265-26-7313 Baubeschreibung.pdf

Malerarbeiten zur Sanierung von Wohnhäusern an der Autobahnmeisterei Tholey

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 28.10.2026, 09:13 (Europe/Berlin)

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Baubeschreibung

Sanierung Wohnhäuser AM Tholey – Malerarbeiten

Projektnummer: A.05292.00 und Vertragsnummer: 265-26-7313

Stand 09.12.2025 Seite 1

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Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemeine Beschreibung der Leistung ........................................................................... 4 Auszuführende Leistungen ...................................................................................................... 4 Ausgeführte Vorarbeiten ......................................................................................................... 4 Ausgeführte Leistungen .......................................................................................................... 4 Gleichzeitig laufende Arbeiten ................................................................................................ 4 Mindestanforderungen für Nebenangebote ........................................................................... 4
  2. Angaben zur Baustelle ................................................................................................... 4 Lage der Baustelle ................................................................................................................... 4 Vorhandene öffentliche Verkehrswege .................................................................................. 5 Zugänge, Zufahrten ................................................................................................................. 5 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen .................................................. 5 Lager- und Arbeitsplätze ......................................................................................................... 5 Gewässer ................................................................................................................................. 5 Baugrundverhältnisse .............................................................................................................. 5 2.7.1. Geologische Verhältnisse, Grundwasser ..................................................................................... 5 2.7.2. Straßenbefestigungen (vorhandener Straßenoberbau) .............................................................. 5 2.7.3. Güte des Oberbodens (Landschaftsbau) ..................................................................................... 5 2.7.4. Schadstoffbelastung .................................................................................................................... 6 Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen ............................................................................. 6 Schutz-Bereiche und -Objekte ................................................................................................. 6 Anlagen im Baubereich ........................................................................................................... 6 Öffentlicher Verkehr im Baubereich........................................................................................ 6
  3. Angaben zur Ausführung ................................................................................................ 6 Verkehrsführung, Verkehrssicherung ..................................................................................... 6 Bauablauf ................................................................................................................................. 6 Wasserhaltung ......................................................................................................................... 6 Baubehelfe .............................................................................................................................. 6 Stoffe, Bauteile ........................................................................................................................ 6 3.5.1. Straßenbau .................................................................................................................................. 6 3.5.2. Brückenbau.................................................................................................................................. 7 Abfälle...................................................................................................................................... 7 3.6.1. Allgemeines ................................................................................................................................. 7 3.6.2. Probenahme und Abfalldeklaration ............................................................................................ 7 3.6.3. Nicht gefährliche Abfälle ............................................................................................................. 7 3.6.4. Gefährliche Abfälle ...................................................................................................................... 8 3.6.5. Entsorgungskonzept .................................................................................................................... 8 3.6.6. Bodenlogistikkonzept .................................................................................................................. 8

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Winterbau................................................................................................................................ 8 Beweissicherung/Zustandsfeststellung ................................................................................... 9 Sicherungsmaßnahmen ........................................................................................................... 9 Belastungsannahmen (Brückenbau) ....................................................................................... 9 Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren ............................................................................ 9 3.11.1. Bestimmung der Dicken von Oberbauschichten ......................................................................... 9 3.11.2. Vermessungsleistung................................................................................................................... 9 3.11.3. Aufmaßverfahren und Abrechnung ............................................................................................ 9 Prüfungen und Nachweise ...................................................................................................... 9 3.12.1. Erstprüfungen .............................................................................................................................. 9 3.12.2. Eigenüberwachungsprüfungen ................................................................................................... 9 3.12.3. Kontrollprüfungen ....................................................................................................................... 9 Zusammenfassende Angaben für die Erarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (Sige-Plan) ................................................................................................................................................ 9 4. Ausführungsunterlagen ............................................................................................... 10 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen .................................... 10 Vom Auftragnehmer zu erstellende Ausführungsunterlagen nach der Zuschlagserteilung . 10 Elektronisches Planmanagementsystem ............................................................................... 11 5. Anzuwendende technische Regelwerke ........................................................................ 11 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (Einzelfälle NL/Bundesländer beachten) ..... 11 Ergänzungen zu den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen................................. 11 5.2.1. Ergänzungen zu den ZTV Asphalt-StB 07/13 ............................................................................. 11 5.2.2. Ergänzungen zu den ZTV Beton-StB 07 ..................................................................................... 11 5.2.3. Hinweise und Ergänzungen zu den TL Beton-StB 07 ................................................................. 11 5.2.4. Ergänzungen zu den ZTV BEA-StB 07/13 ................................................................................... 11 Sonstige anzuwendende technische Regelwerke ................................................................. 11 Anlagen/Formblätter ............................................................................................................. 12 5.4.1. Nachweis der Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle ................................................................ 12 5.4.2. Formblatt Anmeldung von gefährlichen Abfällen ..................................................................... 14 5.4.3. Eignungsnachweis Asphalt ........................................................................................................ 14 5.4.4. Länderspezifische Regelungen Abfallrecht ............................................................................... 14 5.4.5. Beschreibung von Homogenbereichen ..................................................................................... 14 5.4.6. Präzisierte Regelungen zur TL Transportable Schutzeinrichtungen .......................................... 14

