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Ausschreibung [BIS OV20262111513], Seite 1 von 12
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Beschaffungs- und Vergabecenter der
Behörde für Inneres und Sport (BVC BIS)
| Verfahrenshinweise, | |||
|---|---|---|---|
| Leistungsbeschreibung und | |||
| Auftragsdurchführung | |||
| Vergabe-Nr.: | BIS OV20262111513 | ||
| Vergabeart gemäß VgV: | Offenes Verfahren | ||
| Art und Umfang der Lieferung/ Leistung: | Beauftragung einer Continuing Airworthiness Ma- nagement Organisation (CAMO) gemäß EASA Part-CAMO für zwei Luftfahrzeuge des Musters Air- bus Helicopters EC135 P2 | ||
| Auftraggebende Stelle: | Polizei Hamburg Landespolizeiverwaltung -LPV 21- Beschaffungs- und Vergabecenter der BIS Michael Giebe Bruno-Georges-Platz 1 22297 Hamburg |
Inhaltsverzeichnis
- Verfahrenshinweise ..................................................................................... 3
1.1 Auftragszielsetzung und Leistungsumfang .................................................... 3
1.2 Allgemeines zum Vergabeverfahren .............................................................. 3
1.3 Vergabeunterlagen ........................................................................................ 4
1.4 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG)............................................... 5
1.5 Eignungsnachweise, Angaben und Unterlagen ............................................. 5
1.5.1 Allgemeines ................................................................................................... 5
1.5.2 Eignung .......................................................................................................... 6
1.5.3 Auftragsdurchführung .................................................................................... 6
1.6 Unterauftragnehmer und Eignungsleihe ........................................................ 6
1.6.1 Unterauftragnehmer ....................................................................................... 6
1.6.2 Eignungsleihe ................................................................................................ 7
1.7 Angebotswertung und -auswahl ..................................................................... 7
1.7.1 Wertungsstufen .............................................................................................. 7
1.7.2 Zuschlagskriterien und Gewichtung ............................................................... 7
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1.8 Nebenangebote ............................................................................................. 7
1.9 Preisgestaltung .............................................................................................. 7
1.10 Referenzobjekte ............................................................................................. 8
1.11 Rüge/Nachprüfungsantrag ............................................................................. 8
- Leistungsbeschreibung .............................................................................. 8
2.1 Allgemeines ................................................................................................... 8
2.2 Leistungsumfang ............................................................................................ 8
2.2.1 Übernahme der Luftfahrzeuge ....................................................................... 9
2.2.2 Aircraft Maintenance Programme (AMP) ....................................................... 9
2.2.3 Instandhaltungsplanung und Steuerung ........................................................ 9
2.2.4 Technische Dokumentation und Nachweisführung ........................................ 9
2.2.5 Airworthiness Review Certificate (ARC) ......................................................... 9
2.2.6 Berichtswesen ................................................................................................ 9
2.2.7 Schnittstellenmanagement ........................................................................... 10
2.2.8 Verfügbarkeit und Reaktionszeiten .............................................................. 10
- Auftragsdurchführung ............................................................................... 10
3.1 Allgemeines ................................................................................................. 10
3.2 Geschäftssprache ........................................................................................ 10
3.3 Vertraulichkeit .............................................................................................. 10
3.4 Leistungsänderung / Änderung des Vertrages ............................................. 10
3.5 Rechnungsstellung ...................................................................................... 11
3.6 Rechnungsempfänger .................................................................................. 11
3.7 Preisanpassung ........................................................................................... 12
3.8 Vertragslaufzeit ............................................................................................ 12
3.9 Vertragsverlängerung .................................................................................. 12
3.10 Kündigung durch die Auftraggeberin ............................................................ 12
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1. Verfahrenshinweise
1.1 Auftragszielsetzung und Leistungsumfang
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch das Beschaffungs- und Vergabe- center der Behörde für Inneres und Sport -organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg- (Vergabestelle), beabsichtigt im Auftrag der Hubschrauberstaffel der Polizei Hamburg den Abschluss
eines Vertrages über die Beauftragung einer Continuing Airworthiness Management Organisation (CAMO) gemäß EASA Part-CAMO für zwei Luftfahrzeuge des Musters Airbus Helicopters EC135 P2.
