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letzte Aktualisierung: Februar 2024
Anlage 1 Hochschule Magdeburg-Stendal
Bescheinigung über die Freigabe bei Arbeiten in Bereichen mit automatischen Brandmeldern
Dieser Freigabeschein ist für alle Arbeiten im Sinne einer Instandhaltung, Renovierung, Rekonstruktion und Baumaßnahme erforderlich, bei denen eine Abschaltung der Brandmelder notwendig ist. Abschaltzeiten sind nur Wochentags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr möglich! Zur Freigabe durch das Facility Management ist eine Vorlaufzeit von 30 Minuten zwingend notwendig! Vor und nach den Arbeiten ist eine schriftliche Bestätigung vor Ort durch das Facility Management - Bereich Bau und Technik einzuholen! Telefon-Nr. Facility Management: 0391/886-4769
| 1. | Bereich: Haus: Raum: | 2. | Automatischer Brandmelder vorhanden/nicht vorhanden Brandmelder-Nr. |
|---|---|---|---|
| 3. | Beginn der Arbeiten: Datum/Uhrzeit Firma / Unterschrift u. Name in Druckbuchstaben | 4. | Freischaltung erfolgt am: Datum/Uhrzeit Durch: Name Unterschrift |
| 5. | Ende der Arbeiten: Datum/Uhrzeit Firma / Unterschrift u. Name in Druckbuchstaben | 6. | Zuschaltung erfolgt am: Datum/Uhrzeit Durch: Name Unterschrift |
Bemerkungen:
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letzte Aktualisierung: Juni 2021
Anlage 2 Hochschule Magdeburg-Stendal
Erlaubnisschein für Schachtbauarbeiten Nr. :
(gilt nur für die Liegenschaften der Hochschule Magdeburg-Stendal)
- Allgemein 1.1. Antragssteller (Planungsbüro/Bauausführender Betrieb):
1.2. Bezeichnung des Objektes/Gebäudes/Fläche:
1.3. Bezeichnung der beigefügten Unterlagen/Lagepläne aus denen der Bereich, wo die Erdarbeiten ausgeführt werden sollen, ersichtlich ist.
1.4. Bauausführender Betrieb (Firmenname, Anschrift u. Tel.-Nr.):
Verantwortlicher Bauleiter: Tel.-Nr.
1.5. Verantwortlicher Mitarbeiter der Hochschule Magdeburg-Stendal, der bei Änderungen der Bedingungen dieser Erlaubnis zu informieren ist: Name: Tel.-Nr. Gebäude/Zi.-Nr.:
- Erlaubnis 2.1. Leitungen im Bereich der Erdarbeiten vorhanden: ja nein
2.2. Arten der vorhandenen Leitungen:
Die Lage der Leitungen können den jeweils beigefügten Lageplänen entnommen werden. Lage und/oder Tiefe können sich durch bauliche Maßnahmen verändert haben. Die tatsächliche Lage und/oder Tiefe im Baubereich ist durch fachgerechte Erkundungsmaßnahmen – z. B. Ortungsgeräte und Querschläge und Suchschachtungen – festzustellen. Jeder bauausführende Betrieb hat mit dem Vorhandensein zusätzlicher Leitungen zu rechnen und die erforderliche Sorgfalt zu wahren. Bei Erdarbeiten im Kreuzungs- und Näherungsbereich zu Leitungen – Mindestabstand von 1,00 m – ist nur offene Bauweise in Handschachtung zulässig. Maschinelle Arbeitsgeräte sowie spitze und scharfe Werkzeuge dürfen nicht verwendet werden. Rohrvertriebs-, Bohr- und Rammarbeiten (Spundwände, Pfähle usw.) sind bei Trassenbegehungen vor Ort mit dem leitenden Mitarbeiter des Facility Managements, Bereich Bau und Technik der Hochschule Magdeburg-Stendal abzustimmen. Die Anwesenheit eines leitenden Mitarbeiters der Hochschule Magdeburg-Stendal auf der Baustelle entbindet den bauausführenden Betrieb nicht von seiner Verantwortung im Schadensfall. Freigelegte Leitungen sind gegen jegliche Beschädigung (auch einfrieren und Isolationsschäden) zu schützen und gegen Lageveränderungen fachgerecht zu sichern.
- 1 -
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Anlage 2
2.3. Zusätzlich einzuhaltende Sicherheitsmaßnahmen:
ACHTUNG! (Beachte Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten, DGUV Vorschrift 38)
2.4. Wird trotz aller Sorgfalt eine Leitung, wenn auch geringfügig, beschädigt, so ist unverzüglich folgender verantwortlicher Mitarbeiter der Hochschule Magdeburg-Stendal zu benachrichtigen: Name: Tel.-Nr. Gebäude/Zi.-Nr.
2.5. Neu verlegte Leitungen sind in den übergebenen Unterlagen in ihrer tatsächlichen Lage und/oder Tiefe einzutragen. Diese Unterlagen sind nach Abschluss der Arbeiten beim Facility Management, Haus 2, 1. OG, abzugeben.
Der Erlaubnisschein ist gültig
Vom: bis: (Datum) (Datum)
Magdeburg, den (Datum) Facility Management - Bau und Technik (Unterschrift)
Verlängerung
Vom: bis: (Datum) (Datum)
Magdeburg, den (Datum) Facility Management - Bau und Technik (Unterschrift)
Erlaubnisschein für Schachtarbeiten erhalten:
Verantwortlicher Bauleiter des bauausführenden Betriebes
(Datum) (Name in Druckschrift) (Unterschrift)
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letzte Aktualisierung: Juni 2021 Anlage 3
Freigabeformular für Reinigungs- oder Reparaturarbeiten
Dieses Formular dient innerhalb der Hochschule Magdeburg-Stendal zur Freigabe von Reinigungs- oder Reparaturarbeiten in Bereichen mit gefährlichen Stoffen sowie an Anlagen und Geräten, die mit gefährlichen Stoffen in Kontakt gekommen sind oder noch in Kontakt sind.
Ort/Arbeitsstelle:
Datum:
Art der Arbeiten:
Ermittlung: Welche Gefährdungen sind vorhanden: Versuchsaufbauten ja nein Strom ja nein Gefahrstoffe ja nein Biologische Arbeitsstoffe ja nein Vakuum/Druck ja nein Radioakivität ja nein Sonstige ja nein
Nähere Angaben:
Erforderliche/getroffene Schutzmaßnahmen:
Lüftung natürliche technische
Atemschutz ja nein
Persönliche Schutzausrüstung ja nein
wenn ja, welche
Explosionsschutzmaßnahmen ja nein
wenn ja, welche
Brandschutzmaßnahmen ja nein
wenn ja, welche
Gegenzeichnung: Datum: Name:
Bereichsverantwortlicher: (Fachbereich)
Technischer Dienst: (Facility Management)
Auftragnehmer/Aufsichtführender:
Freigabe für die Arbeiten: vom um Uhr bis um Uhr
Angeführte Schutzmaßnahmen beachtet: Auftragnehmer/ Aufsichtführender Aufhebung der Schutzmaßnahmen durch: Technischer Dienst (Facility Management)
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letzte Aktualisierung: Juni 2021
Anlage 4
Hochschule Magdeburg-Stendal
Erlaubnisschein zum Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen -Befahrerlaubnisschein- (gemäß DGUV-Regel 113-004 "Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen”
Objekt/Ort/Arbeitsstelle: ......................................................................................................
