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EVB-IT Dienstvertrag
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 570-24 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer n.A.
Vertrag über IT-Dienstleistungen
Inhaltsangabe
1 Gegenstand und Bestandteile des Vertrages ......................................................................................................... 2 1.1 Vertragsgegenstand .................................................................................................................................... 2 1.2 Vertragsbestandteile ................................................................................................................................... 3 2 Überblick über die vereinbarten Leistungen ........................................................................................................... 3 3 Beschreibung der Leistungen/Laufzeit und Kündigung ........................................................................................... 4 3.1 Art, Umfang und Termine ............................................................................................................................ 4 3.2 Einmalig zu erbringende Leistungen ............................................................................................................ 5 3.3 Regelmäßig zu erbringende Leistungen ....................................................................................................... 5 3.4 Leistungen, die nur auf Abruf erbracht werden sollen ................................................................................... 5 3.5 Abweichende Kündigungsregelung .............................................................................................................. 5 4 Vergütung............................................................................................................................................................. 5 4.1 Vergütung nach Aufwand ............................................................................................................................ 5 4.1.1 Kategorien .............................................................................................................................................. 6 4.1.2 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen ........................ 6 4.1.3 Reisekosten/Nummer*/Materialkosten/Reisezeiten .................................................................................. 6 4.1.4 Preisanpassung ...................................................................................................................................... 7 4.1.5 Fälligkeit und Zahlung ............................................................................................................................. 7 4.1.6 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand ......................................................................... 7 4.2 Vergütung zum Pauschalfestpreis ............................................................................................................... 7 4.3 Rechnungsadresse ..................................................................................................................................... 7 5 Service- und Reaktionszeiten* ............................................................................................................................... 8 5.1 Servicezeiten* ............................................................................................................................................. 9 5.2 Reaktionszeiten* ......................................................................................................................................... 9 6 Ansprechpartner ..................................................................................................................................................10 7 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers ..............................................................................10 8 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers .............................................................................................................10 9 Abweichende Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen, Erfindungen ............................................................11 10 Quellcode* .......................................................................................................................................................11 11 Abweichende Haftungsregelungen ....................................................................................................................11 12 Vertragsstrafen.................................................................................................................................................11 13 Weitere Regelungen .........................................................................................................................................12 13.1 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit ...............................................................................................12 13.2 Haftpflichtversicherung ...............................................................................................................................12 13.3 Teleservice* ...............................................................................................................................................12 13.4 Dokumentations- und Berichtspflichten .......................................................................................................12 13.5 Interessenkonflikt .......................................................................................................................................13 14 Pflichten nach Vertragsende .............................................................................................................................13 15 Sonstige Vereinbarungen .................................................................................................................................13
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistungs-AGB definiert. Version 2.1 vom 01.04.2018
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 570-24 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer n.A.
Vertrag über IT-Dienstleistungen
Zwischen sämtlichen Asklepios Klinikträgern des Asklepios Konzerns – Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA einzeln aufgeführt in der Vertragsanlage 1 „12 Asklepios Kliniken“
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: POT-01-ASK-003-04
— im Folgenden „Auftraggeber“ genannt — und
dem Auftragnehmer gemäß Zuschlag
— im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt —
wird folgender Vertrag geschlossen:
1 Gegenstand und Bestandteile des Vertrages
1.1 Vertragsgegenstand Gegenstand des Vertrages sind Dienstleistungen des Auftragnehmers über Wartungs- und Servicedienstleistungen inkl. Initialisierungsphase, Integrations- und Weiterentwicklungsprojekte und Schulungen für die IT Infrastruktur von containe- risierten Anwendungen in verschieden Betriebsmodellen der Auftraggeber. Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Leistungsinhalte findet sich in Anlage 02 – Leistungsverzeichnis und Preisblatt. Die Leistungen werden auf Abruf der Auftraggeber erbracht; der Vertrag gilt insoweit als Rahmenvereinbarung. Die Leistungserbringung erfolgt nicht in direkter Zusammenarbeit mit den Auftraggebern. Die Asklepios-IT, bestehend aus den Gesellschaften: Asklepios Service IT GmbH, und Asklepios IT-Services Hamburg GmbH, (im Folgenden ge- meinsam auch „Asklepios-IT“), IT-Dienstleister für die Auftraggeber, ist von den Auftraggebern mit der zentralen Durch- führung der Vertragsleistungen beauftragt und nimmt die Leistung für die Auftraggeber entgegen.
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 570-24 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer n.A.
1.2 Vertragsbestandteile Es gelten als Vertragsbestandteile:
1.2.1 dieser Vertragstext mit den folgenden Anlagen:
| Anlagen zum EVB-IT Dienstvertrag | |||
|---|---|---|---|
| Anlage Nr. | Bezeichnung | Datum/ Version | Anzahl Seiten |
| 1 | 2 | 3 | 4 |
| 1 | Verzeichnis der Auftraggeber | ||
| 2 | Leistungsverzeichnis und Preisblatt | ||
| 3 | Angebot des Auftragnehmers (soweit dieses nicht in Wider- spruch zu den Vertragsunterlagen steht) | ||
| 4 | AVV | ||
| 5 | Reporting zu Abrufmengen aus KHZG-Rahmenverträgen |
Es gelten die Anlagen in folgender Rangfolge .
