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06_Eigenerklärung NU TVergG LSA.pdf

Malerarbeiten im Haus 1 des Domgymnasiums in Merseburg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.10.2026, 11:30 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Vergabeunterlagen_VST-231/2026/Wi 29 von 98

Firma/BieterVergabe-Nr. VST-231/2026/Wi
Datum

Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14Abs. 2 undAbs. 4 TVergG LSA) Stand:18.11.2025 Für den Fallder Übertragung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen bei derAusführung des öffentlichenAuftrags auf Nachunternehmer verpflichte ichmich/verpflichten wiruns, dem öffentlichen Auftraggeber beiAngebotsabgabe dieNachunternehmer schriftlich oder elektronisch zu benennen. Diesgiltentsprechend für die nachträgliche Beauftragung oder den Wechsel eines Nachunternehmers.

Ich erkläre/Wirerklären nach § 14Abs. 2TVergG LSAeine Beauftragung von Nachunternehmern und/ oder Verleihernerfolgt nur, wenn diese ihrenArbeitnehmern mindestensdie Arbeitsbedingungen gewähren, dieich/wir selbst einzuhalten verspreche/versprechen. Diese Verpflichtung gilt ausschließlich für Leistungen, die im Inland erbracht werden.

Ich werde/Wir werden dieschriftliche Übertragung der Verpflichtung und ihreEinhaltung durch die beteiligten Nachunternehmer und/oder Verleiher sicherstellen und demöffentlichenAuftraggeber auf Verlangen nachweisen.

Ich verpflichte mich/Wir verpflichtenunsnach §14Abs. 4TVergG LSAfür den Fallder Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer,

  1. bevorzugt kleine und mittlereUnternehmen zu beteiligen, soweit esmit der vertragsgemäßen Ausführung desAuftragszu vereinbaren ist,
  2. Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dasses sich um einen öffentlichenAuftrag handelt,
  3. bei der Weitergabe von Bauleistungen an NachunternehmerTeil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) und bei der Weitergabe von DienstleistungenTeil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) zum Vertragsbestandteilzu machen und
  4. den Nachunternehmernkeine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen demAuftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart sind.

Soll dieAusführung einesTeilsdesöffentlichenAuftrags über dieErbringung von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden, so werde ich/werden wir vor der Auftragserteilung auch die auf den Nachunternehmer lautenden Nachweise und Erklärungen nach § 16Abs. 2TVergG LSAvorlegen.

Ich binmir/Wirsind unsbewusst, dass dieNichtabgabe oder verspäteteAbgabe oder dieAbgabe einer unvollständigen oder ersichtlich falschen Erklärung zumAusschlussdesAngebotesvon der Wertung nach § 8Abs. 5TVergG LSAbzw. §16Abs. 2TVergG LSAführen kann.

Soweit eine Benennung von Nachunternehmern nachAuftragserteilung zulässig ist, werde ich/werden wir dieerforderlichen Nachweiseund Erklärungen nach § 16Abs. 1TVergG LSAbei der Benennung vorlegen.

Ort,Datum Unterschrift,Firmenstempel

Sofern die Verpflichtungserklärung in Textform nach § 126b BGB mithilfe elektronischer Mittel übermittelt wird:

Ort,Datum Nameder/desErklärendeninTextform(NamedernatürlichenPerson, diedieErklärungabgibt,inDruckbuchstaben)

Firmenname

024030PDF 11.25 (Version1)Vordruckstelle-electronic-formular-design

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