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Aufforderung zur Angebotsabgabe und
Bewerberbedingungen
für das Vergabeverfahren
„Managed Services der IT Infrastruktur für containerisierte
Anwendungen“
Version 1.0
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Vergabeverfahren: „Managed Services der IT Infrastruktur für containerisierte Anwendungen“ Unterlage: Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerberbedingungen Version: 1.0
Allgemeine Hinweise
Die Vergabeunterlagen können unter der Internetadresse www.deutsche-evergabe.de un- entgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden.
Eine Registrierung der Bieter zum Abrufen der Unterlagen ist nicht erforderlich. Die vom Auf- traggeber verwendete Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ bietet allerdings die Möglich- keit einer freiwilligen Registrierung an.
Registrierte Unternehmen erhalten systemseitige Mitteilungen, wenn zusätzliche Vergabe- unterlagen oder Antworten auf Bieterfragen auf der Vergabeplattform zum Abruf bereitgestellt werden, sofern und solange das jeweilige Unternehmen noch am Vergabeverfahren beteiligt ist. Diese freiwillige Mitteilung befreit die Bieter nicht von ihrer Verpflichtung, die jeweils aktuellen Bekanntmachungen des Auftraggebers im Internet einzusehen und sich über den aktuellen Stand der Vergabeunterlagen zu informieren.
Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Bezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Eine verkürzt angewendete Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
- Vorbemerkungen
Mit den in diesem Dokument formulierten Bedingungen erhalten die Bieter die Informationen über das Vergabeverfahren „Managed Services der IT Infrastruktur für containerisierte Anwendungen“sämtlicher Asklepios Klinikträger.
Die Bieter haben diese Bedingungen sorgfältig zu lesen und im Rahmen des Ver- gabeverfahrens unbedingt zu beachten. Ein Nichtbeachten kann unter Umständen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
1.1. Auftraggeber und Vergabestelle
Auftraggeber sind die in der Anlage 1 zum Vertrag benannten Klinikträger. Es handelt sich um eine gemeinschaftliche Beschaffung.
Mit der rechtlichen und formalen Vorbereitung und Begleitung als Vergabe- und Kontakt- stelle ist die KanzleiLEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE mbB betraut. Hiervon unberührt werden sämtliche Entscheidungen im Vergabeverfahren von den Auftraggebern in eigener Verantwortung getroffen. Die benannten Sachverständigen bereiten diese Entscheidungen lediglich vor.
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Kontakt:
LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE mbB Rechtsanwältin Anne Müller Rechtsanwalt Moritz Schmidt Friedrichstraße 185-190 DE-10117 Berlin Telefon: +49 (0)30 206419-0 Telefax: +49 (0)30 206490-92 E-Mail: it-beschaffung@leinemann-partner.de
1.2. Auftragsgegenstand
Mit dem vorliegenden Vergabeverfahren soll ein Rahmenvertrag über Professionelle Dienstleistung und Managed Service der IT Infrastruktur für containerisierte Anwendungen in verschieden Betriebsmodellen für alle Asklepios Klinikträger gemeinschaftlich beschafft werden.
Die Leistungserbringung erfolgt nicht in direkter Zusammenarbeit mit den Auftraggebern. Die Asklepios-IT, bestehend aus den Gesellschaften: Asklepios Service IT GmbH, HR Königstein B 6703, Königstein/Ts. und Asklepios IT-Services Hamburg GmbH, Paul- Ehrlich-Str. 1, 22763 Hamburg, (im Folgenden auch „Asklepios-IT“), IT-Dienstleister für die Auftraggeber, ist von den Auftraggebern mit der zentralen Durchführung der Vertragsleistungen beauftragt und nimmt die Leistung für die Auftraggeber entgegen.
Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus 10_EVB-IT_Dienstvertrag_Langfassung und dem Leistungsverzeichnis (13_Leistungsverzeichnis und Preisblatt_(Vertragsanlage 2)).
1.3. Preisobergrenze
Der Gesamtangebotspreis gemäß Preisblatt darf EUR 316.250,00 netto nicht übersteigen. Angebote, die einen höheren Angebotspreis aufweisen werden von dem Verfahren ausgeschlossen.
