Selbstauskunft der Kreditoren 2026 - Firmen - ausfüllbar.pdf

Malerarbeiten in der Hufelandstraße 14

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.11.2026, 09:42 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabemarktplatz.brandenburg.de

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GEBÄUDEWIRTSCHAFT COTTBUS GmbH

1 Fragebogen zur Unternehmensorganisation (Bitte nur Zutreffendes ausfüllen.)

Eingang Geltungsjahr: GWC:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben erhalten Sie einen Fragebogen zur Organisation des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes (GAB) in Ihrem Unternehmen. Wenn dieser bei uns eingegangen ist, gilt die Abfrage für das gesamte laufende Jahr – unabhängig von der Anzahl der Aufträge. Einige Fragen müssen Sie beantworten. Diese sind im Fragebogen kenntlich gemacht. Hier kann ein „Nein“ oder die Nichtbeantwortung bzw. un- vollständige Beantwortung zum Ausschluss führen. Einige Hinweise finden Sie bei den Fragen selbst, weitere – insbesondere zur Sicherheitsfachkraft – in der Anlage. Für Fragen zum nachstehenden Formular steht Ihnen unsere Sicherheitsfachkraft (Janett Langsam, E-Mail: janett.langsam@gwc-cottbus.de, Tel.: 0355/78 26-180, Handy: 01705780066) zur Verfügung.

  1. Firma (Hauptsitz)

Firmenname/-bezeichnung:

Anschrift:

Telefon: Fax: Handy:

E-Mail: Kreditorennummer:

Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen:

Davon Beschäftigte, die auf Baustellen eingesetzt werden:

Gibt es eine Betriebshaftpflichtversicherung? Deckungssumme:

  1. Niederlassung(en)

Anschrift:

Telefon: Fax: Handy:

E-Mail:

  1. Gesetzliche Unfallversicherung

Zuständige BG: Mitgliedsnummer:

Bearbeiterin GWC GmbH: Janett Langsam – Sicherheitsfachkraft

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2 Fragebogen zur Unternehmensorganisation (Bitte nur Zutreffendes ausfüllen.)

  1. Qualitätsmanagement (falls vorhanden)

Gibt es ein Konzept zur Qualitätssicherung und Qualitätsförderung?

Wenn ja, auf welcher Grundlage (bitte Norm angeben)?

Gibt es ein Qualitätsmanagementhandbuch?

Sind die Qualitätsanforderungen für Ihre Einsatzstoffe (Hilfsmittel- und Betriebsstoffe sowie Ausrüstungen) mit Ihren Lieferanten schriftlich vereinbart?

  1. Beauftragte/bestellte Personen

Hauptverantwortlicher im Unternehmen:

Funktion:

Telefon:

Benannte Aufsichtsperson(en)/Beschäftigte, denen Pflichten im GAB übertragen wurden:

Name:

Funktion:

Telefon:

Haben Sie eine Sicherheits- Intern Extern oder das Unternehmermodell gewählt (2)? fachkraft bestellt (1):

Name (1): Gewähltes Modell nach DGUV 2(2):

Anschrift (1): (2)

Telefon (1): Nachweis ist beigefügt (1, 2) :

Diese Frage muss zwingend beantwortet werden. Ein „Nein“ führt zum Ausschluss, weil Sie eine Variante nach DGUV Vorschrift 2 wählen müssen). Hinweise zu der Gesetzlichkeit finden Sie in der Anlage.

Zur Sicherheitsfachkraft wird ein Nachweis verlangt. Das Fehlen dieses Nachweises kann ebenfalls zum Aus- schluss führen. Als Nachweise werden anerkannt:

 Schulungsnachweise zur Ausbildung als Sicherheitsfachkraft (nicht verwechseln mit Sicherheitsbeauftrag- ten) nur dann, wenn die Sicherheitsfachkraft fest bei Ihnen angestellt ist.  Schriftliche Bestätigung der BG, wenn Sie durch diese betreut werden.  Schriftliche Bestätigung der externen Sicherheitsfachkraft, dass diese im laufenden Jahr für Sie tätig ist.  Es würde auch eine Bestätigung per E-Mail der Sicherheitsfachkraft an Frau Janett Langsam genügen.

Bearbeiterin GWC GmbH: Janett Langsam – Sicherheitsfachkraft GWC

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3 Fragebogen zur Unternehmensorganisation (Bitte nur Zutreffendes ausfüllen.)

