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Projekt 1049
Wissensbasis zum Einsatz von KI
in der Pflege und Reha -
WiKIPflegReha
Leistungsbeschreibung
und Besondere Bewerbungsbedingungen
Version: 1.0
Datum: 21.10.2026
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Postfach 20 03 63 53133 Bonn Internet: https://www.bsi.bund.de © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 2023
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Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
A Leistungsbeschreibung .................................................................................................................................................. 4
1 Übersichtsinformationen zum Projekt ................................................................................................................... 4
1.1 Auftraggeber ............................................................................................................................................................................ 4
1.2 Ausgangslage und Handlungsbedarf ............................................................................................................................ 4
1.3 Auftragsgegenstand und Projektziele ........................................................................................................................... 4
1.4 Projektstrukturplan .............................................................................................................................................................. 5
2 Beschreibung der Arbeitspakete ................................................................................................................................ 6
2.1 Arbeitspaket 1: Auftaktbesprechung ............................................................................................................................. 6
2.2 Arbeitspaket 2: Marktanalyse KI-Produkte Pflege .................................................................................................. 6
2.3 Arbeitspaket 3: Marktanalyse KI-Produkte Reha..................................................................................................... 7
2.4 Arbeitspaket 4: Erstellung KI-Katalog .......................................................................................................................... 7
2.5 Arbeitspaket 5: Abschlusspräsentation ........................................................................................................................ 7
3 Zahlungs- und Meilensteinplan, Projektplan und Vergütung ...................................................................... 8
3.1 Vergütung ................................................................................................................................................................................. 8
3.1.1 Vergütung nach Festpreis ............................................................................................................................................. 8
3.1.2 Vergütung nach Aufwand mit maximaler Obergrenze ................................................................................... 8
3.2 Projektverlauf, Zahlungs- und Meilensteinplan ...................................................................................................... 8
4 Rahmen- und Ausführungsbedingungen ............................................................................................................ 11
4.1 Personal des Auftragnehmers ........................................................................................................................................ 11
4.1.1 Direktionsrecht und Disziplinargewalt ................................................................................................................ 11
4.1.2 Qualifikationen, Erfahrungen und sonstige Anforderungen ...................................................................... 11
4.1.3 Personaleinsatz und -austausch ............................................................................................................................... 12
4.2 Projektorganisation und Erreichbarkeit .................................................................................................................... 12
4.3 Projektsprache ...................................................................................................................................................................... 12
4.4 Besprechungen ..................................................................................................................................................................... 12
4.5 Berichtswesen ....................................................................................................................................................................... 13
4.6 Formale Anforderungen an Projektdokumente .................................................................................................... 13
4.7 Barrierefreie Gestaltung ................................................................................................................................................... 13
4.8 Verschlüsselung der Kommunikation ........................................................................................................................ 14
4.9 Einsatz von Unterauftragnehmern .............................................................................................................................. 14
4.10 Anforderungen an die Rechnungsstellung ............................................................................................................... 14
4.10.1 Zeitpunkt ........................................................................................................................................................................... 14
4.10.2 Bei abnahmefähigen Leistungen setzt das Eintreten eines Meilensteines eine erfolgreiche Abnahme voraus. Elektronische Form .................................................................................................................. 15
B Besondere Bewerbungsbedingungen .................................................................................................................... 16
5 Bedingungen für die Zuschlagserteilung ............................................................................................................. 16
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1 Übersichtsinformationen zum Projekt
5.1 Gesetzliche Ausschlussgründe, Eignung und Ausführungsbedingungen ................................................... 16
5.2 Wirtschaftlichstes Angebot ............................................................................................................................................. 16
5.2.1 Bewertungspreis ............................................................................................................................................................. 17
5.2.2 Leistung .............................................................................................................................................................................. 17
5.2.3 Erweiterte Richtwertmethode mit dem Entscheidungskriterium „Leistungspunkte“ .................... 17
6 Erstellung des Angebots .............................................................................................................................................. 19
6.1 Angebotsformular ............................................................................................................................................................... 19
6.2 Anlagen zum Angebotsformular .................................................................................................................................. 19
6.2.1 Anlage: Angebotsangaben gemäß den Besonderen Bewerbungsbedingungen ................................... 20
6.2.1.1 Einzelbieter / Mitglieder der Bietergemeinschaft .................................................................................... 20
6.2.1.2 Unterauftragnehmer ............................................................................................................................................. 20
6.2.1.3 Eignungskriterien ................................................................................................................................................... 21
6.2.1.4 Qualitative Zuschlagskriterien ......................................................................................................................... 23
6.2.2 Anlage: Bietergemeinschaftserklärung ................................................................................................................. 30
6.2.3 Anlage: Unterauftragnehmerverpflichtungserklärung(en) .......................................................................... 30
6.2.4 Anlage: Angaben zu vorliegenden Ausschlussgründen und zur Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB ....................................................................................................................................................................... 31
C Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................................................................... 32
D Muster Leistungsnachweis ......................................................................................................................................... 33
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A Leistungsbeschreibung
1 Übersichtsinformationen zum Projekt
1.1 Auftraggeber
Als die Cybersicherheitsbehörde des Bundes gestaltet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Informationssicherheit in der Digitalisierung durch Prävention, Detektion und Reaktion für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft.
Das BSI wurde am 1. Januar 1991 gegründet und gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Derzeit sind dort ca. 1.800 Mitarbeitende beschäftigt. Seinen Hauptsitz hat das BSI in Bonn.
Das BSI ist die zentrale, unabhängige und neutrale Stelle für Fragen zur IT-Sicherheit. Das BSI schützt die Netze des Bundes; es richtet sich jedoch zugleich auch an gewerbliche und private Anbieter wie Nutzer von Informationstechnik. Das breite Aufgabenspektrum des BSI ist im BSI-Gesetz geregelt.
1.2 Ausgangslage und Handlungsbedarf
KI gewinnt im Gesundheitswesen zunehmend an Bedeutung und findet auch in der ambulanten und stationären Pflege sowie in der Rehabilitation immer mehr Anwendungsfelder. KI-gestützte Lösungen unterstützen beispielsweise bei der Pflegedokumentation, der Entscheidungsunterstützung, der Ressourcenplanung, der Sturzprävention oder der Therapieplanung. Gleichzeitig wächst das Angebot an KI- Produkten kontinuierlich und wird zunehmend unübersichtlicher. Viele Einrichtungen verfügen bislang jedoch nur über begrenzte Informationen hinsichtlich der verfügbaren Lösungen, ihrer Einsatzmöglichkeiten, ihres Reifegrades sowie ihrer praktischen Eignung.
Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen verarbeiten besonders schützenswerte Gesundheitsdaten und gehören neben Krankenhäuser und Arztpraxen zunehmend zu den Zielgruppen von Cyberangriffen. KI- Anwendungen erweitern die bestehende IT-Landschaft häufig um zusätzliche Schnittstellen, Cloud-Dienste und externe Datenverarbeitungsprozesse. Dadurch vergrößert sich die Angriffsfläche der Systeme, da neben potenziellen Schwachstellen in der technischen Integration auch KI-spezifische Angriffsvektoren entstehen. Hierzu zählen unter anderem Manipulationen von Eingaben, Angriffe auf KI-Modelle sowie Risiken, die aus der Verarbeitung sensibler Daten oder der Einbindung externer Dienste resultieren. Für Einrichtungen wird es daher immer wichtiger, neben dem funktionalen Nutzen auch die Informationssicherheit und die Einhaltung regulatorischer Anforderungen bei der Auswahl von KI-Lösungen zu berücksichtigen.
Ein ehemaliges BSI-Projekt (Projekt 665 - DiPS) fokussierte sich auf das Pentesting von in der ambulanten Pflege genutzter Software und entwickelte Handlungsempfehlungen, um diese für den täglichen Gebrauch sicherer zu gestalten. Das Projekt zeigte den bestehenden Handlungsbedarf in Hinblick auf IT-Sicherheit in den bisher weniger betrachteten Bereichen der Pflege.
1.3 Auftragsgegenstand und Projektziele
Vor dem oben genannten Hintergrund besteht ein erheblicher Bedarf an einer strukturierten und unabhängigen Marktübersicht über verfügbare KI-Produkte für die Pflege und Rehabilitation. Eine systematische Analyse schafft Transparenz hinsichtlich der verfügbaren Lösungen, ihrer Einsatzbereiche, ihres Entwicklungsstandes sowie relevanter Qualitäts- und IT-Sicherheitsmerkmale. Dadurch werden Einrichtungen und Dienstleister in die Lage versetzt, fundierte Entscheidungen über den Einsatz von KI- Technologien zu treffen und gleichzeitig potenzielle Sicherheitsrisiken frühzeitig zu berücksichtigen. Die Erstellung einer KI-Produktübersicht leistet somit einen wichtigen Beitrag zur sicheren, wirtschaftlichen und bedarfsgerechten Einführung von KI-Anwendungen in der ambulanten und stationären Versorgung sowie in der Rehabilitation. Gleichzeitig unterstützt sie Einrichtungen dabei, Innovationen zielgerichtet zu
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bewerten und den digitalen Wandel unter Berücksichtigung von Informationssicherheit und regulatorischen Anforderungen verantwortungsvoll zu gestalten.
Darüber hinaus gewinnt die Betrachtung von IT-Sicherheitsaspekten zunehmend an Bedeutung. KI- Anwendungen verarbeiten häufig sensible Gesundheits- und Personendaten und können über Schnittstellen in bestehende IT-Systeme integriert sein. Damit gehen bekannte Risiken wie beispielsweise unzureichende Zugriffskontrollen, Sicherheitslücken in Software oder Angriffe auf vernetzte Systeme einher. Darüber hinaus führt der Einsatz von KI-Modellen zu zusätzlichen, KI-spezifischen Angriffsvektoren, wodurch sich die Angriffsfläche der IT-Infrastruktur weiter vergrößert. Eine Marktanalyse sollte daher neben funktionalen Kriterien auch Informationen zu Sicherheitsstandards, Zertifizierungen und regulatorischer Konformität berücksichtigen.
Ziel der Marktanalyse ist die Erstellung einer strukturierten KI-Produktübersicht, die verfügbare Lösungen nach Einsatzgebiet, Funktionsumfang sowie relevanten Sicherheits- und Qualitätsmerkmalen systematisch erfasst. Sie dient als Entscheidungsgrundlage für Einrichtungen im Gesundheitswesen und unterstützt die Auswahl geeigneter, sicherer und zukunftsfähiger KI-Anwendungen.
