[Seite 1]
Johannisplatz 2 07545 Gera
2. Vergabebrief
(Angebotsverfahren)
zur
Ausschreibung
Rahmenvertrag zum
Leerwohnungsausbau
Los 4 - Maler
Stand: 30. September 2026
Die Angaben geben den aktuellen Stand der Planungen des Auftraggebers wieder und stehen unter dem Vorbehalt späterer Änderungen.
[Seite 2]
| 2. Vergabebrief zur Ausschreibung Rahmenvertragsvergabe zum Leerwohnungsausbau Los 4 - M aler | Stand: 30. September 2026 | |
|---|---|---|
| Aufforderung zur Angebotsabgabe 1. Ihr Unternehmen / die Bewerbergemeins c haft wurde im Teilnahmewettbewerb ausgewählt, ein Angebot unter den nachfolgenden Bedingungen für die die Vergabe von Rahmenverträ- gen zur Erbringung von Bauleistungen zum Leerwohnungsausbau gemäß der bundesweiten Ausschreibung E98975573 (subreport) vom 30. September 2026 abzugeben. 2. Die Bieter / Bietergemeinschaften sind verpflichtet, die diesem Verfahrensbrief beigefügten Unterlagen zu verwenden. 3. Falls der Bieter / die Bietergemeinschaft nicht die Absicht hat, ein Angebot abzugeben, wird gebeten, die Auftraggeberin sobald als möglich hiervon zu unterrichten. | ||
| © 2025 Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Seite 2 von 12 | |
| Inhaltsverzeichnis I. Angaben zum Verfahren und Verfahrensablauf .............................................................. 4 1. Auftraggeberin ................................................................................................................... 4 2. Allgemeine Angaben zum Verfahren ................................................................................ 4 3. Ablauf des Angebotsverfahrens ....................................................................................... 5 4. Fragen durch die Bieter .................................................................................................... 5 5. Einreichung der Angebote ................................................................................................ 6 6. Vergabeunterlagen ............................................................................................................ 6 7. Angebotsunterlagen, Nebenangebote ............................................................................. 7 8. Ortstermin .......................................................................................................................... 8 9. Zuschlags- und Bindefrist ................................................................................................ 8 10. Keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen ........................................................... 8 11. Wertungskriterium Preis ................................................................................................... 9 12. Information nicht berücksichtigter Bieter ........................................................................ 9 13. Keine Entschädigung ........................................................................................................ 9 14. Urheberrechtsschutz an den Verfahrensunterlagen ....................................................... 9 II. Auftragsgegenstand ........................................................................................................ 10 1. Leistungsgegenstand Los 4: Maler ................................................................................ 10 2. Auswahl Vertragspartner für Einzelaufträge ................................................................. 10 3. Abwicklung der Einzelaufträge ....................................................................................... 10 III. Anlagen zum Verfahrensbrief ......................................................................................... 11 IV. Einlegung von Rechtsbehelfen ...................................................................................... 12 | ||