Einzelheiten zu den Leistungsanforderungen sind in Ziffer 2 bzw. den Anlagen darge- stellt.
1.2 Allgemeines zum Vergabeverfahren
Falls Sie bereit sind, die Leistungen zu übernehmen, geben Sie Ihr Angebot aus- schließlich mittels der kostenlosen elektronischen Angebotsabgabe (bieterportal.ham- burg.de) ab. Für das vorliegende Verfahren ist es nicht erforderlich, das Angebot mit- tels einer digitalen Signatur zu unterzeichnen. Es genügt, im letzten Schritt Ihren Vor- und Nachnamen in das hierfür vorgesehene Feld einzutragen.
Sämtliche Anfragen und Hinweise zu dieser Ausschreibung sind über die Bieterkom- munikation im Bieterportal der eVergabe zu initiieren („Nachrichten“). Benötigt der Bie- ter zusätzliche Auskünfte bezüglich der Vergabeunterlagen, so kann er diese bis zu der in den Vergabeunterlagen genannten Frist1 anfordern.
Die Auskünfte inklusive ggf. beigefügter Anlagen werden ebenfalls ausschließlich in der eVergabe veröffentlicht. Bitte loggen Sie sich für die Kenntnisnahme im Bieterpor- tal der eVergabe ein und wechseln dann in den Menüpunkt „Nachrichten“ des jeweili- gen Projekts.
Die Auskünfte der Vergabestelle werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Der Einwand, dass der Bieter über den Umfang der Leistung und über die Art und Weise der Ausführung nicht genügend unterrichtet gewesen sei, ist ausgeschlossen.
Die Vergabestelle behält sich vor, innerhalb der Angebotsfrist Berichtigungen und Er- gänzungen zu den Ausschreibungsunterlagen vorzunehmen und diese zu veröffentli- chen. Sofern der Umfang oder der Zeitpunkt der Änderung es erforderlich macht, wird die Vergabestelle die Angebotsfrist verlängern. Der Bieter ist verpflichtet, diese Ände- rungen bei seinem Angebot zu berücksichtigen.
1 Die Vergabestelle behält sich vor, auch nach Ablauf dieser Frist, Bieterfragen zu beantworten. Werden Fragen nach Ablauf dieser Frist beantwortet, so wird die Frist für die Einreichung der Bewerbungen oder der Angebote nicht verlängert.
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Es wird darauf hingewiesen,
dass Änderungen oder Ergänzungen in den Vergabeunterlagen nicht zulässig sind und einen Ausschluss des Angebots aus dem weiteren Vergabeverfahren bewirken können (dabei handelt es sich insbesondere um Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen oder das Hinzufügen eigener AGB), dass fehlende oder falsche Nachweise/Erklärungen einen Ausschluss von lau- fenden und künftigen Vergabeverfahren und/oder eine Vergabesperre sowie die Kündigung eines bereits geschlossenen Vertrages zur Folge haben kann, dass Angebote, die nicht den formalen Anforderungen des § 38 UVgO bzw. § 53 VgV entsprechen, zwingend ausgeschlossen werden und dass unvollständig oder unrichtig ausgefüllte Angebote zum Angebotsaus- schluss führen können.
Das Einreichen von mehr als einem Hauptangebot ist zulässig. Sobald ein Angebot elektronisch bearbeitet wurde, besteht die Möglichkeit unter „Optionen“ ein weiteres Hauptangebot abzugeben. Es können weitere Modelle angeboten werden, die den An- forderungen der Leistungsbeschreibung ebenfalls entsprechen
Anforderungen an das Produkt oder die Leistung, deren Nichterfüllung zum Aus- schluss des Angebotes aus dem weiteren Bewertungsverfahren führen, sind als „Aus- schlusskriterium“ (A) gekennzeichnet oder in der eVergabe mit „K.O.“ bezeichnet.
Die Angebote werden nicht verlesen, Bieter und Preise nicht bekannt gegeben. Bis zum Einreichungstermin können die Angebote über die eVergabe im Bieterportal ge- ändert werden.
Der Bieter ist bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden.