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1. Allgemeine Beschreibung der Leistung

Auszuführende Leistungen

In den ehemaligen Dienstwohnungen an der Autobahnmeisterei Tholey sind die Bauüberwacher und Brückenprüfer untergebracht. Das gesamte Gebäude befindet sich von der Bausubstanz in einem desolaten Zustand. Daher ist eine komplette energetische Sanierung der ehemaligen Dienstwohnungen unausweichlich. Da das Gebäude langfristig durch die Bauüberwacher genutzt werden soll, muss der Baukomplex zu einem Bürogebäude umgewidmet werden. Für die komplette Sanierung der Wohnhäuser sind folgende Gewerke vorgesehen:

Abbrucharbeiten, Maurerarbeiten, Betonarbeiten, Elektroarbeiten, Heizung/Sanitär, Estricharbeiten, Malerarbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Tischlerarbeiten, Schlosserarbeiten, Fliesenarbeiten.

Es muss gewährleistet sein, dass jederzeit eine An- und Abfahrt für Fahrzeuge der Autobahnmeisterei sichergestellt ist. Dem Bieter wird dringend empfohlen, sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Gegebenheiten im Bereich der Baumaßnahme zu informieren und sich genaue Kenntnis über den Umfang und den Schwierigkeitsgrad der durchzuführenden Arbeiten zu verschaffen. Hierzu empfehlen wir die Örtlichkeit mit einem Mitarbeiter der Autobahn GmbH zu besichtigen.

Standort des Vorhabens: Autobahnmeisterei Tholey Zur Autobahnmeisterei 2 66636 Tholey Tel.: 06888 90008-0

Die auszuführenden Leistungen müssen von Montag bis Freitag zwischen 6:30 Uhr und 15:30 Uhr ausgeführt werden. Arbeiten außerhalb der aufgeführten Arbeitszeiten sind nicht möglich.

Ausgeführte Vorarbeiten

    • ENTFÄLLT -

Ausgeführte Leistungen

  • ENTFÄLLT –

Gleichzeitig laufende Arbeiten

  • ENTFÄLLT -

Mindestanforderungen für Nebenangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

2. Angaben zur Baustelle

Lage der Baustelle

Autobahnmeisterei Tholey, Zur Autobahnmeisterei 2, 66636 Tholey

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Vorhandene öffentliche Verkehrswege

  • ENTFÄLLT -

Zugänge, Zufahrten

Die Baustelle ist über das öffentliche Straßennetz wie folgt erreichbar:

  • Bundesstraße 269

Die Verschmutzung von Straßen und Wegen sowie Behelfsfahrstreifen ist grundsätzlich auszuschließen. Für die Reinigung von Straßen und Wegen, mit einer gebundenen Fahrbahndecke ist eine selbstaufneh- mende Saugkehrmaschine einzusetzen. Die erforderliche Reinigung der Straßen und Wege sowie Behelfs- fahrstreifen während der gesamten Bauzeit ist entsprechend der Verkehrssicherungspflicht abzusichern und vom Bieter in die Baustellengemeinkosten einzukalkulieren.

Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen

Baustellen mit Anschlussmöglichkeiten:

Medienanschlüsse jeder Art werden nicht vom Auftraggeber bereitgestellt. Die Aufwendungen für Be- schaffung, Vorhaltung, Betrieb und Abbau bzw. Beseitigung hat der Bieter in die entsprechenden Leis- tungspositionen einzurechnen.

Lager- und Arbeitsplätze

Durch den AN verursachte Schäden an den Abstellflächen sind nach Beendigung der Bauarbeiten umge- hend zu beheben. Benutzte Flächen sind vor der Räumung der Baustelle in einen ordnungsgemäßen Zu- stand zurückzuversetzen. Alle daraus anfallenden Kosten sind in die OZ-Baustelleneinrichtung -Baustelle räumen einzurechnen.

