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Stadt Waldkraiburg Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW) Öffentliche Ausschreibung nach UVgO Bewerbungsbedingungen
Stadt Waldkraiburg
Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW)
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Bewerbungsbedingungen
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Inhaltsverzeichnis
A. Leistungsbeschreibung ........................................................................................................ 4 I. Auftraggeber ..................................................................................................................... 4 II. Art der Leistungen ............................................................................................................ 4 III. Umfang der Leistungen .................................................................................................... 4 B. Bewerbungsbedingungen .................................................................................................... 5 I. Allgemeine Bewerbungsbedingungen .............................................................................. 5
- Vergaberechtsregime.................................................................................................... 5
- Vergabeverfahrensart ................................................................................................... 5
- Losteilung ...................................................................................................................... 5
- Bereitstellung der Vergabeunterlagen .......................................................................... 5
- Vertragsbedingungen.................................................................................................... 5
- Voraussichtlicher Zeitplan ............................................................................................. 6
- Zugelassene Sprache ................................................................................................... 6
- Keine Kostenerstattung ................................................................................................ 6
- Elektronische Vergabe .................................................................................................. 7
- Kommunikation, Fragen, Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen ... 9
- Ergänzungen/ Überarbeitungen der Vergabeunterlagen durch AG ....................... 10
- Nebenangebote ....................................................................................................... 10
- Gewerbliche Schutzrechte ...................................................................................... 10
- Sicherstellung des Wettbewerbs ............................................................................. 11
- Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten ................................... 11
- Vertraulichkeit und Geheimhaltung ......................................................................... 11
- Formblätter des Auftraggebers ............................................................................... 12
- Angabe der Preise................................................................................................... 12
- Verbot von Änderungen der Vergabeunterlagen .................................................... 12
- Bindefrist.................................................................................................................. 12
- Eigentum an Angeboten .......................................................................................... 12
- Nachprüfungsverfahren ........................................................................................... 13
- Allgemeine Anforderungen an die Angebote .......................................................... 13
- Übersicht geforderte Angebotsbestandteile (Checkliste) ....................................... 13
- Angebotsbestandteile im Einzelnen ........................................................................ 14
- Prüfung der Angebote ............................................................................................. 23
- Wertung der Angebote ............................................................................................ 24
- Etwaige Aufhebung des Vergabeverfahrens .......................................................... 24 II. Anlagen ........................................................................................................................... 25
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Für die in diesen Vergabeunterlagen verwendeten Bezeichnungen wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten sind dabei ausdrücklich mitgemeint.
A. LEISTUNGSBESCHREIBUNG
I. Auftraggeber
Auftraggeber ist die
Stadt Waldkraiburg Rathaus, Stadtplatz 26 84478 Waldkraiburg Deutschland
(im Folgenden als „Gemeinde“, „Auftraggeber“ oder „AG“ bezeichnet).
Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über die in Ziffer B.I.9 ge- nannte Vergabeplattform.
II. Art der Leistungen
Es ist vorgesehen, im Rahmen dieser Öffentlichen Ausschreibung Lieferleistungen über die Lieferung eines Mannschaftstransportwagens (MTW) für die Freiwillige Feuerwehr Pürten in 2 Losen zu vergeben.
III. Umfang der Leistungen
Der Leistungsumfang bestimmt sich für alle Lose entsprechend der für das jeweilige Los einschlägigen Regelungen nach:
– der Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung; Anlage AV_0
– der Leistungsbeschreibung und -verzeichnis, Anlage AV_1
– den besonderen vertraglichen Bedingungen zu Los 1, Anlage AV_9
– den besonderen vertraglichen Bedingungen zu Los 2, Anlage AV_10
Die zu vergebende Gesamtleistung besteht aus der Lieferung eines fabrikneuen, kom- pletten Fahrgestells im Los 1 und der Lieferung/Montage eines fabrikneuen, kompletten Ausbaus im Los 2. Die Kompatibilität von Fahrgestell und Ausbau ist durch eine DIN- gerechte Bauweise sicherzustellen.
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B. BEWERBUNGSBEDINGUNGEN
I. Allgemeine Bewerbungsbedingungen
- Vergaberechtsregime
Der Auftraggeber verfährt nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabe- ordnung – UVgO).
- Vergabeverfahrensart
Die Auswahl der Wirtschaftsteilnehmer und deren Beauftragung mit der hier ausgeschrie- benen Leistung erfolgt im Wege der Öffentlichen Ausschreibung (vgl. § 9 UVgO).
