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Bundespolizeiabteilung Blumberg
POSTANSCHRIFT Bundespolizeiabteilung Blumberg, Bundespolizeiallee 1, 16356 Ahrensfelde
HAUSANSCHRIFT Bundespolizeiallee 1 16356 Ahrensfelde
TEL +49 30 93648- 1334 FAX +49 30 2045614426 BEARBEITET VON PHK Lippert
E-MAIL bpolabt.blumberg.post@polizei.bund.de maik.lippert@polizei.bund.de INTERNET www.bundespolizei.de
DATUM Ahrensfelde, 24. August 2021 AZ 14 00 00 – Verhaltensregeln_Firmen
BETREFF Verhaltensregeln für dienststellenfremde Personen bzw. Unternehmen
HIER
BEZUG
ANLAGE
Verhaltensregeln für dienststellenfremde Personen bzw. Unternehmen für die Bundespolizeiabteilung Blumberg
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Das Betreten der Bundespolizeiabteilung Blumberg (BPOLABT BLU) ist nur nach vorheriger Beauftragung bzw. Anmeldung bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) und eines Nachweises über die Prüfung der Zugangsberechtigung (Formular über das Objektteam der BIMA) gestattet.
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Vor Betreten der BPOLABT BLU haben sich betriebsfremde Personen bzw. Unternehmen bei der Sicherungswache zu melden. Nach Abgabe Ihres Personalausweises erhalten Sie einen Besucherausweis, welcher sichtbar zu tragen ist. Mit Verlassen der BPOLABT BLU ist der Besucherausweis über die Sicherungswache zu retournieren.
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Dienststellenfremde Personen bzw. Unternehmen sind gehalten, sich auf direk- tem Weg zum Gesprächspartner und / oder zur Arbeitsstätte zu begeben. Sie sind angehalten, bei Arbeiten in den Unterkunftsgebäuden sich unmittelbar in den Geschäftszimmern an- und abzumelden.
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Außerhalb des zugewiesenen Aufenthalts- bzw. Arbeitsbereiches ist ein ander- weitiger Aufenthalt untersagt.
GLEITENDE ARBEITSZEIT KERNZEIT ZUSTELL- UND LIEFERANSCHRIFT Bundespolizeiallee 1, 16356 Ahrensfelde Mo - Fr 09.00 - 14.00 Uhr VERKEHRSANBINDUNG S-Bahnhaltestelle Ahrensfelde Regionalverkehr Ahrensfelde-Nord
Datenschutzhinweise nach Artikel 13,14 DSGVO unter https://www.bundespolizei.de
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Die Anfertigung von Skizzen, Zeichnungen, Fotoaufnahmen oder Ähnlichem SEITE 2 VON 2 sind ohne vorherige Genehmigung innerhalb der BPOLABT BLU untersagt.
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Innerhalb der BPOLABT BLU gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.
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Das Rauchen ist prinzipiell nur auf den ausgewiesenen Raucherplätzen gestattet.
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Im Falle eines Brandalarmes sind sämtliche Tätigkeiten sofort einzustellen und das Gebäude auf dem kürzesten Weg zu verlassen. Begeben Sie sich zu den ausgewiesenen Sammelplätzen, diese sind vor Beginn der Arbeiten zu hinter- fragen.
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Im Fall eines Notfalls bzw. Alarmfall melden sich betriebsfremde Personen bzw. Unternehmen beim Geschäftszimmer der jeweiligen Unterkunftsgebäude bzw. an der Sicherungswache. Alle weiteren Maßnahmen werden durch Angehörige der jeweiligen Bereiche / Sicherungswache veranlasst.
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Dienststellenfremde Personen bzw. Unternehmen verpflichten sich, sämtliche Vorschriften und Regelungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, sowie des Umweltschutzes einzuhalten.
Auftraggeber Auftragnehmer / Unternehmen
Unternehmen / Adresse Unternehmen / Adresse
Ort, Datum Ort, Datum
Name / Unterschrift Name / Unterschrift