| © 2025 Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Seite 3 von 12 | |
| I. Angaben zum Verfahren und Verfahrensablauf 1. Auftraggeberin Auftraggeberin ist die GWB „Elstertal“ Geraer Wohnungsbaugesellschaft mbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena (Registergericht) unter dem Registerzeichen HRB 201250, Sitz der Gesellschaft: Johannisplatz 2, 07545 Gera, vertreten durch die Geschäftsführer: Martina Schramm und Markus Popp, dienstansässig ebenda (im Folgenden: „Auftraggeberin“) 2. Allgemeine Angaben zum Verfahren Mit diesem zweiten Vergabebrief führt die Auftraggeberin das Angebotsverfahren für die für die Vergabe von Rahmenverträgen zur Erbringung von Bauleistungen zum Leerwohnungs- ausbau durch. Dieses Verfahren basiert auf der Ausschreibung E98975573 (subreport) vom 30. September 2026. Gegenstand dieses Verfahrensbriefes ist der Aufruf zur Einreichung eines Angebots. Die den Bietern im Verlauf dieses Verfahrens erteilten weiteren Informationen (Antworten der Auftraggeberin oder deren Berater auf Fragen der Bieter, sonstige schriftliche Hinweise) sind ebenso wie die Ausschreibungsunterlagen bei der Erstellung des Angebots zugrunde zu legen. Antwortschreiben und Hinweise der Auftraggeberin, die die Ausschreibungsunter- lagen ergänzen, präzisieren oder abändern, gehen den Ausschreibungsunterlagen vor. Bei den in diesem Vergabebrief verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für jegliche Art von natürlichen und juristischen Personen. Sofern nicht aus- drücklich anders bestimmt, sind mit „Bieter“ im Weiteren sowohl natürliche als auch juristi- sche Personen bzw. Bietergemeinschaften gemeint. | ||
| © 2025 Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Seite 4 von 12 | |
| 3. Ablauf des Angebotsverfahrens 3.1 Mit diesem zweiten Vergabebrief erhalten die Bieter in Ergänzung der Auftragsbekanntma- chung und der Teilnahmeunterlagen weitere Informationen zum Verfahren, zum Verfahrens- ablauf und zu den Bedingungen für die Einreichung ihrer Angebote. 3.2 Die fristgerecht eingegangenen Angebote werden formell und inhaltlich geprüft. Die Bewer- tung der Angebote erfolgt anhand der unter Ziffer I. 11. dieses Vergabebriefs bekannt gege- benen Wertungskriterien. 4. Fragen durch die Bieter Fragen durch die Bieter zum Verfahren und zu den Verdingungsunterlagen sind ausschließ- lich in Textform spätestens bis 07. Januar 2027 (Ortszeit: 12:00 Uhr) über die Nachrich- tenfunktion unter www.subreport-elvis.de mit dem Betreff „Fragen zum Angebotsverfahren Rahmenvertragsvergabe zum Leerwohnungsausbau – Los 4 - Maler“ zu stellen. Bei anderweitig der Auftraggeberin zugeleiteten Fragen kann eine Beantwortung nicht sichergestellt werden. Bei Fragen zur Plattform www.subreport.de können sich die Bewerber an Herrn Daniel Schulte (E-Mail: daniel.schulte@subreport.de, Tel.: +49 (0) 221- 98 578-45) wenden. Die Fragen werden über den Link https://www.subreport.de/E86462195 zur Beantwortung veröffentlicht. Bieter haben sich über alle eingestellten Antworten eigen- ständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen. Die Vergabestelle bittet darum, die Fragen so schnell wie möglich zu stellen. Ergeben sich aus den Fragestellungen für alle Bieter relevante Sachverhalte, werden die entsprechenden Antworten des Auftraggebers allen Bietern zeitnah zur Verfügung gestellt. | ||
| © 2025 Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Seite 5 von 12 | |
| Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters / der Bietergemeinschaft Un- klarheiten, Widersprüche oder Unvollstän digkeiten, insbesondere solche, welche die Anfor- derungen, den Inhalt und die Vollständigkeit des Angebots betreffen, so hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die Auftraggeberin umgehend darauf hinzuweisen. Derartige Hinweise sind – ebenso wie die Bieterfragen – an die Kontaktstelle www.subreport-elvis.de zu richten. 5. Einreichung der Angebote 5.1 Die Bieter müssen ihre Angebote bis spätestens 18. Januar 2027 (Ortszeit 12:00 Uhr) einreichen. 5.2 Die Angebote sind in deutscher Sprache zu erstellen. Die Einreichung der Angebote hat elektronisch in Textform über die Vergabeplattform Subreport ELVIS www.subreport.de zu erfolgen. 5.3 Auf das Erfordernis der Einhaltung der Form und Frist wird ausdrücklich hingewiesen. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, nur postalisch oder per Telefax oder E-Mail eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Hinweis: Eine Einreichung des Angebots über die "Bieterkommunikation" im subre- port ELVIS, o. ä. ist nicht zulässig. 5.4 Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern nachzu- fordern. 6. Vergabeunterlagen Zur Erstellung ihrer Angebote erhalten die Bieter folgende Unterlagen: • Entwurf Rahmenvertrag über den Leerwohnungsausbau – Anlage 1, • Leistungsverzeichnis – Anlage 2, • Preisblatt – Anlage 3, • Belehrung nach § 14 Thüringer Vergabegesetz – Anlage 4, | ||
| © 2025 Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Seite 6 von 12 | |
| • Grundrisse (beispielhafte Auswahl) – Anlage 5 • Auftragsblatt (Muster) - Anlage 6 • Eigenerklärung zum Thüringer Verg abegesetz - Anlage 7 7. Angebotsunterlagen, Nebenangebote 7.1 Die Angebotsunterlagen sind in deutscher Sprache auszuführen. In Ausnahmefällen können internationale Fachbegriffe verwendet werden. Alle Angebotsteile und Bestandteile müssen eindeutig strukturiert und gekennzeichnet sein. Die mit dem Verfahrensbrief übersandten und entsprechend von der Auftraggeberin vorge- gebenen Unterlagen sind zu verwenden, (soweit erforderlich) inhaltlich zu vervollständigen und – sofern nicht anders in diesem Verfahrensbrief beschrieben – in die Angebote des An- bieters zu integrieren. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein, d. h. die Eintragun- gen müssen so vorgenommen werden, dass diese dauerhaft sind. Für notwendige Erklärun- gen genügt die Textform. Für die Einhaltung der Textform müssen die entsprechenden Un- terlagen lesbar und die Person des Erklärenden genannt sein (§ 126b BGB). 7.2 Vertrag zum Leerwohnungsausbau Die Auftraggeberin beabsichtigt den Abschluss des als Anlage 1 beiliegenden Vertrags zu den dort enthaltenen Bedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht Bestandteil des Vertrags. Der Bieter erklärt mit dem Angebot den Vertrag nebst dessen Anlagen für sein Angebot verbindlich und verpflichtet sich, diese im Falle der Zuschlagser- teilung mit dem Auftraggeber abzuschließen und auszufertigen. 7.3 Angebotspreis 7.3.1 Die Bieter haben zur Darstellung der Vergütung in ihrem Angebot zwingend das als Anlage 2 beigefügte Leistungsverzeichnis (GAEB oder PDF) sowie das als Anlage 3 beigefügte „Preisblatt“ zu verwenden. 7.3.2 Durch die angebotenen Preise werden sämtliche vertragsgemäß vom Bieter zu erbringenden Leistungen und Pflichten vergütet und sämtliche Aufwendungen des Bieters hierzu, insbe- sondere alle gegenwärtig und künftigen Steuern (ausgenommen Umsatzsteuer), Abgaben und Gebühren, Versicherungskosten, die sachlichen und persönlichen Kosten und Aufwen- dungen abgegolten, soweit nichts anderes bestimmt ist. | ||
| © 2025 Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Seite 7 von 12 | |