1.3 Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf der Veröffentlichungsplattform der Freien und Hansestadt Hamburg veröffentlicht (https://bieterportal.hamburg.de) und umfassen folgende Unterlagen in der jeweils geltenden Fassung:
dieses Dokument (Leistungsbeschreibung sowie Auftragsdurchführung) inklu- sive Anlagen ggf. zusätzliche Auskünfte der Vergabestelle die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Lieferungen und Dienstleistungen (ZVB) die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleis- tungen (BWB) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) geforderte Eigenerklärungen
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Bei Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile nacheinander in der angegebenen Reihenfolge.
Die ZVB, BWB und VOL/B liegen unter https://www.polizei.hamburg/ausschreibungen- 791336 zum Download bereit. Dort befinden sich auch „Allgemeine Informationen zur Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben“.
1.4 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG)
Dieser Vertrag unterliegt dem Geltungsbereich des HmbTG und wird nach Maßgabe dieses Gesetzes bei Vorliegen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig davon kann er Gegenstand von Aus- kunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Zurzeit besteht jedoch keine Veröffentlichungspflicht. Dennoch bitten wir um Kenn- zeichnung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen in geeigneter Form (handschrift- licher Vermerk oder Stempel „vertraulich“ auf der entsprechenden Seite des Ange- bots).
1.5 Eignungsnachweise, Angaben und Unterlagen
Um die Eignung – insbesondere die Gesetzestreue, die Leistungsfähigkeit und die Fachkunde – der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in den Vergabeunter- lagen vorgesehenen Erklärungen mit dem Angebot einzureichen.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung von Unterlagen.
Kann der Bieter eine die Eignung betreffende einzureichende Erklärung nicht wie ge- fordert abgeben, da er eine bestimmte darin gestellte Forderung nicht erfüllt, muss er darstellen, wieso er aus seiner Sicht dennoch geeignet ist, den Auftrag auszuführen.
Mit dem Angebot sind die nachfolgend aufgeführten Erklärungen / Nachweise / Unter- lagen einzureichen.
Ein Teil der erforderlichen Erklärungen befindet sich zusammengefasst in dem –den Vergabeunterlagen beigefügten- Vordruck „Eigenerklärungen über die Eignung und Auftragsausführung“ (EEA).
1.5.1 Allgemeines
• Firmenangaben • Entwurf eines CAMO-Vertrages • Angabe zur Mittelstandsförderung (EEA) • Angabe Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers (EEA)
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1.5.2 Eignung Befähigung zur Berufsausübung:
• Identifikationsnummer (EEA) • Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (EEA) • Registergericht (EEA)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
• Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (EEA) • Umsatzzahlen (EEA)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
• Erklärung zu den vorhandenen personellen und technischen Mitteln (EEA) • Erklärung zu vergleichbaren Leistungen (EEA) • Erklärung über die Inanspruchnahme einer Eignungsleihe (EEA) • Erklärung zur Geschäftstätigkeit • Nachweis über die Zulassung nach EASA Part-CAMO
1.5.3 Auftragsdurchführung Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
• Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB (EEA) • Beachtung des Preisrechts (EEA) • Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungs- beiträgen (EEA) • Erklärung zur Verschwiegenheit • Eigenerklärung „5. RUS-Sanktionspaket“
Ausschlaggebend für den Nachweis der Eignung sind die zuvor aufgeführten Eigener- klärungen. Befinden sich im Vordruck „Eigenerklärungen über die Eignung und Auf- tragsausführung“ weitere Erklärungen, sind diese für diese Ausschreibung nicht rele- vant.
Die erforderlichen Dokumente müssen ausgedruckt, ausgefüllt, mit Namen versehen, eingescannt und anschließend im Bieterassistenten hochgeladen werden. Die Doku- mente müssen nicht einzeln, sondern können auch als „Paket“ eingescannt und hoch- geladen werden.
Wird eine Bietergemeinschaft gebildet, behält sich die Auftraggeberin vor, auch von den Mitgliedern dieser Gemeinschaft die erforderlichen Eigenerklärungen abzufor- dern.
1.6 Unterauftragnehmer und Eignungsleihe
1.6.1 Unterauftragnehmer
Unterauftragnehmer sind nicht zugelassen.
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1.6.2 Eignungsleihe
Die Eignungsleihe ist ohne Einschränkung nach § 34 UVgO oder § 47 VgV zulässig.