1.4. Verzeichnis der Vergabeunterlagen
Die durch den Auftraggeber über die Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ bereit- gestellten Vergabeunterlagen bestehen bei Einleitung des Verfahrens aus:
- 01 Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen
- 02 Angebotsvordruck
- 03 Bietergemeinschaftserklärung
- 04 Erklärung zur Eignung
- 05 Referenzen
- 06 Unterauftragnehmererklärung
- 07 Verpflichtungserklärung
- 08 Erklärung zu Ausschlussgründen
- 09 Erklärung zu Datenschutz und Verschwiegenheit
- 10 EVB-IT Dienstvertrag_Langfassung
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- 11 EVB-IT Dienstleistungs AGB
- 12 Asklepios Kliniken (Vertragsanlage 1)
- 13 Leistungsverzeichnis und Preisblatt (Vertragsanlage 2)
- 14 AVV (Vertragsanlage 4)
- 15 Hinweise zur Datenverarbeitung
- 16 Eigenerklärung Russland-Sanktionen
- 17 Angaben Informationssicherheit
- 18 Reporting zu Abrufmengen aus KHZG-Rahmenverträgen (Vertragsanlage 5)
- Bieter_LV_XX (Gesamtsummenabfrage der Vergabeplattform)
Die Bieter sind verpflichtet, anhand der ausführlichen Checkliste unter Ziffer 3.4. zu kontrollieren, ob ihnen ein vollständiger und lesbarer Satz der Vergabeunterlagen zur Ver- fügung steht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die erzeugte Gesamtsummenabfrage durch die in diesem Vergabeverfahren von den Auftraggebern und der Vergabestelle genutzten Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ automatisch erfolgt. Wertungsrelevant sind jedoch allein die Preisangaben des Bieters in dem Dokument 13_Leistungsverzeichnis und Preisblatt (Vertragsanlage 2).
Sind Bieter der Auffassung, dass die Vergabeunterlagen Lücken, Unklarheiten, Wider- sprüche und/oder Fehler enthalten, haben sie den Auftraggeber hierauf unverzüglich hin- zuweisen.
1.5. Verfahrensart
Die Durchführung dieses Vergabeverfahrens erfolgt nach den Vorschriften der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) in ihrer aktuell gültigen Fassung.
Das Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahrennach § 15 VgV durchgeführt.
1.6. Kommunikation während des Vergabeverfahrens
Die Kommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“.
Folglich sind sämtliche Anfragen und Auskünfte elektronisch über diese Nachrichtenfunktion an die oben genannten Vertreter der Vergabestelle zu richten.
Es wird daraus hingewiesen, dass telefonische Anfragen oder Auskünfte sowie Anfragen oder Auskünfte per E-Mail oder per Postnicht bearbeitet werden.
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- Ablauf des Vergabeverfahrens
2.1. Auftragsbekanntmachung
Das Vergabeverfahren beginnt mit der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die vorliegenden Bieterbedingungen ergänzen die Bekanntmachungen der Auftraggeberin in der Auftragsbekanntmachung. Auf die dortigen Ausführungen wird vollumfänglich Bezug genommen.
2.2. Bieterfragen
Bieterfragen sollen bis spätestens zum
29.10.2024
über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform
„Deutsche eVergabe“ (www.deutsche-evergabe.de)
an die Vertreter der Vergabestelle gestellt werden.
Der Auftraggeber wird eingegangene Bieterfragen beantworten und die Antworten über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ anonym für alle Bieter bereitstellen. Auch die Fragestellung selbst wird durch den Auftraggeber veröffentlicht. Es wird daher gebeten, die Bieterfragen derart zu formulieren, dass sie keinerlei Rückschlüsse auf die Identität des Fragestellers zulassen. Eine Umformulierung der jeweiligen Fragestellung zum Zweck der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle vor.
2.3. Angebotsfrist
Das Angebot ist spätestens bis zu dem folgenden Termin über die Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ einzureichen (Ende der Angebotsfrist):
06.11.2024, 12:00 Uhr, MEZ
Die Bieter sind für die fristgemäße Einreichung ihrer Angebote selbst verantwortlich. Eine verspätete Einreichung des Angebots führt zum zwingenden Ausschluss aus dem Vergabeverfahren, es sei denn, der betreffende Bieter hat die Fristversäumung nicht zu vertreten.