Art der Arbeiten: ..................................................................................................................
Aufsichtführender:1)..............................................................................................................
- Vorbereitende Schutzmaßnahmen
1.1 Welche Stoffe sind oder waren vorhanden? Menge/Konzentration
1.2 Welche Stoffe können entstehen? Menge/Konzentration
1.3 Vorhandene Einrichtungen?
1.4 Eingebrachte Einrichtungen?
1.5 Freizumachende Zugangsöffnungen? Anzahl: Größe:
- Festlegung der Schutzmaßnahmen
2.1 Entleeren erforderlich ja nein Art:
2.2 Rückstandsbeseitigung ja nein Art:
2.3 Abtrennung erforderlich ja nein wenn ja, Maßnahmen:
2.4 Lüftung: natürliche technische wenn technische, Maßnahmen:
2.5 Luftanalyse erforderlich ja nein
2.6 Atemschutz erforderlich ja nein wenn ja, Art:
2.7 Einrichtungen vorhanden oder eingebracht ja nein wenn ja, Sicherungsmaßnahmen:
2.8 Persönliche Schutzausrüstungen erforderlich ja nein wenn ja, welche
2.9 Explosionsschutzmaßnahmen erforderlich ja nein wenn ja, welche
2.10 Schutzkleinspannung? ja nein
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Anlage 4
2.11 Sicherungsposten2) ja nein
erforderliche Rettungseinrichtungen:
- Angeführte Schutzmaßnahmen eingehalten; der Ausführende wurde über die Gefährdungen und Schutzmaßnahmen informiert und erhält ein Exemplar dieses Erlaubnisscheins.
Freigegeben vom ...................... um ................... Uhr ....................................................... bis ...................... um ................... Uhr Aufsichtführender
- Arbeiten abgeschlossen und Schutzmaßnahmen aufgehoben:
am .............. um .................... Uhr
..................................................... Aufsichtführender
-
Die Dekane der Fachbereiche sowie die Leiter und Leiterinnen der zentralen Einrichtungen haben vor Beginn der Arbeiten in Behältern und engen Räumen eine geeignete, mit den Gefahren und den Schutzmaßnahmen vertraute Person als Aufsichtführenden zu benennen. Bei Einsatz von Fremdfirmen ist hierzu über den Koordinator gemäß § 6 der Unfallverhütungs- vorschrift "Allgemeine Vorschriften" (GUV 0.1/BGV A1) eine Abstimmung vorzunehmen. Der Aufsichtführende hat die Einhaltung der festgelegten Schutzmaßnahmen zu überwachen.
-
Bei Arbeiten in Behältern und engen Räumen müssen die Mitarbeiter mit einem zuverlässigen, außerhalb der Behälter und engen Räume stehenden Sicherungsposten jederzeit in Kontakt stehen.
- 2 -
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letzte Aktualisierung: Juni 2021
Anlage 5
Erklärung
zum Reparaturauftrag
das zur Reparatur abgegebene Gerät:
ggf. Typ: Fabr.-Nr.:
ist beim Gebrauch mit gefährlichen Stoffen in Berührung gekommen (ggf. ankreuzen)
ist beim Gebrauch nicht mit gefährlichen Stoffen in Berührung gekommen (ggf. ankreuzen)
(Beachten Sie bitte, dass durch hohe Temperaturen bei den Reparaturarbeiten aus an sich ungiftigen oder gesundheitsschädlichen Stoffen giftige und sehr giftige Stoffe entstehen können! Wurde mit HN oder Aziden umgegangen, ist dieses unbedingt zu vermerken, da 3 sich mit bestimmten Werkstoffen explosionsfähige Azide bilden können. Radioaktiv kontaminierte Geräte müssen entsprechend den Strahlenschutzvorschriften dekontaminiert sein.)
Ich versichere, dass das Gerät vor der Abgabe zur Reparatur gereinigt wurde und mir keine Hinweise vorliegen, dass das Gerät mit Stoffen verunreinigt ist, die bei der Reparatur zu Gesundheitsschäden führen können. Es ist nicht mehr mit Stoffen verunreinigt, die bei der Reparatur des Gerätes zu Gesundheitsschäden führen können.
Datum: Unterschrift:
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letzte Aktualisierung: Juni 2021 Anlage 6 Hochschule Magdeburg-Stendal
Erlaubnisschein für Feuerarbeiten wie Schweißen, Schneiden und ähnliche Arbeiten
-
Geltungsbereich für Arbeiten in / an Gebäuden und Anlagen der Hochschule
-
Ausführende Firma Tel.:
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Schweißer/Vorgesetzter
-
Arbeitsort/ -stelle
-
Arbeitsauftrag
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Art der Arbeit Schweißen Auftauen Flammwärmen Schneiden Trennschleifen Flammrichten Löten Heißgasschweißen
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Dauer der Arbeit Uhrzeit: von: bis: am Ausstellungstag
-
Sicherheitsvorkehrungen Entfernen sämtlicher brennbarer Gegenstände und Stoffe, auch Staubablagerungen, vor Beginn der Arbeiten im Umkreis von m und soweit erforderlich auch in angrenzenden Räumen
Abdecken der gefährdeten brennbaren Gegenstände, z.B. Holzbalken, Holzwände und -fußboden, Kunststoffteile usw.
Abdichten der Öffnungen, Fugen, Ritzen und sonstigen Durchlässen mit nicht brennbaren Stoffen
Entfernung von Isolierungen und Umkleidungen
Beseitigen der Explosionsgefahr in Behältern und Rohrleitungen
Blindflanschen, Reinigen, Füllen mit Schutzgas (zutreffendes unterstreichen)
Bereitstellen einer Brandwache
-
Brandwache während der Arbeit Name: (durch ausführenden Betrieb zu stellen) nach Beendigung der Arbeit: Name: Uhrzeit: von: bis:
-
Alarmierung Standort des nächstgelegenen Brandmelders: Feuerwehr Ruf-Nr.: 0-112
-
Löschgerät, -mittel Feuerlöscher mit Wasser CO Pulver 2 (zusätzlich am Arbeitsort gefüllter Wassereimer durch ausführenden angeschlossener Wasserschlauch Betrieb bereitzustellen)
-
Erlaubnis Die aufgeführten Sicherheitsmaßnahmen sind durchzuführen.
-
Benachrichtigung bei Tel.: Hausapparat 886-4139/4553 (Facility Management) Störungen oder Tel.: Hausapparat 886-4990 (Wachdienst) Gefahren
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Halbstündliche Nachkontrollen durch den Ausführenden erfolgen täglich nach Ende der Schweißarbeiten, die abschließende Nachkontrolle nach 4 Stunden. Deren Durchführung hat der Ausführende auf der Rückseite des Erlaubnisscheines zu vermerken.
