgungen sind gemäß Leistungsbeschreibung zu do- kumentieren und mit der jeweiligen Abrechnung zu übergeben. Bezüglich der Beschaffenheit der Güte der verwendeten Stoffe, Bauteile und Zuschlagsstoffe wird auf die „Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen (VOB/C)“ hingewiesen.
3.4 STRASSENBAU
Zufahrten zu den Gebäuden und ggf. eine Stellfläche für einen Autokran für Montagezwecke sind zeitnah mit der Bauleitung abzustimmen.
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3.5 ABBRUCHARBEITEN / PROVISORIEN
Für die Verlegung der neuen Leitungen werden die Provisorien vom Gewerk TB erstellt.
3.6 ABFÄLLE / ENTSORGUNGEN / TRANSPORT
Gemäß dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-AbfG) sind zur Förderung der Kreis- laufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen grundsätzlich alle auf der Baustelle anfallenden Abfallstoffe (Ausbaumaterialien, Bauschutt, Verpackungs- materialien etc.) einer Wiederverwendung oder Verwertung zuzuführen bzw. falls eine Wieder- verwertbarkeit nicht möglich ist, ordnungsgemäß zu entsorgen. Die dadurch entstehenden Kosten sind, soweit für die Wiederverwendung, Verwertung bzw. Entsorgung keine gesonderten Positionen vorhanden sind, in die jeweiligen Positionen des Leistungsverzeichnisses einzurechnen.
3.7 WINTERBAU
Sollte die vertraglich vereinbarte Ausführungsfrist auch Arbeiten in den Wintermonaten bein- halten, werden zusätzliche saisonal bedingte Maßnahmen zum Wetterschutz nicht gesondert vergütet und sind einzukalkulieren. Eine witterungsbedingte Bauzeitverlängerung, die den Fertigstellungstermin überschreitet, be- rechtigt den Auftragnehmer nicht zu einer Mehrforderung bezüglich des Lohns und Materials, sondern führt lediglich zu einer Verlängerung der Bauzeit.
3.8 SICHERUNGSMASSNAHMEN
Die Baustelle ist gemäß den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und der Straßenverkehrsord- nung zu sichern. Die Aufgrund gesetzlicher, unfallschutzrechtlicher Bestimmungen notwendigen Sicherungs- maßnahmen sind in die Einheitspreise einzurechnen, soweit für sie im LV keine besonderen Ansätze vorgeschrieben sind.
3.9 MONTAGE
Mehrmalige Montageeinsätze sind einzurechnen. Die terminliche Festlegung der Einsätze muss mit der Bauleitung bzw. dem Elektriker abgestimmt werden. Hinweis: Während der Montagezeit ist mit Arbeiten durch die Tiefbaufirma und anderen Gewerken zu rechnen!
3.10 VERMESSUNG
Die Vermessung für den Bau erfolgt durch den Auftragnehmer. Grundlagedaten werden vom Ingenieurbüro digital zur Verfügung gestellt. Die örtliche Bestandsvermessung aller neu verlegten Kanäle und Leitungen erfolgt durch den Auftragnehmer.
3.11 BAUZEITENPLÄNE UND BAUSTELLENEINRICHTUNGSPLÄNE
Es sind vom Unternehmer nach Auftragserteilung Bauzeitenpläne oder falls erforderlich Bau- phasenpläne in 3-facher Papierausfertigung der Bauleitung vorzulegen. Grundlage hierfür ist der den Ausschreibungsunterlagen angehängte Bauzeiten- und Bauphasenplan. Kosten hierfür sind in den Teil der Baustelleneinrichtung einzurechnen. Die Bauzeiten- und Bauphasenpläne sind detailliert und fortlaufend ohne besondere Vergü- tung an den tatsächlichen Bauablauf anzupassen und der Bauleitung mind. monatlich neu zu
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übermitteln. Alle Mehraufwendungen hierfür sind in den Teil der Baustelleneinrichtung einzu- kalkulieren
3.12 HINWEISE ZUR RECHNUNGSSTELUNNG / AUFMASS
Die Abrechnung erfolgt nach Losen.
Die 1. Abschlagszahlung von 30 % der Bausumme kann nach Auftragserteilung und vorliegen- der Vertragserfüllungsbürgschaft sowie Vorauszahlungsbürgschaft (in Höhe der geforderten Vo- rauszahlung) gestellt werden. Die Abschlagszahlung wird erst angewiesen, wenn die Ausführungspläne in CAD-Qualität kom- plett vorliegen und die Bestellung der Aggregate nachgewiesen ist.