Die hier genannte Frist ist die voraussichtliche Frist und kann bei Bedarf von der Vergabestelle angepasst werden. Maßgeblich ist die in der Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ genannte Frist.
Nähere Informationen zur Angebotsabgabe sind Ziffer 3 der vorliegenden Unterlage zu entnehmen.
Hinweis: Es liegt eine hinreichend begründete Dringlichkeit gemäß § 15 Abs. 3 VgV vor, die es den Auftraggebern erlaubt, die Angebotsfrist zu verkürzen.
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2.4. Aufklärung und Nachforderung
Die Vergabestelle behält sich vor, bei Bedarf im vergaberechtlich zulässigen Umfang Aufklärungsgespräche über den Angebotsinhalt zu führen. Sie behält sich außerdem vor, im vergaberechtlich zulässigen Umfang fehlende Angaben und Unterlagen aller Art nach- zufordern.
Es wird darauf hingewiesen, dass bestimmte Angaben und Unterlagen nicht nachgefordert werden dürfen (bspw. wesentliche Preisangaben) und das betreffende Angebot ausgeschlossen werden muss, wenn entsprechende Angaben/Unterlagen fehlen.
2.5. Zuschlag/Vertragsschluss
Gem. § 134 GWB werden die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll,über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses informiert.
DerZuschlag erfolgt frühestens 10 Tage nach dieser Information auf das wirtschaftlichste Angebot (vgl. Ziffer 4.2.). Mit Zuschlagserteilung gemäß § 52 VgV, § 127 GWB wird der Vertrag abgeschlossen.
Die Bieter sind bis zum 31.12.2024, 24:00 Uhr, MEZ an ihr Angebot gebunden (Bindefrist).
- Einzelheiten zur Angebotsabgabe
3.1. Preisblatt
Hinweis: Bei der Unterlage „13_Preisblatt und Leistungsverzeichnis“ handelt es sich um eine selbstrechnende Excel-Tabelle, die durch den Bieter nur in der Spalte F auszufüllen ist.
Von den Bietern ist die Spalte F der Unterlage „13_Preisblatt und Leistungsverzeichnis“ auszufüllen. Dabei gilt, dass der Netto-Tagessatz einzutragen ist.
Außerdem ist in der Spalte F anzugeben, dass die angeführten Mindestanforderungen erfüllt sind.
Sofern der Bieter für Dienstleistungen verschiedenen Personals (z.B. Senior-Berater vs. Junior-Berater) unterschiedliche Stundensätze kalkuliert, kann das in dem Preisblatt nicht berücksichtigt werden. Hier ist insoweit der Durchschnittspreis anzugeben.
Der von dem Bieter eingetragene Tagessatz wird durch die selbstrechnende Tabelle mit der Anzahl der Tage nach der den Auftraggebern geschätzten Maximalabnahmemenge multipliziert. Für jede Position ergibt sich so ein Gesamtpreis, der in der Zeile 33 zu einem Gesamt-Angebotspreis addiert wird. Dieser Gesamt-Angebotspreis ist für die Angebotswertung maßgeblich.
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Die in der Unterlage „13_Preisblatt und Leistungsverzeichnis“ vom Bieter einzutragenden Preise in der Spalte E, „Einzelpreis (EP) in EUR netto“, sind für den Bieter im Falle eines Zuschlags verbindlich und werden Grundlage der vertraglichen Vergütung. Die Verpflichtung zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben des Bieters und Auftragnehmers bleibt selbstverständlich unberührt.
Die in dem Preisblatt angegebenen Mengen („Kalkulatorische Menge“) dienen ausschließlich zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots und sind im Auftragsfall keine verbindlichen Abrufmengen.
3.2. Angebotsabgabe
Das Angebot ist vollständig in deutscher Sprache einzureichen.
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen über die
Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“
(https://www.deutsche-evergabe.de)
Eine postalische Einreichung ist nicht zugelassen.
Gemäß § 11 Abs. 3 VgV muss der Auftraggeber den Unternehmen alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen über die in einem solchen Vergabeverfahren verwendeten elektronischen Mittel, die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen mithilfe elektronischer Mittel und verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren. Diese Informationen stehen auf der Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ (https://www.deutsche-evergabe.de/home/supplier) bereit.