1.2.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistungs-AGB) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung einschließlich der Muster 1 und 2
1.2.3 sowie nachrangig die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Die EVB-IT Dienstleistungs-AGB stehen unterwww.cio.bund.de und die VOL/B unterwww.bmwi.de zur Einsichtnahme bereit. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftrag- nehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Regelungen in den EVB-IT Dienstleistungs-AGB widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den EVB- IT Dienstleistungs-AGB zugelassen ist. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen ver- stehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.
2 Überblick über die vereinbarten Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber folgende Dienstleistungen: Beratung Projektleitungsunterstützung Schulung Einführungsunterstützung Betreiberleistungen Benutzerunterstützungsleistungen Providerleistungen ohne Inhaltsverantwortlichkeit Unterstützung bei Planungsleistungen Unterstützung bei Softwareentwicklung Hotline
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 570-24 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer n.A.
sonstige Dienstleistungen
3 Beschreibung der Leistungen/Laufzeit und Kündigung
3.1 Art, Umfang und Termine Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem als Anlage 2 beigefügten Leistungsverzeichnis. Leistungstermine werden durch die AIG bei Abruf der Einzelleistungen für den Einzelfall bestimmt. Vertragsbeginn ist der Tag des Zuschlags. Mit den Leistungen ist zu beginnen: Ab Vertragsbeginn] Ende der Ausführung: Drei Jahre nach Vertragsbeginn. Die o.g. Ausführungsfristen sind Vertragsfristen. Unabhängig von den konkret zu leistenden Ergebnissen endet der Vertrag am 31.12.2027 ohne dass es einer Kündigung durch eine der Parteien bedarf. Der Vertrag verlängert sich darüber hinaus jeweils automatisch um 12 Monate, wenn die Parteien einer Verlängerung nicht spätestens drei Monate vor Ende der Laufzeit widersprechen.
Hotline Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische deutschsprachige Unterstützung (Hotline) zu folgenden Zeiten:
Von Bis
1 2 3
an Arbeitstagen Mo-Fr 08:00 Uhr 18:00 Uhr
an Samstagen
an Sonntagen
an Feiertagen am Erfüllungsort
Art, Umfang und Termine der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der folgenden Tabelle (Termin- und Leistungs- plan):
| Lfd. Nr. | Leistung (ggf. Verweis auf Anlage) | Ort der Leistung | MVD1 | Beginn² | Ende/Ter- min3 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
1 MVD = Mindestvertragsdauer 2 wenn keine Vorgabe für Beginn, dann Feld leer lassen 3 z.B. festes Datum ggf. mit Uhrzeit oder „nach 48 Monaten“ (wenn Vertrag unbefristet, dann Feld leer lassen)
Feiertage im Sinne dieses Vertrages sind die Feiertage in dem Bundeland Hamburg (siehe Ziffer 5.1 EVB-IT
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 570-24 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer n.A.
Dienstleistungs-AGB).
3.2 Einmalig zu erbringende Leistungen Die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. werden einmalig erbracht.
3.3 Regelmäßig zu erbringende Leistungen Die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. werden in folgendem Zyklus erbracht: wöchentlich monatlich jeweils an folgenden Tagen: (Wochentag(e) bzw. bei monatlichen Zyklen auch „1. Montag im Monat“) in der Zeit von bis (Uhrzeit) nicht jedoch an Feiertagen. in folgenden Zyklen zu folgenden Zeiten erbracht: .
3.4 Leistungen, die nur auf Abruf erbracht werden sollen Die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. und Anlage 2 – Leistungsverzeichnis und Preisblatt werden nur auf Abruf erbracht. Der Mindestvorlauf für den Abruf beträgt (Stunden/Tage). Die geschätzte Abnahme beträgt (Stunden/Tage) pro (z.B. Vertragsmonat/Vertragsquar- tal/Vertragsjahr/Vertragslaufzeit). Die vereinbarte Mindestabnahme beträgt (Stunden/Tage) pro (z.B. Vertragsmonat, Ver- tragsquartal, Vertragsjahr, Vertragslaufzeit). Die Mindestabnahme für Leistungen, die Reisen erforderlich machen, beträgt pro Abruf (Stun- den/Tage). Soweit Leistungen nur auf Abruf zu erbringen sind, hält sich der Auftragnehmer in dem vorgenannten Zeitraum zur Leis- tungserbringung bereit. Höchstabnahmemenge/Obergrenze: Die Auftragnehmer rufen aus der Rahmenvereinbarung über alle Leistungen hinweg Leistungen bis zu einer Vergütungs- höchstsumme von insgesamt EUR 316.250,00 netto nach Bedarf ab. Ein darüberhinausgehender Leistungsabruf ist grundsätzlich nicht möglich. Bei Erreichen der Höchstabnahmemenge endet der Vertrag automatisch, wobei bereits be- auftragte Leistungen unter den Vertragsbedingungen abgeschlossen werden. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, Vergütung nach Aufwand zu fordern, wenn und soweit dadurch die vorgenannte Obergrenze überschritten wird. Der Auftragnehmer unterrichtet die Auftraggeber fortlaufend mit der Rechnungstellung über die gesamte unter diesem Vertrag in Rechnung gestellte Vergütung.
3.5 Abweichende Kündigungsregelung Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB beträgt die Kündigungsfrist Monat(e) zum Ab- lauf eines (z.B. Kalendermonats/Kalendervierteljahres/Kalenderjahres). Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit ein Sonderkündi- gungsrecht gem. Anlage Nr. vereinbart.
