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Bieterfragen-Antworten [Version 3], Stand 04.11.2024
Auftraggeber: Asklepios Kliniken gem. Vertragsanlage 1
Verfahren: „Managed Services der IT Infrastruktur für containerisierte Anwendungen“
Im Zuge des Vergabeverfahrens „Managed Services der IT Infrastruktur für containerisierte Anwendungen“ wurden aus dem Bieterfeld bisher die angeführten Fragen gestellt. Zu diesen nimmt der Auftraggeber nachfolgend Stellung.
Die Antworten werden Teil der Vergabeunterlagen und sind für die Bieter, im Auftragsfall auch für den Auftragnehmer, verbindlich.
| Lfd. Nr. | Dokument Dokumentennummer | Bezugstext | Bieterfrage | Antwort |
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| 1 | 01_Aufforderung zur An- gebotsabgabe und Be- werberbedingungen | 4.1 Eignungskriterien | Im Dokument 01_Aufforderung+zur+Angebotsab- gabe+und+Bewerberbedingungen_V.1.0.pdf ist u.a. folgendes Eignungskriterium unter "4.1 Eig- nungskriterien" aufgeführt: Nachweis der Zertifi- zierung des Bieters als Kubernetes Training Part- ner (KTP) von der Cloud Native Computing Foun- dation (CNCF) oder vergleichbar (Nachweis über Vorlage von Kopie/Scan des Zertifikats). Frage hierzu: Zählt als vergleichbar auch, wenn das angebo- tene/ausführende Personal über Zertifizierungen der CNCF (KCNA, CKA, CKAD, CKS) verfügt? Falls nein - was wären Beispiele für einen ver- gleichbaren Nachweis? | Um als vergleichbar zu gelten müssen die Alter- nativen nachweisbar alle Bestandteile einer KTP (Kubernetes Trainingspartnerschaft) umfassen. Dies betrifft insbesondere die CNCF-Mitglied- schaft, den Status als Wiederverkäufer der CKA- und/oder CKAD-Prüfungen, sowie die erforderli- chen Zertifizierungen des gesamt eingesetzten Personals. |
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| 2 | Gehen wir recht in der Annahme, dass verhand- lungssichere Deutschkenntnisse nur für die Hot- line erforderlich sind, während die Engineers im Third-Level-Support ihre Tätigkeit auf Englisch ausführen dürfen? Reicht in diesem Fall eine Eigenerklärung gemäß Ziffer 3 der "04_Erklärung zur Eignung" für die Nachweisführung aus? | Sämtliches zur Auftragsausführung eingesetzte Personal (so auch die Engineers im Third-Level- Support) muss über verhandlungssichere Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift verfügen (vgl. Ziff. 3. Eignungserklärung). Die Engineers dürfen ihre Tätigkeit in Englisch ausüben. | ||
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| 3 | Ziff. 15.7 EVB-IT Dienst- vertrag / Anlage 17 An- gabe Informationssi- cherheit | Ziff. 15.7 EVB-IT Dienstvertrag / Anlage 17 An- gabe Informationssicherheit „Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Informationssicherheit der IT-Infrastruktur der Auftraggeber/in durch die Er- bringung der vertraglichen Leistung verbessert wird. Er bestätigt, dass mindestens 17% der ver- tragsgemäß zu erbringenden Leistungen der Ver- besserung der Informationssicherheit der Auftrag- geber/in dienen (siehe Anlage 17 Angaben über die Verbesserung der Informationssicherheit der IT-Infrastruktur der Auftraggeber anbei).“ Für den Auftragnehmer ist eine entsprechende Bestätigung ohne tiefgreifende Kenntnisse der Inf- rastruktur nicht möglich. Ferner ist angesichts des Charakters der Ausschreibung durch den Auftrag- nehmer nicht planbar, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Informationssicherheit beitra- gen. Wir bitten um die Streichung der Ziff. 15.7. | Eine Streichung der Anforderung ist aus förder- rechtlichen gründen nicht möglich. Die Auftragge- ber gehen davon aus, dass eine Verbesserung der IT-Infrastruktur der Auftraggeber/in durch min- destens 17 % der vertraglichen Leistung erfolgt. | |
| 4 | Ziff. 15.8 EVB-IT Dienst- vertrag / Anlage 13 Leis- tungsverzeichnis und Preisblatt | In Ziff. 15.8 des EVB-IT Dienstvertrages fordern Sie, dass der Auftragnehmer gewährleistet, dass die informationstechnischen Maßnahmen, die bei | Eine Streichung der Regelung wie gewünscht kann nicht erfolgen. |