1.4 Projektstrukturplan
Im Rahmen der Leistungserbringung sind folgende Arbeitspakete (AP) vorgesehen:
− AP 1: Kick-Off
− AP 2: Marktanalyse KI-Produkte Pflege
− AP 3: Marktanalyse KI-Produkte Reha
− AP 4: Erstellung KI-Katalog
− AP 5: Abschlusspräsentation
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2 Beschreibung der Arbeitspakete
Der Auftragnehmer (AN) hat die in den folgenden Arbeitspaketen dargestellten Leistungen zu erbringen.
2.1 Arbeitspaket 1: Auftaktbesprechung
Zu Beginn des Projekts findet eine virtuelle Auftaktbesprechung zwischen AG und allen wesentlich am Projekt beteiligten Mitgliedern des Projektteams des AN, jedoch maximal 2 statt. Die Auftaktbesprechung ist durch den AN nach Absprache mit dem AG in einem geeigneten Format (z.B. Video- oder Telefonkonferenz) zu organisieren. Es wird vorausgesetzt, dass sich die Teilnehmer vor der Besprechung umfassend mit dem Projekt auseinandergesetzt haben.
In der Auftaktbesprechung wird vom AN das Vorgehen zu allen Arbeitspaketen im Detail vorgestellt. Verbleibende offene Fragen werden zwischen AG und AN diskutiert und verbindlich geklärt. Die Planung wird gegebenenfalls weiter konkretisiert und die Regeln der Zusammenarbeit verabschiedet.
Ferner sind die Kommunikationswege zu etablieren und die Erreichbarkeit der beteiligten Personen seitens AN und AG abzustimmen.
Der AN erstellt ein Besprechungsprotokoll und legt dieses dem AG vor.
2.2 Arbeitspaket 2: Marktanalyse KI-Produkte Pflege
Im Rahmen dieses Arbeitspakets erfolgt eine Marktanalyse der im Bereich der Pflege verfügbaren KI- Produkte. Hierfür werden zunächst die aktuellen Herausforderungen im Bereich der Pflege erläutert und die Bereiche identifiziert, in denen KI bereits zum Einsatz kommt bzw. perspektivisch eingesetzt werden kann.
Auf Grundlage dieser ersten Analyse entscheiden AN und AG gemeinsam, ob alle identifizierten Bereiche in gleicher Gewichtung betrachtet werden sollen oder ob eine erste Fokussierung auf ausgewählte Bereiche sinnvoll ist.
Nach dieser ersten Eingrenzung erfolgt eine vertiefende und systematische Analyse der verfügbaren Lösungen, ihrer jeweiligen Einsatzbereiche sowie der relevanten Qualitäts- und IT-Sicherheitsmerkmale.
Bei der Marktanalyse der KI-basierten Lösungen sind insbesondere folgende Kriterien zu berücksichtigen:
• Funktionalität und wesentliche Leistungsmerkmale der Lösung,
• konkreter Anwendungszweck und Einsatzbereich,
• Ziel- und Nutzergruppe,
• Entwicklungs- und Reifegrad der Lösung,
• tatsächlicher Einsatz in der pflegerischen Praxis.
Die Ergebnisse der Marktanalyse sind anhand belastbarer Kennzahlen, Daten, Fakten und statistischer Auswertungen aufzubereiten und darzustellen.
Neben der Marktanalyse ist eine systematische Betrachtung der für KI-Anwendungen in der Pflege relevanten Qualitäts-, IT-Sicherheits- und regulatorischen Anforderungen durchzuführen. Hierzu zählen insbesondere relevante Normen, regulatorische Vorgaben und Anforderungen, beispielsweise im Zusammenhang mit der Medizinprodukteverordnung (MDR). Die für den Kontext von KI in der Pflege relevanten Anforderungen müssen identifiziert, strukturiert und hinsichtlich ihrer Bedeutung für die betrachteten Lösungen eingeordnet werden.
Hierbei sind auch absehbare zukünftige regulatorische Entwicklungen zu analysieren, insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen des EU AI Act auf KI-Anwendungen im Pflegebereich. Dabei müssen die
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sich daraus ergebenden Anforderungen sowie deren mögliche Auswirkungen auf die Entwicklung und den zukünftigen Einsatz KI-basierter Lösungen in der Pflege betrachtet werden.
2.3 Arbeitspaket 3: Marktanalyse KI-Produkte Reha
Analog zu Arbeitspaket 2 werden in Arbeitspaket 3 die entsprechenden Schritte und Analysen für den Bereich der Rehabilitation durchgeführt. Zunächst erfolgt eine grobe Analyse der Einsatzbereiche bestehender und verfügbarer KI-basierter Lösungen. Auf dieser Grundlage legen AN und AG gemeinsam fest, ob eine gleichgewichtete Betrachtung aller Bereiche oder eine Fokussierung auf ausgewählte Bereiche erfolgen soll.
Anschließend erfolgt eine vertiefende Analyse der verfügbaren KI-basierten Lösungen, ihrer jeweiligen Einsatzbereiche sowie der relevanten Qualitäts- und IT-Sicherheitsmerkmale.
Die in Arbeitspaket 2 durchgeführten Analysen können dabei, soweit übertragbar, übernommen und hinsichtlich ihrer spezifischen Bedeutung für den Bereich der Rehabilitation eingeordnet werden.
2.4 Arbeitspaket 4: Erstellung KI-Katalog
Die Ergebnisse der in Arbeitspaket 2 und Arbeitspaket 3 durchgeführten Analysen werden in zwei separaten Dokumenten aufbereitet.
Das erste Dokument stellt die im Rahmen des Projekts erarbeiteten Ergebnisse umfassend dar. Das zweite Dokument wird als KI-Katalog aufbereitet und bietet eine kompakte Übersicht der identifizierten KI- Produkte. Diese werden insbesondere nach ihrem jeweiligen Einsatzbereich, ihrer Funktionalität sowie relevanten Sicherheits- und Qualitätsmerkmalen erfasst. Die KI-Produktübersicht ist so aufzubereiten, dass sie als Entscheidungsgrundlage für Einrichtungen des Gesundheitswesens dient und diese bei der Auswahl geeigneter, sicherer und zukunftsfähiger KI-Anwendungen unterstützt.
Für beide Dokumente gelten grundsätzlich die formalen Anforderungen gemäß Kapitel 4.6. Ergänzend ist darauf zu achten, dass beide Dokumente über ein aktuelles und funktionierendes Literaturverzeichnis verfügen. Da die Dokumente für eine Veröffentlichung vorgesehen sind, müssen sie zudem den Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechen (siehe Kapitel 4.7).
2.5 Arbeitspaket 5: Abschlusspräsentation
Insbesondere die folgenden Projektergebnisse werden bei einer virtuellen Abschlussveranstaltung vom Auftragnehmer vor Fachpublikum (BSI-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter) präsentiert. Für die Dauer der Präsentation sind maximal 90 Minuten angesetzt.
− Ergebnisse der Marktanalyse aus AP 2 und AP 3 inkl. der Vorgehensweise, möglicherweise aufgetretenen Schwierigkeiten und Besonderheiten
− Auszüge des erstellten Produktkatalogs aus AP 4
Die Abschlusspräsentation ist durch den AN nach Absprache mit dem AG in einem geeigneten virtuellen Format (z.B. Video- oder Telefonkonferenz) zu organisieren. Der AN stellt dem BSI die Präsentationsunterlagen fünf Werktage vor der Präsentation zur Freigabe zur Verfügung.
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3 Zahlungs- und Meilensteinplan, Projektplan und
Vergütung
Die nachfolgenden Kapitel geben einen Überblick über die Vergütung und den zeitlichen Projektverlauf.
3.1 Vergütung
Die Vergütung erfolgt abhängig von den einzelnen Arbeitspaketen (AP) / der Art der Leistung entweder als Festpreis oder nach Aufwand bis zu einer maximalen Obergrenze (siehe die verbindlichen Vorgaben in den nachfolgenden Kapiteln).
3.1.1 Vergütung nach Festpreis
Die Vergütung der Arbeitspakete 1 und 5 erfolgt nach Festpreis (siehe Kapitel 6.2.1.4, Zuschlagskriterium Nr. 2.2).
3.1.2 Vergütung nach Aufwand mit maximaler Obergrenze
Die Arbeitspakete 2 bis 4 werden nach Aufwand bis zu einer maximalen Obergrenze vergütet. Hierzu sind die tatsächlich angefallenen Aufwände bei Rechnungsstellung zu belegen. Angefallene Aufwände, die nicht zuvor mit dem Auftraggeber abgestimmt wurden, können nicht vergütet werden.
Das BSI liegt folgende Abrufkontingente für die einzelnen Arbeitspakte fest:
• AP 2: 28 Personentage • AP 3: 28 Personentage • AP 4: 10 Personentage
Die jeweiligen maximalen Obergrenzen ergeben sich aus den vom AG vorgegebenen Kontingent an Personentagen und dem angebotenen Tagessatz (siehe Kapitel 6.2.1.4, Zuschlagskriterium Nr. 2.3).
Gemeinkosten, Materialkosten sowie sonstige Kosten werden nicht gesondert vergütet und müssen daher bereits in den veranschlagten Tagessätzen enthalten sein.
Die angegebenen Tagessätze basieren grundsätzlich auf acht Zeitstunden. Die angefallenen personellen Aufwände sind viertelstundengenau in Rechnung zu stellen und mittels eines Leistungsnachweises (Muster siehe Kapitel D) zu belegen. Die Tätigkeiten der eingesetzten Personen müssen dabei einzeln und personenbezogen erfasst werden. Im Leistungsnachweis sind für jeden Arbeitstag die Zeiten mit Zuschlüsselung der Tätigkeiten auszuweisen.
Bei entsprechendem Nachweis können pro Person und pro Kalendertag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden.
Im Laufe des Projektes können in Abstimmung zwischen AN und AG bei Bedarf Personentage auftragswertneutral zwischen den einzelnen Arbeitspaketen verschoben werden.
