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Leistungsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Bauvorhaben
Medizinische Universität Lausitz - Carl Thiem Haus 7 Ebene 1 Ost Bibliothek
Leistung (LV)
04
Los B/4 Tapezier-, Maler-, Lackierarbeiten
Zusätzlich zur PDF-Datei ist das LV auch als Austausch- datei im Format GAEB 90/XML 3.2/3.3 (Datenart D83) beigefügt
Die Angebotsabgabe ist zusätzlich im Format GAEB 84 erwünscht.
Mehrwertsteuer Währung 19,00 % EUR
Seiten ohne Anlage(n)
Seiten: 23
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Inhaltsverzeichnis
04 LV Los B/4 Tapezier-, Maler-, Lackierarbeiten Nr. Bezeichnung Seite
Deckblatt des Leistungsverzeichnisses 1
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN 3
01 GEWERK BAUSTELLENEINRICHTUNG 5
01.01 Titel Baustelleneinrichtung für die eigene Leistung 5
02 GEWERK MALERARBEITEN 6
Technische Vorbemerkung - Maler- und Lackierarbeiten 6
02.01 Titel Vorbereitende Arbeiten 12
02.02 Titel Beschichtungen, Innenbereich 16
02.03 Titel Lackierarbeiten 18
02.04 Titel Sonstige Leistungen 19
03 GEWERK DOKUMENTATION UND STUNDENLOHN 20
03.01 Titel Dokumentation 20
03.02 Titel Stundenlohnarbeiten 22
Zusammenfassung der Gliederungspunkte 23
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04 LV Los B/4 Tapezier-, Maler-, Lackierarbeiten
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
- Ausführungsbereich Der Ausführungsbereich der nachfolgend beschriebenen Dienstleistungen befindet sich auf dem Gelände der Medizinischen Universität Lausitz - Carl Thiem (MUL-CT).
Für die Baustelleneinrichtung stehen Geländeflächen nördlich und südlich des Hauses 7 im Berich Giebel Ost zur Verfügung. Die Ebene 1 befindet sich ca. 0,50 m über Gelände Nord (Zufahrt von Leipziger Straße) bzw. ca. 3,80 m über Gelände Süd.
Die ausgeschriebenen Arbeiten beinhalten folgende Leistungen: 200 m2 Spachtelarbeiten Q3 einschl.Grundierung 250 m2 Malervlies 540 m2 Wandbeschichtung Dispersion NAK2 weiß 365 m2 Wandbeschichtung Dispersion HBW 60-65 als Zulage 355 m2 Deckenbeschichtung Dispersion 25 Stk Eckschutzwinkel Edelstahl 50x50x2 mm Länge 2 m
Während der Baumaßnahme ist der Klinikbetrieb auf dem Krankenhausgelände des MUL-CT weiterhin vollständig und ohne Einschränkung zu gewährleisten. Daraus resultierende Erschwernisse in der Ausführung, wie eventuelle Arbeitszeitverlagerung oder Kurzarbeitszeit, sind kalkulatorisch zu berücksichtigen. Alle Baumaßnahmen haben sich dem Klinikbetrieb unterzuordnen, d. h. es sind die Baustellenordnung sowie die "Verhaltensregeln auf dem Gelände des MUL-CT" als Bestandteil der Baustellenordnung einzuhalten. Feuerwehr- und Krankentransportzufahrten sowie Feuerwehr- und Krankentransportstellplätze sind generell freizuhalten und müssen jederzeit befahrbar sein.
HINWEISE ZUM HUBSCHRAUBERLANDEPLATZ
Auf dem Dach Haus 8 ist die Plattform-Hubschrauberlandeplatz in Betrieb. Die Plattform in Höhe von OK + 17,65 m ragt über das Gebäude 8 in nördlicher Richtung hinaus, ca. 1,50 m bis hinter die Achse 11 von Haus 5. Frequenz: 150 Anflüge pro Monat! OK Dach Technikzentrale Ebene 4 = + 14.01 m. Sollte der AN für die Ausführung seiner Leistungen ein Hebezeug nutzen, ist zwingend zu beachten, dass der Ausleger des Hebezeuges die Höhe der Plattform nicht übersteigen darf. Grundsätzlich ist die Stellung eines Hebezeuges jeglicher Art durch das Krankenhaus genehmigen zu lassen. Der Antrag und die Genehmigungseinholung der Hebezeugaufstellung, bei der Luftfahrtbehörde ist Sache des Auftragnehmers. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Lagerung von leichtem Material, Zwischenlagerung Schutt, etc. nur durch besondere Maßnahmen möglich ist, da beim An- und Abflug der Hubschrauber extreme Luftwirbel entstehen. Sämtliche Erschwernisse oder Leistungen die durch die hier beschriebenen Umstände entstehen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Der Bauherr setzt voraus, dass sich der Bieter vor Kalkulation und Abgabe eines Angebotes von den betreffenden Leistungsgegenstand und den örtlichen Gegebenheiten umfassend vor Ort informiert haben.