Die Vergabeunterlagen werden nur elektronisch über die Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ (https://www.deutsche-evergabe.de) zur Verfügung gestellt. Die Angebots- abgabe hat ausschließlich über diese Vergabeplattform mit dem dort bereitgestellten Angebotsassistenten zu erfolgen. Der Angebotsassistent verschlüsselt das Angebot und ermöglicht die elektronische Übersendung an die Angebotsstelle. Erst nach Ablauf der An- gebotsfrist wird das Angebot von der Angebotsstelle an die Vergabestelle übergeben.
Um an dem Vergabeverfahren teilnehmen zu können, insbesondere um Bieterfragen ein- zureichen, Antworten auf von Bietern eingereichte Bieterfragen und weitere etwaige Infor- mationen zu erhalten, sowie das Angebot einzureichen, ist es notwendig, dass die Bieter sich auf der Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“registrieren. Nähere Informationen er- halten die Bieter unter https://www.deutsche-evergabe.de/home/supplier.
Bei technischen Fragen zur Nutzung der Vergabeplattform wenden sich die Bieter bitte direkt an den IT-Support unter https://www.deutsche-evergabe.de > Kontakt > Technische Unterstützung > Zum Portal für Unternehmen > Kontakt.
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3.3. Checkliste einzureichender Unterlagen
Die nachfolgende Checkliste enthält eine Übersicht über die Vergabeunterlagen. Zudem ist kenntlich gemacht, welche Unterlagen bei der Angebotsabgabe zwingend einzureichen sind.
Die Nichtvorlage der zwingend einzureichenden Unterlagen kann – vorbehaltlich einer et- waigen Nachforderung – zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung durch den Auftraggeber.
| Lfd. Nr. | Unterlage | Zwingend einzureichen | Zusätzlich | ||
|---|---|---|---|---|---|
| einzureichen, | |||||
| falls | |||||
| zutreffend | |||||
| 01 | Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungs- bedingungen | ☐ | ☐ | ||
| 02 | Angebotsvordruck | ☒ | ☐ | ||
| 03 | Bietergemeinschaftserklärung | ☐ | ☒ | ||
| 04 | Erklärung zur Eignung | ☒ | ☐ | ||
| 05 | Referenzen | ☒ | ☐ | ||
| 06 | Unterauftragnehmererklärung/Leistungen Dritter | ☐ | ☒ | ||
| 07 | Verpflichtungserklärung | ☐ | ☒ | ||
| 08 | Erklärung zu Ausschlussgründen | ☒ | ☐ | ||
| 09 | Erklärung zu Datenschutz und Verschwiegenheit | ☒ | ☐ | ||
| 10 | EVB-IT Dienstvertrag Langfassung | ☐ | ☐ | ||
| 11 | EVB-IT Dienstleistungs AGB | ☐ | ☐ | ||
| 12 | Asklepios Kliniken (Vertragsanlage 1) | ☐ | ☐ | ||
| 13 | Leistungsverzeichnis und Preisblatt (Vertragsanlage 2) | ☒ | ☐ | ||
| 14 | AVV | ☒ | ☐ | ||
| 15 | Hinweise zur Datenverarbeitung | ☐ | ☐ | ||
| 16 | Eigenerklärung Russland-Sanktionen | ☒ | ☐ | ||
| 17 | Angaben Informationssicherheit | ☒ | ☐ | ||
| 18 | Reporting zu Abrufmengen aus KHZG- Rahmenverträgen | ☐ | ☐ | ||
| 19 | Teleservicevereinbarung | ☐ | ☐ | ||
| Bieter_LV_223409 (Gesamtsummenabfrage der Vergabeplattform) | ☐ | ☐ |
Neben den in der Liste genannten Unterlagen reichen die Bieter erforderliche Nachweise, Konzepte o.ä. ggf. auf separaten Blättern ein, soweit hierzu kein Formular zur Verfügung gestellt wird.
In der Unterlage „02_Angebotsvordruck“ ist durch den Bieter zu befüllen und in Textform gezeichnet mit dem Angebot einzureichen. Hierin sind zudem zu benennen:
- Ansprechpartner/in des Auftragnehmers (gem. Nummer 6 des Vertrags);
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Weitere Änderungen in dem Dokument dürfen durch den Bieter nicht vorgenommen werden und führen zu einem Ausschluss des Angebots nach § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV.