Gewässer

Die Ableitung des Oberflächenwassers während der Bauzeit ist grundsätzlich Sache des AN, ohne dass hierfür eine besondere Vergütung gewährt wird. Baubedingte Verunreinigungen des vorhandenen Ent- wässerungskanals sind auf Kosten des AN zu beseitigen.

Baugrundverhältnisse

2.7.1. Geologische Verhältnisse, Grundwasser

  • ENTFÄLLT –

2.7.2. Straßenbefestigungen (vorhandener Straßenoberbau)

  • ENTFÄLLT –

2.7.3. Güte des Oberbodens (Landschaftsbau)

  • ENTFÄLLT -

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2.7.4. Schadstoffbelastung

  • ENTFÄLLT -

Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen

  • ENTFÄLLT -

Schutz-Bereiche und -Objekte

  • ENTFÄLLT -

Anlagen im Baubereich

Rohrleitungen, Stromkabel und sonstige Anlagen, die durch die Baumaßnahme berührt werden, sind fachgerecht zu schützen. Für die Beschädigungen dieser Anlagen und deren Folgeschäden haf- tet der AN. Der AN hat vor Beginn der Maßnahme alle notwendigen Unterlagen der Versorgungs- träger zu beschaffen und sich kundig zu machen.

Öffentlicher Verkehr im Baubereich

Die Verkehrsflächen innerhalb des Gehöftes, werden nur von betriebseigenen Fahrzeugen und den Fahrzeugen der Beschäftigten genutzt.

3. Angaben zur Ausführung

Verkehrsführung, Verkehrssicherung

Grundsätzlich sind die Behinderungen des Verkehrs im Bereich des Gehöftes auf das notwendige Maß zu beschränken.

Bauablauf

Die Gestaltung des Bauablaufs für die Maßnahmen ist mit dem AG abzustimmen. Die dafür not- wendigen Arbeiten sind im Leistungsverzeichnis erfasst.

Wasserhaltung

  • ENTFÄLLT –

Baubehelfe

  • ENTFÄLLT –

Stoffe, Bauteile

3.5.1. Straßenbau

  • ENTFÄLLT –

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3.5.2. Brückenbau

  • ENTFÄLLT –

Abfälle

3.6.1. Allgemeines

Der Auftraggeber ist als Veranlasser von Arbeiten, bei denen Abfälle anfallen, Abfallerzeuger und somit für eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung bzw. für eine Beseitigung ohne eine Beeinträchti- gung des Wohls der Allgemeinheit verantwortlich.

Entsorgung durch den Auftragnehmer

Dem Auftragnehmer wird gemäß § 22 KrWG die Erfüllung der Entsorgungspflicht übertragen.

Bei der Entsorgung des Abfalls endet die vertragliche Verpflichtung des Auftragnehmers erst mit der voll- ständigen ordnungsgemäßen Entsorgung des Abfalls. Die Übernahme sowie die vollständige, ordnungs- gemäße und schadlose Entsorgung der Abfälle und Ausbaustoffe hat unter Beachtung der geltenden Ge- setze, zugehörigen Verordnungen sowie der einschlägigen umwelt- und abfallrechtlichen Bestimmungen zu erfolgen.

Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen hat nur über zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe (§ 56 Nr. 2 KrWG) und zugelassene Beförderer (§ 54 KrWG) zu erfolgen. Vom Auftragnehmer ist sicherzustellen, dass seine mit der Entsorgung beauftragten Nachauftragnehmer zuverlässig und für die Entsorgung der anfal- lenden Abfälle fachlich geeignet sind. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich über geän- derte Annahmekriterien von Entsorgungsanlagen, den Wechsel des Entsorgers oder über Abstimmungs-/ Genehmigungserfordernisse mit den zuständigen Behörden zu informieren.

Vor Baubeginn benennt der Auftragnehmer dem Auftraggeber in Textform den Vor- und Zunamen der für den rechtmäßigen Umgang mit den anfallenden Ausbaustoffen bzw. Abfällen verantwortlichen Person/ Abfallbeauftragter und dessen Vertreter.

Abfälle und sonstige Ausbaustoffe sind, sofern in den Leistungspositionen nichts anderes vereinbart ist, nach Wahl des Auftragnehmers zu entsorgen. Die Entsorgungskosten sind in die jeweiligen Positionen für die Entsorgung mit einzurechnen.

Entsorgung durch Auftraggeber

Die gefährlichen Abfälle sind durch den Auftragnehmer auszubauen und zu einer zugelassenen Entsor- gungsanlage nach Vorgabe des AG zu transportieren.

