Malerarbeiten zur Sanierung des zentralen Schulgebäudes der Landesschule Pforta

Status
Vergeben
Angebotsfrist
11.08.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Sachsen-Anhalt, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
07.07.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Bauarbeiten für Schulgebäude (45214200)
  • Anstrich- und Verglasungsarbeiten (45440000)
  • Sanierungsarbeiten (45453100)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
466794-2026
Verfahrensnummer
a5c2de0a-ee33-467a-9d3e-bf06e5efcb35

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Kurzbeschreibung

Das Amt für Immobilien- und Baumanagement Magdeburg schreibt Malerarbeiten für die Sanierung des zentralen Schulgebäudes der Landesschule Pforta in Naumburg, Ortsteil Schulpforte, aus. Zum Umfang gehören unter anderem das Entfernen von rund 2.350 m² Wandtapeten, das Spachteln und Schleifen von etwa 4.660 m² Wandflächen sowie Anstrich- und Schutzarbeiten. Angebote sind bis zum 11. August 2026 einzureichen.

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Leistungsbeschreibung

Los 29 Malerarbeiten

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Los 29 Malerarbeiten - GNUE LSA: Landesschule Pforta - Sanierung Schulgebäude, 2. TM - Zentrales Schulgebäude; Teil 2, Schulstr. 12, 06628 Naumburg, OT Schulpforte (SLB-2026-0272)

    Los 29 - Malerarbeiten in Gebäuden 1 psch Baustelleneinrichtung 4 Stck Bockgerüst / Rollgerüst unterschiedliche Höhen ca. 725 m² Kalkanstrich Wand - und Gewölbeflächen / Estrichanstrich KG ca. 2050 m² höherwertige Vliesunterlage als Schutzmaßnahmen ca. 900 m² Fenster / Türen mit PE Folie 0,2 mm schützen ca. 2350 m² Ablösen von Wandtapete aller Art, teils in meheren Lagen ca. 4660 m² ganzflächiges Spachteln und Schleifen von Wandflächen ca. 959 m² Isolieranstrich auf entstaubte Gipskartonflächen ca. 2350 m² Grundieren stark saugender Flächen ca. 4660 m² Malervlies-System Wandflächen, weiß, Renoviervlies mind. 130g/m² ca. 4660 m² Beschichtung Wände mit Silikatfarbe ca. 700 m² Zulagen Leibungen unterschiedl. Tiefe ca. 350 m² Beschichtung Leimfarbe erneuern, Wiederholungsbeschichtung (Aula) ca. 320 m Zulage Beschichtung profilierte Maß-,Stabwerke, Abwicklung 50 cm ca. 350 m² Farbtonzuschläge getönt als Zulage ca. 500 m nachträgliches Beschneiden ca. 2 St Anlagen Aufstreichmuster Ornamentband ca. 70 m Begleitstrich, 8 mm; ca. 140 m Begleitstrich 20 mm ca. 70 m Rekonstruktion Blattfries / Ornamentband; nach vorh. Vorlage/Vorgabe Restaurator

    Frist: 11.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129a des Strafgesetzbuchs (StGB) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 2 EU VOB/A i. V. m. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 3 EU VOB/A i. V. m. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 4 EU VOB/A i. V. m. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 5 EU VOB/A i. V. m. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 6 EU VOB/A i. V. m. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 7 EU VOB/A i. V. m. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 9 EU VOB/A i. V. m. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 10 EU VOB/A i. V. m. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Formblatt 213 VHB und das Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm werden nicht nachgefordert. Fehlen diese Unterlagen, wird das Angebot ausgeschlossen!

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Anforderungen

gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129a des Strafgesetzbuchs (StGB) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 2 EU VOB/A i. V. m. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 3 EU VOB/A i. V. m. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 4 EU VOB/A i. V. m. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 5 EU VOB/A i. V. m. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 6 EU VOB/A i. V. m. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 7 EU VOB/A i. V. m. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 9 EU VOB/A i. V. m. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 10 EU VOB/A i. V. m. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Formblatt 213 VHB und das Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm werden nicht nachgefordert. Fehlen diese Unterlagen, wird das Angebot ausgeschlossen!

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 04.11.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 764808-2026

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