| Alle Preise sind in Euro mit höchstens zwei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Preisnachlässe mit Bedingungen (z. B. für die Zahlungsfrist (Skonti)) werden bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des An- gebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 7.4 Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8. Ortstermin Den Bietern wird die Gelegenheit gegeben, sich hinsichtlich der technischen Details, insbe- sondere hinsichtlich der vorhandenen Gebäude, Anlagen, technischen Einrichtungen, etc. ein eigenes Bild vor Ort zu verschaffen. Bieter, die eine Ortsbesichtigung wahrnehmen wol- len, haben dies der Auftraggeberin in Textform über die Nachrichtenfunktion unter www.subreport-elvis.de mit dem Betreff „Ortstermin Rahmenvertragsvergabe zum Leerwohnungsausbau – Los 4: Maler“ mitzuteilen. Die Auftraggeberin wird die interessierten Bieter entsprechend zu einem Orts- termin einladen. 9. Zuschlags- und Bindefrist Der Zuschlag soll nach vorläufiger Planung im 1. Quartal 2027 erfolgen. Die Bindefrist, bis zu deren Ablauf der Bieter an sein Angebot gebunden sein soll, endet nicht vor dem 20. März 2027. Die Bieter erklären ihre Angebote als verbindlich bis zu diesem Termin. 10. Keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämp- fung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen über die bereits gefor- derten Auskünfte hinaus weitere Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. | ||
| © 2025 Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Seite 8 von 12 | |
| 11. Wertungskriterium Preis Die Wertung der Angebote erfolgt aus schließlich anhand des Angebotspreises. Der Zuschlag wird auf die wirtschaftlichsten Angebote erteilt. Die Ermittlung der wirtschaftlichsten Angebote erfolgt dabei auf Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses. 12. Information nicht berücksichtigter Bieter Die Auftraggeberin wird die nicht berücksichtigten Bieter entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen informieren. 13. Keine Entschädigung Die Bieter erhalten für ihre Aufwendungen im Verfahren keine Entschädigung. Schadener- satzansprüche sind ausgeschlossen. 14. Urheberrechtsschutz an den Verfahrensunterlagen Sämtliche Vergabeunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Eine Verwendung dieser Un- terlagen oder Teilen hiervon außerhalb dieses Vergabeverfahrens ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Grimmaische Straße 25 in 04109 Leipzig zulässig. | ||
| © 2025 Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Seite 9 von 12 | |
| II. Auftragsgegenstand Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit bis zu drei Unternehmen zum Leerwohnungsausbau im Bereich Malerarbeiten zu vergeben. 1. Leistungsgegenstand Los 4: Maler Die Beschreibung des Leistungsgegenstands ist in Anlage 2 (Leistungsverzeichnis) abge- bildet. 2. Auswahl Vertragspartner für Einzelaufträge Die Einzelbeauftragung erfolgt mittels des „Kaskadenverfahrens” gemäß § 4a EU Abs. 4 Nr. 1 VOB/A. Hierbei fragt die Auftraggeberin zunächst bei dem Rahmenvertragspartner an, der das günstigste Angebot für die jeweilige Leistung im Los 4: Maler abgegeben hat, ob dieser die Leistung ausführen wird. Nur wenn dieser Rahmenvertragspartner nicht über die erforderliche Kapazität verfügt oder nicht an der Leistungserbringung interessiert ist, wendet sich die Auftraggeberin an den Zweitplatzierten, usw. 3. Abwicklung der Einzelaufträge Die Beauftragung erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis pro Wohnung in Form eines Auftrags- blattes (ein Muster befindet sich in Anlage 6) mit Angaben zur Bauzeit der Gesamtbaumaß- nahme, organisatorischen Einzelfristen je Gewerk und zum Fertigstellungstermin. Der AN hat innerhalb von 3 Arbeitstagen – also Montag bis Freitag, ausgenommen 24. und 31. De- zember und gesetzliche Feiertage in Thüringen – die Auftragsannahme schriftlich zu bestä- tigen. Die Gesamtbauzeit einer Wohnung beträgt durchschnittlich ca. 8-10 Wochen bei einer Vollsanierung. Die Vorlaufzeit für den Gesamtbaubeginn beträgt ca. 1-2 Wochen. Bei der Beauftragung können keine Mengen, bestimmte Stadtgebiete, bevorzugte Wohnungstypen und Wohnungsgrößen berücksichtigt werden. Die Vergabe erfolgt an den Rahmenvertrags- partner, der für die vorgesehene Leistung den günstigsten Preis über das vereinbarte Leis- tungsverzeichnis abgegeben hat (s. o. Ziffer II. 2.). Der AN hat nach Auftragserteilung die beauftragte Bauleistung vor Ort zu prüfen. Eventuelle Beanstandungen sind vor Arbeitsbeginn dem AG schriftlich mitzuteilen. Etwaige Zusatz- oder Sonderleistungen, die nicht im Auftrag oder dem Leistungsverzeichnis aufgeführt wurden, sind vor Leistungserbringung dem AG mitzuteilen bzw. anzubieten und vom ihm freigeben zu lassen. | ||