4 Vergütung
4.1 Vergütung nach Aufwand Die Leistungen gemäß Anlage 2 – Leistungsverzeichnis und Preisblatt werden nach den dortigen Angaben ver- gütet. Nummer 3.1 lfd. Nr. werden nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 4.1.1 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro Nummer 3.1 lfd. Nr. werden nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 4.1.1 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 570-24 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer n.A.
Nummer 3.1 lfd. Nr. werden nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 4.1.1 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro vergütet.
4.1.1 Kategorien
Lfd. Nr. Bezeichnung der Vergütung für Tä- Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze aus Spalten 3 und Kategorie tigkeiten innerhalb 4 für Tätigkeiten innerhalb nachfolgender Zeiten der zuschlagsfreien Zeiten
Stun- Tages- Montag bis Samstag Sonn- und Feiertage densatz satz Freitag (Ar- beitstage) au- von von von von ßerhalb der zu- schlagsfreien bis bis bis bis Zeiten
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Kategorie 1 % % % % %
Kategorie 2 % % % % %
Kategorie 3 % % % % %
Festlegung der zuschlagsfreien Zeiten:
Arbeitstag zuschlagsfreie Zeiten
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 20:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 20:00 Uhr
Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .
4.1.2 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 9.2.4 Satz 2 EVB-IT Dienstleistungs-AGB können bei entsprechendem Nachweis pro Kalendertag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 9.2.4 Sätze 2 und 3 Dienstleistungs-AGB kann ein voller Tagessatz nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Stunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .
4.1.3 Reisekosten/Nebenkosten*/Materialkosten/Reisezeiten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden in angemessener Höhe auf Nachweis vergütet. Erstattet werden Flug- und Bahnreisen der zweiten Klasse (economy), sowie Autofahrten. Autofahrten werden mit pauschal EUR 0,30 je Kilometer der er- forderlichen Distanz berechnet. Flüge werden in Höhe von max. EUR 250,00 je Flug erstattet. Übernachtungs- kosten werden ebenfalls erstattet in Höhe von max. EUR 120,00 pro Übernachtung. Der Auftragnehmer weist die angefallenen erforderlichen Reisekosten in seiner Rechnung gesondert aus. Die Auftraggeber behalten sich vor, die Reisekosten zu prüfen und unangemessen hohe Beträge zu kürzen. Reisekosten werden vergütet ge- mäß Anlage Nr. .
Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet.
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 570-24 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer n.A.
Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr. .
Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. .
Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet. Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr. .
4.1.4 Preisanpassung Es wird eine Preisanpassung gemäß Ziffer 9.5 EVB-IT Dienstleistungs-AGB gemäß Anlage Nr. für die Kategorien gemäß Nummer 4.1.1 vereinbart.
4.1.5 Fälligkeit und Zahlung Die Vergütung ist abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB nicht monatlich nachträglich fällig, sondern zum 15. des auf die Leistungserbringung folgenden Monats. wie folgt - siehe Nummer 4.3.. gemäß Anlage Nr. .
4.1.6 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. vereinbart.
4.2 Vergütung zum Pauschalfestpreis Die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. werden zum Pauschalfestpreis in Höhe von insgesamt Euro vergütet. Es werden folgende Abschlagszahlungen vereinbart: Betrag: Anlass: , Betrag: Anlass: , Betrag: Anlass: .
4.3 Rechnungsadresse
Rechnungen sind bei der AIG 2-fach einzureichen. Die Vergütung der Leistung wird 30 Kalendertage nach der Abnahme und Vorlage einer prüfbaren Rechnung fällig. Ist nach diesem Vertrag keine Abnahme vorgesehen, wird die Vergütung nach Erbringung der Leistung fällig. Die Vergütung für Leistungen nach Aufwand ist monat- lich 30 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, in seinen Lieferscheinen und Rechnungen die Bezeichnungen der Leistungsbeschreibung zu verwenden bzw. bei den einzelnen Positionen in den Lieferscheinen und Rechnungen einen eindeutigen Bezug zu einer Position in der Leistungsbeschrei- bung herzustellen. Rechnungen ohne diese Merkmale gelten als nicht prüffähig.