3.2 Projektverlauf, Zahlungs- und Meilensteinplan
Die Projektlaufzeit beginnt mit dem Datum der Auftragserteilung (Projektstart) und endet 6 Kalenderwochen nach der durch den Auftragnehmer im Angebot festgelegten Dauer für die Auftragsdurchführung. Für die Fertigstellung des Projektes wird vom AG dabei ein Zeitrahmen von maximal 7 Kalendermonaten verbindlich vorgegeben. Bei einer Auftragsänderung verschiebt sich das Projektende entsprechend der Änderung. Bei
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erforderlichen Nachbesserungen endet die Projektlaufzeit erst mit vollständiger Abnahme der Gesamtleistung.
Kam es bei der Auftragserteilung zu zeitlichen Verschiebungen (vgl. Kapitel 6.2.1.4, Zuschlagskriterium „Zahlungs- und Meilensteinplan“) so werden die daraus ggf. resultierenden Terminverschiebungen verbindlich zwischen AN und AG abgestimmt. Die Terminverschiebungen müssen sich innerhalb der Projektlaufzeit befinden. Der aktualisierte Meilensteinplan ist vom AN mit dem Besprechungsprotokoll, jedoch spätestens 6 Kalenderwochen nach der Auftragserteilung schriftlich oder in Textform vorzulegen. Nach Freigabe durch die BSI-Projektleitung (in Textform) wird der aktualisierte Meilensteinplan Vertragsbestandteil. Liegt innerhalb von 6 Kalenderwochen kein abgestimmter geänderter Meilensteinplan vor, so bleibt der mit dem Angebot vorgelegte Meilensteinplan gültig.
Die Auftaktbesprechung ist seitens des AN in Abstimmung mit dem AG spätestens zwei Kalenderwochen nach Auftragserteilung anzusetzen.
Die meisten Arbeitspakete bauen aufeinander auf und sind daher zwingend nacheinander zu bearbeiten. Lediglich bei den Arbeitspaketen 2 und 3 ist eine (teilweise) parallele Bearbeitung in Absprache mit dem AG möglich.
Jedes der Arbeitspakete wird einem Meilenstein zugeordnet. Ein Meilenstein gilt als erreicht, sobald die ihm zugeordneten Arbeitspakete erbracht und vom AG abgenommen wurden. Grundsätzlich können nur vollständig erbrachte Arbeitspakete abgenommen werden. Eine Rechnungslegung ist erst nach Erreichen eines Meilensteins zulässig (siehe auch Kapitel 4.10). Der Rechnung sind die Abnahmeprotokolle für die Arbeitspakete bzw. das Abnahmeprotokoll für den Meilenstein beizufügen.
Bei einer Vergütung nach Aufwand (siehe Kapitel 3.1) sind die tatsächlich angefallenen Aufwände bei Rechnungsstellung zu belegen. Mit der elektronischen Rechnung (siehe Kapitel 4.10.2) ist zusätzlich ein Leistungsnachweis einzureichen (Muster siehe Kapitel D).
| Arbeitspaket | (Kurz-) Bezeichnung | Termin nach | Beginn | Ende | Art der | Höhe des | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (AP) / | Projektstart | Vergütung | Festpreises/ der | |||||
| [Kalendermonate] | maximalen | |||||||
| Meilenstein | ||||||||
| Obergrenzen | ||||||||
| (MS) | ||||||||
| Beginn | Ende | zzgl. USt. | inkl. USt. | |||||
| AP 1 | Kick-Off | 1 | 1 | --- | Datum | Festpreis | Betrag € | Betrag € |
| MS 1 | Meilenstein 1 | --- | 1 | --- | Datum | --- | Betrag € | Betrag € |
| AP 2 | Marktanalyse KI-Produkte Pflege | 2 | 3 | Datum | Datum | Aufwand | Betrag € | Betrag € |
| AP 3 | Marktanalyse KI-Produkte Reha | 4 | 5 | Datum | Datum | Aufwand | Betrag € | Betrag € |
| MS 2 | Meilenstein 2 | --- | 5 | --- | Datum | --- | Betrag € | Betrag € |
| AP 4 | Erstellung KI-Katalog | 6 | 6 | Datum | Datum | Aufwand | Betrag € | Betrag € |
| MS 3 | Meilenstein 3 | --- | 6 | --- | Datum | --- | Betrag € | Betrag € |
| AP 5 | Abschlusspräsentation | 7 | 7 | Datum | Datum | Festpreis | Betrag € | Betrag € |
| MS 4 | Meilenstein 4 | --- | 7 | --- | Datum | --- | Betrag € | Betrag € |
| Gesamtprojekt | 0 | 7 | Datum | Datum | --- | Betrag € | Betrag € |
Tabelle 1 - Zahlungs- und Meilensteinplan
Der hier dargestellte und nicht vollständig befüllte Zahlungs- und Meilensteinplan dient als Übersicht über den derzeit vom AG als sinnvoll erachteten Projektverlauf. Bei den Angaben in der Spalte „Termin nach Projektstart (Beginn, Ende)“ handelt es sich um unverbindliche Schätzwerte des AG. Im Rahmen des Angebotes ist ein konkreter und verbindlicher Zahlungs- und Meilensteinplan in der obenstehenden
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Darstellungsform vorzulegen (siehe Kapitel 6.2.1.4, Zuschlagskriterium „Zahlungs- und Meilensteinplan“). Dabei sind die Spalten „Beginn“, „Ende“ sowie „Höhe des Festpreises/ der maximalen Obergrenzen“ zu befüllen. Die verbindlichen Vorgaben aus Kapitel 3.1 und 3.2 sind zwingend zu beachten.
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4 Rahmen- und Ausführungsbedingungen
In diesem Kapitel sind die Rahmen- und Ausführungsbedingungen für die Projektdurchführung festgelegt. Deren Einhaltung wird durch Abgabe eines Angebotes automatisch von den Bietern bestätigt (siehe Angebotsformular, Ziffer 3 „Erklärungen des Bieters“).
4.1 Personal des Auftragnehmers
4.1.1 Direktionsrecht und Disziplinargewalt
AG und AN werden durch organisatorische Maßnahmen gewährleisten, dass die jeweils von Ihnen abgestellten Personen für die Leistungserbringung ausschließlich dem Direktionsrecht und der Disziplinargewalt des jeweiligen Arbeitsgebers unterstehen. Weisungen erfolgen ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Aufgabenverteilung.
4.1.2 Qualifikationen, Erfahrungen und sonstige Anforderungen
Die zur Erbringung der Leistungen eingesetzten Personen müssen vereinbarungsgemäß, unabhängig davon jedoch mindestens dem Vertragszweck und der Aufgabenstellung entsprechend, qualifiziert sein. Unabhängig davon wird der AN gewährleisten, dass die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen über die Qualifikation verfügen, die mindestens seinen diesbezüglichen Angaben sowie den Anforderungen des AG im Vergabeverfahren entspricht.
Für die einzelnen vorgesehenen Rollen gelten die nachfolgend aufgelisteten Mindestanforderungen. Deren Erfüllung ist im Angebot mit geeigneten Referenzen zu belegen (siehe Kapitel 6.2.1.4).
a) Projektleitung (PL):
− Zertifiziert für Projekt-Management (z.B. IPMA® Level C, PMP®-Zertifikat oder vergleichbare Nachweise)
− Erfolgreiche Leitung von mindestens einem Projekt mit Schwerpunkt Marktanalyse, welches mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar ist (Dauer, Umfang, Inhalt) oder darüber hinaus geht
− Praktische Erfahrung im Bereich Marktanalyse im KI-Umfeld durch maßgebliche Mitwirkung an mindestens drei Projekten / Aufträgen in diesem Themenbereich
b) Personal für die Durchführung der Marktanalyse
− Erfolgreiche Durchführung von mindestens drei erfolgreichen Marktanalysen im Umfeld des Gesundheitswesens
− Mindestens einen Nachweis über Erfahrungen/Weiterbildungen/Qualifikationen im KI-Bereich
− Mindestens einen Nachweis über Weiterbildungen/Qualifikationen im Bereich der KI-relevanten Regulatorik, Zulassungen, Normen o.ä.
c) mindestens eine Person des Projektteams / Teamqualifikation
Die folgenden Mindestanforderungen können von verschiedenen Personen des Projektteams abgedeckt werden.
− Veröffentlichung eines Whitepapers oder einer wissenschaftlichen Arbeit mit Bezug zum Projekt innerhalb der letzten fünf Jahre. Die Person muss in der Lage sein, technische Sachverhalte abstrahiert und verständlich in deutscher Sprache mit korrektem Satzbau und Grammatik textlich darstellen zu können.
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− Erweiterte Kenntnisse zur Erstellung barrierefreier Web-Inhalte/ Erstellung barrierefreier PDFs
− Innerhalb der letzten fünf Jahre maßgebliche Beteiligung an mindestens zwei Projekten, in denen IT Sicherheit im Gesundheitswesen im Fokus standen
4.1.3 Personaleinsatz und -austausch
Der AN hat zwingend mindestens das Personal einzusetzen, das er im Rahmen seines Angebots (Anlage: „Angebotsangaben gemäß den Besonderen Bewerbungsbedingungen“) als konkret einzusetzendes Personal mit Qualifikationsprofilen angeboten hat. Unabhängig davon hat er nur solches Personal einzusetzen, das für die jeweils zu erbringende Leistung hinreichend qualifiziert ist. Für jede Person, die eingesetzt wird, hat der AN spätestens eine Woche vor dem geplanten Einsatz ein Qualifikationsprofil einzureichen, es sei denn, es liegt betreffend der jeweiligen Person ein solches Qualifikationsprofil beim AG bereits vor. Ein Austausch von Personal ist nur nach vorheriger Zustimmung durch den AG zulässig.
Der AG wird seine Zustimmung im Fall eines berechtigten Grundes und wenn ein gleich- oder höherwertiger Ersatz angeboten wird erteilen. Ein berechtigter Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Austausch aufgrund Krankheit oder Ausscheiden der betreffenden Person aus dem Unternehmen oder vergleichbarer Umstände, bedingt ist. Die Umstände sind vom AN darzulegen und plausibel zu machen. Kein berechtigter Grund ist der Einsatz der betreffenden Person in einem anderen Projekt oder ein Umzug des Standorts des Unternehmens. Die Gleichwertigkeit des Ersatzes orientiert sich anhand des für die auszutauschende Person vormals eingereichten Qualifikationsprofils, soweit ein solches vorliegt, andernfalls nach billigem Ermessen.