-
Der Erlaubnisschein ist in zwei Exemplaren auszufertigen; diese erhalten jeweils der Schweißbevollmächtigte und der Ausführende; er sollte von Ihnen als Nachweis für einen angemessenen Zeitraum aufbewahrt werden.
Ort/Datum Unterschrift des Beauftragten FB/ZE Unterschrift Schweißbevollmächtigten Unterschrift des Ausführenden
- Erlaubnisverlängerung
| Datum: Uhrzeit: | ||||
|---|---|---|---|---|
| 1. Unterschrift Hochschule | ||||
| 2. Unterschrift Hochschule | ||||
| Unterschrift Ausführender |
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Anlage 6 a Hochschule Magdeburg-Stendal
Vermerk über Nachkontrollen entsprechend Punkt 14 durch den Ausführenden!
Datum Uhrzeit Feststellung Name Unterschrift
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Anweisung Brandschutzordnung vom 01.05.23
über die Brandverhütung und das Verhalten im
Brandfall an der Hochschule (Teil B)
Magdeburg – Stendal
-
Aushänge gemäß Brandschutzordnung
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Brandverhütung
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Brand- und Rauchausbreitung
-
Flucht- und Rettungswege 4.1 Umgang mit Aushängen und Aufstellungen in notwendigen Fluren und notwendigen Treppenräumen
-
Melde- und Löscheinrichtung
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Verhalten im Brandfall
-
In Sicherheit bringen 7.1 Mentorenregelung - In Sicherheit bringen von mobilitätseingeschränkten Personen
-
Löschversuch unternehmen
-
Besondere Verhaltensregeln und gebäudebezogene Organisationsregelungen 10.Brandschutzhelfer 11.Schlussbestimmungen
-
Aushänge gemäß Brandschutzordnung
Für alle Objekte, Räume und Arbeitsbereiche der Hochschule Magdeburg – Stendal ist eine Brandschutzordnung nach der DIN 14096 Teil 1 bis 3 zu erstellen und der Teil A auszuhängen (s. Anlage 1). In Mietobjekten gelten zusätzlich die Bestimmungen des Vermieters.
In öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten (Flure, Treppenhäuser, Hörsäle etc.) sind zusätzlich Flucht- und Rettungspläne nach den Technischen Regeln für Arbeitsstätten – ASR A2.3 aufzu- stellen und auszuhängen. Bei Änderungen sind die Flucht- und Rettungswegpläne nach den aktuellen Vorschriften anzupassen. Zur raschen Orientierung für die Feuerwehr sind Feuer- wehrpläne zu erstellen und dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz bzw. der zuständigen Behörde der Liegenschaft zu übergeben.
- Brandverhütung
Von allen an der Hochschule Magdeburg-Stendal tätigen Hochschulangehörigen und Gästen sowie Beschäftigten von Fremdbetrieben, Einrichtungen und Organisationen sind folgende be- sonderen Brandschutzerfordernisse zu beachten:
● Das Rauchen ist verboten. Ausnahmen sind Bereiche mit fest installierten Aschenbechern außerhalb der Gebäude.
● Erlaubnispflichtig sind alle Feuerarbeiten, wie Schweißen, Schneiden und ähnliche thermi- sche Verfahren gemäß den Vorschriften zum Einsatz von Fremdbetrieben an der Hochschu- le Magdeburg – Stendal in ihrer aktuellen Fassung.
• Das Grillen und die Nutzung von Feuerschalen auf dem Hochschulgelände sind nur nach Beantragung erlaubt. Es bedarf einer Anzeige im FM/ Liegenschaften mittels Raum- nutzungsantrag zur Prüfung, Festlegung von Maßnahmen (z.B. geeignete Entsorgung der abgebrannten Holzkohle, zusätzliches Handlöschgerät).
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● Beim Umgang mit Gefahrstoffen, insbesondere entzündlichen, hoch- und leichtentzündli- chen Stoffen ist besondere Vorsicht walten zu lassen. Die Bildung von gefährlichen explosi- onsfähigen Atmosphären ist sicher zu verhindern (z. B. Gefahrstoffsubstitution). Mögliche Zündquellen, auch elektrostatische Aufladungen, z. B. beim Umfüllen, sind auszuschließen. An Arbeitsplätzen / in Arbeitsräumen darf maximal nur die dem Tagesbedarf entsprechende Menge an brennbaren Flüssigkeiten vorgehalten werden. Die Beschäftigten müssen unter- wiesen sein und die Eigenschaften der Stoffe, die sie handhaben, kennen.
● Abfälle an Arbeitsplätzen, die unter Umständen Gefährdungen entwickeln können, sind täg- lich zu entfernen und geordnet zu entsorgen.
● Ablagerungen, z. B. von Stäuben, auch im Inneren von Kanälen, Lüftungsleitungen, Ab- sauganlagen, Farbspritzkabinen und dgl. sind regelmäßig zu entfernen.
● Eingriffe in / an elektrische(n) Geräte(n) und / oder Anlagen nur durch autorisierte Elektro- fachkräfte erlaubt. Elektrische Schaltschränke sind dauerhaft verschlossen zu halten und gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Die Lagerung von brennbaren Materialien in unmittel- barer Nähe der Schränke ist untersagt. Technische Betriebsräume sind frei von Brandlasten zu halten und dürfen nicht als Lagerraum zweckentfremdet werden.
● Die in Betriebs-, Bedienungs-, Montage- bzw. Gebrauchsanleitungen sowie in anderweitigen betrieblichen Dokumenten zur Gewährleistung des Brandschutzes getroffenen Festlegun- gen sind von allen Nutzern verbindlich einzuhalten.
• Das Betreiben von mitgebrachten privaten elektrischen Haushaltsgeräten ist nur nach einer Prüfung durch eine Elektrofachkraft gestattet. Neue und mangelfreie Arbeitsmittel mit CE- Kennzeichnung können unmittelbar verwendet werden.
• In direkter Nähe von elektrischen Anlagen und Geräten (z.B. Unterverteilungen, Siche- rungsschränke, Kopierer oder Drucker) dürfen keine Brandlasten gelagert werden. Mind. 50 cm Abstand sind einzuhalten.
● Das durchgängige Betreiben von Geräten, Anlagen, Maschinen und Apparaturen (z. B. Re- chentechnik, Versuchsstände), die nicht ausdrücklich für den Dauerbetrieb bestimmt sind, ist nur dann statthaft, wenn dem Entstehen von (Brand-) Gefahren, beispielsweise infolge eines unbemerkt gebliebenen technischen Defekts, durch anderweitige Schutzmaßnahmen vorgebeugt wird. Dieser Betrieb ist dem FM rechtzeitig vorab anzuzeigen.
● Die Nutzung von Tauchsiedern und zusätzlichen Heizgeräten für persönliche Zwecke ist generell untersagt. Werden Tauchsieder bei technologischen Arbeitsabläufen eingesetzt, so sind entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.