Die Rechnung ist im folgenden Format zu stellen:
Rot – zwingende Angaben Grün – optionale Angaben
| Rechnungsinhalte | Beispiele (s. Muster-Beispiel) | Erläuterung | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Rechnungsnummer | 6100412 | Pflicht |
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| EVB-IT Dienstvertrag Seite 8 von 16 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 570-24 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer n.A. | |||
|---|---|---|---|
| Rechnungsdatum | 06.04.23 | Pflicht | |
| Kunde | 13049 | Abhängig vom Lieferanten | |
| Auftragsnummer Lieferant/Auftraggeber | EVB-IT-Dienstleistungsvertrag - Managed Services der IT Infra- struktur für containerisierte An- wendungen | Abhängig vom Lieferanten | |
| Angebotsnummer Liefernummer | XXX | Wenn vorhanden | |
| Fördervorhaben „KHZF-FTB-Nr. & Titel“ (*) | FTB 4 - Entscheidungsunterstüt- zungssysteme | Pflicht | |
| Projekt: Übergeordneter Projektti- tel & ggf. Projektnummer (Projekt- ron) (*) | XXX | Optional | |
| Vergabeverfahren Name, Verfah- renstitel und Angabe Losnummer (*) | Managed Services der IT Infra- struktur für containerisierte An- wendungen - | Pflicht | |
| Aktenzeichen – Vergabeverfahren (*) | POT-01-ASK-003-04 und 570-24 | Pflicht | |
| Datum Zuschlag Vergabeverfah- ren (*) | TT.MM.2023 | Pflicht | |
| Betriftt Standort Name der Kli- nik/Standort | AKG | Pflicht, wenn Träger mehreren Standorten | |
| Beauftragungs-/Bestellnummer | XXX | Pflicht (extern) | |
| Klinik-KHZG- Innenauftragsnummer (*) | 711055110 | Pflicht | |
| Ausweis 15 % IT-Sicherheit, wenn in Maßnahme enthalten | XXX | Optional, wenn inhaltlich rele- vant | |
| Korrekte Rechnungs-/Lieferad- resse | Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA AKG 8070 – KST 8071700001/ KHZG-IA 8187041101 KB IT KHZG FTB 4 Projekt Fallmanagement 2.0 – SharePointAuftrag Postfach 710147 60491 Frankfurt am Main | Wenn zentrales Vorhaben be- sonders relevant |
(*) Erforderliche KHZG-Angaben werden dem Lieferanten mit Beauftragung zur Verfügung gestellt.
5 Service- und Reaktionszeiten*
Für die Leistungen gemäß Anlage 2 – Leistungsverzeichnis und Preisblatt Nummer 3.1 lfd. Nr. werden
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folgende Service- und Reaktionszeiten* vereinbart:
5.1 Servicezeiten*
| Tag | Uhrzeit | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Montag | bis | Freitag | von | 08:00 | bis | 18:00 | Uhr |
| bis | von | bis | Uhr | ||||
| von | bis | Uhr | |||||
| An Sonntagen | von | bis | Uhr | ||||
| An Feiertagen | von | bis | Uhr |
Weitere Vereinbarungen zu Servicezeiten* gemäß Anlage Nr. .
5.2 Reaktionszeiten*
| Leistung gemäß Nummer 3.1 Leistungsver- zeichnis (Anlage Nr. 2) | Anlass/Problem- kategorie | Reaktionszeit* in Stunden | Wiederherstellungszeit bei durch den Auftragnehmer verursachten Mängeln und Störungen in Stunden | Wiederherstellungszeit bei durch den Hersteller beding- ten Mängeln und Störungen in Tagen |
|---|---|---|---|---|
| Pos. 1, Infra- struktur & Sys- tem Health, Ser- vice Manage- ment | Betriebsverhin- dernder Mangel oder Betriebsverhin- dernde Störung | 2 | 4 | 5 |
| Pos. 1, Infra- struktur & Sys- tem Health, Ser- vice Manage- ment | Betriebsbehin- dernder Mangel oder Betriebsbehin- dernde Störung | 6 | 8 | 7 |
| Pos. 1, Infra- struktur & Sys- tem Health, Ser- vice Manage- ment | Leichter Mangel oder leichte Störung | 24 | 32 | 10 |
Es gelten die Mangelklassifizierung gemäß Ziff. 3 EVB-IT Erstellungs-AGB und die Störungsklassifizierung gemäß Ziff. 3 EVB-IT Pflege S-AGB.
Die Reaktionszeiten* werden in Anlage Nr. festgelegt.
Die Regelungen zu Verzug bei Reaktionszeiten* gemäß Ziff. 5 EVB-IT Dienstleistungs-AGB gelten auch für die oben genannten Wiederherstellungszeiten*
Reaktionszeiten* beginnen ausschließlich mit Zugang der entsprechenden Meldung oder dem Eintritt des vereinbarten
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Ereignisses während der vereinbarten Servicezeiten* und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten*. Ergänzend können in Nummer 12 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.
6 Ansprechpartner
Ansprechpartner des Auftraggebers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail): Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA Rübenkamp 226 22307 Hamburg Die Auftraggeber benennen den/die Ansprechperson/en innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss bzw. Zuschlagser- teilung und ggf. bei Änderungen kontinuierlich während der Vertragslaufzeit.
Ansprechpartner des Auftragnehmers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail): Gem. Angebotsvordruck
7 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers
Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers ergeben sich aus den Vergabeun- terlagen und insbesondere den Zuschlagskriterien in Ziff. 4.2 Bewerbungsbedingungen. Das einzusetzende Personal muss die als Mindestanforderung gekennzeichneten Kriterien erfüllen sowie die Kriterien, die der Auf- tragnehmer bei Angebotsabgabe als „erfüllt“ gekennzeichnet hat.
Lfd. Position Schlüsselposition ge- Fachliche Qualifika- Sicherheits- Sonstige Anforde- Nr. mäß Ziffer 8.3 EVB- tion überprüfung rungen, IT Dienstleistungs- Ü 1, 2 oder 3 z.B. weitere AGB 1 Sicherheitsanforde- rungen (ja/nein)
1 2 3 4 5 6
1 Stufen der Sicherheitsüberprüfung gemäßSicherheitsüberprüfungsgesetz
Abweichend von Ziffer 8.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ist der Auftragnehmer verpflichtet, für die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. nur Personal einzusetzen, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflich- tungsgesetzes verpflichten zu lassen. Abweichend von Ziffer 8.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ist der Auftragnehmer berechtigt, für die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. auch Personal einzusetzen, welches lediglich in folgender Sprache zu kom- munizieren in der Lage ist: . Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. .