3.4. Nebenangebote / Änderungen an den Vergabeunterlagen
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Die Bieter sind gehalten, die von dem Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen für die Abgabe ihres Angebots zu verwenden. Änderungen an den vorgedruckten Inhalten der Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen in der Regel zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Änderungen der Bieter an den eigenen Eintragungen sind zweifelsfrei kenntlich zu machen und müssen eindeutig sein.
Eigene Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen der Bieter werden nicht anerkannt und dürfen nicht in das Angebot einbezogen werden. Ein Verweis der Bieter auf solche Bedingungen oder die Geltendmachung bei Angebotsabgabe kann zum Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren führen.
3.5. Aufwandsentschädigung
Die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am vorliegenden Vergabeverfahren werden nicht vergütet.
3.6. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer, Eignungsleihe
Interessierte Unternehmen können am Vergabeverfahren auch als Bietergemeinschaft teil- nehmen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft werden im Auftragsfalle gemeinschaftlich Auftragnehmer. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren benennen und eine gesamtschuldnerische Haftung für die Auftragserbringung übernehmen. Hierfür ist die Unterlage„03_Bietergemeinschafts- erklärung“ vollständig ausgefüllt und in Textform gezeichnet einzureichen.
Eine beabsichtigte Vergabe von Teilleistungen an etwaige Unterauftragnehmer ist dem Auftraggeber mit Einreichung des Angebots anzuzeigen. Hierfür ist die Unterlage „06_Unterauftragnehmererklärung“ vollständig ausgefüllt und in Textform gezeichnet einzureichen.
Interessierte Unternehmen können im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, sofern sie nachweisen, dass ihnen die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (sog. Eignungsleihe). Hierfür ist die Unterlage „07_Verpflichtungserklärung“ vom eignungsleihenden Unternehmen vollständig ausgefüllt und in Textform gezeichnet einzureichen. Im Falle einer Eignungsleihe ist von diesem Unternehmen mit dem Angebot auch bereits die Unterlage „08_Erklärung_zu_Ausschlussgründen“ vollständig ausgefüllt und in Textform gezeichnet einzureichen. Die Unterlage „04_Erklärung_zur_Eignung“ ist vom eignungsleihenden Unternehmen in dem Umfang vollständig ausgefüllt und in Textform
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gezeichnet einzureichen, in welchem sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft auf die Eignung dieses Unternehmens beruft. Im Falle der Eignungsleihe haften der Bieter und der Eignungsleihgeber gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
Zum Nachweis, dass Beteiligte Unternehmen auf Auftragnehmerseite keinen Russland- Bezug im Sinne der Vorschrift Art. 5k VO (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Nr. 23 VO (EU) 2022/576 aufweisen, ist das Dokument „16_Eigenerklärung_Russland- Sanktionen“ von dem Bieter, von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und/oder von jedem Unterauftragnehmer vollständig ausgefüllt einzureichen.
3.7. Verbesserung der Informationssicherheit der IT-Infrastruktur der Auftraggeber
Der Bieter ermittelt, ob und zu welchem Anteil des Gesamtauftragsvolumens die von ihm angebotene Leistung die Informationssicherheit der IT-Infrastruktur der Auftraggeber verbessert. Den ermittelten prozentualen Anteil gibt der Bieter in seinem Angebot an (Formblatt „17_Angaben_Informationssicherheit“). An die Einhaltung mindestens des angegebenen Umfangs ist der Bieter bzw. Auftragnehmer im Auftragsfall gebunden.
Der Bieter stellt überdies in einer Übersicht dar, welche Leistungsinhalte zu einer Verbesserung der Informationssicherheit der Auftraggeber führen. Hierzu ist das Formblatt „17_Angaben_Informationssicherheit“ zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen.
- Prüfung abgegebener Angebote
Zur Auswahl des Vertragspartners wird zunächst die Vollständigkeit sowie die rechnerische und fachliche Richtigkeit des Angebots geprüft. Des Weiteren wird geprüft, ob Ausschlussgründe vorliegen. Im Anschluss wird die Eignung der Bieter anhand der unter Ziffer 4.1. beschriebenen Vorgaben festgestellt. Bieter, die ihre Eignung nicht nachweisen können, sind vom weiteren Verfahren auszuschließen. Erfüllt ein Bieter die Eignungskriterien nicht, wird er vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Dies gilt auch im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen. Im Anschluss an die Eignungsprüfung wird nach den unterZiffer 4.2. beschriebenen Kriterien das wirtschaftlichste Angebot ermittelt, auf das der Zuschlag erfolgt.