3.6.2. Probenahme und Abfalldeklaration

  • ENTFÄLLT -

3.6.3. Nicht gefährliche Abfälle

Die Aufwendungen für die Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet, es sei denn, die entsprechenden Leistungspositionen enthalten abweichende Regelungen.

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Vor Beginn der Entsorgungsleistung ist vom AN für jeden mineralischen Ersatzbaustoff als Nachweis für den beabsichtigten Verbleib eine unterschriebene Erklärung gemäß § 24 ErsatzbaustoffV zu übergeben. Diese ist 18 Werktage vor Beginn der Leistungen gemäß Unterlage des AG vorzulegen. Die Entsorgung darf erst nach Prüfung und Freigabe des Entsorgungsweges durch den AG erfolgen.

Der Auftragnehmer hat darüber hinaus gegenüber dem Auftraggeber den Nachweis über den Verbleib aller Ausbaustoffe zu führen und diese Nachweise unverzüglich nach Abschluss der Entsorgung dem Auf- traggeber zu übergeben.

Die o.g. Erklärung gemäß § 24 ErsatzbaustoffV sowie der Nachweis über den Verbleib der Ausbaustoffe erfolgt über das in Punkt 5.4.1 enthaltene Formblatt.

Dieses Formblatt ist für jede Abfallfraktion bzw. Entsorgungsposition dem Auftraggeber vor Abfuhr von der Baustelle zu übergeben. Im Bedarfsfall ist es fortzuschreiben.

Liegen die Nachweise (Wiegenachweise/Liefernachweise) nicht vor, erfolgt keine Vergütung der Leistung. Auf § 69 Absatz (3) KrWG wird verwiesen.

Der Mengennachweis für Asphaltfräsgut erfolgt grundsätzlich über Wiegescheine, güteüberwachter As- phaltmischanlagen oder zugelassener Entsorgungsanlagen.

Sofern die elektronische Erfassung (eANV) für nicht gefährliche Abfälle festgelegt wurde oder die Teil- nahme am eANV für nicht gefährliche Abfälle von Entsorgern gefordert wird, sind die elektronischen Do- kumente vom Auftragnehmer vorzubereiten und dem Auftraggeber vorzulegen. Für die Verbleibskon- trolle sind Registerbelege zu verwenden.

Bau- und Abbruchabfälle im Geltungsbereich der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) sind, soweit tech- nisch und wirtschaftlich möglich, vom Auftragnehmer getrennt zu sammeln, zu befördern und vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zuzuführen. Der Auftragnehmer übernimmt für den Auftraggeber die Dokumentationspflichten der GewAbfV für die Abfallfraktionen gemäß § 8 Abs. 1 GewAbfV. Die Dokumente sind dem Auftraggeber spätestens mit den Abschlagsrechnungen in Textform zu übergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Dokumentation jederzeit anzufordern.

3.6.4. Gefährliche Abfälle

    • ENTFÄLLT -

3.6.5. Entsorgungskonzept

    • ENTFÄLLT -

3.6.6. Bodenlogistikkonzept

  • ENTFÄLLT –

Winterbau

  • ENTFÄLLT –

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Beweissicherung/Zustandsfeststellung

  • ENTFÄLLT –

Sicherungsmaßnahmen

Die Baustelle ist gemäß den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und der Straßenverkehrsordnung zu si- chern. Sämtliche Schutz- und Sicherungsmaßnahmen gehen zu Lasten des AN. Sämtliche Sicherungsmaß- nahmen und die dadurch entstehenden Erschwernisse im Bauablauf sind in die entsprechende OZ einzu- kalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

Belastungsannahmen (Brückenbau)

  • ENTFÄLLT –

Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren

3.11.1. Bestimmung der Dicken von Oberbauschichten

  • ENTFÄLLT –

3.11.2. Vermessungsleistung

  • ENTFÄLLT -

3.11.3. Aufmaßverfahren und Abrechnung

Allgemein

Sind Aufmaße erforderlich, so sind diese gemeinsam von Auftragnehmer und Auftraggeber aufzustellen. Vom Auftragnehmer ohne Beteiligung des Auftraggebers erstellte Aufmaße werden nicht anerkannt und sind unter Beteiligung des Auftraggebers zu wiederholen.