8 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers
Folgende Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers werden abweichend und zusätzlich zu Ziffer 14 EVB-IT Dienstleistungs-AGB vereinbart: . Die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers ergeben sich abweichend und zusätzlich zu Ziffer 14 EVB-IT Dienstleistungs-AGB aus Anlage Nr. .
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9 Abweichende Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen, Erfindungen
Für folgende Leistungsergebnisse werden von Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB abweichende Nutzungsrechte ver- einbart: Für alle Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs- AGB mit der Maßgabe, dass statt des dort aufgeführten nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließli- ches Nutzungsrecht gewährt wird, vorbestehende Werke jedoch ausgenommen. Für folgende Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleis- tungs-AGB mit der Maßgabe, dass statt des dort aufgeführten nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein aus- schließliches Nutzungsrecht gewährt wird, vorbestehende Werke jedoch ausgenommen: . Für alle Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs- AGB mit der Maßgabe, dass eine gewerbliche Verbreitung uneingeschränkt möglich ist. Für folgende Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleis- tungs-AGB mit der Maßgabe, dass eine gewerbliche Verbreitung uneingeschränkt möglich ist, . Für alle Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs- AGB mit der Maßgabe, dass jegliche gewerbliche Verbreitung ausgeschlossen ist. Für folgende Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleis- tungs-AGB mit der Maßgabe, dass jegliche gewerbliche Verbreitung ausgeschlossen ist: . Von Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB abweichende Nutzungsrechte sind in Anlage Nr. geregelt. Für Erfindungen, die anlässlich der Vertragserfüllung gemacht werden, gelten abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistungs-AGB die Regelungen in Anlage Nr. .
10 Quellcode*
Im Falle der Erstellung oder Bearbeitung von Software: ist gemäß Ziffer 3.6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software, einschließlich der Quellcodes* auf folgendem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Quellcoderepository zu speichern: . wird abweichend von Ziffer 3.6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software, einschließ- lich der Quellcodes* wie folgt gespeichert und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt: . wird abweichend von Ziffer 3.6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software, einschließ- lich der Quellcodes* nicht täglich sondern (z.B. am Ende jeder Arbeitswoche) abgespeichert. erfolgt die Übergabe des Quellcodes* auch am Ende jedes Leistungsmonats in elektronischer Form auf einem Datenträger.
11 Abweichende Haftungsregelungen
Abweichend von Ergänzend zu Ziffer 13.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird vereinbart: Als Auftragswert gem. Ziff. 13.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB gilt die Obergrenze gem. Ziffer 3.4. beträgt die Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen pro Schadensfall Euro. insgesamt für diesen Vertrag Euro. Abweichend von Ziffer 13.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB gelten für die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtver- letzungen die Regelungen gemäß Anlage Nr. . Abweichend von Ziffer 13.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB haftet der Auftragnehmer auch für entgangenen Ge- winn.
12 Vertragsstrafen
Als vertragsstrafenrelevant im Sinne von Ziffer 10.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB gelten die in Nummer 3.1 lfd. Nr. vereinbarten Leistungstermine. Abweichend von Ziffer 10.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird für Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. die Vertragsstrafenregelung gemäß Anlage Nr. vereinbart. Für die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* gilt die Vertragsstrafenregelung aus Ziffer 10.4 EVB-IT Dienstleis- tungs-AGB.
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistungs-AGB definiert. Version 2.1 vom 01.04.2018
[Seite 12]
EVB-IT Dienstvertrag
Seite 12 von 16
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 570-24 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer n.A.
Für die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* gelten die Regelungen in Anlage Nr. . Für jeden Verstoß gegen Ziffer 1.5 oder Ziffer 1.6 der EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat. Für jeden Verstoß des Auftragnehmers gegen die Regelung im ersten Aufzählungspunkt der Ziffer 8.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auf- tragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat.
13 Weitere Regelungen
13.1 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. zu beachten. der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. zu unterstellen. die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. zu beachten. folgende weitere Regelungen einzuhalten:Datenschutz: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Daten der Auftraggeber, der Asklepios-IT und etwaigen weiteren beteilig- ten Konzernunternehmen wirksam und gemäß dem Stand der Technik regelmäßig zu sichern, insbesondere durch Vorkehrungen gegen Datenverlust bei Computerabsturz oder Systemausfall und zur Verhinderung unbe- fugten Zugriffs Dritter auf die Daten der Auftraggeber, der AIG und etwaigen weiteren beteiligten Konzernunter- nehmen. Die zeitlichen Abstände der Datensicherung sind so zu bemessen, dass ein täglich aktueller Datenbe- stand gesichert ist. Zugangsdaten (Benutzernamen und Kennwörter), die dem geschützten Datenzugriff durch die Auftraggeber, die Asklepios-IT und durch etwaige weitere beteiligte Konzernunternehmen dienen, dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Mitarbeiter des Auftragnehmers dürfen nur dann Kenntnis von den Zugangsdaten oder Zugriff auf von den Auftraggebern, der Asklepios-IT und etwaigen weiteren beteilig- ten Konzernunternehmen gespeicherte Daten erhalten, wenn dies zur Durchführung dieses Vertrages zwingend notwendig ist. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechti- gungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an Unberechtigte weiterzugeben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Versuch zu unterlassen, selbst oder durch autorisierte Nutzer Informa- tionen oder Daten unbefugt abzurufen oder in die Standardsoftware* des Auftragnehmers einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze des Auftragnehmers unbefugt einzudringen. . Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Ge- heimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. . Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. 4 - AVV eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet. Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. .
