Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

2025-03-28_Belehrung für Arbeiten an der Hochschule Magdeburg_Vorlage.pdf

Malerarbeiten an Wandflächen und verkleideten Stahlträgern

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 25.09.2026, 17:29 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Hochschule Stendal-Magdeburg Facility Management Breitscheidstraße 2 39114 Magdeburg

Belehrung für Arbeiten an der Hochschule Magdeburg-Stendal

Grundsätzlich sind die „Vorschriften für ein Einsatz von Fremdbetrieben“ zu beachten. Diese kann unter dem folgenden Link eingesehen werden: https://www.h2.de/fileadmin/user_upload/Einrichtungen/Facility_Management/2024-08- 12_Einsatz_Fremdbetriebe_mit_Anlagen.pdf

Hinweise / Hervorhebungen

  • Fließender und ruhender Verkehr auf dem Gelände der Hochschule Magdeburg-Stendal Ein Parken ist ausschließlich hierzu berechtigten Personen, Mitgliedern und o Angehörigen der Hochschule Magdeburg-Stendal sowie Dritten, die an der Hochschule tätig sind, grundsätzlich nur auf den entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen gestattet. Zur Absicherung der Aufstell- und Bewegungsflächen für Feuerwehr- und o Rettungsfahrzeuge gilt auf den Straßen und Wegen der Hochschule Magdeburg- Stendal ein Eingeschränktes Haltverbot (Verkehrszeichen 286). Die gekennzeichneten Behindertenparkplätze (Verkehrszeichen 314 mit dem o Zusatzzeichen 1044-10) sind insbesondere schwerbehinderten Personen, mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“) und Personen mit Ausnahmegenehmigungen (weißer Park-ausweis LSA) vorbehalten. Fahrzeugführer*innen dürfen nicht länger als 3 Minuten auf der Fahrbahn halten, o ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- und Entladen. Das Befahren bzw. Parken auf den Grünflächen ist grundsätzlich nicht gestattet. o

  • Baustellensicherung Alle Baustellenbereiche sind während der Bauphase durch den AN zu sichern. o

  • Erd- und Tiefbauarbeiten Erforderliche Erdarbeiten bzw. Tiefbauarbeiten sind grundsätzlich 10 Arbeitstage vor o dem geplanten Beginn der Arbeiten mit dem Facility Management abzustimmen und ein Erlaubnisschein für Schachtbauarbeiten (Anlage 2) ist zu beantragen.

  • Arbeiten in Gebäuden und in der Nähe automatischer Brandmeldeanlagen Alle Gebäude auf dem Campus sind mit einer automatischen Brandmeldeanlage o ausgestattet. Die Meldungen laufen zentral bei der Wache im Haus 13 auf und sind direkt bei der Feuerwehr aufgeschaltet. Bei jedem Alarm erfolgt also automatisch ein Feuerwehreinsatz, der auch von der Hochschule nicht storniert werden kann. Die Folgen eines Fehlalarms trägt der Verursacher. Vor Beginn der Arbeiten ist daher sicherzustellen, dass alle Rauchmelder in den betroffenen Bereichen ausgeschaltet sind. Es ist die Freigabe (Anlage 1 - „Bescheinigung über die Freigabe bei Arbeiten in Bereichen mit automatischen Brandmeldern“) durch einen Mitarbeiter des Facility Managements abzuwarten.

20.02.2025 Seite 1 von 2

[Seite 2]

Hochschule Stendal-Magdeburg Facility Management Breitscheidstraße 2 39114 Magdeburg

Sollten staubintensive Arbeiten in der Nähe von Gebäuden stattfinden, können auch bei offenen Fenstern Fehlalarme ausgelöst werden. Bitte werden Sie sich im Zweifelsfall vorab an das Facility Management.

  • Feuerarbeiten Feuerarbeiten wie Schweißen, Schneiden und ähnliche Arbeiten bedürfen einer o schriftlichen Erlaubnis (Anlage 6 und Anlage 6a)

Baumaßnahme:

Leistung:

Bauausführender Betrieb (Firmenname, Anschrift u. Tel.-Nr.):

Der verantwortliche Bauleiter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er die „Vorschriften für ein Einsatz von Fremdbetrieben“ zur Kenntnis genommen hat und anerkennt. Außerdem bestätigt er die Weitergabe der Belehrung an alle an der Baumaßnahme beteiligten Mitarbeiter und Nachunternehmer.

Verantwortlicher Bauleiter des bauausführenden Betriebes

(Datum) (Name in Druckschrift) (Unterschrift)

20.02.2025 Seite 2 von 2

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung