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Inhaltsverzeichnis
1 Baustelleneinrichtung 21
2 Vorbereitende Maßnahmen 22
3 Malerarbeiten Wände 28
4 Malerarbeiten Decken 33
5 Gerüst 37
6 Sonstiges 39
7 Stundenlohnarbeiten 46
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- Beschreibung der Baumaßnahme
1.1 Baubeschreibung
Bauvorhaben Neubau Feuerwehrgerätehaus Sinsheim Schwarzwaldstraße 2 74889 Sinsheim
Bauherr Amt für Gebäudemanagement Wilhelmstraße 14-18 74889 Sinsheim
1.1.1 Allgemein
Grundstück und Umgebung
Das zur Verfügung gestellte Grundstück für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses liegt in Sinsheim, nördlich der Autobahn 6 auf dem Grundstück der alten Autobahnmeisterei, die im Zuge des Verfahrens abgebrochen werden wird und so Raum für den geplanten Neubau schafft. Erschlossen ist das Grundstück über die nord-südlich verlaufende Schwarzwaldstraße und deren Querverbindung nach Osten in Richtung Gutenbergstraße. Für die Anbindung der Schwarzwaldstraße in Richtung Gutenbergstraße soll an dieser Stelle ein Kreisverkehr entstehen, der beim Neubau des Feuerwehrgerätehauses und des hierfür zur Verfügung stehenden Grundstücks bereits mitberücksichtigt werden muss.
Das Grundstück ist westlich begrenzt von der Schwarzwaldstraße, auf der Südseite von der Verbindung zur Gutenbergstraße, nach Norden von kleineren Gewerbebetrieben und nach Osten bleibt nach Abbruch der Autobahnmeisterei ein Restgrundstück bestehen, welches in zukünftigen Planungen für weitere städtische Belange genutzt werden soll. Das Grundstück selbst ist zum größten Teil relativ eben, weist aber nach Norden und Westen, zu Gewerbe und Schwarzwaldstraße, an den Grundstücksrändern eine stark abfallende Topografie mit Gefällen und entsprechenden Böschungen mit dichtem Gehölz- und Baumbestand auf.
Die Grundstücksgröße für die Feuerwehr beträgt ca. 1,5 ha.
Feuerwehrgerätehaus, Organisation und innere Erschließung
Das L-förmige Feuerwehrgerätehaus besteht aus zwei Gebäudeteilen, dem ost-west-verlaufenden Hauptgebäude und der im östlichen Bereich nach Süden hin angelagerten Fahrzeughalle. In der südwestlichen Grundstücksecke befinden sich Kaltlagerhalle und der Feuerwehrübungsturm.
Das Hauptgebäude besteht aus zwei Geschossen, die sich entsprechend Ihrer Nutzung staffeln. Der Hauptzugang zur Feuerwehr befindet sich als zurückgesetzter, eingezogener Bereich an der Nordost-Ecke des Hauptgebäudes, ein weiterer Zugang vor allem für Ehrenamt und Schulungen befindet sich auf der Nordseite. Der Alarmeingang neben dem Haupteingang sichert die schnelle Erreichbarkeit von Umkleiden mit deren Anbindung an die Fahrzeughalle. Neben Foyer und Umkleiden mit Sanitärräumen befinden sich im Erdgeschoss, die Waschhalle und die Werkstatthalle, sämtliche Werkstätten, Technikräume, Lagerflächen und die Funkzentrale mit Besprechungs- und Bereitschaftsraum. Im ersten Obergeschoss befindet sich der Schulungsraum, Aufenthalt-, Besprechungs- und
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A rchivräume sowie sämtliche Büroräume für die Feuerwehr. Der Schulungsraum erhält im Westen eine Außentreppe als zweiten baulichen Rettungsweg. Das Gebäude ist so konzipiert, dass ein Betrieb getrennt nach Hauptamt und Ehrenamt bzw. Externe unabhängig voneinander bzw. mit unterschiedlichen Zutrittsberechtigungen erfolgen kann.
Die Fahrzeughalle ist als Doppelhalle mit 18 Stellplätzen geplant, die Fahrzeuge der Feuerwehr stehen Rücken an Rücken. Im Osten die Erstausrücker und im Westen der zweite Abmarsch bzw. die nachgeforderten Fahrzeuge. Südlichen Abschluss der Halle bildet das Lager Logistik, um die Fahrzeuge nach Einsatz wieder auszustatten und zu bestücken.
Den baulichen Hochpunkt auf dem Grundstück bildet der ca. 15m hohe Feuerwehrübungsturm. Die angrenzende Kaltlagerhalle mit einer mobilen Tankstelle und Gefahrgutcontainer liegt in der Südwestecke des Grundstücks bzw. des Werkstatt- und Übungshofs.
Gebäudegeometrie / Abmessungen
Hauptgebäude ca. 23,22m x 80,07 m Fahrzeughalle ca. 25,92m x 52,75 m
Attikahöhen Hauptgebäude: fertig ca. + 8,00 m / +4,81 m roh + 7,875 m / +4,685 m
Attikahöhen Fahrzeughalle: fertig +8,00 m roh +7,875 m
Raumhöhe EG bis 3,435 m OKR Raumhöhe OG bis 3,475 m OKR Raumhöhe Fahrzeughallen 6.88 m
+-0,00 = 169,10 m ü. NHN = OK FFB EG, +3,68 = OK FFB OG
Grundstücksgröße ca. 1,5 ha
Ausführungszeitraum: ca. 02/2027 - 03/2027
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1 . Erläuterungen zum Ausfüllen der Leistungsbeschreibung
1.01 Leistungen Die in den Positionen beschriebenen Leistungen beinhalten die jeweils genannte Ausführung mit Lieferung bis zur Einbaustelle für alle dazu nötigen Stoffe und Bauteile einschließlich Abladen, La- gerung und Einbau bzw. Abbruch und fachgerechter Entsorgung ab Ausbaustelle inkl. aller not- wendigen Hilfsmittel und Aufwendungen.
1.02 Vorinformation Es wird empfohlen, dass der Bieter sich vor Abgabe des Angebotes von den örtlichen Verhältnis- sen eigenverantwortlich überzeugt.
1.03 Unklarheiten Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes zu klären.
1.04 Baustoffe In den Fällen, in denen Baustoffe mit Fabrikats-Bezeichnungen und dem Hinweis "oder gleichwer- tig" beschrieben sind, ist die Festlegung eines qualitativen bzw. gestalterischen Standards beab- sichtigt. Unter folgenden Voraussetzungen kann von dem ausgeschriebenen Fabrikat abgewi- chen werden:
- Nennung des gleichwertig angebotenen Fabrikates Typ und Hersteller - der Nachweis (!zur An- gebotsabgabe!) der qualitativen Gleichwertigkeit. - die gestalterische Gleichwertigkeit, ( z.B. Far- bigkeit, Oberfläche etc.) ist anhand eines Mustervergleichs zu belegen.
Die Gleichwertigkeit ist dabei für die einzelnen Produkte und nicht für "ähnliche Verfahren" zu be- legen. Wird eine der Voraussetzungen nicht erfüllt bzw. anerkannt, wird das Angebot aus der Wertung ausgeschlossen.
1.05 Planung Die beiliegenden Details sind Teil der Position, sie sind in Form, Ausführung, Material und Quali- tät bindend. Die Ausschreibung und die beigelegten Zeichnungen erläutern das Konstruktions- prinzip. Sie sind Grundlage für die Werkstattplanung des Auftragnehmers. Die konstruktive Detai- lausführung ist vom Auftragnehmer unter Anwendung eigener Erfahrung und betriebseigener Ver- fahrensweise sowie unter Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik in allen Anschlüssen darzustellen und durchzuführen. Insbesondere sind die Anschlüsse an andere Bauteile und Flä- chen abzuklären. In die Einheitspreise sind alle notwendigen Aufmaße (zur Erstellung und Ab- rechnung) auf der Baustelle mit einzurechnen.
1.06 Nachweise/Unterlagen Folgende Unterlagen sind vor Baubeginn der Bauleitung des AG vorzulegen:
- Gefährdungsanalyse nach Gefahrstoffverordnung (siehe oben) - Arbeitsanweisung, die alle er- forderlichen Schritte und Arbeitsverfahren beschreibt - Betriebsanweisung (gemäß §14 Gefahr- stoffverordnung) - Prüfzeugnisse I Nachweise für alle für den Einsatz vorgesehenen Geräte und Materialien - Namensliste aller auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer (mit Angabe der So- zialversicherungsnummer und Kopie des Arbeitsausweis) - Benennung des verantwortlichen Bau- leiters, Projektleiters, Betriebsarztes und der Erste-Hilfe- Kraft - Nachweis der Genehmigung für den Transport von gefährlichen Abfallstoffen inkl. Versicherungsnachweis
Ein evtl. Baustellenpersonalwechsel nach Aufnahme der Arbeiten ist der Bauleitung unaufgefor- dert und im Voraus mitzuteilen. Die Erstellung der Unterlagen wird nicht gesondert vergütet.
1.07 Automatische Sortierung
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D ie Verdingungsunterlagen wurden automatisch sortiert. Der Bieter hat die Vollständigkeit der Unterlagen anhand der Seitenzahlen zu prüfen und fehlende Blätter bei der ausschreibenden Stelle schriftlich oder fernmündlich anzufordern bzw. doppelte Blätter auszusortieren und zu ver- nichten.
- Allgemeine Regelungen zur Leistungsausführung
2.01 Zufahrtsmöglichkeit Zugänge
2.02 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, Eine Parkmöglichkeit auf dem Baugrundstück kann nicht zugesichert werden. Die freigegeben Zufahrten sind dringend einzuhalten und immer frei zu halten. Anlieferungen bis ans Gebäude sind möglich.
2.03 Arbeitspausen Arbeitspausen dürfen nicht ohne Genehmigung der Objektüberwachung innerhalb der bestehen- den und zu erstellenden Gebäude abgehalten werden. Der Auftragnehmer hat für seine vor Ort beschäftigten Arbeitnehmer entsprechend geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen.
2.04 Containerstellflächen Die Container können auf den ausgewiesenen Flächen in Absprache mit der örtlichen Objekt- überwachung aufgestellt werden.
2.05 Schuttbeseitigung Der bei den Arbeiten des Auftragnehmers anfallende Schutt (Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfalle) Ist entsprechend VOB/C, DIN 18299, Abschnitt 4.1.11 und unter Berück- sichtigung der regionalen Abfallwirtschaftssatzung durch den Auftragnehmer zu beseitigen. Wenn Flächen für vor Ort aufzustellende Schuttcontainer der Auftragnehmer nötig sind, werden diese in Absprache mit der Objektüberwachung zur Verfügung gestellt. Die Container sind mit dem Fir- mennamen des Auftragnehmers zu kennzeichnen und mit einem Vorhängeschloss zu versehen. Es liegt In der Eigenverantwortung des Auftragnehmers, dass die Container nur von den eigenen Angestellten benutzt werden und bei Nichtbenutzung verschlossen sind. Die nötigen Container sind auf Kosten des Auftragnehmer zu stellen und zu entsorgen.
