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Anl_AV_13_DSH_MTW_Wkbg.pdf

Mannschaftstransportwagen für die Freiwillige Feuerwehr Pürten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 29.09.2026, 14:57 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Stadt Waldkraiburg Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW) Öffentliche Ausschreibung nach UvgO Formblatt Datenschutzhinweise Anlage AV_13

Datenschutzhinweise

Name und Anschrift des Verantwortlichen Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestim- mungen ist die: Stadt Waldkraiburg Stadtplatz 26 84478 Waldkraiburg Telefon: +49 8638 959-0 E-Mail: stadt@waldkraiburg.de

Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten Bitte wenden Sie sich in allen Fragen rund um das Thema Datenschutz und Datensicher- heit direkt an unseren Datenschutzbeauftragten: actago GmbH Weidenstraße 66 94405 Landau a. d. Isar Telefon: +49 (0)9951 99990-20 E-Mail: datenschutz@actago.de Internet: www.actago.de

Welche Daten verarbeiten wir? Die Stadtverarbeitet die personenbezogenen Daten, die ihr im Rahmen des Vergabever- fahrens und der Durchführung des Vertrags vom (potenziellen) Auftragnehmer, seinen Be- schäftigten oder Erfüllungsgehilfen offengelegt werden. Dies können beispielsweise sein:

• die Firma, der Vorname und der Nachname des (potenziellen) Auftragnehmers; • die Geschäftsadresse des (potenziellen) Auftragnehmers; • der vollständige Name des Ansprechpartners (also der betroffenen Person); • das Unternehmen, für das die betroffene Person tätig ist; • die Position der betroffenen Person im Unternehmen; • die Kontaktdaten der betroffenen Person.

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Stadt Waldkraiburg Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW) Öffentliche Ausschreibung nach UvgO Formblatt Datenschutzhinweise Anlage AV_13

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage verarbeiten wir die Daten und zu welchen Zwecken?

Das Vergabeverfahren betreffend erheben und verarbeiten wir Daten der betroffenen Per- sonen des potenziellen Auftragnehmers. Wir erhalten diese Daten von dem potenziellen Auftragnehmer. Dies dient dem Zweck, die Geeignetheit der Bewerber zu ermitteln und das für den Vertrag wirtschaftlichste Angebot zu bewerten. Wir verarbeiten die Daten der be- troffenen Person im Vergabeverfahren auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b), c), e) DS- GVO. Zum einen dient die Angabe der Daten der betroffenen Person der Vertragsanbah- nung. Gleichzeitig erheben und verarbeiten wir die Daten im öffentlichen Interesse. Die Stadt ist gem. § 3 Abs. 1 S. 1 FwG zur Erfüllung der öffentlichen Aufgabe der Ausrüstung und Unterhaltung einer Feuerwehr verpflichtet.

Nach Abschluss des Vertrages dient die Datenverarbeitung in erster Linie der Durchführung des Vertrages. Die vorrangige Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO. Ge- gebenenfalls können auch die der Stadt von der betroffenen Person gesondert erteilten Einwilligungen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DS-GVO als datenschutzrechtliche Rechts- grundlage herangezogen werden. Eine Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zu- kunft widerrufen werden. Liegen gesetzliche Aufbewahrungsfristen vor, ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DS-GVO die richtige Rechtsgrundlage. Für den Fall, dass bei der betroffenen Person oder bei einer anderen natürlichen Person lebenswichtige Interessen beeinträchtigt sind, die eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. d) DS-GVO als Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e) DS-GVO ist aus bereits beschriebenem Grund Rechtsgrundlage.

Welche Rechte hat die betroffene Person?

Sofern personenbezogene Daten im öffentlichen Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e) DS-GVO verarbeitet werden, hat die betroffene Person das Recht, gemäß Art. 21 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben.

Darüber hinaus stehen der betroffenen Person folgende Rechte zu, soweit wir personenbezogene Daten verarbeiten:

• Über die bei uns gespeicherten Daten Auskunft bezüglich der Verarbeitung zu verlangen (vgl. Art. 15 DS-GVO in Verbindung mit den Einschränkungen des Art. 10 BayDSG); • unrichtige Daten berichtigen zu lassen (vgl. Art. 16 DS-GVO);

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• unter bestimmten Voraussetzungen ihre Daten löschen zu lassen (vgl. Art. 17 DS- GVO); • ihre Daten in der Verarbeitung einschränken zu lassen (vgl. Art. 18 DS-GVO); • auf Unterrichtung (vgl. Art. 19 DS-GVO); • auf Datenübertragbarkeit (vgl. Art. 20 DS-GVO); • auf Widerruf der datenschutzrechtlich erteilten Einwilligungserklärung (vgl. Art. 7 DS-GVO); • sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren (vgl. Art. 77 DS-GVO).

Gegenüber wem legen wir die Daten der betroffenen Person offen?

Innerhalb der Stadt erhalten nur die Personen und Stellen die Daten der betroffenen Per- son, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten benötigen.

Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt im Rahmen der Durchführung des Verfahrens, zur Vertragsdurchführung und zur Erfüllung der vertraglichen und vorvertraglichen Rechte und Pflichten an die jeweils von der Stiftung zur Unterstützung im Verfahren und im Zusammenhang mit der Leistungserbringung zusätzlich Beauftragten (dies können beispielsweise sein: Planer oder Fachplaner, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Sachverständige sowie andere Berater) als auch im Rahmen von Prüfungen an die jeweiligen Prüfbehörden.

Wir können die Daten gegenüber einem Dritten offenlegen, wenn wir dies aufgrund eines Gesetzes oder Rechtsverfahrens müssen.

Wann löschen wir die Daten der betroffen Person?

Wir löschen die Daten, soweit sie für die jeweilige Erreichung des Zwecks der Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Werden Daten in ein Drittland übermittelt?

Sollten wir Daten an Dienstleister außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übermitteln, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgarantien (z. B. EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind. Ohne angemessene Datenschutzgarantien kann eine Übermittlung in ein Drittland ausnahmsweise auch dann erfolgen, wenn die Voraussetzungen von Art. 49 DS-GVO vorliegen.

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