4.1. Eignungskriterien
Der Auftrag darf nur an geeignete Bieter vergeben werden.Geeignet sind Bieter, wenn sie die für die Erfüllung der vorgesehenen vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Fach- kunde und Leistungsfähigkeit besitzen, nicht nach §§ 123, 124 GWB vom Verfahren auszuschließen sind und keinen Russland-Bezug im Sinne der Vorschrift Art. 5k VO (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Nr. 23 VO (EU) 2022/576 aufweisen.
Zum Nachweis, dass der Bieter keinen Russland-Bezug im Sinne der Vorschrift Art. 5k VO (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Nr. 23 VO (EU) 2022/576 aufweist, ist das
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Dokument „16_Eigenerklärung_Russland-Sanktionen“ vollständig ausgefüllt einzureichen.
Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden im Hinblick auf die Fachkunde und Leistungs- fähigkeit insgesamt mit der Summe ihrer jeweiligen Beiträge beurteilt. Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bieter- gemeinschaft einzeln nachweisen.
Vom Auftraggeber aufgestellte Eignungskriterien sind:
I. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Nachweis über die Eintragung im einschlägigenBerufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist, für den Bewerber und für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft. (Nachweis mittels Handelsregisterauszug (oder Äquivalent) nicht älter als sechs Monate ab Einreichung des Angebots.)
II. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A) Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 1 Mio. je Schadensfall mit aktueller Gültigkeit; alternativ Eigenerklärung gem. Ziff. 2.1 04_Erklärung_zur_Eignung.
B) Gesamtumsatz des Bieters (oder der Bietergemeinschaft) aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von jeweils mindestens EUR 600.000,00 netto. Der Nachweis erfolgt über die Eigenerklärung in Formular 04_Erklärung_zur_Eignung.
III. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
A) Nachweis der Zertifizierung des Bieters nach DIN ISO 9001 ff. oder vergleichbar (Nachweis über Vorlage von Kopie/Scan des Zertifikats).
B) Nachweis der Zertifizierung des Bieters nach ISO/IEC 27000-1 oder vergleichbar (Nachweis über Vorlage von Kopie/Scan des Zertifikats).
C) Nachweis der Zertifizierung des Bieters als Kubernetes Training Partner (KTP) von der Cloud Native Computing Foundation (CNCF) oder vergleichbar (Nachweis über Vorlage von Kopie/Scan des Zertifikats).
D) Nachweis der Zertifizierung als IT-Dienstleister nach KHZG (KHZG §21 KHSVF) (Nachweis über Vorlage von Kopie/Scan des Zertifikats).
E) Das zur Leistungserbringung eingesetzte Personal verfügt über mehr als drei Jahre Erfahrung mit Rancher Support.
F) Verhandlungssichere Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift (Nachweis über Eigenerklärung in Ziff. 3 04_Erklärung_zur_Eignung)
G) Nachweis von Referenzprojekten:
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Darstellung geeigneter Referenzen über vergleichbare, in den letzten drei Jahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erbrachten Dienstleistungsaufträge mit Angabe des Auftragswerts, des Auftragsgegenstands, des Ausführungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers, einschließlich dessen Kontaktdaten. Die Referenzen sind vergleichbar, wenn sie hinsichtlich des Leistungsinhaltes und des Auftragsvolumens dem hier ausgeschriebenen Auftrag derart ähneln, dass eine fundierte Beurteilung erfolgen kann, ob der Bieter zur Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags geeignet ist.
Die Referenzleistung ist jeweils in einer Weise zu beschreiben, die einen Rückschluss auf die jeweils nachzuweisende Expertise und Projekterfahrung erlauben.