- Lärmschutz Die Arbeiten werden in und neben besonders empfindlichen Klinikbereichen ausgeführt. Zur Vermeidung von Störungen des Krankenhausbetriebes durch Baulärm sind folgende Immissionswerte einzuhalten:
- 85 dB (A) tagsüber 7.00 - 19.00 Uhr
- 35 dB nachts (nur in Ausnahmefällen)
- Nachtruhe 19.00 - 7.00 Uhr Ruhezeiten: Mittags 13.00 -14.00 Uhr (Untersagung von geräuschintensiven Arbeiten)
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04 LV Los B/4 Tapezier-, Maler-, Lackierarbeiten
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
Es gilt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV). Der AN hat die Baustelle so zu betreiben, dass die Forderungen zum Schutz gegen Baulärm eingehalten werden. Allgemein kann nur mit besonders schallgedämpften Maschinen und geräuscharmen Verfahren gearbeitet werden. Besondere Lärmquellen im Freien sind schalldämpfend einzuhausen. Es sind möglichst Baumaschinen einzusetzen, die mit dem blauen "Umweltengel" gekennzeichnet sind. Alle lärmintensiven Arbeiten sind der Bauleitung mind. 4 Tage vor Ausführung anzuzeigen. Durch die Bauleitung erfolgt die Abstimmung mit dem AG zur terminlichen Einordnung der betreffenden Leistungen. Die betreffenden Bauleistungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch den AG durchzuführen. Der Baustellenverkehr / innerbetrieblicher Verkehr darf 10 km/h nicht überschreiten.
-
Arbeitszeitunterbrechung Die Begrenzung der Ausfallzeiten infolge klinikbedingter Situationen (Anweisung durch den AG oder durch das ärztliche Personal) die sich aus dem Klinikbetrieb ergeben (insbesondere Not- und Katastropheneinsätze) erfolgt auf 1 Stunde pro Woche und ist als Risikopauschale in den EP mit einzukalkulieren. Jede darüberhinausgehende Ausfallstunde, die nicht durch Verschulden des AN entsteht, ist vergütungsfähig (Vergütung nur mit Bestätigung der Stunden durch den Bauleiter und AG). Arbeitszeitverlagerung lärm- und staubintensiver Arbeiten sind in den EP mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Ansonsten gelten für Arbeitszeiten die Regelungen aus den "Verhaltensregeln auf dem Gelände des MUL-CT".
-
Stundenlohnarbeiten Bei Ausführung von Leistungen, die nicht Bestandteil dieses Leistungsverzeichnissses sind aber zur vertraglichen Erfüllung dienen und auf Anordnung oder mit Zustimmung des Auftraggebers auszuführen sind, werden nachstehend angebotene Verrechnungssätze gegen Nachweis vergütet. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Stundenlohnarbeiten vor Ausführung beim AG anzuzeigen sind und nur mit vorheriger Freigabe druch den AG auszuführen sind. Anzubieten sind für die jeweilige Arbeitskraft Verrechnungssätze, in denen unaufgegliedert
- Lohn- lohngebundene Kosten und
- betriebliche Gemeinkosten (einschließlich Fahrkosten zur Baustelle) enthalten sind. Zuschläge für Überstunden (Mehrarbeit, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit) sind in die Verrechnungssätze nicht einzubeziehen, sondern gesondert nachzuweisen. Auf Stundennachweislisten sind anzugeben:
- Name des Ausführenden
- Datum, Uhrzeit von-bis
- Art der ausgeführten Leistung
- Stempel und Unterschrift der Firma
- Stempel und Unterschrift des Bauleiters / des Auftraggebers
-
Dienstleistungsbereich Das Gelände ist von der Leipziger Straße aus zu bedienen. Tägliches An- und Abmelden bei der Servicesteuerung (ehemals Dispatcher) gehört zur Pflicht des Auftragnehmers.
-
Baustellenordnung Die Baustellenordnung gehört zu den Vertragsunterlagen. Preislich relevante Angaben aus der Baustellenordnung sind mit einzukalkulieren (berechtigen nicht zu einem gesonderten Vergütungsanspruch).
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04 LV Los B/4 Tapezier-, Maler-, Lackierarbeiten 01 GEWERK BAUSTELLENEINRICHTUNG
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
01 GEWERK BAUSTELLENEINRICHTUNG
01.01 Titel Baustelleneinrichtung für die eigene Leistung
01.01.10 Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle Einrichten und Räumen der Baustelle; Vorhalten der Baustelleneinrichtung für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen.
Ein Sanitärcontainer wird durch den AG gestellt und kann kostenfrei genutzt werden.
Die Baustellenordnung gehört zu den Vertragsunterlagen. Preislich relevante Angaben aus der Baustellenordnung sind mit einzukalkulieren (berechtigen nicht zu einem gesonderten Vergütungsanspruch).
Räume als Pausenräume oder Materiallager im Baustellenbereich stehen nicht zur Verfügung.
Fahrzeug-Stellplätze stehen im Bereich der BE nur im Ausnahmefall zur Verfügung. Auf Antrag kann ein klinikinterner Parkplatz genutzt werden. Der Fußweg bis zur Baustelle beträgt bis 300 m.
BE wird nur einmalig gewährt.
1psch GP ............................
Summe Titel 01.01 Baustelleneinrichtung für die eigene Leistung, Netto: ...............................