Anzahl der Sicherheitsbeauftragten:

NameNameName
Anzahl der Ersthelfer:

Wann war die letzte Schulung?

Ist sichergestellt, dass auf jeder Baustelle ein Ersthelfer anwesend ist?

Anzahl der Brandschutzhelfer:

Schweißaufsichtsperson:

Wurden andere Sachkundige im Unternehmen benannt? (Diese Frage muss zwingend beantwortet werden, wenn z. B. mit Gefahrstoffen umgegangen werden soll.)

Nach Vorschrift Name Telefon

  1. Unterweisungen

Wie oft werden diese durchgeführt (viertel-, halb- oder jährlich)

Ist sichergestellt, dass alle Beschäftigten an den Unterweisungen teilnehmen können?

Werden Nachbelehrungen bei Bedarf durchgeführt?
Werden spezifische Unterweisungen durchgeführt, die auf die Gegebenheiten der Auftragge- ber abgestimmt sind?

Werden praktische Übungen durchgeführt (z. B. richtig Heben und Tragen, Verwendung PSA)?

Ist sichergestellt, dass ausländische Beschäftigte die Inhalte der Unterweisungen verstehen können?

Werden Unterweisungen schriftlich dokumentiert?

Bearbeiterin GWC GmbH: Janett Langsam – Sicherheitsfachkraft GWC

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4 Fragebogen zur Unternehmensorganisation (Bitte nur Zutreffendes ausfüllen.)

  1. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (Diese Frage muss zumindest bei den Pflichtuntersu- chungen beantwortet werden.)

Ist ein Betriebsarzt bestellt? Name:

Anschrift:

Sind Pflichtuntersuchungen vorgesehen?

Wenn „ja“ – welche?

Sind Angebotsuntersuchungen vorgesehen?

Wenn „ja“ – welche?

Sind Eignungsuntersuchungen vorgesehen?

Wenn „ja“ – welche?

Sind Wunschuntersuchungen vorgesehen?

Wenn „ja“ – welche?

  1. Gefährdungsbeurteilungen (Diese Frage muss zwingend beantwortet werden.)

Liegen im Unternehmen Gefährdungsanalysen für alle am Bau durchgeführten Tätigkeiten vor?

Liegt im Unternehmen die Gefährdungsanalyse für den Umgang mit Gefahrstoffen vor?

Liegen im Unternehmen die Gefährdungsanalysen für die verwendeten Arbeitsmittel vor?

Wurden daraus Arbeitsschutzmaßnahmen abgeleitet?

Wurde daraus abgeleitet, welche PSA zur Verfügung gestellt wird?

Wenn „ja“ – welche?

Bearbeiterin GWC GmbH: Janett Langsam – Sicherheitsfachkraft GWC

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5 Fragebogen zur Unternehmensorganisation (Bitte nur Zutreffendes ausfüllen.)

Wurden daraus Prüffristen für die Arbeits- und Betriebsmittel abgeleitet? (Diese Frage muss zwingend beantwortet werden.)

Wenn „ja“ – in welchen Abständen?

Elektrische Betriebsmittel: (Hinweis: Der AG legt Wert darauf, dass Leitern, die auf seiner Baustelle zum Einsatz kommen, mit einer Prüfplakette verse- hen sind.)

Leitern: (Hinweis: Der AG legt Wert darauf, dass Leitern, die auf seiner Bau- stelle zum Einsatz kommen, mit einer Prüfplakette versehen sind.)

Fallschutzmittel:

Schweißtechnik:

Hebezeuge:

Werden diese eingehalten?

Gibt es die entsprechenden Prüfnachweise?

  1. Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe/Brandbekämpfung

Sind ausreichend Feuerlöscher im Unternehmen vorhanden?

Werden diese regelmäßig geprüft?

Sind Erste-Hilfe-Mittel vorhanden (Verbandskästen, Mittel zur Alarmierung)?

  1. Zulassungen/Berechtigungen

Liegen Zulassungen/Berechtigungen vor?

Rohrleitungsbau:

Schweißarbeiten:

Asbestsanierung (fest gebunden):

Asbestsanierung (leicht gebunden):

Bearbeiterin GWC GmbH: Janett Langsam – Sicherheitsfachkraft GWC

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6 Fragebogen zur Unternehmensorganisation (Bitte nur Zutreffendes ausfüllen.)

