Marketing- und Werbekonzept sowie Umsetzung für die Landesgartenschau Bad Nenndorf 2026

Status
Vergeben
Angebotsfrist
23.09.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
500.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
29.08.2024
CPV-Codes
Anzeigen
  • Werbe- und Marketingdienstleistungen (79340000)
  • Werbedienste (79341000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
518238-2024
Verfahrensnummer
027a272d-f312-474b-9c09-5027ddf2d933

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Landesgartenschau Bad Nenndorf gGmbH sucht einen Dienstleister für die Erstellung und Umsetzung eines Marketing- und Werbekonzepts für die Landesgartenschau 2026 in Bad Nenndorf, Niedersachsen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 500.000 Euro. Angebote müssen bis zum 23. September 2024 um 08:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Konzepterstellung und Umsetzung Marketing und Werbung für LAGA 2026 Bad Nenndorf

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · LAGA_Marketing_2024

    Die Stadt Bad Nenndorf hat den Zuschlag zur Durchführung der Landesgartenschau in Niedersachsen im Jahre 2026 erhalten. Sie hat die Landesgartenschau Bad Nenndorf gGmbH (nachfolgend: "LAGA gGmbH" gegründet, an der die Stadt Bad Nenndorf mit 90 Prozent und die Fördergesellschaft Landesgartenschauen Niedersachsen mbH (nachfolgend: "FLN") mit 10 Prozent als Gesellschafterinnen beteiligt sind. Das Ausstellungsgelände ist auf dem als Anlage 1.1. beigefügten Lageplan erfasst. Die LAGA dauert vom 26. April 2026 bis zum 18. Oktober 2026. Die LAGA gGmbH erwartet etwa 600.000 BesucherInnen. Die LAGA gGmbH führt nunmehr neben der Stadt Bad Nenndorf die erforderlichen Ausschreibungen zur Realisierung der LAGA durch. Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Wirtschaftsteilnehmer über Leistungen zur Planung, Konzeptionierung und Umsetzung des Marketingkonzeptes für die LAGA mitsamt der einzureichenden Teilkonzepte. Kernbestandteil des Marketingkonzeptes ist die Erarbeitung der Werbe- und Marketingmaßnahmen einschließlich deren Umsetzung. Kein Bestandteil der Ausschreibung sind Leistungen zur Erstellung von Logos oder graphischen Elementen zur Bewerbung der LAGA sowie die Erstellung von Werbebroschüren (nachfolgend: "graphische Leistungen"). Insoweit besteht bereits ein Rahmenvertrag. Die Arbeitsergebnisse aus diesem bestehenden Rahmenvertrag über graphische Leistungen sind durch den künftigen Auftragnehmer des ausgeschriebenen Rahmenvertrages zu übernehmen. Details ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

    Frist: 23.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die Regelungen der §§ 45 f. VgV Der öffentliche Auftraggeber kann gem. § 56 VgV den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von drei Werktagen vorzulegen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · LAGA_Marketing_2024