- Losteilung
Es erfolgt eine Aufteilung in Lose wie folgt:
– Los 1, Fahrgestell
– Los 2, Ausbau
Angebote können für ein Los oder für beide Lose abgegeben werden. Ein Bieter kann den Zuschlag auch auf beide Lose erhalten.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf ein Los nur zu erteilen, sofern auch zu dem anderen Los ein zuschlagsfähiges Angebote vorliegt. Der sachliche Grund hierfür liegt darin, dass der Auftraggeber mit dem vorliegenden Verfahren ausweislich des Be- schaffungszwecks die Beschaffung eines Komplettfahrzeugs erreichen will. Die Beschaf- fung nur eines Loses ist für den Auftraggeber nicht zielführend.
Liegt für eines der Lose kein zuschlagsfähiges Angebot vor, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren insgesamt oder hinsichtlich einzelner Lose nach § 48 UVgO aufzuheben.
- Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen können unter dem in der Auftragsbekanntmachung genannten Link unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein ander- weitiger Versand der Vergabeunterlagen erfolgt nicht.
- Vertragsbedingungen
Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird für jedes Los ein eigener Vertrag ge- schlossen:
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– Besondere vertragliche Bedingungen zu Los 1, Anlage AV_9
– Besondere vertragliche Bedingungen zu Los 2, Anlage AV_10
- Voraussichtlicher Zeitplan
Der vom Auftraggeber aufgestellte voraussichtliche Zeitplan gestaltet sich wie folgt:
| Fristablauf für das Stellen von Bieterfragen | |
|---|---|
| Fristablauf zur Abgabe der Angebote | 19.10.2026, 12 Uhr |
| Voraussichtlicher Zuschlag | KW 51 2026 |
Die Fristen/Termine sind für die Bieter bindend, soweit und solange der Auftraggeber hiervon nicht abweicht. Somit behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den voraus- sichtlichen Zeitplan anzupassen. Der Auftraggeber behält sich weiter vor, Bieterfragen nach dem o.g. Datum zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, den Zu- schlag vor dem o. g. Datum zu erteilen.
Bieterfragen, die nach Ablauf der vorgenannten Frist eingehen, werden nur beantwortet, soweit dies ohne Verzögerung des Vergabeverfahrens möglich ist. Die Antworten des Auftraggebers werden allen Unternehmen über die Vergabeplattform zur Verfügung ge- stellt.
- Zugelassene Sprache
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Der gesamte Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.
Für Angaben und Nachweise, die nicht in deutscher Sprache gefasst sind (z.B. Beschei- nigungen ausländischer Behörden), sind neben Kopien der fremdsprachigen Originale auch beglaubigte Übersetzungen beizufügen.
Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen.
- Keine Kostenerstattung
Für die Bearbeitung und Erstellung der Angebote werden den Wirtschaftsteilnehmern et- waig entstehende Kosten nicht erstattet.
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- Elektronische Vergabe
a) Abwicklung des Vergabeverfahrens mit elektronischen Mitteln
Für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten in diesem Vergabeverfahren verwenden der Auftraggeber und die Unternehmen ausschließ- lich elektronische Mittel. Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch über die Vergabeplattform
abgewickelt.
Unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ ist eine Anleitung für Unternehmen enthalten, in der die Funktionen und die Nutzung der Vergabeplattform beschrieben sind. Weiter sind dort auch Video-Tutorials erhältlich, welche die Nutzung der Vergabeplattform erläutern.
b) Registrierung
Zur Teilnahme am Verfahren müssen sich alle interessierten Unternehmen unter dem nachfolgenden Link auf der Vergabeplattform registrieren: https://www.dtvp.de/Center/company/registration/step2.do?me- thod=showStep2&edition=1. Wegen der Einzelheiten zur Registrierung siehe unter:
https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/Registrierung
Es ist zu beachten, dass an die bei der Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse die gesamte Kommunikation des Vergabeverfahrens gerichtet sein wird. Es wird daher empfohlen, eine E-Mail-Adresse zu wählen, die beim Bieter ständig über- wacht wird (zum Beispiel auch im Urlaubs- oder Krankheitsfall)!
Sollten interessierte Unternehmen über die folgenden Angaben hinaus weitere technische Hilfe benötigen, ist der Support der Vergabeplattform zu kontaktieren. Siehe für die Kontaktdaten:
https://support.cosinex.de/unternehmen/
Bieter sollten rechtzeitig vor Fristablauf einen Test-Upload über das Bietertool durchführen und sich bei Problemen mit dem Support der Vergabeplattform in Ver- bindung setzen.