● Die Verwendung von offenem Feuer bzw. Flamme sowie die Verwendung offener Zündquel- len sind grundsätzlich verboten.
● Die arbeitsbedingte Nutzung elektrotechnischer Geräte sowie anderer wärmeerzeugender Anlagen, Apparaturen oder Gegenstände ist so zu gestalten, dass durch entsprechende technische Maßnahmen oder ständige Beaufsichtigung Brände bzw. Havarien vermieden werden.
Die Verantwortung für die Umsetzung der Inhalte der Brandschutzordnung obliegt allen Hoch- schulangehörigen. Die Führungskräfte (Hochschulleitung, Dekan:in, Leiter:in der Serviceberei- che und zentralen Einrichtungen) haben dabei die Organisations-, Kontroll- und Unterweisungs- verantwortung.
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Diese Verantwortung umfasst außerdem:
a) Das Einhalten der Brandschutzbestimmungen (insbes. auch der BauO) bei Neubauten sonstigen baulichen Änderungen und Nutzungsänderungen. Hierzu müssen geplante Vor- haben rechtzeitig beim FM mittels Bauantrag eingereicht werden.
b) Die Auswahl, Bestellung, Verwendung und Prüfung von vorgeschriebenen Brandschutzan- lagen und – einrichtungen durch das FM.
c) Das Freihalten von Rettungswegen bzw. der Zufahrten für die Feuerwehr in von der Organi- sationseinheit genutzten oder bewirtschafteten Bereichen; einschließlich das Anbringen, Überwachen von aktuellen Hinweis- und Sicherheitsschildern.
d) Das Freihalten der Flucht- und Rettungswege bzw. notwendigen Treppen und Flure von Brandlasten im Rahmen der Abstimmung mit der Feuerwehr. (s. Punkt 4.1)
e) Die Überwachung von Anlagen, die ein Gefährdungspotential in sich bergen.
f) Ein Aussprechen und Überwachen des Rauchverbots, wo erforderlich.
Das schließt sowohl geeignete Formen der Kontrolle als auch die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten, wie auch Studierenden über die aktuellen Brandschutzbestimmungen ein.
Als zentraler Ansprechpartner in allen Brandschutzfragen berät und unterstützt der Brand- schutzbeauftragte der Hochschule Magdeburg – Stendal, der durch die Kanzlerin bestellt und qualifiziert wird. Diese Zusammenarbeit beinhaltet, das Fortschreiben der Brandschutzordnung, sowie das Organisieren und Durchführen von Brandschutz- und/oder Rettungsübungen.
- Brand- und Rauchausbreitung
● Zur Verhinderung der Brand- und Rauchausbreitung sind Rettungswege, wie Gänge, Flure, Ausgänge, Türen und Treppen brandlastfrei zu halten. Siehe Punkt 4.1
● Ein ständiges Offenhalten von Feuerschutzabschlüssen (z. B. Brandschutztüren, Rauch- schutztüren u. a. zum Abschluss von Treppenhäusern und Flurbereichen) beispielsweise durch Verkeilen und/oder Anbinden ist verboten, da diese Einrichtungen im Brandfall dann wirkungslos wären.
- Flucht- und Rettungswege
● Zur Absicherung der Aufstell- und Bewegungsflächen für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeu- ge gilt auf dem gesamten Gelände der Hochschule Magdeburg-Stendal ein eingeschränktes Halteverbot. Auf notwendigen Feuerwehrstellflächen gilt absolutes Halteverbot.
● Das Parken ist nur auf den ausgewiesenen Flächen gestattet.
● Gänge, Flure, Ausgänge, Türen, Treppen und ggf. Fenster, die als Evakuierungsweg in Fra- ge kommen, müssen entsprechend beschaffen sein und immer freigehalten werden.
● Ausgangstüren (Türen ins Freie oder zu anderen sicheren Bereichen) müssen sich, solange sich Personen im Gebäude aufhalten, von innen ohne Schlüssel oder andere besondere Hilfsmittel problemlos öffnen lassen. Beim Verschluss eines Bereiches muss sichergestellt sein, dass sich keine Personen mehr im Inneren befinden.
● Notausgänge und Fluchtwege sind deutlich und dauerhaft zu kennzeichnen; sie müssen auch bei Stromausfall beleuchtet sein. Verantwortlich für die Überwachung der Funktionsfä- higkeit entsprechender Einrichtungen (z. B. Notbeleuchtung) sowie die Revision oder Durch- führung von Reparaturarbeiten ist das FM.
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4.1 Umgang mit Aushängen und Aufstellungen in notwendigen Fluren und notwendigen Treppenräumen
• Die Flucht- und Rettungswege müssen durch eine extrem geringe Brandlast sicher gestaltet sein und dürfen nicht in ihrer notwendigen Breite eingeschränkt werden. Es sind nur solche Brandlasten zulässig, die den sicheren Betrieb des Flucht- und Rettungsweges nicht gefähr- den. Zusätzliche Aushänge, Gegenstände oder Abweichungen vom genehmigten Zustand durch die Feuerwehr, sind vorher mit dem Brandschutzbeauftragten der Hochschule abzu- stimmen. • Es dürfen nur ausgewiesene Flächen zum Aushang von Plakaten und Ähnlichem genutzt werden. Ausgediente Plakate und Ähnliches sind anschließend wieder zu entfernen. Zuwi- derhandlungen werden im FM gemeldet und nachgegangen.
- Melde- und Löscheinrichtungen
● Die Brandbekämpfung in der Entstehungsphase erfolgt vorzugsweise durch Handfeuerlö- scher sofern die Eigensicherheit gegeben ist. Die Bedienungsanweisungen auf den Hand- feuerlöschern sind zu beachten. Der Löschvorgang ist aus der besten Position unter Beach- tung der Windrichtung zu beginnen.
• Infolge einer Brandalarmierung durch ausgelöste Rauchmelder oder Betätigung eines Druckknopftasters ertönt ein Sirenen-Dauerton, der alle anwesenden Personen zum Ver- lassen des Gebäudes auffordert, um den entsprechenden Sammelplatz aufzusuchen.
oder
● bei Störung der Alarmierungseinrichtung sind alle anwesenden Personen durch den Ruf ”Feuer” zum Verlassen des Gebäudes aufzufordern.
Magdeburg ● Im Brand- und Gefahrenfall werden die in sämtlichen Objekten am Standort Magdeburg vorhandenen Brand- und Meldeanlagen durch Rauchmelder oder Handdruckmelder ausge- löst und alarmieren die anwesenden Personen in dem betroffenen Gebäude. Die Meldun- gen laufen zentral in der Wache Haus 13 auf und sind direkt bei der Feuerwehr aufgeschal- tet.
Stendal ● Im Brand- und Gefahrenfall werden die in den Gebäuden 1 und 3 vorhandenen Brand- und Meldeanlagen durch Rauchmelder oder Handdruckmelder ausgelöst und alarmieren die anwesenden Personen in dem betroffenen Gebäude. Die Meldungen in diesen Gebäuden sind direkt bei der Feuerwehr aufgeschaltet.