2.06 Maße Alle Maße, auch die Bestandsmaße, sind am Bau zu prüfen Unstimmigkeiten auch innerhalb der Pläne sind rechtzeitig vor der Ausführung mit der Objektüberwachung zu klären. Meterrisse wer- den durch den Hauptunternehmer erstellt. Nur diese haben Gültigkeit.
2.07 Verständigung Jegliche Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen und zu führen. Eine Verständigung in deutscher Sprache zwischen der Objektüberwachung und dem Führungspersonal an der Bau- stelle muss gewährleistet sein. Der AN hat einen Fachbauleiter und einen Sicherheitsbeauftrag- ten zu benennen, der sich als Ansprechpartner für die Objektüberwachung auf der Baustelle be- finden muss.
2.08 Gütenachweis für Baustoffe, die aufgrund bauaufsichtlicher Vorschriften einer Güteüberwachung bedürfen, sind die entspre- chenden Nachweise Nebenleistung. Auf Verlangen und nach Weisung der Objektüberwachung hat der Auftragnehmer diesen Nachweis auf seine Kosten zu erbringen. Alle im Leistungsver- zeichnis gesondert geforderten Eignungs-, Güte- und Kontrollprüfungen hat der Auftragnehmer samt allen Nebenleistungen auf seine Kosten durchführen zu lassen.
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2 .9 Bemusterungen und Fabrikatangaben Unmittelbar nach Beauftragung und vor der Bestellung der eigentlichen Produkte und Bauteile durch den AN sind Bemusterungen und Fabrikatangaben durch den AN zu liefern die zu 100 % dem LV Beschrieb und der zugrundeliegenden Planung entsprechen. Die schriftliche Bestätigung der Gleichwertigkeit und Freigabe ist für alle Bauteile vor Bestellung durch den AN vom Planer / Fachplaner einzuholen.
2.10 Baustellenkamera Im Zuge der Baustellendokumentation wird bauseits die Installation einer Baustellenkamera erfol- gen. Die Webcam dient zur Feststellung und Dokumentation des Baufortschritts. Die Darstellung er- folgt im Zeitraffer mit einigen wenigen Bildern pro Tag. Eine Identifizierung bzw. Überwachung von Personen auf der Baustelle ist aufgrund der Bildqualität nicht möglich. Der Aufnahmewinkel beschränkt sich auf den Baustellenbereich.
2.11 Baustrom und Bauwasser Baustrom und Bauwasser werden durch den Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt. In den Leistungen des Hauptunternehmers ist enthalten, ausreichend Stromanschluss- und Wasse- rentnahmemöglichkeiten auf der Baustelle vorzuhalten. Das Überwachen dieser Einrichtungen er- folgt durch den Hauptunternehmer. Für weitere evtl. Unterverteilungen hat jeder Unternehmer selbst zu sorgen.
2.12 Planungsbesprechungen Planungsbesprechungen werden nach Notwendigkeit auf Anforderung durch den Auftraggeber bzw. durch seinen Vertreter abgehalten und werden im örtlichen Baubüro bzw. Büro der Architek- ten stattfinden. Dabei anfallende Fahrtkosten werden nicht erstattet. Von der Objektüberwachung bzw. von der Projektsteuerung werden über sämtliche Besprechungen Niederschriften aufgestellt, nur diese haben Gültigkeit. Eventuelle Einwendungen müssen vom Auftragnehmer innerhalb ei- ner Woche nach Erhalt der Niederschrift erfolgen (Datum der Faxkennung). Nach Ablauf dieser Frist gilt der Inhalt der Niederschrift als vom Auftragnehmer anerkannt.
2.13 Montagepläne Für die geplanten Leistungen sind Montagepläne vorzulegen und für die Ausführung freigeben zu- lassen. Die anfallenden Entstehungs- und Vervielfältigungskosten werden nicht gesondert erstat- tet und sind Teil des EP.
2.14 Projektraum Der AG stellt für das Bauvorhaben unentgeltlich einen Projektraum bereit. Der Austausch von projektrelevanten Dokumenten (wie z.B. Protokolle, Pläne) erfolgt über den Projektraum. Der Auf- tragnehmer verpflichtet sich, diesen zu nutzen. Die Zusendung der Zugangsdaten erfolgt im Fall einer Auftragserteilung umgehend.
Die Werk- und Montagepläne sind vom AN digital als pdf und dwg/dxf zur Verfügung zu stellen und auf den Projektraum hochzuladen. Zusätzlich zum Einstellen der Unterlagen sind die am Bau Beteiligten per Email zu benachrichtigen. Die freigegebenen Werk- und Montagepläne werden vom Auftraggeber oder dessen Erfüllungs- gehilfen in dem Projektraum (PPM-Server), digital als ,pdf- oder .dwg/.dxf-Datei zur Verfügung gestellt und müssen vom Auftragnehmer eigenständig heruntergeladen und bei Bedarf ausge- druckt werden. Der AN erhält die aktuellen Ausführungspläne dreifach in Form von Papierkopien. Alle weiteren Plankopien sind durch den Auftragnehmer eigenständig aus dem Projektraum herunterzuladen und auszudrucken. Maßgeblich für den Übergabezeitpunkt von Dokumenten und Planunterlagen ist der Upload in
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d en Projektraum.
2.15 Betriebshaftpflichtversicherung Der Auftragnehmer hat für die Dauer der Bauzeit eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den De- ckungssummen - 2.000.000,00 € für Personenschäden - 500.000,00 € für Sachschäden zu füh- ren und deren Vorhandensein, sowie Angabe der einzelnen Risiken (keine Radiusklausel, Versi- cherungsschutz ab null Meter, Mitversicherung von Kabel-, Leitungs- und Bearbeitungsschäden) dem Auftraggeber auf Anforderung nachzuweisen. Der Auftragnehmer und dessen Nachunter- nehmer hat Bauhaftpflichtschäden nach deren Entstehung in jedem Fall unverzüglich seiner eige- nen Betriebshaftpflichtversicherung anzuzeigen. Zusätzlich ist vom Auftragnehmer und dessen Nachunternehmer eine Kopie der Schadensanzeige an die eigene Versicherungsgesellschaft un- verzüglich an den Auftraggeber zu senden.
2.16 Umweltrichtlinien Bei der Erstellung der Verdingungsunterlagen und der Vergabe der Leistungen werden die Richtli- nien der Baden-Württembergischen Staatsregierung über die Berücksichtigung von Umwelt- schutzpunkten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zugrunde gelegt. Produkte, die mit dem deutschen Umweltzeichen (blauer Engel) gekennzeichnet sind, sollen bevorzugt eingesetzt wer- den.
Asbest: Asbest und asbesthaltige Produkte dürfen unter keinen Umständen verwendet oder eingebaut werden.
Einsatz bzw. Verwendung von PVC-haltigen Baustoffen: Der Einsatz von Polyvinyl-Chlorid (PVC) haltigen Baumaterialien ist weitgehend einzuschränken und nach Möglichkeit durch umweltfreundliche Alternativprodukte zu ersetzen. Kostengünstigere Alternativangebote auf PVC-Basis (als Ersatz von PVC freien Produkten) werden nicht anerkannt. PVC-haltige Produkte sind in allen Fällen anzuzeigen. Der Auftragnehmer wird nachdrücklich auf die Rücknahme- und Entsorgungspflicht in eigener Regie hingewiesen. Dabei sind diese Materia- lien keinesfalls Müllverbrennungsanlagen zuzuführen. Der Auftraggeber ist berechtigt, bei kunst- stoffhaltigen Produkten, die nicht ausdrücklich als PVC frei gekennzeichnet sind, unentgeltlich vom AN eine Erklärung über die Zusammensetzung des Produktes zu fordern.
Dämmstoffe: Allgemein gilt, dass Materialien, die sogenannte teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFCKW) enthalten, nicht mehr verwendet werden dürfen. Ausnahmen sind nur gestatten, wenn aus bautechnischen Gründen keine HFCKW freien Ersatzstoffe eingesetzt werden können. Die Vorschriften der FCKW-Halogen -Verbotsordnung sind zu beachten. Demnach sind FCKW-halti- ge Dämmstoffe als solche zu kennzeichnen. Bei Verwendung von Polystyrol-Hartschaum (Styropor) und Polyurethan-Hartschaum (PU) ist sicherzustellen, dass nur Fabrikate zum Einsatz kommen, deren Flammschutzmittel nicht aus halogenhaltigen Stoffen bestehen und die ohne FCKW-Einsatz hergestellt wurden. Auf Verlangen des AG hat der AN den Nachweis über die ver- wendeten Dämmstoffe zu erbringen. Bei Einsatz von Mineralfaserdämmstoffen dürfen nur Pro- dukte verwendet werden, die den Kanzerogenitätsindex KI > 40 erfüllen und die im Sicherheitsda- tenblatt als "frei von Krebsverdacht" klassifiziert werden.
Ortschäume: Die Verwendung von UF-Ortschäumen (Harnstoff-Formaldehyd-Ortschäumen) muss der Objekt- überwachung angezeigt werden und zwingend (aufgrund fehlender Zulassung von Ersatzschäu- men) nötig sein. Nur so kann die Gesamt-Formaldehyd-Belastung im Innenraum ermittelt und die Ausgleichskonzentration von 0,1 ppm eingehalten werden.
Lacke, Lasuren:
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D ie Anforderungen der RAL-UZ 12 a sind einzuhalten. Können diese aufgrund der festgelegten Qualitäten nicht eingehalten werden, ist dies der Objektüberwachung anzuzeigen. Dies gilt vor al- lem für mögliche Formaldehydabgabe. Die Verarbeitungsanleitungen der Hersteller sind einzuhal- ten und auf Anforderung der Objektüberwachung vorzulegen. Die Entsorgung von Lackresten bzw. leeren Behältern muss Vorschriften entsprechend vollzogen werden.
Dispersionsfarben: In Innenräumen dürfen nur lösungsmittel- und formaldehydfreie Dispersionsfarben eingesetzt werden. Auf Anwendung von Pinselreinigern soll verzichtet werden. Die Verwendung von Mehr- weg-Dispersionsfarbeimern wird empfohlen.
Klebstoffe: Es sind lösungsmittelfreie, wo nicht möglich lösungsmittelarme Dispersionsklebstoffe zu verwen- den. Kann auf eine Verwendung lösungsmittelhaltiger Klebstoffe im Einzelfall nicht verzichtet wer- den, so ist dies der Objektüberwachung anzuzeigen. Die Verarbeitung und Entsorgung hat nach den Herstellerrichtlinien zu erfolgen.
Fugenmassen: Die Verwendung von lösungsmittelhaltigen Fugenmassen ist einzuschränken. Kann auf eine Ver- wendung von lösungsmittelhaltigen Fugenmassen im Einzelfall nicht verzichtet werden, so ist dies der Objektüberwachung mitzuteilen. 2. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
2.1 Allgemeiner Teil
2.1.1 Widersprüche zu ZTV Bei Widersprüchen zu den ZTV gelten vorrangig die Angaben im Leistungsverzeichnis. Bei Widersprü- chen zwischen dem Leistungsverzeichnis und der bei Auftragsdurchführung maßgeblichen Zeichnungen ist nach Zeichnungen bzw. Plänen zu arbeiten: daraus entstehende Rechte des Auftragnehmers werden nicht eingeschränkt.
2.1.2 Freigabevermerk Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auf- traggebers oder seines Architekten tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer je- doch nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleiben unberührt.
2.2 Ausführung
2.2.1 Abfallbeseitigung Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial und dergleichen ist vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen und zu entsorgen. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Son- derabfall sind zu beachten. Das Einfüllen in Arbeitsräume sowie das Eingraben auf der Baustelle ist untersagt. Das Entsorgen von Abfällen, Abbruchmassen und Bauschutt umfasst die Verwertung entsprechend den Vorschriften bzw. die erforderlichen Maßnahmen des Einsammelns, Befördern, Behandelns und Lagern entsprechend den Vorschriften und behördlichen Auflagen. Der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung ist zu erbringen.
2.2.2 Vorgaben zur Ausführung Ist im Leistungsverzeichnis vorgegeben, auf welche Art und Weise die Leistung zu erbringen ist, so ist der Auftragnehmer daran gebunden. Grundsätzlich hat der Auftragnehmer die technologische Ausfüh-
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r ung seiner Arbeiten selbst zu wählen. Dabei ist Rücksicht auf die anderen, gleichzeitig oder anschlie- ßend tätigen Gewerke zu nehmen.
2.2.3 Toleranzen Für Toleranzen der Vorleistung anderer Gewerke sowie für die Qualitätsbeurteilung der abzunehmen- den Leistung gelten grundsätzlich DIN 18201 und DIN 18202.
2.2.4 Vermessungsarbeiten Höhenfestpunkte Die zur Ausführung der beauftragten Leistungen erforderlichen Vermessungsarbeiten sind eigenverant- wortlich durch den AN durchzuführen.
2.2.5 Unvollständige Leistungsbeschreibung Der Auftragnehmer hat auch bei unvollständiger Leistungsbeschreibung die zur Gewährleistung eines mängelfreien Werkes erforderlichen Leistungen zu erbringen. Sein Recht auf Mehrpreisforderung wird dadurch nicht eingeschränkt.
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2 .3 Baustelleneinrichtung
2.3.1 Leistungen für Baustelleneinrichtung Alle Leistungen für die gewerkeeigene Baustelleneinrichtung sind in die Einzelpositionen einzukalkulie- ren.
2.3.2 Beleuchtung Arbeitsplätze Die Beleuchtung der Arbeitsplätze über die allgemeine Baustellenbeleuchtung (Flure, Treppenräume und Fahrzeughalle) hinaus, ist einzukalkulieren.
2.3.3 Benutzung von Räumen als Lagerflächen Durch die Benutzung von Räumen als Baustofflager dürfen die Arbeiten anderer Gewerke nicht behin- dert werden. Die Lagerung von feuergefährlichen Stoffen im Gebäude ist untersagt. Die Zuweisung der Räume erfolgt ausschließlich über die Bauleitung. Nach Aufforderung durch den Auftraggeber sind benutzte Räume innerhalb von 3 Tagen zu räumen. Der Bauleitung sind zwei Schlüssel für jede Firmenbautüre zu übergeben.
2.3.4 Standorte für Container, Baumaschinen und Geräte
Wird von der Bauleitung mittels Baustelleneinrichtungsplan festgelegt und vorgegeben.
Telefon- und Telefaxanschlüsse Seitens des Auftraggebers erfolgt keine Bereitstellung einer übergeordneten drahtgebundenen Telefon- bzw. Telefaxversorgung für die AN. Jegliche in diesem Zusammenhang stehenden Kosten (Anschlusseinrichtung,anfallende Verbin- dungsgebühren etc.) gehen zu Lasten des AN und sind eigenverantwortlich zu organisieren.
Standorte für Baumaschinen und Geräte sind mit der Bauleitung abzustimmen und im Baustellenein- richtungsplan einzuzeichnen:
- Standorte für temporäre Mobilkräne
- Kräne und Krananlagen
- Mischeinrichtungen und Silos
- Fördereinrichtungen und Aufzüge
Bei Turmdrehkränen ist die dazugehörige maximale Höhe, Ausladung und Abstützlast anzugeben. Weiterhin ist die ausreichend dimensionierte Gründung des Kranes, angepasst auf die örtlichen Gege- beneheiten einzukalkulieren. Der statische Nachweis der Standsicherheit des Kranes auch zu den je- weiligen Aushubzuständen ist zu erbringen und vor Baubeginn bei der Bauleitung vorzulegen.
2.3.5 Fassadenschutz Durch Verbrennungsmotoren angetrieben Maschinen sind so aufzustellen, dass Fassaden nicht ver- schmutzt werden.
2.3.6 Verschmutzungen durch Arbeiten Sind bei der Ausführung der Arbeiten Verschmutzungen zu erwarten, so gehören - unbeachtlich der je- weiligen Vergütungsregelung - (Nebenleistung-Besondere Leistung) die gewerkeüblichen Maßnahmen zur Vermeidung zu den Pflichten des Auftragnehmers, auch wenn diese nicht explizit ausgeschrieben sind.
2.3.7 Geräteeinsatz Der Geräteeinsatz ist so zu wählen, dass eine termingemäße Durchführung gewährleistet ist. Mit Rück- sicht auf die umliegende Bebauung dürfen nur geräuscharme und erschütterungsarme Geräte verwen-
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d et werden.
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2 .4 Nebenleistungen - Besondere Leistungen - Preisinhalte
2.4.1 Nicht vorhergesehene Leistungen Der Auftragnehmer hat die Vereinbarung von Preisen für nicht im Vertrag vorgesehene Leistungen vor der Ausführung anzubieten.
2.4.2 Vertragliche Leistungen Mit den angebotenen Preisen werden alle Leistungen abgegolten, die nach der Leistungsbeschreibung, den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen, den Angaben zur Ausführung, den technischen Vorbemerkungen, den statischen Vorbemerkungen und der gewerblichen Verkehrssitte zur vertragli- chen Leistung gehören.
2.4.3 Mehrforderungen Macht der Auftragnehmer Mehrforderungen gegenüber dem abgegebenen Preis geltend, sind diese substantiiert darzulegen und zu begründen. Die Kalkulationsblätter sind auf Basis der entsprechenden Formblätter zu erstellen.
2.4.4 Leistungen im Stundenlohn Leistungen im Stundenlohn werden grundsätzlich nur dann vergütet, wenn Sie vor Ihrem Beginn verein- bart werden. Die genannten Leistungen kommen nur bei Erfordernis und nur nach Beauftragung durch den AG zu Ausführung.
Bei Stundenlohnarbeiten müssen die Nachweise enthalten sein:
- Art der ausgeführten Leistung
- Ort und Datum sowie Dauer der Arbeiten
- Anzahl der eingesetzten Arbeitskräfte
- Materialverbrauch
- bei Maschinen und Kfz.-Einsatz Angaben zum Typ
Stundenverrechnungssätze für Baumaschinen, Geräte und Fahrzeuge enthalten grundsätzlich sämtli- che Aufwendungen wie:
- Kosten für Bedienungspersonal
- Kosten für Verbrauch von Betriebsstoffen und Energie
- Vorhaltung
- Reparaturkosten
- Indirekt zurechenbare Kosten
Für entsprechende Arbeiten ist das geeignete, qualifizierte Personal einzusetzen. Mehrkosten, welche sich aus dem Einsatz durch höherqualifiziertem Personal als notwendig ergeben, werden nicht erstattet. Der Verrechnungssatz gilt für das auf der Baustelle befindliche Objekt vom Zeitpunkt des Einsatzes ein- schließlich technologisch bedingter Wartezeiten und notwendiger ständiger Besetzung mit Bedienungs- personal. Die Zeiten für An- und Abtransport werden zusätzlich in Ansatz gebracht, wenn sie nicht in an- deren Positionen bereits enthalten sind und wenn nicht Maschinen, Geräte und Fahrzeuge überwiegend nach Stunden abzurechnen sind.
2.4.5 Leistungen der Unfallverhütung In die Preise sind alle Aufwendungen und Kosten einzubeziehen, die sich aus der Einhaltung der allge- mein für Bauarbeiten sowie für das jeweilige Gewerk geltenden Unfallverhütungsvorschriften ergeben, sofern sie keine Besonderen Leistungen darstellen.
2.4.6 Materialpreise Materialpreise - sofern im Leistungsverzeichnis gefordert - gelten frei Baustelle angeliefert und abgela- den.
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2 .4.7 Spartenauskünfte Einholen und Auswerten von Spartenausküften bei Versorgungsunternehmen und Behörden (Elektro, Telekommunikation, Gas, Wärme, Wasser, Kanal etc.) ist vom AN eigenverantwortlich zu veranlassen und in das Angebot einzukalkulieren.
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2 .5 Abrechnungshinweise
2.5.1 Position "als Zulage" Sofern Positionen mit dem Zusatz "als Zulage" ausgeschrieben werden, ist der Grundpreis bereits in ei- ner anderen Position enthalten. Die Zulage beinhaltet entweder eine im Aufmaß übermessene Leistung, (meist in einer anderen Einheit) oder stellt eine Preisdifferenz zu einer bereits beschriebenen anderen Leistung (mit gleicher Einheit) dar.
2.5.2 Verdeckte Leistungen Im Zuge der Bauarbeiten verdeckte Leistungen sind vorher aufzumessen. Mit dieser Handlung kann ei- ne technische Abnahme verbunden werden. Sie gilt jedoch nicht als rechtsgeschäftliche Abnahme.
2.5.3 Rückbau- und Demontagearbeiten Bei Rückbau -und Demontagearbeiten gelten die Aufmaßbestimmungen für das Herstellen des Werkes sinngemäß. Es ist grundsätzlich nach der festen Masse aufzumessen.
2.5.4 Materialverbrauch Ist der Materialverbrauch zum Nachweis abzurechnen, ist der tatsächliche Verbrauch einschließlich Schnitt-, Streu- und Bruchverlusten zu berechnen. Ein Verbrauchsnachweis nach Herstellerangaben oder Materialverbrauchstabellen kann stattdessen vereinbart werden. Nicht mehr vom Auftraggeber ver- wertbare Klein- und Restmengen können zusätzlich berechnet werden.
2.5.5 Abrechnungshinweis Bei der Abrechnung der Leistungen sind gleiche Positionsnummern und Reihenfolgen wie im Leistungs- verzeichnis zu verwenden.
2.5.6 Besondere Abrechnung Der Auftragnehmer hat seine Abrechnungsunterlagen zur Prüfbarkeit mit Abrechnungsplänen und Auf- maßunterlagen einzureichen. Abrechnungsvereinbarungen in den einzelnen Positionen sind zu beach- ten. Die Abrechnungsunterlagen sind vor Rechnungsstellung mit der örtlichen Bauleitung zu bespre- chen. Aufmaße sind kumuliert zu erstellen und vor Rechnungsstellung von der Auftraggeberseite und Auftragnehmerseite zu unterschreiben. Es dürfen nur gleiche Positionen auf einem Aufmaßblatt abge- rechnet werden
ENDE DER ZTV - ZUSÄTZLICHEN TECHNISCHEN VERTRAGSBEDINGUNGEN
- Angaben zur Ausführung
Bei den in dieser Leistungsbeschreibung ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich im We- sentlichen um:
Malerarbeiten
3.1. Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und -beschränkungen Aufgrund der Größe der Maßnahme können die Arbeiten möglicherweise nicht zusammenhän- gend ausgeführt werden. Die notwendigen Abschnitte müssen entsprechend dem Baufortschritt einkalkuliert werden. Hierfür erfolgt keine besondere Vergütung. Die Leistungen sind in zeitlicher Reihenfolge so zu erbringen, dass die Arbeitsabläufe der Nachfolgearbeiten nicht behindert oder gestört werden.
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3.2. Besondere Erschwernisse während der Ausführung In die Einheitspreise sind die Zuschläge für Schichtarbeit und Überstundenzuschläge sowie aller Lohnnebenkosten einzukalkulieren. Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind jedoch nicht ein- gerechnet.
3.3. Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, ggf. besondere Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen Bei den Montagearbeiten auf der Baustelle sind die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Die Mitarbeiter sind nachweislich zu belehren und in die Besonderheiten der Bau- stelle einzuweisen. Es sind insbesondere die Vorschriften in den zusätzlichen technischen Ver- tragsbedingungen zu beachten.
3.4. Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtun- gen
3.4.1. Alle Leistungen für die Baustelleneinrichtung sind in die Einzelpositionen einzukalkulieren, falls darüber hinaus gesonderte Positionen der Baustelleneinrichtung beschrieben sind, sind diese Leistungen in den jeweiligen Positionen anzubieten.
3.4.2. Bauseits wird eine allgemeine Baustellenbeleuchtung in Fluren und Treppenhäusern vorgese- hen. Die darüber hinausgehende Beleuchtung der Arbeitsplätze des AN ist Bestandteil der Bau- stelleneinrichtung und entsprechend einzukalkulieren.
3.4.3. Durch die Benutzung von Räumen als Baustofflager dürfen die Arbeiten anderer Gewerke nicht behindert werden. Die Lagerung von feuergefährlichen Stoffen im Gebäude ist untersagt. Die Zuweisung der Räume erfolgt ausschließlich über die Bauleitung Nach Aufforderung durch den Auftraggeber sind benutzte Räume innerhalb von 3 Tagen zu räu- men. Der Bauleitung sind zwei Schlüssel für jede Firmenbautüre zu übergeben.
3.4.4. Standorte für Baumaschinen und Geräte sind mit der Bauleitung abzustimmen.
3.5. Besonderheiten der Regelung und Sicherung des Verkehrs, gegebenenfalls auch, in- wieweit der Auftraggeber die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen übernimmt Der AN ist von Baubeginn bis Abschluss seiner Leistungen (auch am Wochenende und wäh- rend der Feiertage) verantwortlich für ordnungsgemäße Straßenabsperrungen und Verkehrssi- cherungsmaßnahmen in seinem Arbeitsbereich, insbesondere der Baustellenzufahrten und Bau- stellenabfahrten auf die öffentlichen Verkehrswege, einschließlich der Säuberung. Gebühren für die Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen sind einzurechnen.
3.6. Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten Die Montagen sind über ein vom AN Gerüstbau erstelltes Gerüst durchzuführen.
3.7. Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen, die der AN für andere Unternehmer vorzuhalten hat Für das Liefern und Einbringen aller Bauteile, falls nicht separat ausgeschrieben, sind die not- wendigen Hebezeuge und Transportmittel innerhalb und außerhalb des Gebäudes einzukalku-
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l ieren.
3.8. Wie lange, für welche Arbeiten und ggf. für welche Beanspruchung der Auftragneh- mer Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergl. für andere Unternehmer vorzuhalten hat. Ist, wenn erforderlich, im Leistungsverzeichnis beschrieben.
3.9. Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-) Stoffen Ist, wenn vorgesehen, im Leistungsverzeichnis beschrieben.
3.10. Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-) Stoffen und an nicht genormte Stoffe und Bauteile Ist, wenn vorgesehen, im Leistungsverzeichnis beschrieben.
3.11. Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile Werden für einzubauendes Material Gütenachweise gemäß den Rechtsvorschriften, DIN-Be- stimmungen oder Vertragsunterlagen gefordert, so gelten diese auch dann als erbracht, wenn ein Überwachungsvermerk eines zugelassen Instituts oder einer amtlichen Einrichtung auf den Baustoffen, der Verpackung oder dem Lieferschein angebracht ist.
Die ggf. in eingeführten Technischen Baubestimmungen geforderten Kennzeichnungen werden davon nicht berührt.
Werden für nicht genormte Erzeugnisse Gebrauchstauglichkeitsnachweise verlangt und kann für eingebaute Erzeugnisse ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, gilt das als Fehler der Werkleistung. Referenzen können in diesem Fall den Nachweis nicht ersetzen.
Sind Zulassungsbescheide nachzuweisen, so sind sie als Ganzes mit den dazugehörigen Anla- gen, vorzulegen. Teilkopien genügen den Anforderungen nicht.
Ansonsten sind keine Einschränkungen außer den gesetzlichen bekannt.
3.12. Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise
3.12.1. CE-Kennzeichnung Die im Rahmen der CE - Kennzeichnungsvorschriften für jedes Produkt vom jeweiligen Herstel- ler mitzuliefernden Unterlagen sind spätestens vor Montage und zur Abnahme zwingend dem Auftraggeber auszuhändigen. Fehlen diese Unterlagen und Nachweise ist dies ein wesentlicher Mangel gem. VOB/ B § 12 Nr. 3. Für elektrische Betriebsmittel, die nicht Teil einer Maschine sind bzw. werden, hat der Auftrag- nehmer auf einem Formblatt "CE-Bestätigung" zu bestätigen, dass für die Montage der Anlage/ des Anlagenteils ausschließlich elektrische Betriebsmittel verwendet wurden, die von ihrem Her- steller unter Beachtung der gültigen Vorschriften in den Verkehr gebracht wurden. Der Auftragnehmer hat mit einem Formblatt "Prüfzeichen-Bestätigung" zu bestätigen, dass die Vorschriften für Produkte des Bauproduktionsgesetzes, nach Maßgabe der jeweils gültigen Bau- regelliste, erfüllt wurden.
3.12.2. Eignungsnachweise Der AN muss die zur Erbringung der Leistung allgemeine fachliche Qualifikation besitzen. Sollten weitere Nachweise gefordert sein, so sind diese in den nachfolgenden ZTV bzw. im Posi- tionsteil des Leistungsverzeichnisses aufgeführt.
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D ie Nachweise sind zur Angebotsabgabe zu erbringen.
3.13. Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen bzw. müssen oder einer anderen Verwendung zuzuführen sind. Ist, wenn vorgesehen, im Leistungsverzeichnis beschrieben.
3.14. Art, Zusammenhang und Menge der aus dem Bereich des Auftraggeber zu entsor- genden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung oder bei Abfall die Entsorgungs- anlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auf- traggeber zu tragenden Entsorgungskosten. Bei Demontagen ist das anfallende Material nach verwertbarem und nicht verwertbarem sowie untereinander zu trennen. Das verwertbare Material ist der Rohstoffrückgewinnung zuzuführen, es geht in den Besitz des Auftragnehmers über, und ist kalkulatorisch zu berücksichtigen. Die nicht verwertbaren Abfälle sind zu entsorgen, Sonderabfälle sind geeigneten Deponien zuzufüh- ren. Die Entsorgungskosten sind zu kalkulieren. Die verwertbaren Metalle der technischen Anla- gen sind der Rohstoffrückgewinnung zuzuführen. Die Erlöse sind kalkulatorisch zu berücksichti- gen.
Ist, wenn vorgesehen, im Leistungsverzeichnis beschrieben.
3.15. Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beige- stellt werden, sowie Art, genaue Bezeichnung des Ortes und Zeit ihrer Übergabe Sind, wenn zutreffend, im Leistungsverzeichnis aufgeführt.
3.16. In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte und Arbeitskräfte zur Verfügung stellt. Für das Liefern, Abladen, Einlagern und Einbringen aller Anlagenteile, Stoffe und Bauteile ist der Auftragnehmer eigenverantwortlich. Es gibt keine vom Auftraggeber eingesetzte Baustellenlogis- tik. Die Kosten für diese Arbeiten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren bzw. separat ausge- schrieben.
3.17. Leistungen für andere Unternehmer Sind im Detail im Leistungsverzeichnis aufgeführt. Sonst müssen keine Leistungen für andere Unternehmen erbracht werden.
3.18. Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der Inbetriebnahme von Anla- gen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten Ist für die Montage der ausgeschriebenen Bauteile, die Inbetriebnahme o.Ä. eine gewerkeüber- greifende Koordination erforderlich, so ist dies, falls nicht abweichend im LV beschrieben, in die Einheitspreise einzurechnen.
3.19. Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme Der vorzeitige Betrieb einer Anlage oder von Anlagen- bzw. Bauteilen vor der Abnahme ist in se- paraten Positionen ausgeschrieben in der Form, dass die Verantwortung für den Betrieb beim AN verbleibt und keine Übernahme durch den AG erfolgt. Der vorzeitige Betrieb der Anlage hat keine Auswirkung auf die Abnahme. Die förmliche Abnah- me wird verlangt, und ist rechtzeitig schriftlich zu beantragen.
3.20. Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Män- gelansprüche für maschinelle und elektronische sowie elektrotechnische Anlagen oder Teile
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d avon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit hat durch einen besonderen Wartungsvertrag. Wenn für dieses Gewerk zutreffend, dann ist im Leistungsverzeichnis der Titel Wartung bzw. Wartungsarbeiten enthalten. Der Bauherr behält sich vor, den Titel Wartungsarbeiten zu beauftragen. Die Wartungsarbeiten werden nicht zusammen mit den Bauleistungen beauftragt, stellen jedoch die Grundlage für einen Wartungsvertrag mit dem Bauherrn dar. Der Wartungszeitraum ist im Titel Wartungsarbeiten genauer beschrieben.
3.21. Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen
Aufmaße: Örtliche Aufmaße sind gemeinsam mit dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten durchzufüh- ren. Das Aufmaß ist so zu erstellen, dass die ermittelten Massen örtlich (räumlich) zugeordnet werden können. Zur Abrechnung kommen nur Aufmaße, die auftraggeberseitig und vom Auf- tragnehmer unterschrieben sind. Die fortgeschriebenen Bau- oder Montagezeichnungen bilden die Grundlage. Diese Abrech- nungszeichnungen sind dem Aufmaß beizufügen. Müssen Teilaufmaße durchgeführt werden, sind die aufgemessenen Bau- oder Anlagenteile auf einer dem Aufmaß beigefügten Zeichnung zu kennzeichnen.