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c) Systemvoraussetzungen zur Nutzung der Vergabeplattform
Die Systemvoraussetzungen zur Nutzung der Vergabeplattform sind beschrieben unter
https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/Systemvoraussetzun- gen+VMP
Es wird empfohlen, sich zusätzlich über die Funktionen und Nutzung der Vergabe- plattform mittels der Video-Tutorials zu informieren, die verfügbar sind unter:
https://support.cosinex.de/unternehmen/
d) Projektraum
Das hier gegenständliche Vergabeverfahren wird über den unter der Auftragsbe- kanntmachung genannten Projektraum abgewickelt.
Im Projektraum können Vergabeunterlagen heruntergeladen, Nachrichten mit der Vergabestelle ausgetauscht und das Angebot abgegeben werden.
Nähere Einzelheiten zum Projektraum finden Sie unter
https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pa- geId=28114993
Es wird empfohlen, sich zusätzlich über die Funktionen und Nutzung des Pro- jektraums mittels der Video-Tutorials zu informieren. Zu den Video-Tutorials gelan- gen Sie über den folgenden Link:
https://support.cosinex.de/unternehmen/
e) Bietertool
Voraussetzung für die Einreichung eines Angebots ist die Installation und Ausfüh- rung des sog. „Bietertools“: Siehe hierzu:
https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/Bietertool
f) Vorgehen für die Abgabe von Angeboten
Die Angebote sind einschließlich der geforderten Unterlagen ausschließlich elekt- ronisch über den Projektraum der Vergabeplattform zu übermitteln.
Eine anderweitige Übermittlung der Angebote (z.B. per Post, Kurier, direkt, ander- weitig elektronisch (bspw. per E-Mail), fernschriftlich) ist nicht zugelassen.
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Die Angebote müssen vollständig sein.
Für die Angebote sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu ver- wenden.
Zur Abgabe von Angeboten wird auf die weiteren Informationen unter https://sup- port.cosinex.de/unternehmen/display/company/Bietertool verwiesen.
Es wird empfohlen, sich zusätzlich über das Vorgehen für die Abgabe von Angebo- ten mittels der Video-Tutorials zu informieren:
https://support.cosinex.de/unternehmen/
g) Erläuterungen zur Verschlüsselung der Angebote
Die elektronischen Angebote werden mit Hilfe des Bietertools auf dem Rechner des Bieters (lokal) zusammengestellt, mit den entsprechenden Schlüsseln des Verga- beverfahrens Ende-zu-Ende verschlüsselt, mit den vorgegebenen Signaturinforma- tionen versehen und in Form sogenannter OSCI-Nachrichten (über das OSCI-Pro- tokoll) zu einem "Vermittler", dem sogenannten Intermediär, übertragen. Der "Ver- mittler" sorgt für eine sichere Aufbewahrung der verschlüsselten Angebote vor Ab- lauf der Angebotsfrist, ergänzt die Meta-Informationen zum Angebot mit den not- wendigen Zeitstempeln und führt die erforderlichen Signaturprüfungen inkl. Quit- tungsmechanismen durch.
Erst mit Ablauf der Angebotsfrist und nach einem erfolgreichen 4-Augen-Login durch zwei berechtigte Nutzer des Auftraggebers holt die Vergabeplattform die An- gebote vom Intermediär ab und bringt die verschlüsselten Angebote mit den kor- respondierenden Schlüsseln zusammen, sodass die Angebote in der Vergabeplatt- form entschlüsselt und zur weiteren Auswertung bereitgestellt werden.
- Kommunikation, Fragen, Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Durch die (kostenfreie) Registrierung in dem oben genannten Projektraum der Vergabe- plattform nehmen die Wirtschaftsteilnehmer automatisch an der elektronischen Kommu- nikation teil.
Es ist zu beachten, dass an die bei der Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse die ge- samte Kommunikation des Vergabeverfahrens gerichtet sein wird.
Der Auftraggeber informiert die Wirtschaftsteilnehmer, die sich registriert haben, über die Vergabeplattform über
– beantwortete Bieterfragen,
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– etwaig überarbeitete Vergabeunterlagen sowie
– sonstige Mitteilungen.
Hierzu erhalten die registrierten Teilnehmer eine Information per E-Mail, dass auf der Vergabeplattform eine neue Information zum Verfahren eingestellt wurde.