13.2 Haftpflichtversicherung Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 18 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird vereinbart.
13.3 Teleservice* Soweit der Auftragnehmer zur Leistung durch Teleservice* berechtigt ist, wird er diesen ausschließlich aufgrund der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage 19_Teleserviceverereinbarung erbringen und darf dabei aus- schließlich folgendes automatisiertes Verfahren einsetzen: (Produktbezeichnung). Dieses Verfahren muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.5 EVB-IT Dienstleistungs-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. genügen.
13.4 Dokumentations- und Berichtspflichten Abweichend von Ziffer 6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB dokumentiert der Auftragnehmer die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. nicht in deutscher, sondern in Sprache. Weitere Dokumentations- und Berichtspflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. .
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 570-24 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer n.A.
13.5 Interessenkonflikt Regelungen zur Vermeidung eines Interessenskonfliktes ergeben sich aus Anlage Nr. .
14 Pflichten nach Vertragsende
Ergänzend zu Ziffer 16 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ergeben sich weitere Vereinbarungen zu den Pflichten des Auftragnehmers nach Vertragsende aus Anlage Nr. .
15 Sonstige Vereinbarungen
Sonstige Vereinbarungen: 15.1 Tariftreue Der Auftragnehmer verpflichtet sich seinen Arbeitnehmern bei der Ausführung dieser Leistungen Arbeitsbedin- gungen zu gewähren, die mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den er aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist oder der nach dem Tarifvertragsgesetz für allgemein ver- bindlich erklärt wurde. Dies gilt nur insoweit, als dass tatsächlich eine Bindung an einen Tarifvertrag einschlägig ist. 15.2 Mindestlohn Der Auftragnehmer verpflichtet sich seinen Arbeitnehmern den gesetzlichen Mindestlohn gemäß den nachfol- gend aufgeführten landesrechtlichen Vorgaben, mindestens jedoch EUR 13,00 pro Zeitstunde, zu entrichten: Maßgeblich sind insoweit § 4 LTMG BW, 1.7.VVöA Bayern, § 6 Abs. 1, 2 BbgVergG, § 3 Abs. 2 HmbVgG, § 4 Abs. 2 HVTG, § 9 Abs. 4 VgG M-V, § 4 NTVergG, § 2 Abs. 3 TVgG NRW, § 3 LTTG, § 10 Abs. 1 LVG LSA, § 4 Abs. 1 VGSH, § 10 Abs. 4 ThürVgG, in Verbindung mit den Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Der Auftragnehmer verpflichtet sich sicherzustellen, dass diese Pflicht auch von sämtlichen Nachunternehmen und Verleihern von Arbeitnehmern eingehalten werden. 15.3 Gleichbehandlung von Frauen und Männern Der Auftragnehmer verpflichtet sich, gemäß § 7 Abs. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), § 3 Abs.1 des Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG) und § 2 Nr. 7 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AentG) gleiches Entgelt für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit zu bezahlen. 15.4 ILO-Kernarbeitsnormen Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Erbringung der Vertragsleitungen keine Waren zu verwenden, die unter Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Mindest- standards gewonnen oder hergestellt worden sind. Die Mindeststandards ergeben sich aus: 15.4.1 dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930 (BGBl. 1956 II S. 640, 641), 15.4.2 dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9. Juli 1948 (BGBl. 1956 II S. 2072, 2073), 15.4.3 dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli 1949 (BGBl. 1955 II S. 1122, 1123), 15.4.4 dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl. 1956 II S. 23, 24), 15.4.5 dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957 (BGBl. 1959 II S. 441, 442), 15.4.6 dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBl. 1961 II S. 97, 98), 15.4.7 dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26. Juni 1973 (BGBl. 1976 II S. 201, 202), 15.4.8 dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999 (BGBl. 2001 II S. 1290, 1291) in der jeweils geltenden Fassung. 15.5 Kontrolle durch die Auftraggeber Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggebern die Durchführung von Kontrollen zu gewährleisten um
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 570-24 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer n.A.