Eine höhere Qualifikation der Ersatzperson begründet keinen Anspruch auf Erhöhung der Vergütung.
Die durch den Austausch und die Einarbeitung der Ersatzperson entstehenden Kosten gehen zu Lasten des AN.
Das eingetauschte Personal ist unverzüglich auf Kosten des AN vollumfänglich einzuarbeiten. Soweit möglich arbeitet die ausscheidende Person die Ersatzperson ein.
4.2 Projektorganisation und Erreichbarkeit
Durch den AN ist eine qualifizierte Person als Projektleitung zur Verfügung zu stellen, die sich mit der Projektleitung des AG abstimmt und die durchzuführenden Arbeiten auf Seiten des AN koordiniert.
Die Projektleitung muss während der üblichen Arbeitszeiten (Montag bis Freitag, jeweils mindestens von 9:30 bis 15:30 Uhr) regelmäßig telefonisch oder per E-Mail erreichbar sein. Sollte die Projektleitung verhindert sein, muss jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter benannt werden.
Seitens des AG wird das Projekt vom Referat D24 geleitet. Ansprechpartner/-innen werden bei Erteilung des Zuschlags mitgeteilt.
4.3 Projektsprache
Die Projektsprache ist grundsätzlich Deutsch.
4.4 Besprechungen
Die Auftaktbesprechung sowie die Abschlusspräsentation finden virtuell statt.
Zudem sind im Rahmen der Arbeitspakete 2-4 weitere virtuelle (Video- oder Telefonkonferenz) Arbeitstreffen einzuplanen. Darüber hinaus stattfindende Meetings zur Diskussion von Zwischenergebnissen finden nach Absprache ebenfalls virtuell statt.
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Zu jedem Arbeitstreffen ist ein schriftliches Protokoll anzufertigen, in dem die Beschlüsse und Ergebnisse festgehalten werden. Das Protokoll ist dem AG spätestens drei Arbeitstage nach Stattfinden des jeweiligen Arbeitstreffens zur Freigabe vorzulegen.
Struktur und Format der Besprechungsprotokolle werden im Rahmen der Auftaktbesprechung festgelegt. Die Arbeitstreffen sind durch den AN nach Absprache mit dem AG in einem geeigneten virtuellen Format zu organisieren.
4.5 Berichtswesen
Im Rahmen des Berichtwesens erhält der AG vom AN alle 14 Tage einen tabellarischen, fortlaufend zu erweiternden und aussagekräftigen Kurzbericht per E-Mail über den Verlauf. Mögliche Probleme im Projektverlauf sind sofort anzuzeigen und dem AG gegenüber besonders hervorzuheben. Die vertraglichen Regelungen in Ziffer 9 des Projektvertrages bleiben unberührt.
Struktur und Format der regelmäßigen Berichte werden im Rahmen der Auftaktbesprechung festgelegt.
4.6 Formale Anforderungen an Projektdokumente
Der AN übermittelt die Projektdokumente (Projektergebnisse, Besprechungsprotokolle, Berichte) in elektronischer Form entweder im Open XML-Dateiformat (DOCX) oder im Portable Document-Format (PDF) an den AG. Ausnahmen von diesen Dateiformaten sind erst nach Absprache mit dem AG möglich. Wurde sich auf die Erstellung von Microsoft Word-Dokumenten geeinigt, so ist in diesen grundsätzlich auf die Referenzierung von OLE-Objekten (Object Linking and Embedding) zu verzichten.
Alle Projektdokumente sind übersichtlich strukturiert und enthalten (wenn sinnvoll) ein Inhaltsverzeichnis, eine Zusammenfassung, eine Dokumenten-Version, eine Änderungshistorie mit Erstellungs- und Bearbeitungs-Datum sowie der Liste der Autoren, so dass Erstellung und Änderung des jeweiligen Dokuments nachvollziehbar sind. Sämtliche Dateien – unabhängig vom Dateityp, d.h. sowohl Open XML, Portable Document, als auch Bilddatei etc.– müssen vom AN von Metadaten bereinigt werden. Es dürfen in den Metadaten weder personenbezogene Daten enthalten sein, noch Informationen zur eingesetzten Software.
Die sprachliche Qualität ist von großer Bedeutung. Im Durchschnitt sind pro Textseite maximal vier sprachliche Fehler; das heißt grammatikalische Fehler oder Rechtschreibfehler zulässig.
Zudem ist darauf zu achten, dass mindestens Ergebnisdokumente, welche (möglicherweise) zur Veröffentlichung vorgesehen sind, in geschlechtergerechter Sprache zu erstellen sind. Dabei sind mindestens die Anforderung für Gesetzestexte (siehe Handbuch der Rechtsförmlichkeit des BMJ: http://hdr.bmj.de/page_b.1.html#an_110) zu erfüllen, es dürfen jedoch nur die offiziell zugelassen Möglichkeiten der deutschen Sprache (also kein Genderstern, Doppelpunkt oder Unterstrich) verwendet werden.
4.7 Barrierefreie Gestaltung
Die folgenden Projektdokumente / Lieferleistungen sind barrierefrei zu erstellen:
- Ergebnisse AP 4 (KI-Produktübersicht und die im Rahmen des Projekts erarbeiteten Ergebnisse) Dabei sind die Vorgaben der aktuellen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0, https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/BJNR184300011.html) zwingend einzuhalten.
Da sich nur ein von Anfang an gut strukturiertes Dokument ohne größere Probleme in ein barrierefreies PDF umwandeln lässt, ist bereits das Dokument in seinem editierbaren Ursprungsformat barrierefrei zu erstellen. Im Autorendokument (Word) dürfen hierzu durch die softwareeigene Prüfung keine Fehler angezeigt werden. Folgende Anforderungen an das PDF-Endprodukt sind zu erfüllen:
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- Das PDF-Dokument muss für handelsübliche Screenreader geeignet sein und sinnvoll vorgelesen werden können.
- Das PDF-Dokument muss die Prüfung nach PDF/UA durch den PDF Accessibility Checker (PAC) fehlerfrei bestehen (kostenfreies Tool zur Verwendung auf Windows-PCs).
- PDFs müssen durch Lesezeichen strukturiert sein.
- Das Dokument muss über ein getaggtes Inhaltsverzeichnis sowie eine korrekte Überschriftenstruktur verfügen.
- Die Dokumenteigenschaften müssen fehlerfrei eingetragen und konfiguriert sein (Hauptsprache, Titel, Autor, Tags, Kommentare).
- Die Lesereihenfolge und die Tag-Struktur müssen sinnvoll angeordnet sein.
- Alle Bilder (Ausnahme: Hintergrundgrafiken/Artefakte) müssen sinnvolle Titel und Alternativtexte (Bildbeschreibung – keine Bildunterschrift) haben.
- Bilder und Texte müssen im Wesentlichen kontrastreich verarbeitet werden (z. B. keine dunkle Schrift auf dunklem Hintergrund, gut differenzierbare Verwendung von Farben in Diagrammen, etc.).
- Listenelemente müssen (auch seitenübergreifend) sinnvoll gegliedert sein
- Tabellen müssen korrekt ausgezeichnet (Kopfzeilen, Lesereihenfolge) und strukturiert (TH, TD, Colspan, Rowspan) sein.
- Seitenübergreifende Tabellen müssen als eine Tabelle erkannt werden.
- Linkverweise zu Webseiten (insbesondere Mehrzeilige) müssen auf korrekte Funktionsweise getestet werden.
- Die Schriften müssen korrekt im PDF eingebettet sein als „eingebettete Untergruppe“. Eine Erläuterung der gesetzlichen Prüfroutine mit allen Details und Hinweisen für Web und PDF-Dateien findet sich unter https://bitvtest.de/test-methodik/web/beschreibung-des-pruefverfahrens
4.8 Verschlüsselung der Kommunikation
Im Rahmen dieses Projektes erfolgt die E-Mail-Kommunikation (Versand und Empfang) verschlüsselt und signiert nach dem OpenPGP- oder S/MIME-Standard.
Ein Schlüsselaustausch erfolgt im Rahmen der Auftaktbesprechung.
4.9 Einsatz von Unterauftragnehmern
Der AN kann zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer nur einsetzen oder eingesetzte Unterauftragnehmer nur auswechseln, wenn der AG dem ausdrücklich vorher zustimmt. Die Zustimmung kann nicht aus sachwidrigen Gründen verweigert werden.
Die Einarbeitung des neuen Unterauftragnehmers erfolgt auf Kosten des AN. Für die im Angebot des AN benannten Unterauftragnehmer gilt die Zustimmung des AG als erteilt.
Die Weitergabe von Projektteilen an nicht zugelassene Unterauftragnehmer ist verboten.
4.10 Anforderungen an die Rechnungsstellung
4.10.1 Zeitpunkt
Um dem AG eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung der ihm vom Gesetzgeber zugewiesenen Haushaltsmittel zu ermöglichen, sind die vom AN erbrachten Leistungen frühestmöglich nach Eintreten des entsprechenden vertraglich vereinbarten Meilensteins, spätestens jedoch 30 Kalendertage nach dessen Eintreten, in Rechnung zu stellen.
14 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
[Seite 15]
4.10.2 Bei abnahmefähigen Leistungen setzt das Eintreten eines Meilensteines
eine erfolgreiche Abnahme voraus. Elektronische Form
Gemäß § 3 i.V.m. § 11 der E-Rechnungsverordnung (E-RechV) sind Rechnungen zwingend in elektronischer Form auszustellen und zu übermitteln. Hierbei ist grundsätzlich der Datenaustauschstandard XRechnung in der jeweils aktuellen Fassung zu verwenden (§ 4 E-RechV).
Erforderliche Anlagen sind immer die Abnahmeprotokolle für die abzurechnenden Leistungen sowie bei Leistungen nach Aufwand zusätzlich die entsprechenden Leistungsnachweise.
Rechnungsformate, welche nicht den Anforderungen der europäischen Norm für die Rechnungsstellung (EN-16931) entsprechen sowie Rechnungen, die nicht über die Rechnungseingangsplattform des Bundes (https://xrechnung-bdr.de) zugestellt wurden, werden nicht berücksichtigt.