• Die im Haus 2 vorhandene Hausalarmierungseinrichtung, die durch Rauchmelder oder Handdruckmelder ausgelöst wird und eine Sirene im gesamten Gebäude auslöst, erfordert zwingend die telefonische Alarmierung der Feuerwehr.
Siptenfelde • Die vorhandene Hausalarmierungseinrichtung, die durch Rauchmelder oder Handdruck- melder ausgelöst wird, macht eine Alarmierung der Feuerwehr zwingend telefonisch erfor- derlich.
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- Verhalten im Brandfall
● Im Brandfall entscheiden die ersten Sekunden, daher sind Ruhe und Besonnenheit zu be- wahren. Vermeiden Sie Panik!
Um Panik zu vermeiden und um ruhig reagieren zu können, muss man Kenntnisse über vorhandene Brandschutzregelungen und -techniken, mögliche Flucht- und Rettungswege sowie Sammelplätze in seinem Tätigkeitsbereich besitzen und diese durch jährliche Unter- weisungen auffrischen.
• Die Anweisungen der Anlage 1 sind dabei zwingend einzuhalten.
Jeder Brand ist sofort zu melden!
● Benachrichtigen der Feuerwehr (0) – 112 Notruf Wichtige Angaben sind: 4990 intern Wachdienst Magdeburg Wo brennt es? 015115067429 Wachdienst Stendal (nachts) Was ist passiert? Wie viele Verletzte? Welche Art von Verletzungen? Warten auf Rückfragen!
● den nächsten Handdruckmelder betätigen, falls noch keine Hausalarmierung erfolgt ist. Zu- sätzlich zur Alarmierung durch einen Handfeuermelder, ist der Wachdienst mit den wichtigs- ten Informationen für die eintreffenden Rettungskräfte zu benachrichtigen.
• Nach Eintreffen der Feuerwehr sind ausschließlich deren Anweisungen zu befolgen!
Der Wachdienst informiert unverzüglich gemäß Notfallplan.
- In Sicherheit bringen
● Im Brandfall sind die Gebäude über die vorhandenen Flucht- und Rettungswege zu verlas- sen und der entsprechende Sammelplatz aufzusuchen.
• Grundsätzlich sind immer mindestens 2 unabhängige bauliche Rettungswege vorhanden. Die Möglichkeit der Rettung über das Anleitern der Feuerwehr besteht teilweise außerdem.
● Beim Verlassen des Objektes ist der Aufzug nicht zu benutzen!
● Türen und Fenster sind nach Möglichkeit zu schließen. Sollten notwendige Fluchtwege nicht mehr (z. B. wegen starker Verqualmung) zu begehen sein, so haben sich die betroffenen Personen zurück in die Arbeitsräume zu begeben, die Türen zu schließen und sich am Fenster den Rettungskräften bemerkbar machen. Räumlichkeiten hinter Rauch- bzw. Brandschutztüren bieten ausreichend Schutz bis zum Eintreffen der Feuerwehr.
● Es ist zu beachten, dass fremde, beeinträchtigte und verletzte Personen aus der Gefahren- zone gebracht werden und die notwendige Hilfe erhalten.
● Die Vollzähligkeit der anwesenden Personen ist durch das anwesende Personal der Hoch- schule festzustellen und der Einsatzleitung der Feuerwehr am Sammelplatz mitzuteilen. Die Rettung von Personen hat grundsätzlich Vorrang vor der Brandbekämpfung.
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• In der Lehre und bei Veranstaltungen hat die Veranstaltungsleitung als letztes den Raum zu verlassen, um diese und ggf. weitere Informationen der Feuerwehr am Sammelplatz zu übermitteln.
7.1 Mentorenregelung - In Sicherheit bringen von mobilitätseingeschränkten Personen
• Mobilitätseingeschränkte Personen sind Menschen mit dauerhafter oder vorübergehender Behinderung wie z.B. Gehbehinderte, Sehbehinderte oder Hörgeschädigte, die im Brandfall auf Hilfe zur schnellen Evakuierung angewiesen sind. Daher sind für diesen Personenkreis ein oder mehrere Mentoren zu benennen, die im Gefahrfall schnellstmögliche Hilfestellung leisten können.
• Insbesondere gilt dies für Teilnehmer von Lehrveranstaltungen, Seminaren und sonstigen Veranstaltungen. Hier ist die Veranstaltungsleitung verantwortlich, dass der gefahrlose Transport aus dem Gebäude bzw. in einen sicheren Bereich durch entsprechende Mentoren organisiert wird. Dies können u.a. Studierende sein, die bereit sind, diese Aufgabe nach ent- sprechender Unterweisung und Absprache aller Parteien zu übernehmen.
• Für Hochschulbeschäftigte, die aufgrund einer Mobilitätseinschränkung Hilfestellung benöti- gen, um sich im Gefahrfall schnell evakuieren zu können, sind die jeweiligen Fachvorgesetz- ten des Organisationsbereiches für die Benennung entsprechender Mentoren verantwortlich. Die betroffenen Beschäftigten sind über Ihren zugeteilten Mentor zu unterrichten.
• Jeder Hochschulangehörige muss Kenntnisse über das Verhalten im Gefahrenfall und die damit verbundene notwendige Hilfeleistung für Menschen mit Behinderung, sowie die Art und Weise der Hinzuziehung weiterer Hilfspersonen haben. Z.B. das übergangsweise Unterbrin- gen in sicheren Bereichen, wie andere Rauchabschnitte in den Fluren, das notwendige Trep- penhaus oder andere Brandabschnitte.
• Außerdem muss sichergestellt sein, dass sich zu rettende Personen mit Beeinträchtigung bzw. ihr Mentor bis zum Eintreffen der Feuerwehr entsprechend auf sich aufmerksam ma- chen und Ihre Position bekannt geben können.
• Für die Benutzung von Rettungssitzen sind die Hinweise in der Anlage 2 zu beachten!
- Löschversuche unternehmen
● Wenn das Risiko für die eigene Gesundheit, d.h. ohne das Einatmen von giftigen Rauchga- sen, es zulässt z.B. bei Entstehungsbränden, ist die Aufnahme der Brandbekämpfung mit geeigneten Mitteln (z. B. Feuerlöscher) aufzunehmen.
• Bei fehlgeschlagenem Löschversuch sind umgehend die Schritte 7. – 9. einzuleiten.
- Besondere Verhaltensregeln und gebäudebezogene Organisationsregelungen
● Laufende Anlagen und Laborbereiche sind sicher, durch das Betätigen der Not-Aus-Taster, außer Betrieb zu nehmen.
● Die Rücksetzung der Brandmeldeanlage erfolgt durch die Feuerwehr nach Abschluss des Einsatzes.