Abrechnung: Die Vorlage einer Teil- oder Schlussrechnung bedingt gemeinsam vor Ort erstellte und aner- kannte Aufmaße und Stundennachweise. Nicht anerkannte Aufmaße oder Stundennachweise führen zu einer Rücksendung der Rechnung mit dem Ablehnungsvermerk "nicht prüffähig".
3.22. Stundenlohnarbeiten Die Stundenlohnarbeiten sind in der VOB / B § 15 geregelt.
ENDE DER ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
- Ergänzung der Angebotsanforderung
5.1. Entschädigung für die Ausarbeitung von Unterlagen Für die Ausarbeitung der mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen erhält der Bieter keine Ent- schädigung.
5.2. Automatische Sortierung Die Verdingungsunterlagen wurden automatisch sortiert. Der Bieter hat die Vollständigkeit der Un- terlagen anhand der Seitenzahlen zu prüfen und fehlende Blätter bei der ausschreibenden Stelle anzufordern. Doppelseiten sind auszusortieren und zu vernichten.
5.3. Pläne Sind Bestandteil der Leistungsbeschreibungen. Das Leistungsverzeichnis beinhaltet folgende Anla- gen:
- Grundrisse und Schnitte
ENDE DER ERGÄNZUNG DER ANGEBOTSANFORDERUNG 5) ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZTV)
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Ausführungsanweisung Maler-, Lackier- und Tapezierarbeiten
Der Ausschreibung, der Ausführung, dem Aufmaß und der Abrechnung liegt die VOB, neuester Fassung sowie die entsprechende DIN-Norm zugrunde.
Neben den einschlägigen DIN-Normen und den Vorschriften sowie den besonderen Vertragsbe- dingungen gelten im besonderen: · VOB, Teil C, DIN 18363 - Maler- und Lackierarbeiten · VOB, Teil C, DIN 18366 - Tapezierarbeiten · VOB, Teil C, DIN 18350 - Putz- und Stuckarbeiten · DIN V 18550 - Putz und Putzsysteme - Ausführung · DIN EN 13300 - Wasserhaltige Beschichtungsstoffe für Wände und Decken im Innenbereich · DIN EN 1062 - Beschichtungsstoffe und Beschichtungssysteme für mineralische Untergründe und Beton im Außenbereich · Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitmerkblätter der Bauberufsgenossenschaft · Technische Merkblätter des Bundesausschusses Farbe und Sachwertschutz (BFS), Frankfurt/M., mit allen darin genannten Normen in der jeweils gültigen Fassung.
Untergründe müssen sauber, fest, haftfähig und frei von losen Teilen und trennenden Substanzen sein.
Beim Einsatz von Abbeizmitteln sind das anfallende Wasser und die Abbeizschlämme in Rinnen aufzufangen und zu entsorgen. Bei der Entsorgung sind Bestimmungen der örtlichen Aufsichtsbe- hörden sowie die einschlägigen Bestimmungen des Umweltschutzes zu beachten und einzuhal- ten.
Es dürfen nur Materialien eines Systemherstellers eingesetzt werden. Die Verarbeitung sämtlicher Materialien muss unter Einhaltung der Herstellervorschriften erfolgen. Die angegebenen Mindesttemperaturen und Trockenzeiten dürfen in keinem Fall unterschritten werden. Die Nachbehandlungsfristen bei mineralischen Reparaturmaterialien sind unbedingt ein- zuhalten. Geforderte Mindestverbrauchsmengen sind ebenfalls einzuhalten.
Beschlags- und Bauteile aller Art, deren Oberflächen nicht gestrichen werden sollen, sind vor irr- tümlichem Überstreichen oder Verschmutzen durch geeignete Maßnahmen zu schützen. Alle Ma- lerarbeiten müssen im Rollverfahren ausgeführt werden, dass Spritzen ist nur im Einzelfall nach Abstimmung mit der Bauleitung möglich. Für die Leistung ist das Rollverfahren zu kalkulieren.
Farbmuster sind in solcher Größe anzusetzen, dass eine Beurteilung der Farbtöne auch in Bezug auf ihr optisches Gewicht möglich ist (vergl. VOB, Teil C, DIN 18363). Bei Anstrichen, die das Ansetzen von Mustern auf dem Untergrund nicht zulassen, sind geeignete Tafeln zur Verfügung zu stellen.
Die Anstricharbeiten sind bis zur Abnahme vor Beschädigungen und Verunreinigungen unbedingt zu schützen.
Für die Kalkulation von eingefärbten Putzen und Anstrichen gilt: · hell getönt, entspr. Hellbezugswerten 70 - 100 (Farbtongruppe S) · mittel getönt, entspr. Hellbezugswerten 40 - 69 (Farbtongruppe A) · stark getönt, entspr. Hellbezugswerten 0 - 39 (Farbtongruppe B)
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F ür Spezialbeschichtungen gelten die Farbtonkarten der Herstellerwerke oder die RAL-Farbton- karten.
Der Auftragnehmer hat die Leistung unter eigener Verantwortung auszuführen und hat sich vor Beginn der Arbeiten an Ort und Stelle von der Richtigkeit der im Leistungsverzeichnis aufgeführ- ten Arbeiten zu überzeugen. Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die Art der Ausführung, so hat er dies vor Beginn der Ar- beiten dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen.
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Kalkulationsgrundlage
Folgende Pläne dienen der Kalkulation und liegen dem LV bei.
-
Grundrisse EG / OG
-
Schnitte AA / BB, DD / CC / EE, FF / GG
-
SNH_5_AR_XX_0407_F_p_GR_Erdgeschoss
-
SNH_5_AR_XX_0408_F_I_GR_Obergeschoss
-
SNH_5_AR_HG_0700_F_e_SN_AA/BB
-
SNH_5_AR_HG_0701_F_d_SN_CC
-
SNH_5_AR_HG_0702_F_d_SN_DD/EE
-
SNH_5_AR_HG_0702_F_d_SN_FF/GG
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Position Beschreibung Menge Einh EP GP
1
1.1 Baustelleneinrichtung einschließlich Räumen Baustelleneinrichtung einschl. Räumen
Einrichten, Vorhalten und abschließendes Räumen der Baustel- le einschließlich An- und Abtransport aller zur Durchführung der ausgeschriebenen Arbeiten erforderlichen Geräte, Werkzeuge, Maschinen und Betriebsmittel für die Dauer der Ausführung.
Die Position umfasst sämtliche Aufwendungen für die Baustel- leneinrichtung einschließlich der vollständigen Wiederaufnahme und Abfuhr aller vom Auftragnehmer eingebrachten Einrichtun- gen, Geräte und Hilfsmittel nach Abschluss der Arbeiten.
Ein bauseitiger Kran wird nicht zur Verfügung gestellt.
Die Voraussetzungen für das Anbringen bzw. die Nutzung von Lastenaufzügen oder vergleichbaren Hebeeinrichtungen sind vor Ausführung rechtzeitig mit der Bauleitung abzustimmen.
Weitere Gerüste, insbesondere Rollgerüste oder Arbeitsbüh- nen, werden bauseits nicht gestellt.
Bauseits vorhanden:
· Bauwasseranschluss
· Baustromanschluss
· Sanitärcontainer
Einheit psch
psch ........................
1 Baustelleneinrichtung ........................
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Position Beschreibung Menge Einh EP GP
2 Vorbereitende Maßnahmen
2.1 Trennstreifen entfernen Trennstreifen aus Polystyrol, nach Gewerk Bodenleger, entfernen, inkl. Entsorgung und Deponiegebühr.
Ausführungsort: alle Geschosse 1700 m ........................ ........................
2.2 Senkrechte Flächen abkleben mit Folie bis h=3,50m Nicht zu behandelnde Wandflächen und benachbarte Bauteile während der Malerarbeiten mit geeigneter Folie vollflächig ab- kleben bzw. abhängen und gegen Verschmutzung schützen. Dies gilt insbesondere für Sichtbetonflächen, Fliesenflächen, Fassadenelemente, Fliesenspiegel, Trockenbauwände, Installa- tionen, Stahlzargen sowie vergleichbare angrenzende Bauteile. Die Schutzabdeckung ist untergrundgerecht auszuführen, sicher zu befestigen und rückstandsfrei entfernbar herzustellen. Ein- schließlich Zuschneiden, Anpassen, Vorhalten für die Dauer der Arbeiten, Abbau nach Abschluss der Arbeiten, fachgerechter Entsorgung sowie sämtlicher Nebenleistungen. Ausführungsbe- reich: EG und OG, Hauptgebäude, Raumhöhe bis ca. 3,50 m. In dieser Position sind nur solche Flächen erfasst, bei denen die Leistung nach Art und Umfang nicht als Nebenleistung einzu- ordnen ist.
1500 m² ........................ ........................
2.3 Boden abdecken, Folie Bodenflächen während der Malerarbeiten vollflächig mit PE-Fo- lie gegen Verschmutzung schützen, abdecken und gegen Ver- rutschen sichern. Ausführung auf beschichteten Estrichflächen, Parkett, Linoleum, Naturstein und Fliesen. Die Schutzabde- ckung ist vollflächig aufzubringen, zuzuschneiden, anzupassen und gegen Verrutschen durch geeignete, untergrundgerechte Befestigung zu sichern. Schäden an den vorhandenen Oberflä- chen sind zu vermeiden. Einschließlich Vorhalten für die Dauer der Arbeiten, Entfernen nach Abschluss der Arbeiten, fachge- rechter Entsorgung sowie sämtlicher Nebenleistungen. In dieser Position sind nur solche Flächen erfasst, bei denen die Leistung nach Art und Umfang nicht als Nebenleistung einzuordnen ist. 2500 m² ........................ ........................
2.4 Treppenstufen abdecken, Treppenhäuser
Treppenstufen mit Tritt- und Setzstufen sowie Sockeln aus Na- turstein während der Malerarbeiten mit einer Lage Getränkekar- tonfolie vollflächig abdecken und gegen Verrutschen sichern.
Übertrag: ........................
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Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ........................
Einschließlich:
• Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten, • vollständigem Schutz der Oberflächen gegen Verschmut- zung, • Vorhalten für die Dauer der Arbeiten, • Wartung und Ergänzung schadhafter Schutzlagen, • Entfernen nach Abschluss der Arbeiten, • sowie fachgerechter Entsorgung.
Ausführungsort: TRH 1 und TRH 2
Einheit m²
44 St ........................ ........................
2.5 Sockelleisten, Fliesen, Kautschuk, Holz, etc. abkleben Sockelleisten Fliesen, Kautschuk, Holz mit PE-Folie gegen Verschmutzung während der Malerarbeiten abkleben und gegen Verrutschen verkleben. Das Entfernen nach Abschluss der Arbeiten ist einzukalkulieren.
In dieser Position sind nur die Flächen erfasst, bei denen die Leistung nach Art und Umfang nicht als Nebenleistung einzuordnen ist. 1900 m ........................ ........................
2.6 Staubschutz, Gegenstände Staubschutz für Gegenstände einschl. staubdichtes Abkleben, flächig mit PE-Folie, während der Malerarbeiten und gegen Ver- rutschen verkleben.