1.7 Angebotswertung und -auswahl
1.7.1 Wertungsstufen
Alle eingegangenen Angebote werden nach Ende der Angebotsfrist in vier Wertungs- stufen geprüft:
a) Prüfung der Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Rich- tigkeit.
b) Prüfen der Eignung des Bieters bzw. Unterauftragnehmers (Fachkunde und Leistungsfähigkeit).
Die Vergabestelle behält sich vor, bei Bedarf Wirtschaftsauskünfte über ein- zelne Bieter bei einer Auskunftei (zurzeit Verband der Vereine Creditreform e. V. und / oder Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG) einzuho- len.
c) Prüfung der Angemessenheit des/der Preise/s.
d) Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots.
1.7.2 Zuschlagskriterien und Gewichtung
Der Zuschlag wird auf ein bedingungsgemäßes Angebot mit dem - bezogen auf eine Vertragslaufzeit von 4 Jahren - niedrigsten Preis erteilt.
Eine Verhandlung über Leistungsinhalt und Preis ist nicht vorgesehen.
1.8 Nebenangebote2
Das Einreichen von Nebenangeboten ist nicht zugelassen.
1.9 Preisgestaltung
Entgegen Pkt. 3.8 der Bewerbungsbedingungen sind im Angebot die Nettopreise als Festpreise mit zwei Nachkommastellen anzugeben. Die Einzelpreise sind so zu kalku- lieren, dass in ihnen alle Kosten der zu erbringenden Leistungen des Auftragnehmers enthalten sind. Diesen Preisen wird bei Rechnungsstellung die Umsatzsteuer in der zum Zeitpunkt der Leistung jeweils geltenden Höhe hinzugerechnet.
2 Das Nebenangebot ist ein Angebot, das eine andere Ausführung als die von der Vergabestelle vorgegebene vorschlägt, die mit [Mindestanforderung] gekennzeichneten Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung einhält und geeignet ist, dass mit der Ausschreibung verfolgte Ziel zu erreichen.
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1.10 Referenzobjekte
Der Bieter hat im Angebot die Anschrift eines Referenzobjektes anzugeben und ggf. Vorab die Einwilligung zur Begutachtung durch die Polizei einzuholen.
1.11 Rüge/Nachprüfungsantrag
Ist der Bieter der Auffassung, dass dieses Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabebestimmungen beinhaltet, kann er diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen gegenüber der Auftraggeberin rügen. Sollte die Auf- traggeberin dieser Rüge nicht abhelfen wollen, kann der Bieter binnen 15 Tagen nach Eingang dieser Nichtabhilfeentscheidung einen Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB schriftlich bei der Vergabekammer stellen:
Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg Postfach 301741 20306 Hamburg Fax: +4940427923080
2. Leistungsbeschreibung
2.1 Allgemeines Die Polizeihubschrauberstaffel Hamburg (PHSt HH) verfügt über zwei polizeitypisch ausgerüstete Hubschrauber des Musters EC135 P2.
Das jährliche Flugstundenaufkommen beträgt mit beiden Maschinen ca. 400 bis 450 Flugstunden.
Mit Ablauf des bestehenden CAMO-Vertrages (Genehmigung: DE.CAMO.0007) zum 11.12.2026 beabsichtigt die PHSt HH, übergangslos eine nach EASA Part-CAMO zu- gelassene Organisation [Ausschlusskriterium] mit der vollständigen Durchführung und Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit der o.g. Hubschrauber zu beauftragen.
Die Leistungen umfassen sämtliche Tätigkeiten gemäß Part-CAMO, Part-M, den ein- schlägigen behördlichen Vorgaben (LBA, EASA) sowie die einmalige Übernahme der Luftfahrzeuge (Datentransfer aus dem System der bestehenden CAMO). Die Leis- tungsübernahme gemäß 2.2 muss zum 12.12.2026 erfolgt sein.
2.2 Leistungsumfang
Anforderungen an das Produkt oder die Leistung, die nicht erfüllt werden, führen zum Ausschluss des Angebotes aus dem Vergabeverfahren.
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2.2.1 Übernahme der Luftfahrzeuge
o Transfer sowie Übernahme aller vorhanden Daten/ Dokumente aus dem System der bestehenden CAMO (DE.CAMO.0007).