Die 2. Abschlagszahlung von 30 % erfolgt frühestens nach Montagebeginn. Die 3. Abschlagszahlung von 20 % erfolgt frühestens nach kpl. Ausführung der Leistungen. Ein Aufmaß sowie eine Aufstellung der erbrachten Leistungen, sortiert nach Positionen, sind einzureichen.
Die Schlusszahlung erfolgt frühestens nach einem zweimonatigen erfolgreichen Probebetrieb.
3.13 QUALIFIKATIONSNACHWEISE
Anforderungen an das Montagepersonal Obermonteur Während der gesamten Baumaßnahme ist ein Obermonteur vor Ort einzusetzen. Der Obermonteur muss über mindestens 10 Jahre Berufserfahrung in vergleichbaren Projekten verfügen. Nachweise/Referenzen sind auf Verlangen des AG oder der Bauleitung vorzulegen. Für eine Urlaubsvertretung muss eine ordnungsgemäße Aufgabenübergabe sichergestellt sein. Fachbauleitung für die beauftragten Leistungen Vor Baubeginn ist die Bauleitung namentlich zu benennen. Die Bauleitung ist verpflichtet, die Baumaßnahme von Beginn bis Abschluss zu betreuen. Die Bauleitung muss ein erfolgreich abgeschlossenes Studium im Bauingenieurwesen vorweisen. Es sind mindestens 10 Jahre Berufserfahrung in vergleichbaren Projekten erforderlich. Nachweise/Referenzen sind auf Verlangen des AG oder der Bauleitung vorzulegen. Die Bauleitung muss wöchentlich für Baubesprechungen und Abstimmungen und vor Ort sein. Eine Urlaubsvertretung muss mindestens eine Arbeitswoche vor und nach dem Urlaub für eine ordnungsgemäße Übergabe bei den entsprechenden Terminen vor Ort anwesend sein.
Allgemeine Regelung Bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Personals kann der AG jederzeit den Aus- tausch von Personal verlangen. Der AN ist verpflichtet, dieser Forderung umgehend nachzukommen und das entsprechende Personal auszutauschen.
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3.14 SONSTIGES
Der AN hat zu berücksichtigen, dass bestimmte Arbeiten (Eventualpositionen) gar nicht oder aber nur zum Teil ausgeführt werden. Die angebotenen Einheitspreise bleiben dabei unverän- dert gültig. Wir weisen die Bieter darauf hin, dass weitere Planunterlagen und Auskünfte nur nach schriftli- cher Aufforderung durch den AG erteilt werden. Bei Unklarheiten bzw. Unstimmigkeiten zum LV bzw. einzelnen Leistungen ist der Bieter gem. VOB im Zuge der Angebotsbearbeitung zur Aufklärung bei der ausschreibenden Stelle verpflichtet. Da das Gesamtprojekt Neubau- und Umbauleistungen beinhaltet und hier eine genaue Kennt- nis der Pläne und der Gegebenheiten vor Ort für den Bieter notwendig sind, wird auf diese Verpflichtung des Bieters nochmals ausdrücklich hingewiesen. Nachträgliche Forderungen des AN wegen mangelnder Ortskenntnis bzw. mangelnder Infor- mationseinholung können nicht anerkannt werden.
3.15 KALKULATIONSHINWEISE
Der Auftraggeber fordert hiermit den Bieter nochmals ausdrücklich auf, Leistungen dort zu kal- kulieren, wo sie gemäß Leistungsbeschreibung erbracht werden müssen. Die Leistungen sind vom Bieter in der Positions-Nr. zu kalkulieren, einzurechnen und im entsprechenden Einheits- preis auszuwerfen, in dem sie gefordert sind. Dies wird im Besonderen für die Eventual-Positionen sowie Stundenlohnarbeiten gefordert. Der AG behält sich vor, Bieter, die Leistungen aus eindeutigen Positionen in andere Positio- nen, besonders Pauschalen, verschieben, als Spekulationsangebote auszuschließen (siehe Vergaberichtlinien des KVHB-Bau BW). Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Prüfung und Wertung des Ange- botes der AG bzw. die ausschreibende Stelle einen zweiten Preisspiegel ohne Eventualpositio- nen und Stundenlohnarbeiten aufstellen kann und Eventualpositionen nicht automatisch mit vergeben muss. Preisangebote dürfen im vorgedruckten Text nicht abgeändert werden, Varianten und Vor- schläge sind dem Angebot gesondert beizulegen. Für Sondervorschläge sind die Massen ver- bindlich anzugeben. Die Ausschreibungsunterlagen werden automatisch sortiert. Der Bieter hat die Vollständigkeit der Unterlagen eigenverantwortlich anhand der Seitenzahlen zu prüfen und fehlende Blätter bei der ausschreibenden Stelle anzufordern. Doppelseiten sind auszusortieren und zu vernich- ten. Sofern nicht ausdrücklich anders beschrieben, beinhalten die ausgeschriebenen Einzelpositio- nen des Leistungsverzeichnisses jeweils die Lieferung und den fachgerechten Einbau der aus- geschriebenen Leistungen. Bei Unklarheiten bzw. Unstimmigkeiten zum LV bzw. einzelnen Leistungen ist der Bieter ge- mäß VOB im Zuge der Angebotsbearbeitung zur Aufklärung bei der ausschreibenden Stelle verpflichtet.