Gegenstand: Lüftungsgitter, Lüftungsauslässe, Revisionsdeckel, Decken- schienen, Schienen für Elektrotrassen etc. 250 m² ........................ ........................
2.7 Staubschutz für Durchdringungen einschl. Staubschutz für Durchdringungen einschl. staubdichtes Abkle- ben, flächig mit PE-Folie, während der Malerarbeiten und gegen Verrutschen verkleben. Das Entfernen und umweltgerechte Entsorgen nach Abschluss der Arbeiten ist einzukalkulieren.
Gegenstand: Kabelauslässe, Wickelfalzrohre, Durchdringungen sonstiger In- stallationen, etc. 120 St ........................ ........................
2.8 Untergrund vorbereiten, reinigen
Übertrag: ........................
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Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ........................ Untergrund Wandflächen als Vorbereitung für die Malerarbeiten von grober Verschmutzung nach DIN 18363 4.2.10 Inkl. Absanden, Absaugen mit integrierter Staubabsaugung Einschl. Entsorgen des anfallenden Materials. In Teilflächen
h= bis ca. 3,50 m
Ausführung: in Teilflächen EG-OG 6420 m² ........................ ........................
2.9 Tiefengrund auf saugfähigen Beton-, Putz- und Spachtelflä- chen Tiefengrund auf saugfähigen Beton-, Putz- und Spachtelflächen
Saugfähige Untergründe im Innenbereich, bestehend aus rohen Betonflächen, geputzten Betonflächen und gespachtelten Flä- chen, mit einem farblosen, verfestigenden Tiefengrund nach Herstellervorschrift grundieren.
Ausführung auf Wänden, Stützen und Brüstungen sowie sonsti- gen vergleichbaren saugfähigen Untergründen.
Die Grundierung ist materialgerecht, gleichmäßig und entspre- chend den Anforderungen des nachfolgenden Beschichtungs- aufbaus aufzubringen.
Ausführungsbereich: EG bis OG
Raumhöhe: bis ca. 3,50 m
Einschließlich aller erforderlichen Arbeitsgerüste und sämtlicher Nebenleistungen.
Angebotenes Fabrikat: .................................................... (vom Bieter anzugeben)
5570 m² ........................ ........................
2.10 Zulage für Arbeiten bei erhöhter Raumhöhe
Zulage zur Vorposition für die Ausführung der beschrie- benen Leistungen an der Trennwand zwischen Funktions- gebäude und Fahrzeughalle bei einer Raumhöhe bis ca. 6,80 m.
Übertrag: ........................
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Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ........................ Mit der Zulage sind sämtliche Mehraufwendungen infolge der erhöhten Raumhöhe abgegolten. Hierzu gehören ins- besondere:
· erforderliche Arbeits- und Sicherheitsgerüste,
· zusätzliche Zugänge,
· Umsetzen und Vorhalten,
· Erschwernisse der Leistungsausführung,
· sowie alle sonstigen hierfür erforderlichen Neben- leistungen.
Einheit m²
170 m² ........................ ........................
2.11 Grundierung saugfähiger Untergründe, Stahlbeton Tiefengrund auf Stahlbeton, geputzte und gespachtelte Beton- flächen, Stützen, Brüstungen Wände, verfestigend, farblos, nach Herstellervorschrift aufbringen.
Angebotenes Fabrikat:
'....................................................' (vom Bieter anzugeben)
Ausführung:
gespachtelte Wände Technikgebäude
Raumhöhen: bis ca. 3,50 m inkl. aller Arbeitsgerüste. 190 m² ........................ ........................
2.12 Grundierung saugfähiger Untergründe, Gipskarton Tiefengrund auf gespachtelte GK-Wände, zum Teil imprägniert, Vorsatzschalen, Sturzbekleidungen verfestigend, farblos, nach Herstellervorschrift aufbringen.
Angebotenes Fabrikat:
'....................................................'
(vom Bieter anzugeben)
Ausführung: gespachtelte Wände in den Räumen EG-OG
Übertrag: ........................
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Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ........................ Raumhöhen: bis 3,50 m inkl. aller Arbeitsgerüste. 850 m² ........................ ........................
2.13 Treppen- und Podestuntersichten spachteln, Q3
Vollflächige Spachtelung der Untersichten von Fertigteiltreppen und Podesten mit diffusionsfähigem Dispersionsspachtel / Leichtspachtel zur Herstellung eines für den nachfolgenden Di- spersionsanstrich geeigneten Untergrunds in Oberflächenquali- tät Q3.
Ausführung auf Betonuntersichten im Innenbereich.
Material: Dispersionsspachtel / Leichtspachtel Schichtdicke: ca. 2,0 mm Materialverbrauch: ca. 1,5 kg/m²/mm, gemäß Herstellervor- schrift
Die Leistung umfasst:
· vollflächige Spachtelung der Treppen- und Podestunter- sichten,
· Herstellung der Oberflächenqualität Q3,
· Angleichen der Oberfläche,
· einschließlich erforderlicher Nachschliffe.
Einschließlich:
· aller erforderlichen Arbeitsgerüste,
· Abkleben und Schützen der Treppenstufen,
· Abkleben angrenzender, nicht zu bearbeitender Wand- flächen,
· sämtlicher Nebenleistungen.
Ausführungsort: Unterseiten TRH 1 und TRH 2
Angebotenes Fabrikat / System: .................................................... (vom Bieter anzugeben)
40 m² ........................ ........................
2.14 Verfugung Acryl
Abdichten von Anschlußfugen zwischen Bauteilen mit plasto-plastischer Dichtungsmasse auf Polyacrylbasis Innen
Übertrag: ........................
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Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ........................ Für Anschlussfugen. Auch für Porenbeton geeignet. Nach 1 bis 2 Tagen überstreichbar.
Angeb. Fabrikat:
'........................................' (vom Bieter anzugeben)
Farbton: weiss, grau
Verbrauch: je nach Fugendimension Fugendimension b/t= bis 10/10 mm 1800 m ........................ ........................
2.15 Fugenverschluss, innen, Silikon Fugenverschluss in Innenräumen, an horizontalen und vertikalen Wand- Deckenanschlüssen sowie an Türbekleidungen, einschl. Vorreinigung und Hinterfüllung der Fugen. Fugenbreite: 4-6 mm i.M. Fugenfarbe: hellgrau, weiß, farblos Fugendichtmasse: Silikon 800 m ........................ ........................
2.16 Abdeckarbeiten an Kleinteilen wie Steckdosen, Lichtschal- ter, Feuermelder, etc. Abdeckarbeiten an Kleinteilen wie Steckdosen, Lichtschalter, Feuermelder, etc. 250 St ........................ ........................
2.17 Abdecken abgehängten Decken Abdecken abgehängten Decken 1400 m² ........................ ........................
2 Vorbereitende Maßnahmen ........................
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Position Beschreibung Menge Einh EP GP
3 Malerarbeiten Wände
MALERARBEITEN WÄNDE, Dispersionsfarbe
3.1 Beschichtung Stahlbeton innen, scheuerbest. Disp. Q3 Beschichtung mit lösemittelfreier Kunststoffdispersion, deckend, diffusionsfähig, stumpfmatt, auf Betonflächen im Innenbereich
Abriebklasse: 3, scheuerbeständig nach DIN EN 13 300, Kontrastverhältnis: Klasse 2 Verbrauch: ca. 150ml/m2
Schichtaufbau: · Grundbeschichtung · Zwischenbeschichtung · Schlussbeschichtung
Bauteil: Aufzugschachtwand, Treppenhauswand, Untersicht Treppenpo- deste, Treppenläufe, Betonwände Flure / Räume EG und OG
Farbe: RAL 9010, nach Bemusterung
Einschließlich Untergrundprüfung, erforderlicher Vorarbeiten und sämtlicher Nebenleistungen.
Angebotenes Fabrikat:
'....................................................' (vom Bieter anzugeben)
Raumhöhe: bis 3,30 m 5050 m² ........................ ........................
3.2 Beschichtung Stahlbeton innen, scheuerbest. Disp. Q3 Zulage zu Position 3.1
für eine Raumhöhe bis ca. 6,80 m
Trennwand zwischen Funktionsgebäude und Fahrzeughalle
Einschließlich Untergrundprüfung, erforderlicher Vorarbeiten und sämtlicher Nebenleistungen.
Sämtliche für die Arbeiten vom AN benötigte Arbeits- und Si- cherheitgerüste sind in den EP einzukalkulieren. 170 m² ........................ ........................
Übertrag: ........................
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Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ........................ 3 .3 Beschichtung Stahlbeton innen, scheuerbest. Disp. Q3 Beschichtung mit lösemittelfreier Kunststoffdispersion, deckend, diffusionsfähig, stumpfmatt, auf Betonflächen im Innenbereich
Abriebklasse: 3, scheuerbeständig nach DIN EN 13 300, Kontrastverhältnis: Klasse 2 Verbrauch: ca. 150ml/m2
Schichtaufbau: · Grundbeschichtung · Zwischenbeschichtung · Schlussbeschichtung
Bauteil: Technikgebäude
Farbe: RAL 9010, nach Bemusterung
Einschließlich Untergrundprüfung, erforderlicher Vorarbeiten und sämtlicher Nebenleistungen.
Angebotenes Fabrikat:
'....................................................' (vom Bieter anzugeben)
Raumhöhe: bis 3,30 m 190 m² ........................ ........................
3.4 Dispersionsbeschichtung auf gefilzten Putzflächen innen
Gefilzte Putzflächen im Innenbereich mit einer lösemittelfreien, deckenden, diffusionsfähigen, stumpfmatten Kunststoffdispersi- onsbeschichtung beschichten.
Ausführung auf verputzten Wandflächen.
Beschichtungsaufbau:
• systemgerechte Grundierung • Zwischenbeschichtung • Schlussbeschichtung
Technische Anforderungen:
• Nassabriebklasse 2 nach DIN EN 13300 • Deckvermögen / Kontrastverhältnis Klasse 2 nach DIN EN 13300 • Verbrauch ca. 150 ml/m² je Arbeitsgang, nach Hersteller- vorschrift
Übertrag: ........................
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Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ........................
Farbton: RAL 9010, nach Bemusterung Ausführungsbereich: EG bis OG, Technikräume, Nebenräume Raumhöhe: bis ca. 3,30 m
Einschließlich Untergrundprüfung, erforderlicher Vorarbeiten, systemgerechter Grundierung, Schutz angrenzender Bauteile sowie sämtlicher Nebenleistungen.
Angebotenes Fabrikat / System: .................................................... (vom Bieter anzugeben)
Einheit m²
570 m² ........................ ........................
3.5 Beschichtung GK, innen, waschbest. Disp. Beschichtung mit lösemittelfreier Kunststoffdispersion, deckend, diffusionsfähig, stumpfmatt, auf Gipskartonflächen im Innenbe- reich
Abriebklasse: 3, waschbeständig nach DIN EN 13 300, Kontrastverhältnis: Klasse 2 Verbrauch: ca. 150ml/m2
Schichtaufbau: · Grundbeschichtung · Zwischenbeschichtung · Schlussbeschichtung
Bauteil: Wände,Verkofferungen, Vorsatzschalen, Stürze; Farbe: RAL 9010 nach Bemusterung
Einschließlich Untergrundprüfung, erforderlicher Vorarbeiten und sämtlicher Nebenleistungen.