Summe GEWERK 01 BAUSTELLENEINRICHTUNG, Netto: ...............................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 09.10.2026 - Seite 5
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04 LV Los B/4 Tapezier-, Maler-, Lackierarbeiten 02 GEWERK MALERARBEITEN
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
02 GEWERK MALERARBEITEN
- Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. DIN EN 1504-2 Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken – Definitionen, Anforderungen, Qualitätsüberwachung und Beurteilung der Konformität – Teil 2: Oberflächenschutzsysteme für Beton DIN EN ISO 4628 Normenreihe: Beschichtungsstoffe – Beurteilung von Beschichtungsschäden – Bewertung der Menge und der Größe von Schäden und der Intensität von gleichmäßigen Veränderungen im Aussehen VDI 6202 Blatt 10 Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen – Asbest in Bauschutt, Recycling- und Bodenmaterial AGI-Arbeitsblatt K 10 Schutz von Beton Oberflächenbehandlung; Imprägnierung, Versiegelung, Beschichtung Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI) AGI-Arbeitsblatt S 20-1 Schutz von Baukonstruktionen mit Beschichtungssystemen gegen chemische Angriffe (Säureschutzbau). – Anforderungen an den Untergrund Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI) AGI-Arbeitsblatt S 20-2 Schutz von Baukonstruktionen mit Beschichtungssystemen gegen chemische Angriffe (Säureschutzbau). – Beschichtungssysteme Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI) AGI-Arbeitsblatt S 20-3 Schutz von Baukonstruktionen mit Beschichtungssystemen gegen chemische Angriffe (Säureschutzbau). – Ausführungsdetails Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI) BFS Merkblatt Nr. 1 Beschichtung/Instandhaltung von Betonaußenflächen Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BFS Fachregel Nr. 2 Kalksandstein-Sichtmauerwerk – Hydrophobierungen, Imprägnierungen und Beschichtungen Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BFS Merkblatt Nr. 3 Beschichtungen für Balkone, Loggien und Laubengänge sowie vergleichbar genutzte Flächen aus Beton mit oder ohne Estrich Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BFS Merkblatt Nr. 4 Zinkstaubbeschichtungen Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BFS Merkblatt Nr. 5 Beschichtungen auf Zink und verzinktem Stahl Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BFS Merkblatt Nr. 6 Beschichtungen auf Bauteilen aus Aluminium Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
- Fortsetzung auf nächster Seite -
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 09.10.2026 - Seite 6
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04 LV Los B/4 Tapezier-, Maler-, Lackierarbeiten
02 GEWERK MALERARBEITEN
Technische Vorbemerkung - Maler- und Lackierarbeiten
BFS Merkblatt Nr. 7 Prüfrichtlinien für Wandbekleidungen vor, bei und nach der Verarbeitung Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BFS Merkblatt Nr. 8 Innenbeschichtungen, Tapezier- und Klebearbeiten auf Betonflächen Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BFS Merkblatt Nr. 9 Beschichtungen auf mineralischen und pastösen Außenputzen Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BFS Merkblatt Nr. 10 Beschichtungen, Tapezier- und Klebearbeiten auf Innenputz Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BFS Merkblatt Nr. 11 Beschichtungen, Tapezier- und Klebearbeiten auf Porenbeton Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BFS Merkblatt Nr. 12 Oberflächenbehandlung von Gipsplatten (Gipskartonplatten) und Gipsfaserplatten Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BFS Merkblatt Nr. 13 Beschichtungen auf Ziegel-Sichtmauerwerk Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BFS Merkblatt Nr. 14 Beschichtungen von Platten aus Faserzement und Asbestzement Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BFS Merkblatt Nr. 15 Brandschutzbeschichtungen auf Holz, Holzwerkstoffen und Stahlbauteilen Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BFS Merkblatt Nr. 17 Beschichtungen, Tapezier- und Klebearbeiten auf massiven Gips-Wandbauplatten Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BFS Merkblatt Nr. 18 Beschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffen im Außenbereich Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BFS Fachregel Nr. 19 Risse in Außenputzen – Beschichtung und Armierung Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BFS Merkblatt Nr. 19.1 Risse in unverputztem und verputztem Mauerwerk, in Gipskartonplatten und ähnlichen Stoffen auf Unterkonstruktionen; Ursachen und Bearbeitungsmöglichkeiten Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BFS Merkblatt Nr. 20 Baustellenübliche Prüfungen zur Beurteilung des Untergrundes für Beschichtungs- und Tapezierarbeiten Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BFS Fachregel Nr. 20.1 Baustellenübliche Untergrundprüfungen bei Putzarbeiten Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BFS Merkblatt Nr. 22 Beschichtungen auf Kunststoff im Hochbau Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BFS Fachregel Nr. 24 Überarbeitung von industriell beschichteten Bauteilen Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BFS Fachregel Nr. 25 Farbübereinstimmungen und Farbabweichungen – Beurteilung Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
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04 LV Los B/4 Tapezier-, Maler-, Lackierarbeiten
02 GEWERK MALERARBEITEN
Technische Vorbemerkung - Maler- und Lackierarbeiten