● Sofern möglich stehen der Brandschutzbeauftragte, Beschäftigte des FM und die Verant- wortlichen der betroffenen Organisationseinheit der Feuerwehr in der Nähe des Brandobjek- tes, um mögliche Zugänge aufzeigen zu können und um Auskünfte erteilen zu können, zur Verfügung.
• Gebäudebezogene Organisationsregelungen sind der Anlage 3 zu entnehmen.
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- Brandschutzhelfer
Gemäß § 10 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes, der „Technische Regeln für Arbeitsstätten – Maßnahmen gegen Brände (ASR A2.2)“ und der Unfallverhütungsvorschrift „DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention“ bestehen die Forderungen zur Benennung und Qualifikation aus- reichender Brandschutzhelfer. Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung sieht die Hochschule jedoch aus folgenden Gründen von einer Benennung eines bestimmten Personenkreises ab, da aufgrund der spezifischen Hochschulbedingungen es auf diesem Wege nicht sichergestellt werden kann, dass immer ausreichend benannte Brandschutzhelfer vor Ort sind.
• Studierende sind in der Überzahl an anwesenden Hochschulangehörigen, die bei der Berücksichtigung von Maßnahmen des Brandschutzes eine große Rolle spielen • öffentlich frei zugängliche Gebäude ohne Anwesenheitskontrolle • von den Beschäftigten in Forschung, Lehre und Verwaltung unabhängige Anwesenheit und Tätigkeiten von Studierenden • unterschiedliche Zeitfenster der Anwesenheit von Beschäftigten und Studierenden • Auslastung und Anpassung der Schließzeiten, zur Sicherung der Gebäude, durch die Studierenden • externe Lehrkräfte mit wechselnder Lehrzeit auch an den Wochenenden, wenn keine fest angestellten Beschäftigten der Verwaltung anwesend sind • hohe Anzahl an stetig wechselnden Personenkreisen bei Beschäftigten in Projekten so- wie bei den Studierenden
Zur Sicherstellung des selbstständigen und rechtzeigen Verlassens der Gebäude wie auch der sichere Umgang beim Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungs- bränden ohne Eigengefährdung, werden folgende Kompensationsmaßnahmen durchgeführt, sodass ALLE Hochschulangehörigen mit den notwendigen Inhalten vertraut sind und damit an- satzweise der Funktion eines Brandschutzhelfer nachkommen können. Die Organisationsver- antwortung liegt bei den Führungskräften der jeweiligen Bereiche in Beratung und Unterstüt- zung durch den Brandschutzbeauftragten.
• Alle Beschäftigten erhalten jährlich eine ausführliche Unterweisung in Theorie und Praxis zu den Inhalten der Brandschutzordnung. • Alle Studierenden erhalten je Semester eine ausführliche Unterweisung in Theorie und Praxis zu den Inhalten der Brandschutzordnung. • Feuerlöschübungen unter Zuhilfenahme von Kleinlöschgeräten an einer Feuerschale können zu jeder Unterweisung durch Anfrage beim Brandschutzbeauftragten hinzuge- zogen werden, mindestens jedoch alle zwei Jahre. • Evakuierungsübungen in kleinerer Form z.B. durch Auslösen eines Handfeuermelders im Gebäude oder im größeren Format mit der Simulation eines verrauchten Flucht- und Rettungsweges finden mindestens einmal im Jahr statt und werden hochschulweit aus- gewertet.
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- Schlussbestimmungen
● Über den Inhalt dieser Anweisung sind alle Hochschulangehörigen, Gäste und alle Beschäf- tigten anderer Betriebe, Einrichtungen und Organisationen durch die Verantwortlichen min- destens jährlich aktenkundig zu unterweisen.
• Verstöße gegen Regelungen der Brandschutzordnung können dienst- bzw. arbeitsrechtli- che, ggf. auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
● Diese Anweisung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig treten alle vorangehenden Anweisungen der Brandschutzordnung außer Kraft.
Kanzlerin Frau Dr. Antje Hoffmann
Anlagen
1 Aushang MD + SDL (Teil A) 2 Personen mit besonderen Aufgaben (Teil C) 3 Hinweise für die Nutzung eines Rettungssitzes 4 Gebäudebezogene Organisationsregelungen 5 Alarmierungspläne
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Anlage 1 Brandschutzordnung, Standort Magdeburg vom 01.05.2023
Brände verhüten
Rauchverbote und Verbot zum Umgang mit
offenem Feuer beachten!
Verhalten im Brandfall
Ruhe bewahren
Brand melden
Hausalarm über Druckknopfmelder auslösen und
Feuerwehr über Notruf 112
Wachdienst über intern 4990 alarmieren!
Inhalt der Meldung:
• Wer meldet?
• Was ist passiert?
• Wo ist etwas passiert?
• Wie viele Personen sind betroffen/verletzt?
• Warten auf Rückfragen!
In Sicherheit bringen
• Gefährdete Personen mitnehmen
• Hilfsbedürftigen Personen helfen
• Türen schließen
• Gekennzeichneten Rettungswegen folgen
• Keine Aufzüge benutzen
• Anweisungen der Brandschutzhelfer/Feuerwehr befolgen
• Sammelpunkt „des jeweiligen Gebäudes“ aufsuchen
Löschversuche unternehmen
• Feuerlöscher benutzen, Eigensicherung beachten
• Möglichst mehrere Handfeuerlöscher gleichzeitig
einsetzen
Brandschutzordnung nach DIN 14096-A
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Anlage 1 Brandschutzordnung, Standort Stendal vom 01.05.2023
Brände verhüten
Rauchverbote und Verbot zum Umgang mit
offenem Feuer beachten!
Verhalten im Brandfall
Ruhe bewahren
Brand melden
Hausalarm über Druckknopfmelder auslösen und
Feuerwehr über Notruf 112
Wachdienst (nachts) über 0151 15067429 alarmieren!
Inhalt der Meldung:
• Wer meldet?
• Was ist passiert?
• Wo ist etwas passiert?
• Wie viele Personen sind betroffen/verletzt?
• Warten auf Rückfragen!
In Sicherheit bringen
• Gefährdete Personen mitnehmen
• Hilfsbedürftigen Personen helfen
• Türen schließen
• Gekennzeichneten Rettungswegen folgen
• Keine Aufzüge benutzen
• Anweisungen der Brandschutzhelfer/Feuerwehr befolgen
• Sammelpunkt „zentrale Grünfläche“ aufsuchen
Löschversuche unternehmen
• Feuerlöscher benutzen, Eigensicherung beachten
• Möglichst mehrere Handfeuerlöscher gleichzeitig einsetzen
Brandschutzordnung nach DIN 14096-A
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Brandschutzordnung Teil C Rev. 2 Personen mit besonderen Aufgaben
Dieser Teil richtet sich an Personen, denen über ihre allgemeinen Pflichten und Tätigkeiten an der Hochschule hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen sind.