Die einzelnen Kriterien und die Form des durch den Bieter jeweils zu erbringenden Nachweises sind in der Unterlage „04_Erklärung_zur_Eignung“ im Einzelnen dargestellt. Zum Nachweis der Eignung sind die Unterlagen „04_Erklärung_zur_Eignung“ und „05_Referenzen“ von dem Bieter vollständig ausgefüllt und in Textform gezeichnet einzureichen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft in dem Umfang vollständig ausgefüllt und in Textform gezeichnet einzureichen, in dem sich die Bietergemeinschaft auf die Eignung des betroffenen Mitglieds beruft. Bei einer Eignungsleihe sind diese Unterlagen von jedem eignungsleihenden Unternehmen in dem Umfang vollständig ausgefüllt und in Textform gezeichnet einzureichen, in welchem sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft auf die Eignung dieses Unternehmens beruft.
Die Unterlage „08_Erklärung_zu_Ausschlussgründen“ ist durch jedes einzelne Unter- nehmen, das als Bieter, als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als eignungsleihendes Unternehmen am Vergabeverfahren teilnimmt, vollständig ausgefüllt und in Textform gezeichnet einzureichen.
Die Unterlage „03_Bietergemeinschaftserklärung“ ist durch jedes Mitglied der Bieter- gemeinschaft vollständig ausgefüllt und in Textform gezeichnet einzureichen. Die Unterlage „06_Unterauftragnehmererklärung“ ist bei einem Einsatz von Unterauftragnehmern ausgefüllt einzureichen. Die Unterlage „07_Verpflichtungserklärung“ ist durch jedes eignungsleihende Unternehmen vollständig ausgefüllt und in Textform gezeichnet einzureichen.
4.2. Zuschlagskriterien
Zur Auswahl des Vertragspartners wird nach den folgend beschriebenen Kriterien das wirt¬schaftlichste Angebot ermittelt, auf das im Anschluss der Zuschlag erfolgt:
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
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- Ergänzende Bemerkungen
5.1. Vertrauliche Angaben und Geheimhaltung
Dem Bieter obliegt es selbst, diejenigen Teile des Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen.
Mit Einreichung des Angebots verpflichten sich alle Beteiligten, die im Rahmen des Vergabeverfahrens erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Zwecke dieses Vergabeverfahrens zu verwenden. Jeder Bieter hat über die ihm bei der Erstellung der Angebotsunterlagen bekannt gewordenen Informationen und Kennt- nisse Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt auch nach Beendigung des Vergabe- verfahrens.
Von jedem Bieter, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und bei „Eignungsleihe“ von jedem eignungsleihenden Unternehmen, ist die Unterlage „09_Erklärung_zu_Datenschutz_und_Verschwiegenheit“ auszufüllen und ein- zureichen.
5.2. Datenschutz
Die Bieter sind im Hinblick auf die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung personenbezogener Daten durch sie an den Auftraggeber rechtmäßig ist. Soweit notwendig, haben die Bieter die betroffenen Per- sonen über die Übermittlung der Daten an den Auftraggeber und Dritte und deren Ver- arbeitung für die Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information durch den Auftraggeber erfolgt nicht.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er sich bei der Durchführung des Vergabe- verfahrens externer Dienstleister (Betreiber der Vergabeplattform, Rechtsanwaltskanzlei) bedient und ggf. die an den Auftraggeber übermittelten Unterlagen (einschließlich darin enthaltener personenbezogener Daten) an diese externen Dienstleister zur Verarbeitung ausschließlich für den Zweck des Vergabeverfahrens weitergibt.
In diesem Zusammenhang wird auf die Unterlage „15_Hinweise_zur_Daten- verarbeitung“ hingewiesen.
5.3. Bedenken zur Ausführung
Vor Abgabe des Angebots hat sich der Bieter über alle Bedingungen und Einzelheiten des Vergabeverfahrens, der Vergabeunterlagen sowie der geforderten Leistungen eigen- verantwortlich und ausführlich zu informieren.
Mit der Abgabe eines Angebots bestätigt der Bieter, dass er alle Bedingungen des Auftrags kennt und erfüllt. Eventuelle Bedenken und Unklarheiten des Bieters bezüglich der Aus- legung der Vergabeunterlagen und der späteren Ausführung der Leistung muss der Bieter vor Angebotsabgabe klären.
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5.4. Verwendung der Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen dürfen nur für die Erstellung des Angebots durch den Bieter ver- wendet werden.
** Ende der Bewerbungsbedingungen **
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