BFS Merkblatt Nr. 26 Farbveränderung von Beschichtungen im Außenbereich Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) IVD-Fachinformation zu Merkblatt Nr. 14 Fachinformation zu Merkblatt Nr. 14: Dichtstoffe und Schimmelpilzbefall. Ursachen – Vorbeugung – Sanierung Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 20 Fugenabdichtung an Holzbauteilen und Holzwerkstoffen. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 21 Elastische Fugenabdichtungen im Lebensmittelbereich Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 22 Anschlussfugen im Stahl- und Aluminium-Fassadenbau sowie konstruktiven Glasbau. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 23 Abdichtungen von Fugen und Anschlüssen an Naturstein Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 24 Fugenabdichtung mit spritzbaren Dichtstoffen und vorkomprimierten Dichtungsbändern sowie Montageklebstoffen im Wintergartenbau Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 27 Abdichten von Anschluss- und Bewegungsfugen an der Fassade mit spritzbaren Dichtstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 28 Sanierung von defekten Fugenabdichtungen an der Fassade Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 30 Montageklebstoffe für Klebungen und Abdichtungen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) Merkblatt 2 Verspachtelung von Gipsplatten Oberflächengüten Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt 2.1 Verspachtelung von Gipsfaserplatten Oberflächengüten Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten RAL-GZ 841 Anti-Graffiti. Graffitientfernung und Graffitiprophylaxe – Gütesicherung Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. VFF Merkblatt AL.02 Visuelle Beurteilung von organisch beschichteten (lackierten) Oberflächen auf Aluminium Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt HO.01 Klassifizierung von Beschichtungen für Holzfenster, -Haustüren und -Fassaden Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt HO.03 Anforderungen an Beschichtungssysteme für die werksseitige Beschichtung von Holz- und Holz-Metall-Fenstern, -Haustüren und -Fassaden Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt HO.04 Holzfenster und Haustüren: Empfehlungen zur Qualitätssicherung von Beschichtungssystemen Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
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04 LV Los B/4 Tapezier-, Maler-, Lackierarbeiten
02 GEWERK MALERARBEITEN
Technische Vorbemerkung - Maler- und Lackierarbeiten
VFF Merkblatt HO.05 Richtlinie zur visuellen Beurteilung einer fertigbehandelten Oberfläche bei Holzfenstern und -Außentüren Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt HO.12 Werterhaltungsmaßnahmen für Beschichtungen auf maßhaltigen Außenbauteilen aus Holz Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt ST.01 Beschichten von Stahlteilen im Metallbau Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt ST.02 Visuelle Beurteilung von organisch beschichteten (lackierten) Oberflächen auf Stahl Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) WTA-Merkblatt 2-5-97/D Anti-Graffiti-Systeme Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) WTA-Merkblatt 2-8-04/D Bewertung der Wirksamkeit von Anti-Graffiti-Systemen (AGS) Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) WTA-Merkblatt 2-12-13/D Fassadenanstriche für mineralische Untergründe in der Bauwerkserhaltung und Baudenkmalpflege Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) WTA-Merkblatt 3-17-10/D Hydrophobierende Imprägnierung von mineralischen Baustoffen Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) WTA-Merkblatt 8-3-22/D Fachwerkinstandsetzung nach WTA III: Ausfachungen von Sichtfachwerk Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) WTA-Merkblatt 8-6-20/D Fachwerkinstandsetzung nach WTA VI: Beschichtungen von Sichtfachwerkfassaden – Ausfachungen/Putze Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) WTA-Merkblatt 8-7-20/D Fachwerkinstandsetzung nach WTA VII: Beschichtungen von Sichtfachwerkfassaden – Holz Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA)
-
Angaben zur Baustelle Allgemeine Angaben Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: Erdgeschoß, ca. 0,5 m über OK Gelände
-
Angaben zu Stoffen und Bauteilen Dokumentation: Es ist eine Dokumentation anzufertigen und nach Baufortschritt unaufgefordert zu übergeben. Die Übergabe erfolgt digital und mit Gliederungsverzeichnis und Ordnerstruktur. Die Dokumentation ist dem Baufortschritt gemäß fortzuschreiben. Die Dokumentation umfasst lückenlos folgende Nachweise der eingebauten Bauprodukte, Materialien und Bauarten: Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter,
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04 LV Los B/4 Tapezier-, Maler-, Lackierarbeiten
02 GEWERK MALERARBEITEN
Technische Vorbemerkung - Maler- und Lackierarbeiten
abZ, abP, Leistungserklärungen, Übereinstimmungsnachweise, Lieferscheine, Herkunftsnachweise, Umwelt-Produktdeklarationen (EPD), Reinigungsanweisungen, etc. Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine Bestätigung des Musters durch den Auftraggeber ist einzuholen. Der Auftragnehmer soll für den Beschichtungsaufbau möglichst Produkte desselben Herstellers verwenden, um das System als Ganzes zu erhalten. Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben. Als ölbeständig ausgeschriebene Beschichtungsstoffe müssen eine Zulassung für die Verwendung als Ölauffangwannenbeschichtung besitzen.