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| der vorliegenden Beschaffungsmaßnahme umge- setzt werden, die Voraussetzungen für die Ge- währung von Fördermitteln nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6, 8 und 10 Krankenhaus- strukturfonds-Verordnung (KHSFV) und dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) erfüllen. Aus unserer Sicht obliegt es dem Auftraggeber, die Förderfähigkeit der ausgeschriebenen Leis- tungen sicherzustellen. Aus diesem Grund bitten wir um Streichung der Ziff. 15.8 des EVB-IT Dienstvertrages sowie der Pos. 5 der Anlage 13 Leistungsverzeichnis und Preisblatt. | ||||
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| 5 | Informationen zur Infrastruktur Bitte stellen Sie uns Informationen zu der Infra- struktur zur Verfügung, für die die Leistungen zu erbringen sind (Anzahl der Infrastrukturen, Vertei- lung und jeweiliger Aufbau). | Weitere Informationen zur vorhandenen Infra- struktur sind aus Auftraggebersicht zur Erstellung des Angebots nicht erforderlich. Die Leistungen werden von den Auftraggebern einzeln je nach Bedarf abgerufen, so dass eine Detaillierung in diesem Zusammenhang erfolgen kann. | ||
| 6 | Verlängerung der Bieterfragen- und Angebotsab- gabefrist Aufgrund des Umfangs der ausgeschriebenen Leistungen bitten wir Sie, sowohl die Bieterfragen- frist als auch die Angebotsabgabefrist jeweils um 3 Wochen zu verlängern. | Eine Verlängerung der Fristen wie gefordert kann nicht gewährt werden. Es ist von besonderer Wichtigkeit, dass der Auftrag zeitnah vergeben wird. Der Auftragsgegenstand und die Rahmenbe- dingungen sind klar definiert, sodass die Ange- botserstellung möglich ist. | ||
| 7 | Ziff. 5.2 EVB-IT Dienst- vertrag / Reaktionszei- ten | Können wir bei der Definition der Reaktionszeit davon ausgehen, dass die geforderte Reaktion mit der Annahme, Kategorisierung, Priorisierung und qualifizierten Weitergabe des Anliegens an qua- lifizierte Experten gegeben ist? | Die Reaktionszeit ist wie folgt definiert: Die Reak- tionszeit im Sinne der Ergänzenden Vertragsbe- dingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT) beschreibt die Zeitspanne, in der ein Dienstleister nach einer Störungsmeldung durch den Auftraggeber auf das Problem reagieren |
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| Für die Vorhaltung zentral erreichbarer Service Management Strukturen fallen monatliche Kosten an. Können wir diesbezüglich mit einer Anpas- sung des Preisblattes um Ergänzung einer Ser- vice Management Basispauschale rechnen? | muss. Sie beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der Auftraggeber die Störung gemeldet hat, und endet mit der Rückmeldung des Dienstleisters, dass die Meldung entgegengenommen und der Prozess zur Problemlösung gestartet wurde. Es wird als nicht erforderlich angesehen, das Preisblatt anzupassen. Eine Monatspauschale ist nicht vorgesehen, die Vergütung erfolgt nach Auf- wand gemäß der Beauftragung im Einzelfall. | |||
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| 8 | Ziff. 5.2 EVB-IT Dienst- vertrag / Ergänzung des Preisblattes | Für die Vorhaltung zentral erreichbarer Service Management Strukturen fallen monatliche Kosten an. Können wir diesbezüglich mit einer Anpassung des Preisblattes um Ergänzung einer Service Ma- nagement Basispauschale rechnen? | Es wird als nicht erforderlich angesehen, das Preisblatt anzupassen. Eine Monatspauschale ist nicht vorgesehen, die Vergütung erfolgt nach Auf- wand gemäß der Beauftragung im Einzelfall. | |
| 9 | Ziff. 3.1 EVB-IT Dienst- vertrag / Vertragslaufzeit | Endet der Vertrag automatisch mit dem 31.12.2027 oder greift der beschriebene Modus einer automatischen Verlängerung? | Der Vertrag endet automatisch am 31.12.2027. Die Vertragsparteien können jedoch mehrfach von einer 12-monatigen Verlängerungsoption ge- brauch machen. Der Vertrag wurde diesbezüglich angepasst. Bitte beachten Sie die aktualisierte Fassung des Ver- trags (Version 1.1). | |
| 10 | Ziff. 8 EVB-IT Dienstleis- tungs AGB /Vor-Ort-Tä- tigkeiten / Reisekosten | a. Für welche Art von Leistungen sind Vor-Ort-Tä- tigkeiten vorgesehen und in welchem Umfang sind diese zu erwarten? b. Wo sind die Reisekosten auszuweisen? | Es wird hauptsächlich von Remote-Arbeit, bzw. Fernarbeit ausgegangen; in einzelnen Fällen z.B. Schulungen oder Testing, ist eine Vorort-Präsenz erforderlich (keine abschließende Auflistung). Generell sind die Rahmenbedingungen der Reise- kosten unter 4.1.3 definiert und es wird kein wei- terer Definitionsbedarf angesehen. |