Solange Wirtschaftsteilnehmer sich nicht auf der Vergabeplattform in dem Projektraum dieses Vergabeverfahrens registrieren, obliegt es ihnen, sich dort laufend selbst über et- waige Änderungen, wie beispielsweise über neue beantwortete Bieterfragen, etwaig über- arbeitete Vergabeunterlagen sowie Mitteilungen des Auftraggebers zu informieren (Hol- schuld).
Für die Abgabe der Angebote ist eine Registrierung jedenfalls zwingend erforderlich (siehe oben).
Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu über- prüfen und fehlende Unterlagen beim Auftraggeber anzufordern.
Ergeben sich für den Bieter/die Bietergemeinschaft Fragen oder enthalten die Vergabe- unterlagen erkennbare Unklarheiten bzw. Fehler, so obliegt es dem Bieter/der Bieterge- meinschaft, unverzüglich – spätestens zu der oben im Zeitplan unter Ziffer B.I.6. „Voraus- sichtlicher Zeitplan“ genannten Frist zur Stellung von Bieterfragen – über die Vergabe- plattform seine Frage(n) zu stellen bzw. auf Unklarheiten bzw. Fehler hinzuweisen.
Anfragen außerhalb der Vergabeplattform werden inhaltlich nicht beantwortet. Die Fragen der Bieter werden ausschließlich über die Vergabeplattform beantwortet, sofern sie für das Verfahren relevant sind.
- Ergänzungen/ Überarbeitungen der Vergabeunterlagen durch AG
Die Vergabeunterlagen ändernde, ergänzende, berichtigende oder klarstellende Anga- ben behält sich der Auftraggeber in jeder Phase des Vergabeverfahrens vor.
- Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
- Gewerbliche Schutzrechte
Der Bieter hat in seinem Angebot anzugeben, wenn für den Gegenstand des Angebots gewerbliche Schutzrechte bestehen oder von dem Bieter oder anderen beantragt sind. Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerb- lichen Schutzrechts zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.
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- Sicherstellung des Wettbewerbs
Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten und kön- nen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Die Wirtschaftsteilnehmer haben insbesondere zu beachten, dass der Geheimwettbe- werb nicht durch eine Mehrfachbeteiligung unzulässig beeinflusst wird. Bei Vorliegen von Zweifeln wird der Auftraggeber von den Wirtschaftsteilnehmern den Nachweis verlangen, dass der Geheimwettbewerb gewahrt worden ist. Kann ein Wirtschaftsteilnehmer diesen Nachweis nicht erbringen, kann dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
- Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten
Im Rahmen des Vergabeverfahrens oder der Vertragsabwicklung erbetene personenbe- zogene Angaben werden hierfür gespeichert und verarbeitet. Dies können beispielsweise sein:
-
die Firma, der Vorname und der Nachname, die Position und die Kontaktdaten des Auftragnehmers und der von diesem im Vergabeverfahren benannten Mitarbeiter;
-
die Geschäftsadresse des Auftragnehmers.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. b und lit. e DSGVO. Einzelheiten ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen (Anlage AV_13).
- Vertraulichkeit und Geheimhaltung
Die Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln. Die Vergabeunterlagen nebst allen Anlagen sind urheberrechtlich © geschützt. Sie dürfen nur zur Erstellung der Angebote verwendet werden. Jede Veröffentlichung und jede nicht durch den vorgenannten Ver- wendungszweck gedeckte Weitergabe an Dritte – auch auszugsweise – und jede Nut- zung für andere Zwecke – beispielsweise für andere Vergabeverfahren – sind ohne die ausdrückliche schriftliche vorherige Zustimmung der Berechtigten nicht gestattet.
Wird kein Angebot abgegeben, so sind die Vergabeunterlagen in eigener Zuständigkeit zu vernichten.
Die Nichtbeachtung der Vertraulichkeitsanforderungen hat – unbeschadet weiterer Fol- gen – zwangsläufig Einfluss auf die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Bieters, insbe- sondere auch bei zukünftigen Maßnahmen des Auftraggebers.
Die Bieter haben in ihren Angeboten diejenigen Stellen zu bezeichnen oder zu markieren, die dem Geheimschutz im Sinne des § 3 UVgO unterfallen.
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- Formblätter des Auftraggebers
Es sind ausschließlich diejenigen Formblätter zu verwenden, welche den Vergabeunter- lagen beigefügt sind. Sollte der Auftraggeber ein oder mehrere Formblätter während des Vergabeverfahrens austauschen, ist immer das bzw. sind immer die aktuellsten Form- blätter zu verwenden.
- Angabe der Preise
Alle Preise sind in Euro anzugeben.
Die Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zu- grundelegung des geltenden Steuersatzes im Angebot an der dafür vorgesehenen Stelle hinzuzufügen.