| © 2025 Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Seite 10 von 12 | |
| Bei der Bauausführung ist in Abhängigkeit vom Leistungsumfang der Gesamtmaßnahme die Leistungserbringung gemeinsam mit anderen Gewerken der Leerwohnungssanierung vor- gesehen. Eine Abstimmung unter den e inzelnen Gewerken hat jederzeit zu erfolgen. Bei vorzeitiger Fertigstellung oder unvorhersehbaren Verzögerungen sind die anderen Gewerke sowie der AG unverzüglich zu informieren. Innerhalb der vom AG vorgegebenen Bauzeit hat der AN eine eigenständige Koordinationspflicht mit den anderen am Bau beteiligten Gewer- ken sicherzustellen. Es sind, aufgrund des technologischen Bauablaufes, für die Leistungs- erbringung mehrere An- und Abfahrten mit einzukalkulieren. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt gemäß Auftragsblatt pro Wohnung unter Angabe der Auftragsnummer des AG, Ausführungszeitraum, Wohnungsbezeichnung und nach tatsäch- lich erbrachter Leistung (mit Aufmaß). Es sind pro Leistungsposition die jeweiligen LV-Pos.- Nr. mit anzugeben. Weitere Einzelheiten sind im Vertragsentwurf (Anlage 1) geregelt bzw. im Leistungsver- zeichnis (Anlage 2) abgebildet. III. Anlagen zum Verfahrensbrief Anlage 1 – Vertrag über den Leerwohnungsausbau Anlage 2 – Leistungsverzeichnis (GAEB + PDF) Anlage 3 – Preisblatt Anlage 4 - Belehrung nach § 14 Thüringer Vergabegesetz Anlage 5 - Grundrisse (beispielhafte Auswahl) Anlage 6 - Auftragsblatt (Muster) Anlage 7 - Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz | ||
| © 2025 Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Seite 11 von 12 | |
| IV. Einlegung von Rechtsbehelfen 1. Die Bieter haben die Möglichkeit, das Vergabeverfahren innerhalb einer Frist von 7 Kalen- dertagen elektronisch oder schriftlich bei der Vergabestelle zu beanstanden, indem eine Ver- letzung von Bieterrechten durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften gerügt wird. 2. Hilft die Vergabestelle dieser Beanstandung nicht ab, unterrichtet die Vergabestelle die Vergabekammer durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten. Sie darf den Zuschlag in diesem Fall nur erteilen, wenn die Vergabekammer das Vergabeverfahren nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung beanstandet. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der Unterrichtung bei der Vergabekammer und kann in begründeten Ausnahmefäl- len durch die Vergabekammer einmalig um weitere sieben Kalendertage verlängert werden. Beanstandet die Vergabekammer das Vergabeverfahren mit einer entsprechenden Begrün- dung, hat die Vergabestelle die Auffassung der Vergabekammer zu beachten. 3. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebüh- ren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100 EUR, soll aber den Betrag von 1.000 EUR nicht über- schreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren bean- standet hat, werden keine Kosten zu seinen Lasten erhoben. 4. Im Falle ihres Tätigwerdens entscheidet die Vergabekammer abschließend, ob der Bieter durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt wurde. 5. Im Übrigen wird auf die beigefügte Anlage 4 „Belehrung nach § 14 Thüringer Vergabege- setz“ verwiesen. | ||
| © 2025 Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Seite 12 von 12 |