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| Reisekosten sind mit den Rechnungen über die Leistungserbringung nach Aufwand abzurechnen. | ||||
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| 11 | Leistungsbeschreibung / Projektbeschreibung a. Welche Dimensionierung der Systeme ist ge- plant (Anzahl Cluster, Anzahl physische Hosts, Anzahl Vms etc.)? b. Welche Stages der Umgebung sind geplant (Dev, Test, Prod)? c. Inwiefern ist Herstellersupport geplant? d. Welche technischen Details können noch ge- nannt werden (OS, Hypervisor, Storage etc.)? e. Wie interagieren Kubernetes bzw. Rancher und Docker Host? Normalerweise schließen sich diese Komponenten aus. f. Ist das angegebene Toolset die ausschließliche Arbeitsumgebung oder zählt die weitere Infrastuk- tur (OS, Hypervisor, Hardware, Netzwerk etc.) auch dazu? g. Wie sind die Arbeitsbereiche zwischen Auftrag- nehmer und Auftraggeber abgegrenzt (z.B. Netz- werkadministration, Storage Administration, Be- reitstellung von VMs etc.)? | a. Die Landschaft befindet sich in einem ste- tigen Ausbau. Aufgrund des flexiblen Modells der Einzelbeauftragung der Leistungen wird es als nicht erforderlich betrachtet, die Systeme näher zu beschreiben. b. Derzeit existiert Dev und Prod; die Te- stumgebung wird zeitnahe aufgebaut. c. Das Ausmaß an Herstellersupport ist zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend geklärt. d. Generell wird Linux auf VM Ware einge- setzt mit einen lokalen S3 und persistent Storage e. Die Docker Host und Kubernetes sind als zwei Landschaft zu betrachten. f. Es ist nur das Toolset zu betrachten, da die anderen Leistungen in Abstimmung mit der Asklepios IT zu erbringen sind. g. Generell werden Netzwerk, Storage und VM Ware Administration von der Asklepios IT be- reitgestellt. Die Tätigkeiten sind ab OS anzuse- hen. | ||
| 12 | Gehen wir recht in der Annahme, dass unter "ver- gleichbaren Zertifikaten" auch Zertifizierungen von Mitarbeitern, wie zum Beispiel die CNCF-Zer- tifizierung "Certified Kubernetes Administrator (CKA)," fallen? Oder bezieht sich der Nachweis | Vgl. Antwort zu Frage Lfd. Nr. 1. |
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| ausschließlich auf eine Zertifizierung des Unter- nehmens als Kubernetes Training Partner (KTP) oder vergleichbare unternehmensbezogene Zerti- fizierungen? | ||||
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| 13 | AVV | Gemäß 3.3.2 bedürfen Inspektionen keiner Voran- kündigung. Dies birgt das Risiko, dass zu dem ausgewählten Zeit keine geeigneten Ansprech- partner auf unserer Seite zur Verfügung stehen, um die Inspektionen zu begleiten. Wir bitten um Anpassung der AVV dahingehend, dass Inspekti- onen mit einer Vorlaufzeit angekündigt werden, die eine Begleitung mit geeigneten … | Die AVV wird nicht angepasst. Die Auftraggeber sichern jedoch zu, dass etwaige Überprüfungen oder Inspektionen nach Ziff. 3.3 2 AVV innerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Auftragsverar- beiters durchgeführt werden. | |
| 14 | AVV | Ziff. 4.7: Wir bitten am Ende dieses Absatzes um folgende Ergänzung: Von der Löschung ausgenommen sind Datenko- pien, die in regelmäßig erstellten Datensiche- rungskopien („Backups“) des Auftragnehmers ent- halten sind und deren isolierte Löschung für den Auftragnehmer einen unverhältnismäßigen Auf- wand darstellen. Die Nutzung, Wiederherstellung oder anderweitige Verwendung dieser Datenko- pien ist nach Vertragsbeendigung unzulässig. | Eine Anpassung wie vorgeschlagen wird nicht vor- genommen; die Datenlöschung wie in der AVV be- schrieben ist für die Auftraggeber wesentlich. | |
| 15 | Technische und berufli- che Leistungsfähigkeit | Kann die Zertifizierung als IT-Dienstleister nach KHZG erst nach Auftragsvergabe erworben wer- den mit einer Frist von 3 Monaten, oder ist diese zwingend schon bei Angebotserteilung notwen- dig? | Da die Zertifizierung als IT-Dienstleister nach KHZG (§21 KHSVF) vorliegend ein Eignungskrite- rium darstellt, ist der Nachweis bereits mit dem Angebot einzureichen. |
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16 Leistungsverzeichnis Ist ein vollumfänglicher Remotezugriff auf die zu Ein Remotezugang mit dem erforderlichen Be- betreibenden Systeme möglich? rechtigungsumfang für die Erbringung der gefor- derten Leistungen wird auftraggeberseitig bereit- gestellt.