Angebotenes Fabrikat:
'....................................................' (vom Bieter anzugeben)
Ausführungsort: EG-OG
Raumhöhe: bis 3,30m
800 m² ........................ ........................
3.6 Beschichtung Wände, Zulage Flächen bis 1,00m2
Übertrag: ........................
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Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ........................ Beschichtung Wände, wie in Pos 3.1 bis 3.3 beschrieben, je- doch Zulage für Ausführung in Kleinstflächen an Installations- schächten, Vorsatzschalen, Pfeilern, Stützen 2-4 seitig, Stützen und Pfeilern zwischen Fensterbekleidungen, Wanden- den, etc.
Größe bis 1,00m²
Ausführungsort: EG-OG
55 m² ........................ ........................
3.7 Beschichtung Wände, Zulage Flächen 1,01 bis 5,0 m² Beschichtung Wände, wie in Pos 3.1 bis 3.3 beschrieben, je- doch Zulage für Ausführung in Kleinstflächen an Installations- schächten, Vorsatzschalen, Pfeilern, Stützen 2-4 seitig, Stützen und Pfeilern zwischen Fensterbekleidungen, Wanden- den, etc.
Größe bis 1,01 - 5,00m²
Ausführungsort: EG-OG
120 m² ........................ ........................
3.8 Beschichtung Wände, Zulage Leibungen Zulage Beschichtung Wände wie Vorpositionen beschrieben, im Bereich der Leibungen bei Türen, Fenstern, etc. Leibungstiefe ca. 20-40cm Ausführungsort: EG-OG
280 m ........................ ........................
3.9 Zulage bei Brüstungen h= bis 1,10m Beschichtung Wände, wie zuvor beschrieben, jedoch Zulage für Ausführung bei Brüstungen h= ca. 1,10m
120 m² ........................ ........................
3.10 Zulage bei STB Innenstützen, h= bis 3,50 m, 4-seitig Beschichtung Wände, wie zuvor beschrieben, jedoch Zulage für Ausführung Wandvorsprünge, STB Innenstützen in STB Wände intergriert
4-seitig, Abwicklung bis 160cm Höhe bis 3,50m
Übertrag: ........................
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S insheim FWH 019/26 Malerarbeiten
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ........................
90 m ........................ ........................
3 Malerarbeiten Wände ........................
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S insheim FWH 019/26 Malerarbeiten
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
4 Malerarbeiten Decken
4.1 Säubern von GK Decken und GK Randfriesen sowie Beton (Roh-) Decken Gröbere Verunreinigungen, Schmutz, Staub und lose anhaften- de Substanzen vollflächig durch geeignete Maßnahmen, fach- gerecht entfernen, einschl. aller erf. Nebenarbeiten und Schutz- maßnahmen. nach DIN 18363, 4.2.10
Sämtliche zur Ausführung notwendigen Arbeit,- und Schutzge- rüste sind einzukalkulieren Verfahren mechanisch , durch abbürsten und absaugen komplette Raumhöhe
Raumhöhen: EG bis 3,50 m OG bis 3,50 m
In dieser Position sind nur Flächen erfasst, bei denen die Leis- tung nach Art und Umfang nicht als Nebenleistung einzuordnen ist. 1460 m² ........................ ........................
4.2 Beschichtung Decken, Gipskarton, innen, Dispersion Beschichtung auf Gipskartondecken im Innenbereich, waschbe- ständig, deckend, mit Kunststoff-Dispersion wie folgt:
Abriebklasse: 3, waschbeständig nach DIN EN 13 300 Kontrastverhältnis: Klasse 2 Verbrauch: ca. 150ml/m2
Schichtaufbau: · Grundbeschichtung · Zwischenbeschichtung · Schlussbeschichtung
Farbe: RAL 9010 nach Bemusterung Bauteil: GK Decken glatt
Raumhöhen: EG bis 3,50m OG bis 3,50m
Ausführungsort: EG-OG
Beachte: In dieser Position sind die Flächen für die GK-Friese in unter- schiedlichen Breiten mit enthalten
Übertrag: ........................
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S insheim FWH 019/26 Malerarbeiten
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ........................
Angebotenes Fabrikat:
'....................................................' (Bietereintrag) 720 m² ........................ ........................
4.3 Beschichtung Zulage zu "Beschichtung Deckenversprung, Zulage für Versprung H= bis 125cm, bei Mobilen Trennwänden im OG Zulage zu "Beschichtung Deckenversprung bzw. senkrechte Verkleidung, Gipskarton für Ausführung an GK-Friesen im Übergang zu Akustik-Raster- decken.
Höhe: bis 125cm
Hinweis: Die Flächen für diese Position sind in der Hauptpos. enthalten. Diese Position beschreibt den Mehraufwand für die Beschich- tung eines GK-Frieses
20 m² ........................ ........................
4.4 Beschichtung Decken, Zulage Lichtkuppel, OG 1000*1000mm Zulage zur Pos. "Beschichtung Decken", für Arbeiten im Bereich der Lichtkuppeln,
für Ausführung von senkrechter Verkleidung im Bereich der Öff- nungen
Abmessung Rohöffnung:ca. 1000x1000mm
Höhe der Beplankung: bis ca. 1000mm
Ausführungsort: OG TRH Raumhöhe: ca. 3,50 m
Sämtliche für die Malerarbeiten vom AN benötigten Arbeits- und Sicherheitgerüste sind in den EP einzukalkulieren
4 m² ........................ ........................
4.5 Beschichtung Decken, Beton innen, Dispersion Beschichtung mit lösemittelfreier Kunststoffdispersion, deckend, diffusionsfähig, stumpfmatt, auf glatt geschalteten Betonflächen Decken waagerecht
Abriebklasse: 3, waschbeständig nach DIN EN 13 300 Kontrastverhältnis: Klasse 2
Übertrag: ........................
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S insheim FWH 019/26 Malerarbeiten
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ........................ Verbrauch: ca. 150ml/m2
Schichtaufbau: · Grundbeschichtung · Zwischenbeschichtung · Schlussbeschichtung
Farbe: RAL 9010 nach Bemusterung
Ausführungsort: EG, OG Raumhöhe: bis ca. 3,50 m
Angebotenes Fabrikat:
'....................................................' (Bietereintrag) 740 m² ........................ ........................
4.6 Beschichtung Decken, Beton innen, Dispersion Beschichtung mit lösemittelfreier Kunststoffdispersion, deckend, diffusionsfähig, stumpfmatt, auf glatt geschalteten Betonflächen Decken waagerecht
Abriebklasse: 3, waschbeständig nach DIN EN 13 300 Kontrastverhältnis: Klasse 2 Verbrauch: ca. 150ml/m2
Schichtaufbau: · Grundbeschichtung · Zwischenbeschichtung · Schlussbeschichtung
Farbe: RAL 9010 nach Bemusterung
Ausführungsort: Technikgebäude
Raumhöhe: bis ca. 3,50 m
Angebotenes Fabrikat:
'....................................................' (Bietereintrag) 77 m² ........................ ........................
4.7 Zulage Beschichtung Decken, Treppenhäuser
Übertrag: ........................
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S insheim FWH 019/26 Malerarbeiten
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ........................
Zulage zur Position „Beschichtung Decken“ für die Ausführung der Arbeiten im Bereich Treppenhaus 1 und Treppenhaus 2.
Die Zulage gilt für Arbeiten bei einer Arbeitshöhe bis ca. 4,70 m zwischen den Geschossen.
Mit der Zulage sind die besonderen Erschwernisse der Ausfüh- rung im Treppenhausbereich abgegolten, soweit diese nicht über gesonderte Positionen erfasst werden.
Das Arbeitsgerüst wird in einer separaten Position abgerechnet. Der Schutz der Treppenstufen wird ebenfalls in einer separaten Position abgerechnet.
Ausführungsort: Treppenhäuser TRH 1 und TRH 2
Einheit m²
40 m² ........................ ........................
4.8 Untergrund RWA-/Lichtkuppelöffnung Instandsetzung Rohbauöffnung für RWA-/Lichtkuppelöffnung einschließlich Lai- bungen und Kanten vollflächig ausgleichen und spachteln, Lun- ker, Fehlstellen und Unebenheiten schließen, Oberfläche schlei- fen und für den nachfolgenden Anstrich fertig herstellen 4 m² ........................ ........................
4.9 Erschwerte Beschichtung Rohbetondecken wegen vorhan- dener TGA-Installationen Zulage zur Beton-Deckenbeschichtung für erschwerte Ausfüh- rung bei bereits vorhandenen Elektro-, Heizungs-, Sanitär- und Lüftungsinstallationen, Rohrleitungen, Kabeltrassen, Befestigun- gen, Abhängungen und Durchdringungen. Einschließlich zusätz- licher Abdeck- und Beschneidearbeiten.“ 350 m² ........................ ........................
4 Malerarbeiten Decken ........................
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Position Beschreibung Menge Einh EP GP
5 Gerüst
5.1 Arbeitsgerüst Treppenhaus Raumgerüst / Arbeitsgerüst in Treppenhäusern
Liefern, aufbauen, vorhalten und abbauen eines Raumgerüstes / Arbeitsgerüstes für Arbeiten in den Treppenhäusern.
Das Gerüst dient insbesondere zur Ausführung von:
· Beschichtungsarbeiten an Treppenhauswänden,
· Arbeiten an Brüstungen und Treppenaugenwänden,
· Spachtel- und Anstricharbeiten an Treppen- und Pode- stuntersichten.
Das Gerüst ist als Stahlrohrgerüst einschließlich aller erforderli- chen Leitergänge, Aussteifungen, Abstützungen, Ausleger, Be- lagflächen und Zugänge herzustellen.
Eine Verankerung in den vorhandenen Sichtbetonwänden ist nicht zulässig. Die standsichere Ausbildung des Gerüstes ist durch geeignete konstruktive Maßnahmen sicherzustellen.
Arbeitshöhe: bis ca. 4,70 m Lastklasse: 3 Nutzlast: 2,00 kN/m² Vorhaltezeit: 4 Wochen je Einsatzort
Die besonderen Erschwernisse aus der Aufstellung in Treppen- häusern sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Gerüstflächen, Belagbreiten und Laufbreiten sind entsprechend den geltenden Arbeitsschutzvorschriften, den einschlägigen technischen Regeln sowie den maßgeblichen Vorgaben der Be- rufsgenossenschaft zu bemessen und auszuführen.
Treppenlaufbreite: ca. 1,50 bis 1,60 m
Gerüstbereiche:
· Haupttreppe EG – 1.OG
· Nebentreppe EG – 1.OG
Die Mitnutzung durch andere Gewerke ist zu ermöglichen.
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Position Beschreibung Menge Einh EP GP
psch ........................