- Brandverhütung
| Verantwortlicher | Aufgabe | Bereich | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| Sicherheitsbeauftragte (Sibe) | Sichtprüfung von Brandschutz- einrichtungen und Einhaltung von Vorschriften | Organisationsbereich | |
| Brandschutzhelfer (BSH) | Brandursachen und Gefahrenquellen erkennen und in besonderem Maß zur Brandursachenbekämpfung beitragen. Zusammenarbeit mit dem BSB. Teilnahme an regelmäßigen praktischen Übungen und theoretischen Fortbildungen. | Organisationsbereich | Siehe Punkt 10 der BSO |
| Brandschutzbeauftragter (BSB) | Aktualisierung / Fortschreiben Mitwirken bei der Aktualisierung der Feuerwehrpläne Kontrolle der Einhaltung Anmahnung von Mängeln / ggf. Meldung an die HSL | hochschulweit | |
| Facility Management/ Technik | Fremdfirmenkoordinierung Genehmigen und Überwachen von Schweiß-, Schneid- und Lötarbeiten Prüfung / Wartung ortsfester elektrischer Anlagen und Sicherheitseinrichtungen, die mit Baukörper verbunden sind. | hochschulweit | Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten |
| Leiter:in / Dekan:in der Einrichtung / Bereiche | turnusmäßige Unterweisung der Inhalte Kontrolle der Einhaltung Anmahnung von Mängeln / ggf. Meldung an die HSL Prüfung / Wartung elektrischer Betriebsmittel | Organisationsbereich | |
| Hochschulleitung (HSL) | in Kraft setzen Anmahnung der Einhaltung Benennung und Weiterbildung des BSB | hochschulweit | |
| Lehrende / Seminarleiter:in/ Professor:in | semesterweise Unterrichtung über die grundlegenden Inhalte und dem richtigem Verhalten | Organisationsbereich |
2023-02-06 BSO Anlage 2 20.04.2023 Seite 1 von 2
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- Im Brandfall
| Verantwortlicher | Aufgabe | Bereich | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| Wache | Einweisung der Rettungskräfte. Koordinierung und Kommuniaktion eingehender Alarmierungsmeldungen gemäß Alarmierungsplan. Öffnet Zufahrtswege, gibt FW-Laufkarten und Schlüssel frei. | hochschulweit | |
| Lehrende / Seminarleiter:in | Kontrolle der vollständigen Räumung der Seminarräume. Auf dem Sammelplatz gruppenbezogen die vollständige Anwesenheit feststellen und dem Einsatzleiter der Feuerwehr mitteilen. | Organisationsbereich | |
| Brandschutzhelfer | Unterstützung einer geordneten Räumung bis zum Eintreffen der Feuerwehr insbesondere unter Berücksichtigung behinderter oder verletzter Personen. Ggf., unter Berücksichtigung der eigenen Sicherheit, unterstützende Brandbekämpfungsmaßnahmen einleiten. | Organisationsbereich | siehe Punkt 10 der BSO |
| Leiter:in/ Dekan:in der Einrichtung / Bereiche | Gebäudebezogene Einweisung der Rettungskräfte. Auf dem Sammelplatz gruppenbezogen die vollständige Anwesenheit feststellen und dem Einsatzleiter der Feuerwehr mitteilen. | Organisationsbereich | |
| Facility Management | Als Ansprechpartner für die Rettungskräfte bereithalten sofern möglich, Zugänge öffnen, Schlüssel bereithalten, Technische Einweisung ermöglichen. | hochschulweit | |
| Personen / Beschäftigte / Studierende / Fremdpersonal | Einhaltung der BSO, schnellstmögliche Räumung des betroffenen Gebäudes und Einfinden am Sammelplatz zur Vollständigkeitkontrolle und ggf. Informationübermittlung. | Organisationsbereich |
2023-02-06 BSO Anlage 2 20.04.2023 Seite 2 von 2
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Anlage 3
Hinweise für die Benutzung eines
Rettungssitzes
Die Sitzfläche des Rettungssitzes ist mit den Schultertragegurten und den Rückenhaltegurten fest verbunden. Zur Vermeidung von Druckstellen und dem Einschneiden der Tragegurte sind an den Schultertragegurten, verschiebbare Schulterpolster angebracht. Einer der Schultertragegurte ist über ein kräftiges Klettband in der Länge um ca. 150 mm verstellbar und kann so individuell eingestellt werden und unterschiedliche Körpergrößen der Helfer ausgleichen.
Der Rettungssitz ist für den professionellen Einsatz zum behelfsmäßigen Transport von Kranken, Verletzten und Personen mit Beeinträchtigung in sitzender Position aus beengten Raumverhältnissen oder brennenden Gebäuden, wenn z. B. Aufzüge nicht benutzt werden können, vorgesehen. Es dürfen nur Personen transportiert werden, die bei Bewusstsein sind.
Um größtmögliche Sicherheit für die betroffene Person zu gewährleisten, sind mindestens zwei qualifizierte Bediener erforderlich, die über hinreichende Kraft und Kondition verfügen.
Der Hersteller übernimmt keine Verantwortung für Gebrauch und Anwendung des Rettungssitzes unter ungeeigneten Bedingungen wie beispielsweise: • Anwendung durch nicht qualifiziertes Personal • Transport von Patienten, die entsprechend ärztlicher Anweisung nicht transportiert werden dürfen • mangelnde Einhaltung der der Sicherheit dienenden Normen/Verfahren durch die Bediener • der Transport von Patienten mit einem Gewicht von über 150 kg • mangelnde Einhaltung der Anweisungen aus dieser Informationsschrift
Der Rettungssitz darf nur eingesetzt werden, wenn Funktionssicherheit besteht. Es wird empfohlen den Sitz vor Inbetriebnahme und nach jeder weiteren Benutzung auf nachfolgenden sicherheitsrelevanten Mängeln zu überprüfen: • Risse oder ähnliche Beschädigungen am Sitz • Beschädigungen an den Gurten • Beschädigungen der tragenden Nähte
Sollten sicherheitsrelevante Mängel auftreten, ist der Rettungssitz aus dem Betrieb zu nehmen und der Kundendienst1) zu kontaktieren.
an der Hochschule sind festgestellte Mängel dem Brandschutzbeauftragten unter Tel. intern 4678 zu melden.
Brandschutzordnung Seite 1 von 1 20.4.2023 Anlage 3
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Anlage 4
Gebäudebezogene Organisationsregelungen
Magdeburg
Haus 1
• Bei Sonderveranstaltungen im Kuturkombinat Frösi sind max. 100 Personen zulässig. Dabei muss die Lokalität vollständig vom Mobiliar beräumt und die Flügeltüren nach außen müssen dauerhaft zu öffnen sein. • Lagerung des ausgeräumten Mobiliars nicht im Flur oder Treppenhaus.