Nähere Informationen zu den formalen Anforderungen sind dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument „Die Rechnungseingangsplattformen des Bundes“ (Version September 2025) zu entnehmen.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 15
[Seite 16]
B Besondere Bewerbungsbedingungen
5 Bedingungen für die Zuschlagserteilung
In diesem Kapitel sind die Bedingungen für die Zuschlagserteilung festgelegt, die bei der Erstellung eines Angebots gemäß Kapitel 6 zu berücksichtigen sind.
5.1 Gesetzliche Ausschlussgründe, Eignung und
Ausführungsbedingungen
Öffentliche Aufträge werden nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind (§ 122 Abs. 1 GWB, § 31 Abs. 1 UVgO).
Die zwingenden Ausschlussgründe (§ 123 GWB) und die fakultativen Ausschlussgründe (§ 124 GWB) können unter den folgenden Quellen nachgelesen werden:
− https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
− https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Mit der Abgabe des Angebots erklären die Bieter, dass keine der in §§ 123, 124 GWB genannten Gründe im Hinblick auf ihre Person oder Unternehmen vorliegen, soweit nicht eine Erklärung zu den §§ 123, 124 GWB eingereicht wurde (siehe Kapitel 6.2.4). Das BSI schließt ein Unternehmen jedoch zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn es Kenntnis davon erhält, dass ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. Ein Ausschluss kommt gleichermaßen bei Kenntnis über einen Ausschlussgrund nach § 124 GWB in Betracht. Die Möglichkeit der Selbstreinigung nach § 125 GWB bleibt unberührt.
Das BSI prüft, ob die Bieter die festgelegten Eignungskriterien (siehe Kapitel 6.2.1.3) und etwaig festgelegte Mindestanforderungen erfüllen (§ 122 Abs. 2 GWB1, § 31 Abs. 2 UVgO). Wird eine Mindestanforderung an die Eignung nicht erfüllt, ist das Angebot auszuschließen. Im Übrigen prüft das BSI auf Grundlage der Eignungskriterien, ob die vorgelegten Belege den Schluss zulassen, dass der Bieter den Auftrag ordnungsgemäß erfüllen kann.
Ausführungsbedingungen betreffen die Vertragsausführung und stellen vom BSI festgelegte Bedingungen dar, die vom AN einzuhalten sind. Der Transparenz halber ist von den Bietern bereits im Vergabeverfahren zu versichern, dass sie im Rahmen der Auftragsausführung die vom BSI vorgesehenen Bedingungen einhalten werden (siehe Angebotsformular, Ziffer 3 „Erklärungen des Bieters“).
5.2 Wirtschaftlichstes Angebot
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage dafür ist eine Bewertung des BSI, ob und inwieweit das Angebot die vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu dessen Ermittlung können neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden (§ 127 Abs. 1 GWB, § 43 Abs. 1 und 2 UVgO).
Für die Ermittlung der Wirtschaftlichkeit eines Angebotes wendet das BSI die „erweiterten Richtwertmethode“ über die Faktoren „Bewertungspreis“ (siehe Kapitel 5.2.1) und „Leistung“ (siehe Kapitel 5.2.2) an.
1 Jeweils in Verbindung mit den Regelungen der §§ 42 ff. VgV oder §§ 7, 21 ff VSVgV.
16 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
[Seite 17]
5.2.1 Bewertungspreis
Der Bewertungspreis umfasst die folgenden Komponenten (siehe auch Kapitel 6.1):
Bewertungspreis = Angebotsnettopreis + anfallende (Einfuhr-/) Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft
Der Angebotsnettopreis umfasst dabei sämtliche Einzelpositionen aus AP 1-5 (siehe Kapitel 3.2, Tabelle 1).
5.2.2 Leistung
Die „Leistung“ der einzelnen Angebote wird vom BSI anhand der festgelegten qualitativen Zuschlagskriterien (siehe Kapitel 6.2.1.4) bewertet.
Bei den qualitativen Zuschlagskriterien wird zwischen Ausschlusskriterien (A-Kriterien) und Bewertungskriterien (B-Kriterien) differenziert.
Während bei einem A-Kriterium lediglich geprüft wird, ob die Ausführungen des Bieters die definierten Mindestanforderungen erfüllen (Prüfergebnis: Ja oder Nein), werden die Ausführungen des Bieters bei einem B-Kriterium anhand einer durchgängigen Wertungsskala von 0 bis 4 Bewertungspunkten (BP) bewertet:
| BP | Zielerreichungsgrad |
|---|---|
| 0 | Es sind keine Angaben vorhanden oder in Bezug auf das abgefragte Kriterium lassen die Ausführungen erwarten, dass die Auftragsausführung den Anforderungen des BSI nur in unzureichendem Maße entsprechen wird. |
| 1 | In Bezug auf das abgefragte Kriterium lassen die Ausführungen erwarten, dass die Auftragsausführung den Anforderungen des BSI in ausreichendem Maße entsprechen wird. |
| 2 | In Bezug auf das abgefragte Kriterium lassen die Ausführungen erwarten, dass die Auftragsausführung den Anforderungen des BSI weitgehend entsprechen wird. |
| 3 | In Bezug auf das abgefragte Kriterium lassen die Ausführungen erwarten, dass die Auftragsausführung den Anforderungen des BSI voll entsprechen wird. |
| 4 | In Bezug auf das abgefragte Kriterium lassen die Ausführungen erwarten, dass die Auftragsausführung den Anforderungen des BSI in besonderem Maße entsprechen wird. |
Zur Orientierung werden bei jedem B-Kriterium die Voraussetzungen angegeben, die erfüllt sein müssen, damit das Angebot bzgl. dieses Kriteriums vom BSI mit 0 BP, 1 BP oder 4 BP bewertet wird.
Bei den B-Kriterien muss das Angebot jeweils mindestens 1 BP (BP = 1) erzielen (Mindestanforderung). min
Erfüllt ein Angebot bei mindestens einem A-Kriterium oder bei mindestens einem B-Kriterium nicht die definierte Mindestanforderung, so wird dieses Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Bei den verbleibenden Angeboten ergeben sich die für die erweiterte Richtwertmethode maßgeblichen Leistungspunkte (LP) aus dem Produkt der bei den einzelnen B-Kriterien erzielten BP und der vom BSI für die jeweiligen B-Kriterien vorgegebenen Gewichtungsfaktoren (GF, siehe Kapitel 6.2.1.4).
5.2.3 Erweiterte Richtwertmethode mit dem Entscheidungskriterium
„Leistungspunkte“
Bei der erweiterten Richtwertmethode wird in einem ersten Schritt für jedes der Angebote eine individuelle Kennzahl, welche aus dem Quotient zwischen den erzielten Leistungspunkten (siehe Kapitel 5.2.2) und dem Bewertungspreis (siehe Kapitel 5.2.1) besteht, ermittelt.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 17
[Seite 18]
Ausgehend vom Angebot mit der höchsten Kennzahl wird in einem nächsten Schritt ein Schwankungsbereich von 10 % definiert. Alle Angebote, die mit Ihrer Kennzahl unterhalb dieses Schwankungsbereiches liegen, können bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt werden.
Bei den verbleibenden Angeboten erfolgt die Zuschlagserteilung auf das Angebot mit der höchsten Leistungspunktzahl. Ist die Leistungspunktzahl identisch, erfolgt der Zuschlag auf das preislich günstigere Angebot.
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[Seite 19]
6 Erstellung des Angebots
Ein vollständiges Angebot besteht aus folgenden Unterlagen:
− Angebotsformular (siehe Kapitel 6.1)
− Anlagen zum Angebotsformular
− Angebotsangaben gemäß den Besonderen Bewerbungsbedingungen (siehe Kapitel 6.2.1).
Wird im Rahmen einzelner Eignungskriterien und / oder Zuschlagskriterien explizit die Einreichung weiterer Dokumente (z.B. Kopie einer offiziellen Bescheinigung oder eines amtlichen Nachweises, etc.) gefordert, so sind diese nach Möglichkeit an der entsprechenden Stelle in diese Anlage zu integrieren. Ist eine Integration nicht möglich, so bilden diese eine eigenständige Anlage.
− ggf. Bietergemeinschaftserklärung (siehe Kapitel 6.2.2)
− ggf. Unterauftragnehmerverpflichtungserklärung (siehe Kapitel 6.2.3)
− ggf. Angaben zu vorliegenden Ausschlussgründen und zur Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB (siehe Kapitel 6.2.4)
− ggf. weitere individuelle Anlagen des Bieters (siehe Kapitel 6.2)
Die Anzahl der geforderten Anlagen ist dabei abhängig von der Bieterkonstellation (siehe Kapitel 6.2.2), der geplanten Einbindung von Unterauftragnehmern (siehe Kapitel 6.2.3) sowie dem Vorliegen von gesetzlichen Ausschlussgründen (siehe Kapitel 6.2.4).
Das BSI ist rechtlich verpflichtet, die eingereichten Angebote mindestens drei Jahre ab dem Tag der Zuschlagserteilung aufzubewahren. Reichen Sie daher alle für die Angebotswertung relevanten Informationen in archivierbarer Form ein. Verzichten Sie z.B. in der Anlage „Angebotsangaben gemäß den Besonderen Bewerbungsbedingungen“ auf die Angabe von URLs bzw. auf deren Verweisung.
Bitte fügen Sie nach Möglichkeit alle Anlagen zum Angebotsformular zu einer „Gesamtdatei“ (PDF) zusammen (jedoch ohne das Angebotsformular, vgl. Kapitel 6.1).
6.1 Angebotsformular
Das in den Vergabeunterlagen enthaltene Angebotsformular ist gemäß den dort aufgeführten Vorgaben auszufüllen.
Ist die Steuerschuldnerschaft aufgrund von § 13b USTG auf den AG übergegangen (reverse charge), so weisen Sie im Angebot einen Steuersatz von 0 % aus. In diesem Fall wird die von AG abzuführende Umsatzsteuer bei der Bewertung des Angebotes berücksichtigt (siehe Kapitel 5.2.1).
Verschiedene Eingabefelder des Angebotsformulars werden nach Abgabe und Öffnung des Angebotes maschinell ausgelesen. Verzichten Sie daher auf die Einreichung eines eingescannten Auftragsformulars und auf die Zusammenfassung des Angebotsformulars mit den zugehörigen Anlagen zu einer „Gesamtdatei“.
6.2 Anlagen zum Angebotsformular
Die nachfolgenden Unterkapitel geben einen Überblick über die einzelnen Anlagen sowie über deren inhaltliche Anforderungen.