Schweißerpässe:

Berechtigungsschein Kran:

Berechtigungsschein Hebezeuge:

  1. Sonstiges

Wie erfolgt der Umgang/die Lagerung von wassergefährlichen Stoffen?

Sind die dafür genutzten Lagereinrichtungen richtig und ausreichend gekennzeichnet?

Wie erfolgt die zeitlich befristete Lagerung von Abfällen?

Können durch zeitlich befristete Materiallagerungen Geruchsbelästigungen/ Luftverunreinigun- gen entstehen?

Wie erfolgt die Lagerung von Luft- und Sauerstoff-Flaschenbatterien?

  1. Unfallstatistik

davon > 3 Kalendertage Arbeitsunfähigkeit:

davon < 3 Kalendertage Arbeitsunfähigkeit:

  1. Referenzen
Objekt:Jahr:
Tätigkeiten:

Bearbeiterin GWC GmbH: Janett Langsam – Sicherheitsfachkraft GWC

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7 Fragebogen zur Unternehmensorganisation (Bitte nur Zutreffendes ausfüllen.)

Objekt:Jahr:
Tätigkeiten:
Objekt:Jahr:
Tätigkeiten:

Mit seiner Unterschrift bestätigt der Unternehmer, dass er alle in den vorgenannten Punkten abgefragten Dokumente/Nachweise – sofern zutreffend – jederzeit auf Verlangen des AG vorlegen kann und wird. Bindet das Unternehmen Sub-Unternehmer ist der Hauptauftragnehmer dafür verantwortlich, die vorgenannten Punkte zu prüfen und der GWC den Namen der Sicherheitsfachkraft des Sub-Unternehmens zu benennen.

…………………………………... ………………………………………………. Ort, Datum Unterschrift des Unternehmers/ Firmenstempel

Hinweise zum Datenschutz:

Die Fragebögen sowie die Angaben zur Sicherheitsfachkraft werden für das jeweilige Jahr im Bereich Be- triebssicherheit der GWC GmbH digital aufbewahrt. Tabellarisch erfasst und anderen Mitarbeitern zugänglich gemacht werden lediglich der Firmenname, die E-Mail-Adresse sowie ein Vermerk zur Sicherheitsfachkraft (Unternehmermodell, interne oder externe SiFa). An Hand dieser Liste können Mitarbeiter(innen), die mit Ausschreibung und Vergabe befasst sind, prüfen, wer für das laufende Jahr die Angaben zur Organisation des GAB bereits vollständig erbracht hat.

Der Fragebogen wird nach einem Jahr gelöscht, die Liste neu erstellt.

Werden Firmen bei Baumaßnahmen beauftragt, die den Einsatz eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzko- ordinators erforderlich machen, erhält dieser eine Kopie des Fragebogens, damit er Kenntnis hat, wer sein Ansprechpartner ist, welche Prüffristen festgelegt sind usw. Die Unterlagen werden durch ihn nach Abschluss der Baumaßnahme vernichtet.

Bearbeiterin GWC GmbH: Janett Langsam – Sicherheitsfachkraft GWC

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8 Fragebogen zur Unternehmensorganisation (Bitte nur Zutreffendes ausfüllen.)

Anlage

Im Folgenden finden Sie einen kurzen Hinweis auf die entsprechenden Rechtsvorschriften zur Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit bzw. Sicherheitsfachkräften.

Auszug aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

Vollzitat:

"Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom 12. Dezember 1973 (BGBl. I S. 1885), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 5 des Gesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 868) geändert worden ist"

Erster Abschnitt

§ 1 Grundsatz

Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Damit soll erreicht werden, daß

  1. die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften den besonderen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden,
  2. gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verwirklicht werden können,
  3. die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen.

Dritter Abschnitt Fachkräfte für Arbeitssicherheit

§ 5 Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit

(1) Der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf

  1. die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren,
  2. die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer und die Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft,
  3. die Betriebsorganisation, insbesondere im Hinblick auf die Zahl und Art der für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen,
  4. die Kenntnisse und die Schulung des Arbeitgebers oder der nach § 13 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlichen Personen in Fragen des Arbeitsschutzes.