- Angaben zur Ausführung Allgemeines Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen. Nach Fertigstellung der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Liste über die verlegten Beläge, gegliedert nach Verwendungsort, Produktbezeichnung und Hersteller für spätere Nachbestellungen zu übergeben. Das Lagern von feuergefährlichen Stoffen auf der Baustelle ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Bauleitung im für die Arbeiten unbedingt notwendigen Umfang zulässig. Nach Aufforderung durch den Auftraggeber sind benutzte Räume innerhalb von drei Werktagen besenrein zu räumen. Korrosionsgefährdete Teile, die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen zuvor beschichtet werden. Der Auftragnehmer hat diese Arbeiten nach Aufforderung durch die Bauleitung vorrangig auszuführen. Als Gefahrstoffe nach der Gefahrstoffverordnung einzuordnende Anstrichstoffe und Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von Reststoffen kann die Bauleitung einen Nachweis verlangen. Lagerfähiges Restmaterial ist dem Auftraggeber für spätere Reparaturarbeiten zur Verfügung zu stellen. Restmaterial, das der Auftragnehmer nicht übernehmen will, hat er entweder zu entsorgen oder in seinen Besitz zu übernehmen. Nicht lagerfähiges Restmaterial sowie Verpackungen, Behälter, Abdeckmaterial und dergleichen hat der Auftragnehmer ebenfalls zu entsorgen. Dabei sind die einschlägigen Vorschriften über Sonderabfall einzuhalten. Der Auftraggeber kann einen entsprechenden Nachweis verlangen. Farbreste, auch wenn sie in Bezug auf Umweltschutz unbedenklich sind, dürfen nicht in die Entwässerung des Gebäudes bzw. der Außenanlagen geschüttet werden. Mit lösemittelhaltigen Abbeizmitteln entfernte Altanstriche gelten als Sonderabfall und sind entsprechend zu entsorgen. Die Arbeitstechniken für die Beschichtung sind dem Auftragnehmer freigestellt, falls die Nutzung von Räumen – auch durch andere Gewerke – nicht dagegen spricht und in der Leistungsbeschreibung keine bestimmte Technik vorgeschrieben wird. Vorhandene, ausbaubare Dichtungen an Zargen, Türen, Fenstern und dergleichen sowie demontierbare Beschläge sind vor den Arbeiten beschädigungsfrei zu entfernen und anschließend an ihren ursprünglichen Stellen wieder einzubauen. Nicht ausbaubare Dichtungen und nicht demontierbare Beschläge sind abzukleben. Bewegliche Teile sind gangbar zu halten. Abdeckungen von Schaltern, Steckdosen u. dgl. sind vor den Arbeiten beschädigungsfrei abzunehmen, rückseitig zu kennzeichnen, sicher zu lagern und nach Beendigung der Arbeiten wieder einzubauen. Können einzelne Bauteile nicht vom Auftragnehmer ausgebaut werden, ist die Bauleitung zu informieren, damit diese entweder den Ausbau und späteren Einbau durch den entsprechenden Fachunternehmer ausführen lässt oder alternativ der Abklebung statt eines
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04 LV Los B/4 Tapezier-, Maler-, Lackierarbeiten
02 GEWERK MALERARBEITEN
Technische Vorbemerkung - Maler- und Lackierarbeiten
Ausbaus zustimmt. Falls Haustechnik-Leitungen zu beschichten sind, sind sie farblich entsprechend DIN 2403 und DIN 2404 zu kennzeichnen. Mörtelreste dürfen keinesfalls überstrichen werden, sie sind vollständig zu entfernen. Vor dem Überstreichen von Dichtstoffen hat sich der Auftragnehmer Gewissheit über die Verträglichkeit der Stoffe zu verschaffen. Werden selbst Dichtstoffe verwendet, so sind sie grundsätzlich nicht zu überstreichen, sondern im entsprechenden Farbton auszuwählen. Fugen unbekannter stofflicher Grundlage sollen nicht überstrichen werden, sie sind vorher abzukleben. Einzelteile aus Holz, wie Scheuerleisten, Ortbretter u. a., erhalten die Schlussbeschichtung grundsätzlich erst nach dem Einbau.
Brandschutzbeschichtungen entfällt
Reparaturarbeiten, Sanierungsarbeiten entfällt
- Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Folgende Ausführungszeichnungen sind der Leistungsbeschreibung im Originalmaßstab beigefügt: Anlage 01 26-08-06_BE - Plan Anlage 02 26-09-09_7.G01.O - H7 E1 Ost AFU M1_50 Anlage 03 26-09-09_7.G01.O - H7 E1 Ost AFU UD-Plan M1_50 Anlage 04 26-08-03_7.S01.O - H7 E1 Ost - Schnitt Anlage 05 26-09-14_MUL-CT_H7_E1_ÜB Maler Anlage 06 26-09-07_MUL-CT_H7_E1_ÜB Kantenschutz
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04 LV Los B/4 Tapezier-, Maler-, Lackierarbeiten 02 GEWERK MALERARBEITEN
02.01 Titel Vorbereitende Arbeiten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
02.01 Titel Vorbereitende Arbeiten
02.01.10 Bodenschutz, Filzvlies Schutzmaßnahme an Bodenflächen mit PE-beschichtetem Filzvlies.
Leistungsumfang · Dokumentation von Vorschäden an der zu schützenden Bodenfläche · Abdeckung · Verkleben der Ränder · Entfernen von Abdeckung nach Ende der Malerarbeiten · Entsorgung des Schutzmaterials
Zweck: Schutz der Vorleistung Beanspruchung: durch Arbeitsausführung des AN Vorleistung: Bodenfläche Folgeleistung: Malerarbeiten
Ortsangabe: Bodenflächen in Räumen mit zu beschichtenden Wand- und Decken- flächen
Mengenansätze Bodenbelag ca. 375 m2 Fußbodenfliesen keine
1psch GP ............................
02.01.20 Abkleben von Fenster-, Tür-, Wandfliesenflächen mit PE- Folie Schutzmaßnahme an Fensterflächen mit Fensterbänken innen, Türzargen, Bestandstürblättern usw. mit PE-Folie selbstklebend.
Leistungsumfang · Dokumentation von Vorschäden an der zu schützenden Bauteilen · Abklebung · Entfernen von Abdeckung nach Ende der Malerarbeiten · Entsorgung des Schutzmaterials
Zweck: Schutz der Vorleistung Beanspruchung: durch Arbeitsausführung des AN Vorleistung: vorhandene Einbauteile Folgeleistung: Malerarbeiten
Ortsangabe: Vertikale Flächen in Räumen mit zu beschichtenden Wand- und Decken- flächen
Mengenansätze Fenster ca. 80 m2 Fensterbänke ca. 44 m, Ausladung bis 35 cm Türen 2 Stk bis 101 x 213 cm beidseitig 2 Stk 140 x 213 cm beidseitig 1 Stk 201 x 213 cm Beidseitig
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 09.10.2026 - Seite 12
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04 LV Los B/4 Tapezier-, Maler-, Lackierarbeiten 02 GEWERK MALERARBEITEN 02.01 Titel Vorbereitende Arbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ RR-Türen Bestand 1 Stk 220 x 220 cm einseitig 1 Stk 120 x 220 cm einseitig Holzglaswände 31 m2 beidseitig Wandfliesen keine
1psch GP ............................
02.01.30 Grundierung, Tiefgrund Grundierung von Wand-/Deckenflächen mit Tiefgrund.
Zweck: Verfestigung der Oberfläche und Einschränkung der Saugfähigkeit Vorleistung: gereinigte mineralische Untergründe Folgeleistung: Sachtelung Q3, Malervlies
Ortsangabe: Massivwände
150m2 EP ......................... GP ............................
02.01.40 Risse/Löcher/Fehlstellen in Putzfläche schließen, teilflächig Risse/Löcher/Fehlstellen in vorhandener Putzoberfläche teilflächig schließen.