Prüfungen und Nachweise

3.12.1. Erstprüfungen

  • ENTFÄLLT –

3.12.2. Eigenüberwachungsprüfungen

  • ENTFÄLLT -

3.12.3. Kontrollprüfungen

  • ENTFÄLLT –

Zusammenfassende Angaben für die Erarbeitung des Sicherheits- und Gesund- heitsschutzplanes (Sige-Plan)

  • ENTFÄLLT –

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4. Ausführungsunterlagen

Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen

  • Ausführung EG_6
  • Ausführung KG_7
  • Ausführung OG_5

Vom Auftragnehmer zu erstellende Ausführungsunterlagen nach der Zu- schlagserteilung

  • Erläuterung des Bauablaufs
  • Baustelleneinrichtungsplan
  • Bauablaufplan
  • Bautagesberichte:

Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber täglich zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies sind insbesondere:

Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit,

Witterung (Temperaturen, Niederschlagsmengen, Luftfeuchtigkeit),

Anzahl und Qualifikation der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte,

eingesetzte Nachunternehmer/andere Unternehmer,

Anzahl und Art der eingesetzten Großgeräte sowie deren Zu- und Abgang,

Anlieferung von Hauptbaustoffen,

Art, Umfang und Ort (Station, Bauteil) der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben

über den Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges, Betonier Zeiten und dergleichen),

Behinderung und Unterbrechung der Ausführung,

Arbeitseinstellung mit Angabe der Gründe,

Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse.

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Statische Berechnungen und Ausführungspläne sind so rechtzeitig zu erstellen und einzureichen, dass die Bauarbeiten in den gesetzten Fristen ausgeführt werden können.

Elektronisches Planmanagementsystem

  • ENTFÄLLT –

5. Anzuwendende technische Regelwerke

Beziehen sich Anforderungen in der Vergabeunterlage auf nationale Vorschriften bzw. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen und andere technische Bezugssysteme, die von euro- päischen Normungsgremien erarbeitet wurden oder nationale Normen, nationale technische Zulassungen oder nationale technische Spezifikationen für die Planung, Berechnung und Ausführung von Bauwerken und den Einsatz von Produkten, so werden gleichwertige Nachweise ebenso anerkannt.

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (Einzelfälle NL/Bundesländer be- achten)

  • ENTFÄLLT –

Ergänzungen zu den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen

5.2.1. Ergänzungen zu den ZTV Asphalt-StB 07/13

  • ENTFÄLLT –

5.2.2. Ergänzungen zu den ZTV Beton-StB 07

  • ENTFÄLLT –

5.2.3. Hinweise und Ergänzungen zu den TL Beton-StB 07

  • ENTFÄLLT –

5.2.4. Ergänzungen zu den ZTV BEA-StB 07/13

  • ENTFÄLLT –

Sonstige anzuwendende technische Regelwerke

  • ATV DIN 18363 – Maler- und Lackierarbeiten, Beschichtungen
  • DIN 55928 – Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Beschichtungssysteme
  • DIN EN ISO 12944 – Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Beschichtungssysteme (C1 bis C5)
  • DIN 18299 – Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
  • DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.
  • die allgemein anerkannten Regeln der Technik

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Anlagen/Formblätter

5.4.1. Nachweis der Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle

Formblatt Nachweis der Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle

. e m h a n ß a m s g n u g r o s t n E r e d s u t a t St n a lp e g - " G "n e s s o lh c s e g b a / t r h ü f e g s u a - " A "Niederlas- sung:Außenstelle:Projektnummer:Zeitraum:
WestNeunkirchenA-05292-0001.03.2027-31.07.2027
Baumaß- nahme:Sanierung Wohnhäuser AM Tholey
Auftragneh- mer:
(Name/An- schrift)
Ordnungszahl / AbschnittKurztext LV / Beschrei- bungAbfall- schlüssel (AVV Schlüssel)Abfallmenge (bitte Einheit wählen)Zuordnungswert / MaterialklasseArt der Entsorgung (Verwertung: V, Aufbereitung: A, Beseitigung: B,)Verwertungsort oder Entsorgungsanlage (Name; Anschrift)
t
VAB
„G“00.01.0000.17 01 010,500Entfällt / Bauschutt

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Ort, Datum
Unterschrift AN
(Name, Stempel)

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5.4.2. Formblatt Anmeldung von gefährlichen Abfällen

  • ENTFÄLLT -

5.4.3. Eignungsnachweis Asphalt

  • ENTFÄLLT –

5.4.4. Länderspezifische Regelungen Abfallrecht

  • ENTFÄLLT –

5.4.5. Beschreibung von Homogenbereichen

  • ENTFÄLLT –

5.4.6. Präzisierte Regelungen zur TL Transportable Schutzeinrichtungen

  • ENTFÄLLT –

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