Wertungsrelevant ist der Netto-Angebotspreis des jeweiligen Loses (Ziffer B.II.5).
Preisnachlässe dürfen nur ohne Bedingungen gewährt werden. Sie gelten für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers in dem vertragsgegenständlichen Projekt, auch soweit die Leistungen nachträglich ergänzt oder geändert werden (zum Beispiel zusätzliche/be- sondere Leistungen).
Nicht zu wertende Preisnachlässe (insbesondere Preisnachlässe mit Bedingungen) blei- ben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle Unterlagen zur Preisermittlung zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Leistungen anderer Unternehmen.
- Verbot von Änderungen der Vergabeunterlagen
Änderungen in und an den Vergabeunterlagen durch die Bieter sind unzulässig (vgl. § 38 UVgO).
- Bindefrist
Die Bieter sind an ihre Angebote für 2 Monate ab dem Datum des Endes der Angebotsfrist gebunden.
- Eigentum an Angeboten
Die eingereichten Angebote gehen in das Eigentum des Auftraggebers über.
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- Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB findet unterhalb der EU-Schwellenwerte keine Anwendung. Bewerbungsbedingungen Angebotsphase
- Allgemeine Anforderungen an die Angebote
Die Angebote haben die geforderten Angaben, Erklärungen und Preise vollständig zu enthalten und sind rechtzeitig ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen (vgl. § 38 UVgO).
a) Frist zur Abgabe der Angebote
Das Angebot muss einschließlich der geforderten Unterlagen ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform rechtzeitig, und zwar spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung und im Zeitplan (Ziffer B.I.6) genannten Angebotsfrist eingereicht werden.
b) Umgang mit verspätet eingegangenen Angeboten
Angebote, die verspätet eingehen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlos- sen, es sei denn, der verspätete Eingang ist durch Umstände verursacht worden, die nicht vom Bieter zu vertreten sind. Der Bieter trägt die Darlegungslast und Be- weislast, dass diese ihn entlastenden Umstände tatsächlich gegeben sind.
c) Änderungen des Angebots durch den Bieter
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können die Angebote über die Vergabeplattform zurückgezogen werden.
Berichtigungen, Ergänzungen oder Änderungen können hinsichtlich des Angebots bis zum Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Vergabeplattform vorge- nommen werden.
d) Eintragungen des Bieters und Änderungen hieran
Eintragungen des Bieters müssen klar und eindeutig sein. Der Bieter trägt das Ri- siko unklarer und nicht eindeutiger Eintragungen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.
- Übersicht geforderte Angebotsbestandteile (Checkliste)
Mit dem Angebot sind einzureichen
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– für jedes Los, für das ein Angebot abgegeben wird, die vollständig ausgefüllte Leis- tungsbeschreibung und das vollständig ausgefüllte Leistungsverzeichnis (Anlagen AV_1)
– für jedes Los, für das ein Angebot abgegeben wird, die nach Anlage AV_0 geforderten Unterlagen: vorläufige Gewichtsbilanz, maßstabsgetreue Zeichnungen auf Basis des angebotenen Fahrzeugs mit allen relevanten Maßen sowie technische Beschreibun- gen und Datenblätter,gegebenenfalls das Beiblatt zu notwendigen Sonderausstattun- gen (Anlage AV_0, Ziffer 2.4) sowie die Nachweise der Gleichwertigkeit angebotener Fabrikate,das ausgefüllte Angebotsschreiben (Anlage AV_2),
– das ausgefüllte Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (An- lage AV_3) mit den dort enthaltenen/geforderten Anhängen,
– sofern das Angebot von einer Bietergemeinschaft eingereicht wird: die ausgefüllte und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Bietergemeinschaftser- klärung (Anlage AV_4),
– sofern eine Eignungsleihe vorliegt: das ausgefüllte Formblatt Eignungsleihe Bieter (Anlage AV_5), Eigenerklärungen des eignungsverleihenden Unternehmens zum Be- leg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und zu den Eignungskriterien, hin- sichtlich derer die Eignungsleihe erfolgt (gem. Anlage AV_3 von diesem Unternehmen ausgefüllt), und das ausgefüllte Formblatt Eignungsleihe Verpflichtungserklärung Drit- ter (Anlage AV_6),
– sofern beabsichtigt wird, Leistungen an Unterauftragnehmer zu vergeben: das ausge- füllte Formblatt Verzeichnis Unterauftragnehmerleistungen (Anlage AV_7).
– das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung Sanktionspaket Russland (Anlage AV_11),
nach näherer Maßgabe der nachfolgenden Punkte.
Erst auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist einzureichen:
– ausgefülltes Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer (Anlage AV_8).
- Angebotsbestandteile im Einzelnen
a) Angebotsschreiben
Für die Erstellung des Anschreibens ist das beigefügte Angebotsschreiben in An- lage AV_2 zu verwenden. Dieses ist vollständig auszufüllen und in Textform gemäß § 126b BGB zusammen mit den übrigen Angebotsbestandteilen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform einzureichen.
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b) Unterlagen zu Ausschlussgründen/Eignungskriterien
Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der gemäß § 33 UVgO festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB i.V.m. § 31 Abs. 1 UVgO.
Folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und/oder sonstige Nachweise) zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Erfüllung der Eignungskriterien sind unter Verwendung des Formblatts Nicht- vorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage AV_3) mit dem Angebot zwin- gend einzureichen:
aa) Eigenerklärung gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB
Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), ob eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzurechnen1 ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist,2 jeweils wegen einer Straftat nach
– § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Straf- gesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
– § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teil- nahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung fi- nanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teil- weise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
– § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
– § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haus- halt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europä- ischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
– § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
1 Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. 2 Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
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– § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Beste- chung im Gesundheitswesen),
– § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträ- gern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
– den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Beste- chung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländi- sche und internationale Bedienstete),
– Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Beste- chung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Ge- schäftsverkehr) oder
– den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeits- kraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
bb) Eigenerklärung gemäß § 123 Abs. 4 GWB
Eigenerklärung, ob der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abga- ben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
cc) Eigenerklärung gemäß § 124 GWB
Eigenerklärung des Bieters, ob
– sein Unternehmen oder eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zu- zurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt- , sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
– sein Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, oder sich das Unternehmen im Verfahren der Li- quidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
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– sein Unternehmen oder eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zu- zurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität seines Unternehmens infrage gestellt wird,
– sein Unternehmen oder eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zu- zurechnen ist, mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhal- tensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
– für sein Unternehmen oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu- zurechnen ist, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfah- rens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentli- chen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
– sein Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdau- ernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Scha- densersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
dd) Eigenerklärung zu weiteren Ausschlussgründen
Eigenerklärung des Bieters, ob in Bezug auf sein Unternehmen oder eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vorliegen.
Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
ee) Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters
-
mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens EUR 2.000.000,00 für Personenschäden und
-
mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens EUR 1.000.000,00 für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden),
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- wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der je- weiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkom- mens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunter- nehmen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Er- satzleistung als vorstehend unter Ziffer 1 bis 3 genannt, ist eine Eigenerklärung des Bieters einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter Ziffer 1 bis 3 angepasst werden wird.
Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entspre- chende Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
ff) Umsatz
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Umsatz für vergleichbare Leistungen (wie in der Leistungsbeschreibung, Anlage AV_1 sowie im Leistungsverzeichnis Anlage AV_1 je Los beschrieben oder vergleichbar) des Bieters in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023-2025), in EUR netto.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen durchschnittlichen Umsätze für vergleichbare Leistungen der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr anzugeben.
gg) Zertifizierung
Nur bei Angebotsabgabe für Los 1, Fahrgestell: Aktuell gültiger auf den Bieter ausgestellter Nachweis über ein zertifiziertes Managementsystem für Qualität nach DIN EN ISO 9001 oder ein gleichwertiger Nachweis. Der Auftraggeber berücksich- tigt auch andere Nachweise über gleichwertige Qualitätssicherungsmaßnahmen, wenn der Bieter darlegt, dass ihm die geforderte Zertifizierung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht zugänglich ist.
Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
hh) Referenzen des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft
Eigenerklärung jeweils pro Los über drei (3) geeignete Referenzen (Mindestanfor- derung) des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Angabe:
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• bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das den Refe- renzauftrag durchgeführt hat,
• der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzauftrag,
• der Auftragsbezeichnung,
• der Auftragsbeschreibung inkl. Beschreibung der beauftragten und erbrach- ten Leistungen des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft,
• des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
• des Zeitpunkts der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
• des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzauftrags (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftrag- geber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn für sie die folgenden Anforderungen erfüllt sind:
- Es handelt es sich bzgl. • Los 1 um eine Referenz über die Lieferung eines Fahrgestells, • Los 2 um eine Referenz über die Lieferung eines Ausbaus.