die Einhaltung der dem Auftragnehmer nach den in den Ziff. 15.1 - 15.4 auferlegten Verpflichtungen zu überprü- fen. Zu diesem Zweck legt der Auftragnehmer den Auftraggebern auf deren Verlangen hin die Entgeltabrech- nungen des Auftragnehmers und der Nachunternehmer sowie die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen und die zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer abgeschlossenen Werkverträge vor. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggebern ein entsprechendes Auskunfts- und Prüfrecht bei der Beauftragung von Nachunternehmern und von Verleihern von Arbeitskräften einzuräumen. 15.6 Sanktionen 15.6.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich für jeden Fall der Verletzung der in den Ziff. 15.1 – 15.4 vereinbar- ten Vertragspflichten eine Vertragsstrafe in Höhe von 1,0 % des Netto-Auftragswerts, bei mehreren Verstößen insgesamt bis zur Höhe von 5 % des Netto-Auftragswerts, zu zahlen. 15.6.2 Die Verletzung der in den Ziff. 15.1 - 15.5 vereinbarten Vertragspflichten berechtigen die Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Vertrages. 15.7 Verbesserung der Informationssicherheit der IT-Infrastruktur Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Informationssicherheit der IT-Infrastruktur der Auftraggeber/in durch die Erbringung der vertraglichen Leistung verbessert wird. Er bestätigt, dass Mindestens 17% der vertragsge- mäß zu erbringenden Leistungen der Verbesserung der Informationssicherheit der Auftraggeber/in dienen (siehe Anlage 17Angaben über die Verbesserung der Informationssicherheit der IT-Infrastruktur der Auftragge- beranbei). Der Auftragnehmer haftet für das Unterschreiten des im vorigen Absatz benannten Anteils der Leistungen, die die Informationssicherheit der IT-Infrastruktur verbessern, es sei denn, die Unterschreitung ist von ihm nicht zu vertreten. Dies gilt insbesondere für etwaige Rückforderungen von Fördergeldern durch den Fördermittelgeber, die auf das Unterschreiten dieser Angaben zurückzuführen sind. 15.8 Förderfähigkeit der Vertragsleistungen Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die informationstechnischen Maßnahmen, die bei der vorliegenden Be- schaffungsmaßnahme umgesetzt werden, die Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermitteln nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6, 8 und 10 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) und dem Kranken- hausfinanzierungsgesetz (KHG) erfüllen. Für etwaige Rückforderungen von Fördergeldern durch den Fördermittelgeber, die darauf zurückzuführen sind, dass die informationstechnischen Maßnahmen, die bei der vorliegenden Beschaffungsmaßnahme umgesetzt werden, die Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermitteln nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6, 8 und 10 KHSFV und/oder dem KHG nicht erfüllen, haftet der Auftragnehmer, sofern die Verletzung der zuwen- dungsrechtlichen Regelungen allein dem Auftragnehmer zuzurechnen ist und dieser zuvor rechtzeitig und um- fassend Gelegenheit zur Verteidigung gegen die geltend gemachten Ansprüche nach dem KHSFV eingeräumt wurde, der Auftraggeber keine Anerkennung von derartigen Ansprüchen ohne vorherige Zustimmung der Auf- tragnehmers erklärt hat und dem Auftragnehmer alle Informationen und prozessualen Möglichkeiten zur Vertei- digung gegenüber derartigen rechtlichen Ansprüchen Dritter eingeräumt wurden. 15.19 Subunternehmer Die Beauftragung von Subunternehmern ist, sofern die Subunternehmer personenbezogene Daten der Auftrag- geber verarbeiten, nur unter den Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO unter besonderer Berücksichtigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 16.07.2020, Az. C-311/18 („Schrems II“) erlaubt. Unzulässig ist insbesondere die Beauftragung von Subunternehmern, die ihren Sitz in einem Nicht-EWR-Staat haben, zu dem kein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission gemäß Art. 45 DSGVO ergangen ist. Unzulässig ist zudem die Beauftragung von Subunternehmern, die dem US CLOUD Act (Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act) oder vergleichbaren gesetzlichen Regelungen anderer Staaten unterfallen. Letzteres Verbot gilt unab- hängig vom Serverstandort des jeweiligen Subunternehmers. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass dieses Ver- bot in seine Verträge mit Subauftragnehmern aufgenommen wird. 15.10 Einsatz von End-of-Live-Produkten, Beta-Versionen und Komponenten Der Auftragnehmer ist verpflichtet keine Software, Komponenten oder Schnittstellen einzusetzen, die bereits abgekündigt sind bzw. den Status „End of Life“ haben oder sich zum Zeitpunkt der Leistungserbringung noch in der Testphase befinden (Beta-Versionen). Der Auftragnehmer ist verpflichtet nur neue Hardwarekomponenten einzusetzen, die durch eine Seriennummer beim jeweiligen Hersteller authentifiziert werden können. Der Ein- satz von Refurbished-Komponenten ist nur dann zulässig, wenn die Auftraggeber dem in Textform zugestimmt haben.
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 570-24 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer n.A.
15.11 Interoperabilität Um die Interoperabilität der Systeme der Auftraggeber zu verbessern, verwendet der Auftragnehmer inter-natio- nale Standards in den Bereichen Technik, Syntaktik sowie Semantik. Um die technischen und semantischen Anforderungen zu gewährleisten, ist folgendes zu beachten: a) Sofern ein über die KBV definiertes Medizinisches Informationsobjekt (MIO) oder ein im Interoperabili- täts-Navigator (INA) als empfohlen ausgezeichneter Standard bzw. Profil vorhanden ist, ist dieses MIO bzw. dieser Standard bzw. Profil zu verwenden. b) Sofern kein MIO und kein Standard bzw. Profil in INA existiert, das/der als Lösung für die jeweilige Fra- gestellung herangezogen werden kann greift der Auftragnehmer auf existierende offene internationale Standards wie ISO/CEN/CENELEC, NEMA, IHE, HL7, FHIR und DICOM zurück. c) Sofern solche Standards nicht als Lösung für die jeweilige Fragestellung herangezogen werden können, wird eine entsprechende Lösung über ein selbst definiertes Profil über eine/n oder mehrere existierende offene, international anerkannte Schnittstellen- und/oder Interoperabilitätsstandard/s umgesetzt, z. B. durch Kombination und/oder Erweiterung von mehreren HL7-FHIR-Profildefinitionen. In den Fällen b) und c) meldet der Auftragnehmer die verwendeten Standards bzw. Profile gem. §§ 385, 388 SGB V in der Interoperabilitätsplattform an. Die ausreichende Telematikinfrastrukturanbindung wird dadurch gewährleistet, dass der Auftragnehmer Dienste und Anwendungen der Telematikinfrastruktur nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) nutzt, sofern diese während der Projektlaufzeit zur regelhaften Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Soweit diese noch nicht vollumfänglich verfügbar sind, sind die auftragsgegenständlichen informationstechnischen Infrastrukturen der Auftraggeber gezielt so zu gestalten, dass eine Migration zur Nutzung der jeweiligen Dienste und Anwendungen der Telematikinfrastruktur mit wirtschaftlich und organisatorisch vertretbarem Aufwand im Rahmen der gesetzli- chen Fristen ermöglicht wird.