Leistungsumfang · Risse V-förmig weiten · Verfüllung mit Spachtelmasse · Überspannung Gewebearmierung
Zweck: geschlossene Putzoberfläche Vorleistung: Putz Folgeleistung: Wandbeschichtung, Spachtelung, Malervlies zu bearb, Fläche 5 % der gesamten Fläche
Ortsangabe: Massivwandoberflächen
150m2 EP ......................... GP ............................
02.01.50 Wandspachtelung, vollflächig, PIV, Q3 Wandspachtelung, innen, vollflächig.
Leistungsbestandteile · Grundspachtelung · Scharfes Abziehen der übrigen Plattenfläche · Schleifen
Zweck: Verbesserung der Oberflächenqualität Vorleistung: grundierte glatte Beton-, geputzte MW-Wände Folgeleistung: Malervlies, Anstrich Material: Gips-Flächenspachtel C7-20-2 nach
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 09.10.2026 - Seite 13
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04 LV Los B/4 Tapezier-, Maler-, Lackierarbeiten 02 GEWERK MALERARBEITEN 02.01 Titel Vorbereitende Arbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ DIN EN 13279, Mörtelgruppe PIV Schichtdicke: bis 5 mm Oberfläche: Q3, geglättet
Ortsangabe: Massivwände als Untergrund für Malervlies Trockenbauwand Bestand
Hinweis: neue Gk-Wandflächen (auch Vorsatzschalen und Trockenputz) werden durch das Gewerk Trockenbau in Q3-Qualität übergeben
200m2 EP ......................... GP ............................
02.01.60 Leibungen, vollflächig, PIV, Q3, Zulage Flächenspachtelung Q3 wie zuvor beschrieben, jedoch Ausführung auf Leibungen, Breite bis 35 cm als Zulage, Fläche in Vorpos. enthalten
40m EP ......................... GP ............................
02.01.70 Eckschutzleisten
Eckschutzleisten passend zum System und Spachtelstärke im Bereich von Fensterleibungen und positiven Wandecken liefern und mit in den Spachtel einarbeiten.
48m EP ......................... GP ............................
02.01.80 Grundierung, Sperr-/Isoliergrund Grundierung von Wand-/Deckenflächen mit Sperr-/Isoliergrund.
Zweck: Verhinderung von späterem Durchscheinen des vorhandenen Untergrundes sowie Regulierung der Saugfähigkeit Vorleistung: gereinigte Untergründe Folgeleistung: Beschichtungsaufbau, Malervlies
Ortsangabe: nach Angabe Bauleitung
20m2 EP ......................... GP ............................
02.01.90 Grundierung, Haftgrund Grundierung von Wandflächen mit Haftgrund.
Zweck: Verbesserung der Untergrundhaftfähigkeit für nachfolgenden Beschichtungsaufbau
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04 LV Los B/4 Tapezier-, Maler-, Lackierarbeiten 02 GEWERK MALERARBEITEN 02.01 Titel Vorbereitende Arbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Vorleistung: gereinigte Untergründe, Spachtelung Q3 Folgeleistung: Malervlies
Ortsangabe: Wandflächen Massivwände und alle Wandflächen in 7.1.36 Lounge-Bereich sowie 7.1.39 Flur
250m2 EP ......................... GP ............................
02.01.100 Glas-/Malervlies, vollflächig Vollflächiges Aufbringen von rissüberdeckendem Glasvlies/Malervlies.
Zweck: diffusionsoffene, glatte Oberfläche Vorleistung: gereinigte, grundierte Untergründe Folgeleistung: Anstrich
Ortsangabe: Wandflächen Massivwände und alle Wandflächen in 7.1.36 Lounge-Bereich sowie 7.1.39 Flur
250m2 EP ......................... GP ............................
02.01.110 Leibungen, Malervlies Einbau Malervlies wie zuvor beschrieben, jedoch Ausführung auf Leibungen, Breite bis 25 cm
48m EP ......................... GP ............................
Summe Titel 02.01 Vorbereitende Arbeiten, Netto: ...............................
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04 LV Los B/4 Tapezier-, Maler-, Lackierarbeiten 02 GEWERK MALERARBEITEN
02.02 Titel Beschichtungen, Innenbereich Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
02.02 Titel Beschichtungen, Innenbereich
02.02.10 Dispersionsbeschichtung, Wand, NAK2 Wandbeschichtung, innen, mit Kunststoff-Dispersionsfarbe, in 2 Arbeitsgängen
Leistungsumfang · Anstrich
Vorleistung: Putz/GK, mit Tiefgrund und Malervlies Nassabrieb: Klasse 2, nach DIN EN 13300 Beschichtungsstoff: Dispersionsfarbe, fungizidfrei "Blauer Engel"
Farbton 0 / NAK 2 gem. Anlage 05 Übersichtsblatt RAL 9010 reinweiß
Ortsangabe: alle Wände
544m2 EP ......................... GP ............................
02.02.20 Beschichtung der Tapetentürblätter mit der Wandfarbe, als Beschichtung der Tapetentürblätter mit der Wandfarbe, als Zulage zur Vorposition. Die Türblätter sind bauseits für die Beschichtung mit Dispersionsfarbe vorbereitet
30m2 EP ......................... GP ............................
02.02.30 Farbton Hellbezugswert 60-65, als Zulage Zulage für getönte Beschichtungen mit Hellbezugswert 60-65 anstelle weißer Farbtöne.
Farbton/Ortsangabe 1 gem. Anlage 05 Zero Color System 720D Frabton G157 helle, dezente Grau-/Beige-Nuance mit dem Hex-Farbcode ca. #d7d5cc
365m2 EP ......................... GP ............................