2.2.2 Aircraft Maintenance Programme (AMP)
o Erstellung, Pflege und Fortschreibung eines genehmigten AMP. o Berücksichtigung aller relevanten Herstellerunterlagen. o Anpassung des AMP an den konkreten Einsatz- und Betriebsrahmen.
2.2.3 Instandhaltungsplanung und Steuerung
o in enger Abstimmung mit dem Part 145 Betrieb der PHSt HH
(DE.145.0009).
o Überwachung sämtlicher Flug- und Triebwerkstunden, Zyklen (N1, N2,
NP), Landungen sowie aller kalenderbasierten Wartungsintervalle der
Hubschrauber.
o Einschließlich der lückenlosen Kontrolle sämtlicher verbauter Komponen-
ten, der Triebwerke, der Rotorsysteme sowie der polizeilichen Missions-
und Sonderausrüstung.
o Technische Bewertung und Einsteuerung von Lufttüchtigkeitsanweisungen
(ADs) sowie herstellerspezifischen Service Bulletins (SBs)
o Beauftragung von Instandhaltungsmaßnahmen bei Part-145-Organisatio-
nen.
2.2.4 Technische Dokumentation und Nachweisführung
o Vollständige und revisionssichere Führung und Archivierung aller lufttüch- tigkeitsrelevanten Dokumente. o Elektronische Datenhaltung gemäß Part-CAMO. o Pflege von Logbüchern, AD/SB-Nachweisen, Komponentenlisten, Weight & Balance-Unterlagen, etc.
2.2.5 Airworthiness Review Certificate (ARC)
o Durchführung und Organisation der jährlichen Lufttüchtigkeitsprüfung. o Erstellung und Verlängerung des ARC. o Vorbereitung, Bereitstellung und Begleitung behördlicher Prüfungen und Audits.
2.2.6 Berichtswesen
o Dokumentation lufttüchtigkeitsrelevanter Ereignisse. o Bereitstellung von aktualisierten Betriebszeitenübersichten/Statuslisten.
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2.2.7 Schnittstellenmanagement
o Abstimmung mit dem Betreiber, der fliegenden Besatzung und der techni- schen Organisation. o Koordination mit Part-145-Betrieben. o Kommunikation mit dem LBA und weiteren zuständigen Stellen.
2.2.8 Verfügbarkeit und Reaktionszeiten
o Erreichbarkeit während der Betriebszeiten des Auftraggebers. o Reaktionszeit für Routinefälle: maximal 24 Stunden.
3. Auftragsdurchführung
3.1 Allgemeines
Alle Rechte und Pflichten der Auftraggeberin im Zuge des Vertragsmanagements (Ver- waltung, Anpassung, Abwicklung, Fortschreibung und Kündigung) sowie Ansprüche, die durch Mängel, die bei der Lieferung oder Leistungserbringung bzw. innerhalb der Gewährleistungs-/ Garantiezeit entstehen, werden durch die Polizei Hamburg wahrge- nommen.
3.2 Geschäftssprache
Die Geschäftssprache bei der kompletten Vertragsabwicklung einschließlich der zu er- stellenden Dokumentation ist deutsch. Bei der Vertragsabwicklung hat der Auftragneh- mer auf seine Kosten ggf. einen qualifizierten Dolmetscher zu stellen. Die Qualifikation des Dolmetschers ist nachzuweisen.
3.3 Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer, seine Mitarbeiter sowie alle in seinem Auftrag an der Erbringung der Auftragsleistung arbeitenden Personen sind verpflichtet, alle im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags bekannt gewordenen Vorgänge, Unterlagen und In- formationen sowie personenbezogene Daten vertraulich zu behandeln und nicht an Unbefugte weiterzugeben. Die Verpflichtung bleibt auch dann bestehen, wenn Mitar- beiter aus einem mit der Auftragsleistung befassten Unternehmen ausscheiden sowie nach Abwicklung des Gesamtauftrages.
3.4 Leistungsänderung / Änderung des Vertrages
Der Leistungsumfang kann nach Bedarf der Auftraggeberin z. B. aufgrund von eintre- tenden technischen Innovationen oder Änderungen in den Anforderungen der Be- schaffenheit der Leistung innerhalb des vergaberechtlich zulässigen Rahmens erwei- tert, verändert oder reduziert werden (dies beinhaltet auch, dass weitere Artikel in den Vertrag aufgenommen werden können).