Auszug aus der DGUV Vorschrift 2 Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssi- cherheit“

Hinweis: Die DGUV Vorschrift 2 ist eine für Berufsgenossenschaften und Unfallkassen einheitliche und gleichlautende Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Die Vorschrift definiert die Pflichten von Unternehmerinnen und Unternehmern zur betrieblichen Betreuung durch Betriebsärztin- nen und -ärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Bearbeiterin GWC GmbH: Janett Langsam – Sicherheitsfachkraft GWC

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9 Fragebogen zur Unternehmensorganisation (Bitte nur Zutreffendes ausfüllen.)

§ 2 Bestellung

(1) Der Unternehmer hat Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der in den §§ 3 und 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes bezeichneten Aufgaben schriftlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu bestellen. Der Unternehmer hat dem Unfallversicherungsträger auf Verlangen nachzuweisen, wie er die Verpflichtung nach Satz 1 erfüllt hat. (2) Bei Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten richtet sich der Umfang der betriebsärztlichen und sicher- heitstechnischen Betreuung nach Anlage 1. (3) Bei Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten gelten die Bestimmungen nach Anlage 2. (4) Abweichend von den Absätzen 2 und 3 kann der Unternehmer nach Maßgabe von

• Anlage 3 ein alternatives Betreuungsmodell wählen, wenn er aktiv in das Betriebs- geschehen eingebunden ist …

Das wäre dann z. B. das Unternehmermodell. Ein Schulungsnachweis sieht dann in etwa so aus:

Sie können sich aber auch vom Arbeitssicherheitstechnischen Dienst der BG betreuen lassen, aber die wenigsten Firmen holen sich das Kontrollorgan freiwillig in die Firma.

Gerade für kleine Firmen bietet sich eine externe SiFa an.

Die Grundbetreuungszeiten sind in der DGUV Vorschrift 2 Seite 20 zu finden. Hier der Auszug für Planungs- und Ingenieurbüros.

Ein Sicherheitsbeauftragter (SIB) ist nicht vergleichbar mit einer Sicherheitsfachkraft (SiFa)

Die Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten werden von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in der DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention, § 20 “Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauf- tragten” festgelegt. In der Vorschrift sind alle Regelungen zur Bestellung sowie den Aufgaben und Pflichten von Sicherheitsbeauftragten definiert. In der Regel hat man ab 20 Beschäftigte einen SIB.

§ 20 Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten

(1) In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Berücksichti- gung der im Unternehmen bestehenden Verhältnisse hinsichtlich der Arbeitsbedingungen, der Arbeits- umgebung sowie der Arbeitsorganisation Sicherheitsbeauftragte in der erforderlichen Anzahl zu bestel- len. Kriterien für die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten sind:

 Im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren,  Räumliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,  Zeitliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,  Fachliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,  Anzahl der Beschäftigten.

Bearbeiterin GWC GmbH: Janett Langsam – Sicherheitsfachkraft GWC

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10 Fragebogen zur Unternehmensorganisation (Bitte nur Zutreffendes ausfüllen.)

Die Rolle der/des Sicherheitsbeauftragten wird ehrenamtlich ausgeführt. Das heißt, die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten werden neben der üblichen Tätigkeit übernommen. Deshalb bestimmt die intrinsische Motivation maßgeblich das Engagement für diese freiwillige Aufgabe. Ein gewisses Verantwortungsbewusstsein und eine vorbildliche Verhaltens- und Arbeitsweise sollten bei der Auswahl eines geeigneten Kollegen für diese Position berücksichtigt werden.

Ihre/seine Aufgaben sind im Wesentlichen 4 Aufgabenbereiche:

  1. Aufnahme, Meldung, Beseitigung von Mängeln an Maschinen oder arbeitsbedingten Gesund- heitsgefahren
  2. Beobachtung des Unfallgeschehens im Zuständigkeitsbereich
  3. Unfall /Beinahe-Unfall/Vorfälle im Zuständigkeitsbereich (ggf. Mitwirkung bei der Ersten Hilfe) mit untersuchen
  4. Regelmäßige Inaugenscheinnahme der Arbeitsplätze, Einrichtungen und Verkehrswege

Der Sicherheitsbeauftragte trägt keine formale Verantwortung für die Sicherheit seiner Kollegen.

Bearbeiterin GWC GmbH: Janett Langsam – Sicherheitsfachkraft GWC

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