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Vergabeunterlagen_VST-231/2026/Wi 29 von 98
| Firma/Bieter | Vergabe-Nr. VST-231/2026/Wi |
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| Datum |
Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14Abs. 2 undAbs. 4 TVergG LSA) Stand:18.11.2025 Für den Fallder Übertragung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen bei derAusführung des öffentlichenAuftrags auf Nachunternehmer verpflichte ichmich/verpflichten wiruns, dem öffentlichen Auftraggeber beiAngebotsabgabe dieNachunternehmer schriftlich oder elektronisch zu benennen. Diesgiltentsprechend für die nachträgliche Beauftragung oder den Wechsel eines Nachunternehmers.
Ich erkläre/Wirerklären nach § 14Abs. 2TVergG LSAeine Beauftragung von Nachunternehmern und/ oder Verleihernerfolgt nur, wenn diese ihrenArbeitnehmern mindestensdie Arbeitsbedingungen gewähren, dieich/wir selbst einzuhalten verspreche/versprechen. Diese Verpflichtung gilt ausschließlich für Leistungen, die im Inland erbracht werden.
Ich werde/Wir werden dieschriftliche Übertragung der Verpflichtung und ihreEinhaltung durch die beteiligten Nachunternehmer und/oder Verleiher sicherstellen und demöffentlichenAuftraggeber auf Verlangen nachweisen.
Ich verpflichte mich/Wir verpflichtenunsnach §14Abs. 4TVergG LSAfür den Fallder Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer,
- bevorzugt kleine und mittlereUnternehmen zu beteiligen, soweit esmit der vertragsgemäßen Ausführung desAuftragszu vereinbaren ist,
- Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dasses sich um einen öffentlichenAuftrag handelt,
- bei der Weitergabe von Bauleistungen an NachunternehmerTeil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) und bei der Weitergabe von DienstleistungenTeil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) zum Vertragsbestandteilzu machen und
- den Nachunternehmernkeine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen demAuftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart sind.
Soll dieAusführung einesTeilsdesöffentlichenAuftrags über dieErbringung von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden, so werde ich/werden wir vor der Auftragserteilung auch die auf den Nachunternehmer lautenden Nachweise und Erklärungen nach § 16Abs. 2TVergG LSAvorlegen.
Ich binmir/Wirsind unsbewusst, dass dieNichtabgabe oder verspäteteAbgabe oder dieAbgabe einer unvollständigen oder ersichtlich falschen Erklärung zumAusschlussdesAngebotesvon der Wertung nach § 8Abs. 5TVergG LSAbzw. §16Abs. 2TVergG LSAführen kann.
Soweit eine Benennung von Nachunternehmern nachAuftragserteilung zulässig ist, werde ich/werden wir dieerforderlichen Nachweiseund Erklärungen nach § 16Abs. 1TVergG LSAbei der Benennung vorlegen.
Ort,Datum Unterschrift,Firmenstempel
Sofern die Verpflichtungserklärung in Textform nach § 126b BGB mithilfe elektronischer Mittel übermittelt wird:
Ort,Datum Nameder/desErklärendeninTextform(NamedernatürlichenPerson, diedieErklärungabgibt,inDruckbuchstaben)
Firmenname
024030PDF 11.25 (Version1)Vordruckstelle-electronic-formular-design