Haus 2
• Belegung Senatssaal gem. VStättVO auf max. 81 Personen begrenzen
Haus 3
• Belegung Besprechungsraum 1. OG gem. VStättVO auf max. 20 Personen begrenzen
Haus 5
• Belegung Konferenzraum 2.02 gem. VStättVO auf max. 20 Personen begrenzen
Haus 6
• ---
Haus 7
• Belegung Galerie Raum 3.07 gem. VStättVO auf max. 30 Personen begrenzen • Obere Galerieebene Raum 3.07 ist kein Aufenthaltsraum
Haus 8 • ---
Haus 9
• Belegung Besprechungsraum 1. OG gem. VStättVO auf max. 30 Personen begrenzen • Die Räume 0.10b und 1.11 c sind gefangene Räume – Sichtbeziehungen zu anderen Räumen sind vorhanden. • Ausstellungsexponate in den notwendigen Fluren müssen nicht brennbar sein oder in einer geschlossenen (Glas-) Vitrine aufbewahrt werden und dürfen nicht die notwendige Rettungswegbreite einschränken.
Haus 10
• ---
Haus 11, 12, 13
• ---
Brandschutzordnung Seite 1 von 2 20.4.2023 Anlage 4
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Anlage 4
Haus 14
• Treppenräume sind brandlastfrei zu halten. • Sonderveranstaltungen mit max. 750 Personen
Haus 15
• Die Nutzung der Mensa für Sonderveranstaltungen (Discothekenbetrieb / max. 799 Personen) erfolgt nur dann, wenn der Hörsaal Audimax im Obergeschoss nicht genutzt wird und sich keine Personen in diesem aufhalten. Zulässiger Ausnahmetatbestand ist die Garderobenfunktion im südwestlichen Treppenraum des Audimax bei Sonder- veranstaltungen. Es ist davon auszugehen, dass die warme Küche während der Veranstaltungsnutzung nicht betrieben wird. • Im Brandfall in der Mensa oder Cafeteria werden durch automatische RWA die Zwischentüren und die Außenfenster (Mensa + Cafeteria) selbstständig motorisch geöffnet. Hier sind folgende Punkte zu beachten:
- Die Öffnungsflächen der Zwischentüren müssen immer frei sein und dürfen nicht eingeschränkt / zugestellt werden.
- Die RWA ist eine autarke Brandschutzanlage, die durch Rauchmelder an der Decke oder durch das Betätigen eines der drei orangefarbenen Handmelder an den Zwischentüren ausgelöst wird, aber dabei nicht die Feuerwehr alarmiert. Eine Alarmierung der Rettungskräfte per Telefon oder rotem Handfeuermelder bleibt zwingend erforderlich!
- Für die Nutzung der Lüftungsfunktion sind ausschließlich der Schlüsselschalter in der Mensa und die Taster in der UV der Cafeteria zu verwenden.
- Das Auslösen der RWA obliegt hauptsächlich ausgelösten Rauchmeldern oder der Feuerwehr. • Freihalten eines Bereiches im Speisesaal im Abstand von 5 m von den Treppenraumverglasungen des Audimax von Brandlasten (ausgenommen Bestuhlung im Normalbetrieb) • Im Gebäudeteil Fachbereich Raum 15.1.14 ist der 2. Rettungsweg über einen Notausstieg auf das angrenzende Dach sichergestellt. • Der Personalrat - Raum 15.1.10 ist ein gefangener Raum, indem der 2. Rettungsweg durch einen Notausstieg am anleiterbaren Fenster sichergestellt ist.
Haus 16 / Laborgebäude 1
• Zweiter Rettungsweg über die Dachterrasse „Regenerative Energien“ für max. 15 Personen, durch das Anleitern der Feuerwehr mittels Drehleiter, sichergestellt.
Brandschutzordnung Seite 2 von 2 20.4.2023 Anlage 4
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Lagebeurteilung „Brandfall“
Lagebeurteilung
Entstehungs- Brand Fehlalarm Lage unklar brand außer Kontrolle
Feuerwehr alarmieren „Fehlalarm“
| Ankunft der Feuer wehr - | |
|---|---|
| Feuerwehr alarmieren | |
| abwarten |
Feuerwehr trifft alle weiteren Entschei- dungen
Lagebeurteilung
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Alarmierungskonzept „Brandfall“
Visuelle Automatische Branderkennung Branderkennung
Automatischer Brandmelder
Telefon Handdruckknopf- BMA (0)112 melder
Wache ständig besetzte Stelle
Alarmierung Akustische Feuerwehr Alarmierung
Einsatzleitung Einweisen der Eintreffen der Evakuierung / durch die Feuerwehr Feuerwehr Teilräumung Feuerwehr
Räumungsplan
Alarmierungskonzept Brandschutzordnung Seite 1 von 1 18.4.2023 Detektion
Verarbeitung
Alarmierung
Maßnahmen und
MD intern 4990 SDL 015115067429
Löschversuch unternehmen
unter Beachtung der eigenen Sicherheit
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Räumungsplan „Brandfall“
Akustische Räumungsplan Alarmierung
Personen verlassen das Gebäude
Personen auf Mentor zur Hilfe Evakuierungs- angewiesen unterstützung
Rettung in Flucht– und Rettung zum sicheren Aufent- Rettungsweg anleiterbaren haltsbereich begehbar Notausstieg
Eintreffen der Sammelplatz Feuerwehr aufsuchen
Rettungs– und Rettungs– und Personen im Löschmaßnah- Löschmaßnah- Gebäude men der FW men der FW
Verlassen des Sammelplatzes erst nach Freigabe durch die Feuerwehr
Räumungsplan Alarmierung
Räumung
Räumung– und Löschmaßnahmen ja
nein
nein nein
ja
ja ja
nein
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Meldeschema
Aufzugsnotruf zur Personenbefreiung
Eingesperrte Person im Aufzug durch einen technischen Defekt
Auslösung des Aufzugsnotruf Securitas Alert Service GmbH 030 850070
Montag bis Donnerstag Außerhalb der festge- 07:30 -16:00 Uhr Tag legten Zeiten und an Freitag Uhrzeit Feiertagen 07:30 - 14:00 Uhr
Wache 0391 886 9440
Meldung an Securitas nein Alarmfahrer erreichbar 030 850070
ja Übersicht der Aufzüge
FM Meldung an der Wache Sekretariat 4769 zur Schlüsselausgabe oder 4553 oder 4139
Aufzugswärter zur Personenbefreiung Techniker / Hausmeister
Personenbefreiung Personenbefreiung
Meldung an FM
| Aufzug Nr. | Haus |
|---|---|
| 98/1312 | 1 |
| 98/1322 | 1 Bibliothek |
| 98/1342 | 2 |
| 98/1352 | 3 |
| 98/1362 | 4 |
| 98/1372 | 5 |
| 98/1382 | 6 |
| 98/1392 | 7 |
| 98/1402 | 8 |
| 98/1412 | 9 |
| 98/1422 | 10 |
| 99/0582 | 14 |
| 99/0922 | 15 Musik |
| 99/0932 | 15 Audimax |
| 01/0622 | 16 Labor 1 |
| 00/0312 | 17 Labor 2 |
| 00/0322 | 18 Labor 3 |
Eintrag im Meldung an der Wache Meldung an Wache Wachbuch zur Schlüsselabgabe
Meldung an Securitas
Meldeschema Aufzugnotruf zur Personenbefreiung 20.4.2023