02.02.40 Beschneiden von Farbflächen Wandbeschichtungen: exaktes, scharfkantiges und geradliniges Beschneiden (Absetzen) zwischen Flächen unterschiedlicher Farbgebung.
Die Ausführung hat absolut linear, ohne sichtbare Farbränder, Unterläufe oder Ausfransungen zu erfolgen (ggf. unter Verwendung von speziell dafür geeignetem, rückstandsfrei
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04 LV Los B/4 Tapezier-, Maler-, Lackierarbeiten 02 GEWERK MALERARBEITEN 02.02 Titel Beschichtungen, Innenbereich
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ abziehbarem Maskierungs-/Malerband bzw. durch fachgerechtes "Zuschneiden" mit dem Beschneidepinsel).
Bauteil: Wandflächen mit getönter Beschichtung am Übergang zum Randfires 10 cm unter der Decke (Randfries in Weiß RAL 9010)
150m EP ......................... GP ............................
02.02.50 Laibungsbeschichtung, Dispersion, NAK2 Laibungsbeschichtung, innen, mit Material wie Wandbeschichtung.
Leistungsumfang · Anstrich
Vorleistung: Fenster-/Türlaibung Nassabrieb: Klasse 2, nach DIN EN 13300 Beschichtung: Kunststoff-Dispersionsfarbe Laibungstiefe: bis 35 cm
85m EP ......................... GP ............................
02.02.60 Dispersionsbeschichtung, Decken/UZ, NAK2 Beschichtung Decken/Unterzüge, innen, mit Kunststoff-Dispersionsfarbe.
Leistungsumfang · Anstrich
Vorleistung: Beton/Putz/GK, grundiert Beschichtungsstoff: Dispersionsfarbe, fungizidfrei "Blauer Engel" Nassabrieb: Klasse 2, nach DIN EN 13300
Farbton Übersichtsblatt RAL 9010 reinweiß
Anteil Akustikdecken (gelocht) ca. 280 m²
Ortsangabe: siehe Anlage 4 und 5 Übersichtsblätter Maler Räume mit Angabe NAK 2
355m2 EP ......................... GP ............................
Summe Titel 02.02 Beschichtungen, Innenbereich, Netto: ...............................
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04 LV Los B/4 Tapezier-, Maler-, Lackierarbeiten 02 GEWERK MALERARBEITEN
02.03 Titel Lackierarbeiten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
02.03 Titel Lackierarbeiten
02.03.10 Lackierung, HK-Anbindung, 2x <DN40, L<1,00m Lackierung Rohrleitungen für Heizkörperanbindung mit Heizkörperlack, als Erstbeschichtung einschl. Grundierung.
Rohrdurchmesser: bis DN 40 mm Rohrlänge: bis 2-mal 1,00 m
Abrechnung nach Stk. Heizkörper
13Stk EP ......................... GP ............................
02.03.20 Plattenheizkörper Sanierung Fehlstellen Plattenheizkörper mit Fehlstellen bis 5 cm2 die Heizkörper sind für die Beschichtungsarbeiten nicht ausgebaut, wie folgt behandeln:
Teilüberholungsbeschichtung auf alter tragfähiger Innenfläche. Stahl, pulverbeschichtet. Verunreinigungen sowie arteigene, nicht ausreichend tragfähige Schichten ganzflächig entfernen. Die gereinigte Fläche ist anzulaugen oder durch Schleifen aufzurauen.
Vorhandene tragfähige Alt-Beschichtung aus Pulverbeschichtung. Eine Zwischenbeschichtung aus Alkydharzlackfarbe, lösemittelhaltig, Farbton angepasst an die Schlussbeschichtung. Schlussbeschichtung a. Alkydharzlackfarbe, lösemittelhaltig, glänzend, Farbton weiß oder leicht getönt gem. Bestand
10Stk EP ......................... GP ............................
Summe Titel 02.03 Lackierarbeiten, Netto: ...............................
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04 LV Los B/4 Tapezier-, Maler-, Lackierarbeiten 02 GEWERK MALERARBEITEN
02.04 Titel Sonstige Leistungen Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
02.04 Titel Sonstige Leistungen
02.04.10 Fugenverschluss, innen, Acryl Fugenverschluss, innen, als horizontale und vertikale Wand- und Deckenanschlüsse sowie an Türbekleidungen.
Fugenbreite: 6-8 mm i. M., Dreiecksfuge Fugendichtmasse: Acryl, überstreichbar Elastizität: Zul. Gesamtverformung (ZGV) > 20 %
300m EP ......................... GP ............................
02.04.20 Edelstahl-Eckschutz, Länge 200 cm Kantenschutz aus Edelstahlblech, L=200 cm herstellen, liefern und montieren incl. aller Hilfsmaterialien und Nebenleistungen
Material: 1.4301, Korn 240 gebürstet, Materialdicke: 2 mm
Kanten: gefast und geschliffen (keine scharfen Kanten) Längskanten leicht angekröpft für einen Wandanschluss ohne offene Fugen
1x gekantet 90 ° als gleichschenkliger Winkel 50mm Einzellängen: ca. 2.000 mm Einbau: 100 mm über OKFFB, auf Stellsockel aufgesetzt
Montage: verdeckte, nicht sichtbare Befestigung durch Kleben auf Untergrund aus Gipsputz, Stahlbeton, Mauerwerk, Trockenbau bzw. Wandschutzplatten mittels einem einkomponentigen, elastischen, hochfesten Klebstoff auf Polyurethanbasis und Spiegelklebeband 2 mm,
einschließlich der erforderlichen Untergrundvorbereitungen wie Säubern des Untergrundes, dem Auftragen von Primer auf beiden Klebeflächen und dem dauerelastischen Abfugen mit überstreichfähigem Material am Übergang zur Wand
25Stk EP ......................... GP ............................
