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Anl_AV_0_Vorbemerkungen_MTW_Puerten_fin.pdf

Mannschaftstransportwagen für die Freiwillige Feuerwehr Pürten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 29.09.2026, 14:57 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Stadt Waldkraiburg Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW) Öffentliche Ausschreibung nach UVgO Vorbemerkungen Anlage AV_0

1. Allgemeines

1.1. Vorbemerkungen

Die Stadt Waldkraiburg, als Träger der Freiwilligen Feuerwehr Pürten, beabsichtigt einen Mannschaftstransportwagen (MTW) zu beschaffen. Dabei soll es sich um einen MTW nach der Technischen Baubeschreibung für Mannschaftstransportwagen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration handeln.

Der MTW wird in zwei Losen ausgeschrieben.

  • Los 1: Fahrgestell
  • Los 2: Ausbau

1.2. Vorschriften und Technische Regeln

Der MTW muss der Technischen Baubeschreibung für Mannschaftstransportwagen in der bei Ablauf der Angebotsfrist geltenden Fassung entsprechen. Daneben gelten die Anforderungen der einschlägigen, insbesondere der folgenden, Gesetze, Normen, Richtlinien und Unfallverhütungsvorschriften; maßgeblich ist jeweils die bei Ablauf der Angebotsfrist geltende Fassung. Die Zulassungsfähigkeit des Fahrzeuges muss zwingend gegeben sein.

• DIN EN 1846-1: Nomenklatur und Bezeichnung • DIN EN 1846-2: Allgemeine Anforderungen – Sicherheit und Leistung • DIN EN 1846-3: Fest eingebaute Ausrüstung – Sicherheit und Leistung • DIN 14502-2: zusätzliche Festlegungen zu DIN EN 1846-2 und DIN 1846-3 • DIN 14502-3: Farbgebung zu besonderen Kennzeichnungen • DIN 14620: Kennleuchten, Kennsignaleinheiten und Kennleuchtensysteme für blaues und gelbes Blinklicht • DIN 14630: Akustische Warngeräte und Kennleuchten für bevorrechtigte Wegebenutzer • EMV-Richtlinie für Kraftfahrzeuge • ETS 300 113/ ETS300 390 • ECE-Regelungen • DGUV Vorschriften 49,70 und 71 • DGUV Regel 114-011 • Sonstige mitgeltende Unfallverhütungsvorschriften • StVZO: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung • FZV: Fahrzeugzulassungsverordnung

Die Einhaltung ist von jedem Bieter auf Verlangen nachzuweisen.

1.3. Anforderung an den Mannschaftstransportwagen

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Stadt Waldkraiburg Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW) Öffentliche Ausschreibung nach UVgO Vorbemerkungen Anlage AV_0

Der MTW darf inkl. Beladung eine zulässige Gesamtmasse von 4.300 kg nicht überschreiten.

Neben der in der Technischen Baubeschreibung geforderten Mindestbeladung ist die beigestellte Beladung (siehe Beladeliste) auf dem Fahrzeug zu verlasten und fällt unter die vorgenannte zulässige Gesamtmasse. Bei der Beladung ist vom Auftragnehmer (AN) eine gleichmäßige Auslastung des Fahrzeugs (Gewichtsverteilung vorne und hinten sowie links/rechts) sicherzustellen.

Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen (betrifft Los 1 und Los 2):

• Vorläufige Gewichtsbilanz • Maßstabsgetreue Zeichnungen auf Basis des angebotenen Fahrzeugs mit allen relevanten Maßen • Technische Beschreibungen und Datenblätter

Der Auftraggeber (AG) behält sich vor, bei Bedarf weitere Informationen und Unterlagen nachzufordern.

Angebote, bei denen der MTW mit Beladung die vorgenannte max. zulässige Gesamtmasse überschreitet, können nicht gewertet werden.

1.4. Projektmanagement

Von Seiten der Auftragnehmer ist jeweils ein Projektbeauftragter zu nennen, der während der gesamten Auftragsphase bindend verantwortlich ist. Von den Auftragnehmern ist spätestens 4 Wochen nach Auftragserteilung ein abgestimmter Zeitplan zur Auftragsrealisierung vorzulegen.

1.5. Auftragsbesprechung und Abnahmen

Allgemeines

An der nachfolgend beschriebenen Auftragsbesprechung sowie den Abnahmen nehmen jeweils max. 6 Personen von Seiten des Auftraggebers teil.

Sämtliche Reisekosten, wie Fahrtkosten, Verpflegung und, soweit erforderlich, Übernachtungskosten für diese Personen von Auftraggeberseite sind von den Bietern in den Angebotspreis einzurechnen. Grundlage für den Umfang der Leistungen ist das bayerische Reisekostengesetz. Bei einer Entfernung von mehr als 200 km zum Herstellerwerk ist eine Übernachtung (mit Einzelzimmer) für die Personen von Seiten des Auftraggebers einzuplanen.

Die Abnahmetermine sind von den AN mit einem Vorlauf von mind. 4 Wochen mit dem Auftraggeber abzustimmen.

Nimmt der Auftraggeber die Leistung im Abnahmetermin wegen festgestellter Mängel nicht ab und können diese nicht innerhalb von 3 Stunden abgestellt werden, wird ein neuer Abnahmetermin festgelegt. Der Auftragnehmer hat die anfallenden Kosten zu übernehmen.

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Stadt Waldkraiburg Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW) Öffentliche Ausschreibung nach UVgO Vorbemerkungen Anlage AV_0

Die Auftragnehmer haben das Besprechungsprotokoll der Baubesprechung für ihr jeweiliges Los zu fertigen und dem Auftraggeber innerhalb 10 Tagen zur Freigabe vorzulegen.

Ergänzungen, Änderungen und Festlegungen sind während der Projektausführung ebenfalls vom Auftragnehmer schriftlich zu dokumentieren und dem Auftraggeber zeitnah (max. 10 Tage) schriftlich zuzuleiten.

Auftragsbesprechung

Nach Auftragsvergabe ist mit den Auftragnehmern der zwei Lose eine Auftragsbesprechung bei dem AN des Los 2 vorgesehen. Für die Besprechung ist ca. 1 Arbeitstag anzusetzen. Die Terminvereinbarung erfolgt nach Absprache mit dem Auftraggeber.

Abnahme Fahrgestell

Nach der Fertigstellung des Fahrgestells ist eine Endabnahme inkl. einer Einweisung beim AN von Los 1 vorgesehen. Betriebsmittel sind ausreichend zu befüllen, um eine Probefahrt durchführen zu können. Fahrzeug-Kennzeichen für die Probefahrt sind vom AN zu stellen. Nach erfolgter Abnahme ist das Fahrgestell auf Kosten des AN von Los 1 an den AN von Los 2 zu liefern. Für die Abnahme ist ein halber Arbeitstag anzusetzen.

Abnahme Aufbau und Beladung

Vor der Endfertigung ist zur Detailabstimmung am Ort der Aufbaumontage eine Zwischenabnahme vorgesehen. Diese Zwischenabnahme hat nicht die Rechtswirkungen einer Endabnahme (keinen Gefahrübergang, keine Beweislastumkehr etc.). Für die Zwischenabnahme ist ein Arbeitstag einzuplanen.

Nach vollständiger Fertigstellung des Fahrzeugs mit Aufbau ist eine Endabnahme inkl. einer Einweisung vorgesehen. Die Zulassung des Fahrzeugs und die Überführung an den Standort der Freiwilligen Feuerwehr Pürten schuldet der Auftragnehmer des Loses 2 auf eigene Kosten. Für die Endabnahme des Fahrzeugs inkl. Einweisung ist ein Arbeitstag einzuplanen.

2. Hinweise zum Leistungsverzeichnis

2.1. Bieterangaben

Technische Werte oder Eigenschaften, die in dem Leistungsverzeichnis (Feld „Abfrage zur geforderten Bieterangabe“) abgefragt werden, müssen vom Bieter unter dem Feld „Vom Bieter einzutragen: Bieterangabe“ beantwortet werden. Falls angegeben, sind Unterlagen beizulegen oder Angaben auf einem Beiblatt zu machen.

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Stadt Waldkraiburg Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW) Öffentliche Ausschreibung nach UVgO Vorbemerkungen Anlage AV_0

Der Bieter hat selbstständig in der Spalte „Vom Bieter auszuwählen: erfüllt“ auszuwählen, ob Forderungen im Feld „Beschreibung“ von ihm bzw. seinem angebotenen Produkt erfüllt werden, oder nicht. Die Abfrage bzw. Zusicherung durch den Bieter bezieht sich dabei immer auf die beschriebenen Mindestanforderungen.

2.2. Ca. - Angaben

In dem Leistungsverzeichnis sind Vorgaben mit dem Zusatz „ca.“ versehen. Die jeweiligen Vorgaben dürfen um max. 10 Prozent über- oder unterschritten werden.

2.3. Beladung

Die von der FF Pürten beigestellte Beladung (siehe Beladeliste) ist spätestens zur Endabnahme vom AN des Los 2 auf eigene Kosten in Pürten abzuholen und auf dem Fahrzeug zu verlasten. Bei Bedarf sind die Kosten für die Einlagerung der Beladung in den Angebotspreis einzurechnen.

2.4. Sonderausstattungen

Sonderausstattungen, die nicht in dem Leistungsverzeichnis beschrieben, aber aufgrund der Lösung / des Produkts des Bieters für den Betrieb zusätzlich notwendig sind, sind auf einem Beiblatt, unter Angabe des Leistungsumfangs sowie der jeweiligen Netto-Mehrpreise, anzugeben. Die Mehrpreise sind in den Angebotspreis einzurechnen und die Leistungen im Auftragsfall zu erbringen.

Nach Angebotsabgabe können keine weiteren Sonderausstattungen angeboten werden. Nachträgliche Zusatzkosten aufgrund notwendiger Ausstattungen, die im Angebot nicht ausgewiesen sind, werden vom AG unter keinen Umständen übernommen.

3. Zuschlags- und Bewertungskriterien

Die Zuschlagserteilung erfolgt für jedes Los getrennt auf das jeweils wirtschaftlichste der wertbaren Angebote. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird die erweiterte Richtwertmethode angewendet.

Mit der einfachen Richtwertmethode wird zunächst für jedes Angebot die Kennzahl Z ermittelt. Die Kennzahl Z ist der einfache Quotient aus der Gesamtleistungspunktzahl L aller Bewertungskriterien und dem Netto-Angebotspreis P. Die Gesamtleistungspunktzahl L ist die Summe aus allen erzielten Punkten der Bewertungskriterien (gekennzeichnet in der Leistungsbeschreibung mit einem „B“). Die mit „M“ gekennzeichneten Anforderungen sind Mindestanforderungen; sie werden nicht bepunktet. Maßgeblicher Preis P ist der Netto- Angebotspreis des jeweiligen Loses gemäß Leistungsverzeichnis.

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Z = L/P

Die somit ermittelte Kennzahl Z wird anschließend mit dem Faktor 10.000 multipliziert. Die Rundung erfolgt kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen.

Ausgehend von der höchsten skalierten Kennzahl Z werden alle Angebote für die weitere Angebotswertung berücksichtigt, deren skalierte Kennzahl Z nicht mehr als 8 % unterhalb dieses Wertes liegt (Schwankungsbereich).

Unter den Angeboten im Schwankungsbereich erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtleistungspunktzahl L den Zuschlag.

Ein Muster der erweiterten Richtwertmethode, das nur zur Veranschaulichung dient (mit fiktiven Preisen und Leistungspunkten), ergibt sich aus der Anlage AV_12, Tabellenblatt „Erweiterte Richtwertmethode“.

Bei Gleichstand erhält das Angebot mit dem günstigsten Angebotspreis (unter den Angeboten mit der höchsten Gesamtleistungspunktzahl) den Zuschlag. Sollte auch der Angebotspreis identisch sein, entscheidet das Los.

Die jeweilige Bepunktung ist ebenfalls dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

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