Maßgebend für die Bewertung ist die Gesamtsumme gem. Preisblatt. Das preisgünstigste Angebot erhält 60 Bewertungspunkte. Die übrigen Angebote werden nach folgender Formel bewertet: Angebotspreis ---------------------------------- x 60 % = Preispunkte Preisgünstigstes Angebot
60 %
In dem Umsetzungskonzept sind die angebotenen Leistungsinhalte und das Vorgehen zur Erfüllung der Anforderungen und Inhalte der Leistungsbeschreibung darzulegen. Die Seitenanzahl wird auf dreißig Seiten (A4) begrenzt, Schriftgröße mind. 12 beschränkt. Das eingereichte Umsetzungskonzept wird im Schulnotensystem gem. Ziffer IV. Zuschlagskriterien bewertet. 1. Leuchtturmansatz 1. Anforderungen an eine sehr gute Bewertung (15-13): 1.1. Das Konzept umfasst eine Umsetzungskonzeption, die mit sämtlichen Teilkonzepten die LAGA sehr überzeugend als Leuchtturmevent herausarbeitet und 1.2. neben traditionellen auch neue Impulse setzt, 1.3. die Leistungsinhalte des Bieters sind klar definiert; 1.4. die praktisch umsetzbar erscheinen und 1.5. mit dem verfügbaren Budget realisiert werden können. 1.6. Bestandteil des Konzeptes ist die Darstellung des besonderen Konzeptansatzes im Vergleich zu anderen Landesgartenschauen. 2. Anforderungen an eine gute Bewertung (12-10) sind 2.1. Das Konzept umfasst eine Umsetzungskonzeption, die mit sämtlichen Teilkonzepten die LAGA () als Leuchtturmevent herausarbeitet und 2.2. die Leistungsinhalte des Bieters sind klar definiert; 2.3. neben traditionellen auch neue Impulse erkennen lässt, 2.4. die praktisch umsetzbar erscheinen und 2.5. mit dem verfügbaren Budget realisiert werden können. 3. Anforderungen an eine befriedigende Bewertung (9-7) sind 3.1. Das Konzept umfasst eine Umsetzungskonzeption, die die LAGA als Leuchtturmevent herausarbeitet und 3.2. die Leistungsinhalte des Bieters sind klar definiert; 3.3. neben traditionellen auch neue Impulse erkennen lässt, 3.4. die praktisch umsetzbar erscheinen und 3.5. mit dem verfügbaren Budget realisiert werden können. 2. Zielgruppenorientiertheit Anforderungen an eine sehr gute Bewertung (15-13): 2.1. Die Bestbewertung mit sehr gut (15-13 Punkte) erhält ein Konzept mit einem sehr überzeugenden theoretisch fundierten und sehr praktikablen Konzeptansatz. 2.2. In dem Konzept ist die Analysephase sehr gut dargestellt. 2.3. Die verschiedenen Interessen der Zielgruppen innerhalb des Gesamtmarketingkonzeptes sind sehr überzeugend angesprochen. 2.4. Die Ziele der LAGA sind in höchstem Maße erfüllt. 2.5. Die Darstellung innerhalb jedes Teilkonzeptes ist schlüssig und unterstreicht die Gesamtdarstellung. 3. Anforderungen an eine gute Bewertung (12-10): 3.1. Das Konzept enthält einen theoretisch fundierten und praktikablen Konzeptansatz. 3.2. In dem Konzept ist die Analysephase gut dargestellt. 3.3. Die verschiedenen Interessen der Zielgruppen innerhalb des Gesamtmarketingkonzeptes sind angesprochen. 3.4. Die Ziele der LAGA erscheinen erfüllt. 3.5. Die Darstellung innerhalb jedes Teilkonzeptes ist schlüssig und unterstreicht die Gesamtdarstellung. 3. Anforderungen an eine befriedigende Bewertung (9-7): 3.1. In dem Konzept ist die Analysephase in den wesentlichen Elementen dargestellt. 3.2. Die verschiedenen Interessen der Zielgruppen innerhalb des Gesamtmarketingkonzeptes sind angesprochen. 3.3. Die Ziele der LAGA erscheinen erfüllt. Anforderungen an eine befriedigende Bewertung (9-7): 4.1. In dem Konzept ist die Analysephase in den wesentlichen Elementen dargestellt. 4.2. Die verschiedenen Interessen der Zielgruppen innerhalb des Gesamtmarketingkonzeptes sind angesprochen. 4.3. Die Ziele der LAGA erscheinen erfüllt. Konzepte werden jeweils im Vergleich zueinander bewertet. Konzepte, die die Anforderungen an die Bewertung mit befriedigend nicht erfüllen, die Zielerreichung jedoch umsetzbar erscheint, werden mit ausreichend bewertet. Voraussetzung eines wertbaren Angebots ist eine Bewertung mit ausreichend. Die erreichten Punktzahlen aller Zuschlagskriterien werden addiert. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag. Im Fall der gleichen Punktzahl entscheidet das Zuschlagskriterium des preisgünstigsten Angebots.
40 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Es gelten die Regelungen der §§ 45 f. VgV Der öffentliche Auftraggeber kann gem. § 56 VgV den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von drei Werktagen vorzulegen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 04.11.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 729317-2025

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