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Der Auftragnehmer kann eine Änderung des Leistungsumfanges zurückweisen, falls die Änderung für ihn unzumutbar ist.
Unzumutbar ist die Änderung insbesondere, wenn Betrieb des Auftragnehmers nicht auf die veränderte Leistung ausgerichtet ist und eine Vergabe der Leistung an Dritte nur unter erheblichen Schwierigkeiten für ihn möglich ist. Für diesen Fall hat der Auf- tragnehmer Nachweise vorzulegen und alternative Lösungsmöglichkeiten vorzuschla- gen.
Die Auftraggeberin hat für diesen Fall die Möglichkeit, die betreffenden Leistungen ganz oder teilweise anderweitig zu vergeben.
Wird bei einer Leistungsänderung eine erhöhte Vergütung beansprucht, muss der Auf- tragnehmer der Auftraggeberin dies gemäß Ziffer 2.1 ZVB anzeigen. Die Mehrkosten gegenüber der ursprünglich ausgeschriebenen Leistung sind vom Auftragnehmer für die Auftraggeberin nachvollziehbar zu begründen.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
3.5 Rechnungsstellung
Die Zahlung des Rechnungsbetrages durch die Auftraggeberin erfolgt binnen 30 Ta- gen nach Lieferung / Erfüllung der Leistung und Eingang der nachprüfbaren Rechnung (sofern das Angebot durch Skontogewährung keine andere Frist begründet); ggf. er- folgt der Abzug von Rabatten und Skonto. Für selbständige Teilleistungen (Teilliefe- rungen) können Teilrechnungen eingereicht werden. Abschlagszahlungen sind im Ein- zelfall möglich.
Für eine umweltschonendere, schnellere und sichere Rechnungsverarbeitung ist die elektronische Rechnungstellung im Standardformat XRechnung verpflichtend.3
Sollte es aufgrund einer fehlenden geforderten Angabe auf der Rechnung (z. B. Auftragsnummer der Auftraggeberin, PSP- Element, Sachkonto, Mittelbindungsnummer, Leitweg-ID) oder Rechnungsanlage wie dem Stundennachweis zu einer verspäteten Zahlung kommen, tritt kein Verzug ein.
3.6 Rechnungsempfänger
Rechnungsadresse: Polizei Hamburg LBP 8 22335 Hamburg
3 Infos dazu finden Sie unter https://www.hamburg.de/kasse/13082768/e-rechnung.
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3.7 Preisanpassung
Eine Preisanpassung kann grundsätzlich mit einem Vorlauf von vier Monaten avisiert werden, frühestens nach Ablauf des ersten Vertragsjahres erfolgen und in der verbleibenden Vertragslaufzeit nur einmal im Jahr durchgeführt wer- den.
Die ggf. gewährten Preisnachlasskonditionen bleiben unberührt. Die Preisanpassung ist gegenüber der Auftraggeberin, die ihr schriftlich zustimmen muss, schlüssig zu be- gründen, ggf. nachzuweisen.
Kann keine Einigung erzielt werden, ist jeder der Vertragspartner berechtigt, den Ver- trag unter Einhaltung einer Frist (drei Monate nach Ankündigung) schriftlich zu kündi- gen.
3.8 Vertragslaufzeit
Der Vertrag gilt ab Zuschlagserteilung für zunächst ein Jahr.
3.9 Vertragsverlängerung
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht einer der Vertragspartner den Vertrag sechs Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres kündigt. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen.
3.10 Kündigung durch die Auftraggeberin
Das Vertragsverhältnis kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) der Aufragnehmer die geschäftliche oder persönliche Zuverlässigkeit ver- liert, die von ihm zur Erfüllung öffentlicher Aufträge zu fordern ist, b) gegen den Auftragnehmer ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, c) der Auftragnehmer ohne Einwilligung der Auftraggeberin einen Unterauf- tragnehmer beauftragt, d) der Auftragnehmer nachhaltig oder beharrlich seine Verpflichtungen verletzt (z. B. Schlechtleistung bei Lieferungen oder Leistungen). e) der Auftragnehmer verbindlich vereinbarte Liefer- oder Ausführungsfristen nicht einhält.