Falls aus Sicht des Bieters erforderlich, so kann das Angebot um weitere Anlagen ergänzt werden.
Alle zum Angebot gehörenden Anlagen sind auf Seite 2 des Angebotsformulars aufzuführen.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 19
[Seite 20]
6.2.1 Anlage: Angebotsangaben gemäß den Besonderen
Bewerbungsbedingungen
Die von jedem Bieter individuell zu erstellende Anlage „Angebotsangaben gemäß den Besonderen Bewerbungsbedingungen“ fungiert neben dem Angebotsformular als zentraler Bestandteil des Angebotes.
Halten Sie sich bei der Erstellung dieser Anlage an die Vorgaben in den Kapiteln 6.2.1.1 bis 6.2.1.4 sowie an die vorgegebene Reihenfolge. Achten Sie darauf, die geforderten Angaben unmittelbar bei den einzelnen Kriterien aufzuführen.
Achtung: Verzichten Sie auf nicht geforderte Angaben, insbesondere zu den vertraglichen Regelungen (siehe Ziffer 4.2 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen).
Die vollständige Abdeckung des in der Leistungsbeschreibung geforderten Leistungsumfangs inkl. der Einhaltung sämtlicher in Kapitel 4 der Leistungsbeschreibung definierten Rahmen- und Ausführungsbedingungen wird durch Abgabe eines Angebotes automatisch bestätigt (siehe Angebotsformular, Ziffer 3 „Erklärungen des Bieters“).
6.2.1.1 Einzelbieter / Mitglieder der Bietergemeinschaft
Erstellen Sie vom Einzelbieter bzw. vom jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ein aussagekräftiges Firmenprofil. Die Darstellung muss in tabellarischer Form erfolgen und folgende Punkte umfassen:
− Offizielle Bezeichnung
− Rechtsform
− Firmensitz und Standorte
− Struktur und Organisation
− z.B. Abbildung des Organigramms
− Geschäftsfelder
− Auflistung der einzelnen Geschäftsfelder
− Benennung der Geschäftsfelder, die für den hier zu vergebenden Auftrag relevant sind (auftragsbezogene Geschäftsfelder)
− ggf. nähere Ausführungen / Erläuterungen zu den auftragsbezogenen Geschäftsfeldern
− Anzahl der Mitarbeiter in den auftragsbezogenen Geschäftsfeldern
− Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren (Angabe pro Jahr), sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
− Umsatz in den auftragsbezogenen Geschäftsfeldern in den letzten drei Geschäftsjahren (Angabe pro Jahr), sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Gehen Sie im Falle einer Bietergemeinschaft zudem auf die Aufteilung der zu erbringenden Leistung auf die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft ein.
6.2.1.2 Unterauftragnehmer
Werden wesentliche Teile der angebotenen Leistung von einem oder mehreren Unterauftragnehmern erbracht (siehe Ziffer 2.1 des Angebotsformulars), so sind diese Unternehmen inkl. der von ihnen durchzuführenden Leistungen genau zu benennen. Erstellen Sie von jedem Unterauftragnehmer zudem ein aussagekräftiges Firmenprofil inkl. der folgenden Angaben:
− Offizielle Bezeichnung
− Rechtsform
20 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
[Seite 21]
− Firmensitz und Standorte
− auftragsbezogene Geschäftsfelder
− Anzahl der Mitarbeiter in den auftragsbezogenen Geschäftsfeldern
− durchzuführende Leistungen
Wird die Leistung ohne Mitwirkung von einem oder mehreren Unterauftragnehmern erbracht, so geben Sie an dieser Stelle Ihres Angebotes bitte lediglich „Kein Unterauftragnehmer“ an.
Die Weitergabe von wesentlichen Projektteilen an nicht genannte Unterauftragnehmer ist verboten.
6.2.1.3 Eignungskriterien
| Nr. | Kriterien |
|---|---|
| 1 | Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 Im Rahmen des EU-Sanktionspakets im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine wurde durch Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 27.04.2023 folgender Artikel in die Verordnung (EU) 833/2014 aufgenommen: Artikel 5k (1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter Artikel 7 Buchstaben a bis d, Artikel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU sowie unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, einschließlich — wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt — Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Bestätigen Sie, dass keine der o.g. Ausschlussgründe für eine öffentliche Auftragsvergabe oder Konzessionsvergabe bzw. eine Vertragsweiterführung auf Sie zutreffen und dass Sie auch im Rahmen der Vertragsausführung keine Änderungen vornehmen (z.B. durch Einbindung eines Unterauftragnehmers oder eines Lieferanten), die gegen die o.g. Ausschlussgründe verstoßen? Bitte die Frage nur mit „JA“ (→ Bestätigung) oder „NEIN“ (→ keine Bestätigung) beantworten. Mindestanforderung: Die Frage wurde mit „Ja“ beantwortet. Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet, so führt dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Ihnen ist bewusst, dass eine wissentlich falsche Angabe der Erklärung zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führt und nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre Antwort auf. Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße Zitierung des Kriteriums. |
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[Seite 22]
| Nr. | Kriterien |
|---|---|
| 2 | Referenzen Legen Sie geeignete Referenzen der beteiligten Unternehmen vor. Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die ausgeschriebene Leistung. Dies ist bei der vorliegenden Ausschreibung insbesondere gegeben, bei Erfahrungen in der Neu- und Weiterentwicklung von Projekten im Bereich Marktforschung und - analyse für den Sektor Gesundheit. Die genannten Referenzen müssen insbesondere die Fähigkeit der beteiligten Unternehmen auf dem Gebiet der KI-Systeme im Gesundheitswesen belegen. Im Wege der Referenzen ist daher nachzuweisen, dass die beteiligten Unternehmen bereits Erfahrungen in den folgenden Erfahrungsbereichen gesammelt haben: 1. Erfahrungen im Bereich der IT-Sicherheit 2. Kenntnisse über den aktuellen Stand der Technik im KI-Umfeld 3. Kenntnisse über die relevanten Normen, Standards, Zertifizierungen und weitere regulatorische Anforderungen, die an KI-Systeme/-Produkte im Gesundheitswesen gestellt werden Gehen Sie bei der Erstellung des Referenznachweises auf die folgenden Punkte ein: − Auftraggeber inkl. Fachbereich − (detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands / der Tätigkeit − Umfang / Betroffener Erfahrungsbereich − Dauer − Auftragsvolumen Die Darstellung sollte eine DIN A4-Seiten pro Referenzprojekt nicht überschreiten. Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt. Mindestanforderung: Insgesamt sind mindestens drei geeignete Referenzen vorzulegen. Alle Erfahrungsbereiche müssen durch geeignete Referenzen belegt werden, wobei eine Referenz zur Abdeckung mehrerer Bereiche herangezogen werden darf. |
| 3 | Referenzen: Marktanalyse Belegen Sie anhand von Referenzprojekten, dass mindestens eines der beteiligten Unternehmen umfangreiche Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der Planung und Durchführung von Marktanalysen und -bewertungen besitzt. Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein: − Auftraggeber inkl. Fachbereich − Gegenstand der Marktanalyse − Umfang / Dauer Die Darstellung sollte eine DIN A4-Seite pro Referenz nicht überschreiten. Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt. Mindestanforderung: In den letzten drei Jahren wurden mindestens drei Marktanalysen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens – davon mind. 1 mit dem Schwerpunkt KI - durchgeführt. Der Umfang dieser Marktanalysen liegt in der Größenordnung der hier ausgeschriebenen Leistung. |
| 4 | Qualitätsmanagement |
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| Nr. | Kriterien |
|---|---|
| Bitte stellen Sie das Qualitätsmanagement Ihres Unternehmens dar. Machen Sie bitte auch Angaben zu Zertifizierungen, die Ihr Unternehmen erworben hat. Mindestanforderung: Es ist ein Qualitätsmanagement etabliert und dokumentiert und kann nachgewiesen werden. |
6.2.1.4 Qualitative Zuschlagskriterien
| Nr. | Kriterien- | Kriteriengruppe (KG) / Kriterien | BP min | GF | LP min | LP max |
|---|---|---|---|---|---|---|
| art | ||||||
| 1 | B | KG1: Inhaltliche Auseinandersetzung mit der Leistung | 1 | 80 | 80 | 320 |
| 1.1 | B | Aufgabenverständnis Weisen Sie Ihr Aufgabenverständnis nach, indem Sie die Ausgangssituation, die Zielsetzung des Projektes und die erwarteten Ergebnisse mit eigenen Worten erläutern. Benennen Sie die Ihrer Ansicht nach wichtigsten Punkte zu diesem Fachthema. Bewertungsskala (durchgängig von 0 bis 4 BP): − 0 BP: Die Ausführungen fehlen oder die Ausgangssituation, die Projektziele und / oder das erwartete Ergebnis sind unzureichend beschrieben. Die Ausarbeitung lässt keine umfassende Auseinandersetzung bzw. kein hinreichendes Verständnis der Thematik erkennen. Das Ziel des Projektes wurde nicht verstanden. − 1 BP: Die Ausgangssituation, die Projektziele und das erwartete Ergebnis sind ausreichend beschrieben. Die Ausarbeitung lässt eine Auseinandersetzung bzw. ein Verständnis der Thematik erkennen. Das Ziel des Projektes wurde hinreichend verstanden. − 4 BP: Die Ausgangssituation, die Projektziele und das erwartete Ergebnis sind zutreffend beschrieben. Die Ausarbeitung lässt eine umfassende Auseinandersetzung bzw. ein tieferes Verständnis der Thematik erkennen. Das Ziel des Projektes wurde vollumfänglich verstanden. | 1 | 10 | 10 | 40 |