3.16 BAUSTELLENVERORDNUNG
Aufwendungen für Teilnahme an Besprechungen, Einweisung des Personals, Überwachung der Baustellensicherheit etc., die für die Umsetzung der Baustellenverordnung nach § 19 des Arbeitsschutzgesetzes notwendig sind, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
3.17 BESICHTIGUNG DER ANLAGEN
Zur Kalkulation für die Bauteile im Bestand kann der Bieter die Anlage besichtigen und sich über die Örtlichkeiten zu informieren.
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Die Anlage kann nach vorheriger Absprache bzw. Terminvereinbarung mit dem Betriebsleiter besichtigt werden. Kläranlage Westhausen 73463 Westhausen Herrn Groß (Betriebsleiter) Telefon: +49 (7363) 3430
Des Weiteren können Sie auf schriftliche Anforderung Informationen vom: Ingenieurbüro Matthias Strobel Gerberstraße 5 73543 Abtsgmünd erhalten.
4.0 AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN
4.1 VOM AUFTRAGGEBER ZUR VERFÜGUNG GESTELLTE AUSFÜHRUNGSUN-
TERLAGEN
Baugrunduntersuchung mit Gründungsberatung mit Vorbemessung Verbau Ausführungsplanung Statikpläne
4.2 VOM AUFTRAGNEHMER ZU ERSTELLENDE BZW. ZU BESCHAFFENDE AUS-
FÜHRUNGSUNTERLAGEN
4.3 AUSFÜHRUNGSZEIT
Die Ausführungszeiten aller Gewerke können dem beigefügten Bauzeitenplan entnommen werden.
4.4 ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN
Der AN ist verpflichtet, die projektierte Anlage nach den Erläuterungen, dem Leistungsbe- schrieb und den vorliegenden Projektplänen auf Ausführbarkeit, Zweckmäßigkeit und einwand- freie Funktion zu überprüfen, ggf. zu ergänzen bzw. neu aufzustellen. Prinzipielle Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung hat der AN bei Angebotsab- gabe schriftlich vorzubringen und zu erläutern. Hierzu sind Gegenvorschläge in Form von Wahl-, Gegen- oder Nebenangeboten mit detaillierter Preisangabe zu machen. Nachträgliche Bedenken gegen das Projekt werden nicht anerkannt. Der AN haftet in vollem Umfang für die Funktionsfähigkeit der Anlage ohne Rücksicht auf die Herkunft der Ausführungsunterlagen. Der AN ist verpflichtet, die vorhandene Bauausführung bzw. die Baupläne daraufhin zu prüfen, dass die vorgesehenen Öffnungen, Durchbrüche, Schlitze usw. ausreichend sind. Er ist gehal- ten, auf die bereits vorhandene bauliche Ausführung möglichst Rücksicht zu nehmen, um Stemmarbeiten zu vermeiden. Soweit nachträgliche Durchbrüche und Leitungsschlitze herge- stellt werden müssen, haben diese unter weitgehender Schonung des Mauerwerks zu erfolgen (Schlitzfräsen).
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Für Bauteile, die noch nicht ausgeführt sind, hat der AN rechtzeitig Schlitz- und Durchbruch- pläne zu liefern. Alle nicht angegebenen, aber benötigten Durchbrüche, gehen zu Lasten des AN.
4.5 BESCHREIBUNG DER FABRIKATE UND ANLAGENTEILE
Da hier verschiedene Aggregate bzw. Fabrikate anzubieten sind, muss für jedes Fabrikat eine Anlage beigelegt werden, aus der die technischen Daten und das Zubehör ersichtlich sind. Dies ist erforderlich, um hier eine klare Gegenüberstellung und Bewertung vornehmen zu kön- nen.
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