- Die Leistung wurde jeweils für jedes Los innerhalb der letzten drei (3) abge- schlossenen Geschäftsjahre (2023-2025) an den Auftraggeber übergeben.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mit- glied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Es werden nur die vom Bieter im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgrün- den/Eignung (Anlage AV_3) an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenz- projekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Referenzblatt (max. 1 DIN- A-4-Seite) mit Darstellung der Referenz gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht be- rücksichtigt.
Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage AV_3) verwiesen.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
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Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu den Referenzen bei den benann- ten Referenzauftraggebern zu überprüfen.
c) Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirt- schaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. eignungsverleihende Unternehmen) in An- spruch zu nehmen, muss der Bieter/die Bietergemeinschaft im Formblatt Eignungs- leihe (Anlage AV_5)
– das eignungsverleihende Unternehmen (Name/Firma) benennen,
– Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben,
– falls der Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf Nachweise für die erfor- derliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnach- weise nach § 34 UVgO oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitä- ten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, die von diesen auszuführende Leistung beschreiben.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass ein Bieter/eine Bieterge- meinschaft im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfä- higkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 34 UVgO oder die ein- schlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen kann, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazi- täten benötigt werden.
Gleichzeitig hat der Bieter/die Bietergemeinschaft
– die Eigenerklärungen des eignungsverleihenden Unternehmens zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen vorzulegen (Anlage AV_3),
– die Eigenerklärungen des eignungsverleihenden Unternehmens zu den Eig- nungskriterien, hinsichtlich derer die Eignungsleihe erfolgt, vorzulegen (An- lage AV_3),
– nachzuweisen, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel des eig- nungsverleihenden Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen werden, in- dem er/sie beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des eig- nungsverleihenden Unternehmens vorlegt (Anlage AV_6).
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d) Eigenerklärung Sanktionspaket Russland
Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot das vollständig ausgefüllte „Formblatt Eigenerklärung Sanktionspaket Russland“ (Anlage AV_11) einzu- reichen.
e) Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unter- schriebene Erklärung abzugeben,
– in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
– dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
– in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist,
– dass jedes Mitglied im Auftragsfall der Arbeitsgemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen wird,
– dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsge- meinschaft als Gesamtschuldner haften.
Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften sind ein- zuhalten.
Die Bietergemeinschaften haben für diese Erklärung das als Anlage AV_4 beige- fügte Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“ zu verwenden und dieses Form- blatt mit ihrem Angebot ausgefüllt einzureichen.
f) Angebotsinhalte (teilweise Gegenstand der Wertung)
Der Bieter hat das Leistungsbeschreibung und -verzeichnis (Anlage AV_1) für je- des von ihm angebotene Los vollständig auszufüllen und einzureichen. Das be- trifft alle geforderten Angaben (Zeile 6, Spalte E, Spalte G, Spalte H, und sonstige gekennzeichnete Angaben).
Die mit „M“ (Musskriterium) gekennzeichneten Leistungsbestandteile sind zwin- gend vom Bieter anzubieten. Die zwingend anzubietenden Leistungsbestandteile sind Mindestanforderungen, bei deren Nichterfüllung der Ausschluss des Ange- bots erfolgt.
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Die mit „B“ (Bewertungskriterium) gekennzeichneten Angaben sind vom Bieter ebenfalls einzutragen und unterliegen der Wertung.
Soweit im Leistungsverzeichnis bestimmte Fabrikate oder Typen angegeben sind, sind diese nur verbindlich, wenn sie dort ausdrücklich als Produktbindung gekenn- zeichnet und begründet sind. Im Übrigen gelten solche Angaben als mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ versehen; die Gleichwertigkeit ist vom Bieter mit dem Angebot nachzuweisen. Die jeweilige Produktbindung erfolgt aufgrund der bereits vorhan- denen Ausrüstung und Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr Pürten und soll die Ausbildung, Handhabung im Einsatz, Wartung und Ersatzteilvorhaltung erleichtern und sicherstellen.
Sind über die im LV ausdrücklich genannten Leistungsbestandteile hinaus noch weitere Lieferungen und Leistungen für die vollständige Erfüllung des jeweiligen Loses (Los 1: fahrbereites Fahrgestell; Los 2: vollständiger, betriebsbereiter Aus- bau) sowie für die Erfüllung aller sonstigen Verpflichtungen auf Basis dieser Verga- beunterlagen erforderlich, sind diese in das Angebot miteinzubeziehen und zu be- preisen.
Das Preisangebot ist für jedes Los getrennt als Gesamtpreis über sämtliche verfah- rensgegenständlichen Leistungen und Lieferungen zu erstellen.