| 1.2 | B | Vorgehensweise Marktsichtung Erläutern Sie Ihre Vorgehensweise bei der Marktsichtung. Können Sie weitere Mechanismen, Kriterien, Tools o.ä. benennen, die aus Ihrer Sicht zusätzlich zu den in Kapitel 2 genannten Anforderungen in die Marktsichtung einbezogen werden sollen? Welche Quellen werden Sie bei der Marktsichtung heranziehen? | 1 | 20 | 20 | 80 |
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| Nr. | Kriterien- | Kriteriengruppe (KG) / Kriterien | BP min | GF | LP min | LP max |
|---|---|---|---|---|---|---|
| art | ||||||
| Bewertungsskala (durchgängig von 0 bis 4 BP): − 0 BP: Die Ausführungen fehlen, das Konzept für die Vorgehensweise bei der Marktsichtung ist lückenhaft oder aus Sicht des BSI nicht zielführend. − 1 BP: Das Konzept für die Vorgehensweise bei der Marktsichtung ist vollständig dargestellt und plausibel. − 4 BP: Das Konzept für die Vorgehensweise bei der Marktsichtung ist vollständig dargestellt und plausibel. Zudem umfasst das Angebot weitere Produktklassen und Anwendungsbereiche der Blockchain-Technologie für die Marktsichtung. Diese sind aus Sicht des BSI sinnvoll. | ||||||
| 1.3 | B | Umsetzung Arbeitspaket 2 und 3 Beschreiben Sie detailliert, wie Sie die in Arbeitspaket 2 und 3 enthaltenen Anforderungen bzgl. der Recherche und Analyse der Marktsichtung inkl. der Sicherheitsaspekte unter Beachtung der Regulatorik umsetzen werden. Hinweis: Die Ausführungen dienen lediglich der Angebotsbewertung und sind v.a. hinsichtlich des Umfangs und Detailgrades von der unter Kapitel 2.2 zu vergebenen Leistung abzugrenzen. Bewertungsskala (durchgängig von 0 bis 4 BP): − 0 BP: Die Ausführungen fehlen, sind lückenhaft, aus fachlicher Sicht unstimmig oder der angebotene Leistungsgegenstand erfüllt aus Sicht des BSI nicht die Anforderungen der Leistungsbeschreibung. − 1 BP: Die Ausführungen sind vollständig und stimmig. Aus Sicht des BSI können die Minimalziele dieses Projektes auf dem beschriebenen Wege erfolgreich erreicht werden. − 4 BP: Die Ausführungen sind vollständig und stimmig. Sie lassen eine tiefe Durchdringung des Themas erkennen und zeigen Möglichkeiten für eine optimierte Bearbeitung des Arbeitspaketes. | 1 | 20 | 20 | 80 |
| 1.4 | B | Katalogerstellung Geben Sie an, wie Sie den geforderten Katalog für die jeweilige Zielgruppe aus AP 2 und AP 3 in AP 4 aufarbeiten und erstellen wollen. Begründen Sie Ihre Vorgehensweise. Bewertungsskala (durchgängig von 0 bis 4 BP): − 0 BP: Die Ausführungen fehlen, sind lückenhaft, aus fachlicher Sicht unstimmig oder der angebotene Leistungsgegenstand erfüllt aus Sicht | 1 | 15 | 15 | 60 |
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| Nr. | Kriterien- | Kriteriengruppe (KG) / Kriterien | BP min | GF | LP min | LP max |
|---|---|---|---|---|---|---|
| art | ||||||
| des BSI nicht die Anforderungen der Leistungsbeschreibung. − 1 BP: Es wird eine kurze, unvollständige und unbegründete Vorgehensweise genannt. − 4 BP: Die Ausführungen sind vollständig und stimmig und enthalten eine für das BSI nachvollziehbare Begründung der Vorgehensweise. | ||||||
| 1.5 | B | Vorgehensweise Beschreiben Sie die Werkzeuge (Softwaretools, Methodiken, etc.), die Sie für die verschiedenen Arbeitspakete verwenden wollen. Bewertungsskala (durchgängig von 0 bis 4 BP): − 0 BP: Die Ausführungen fehlen, sind lückenhaft und / oder aus fachlicher Sicht unstimmig. − 1 BP: Die Ausführungen sind vollständig und stimmig. Die beschriebenen Werkzeuge scheinen geeignet, um die Ziele dieses Projektes in hinreichender Weise zu erreichen. − 4 BP: Die Ausführungen sind vollständig und stimmig. Sie lassen eine tiefe Durchdringung der Problematik erkennen. Die beschriebenen Werkzeuge scheinen geeignet, um die Ziele dieses Projektes in jeglicher Hinsicht zu erreichen. | 1 | 15 | 15 | 60 |
| 2 | A | KG 2: Projektorganisation und Kosten | - | - | - | |
| 2.1 | A | Personalprofile und Rollen Erstellen Sie von sämtlichen Personen des angebotenen Projektteams ein Personalprofil. Mindestens die Projektleitung (PL) sowie die stellvertretende Projektleitung (sPL) sind namentlich zu benennen. Geben Sie im Profil der PL auch die Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) an. Ordnen Sie die einzelnen Personen den beteiligten Unternehmen (Anbieter / Mitglieder der Bietergemeinschaft / Unterauftragnehmer) zu. Erläutern Sie in den Personalprofilen die Kenntnisse und Erfahrungen der einzelnen Personen anhand ihrer Bildungsabschlüsse und/oder anhand von konkreten Projekten / Aufträgen / Publikationen, an denen die einzelnen Personen maßgeblich beteiligt waren. Gehen Sie dabei explizit auf den fachlichen Schwerpunkt dieser Projekte /Aufträge / Publikationen ein (Verweis auf bei den Eignungskriterien aufgeführte Referenzen der beteiligten Unternehmen möglich) und erläutern Sie die Tätigkeiten, die von der jeweiligen Person im Rahmen | - | - | - | - |
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| Nr. | Kriterien- | Kriteriengruppe (KG) / Kriterien | BP min | GF | LP min | LP max |
|---|---|---|---|---|---|---|
| art | ||||||
| dieser Projekte / Aufträge / Publikationen erbracht wurden und welche Erfahrungen die jeweilige Person dabei sammeln konnte, die für das hier zu vergebende Projekt / die Abdeckung der definierten Mindestanforderungen relevant sind. Es muss für das BSI klar ersichtlich sein, welche konkreten Mindestanforderung aus Kapitel 4.1.2 mit den beschriebenen Projekten / Aufträgen /Publikationen abgedeckt werden. Die hier genannten Projekte / Aufträge / Publikationen, an denen die hier angebotenen Personen des Projektteams maßgeblich beteiligt waren, müssen nicht mit dem derzeitigen Arbeitgeber (Bieter / Mitglied der Bietergemeinschaft / Unterauftragnehmer) im Zusammenhang stehen. Kann das veröffentlichte Whitepaper oder die veröffentlichte wissenschaftliche Arbeit mit Bezug zum Projekt (siehe Kapitel 4.1.2) aus rechtlichen oder sonstigen Gründen nicht dem Angebot beigefügt werden, so geben Sie im Angebot bitte eine prägnante Inhaltsangabe („Abstract“) wieder. Die gesamte Darstellung sollte pro Person einer DIN-A4 Seiten nicht überschreiten. Ordnen Sie zudem in einer tabellarischen Übersicht die angebotenen Personen / die Personalprofile konkreten Rollen / Tätigkeiten im Sinn von Projektleitung, Entwickler, Techniker, wissenschaftlicher Mitarbeiter, technischer Berater, etc zu. Anmerkung: die im vorherigen Satz vom BSI exemplarisch genannten Rollen dienen lediglich der Anschauung und wurden nicht auf das hier zu vergebende Projekt abgestimmt. Mindestanforderung: Das angebotene Personal erfüllt die in Kapitel 4.1.2 definierten Mindestanforderungen. | ||||||
| 2.2 | A | Kalkulation der Festpreise Stellen Sie für jedes einzelne AP, welches nach Festpreis vergütet wird (siehe Kapitel 3.1 und 3.2), Ihre Kostenkalkulation dar. Mindestanforderung: Das Angebot enthält eine tabellarische Übersicht, aus der für jedes einzelne AP, welches gemäß Kapitel 3.1 und 3.2 nach Festpreis vergütet wird, die folgenden Angaben entnommen werden können: | - | - | - | - |
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| Nr. | Kriterien- | Kriteriengruppe (KG) / Kriterien | BP min | GF | LP min | LP max |
|---|---|---|---|---|---|---|
| art | ||||||
| − An der Durchführung des jeweiligen AP beteiligte Personen / Rollen (siehe Zuschlagskriterium „Personalprofile und Rollen“) − Tagessätze (zzgl. USt.) der jeweiligen Personen / Rollen (inkl. Gemeinkosten, etc.) − Kalkulierte Personentage pro Person / Rolle − Die aus den zuvor angegebenen Tagessätzen und kalkulierten Personentagen resultierenden Personalkosten − Ggf. anfallende Materialkosten. Setzen sich diese aus mehreren größeren Einzelpositionen zusammen, so sind diese in einer separaten Tabelle aufzuschlüsseln. Höhe der Festpreise (zzgl. USt.) der einzelnen AP (resultierend aus den aufgeführten Personal- Materialkosten). Die bei den einzelnen AP vorgesehenen Personen / Rollen sowie die jeweils veranschlagten Personentage erscheinen unter Berücksichtigung der sonstigen Ausführungen im Angebot plausibel und stehen nicht im Widerspruch zu den in Kapitel 4.1.2 geforderten Mindestqualifikationen des für die Leistungserbringung einzusetzenden Personals. | ||||||
| 2.3 | A | Kalkulation der maximalen Obergrenzen Stellen Sie für jedes einzelne AP, welches nach Aufwand vergütet wird (siehe Kapitel 3.1und 3.2), Ihre Kalkulation der angebotenen Obergrenze dar. Mindestanforderung: Das Angebot enthält eine tabellarische Übersicht, aus der für jedes einzelne AP, welches nach Aufwand vergütet wird, die folgenden Angaben entnommen werden können: - An der Durchführung des jeweiligen AP beteiligte Personen / Rollen (siehe Zuschlagskriterium „Personalprofile und Rollen“) - Tagessätze (zzgl. USt.) der jeweiligen Personen / Rollen. Gemeinkosten, Materialkosten, sowie sonstige Kosten werden nicht gesondert vergütet und müssen daher bereits in den veranschlagten Tagessätzen enthalten sein. - Kalkulierte Personentage (PT) pro Person / Rolle Achtung: Bei den Arbeitspaketen 2 bis 4 wurde vom BSI jeweils ein Kontingent festgelegt, d.h. die Summe der kalkulierten Personentage muss diesen Kontingenten genau entsprechen. Arbeitspaket 2: 28 Personentage | - | - | - | - |
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| Nr. | Kriterien- | Kriteriengruppe (KG) / Kriterien | BP min | GF | LP min | LP max |
|---|---|---|---|---|---|---|
| art | ||||||
| Arbeitspaket 3: 28 Personentage Arbeitspaket 4: 10 Personentage - Höhe der jeweiligen maximalen Obergrenzen (zzgl. USt.) der einzelnen AP (resultierend aus den aufgeführten Tagessätzen und Personentagen) Die bei den einzelnen AP vorgesehenen Personen / Rollen sowie die jeweils veranschlagten Personentage erscheinen unter Berücksichtigung der sonstigen Ausführungen im Angebot plausibel und stehen nicht im Widerspruch zu den in Kapitel 4.1.2 geforderten Mindestqualifikationen des für die Leistungserbringung einzusetzenden Personals. | ||||||
| 2.4 | A | Zahlungs- und Meilensteinplan Erstellen Sie anhand der Vorgaben in Kapitel 3.1 und 3.2 einen verbindlichen Zahlungs- und Meilensteinplan in tabellarischer Form mit folgenden Spalten (analog zur Darstellung in Tabelle 1 in Kapitel 3.2): − Arbeitspaket / Meilenstein − (Kurz-) Bezeichnung − Beginn − Ende − Art der Vergütung − Höhe des Festpreises/ der maximalen Obergrenzen − zzgl. USt. − inkl. USt. Die verbindlichen Vorgaben des AG (z.B. Art der Vergütung) sind dabei zwingend zu beachten. Stellen Sie den Ablauf des Projektes zudem als Gantt- Diagramm dar. Die zeitliche Planung ist im Angebot unter der Annahme zu erstellen, dass die Auftragserteilung erst unmittelbar vor Ablauf der Bindefrist des Angebotes erfolgt. Bei der späteren Leistungserbringung sind sämtliche in Kapitel 3.2 definierten verbindlichen zeitlichen Vorgaben (inkl. „maximaler zeitlicher Abstand zwischen Auftragserteilung und Projektstart“ sowie „maximale Projektlaufzeit“) jedoch auch dann einzuhalten, wenn das Vergabeverfahren früher als geplant erfolgreich abgeschlossen werden kann. In diesem Fall ist die zeitliche Planung des erfolgreichen Bieters in Abstimmung mit dem BSI entsprechend anzupassen (vgl. Kapitel 2.1). | - | - | - | - |
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| Nr. | Kriterien- | Kriteriengruppe (KG) / Kriterien | BP min | GF | LP min | LP max |
|---|---|---|---|---|---|---|
| art | ||||||
| Die Dauer der einzelnen AP kann von jedem Bieter individuell kalkuliert werden, d.h. Abweichungen von den unverbindlichen Schätzwerten des AG (siehe Kapitel 3.2, Tabelle 1, Spalte „Termin nach Projektstart [Kalendermonate], Beginn, Ende“) sind durchaus möglich. Mindestanforderung: − Der Meilensteinplan bildet alle AP / Leistungen, die in Kapitel 3.2, Tabelle 1 dargestellt sind, ab. Enthält Kapitel 3.2 verbindliche Vorgaben bzgl. der Bearbeitungsreihenfolge der einzelnen AP / Leistungen, so wurden diese eingehalten. − Wurde die Reihenfolge einzelner AP in Kapitel 3.2 nicht verbindlich vorgegeben und weicht die im Angebot enthaltene Planung bei diesen AP / Leistungen von der in Kapitel 3.2, Tabelle 1 dargestellten Reihenfolge ab, so wurde diese Abweichung detailliert begründet. Die abweichende Planung erscheint aus Sicht des BSI zweckmäßig. − Im Angebot ist jeweils ein konkretes Datum für die Fertigstellung der einzelnen Arbeitspakete sowie für das Erreichen der einzelnen Meilensteine angegeben. Diese erscheinen aus Sicht des BSI realistisch und plausibel. − Die verbindlichen zeitlichen Vorgaben aus Kapitel 3.2 (z.B. maximaler Zeitrahmen für die Leistungserbringung) wurden eingehalten. − Wurde die in Kapitel 3.2, Tabelle 1 dargestellte Meilensteinplanung zwecks Einführung zusätzlicher Zahlungszeitpunkte um weitere Meilensteine ergänzt, so wurden dabei die in Kapitel 3.2 definierten Vorgaben bzgl. Abnahmefähigkeit der Leistungen und Zulässigkeit der Rechnungslegung beachtet. | ||||||
| 3 | B | KG3: Nachhaltige Auseinandersetzung mit der | ||||
| Leistung | ||||||
| 3.1 | B | Konzept zur nachhaltigen Umsetzung der Leistung Beschreiben Sie, wie die sozialen und ökologischen Aspekte der Nachhaltigkeit im Rahmen der Auftragserbringung in Ihrem Unternehmen berücksichtigt werden. Gehen Sie hierbei mindestens auf folgende Punkte ein: - Soziale Aspekte: − Die ILO-Kernarbeitsnormen werden eingehalten (Nachweis durch Angabe geeigneter Gütezeichen wie TCO, Mitgliedschaft bei der Responsible | 1 | 10 | 10 | 40 |
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| Nr. | Kriterien- | Kriteriengruppe (KG) / Kriterien | BP min | GF | LP min | LP max |
|---|---|---|---|---|---|---|
| art | ||||||
| Business Alliance oder vergleichbare Erklärungen und Protokolle). - Ökologische Aspekte: − Zertifizierung „Blauer Engel“ oder vergleichbare Gütezeichen liegen vor und/oder die Einhaltung der Handlungsempfehlungen der Leitfäden zur umweltfreundlichen Beschaffung des Umweltbundesamtes kann nachgewiesen werden. − Sparsamer/ nachhaltiger Umgang mit Ressourcen. Hierzu gehört u.a. der Einsatz von energieeffizienter Software/Hardware, Betrieb mit Öko-Strom, nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen (z.B. Druckerpapier), Digitalisierung von Arbeitsschritten. Nachweis durch Eigenerklärung und ggf. durch Angabe entsprechender Zertifizierungen. Bewertungsskala (durchgängig von 0 bis 4 BP): − 0 BP: Die o.a. Mindestangaben fehlen oder die Nachhaltigkeitsaspekte sind unzureichend beschrieben. Die Ausarbeitung lässt keine umfassende Auseinandersetzung des Unternehmens mit der Thematik erkennen. − 1 BP: Die o.a. Mindestangaben liegen vor. Die Ausarbeitung lässt eine Auseinandersetzung bzw. ein Verständnis der Thematik erkennen. − 4 BP: Die o.a. Mindestangaben liegen vor und darüber hinaus lässt die Ausarbeitung eine umfassende Auseinandersetzung bzw. ein tieferes Verständnis der Thematik erkennen. Der Bieter betreibt ein aktives Nachhaltigkeits-Management. | ||||||
| Gesamt: | 90 | 90 | 360 |
6.2.2 Anlage: Bietergemeinschaftserklärung
Wird das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben, so ist dem Angebot eine entsprechende Erklärung beizufügen (siehe standardisiertes Formular in den Vergabeunterlagen). Diese Erklärung ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu signieren (siehe Ziffern 3.4.2 und Ziffer 6.2 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen).
6.2.3 Anlage: Unterauftragnehmerverpflichtungserklärung(en)
Sollen wesentliche Teile der angebotenen Leistung von einem oder mehreren Unterauftragnehmern für den Bieter erbracht werden, so ist dem Angebot pro Unterauftragnehmer eine entsprechende Verpflichtungserklärung beizufügen (siehe standardisiertes Formular in den Vergabeunterlagen). Diese sind von den Unterauftragnehmern zu signieren (siehe Ziffern 3.4.2 und Ziffer 6.3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen).
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6.2.4 Anlage: Angaben zu vorliegenden Ausschlussgründen und zur
Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB
Liegt mindestens ein zwingender oder fakultativer gesetzlicher Ausschlussgrund bei dem Bieter, bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft oder bei einem Unterauftragnehmer vor (siehe Kapitel 5.1), so ist dem Angebot eine entsprechende Erklärung als Anlage beizufügen. Diese muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:
− Abschließende Auflistung aller vorliegenden Ausschlussgründe im Sinne von den § 123 und § 124 GWB
− Detaillierte Erläuterungen zu den vorliegenden Ausschlussgründen. Insbesondere enthalten die Erläuterungen Angaben zur Art der Straftat, zur Höhe des fraglichen Betrages, zum Datum einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung / bestandskräftigen Verwaltungsentscheidung, zur Dauer des festgelegten Ausschlusszeitraums sowie zu den eingegangenen Verpflichtungen im Sinne von § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB.
− Getroffene Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB.
Die Anlage ist zu signieren (siehe Ziffern 3.4.2 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen).
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C Abkürzungsverzeichnis2
| AG | Auftraggeber |
|---|---|
| AN | Auftragnehmer |
| AP | Arbeitspaket |
| BMWi | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie |
| BP | Bewertungspunkte |
| BP min | Mindestpunktzahl (Bewertungspunkte) |
| BQM | Beauftragte/Beauftragter für Qualitätsmanagement |
| BSI | Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik |
| GP | Gewichtungspunkte |
| KG | Kriteriengruppe |
| LP | Leistungspunkte |
| LP max | Maximalpunktzahl (Leistungspunkte) |
| LP min | Mindestpunktzahl (Leistungspunkte) |
| MS | Meilenstein |
| Portable Document Format | |
| PL | Projektleitung |
| sPL | stellvertretende Projektleitung |
| SÜG | Sicherheitsüberprüfungsgesetz |
| Ü2 | Erweiterte Sicherheitsüberprüfung |
| VS-NfD | Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch |
2 Das Abkürzungsverzeichnis erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auch kann dieses standardisierte Verzeichnis ggf. Abkürzungen und Begriffe zu inhaltlichen Punkten enthalten, die nicht Gegenstand der hier vorliegenden Leistungsbeschreibung sind (z.B. SÜG).
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D Muster Leistungsnachweis
Im Folgenden finden Sie ein Beispiel für den Aufbau eines Leistungsnachweises und welche Informationen dieser erhalten sollte. Auf Wunsch wird das Muster als elektronisches Dokument nach Auftragsvergabe von der Projektleitung zur Verfügung gestellt.
Hinweis: Leistungsnachweise müssen ausschließlich bei Vergütung nach Aufwand mit der Rechnung eingereicht werden.
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