15.123 Verpflichtung gemäß § 6 Abs. 4 Nr. 2 LKsG Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der von der Geschäftsleitung des Unternehmens nach dem LKsG verlangten menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen und adressiert diese entlang der Lieferkette angemessen. 15.13 Vertraulichkeit Der Auftragnehmer, die von ihm eingesetzten Unterauftragnehmer und Mitarbeitende sind verpflichtet, über den Inhalt dieses Vertrages (gleich in welcher Form), sowie über Informationen aus und im Zusammenhang mit dem Inhalt dieses Vertrages, insbesondere über vertrauliche Angelegenheiten, Geschäftsgeheimnisse, Know-how sowie Liefer- und Leistungskonditionen der Auftraggeber sowie der mit diesen im Sinne der §§ 15 ff. AktG ver- bundenen Unternehmen, die ihnen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangt sind („vertrauliche Informationen“), strengste Verschwiegenheit zu bewahren. Insbesondere dürfen vertrauliche Informationen ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Einwilligung der Auftraggeber nicht an Dritte weitergegeben oder von dem Auftragnehmer selbst unmittelbar oder mittelbar wirtschaftlich in anderer Weise verwertet werden als zu Zwecken der Durchführung dieses Vertrages notwendig. Eine Weitergabe von vertraulichen Informationen an Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen ist nur und nur insoweit zulässig, als dies für die Zwecke der Durchführung der Dienstleistungen nach diesem Vertrag unbedingt erforderlich ist. Glei- ches gilt für vertrauliche Informationen über Kunden und Abnehmer oder sonstige Geschäftspartner der Auftrag- geber und deren verbundenen Unternehmen und solche persönlichen Daten, die unter das Datenschutzgesetz fallen. Die Parteien werden die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere des Bundesda- tenschutzgesetzes, einhalten und deren Einhaltung regelmäßig überwachen. 15.14 Berichtspflichten bei voraussichtlicher Kostenüberschreitung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, unverzüglich nach Feststellung einer zu erwartenden Überschreitung der Obergrenze die Auftraggeber, bzw. den von den Auftraggebern benannten Ansprechpartner, darüber in Text- form zu informieren (Ausnahmebericht). Diese Information muss mindestens eine Schätzung der Zusatzkosten, deren Eintrittswahrscheinlichkeit in Prozent sowie eine Begründung für die Zusatzkosten beinhalten. 15.15 Verpflichtung zum monatlichen Reporting bzgl. Abrufmengen bei Rahmenverträgen Der Auftragnehmer ist gegenüber der Auftraggeberin zum monatlichen Reporting bzgl. der erfolgten Mengenab- rufe und deren Zuordnung zu den Leistungsverzeichnispositionen aus Rahmenverträgen verpflichtet. Zu diesem Zwecke ist die Excel-Tabelle aus Anlage 5 vollständig auszufüllen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf die Zuordnung der Artikel zum jeweiligen Los und Position aus dem Leistungsverzeichnis des Rahmenver-
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 570-24 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer n.A.
trages zu achten. Bereitzustellen sind die Daten jeweils bis zum 3. Werktag des auf den Abruf folgenden Mo- nats an folgende E-Mail-Adresse: khzg@asklepios.com 15.16 Schlussbestimmungen 15.16.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages im Hinblick auf die Höhe der Vergütung sowie die Haftung sollen, soweit nicht kraft zwingender gesetzlicher Bestimmung ein strengeres Formerfordernis gilt, der Schriftform genügen. In allen übrigen Fällen genügen Abreden in Textform. 15.16.2 Sollten Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, werden die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrags davon nicht berührt. Die unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmungen sind als durch diejenigen wirksamen und durchsetzbaren Bestimmungen als ersetzt anzusehen, die dem von den Parteien mit den unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmungen verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächs- ten kommen. Dies gilt im Falle von Regelungslücken entsprechend. 15.16.3 Die Parteien sind nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei ihre Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten. Hiervon unberührt bleiben die Regelun- gen zum Einsatz von Unterauftragnehmern. 15.16.4 Die Parteien sind zur Aufrechnung eigener Ansprüche oder zur Ausübung von Zurückbehaltungsan- sprüchen nur insoweit berechtigt, als die Forderungen anerkannt oder durch gerichtliches Urteil bestä- tigt sind. 15.16.5 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist Hamburg. Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. .
Der Vertrag kommt mit Erteilung des Zuschlags zustande und ist ohne Unterschrift gültig.
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