Grundlagen des Preisangebots sind diese Vergabeunterlagen nebst Anlagen.
Der Netto-Angebotspreis des jeweiligen Loses ist der Wertungspreis, der Gegen- stand der Angebotswertung ist (Ziffer B.0.27.).
Der Bieter erklärt sich mit Abgabe eines Angebots mit einer diesbezüglichen Bin- defrist von 2 Monaten nach Ablauf der Angebotsabgabefrist einverstanden.
g) Verzeichnis Unterauftragnehmerleistungen
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags im Wege der Un- terauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er/sie zusammen mit seinem/ihrem Angebot Art und Umfang der durch diese Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen in dem als Anlage AV_7 beigefügten Verzeichnis Unterauftragnehmer- leistungen angeben. Dem Bieter/der Bietergemeinschaft steht es grundsätzlich frei, bereits in der Anlage AV_7 Verzeichnis Unterauftragnehmerleistungen den Namen des Unterauftragnehmers anzugeben.
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h) Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer und Eigenerklärung des Unterauftragnehmers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat auf gesondertes Verlangen des Auftragge- bers innerhalb der hierfür gesetzten Frist (für jeden Unterauftragnehmer ist jeweils ein eigenes Formblatt zu verwenden)
– den Nachweis einzureichen, dass dem Bieter/der Bietergemeinschaft die erfor- derlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er/sie beispielsweise die in dem Formblatt in Anlage AV_8 vor- gesehene Verpflichtungserklärung des genannten Unterauftragnehmers vorlegt;
– eine Eigenerklärung des Unterauftragnehmers über das Nichtvorliegen von Aus- schlussgründen (Ziffern 1. bis 4. des Formblatts Ausschlussgründe/Eignung, Anlage AV_3) vorzulegen.
i) Datenschutzhinweise
Die Datenschutzhinweise enthält Anlage AV_13.
Die Datenschutzhinweise müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden.
- Prüfung der Angebote
Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 42 UVgO genügen, insbesondere:
-
Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bie- ter hat dies nicht zu vertreten,
-
Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten,
-
Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zwei- felsfrei sind,
-
Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind,
-
Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es han- delt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beein- trächtigen, oder
-
nicht zugelassene Nebenangebote.
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Der Auftraggeber kann den Bieter/die Bietergemeinschaft auffordern, die eingereichten Unterlagen zu erläutern (vgl. § 35 Abs. 4 UVgO).
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unterneh- mensbezogene Unterlagen nach § 41 UVgO innerhalb einer von ihm gesetzten Frist nach- zufordern. Leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der An- gebote betreffen, sowie fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert. Ein An- spruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
- Wertung der Angebote
Die geprüften und zu wertenden Angebote werden auf der letzten Wertungsstufe für jedes Los getrennt nach Maßgabe der Zuschlags- und Bewertungskriterien gewertet, die in Zif- fer 3 der Vorbemerkungen (Anlage AV_0) und im Leistungsverzeichnis (Anlage AV_1) festgelegt sind. Zur Veranschaulichung der Berechnung dient das Muster der erweiterten Richtwertmethode (Anlage AV_12), Tabellenblatt „Erweiterte Richtwertmethode“. Wer- tungsrelevanter Preis ist der Netto-Angebotspreis des jeweiligen Loses.
- Etwaige Aufhebung des Vergabeverfahrens
Der Auftraggeber ist insbesondere berechtigt, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde (vgl. § 48 UVgO).
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II. Anlagen
– Vorbemerkungen Leistungsbeschreibung (Anlage AV_0)
– Leistungsbeschreibung und -verzeichnis (Anlage AV_1)
– Formblatt Angebotsschreiben (Anlage AV_2)
– Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage AV_3)
– Formblatt Bietergemeinschaftserklärung (Anlage AV_4)
– Formblatt Eignungsleihe Bieter (Anlage AV_5)
– Formblatt Eignungsleihe Verpflichtungserklärung Dritter (Anlage AV_6)
– Formblatt Verzeichnis Unterauftragnehmerleistungen (Anlage AV_7)
– Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer (Anlage AV_8)
– Besondere vertragliche Bedingungen zu Los 1 (Anlage AV_9)
– Besondere vertragliche Bedingungen zu Los 2 (Anlage AV_10)
– Formblatt Eigenerklärung Sanktionspaket Russland (Anlage AV_11)
– Muster erweiterte Richtwertmethode (Anlage AV_12)
– Datenschutzhinweise (Anlage AV_13)
– Bürgschaftsurkunde L 423 (Anlage AV_14)
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