02.04.30 Edelstahl-Eckschutzschiene einen Schenkel einkürzen Edelstahl-Eckschutzschiene einen Schenkel fachgerecht einkürzen auf ganzer Länge entsprechend geometrischer Verhältnisse vor Ort
4Stk EP ......................... GP ............................
Summe Titel 02.04 Sonstige Leistungen, Netto: ...............................
Summe GEWERK 02 MALERARBEITEN, Netto: ...............................
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04 LV Los B/4 Tapezier-, Maler-, Lackierarbeiten 03 GEWERK DOKUMENTATION UND STUNDENLOHN
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
03 GEWERK DOKUMENTATION UND STUNDENLOHN
03.01 Titel Dokumentation
03.01.10 Dokumentation Dokumentation
Für alle im LV beschriebenen Leistungen, sind die erforderlichen Dokumentationsunterlagen (Werkpläne, Zulassungen, Prüfzeugnisse, Übereinstimmungserklärungen, Produktdatenblätter, Entsorgungsnachweise, Abnahmen, Prüfberichte) als gesammelte Dokumentation zu erstellen.
Umfang und Format: Die Dokumentationsunterlagen sind abgeheftet in einem entsprechend beschrifteten A4-Aktenordner, farbig, 2-fach in Papierform und digital auf CD/DVD im pdf und dwg-Format zu übergeben. Neben der Papierform sind die durch den AN erstellten Unterlagen als Dateien in einem Austauschformat digital auf CD/DVD, 1-fach (Dateiformate nach Angabe Bauherr als pdf und dwg) dem AG zur Verfügung zu stellen.
Die Dokumentation ist parallel zur Ausführung der Bauleistung zu erstellen und fortzuschreiben.
1psch GP ............................
03.01.20 Vorgaben zur Dokumentation von Bauleistungen im MUL-CT Leistungen zur Erfüllung der relevanten Forderungen gem. "Vorgaben zur Dokumentation von Bauleistungen und sonstigen mit Bauleistungen verbundenen Leistungen in der Medizinischen Universität Lausitz - Carl Thiem".
durch Übernahme der technischen Parameter der erbrachten Leistungen in die Dokumentationsvorgabe des MUL-CT.
Die "Vorgaben zur Dokumentation von Bauleistungen und sonstigen mit Bauleistungen verbundenen Leistungen in der Medizinischen Universität Lausitz - Carl Thiem" (kurz Dokumentationsvorgabe, verbindlich ab 01.07.2024, letzte Änderung / Ergänzung 14.04.2026) finden Sie unter dem Link ->
https://mul-ct.de/lib/files/mf5h37tjmj5x3zjpmnxw78dbmn5c9nrtg 1xtsmbxf7yt4nzwg76t3mztg2/dokuvorgaben_01-07-24_aenderu ng_2026-04-14.pdf
Relevant ist Pkt. 7 auf Seite 11 (tatsächlich auf S. 12) der Dokumentationsvorgaben. Zur Fortschreibung des
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04 LV Los B/4 Tapezier-, Maler-, Lackierarbeiten 03 GEWERK DOKUMENTATION UND STUNDENLOHN 03.01 Titel Dokumentation
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Facility-Management-Systems des AG erhält der AN Excel-Datenblöcke zum Ausfüllen. Im ersten Block sind Kontaktangaben zum eigenen Unternehmen einzutragen, im zweiten Block technische Angaben und Einbauorte zu den jeweiligen festen Einbauten (raum- und bauteilweise gemäß Vorgabe).
1psch GP ............................
Summe Titel 03.01 Dokumentation, Netto: ...............................
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04 LV Los B/4 Tapezier-, Maler-, Lackierarbeiten 03 GEWERK DOKUMENTATION UND STUNDENLOHN
03.02 Titel Stundenlohnarbeiten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
03.02 Titel Stundenlohnarbeiten
Hinweis Evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis und auf spezielle Anweisung des AG oder örtl. Bauleitung zur Ausführung kommen, werden berechnet für:
03.02.1 Facharbeiter Facharbeiter
5h EP ......................... GP ............................
03.02.2 Helfer Helfer
5h EP ......................... GP ............................
Summe Titel 03.02 Stundenlohnarbeiten, Netto: ...............................
Summe GEWERK 03 DOKUMENTATION UND STUNDENLOHN, Netto: ...............................
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LV-Zusammenfassung
04 LV Los B/4 Tapezier-, Maler-, Lackierarbeiten
Nr. Bezeichnung Seite Gesamt in EUR
01 GEWERK BAUSTELLENEINRICHTUNG 5 ..............................
01.01 Titel Baustelleneinrichtung für die eigene Leistung 5 ..............................
02 GEWERK MALERARBEITEN 6 ..............................
02.01 Titel Vorbereitende Arbeiten 12 ..............................
02.02 Titel Beschichtungen, Innenbereich 16 ..............................
02.03 Titel Lackierarbeiten 18 ..............................
02.04 Titel Sonstige Leistungen 19 ..............................
03 GEWERK DOKUMENTATION UND STUNDENLOHN 20 ..............................
03.01 Titel Dokumentation 20 ..............................
03.02 Titel Stundenlohnarbeiten 22 ..............................
Summe LV 04 Los B/4 Tapezier-, Maler-, Lackierarbeiten
Angebotssumme, Netto: EUR ..................................
Stempel zzgl. MwSt. (19,0 %): EUR ..................................
.................................................................... Angebotssumme, Brutto: EUR .................................. A nbieter - Unterschrift
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