5.2 Verlängerung Vorhaltedauer Verlängerung der Standzeit für längsorientiertes Standgerüst über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus.
Abrechnung nach Stück/Woche. 2 Wo ........................ ........................
5.3 Verlängerung Vorhaltedauer für Fremdgewerke Verlängerung der Standzeit für längsorientiertes Standgerüst über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus.
Abrechnung nach Stück/Woche. ausschließlich für Fremdgewerke 2 Wo ........................ ........................
5 Gerüst ........................
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Position Beschreibung Menge Einh EP GP
6 Sonstiges
6.1 Schleifen von Betonwänden Rückstände an Betonwänden abschleifen und für weitere Spachtel-/Beschichtungsarbeiten vorbereiten. Inkl. Materialentsorgung.
Ausführung nur nach Absprache mit der Bauleitung. 250 m² ........................ ........................
6.2 Partielle Vorspachtelung Betonwände inkl. Dispersionss- pachtelung, Q3 Betonwandflächen in Teilbereichen zur Herstellung eines für den nachfolgenden Dispersionsanstrich geeigneten Unter- grunds in der Oberflächenqualität Q3 bearbeiten.
Unebenheiten, Versätze, Fehlstellen und sonstige Unregelmä- ßigkeiten sind zunächst mit geeignetem zementgebundenem Spachtelmaterial in mehreren Arbeitsgängen vorzuspachteln. Anschließend ist auf den bearbeiteten Teilflächen eine Dispersi- onsspachtelung auszuführen.
Die Leistung umfasst:
· partielle Vorspachtelung mit zementgebundenem Spachtelmaterial,
· Ausgleich von Unebenheiten und Fehlstellen bis 20 mm,
· Ausführung in mehreren Spachtelgängen, je nach Erfor- dernis,
· erforderliche Zwischenschliffe,
· nachfolgende Dispersionsspachtelung der bearbeiteten Teilflächen,
· Herstellung eines für den nachfolgenden Dispersions- anstrich geeigneten Untergrunds in Q3-Qualität.
Es handelt sich nicht um eine vollflächige Spachtelung, sondern ausschließlich um die Bearbeitung von Teilflächen.
Zu bearbeiten sind insbesondere:
· Stoßfugen von Beton- / Fertigteilwänden, jeweils ca. 50
Übertrag: ........................
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S insheim FWH 019/26 Malerarbeiten
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ........................ cm beidseitig der Stoßfuge,
· Versätze zwischen Betonelementen,
· Lunker und Poren,
· örtliche Fehlstellen,
· Ausbrüche,
· qualitativ schlechtere Teilflächen,
· nachträglich bearbeitete Bereiche,
· Übergänge zu instandgesetzten bzw. reparierten Flä- chen.
Die Qualitätsstufe Q3 ist ausschließlich für die bearbeiteten Teilflächen geschuldet. Eine vollflächige Herstellung der Ober- flächenqualität Q3 ist nicht Bestandteil dieser Position.
Die konkret zu bearbeitenden Flächen sind vor Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen.
Ausführungsort: Hauptgebäude
Einheit m²
2500 m² ........................ ........................
6.3 Partielle Vorspachtelung Betonwände inkl. Dispersionss- pachtelung, Q3 Betonwandflächen in Teilbereichen zur Herstellung eines für den nachfolgenden Dispersionsanstrich geeigneten Unter- grunds in der Oberflächenqualität Q3 bearbeiten.
Unebenheiten, Versätze, Fehlstellen und sonstige Unregelmä- ßigkeiten sind zunächst mit geeignetem zementgebundenem Spachtelmaterial in mehreren Arbeitsgängen vorzuspachteln. Anschließend ist auf den bearbeiteten Teilflächen eine Dispersi- onsspachtelung auszuführen.
Die Leistung umfasst:
· partielle Vorspachtelung mit zementgebundenem Spachtelmaterial,
· Ausgleich von Unebenheiten und Fehlstellen bis 20 mm,
· Ausführung in mehreren Spachtelgängen, je nach Erfor- dernis,
Übertrag: ........................
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S insheim FWH 019/26 Malerarbeiten
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ........................ · erforderliche Zwischenschliffe,
· nachfolgende Dispersionsspachtelung der bearbeiteten Teilflächen,
· Herstellung eines für den nachfolgenden Dispersions- anstrich geeigneten Untergrunds in Q3-Qualität.
Es handelt sich nicht um eine vollflächige Spachtelung, sondern ausschließlich um die Bearbeitung von Teilflächen.
Zu bearbeiten sind insbesondere:
· Stoßfugen von Beton- / Fertigteilwänden, jeweils ca. 50 cm beidseitig der Stoßfuge,
· Versätze zwischen Betonelementen,
· Lunker und Poren,
· örtliche Fehlstellen,
· Ausbrüche,
· qualitativ schlechtere Teilflächen,
· nachträglich bearbeitete Bereiche,
· Übergänge zu instandgesetzten bzw. reparierten Flä- chen.
Die Qualitätsstufe Q3 ist ausschließlich für die bearbeiteten Teilflächen geschuldet. Eine vollflächige Herstellung der Ober- flächenqualität Q3 ist nicht Bestandteil dieser Position.
Die konkret zu bearbeitenden Flächen sind vor Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen.
Ausführungsort: Technikgebäude
Einheit m² 80 m² ........................ ........................
6.4 Partielle Vorspachtelung und Dispersionsspachtelung von Betondecken in Q3
Übertrag: ........................
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S insheim FWH 019/26 Malerarbeiten
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ........................ Betondeckenflächen im Hauptgebäude in Teilbereichen mit ge- eignetem zementgebundenem Spachtelmaterial vorspachteln und anschließend in den bearbeiteten Teilflächen mit Dispersi- onsspachtel bearbeiten, zur Herstellung eines für den nachfol- genden Dispersionsanstrich geeigneten Untergrunds in Oberflä- chenqualität Q3.
Die Leistung umfasst:
· partielle Vorspachtelung von Betondeckenflächen,
· Ausgleich von Unebenheiten, Versätzen und Fehlstellen bis 20 mm,
· Ausführung in mehreren Arbeitsgängen, je nach Erfor- dernis,
· erforderliche Zwischenschliffe,
· Dispersionsspachtelung der bearbeiteten Teilflächen,
· Herstellung eines für den nachfolgenden Dispersions- anstrich geeigneten Untergrunds in Qualitätsstufe Q3.
Es handelt sich nicht um eine vollflächige Spachtelung, sondern ausschließlich um die Bearbeitung von Teilflächen.
Die Qualitätsstufe Q3 ist ausschließlich für die bearbeiteten Teilflächen geschuldet. Eine vollflächige Herstellung der Ober- flächenqualität Q3 ist nicht Bestandteil dieser Position.
Die konkret zu bearbeitenden Flächen sind vor Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen.
Ausführungsort: Hauptgebäude
Einheit m²
100 m² ........................ ........................
6.5 Spachteln von Betondecken, Q2 Unebenheiten an Betondecken mit einem Zementspachtel Spachteln, um einen Untergrund für nachfolgende Dispersions- anstrich herzustellen. Oberflächenqualität Q2 Ausgleich bis 20mm in mehreren Spachtelgängen Inkl. Zwischenschliff.
Technikgebäude 35 m² ........................ ........................
Übertrag: ........................
Alle Einzelbeträge Netto in EUR 23.09.2026 Seite 42 von 48
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Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ........................ 6 .6 Vollflächige Vorspachtelung und Dispersionsspachtelung Q3 für Dispersionsanstrich
Betonwandflächen im Treppenhaus vollflächig mit geeignetem zementgebundenem Spachtelmaterial vorspachteln und an- schließend vollflächig mit Dispersionsspachtel bearbeiten, zur Herstellung eines für den nachfolgenden Dispersionsanstrich geeigneten Untergrunds in Oberflächenqualität Q3.
Die Leistung umfasst:
· vollflächige Vorspachtelung von Betonwandflächen,
· Ausgleich von Unebenheiten, Versätzen und Fehlstellen bis 20 mm,
· Ausführung in mehreren Arbeitsgängen, je nach Erfor- dernis,
· erforderliche Zwischenschliffe,
· vollflächige Dispersionsspachtelung,
· Herstellung eines für den nachfolgenden Dispersions- anstrich geeigneten Untergrunds in Qualitätsstufe Q3.
Die Leistung umfasst die vollflächige Bearbeitung der vorgese- henen Betonwandflächen.
Die zu bearbeitenden Flächen sind vor Ausführung mit der Bau- leitung abzustimmen.
Ausführungsort: Treppenhaus
Einheit m²
175 m² ........................ ........................
6.7 Liefern und Einbauen von Gewebe-APU Leisten
Liefern und montieren von Gewebe-APU-Leisten als Anschluss- leisten für Putzanschlüsse an angrenzende Bauteile.
Profile aus Kunststoff mit integriertem Gewebestreifen, geeignet zur Ausbildung sauberer und funktionsgerechter Anschlüsse im Putzsystem.
Einschließlich:
• Zuschneiden, • Anpassen,
Übertrag: ........................
Alle Einzelbeträge Netto in EUR 23.09.2026 Seite 43 von 48
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Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ........................ • Ausrichten, • Befestigen, • systemgerechtem Einspachteln des Gewebes, • sowie sämtlicher Nebenleistungen.
Einbau nach Herstellervorschrift.
Angebotenes Fabrikat / System: .................................................... (vom Bieter anzugeben)
50 m ........................ ........................
6.8 Anlegen von Probeflächen Wände Anlegen von Probeflächen, Größe jeweils bis ca. 2,00 m2 für folgende Positionen:
1 Stk. Spachtelung aus Pos. 6.2
1 Stk weiß / RAL 9010
Einschl. späteres Entfernen und Ersetzen durch den gewählten Farbton. Die Probeflächen sind an den vom AG vorgegebenen Stellen anzulegen psch ........................
6.9 Schließen von Installationsschlitzen in Betonwänden, Q3
Nachträglich hergestellte Installationsschlitze in Betonwänden mit einer Breite von ca. 20 bis 30 mm und einer Tiefe von ca. 20 mm fachgerecht schließen, Oberfläche an angrenzende Be- standsflächen angleichen und für den nachfolgenden Anstrich in Oberflächenqualität Q3 fertig herstellen.
Einschließlich:
• Reinigen und Vorbereiten der Schlitzbereiche, • Schließen mit geeignetem, untergrundgerechtem Material, • erforderlicher Spachtel- und Schleifarbeiten, • Angleichung an den angrenzenden Bestand, • sowie sämtlicher Nebenleistungen.
Einheit m
180 m ........................ ........................
6.10 Leerdosen und örtliche Öffnungen beiputzen
Übertrag: ........................
Alle Einzelbeträge Netto in EUR 23.09.2026 Seite 44 von 48
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Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ........................
Neu gesetzte Leerdosen sowie örtliche Öffnungen in Wandflä- chen fachgerecht beiputzen, an angrenzende Bestandsflächen angleichen und für den nachfolgenden Anstrich in Oberflächen- qualität Q3 fertig herstellen.
Die Leistung umfasst:
• Reinigen und Vorbereiten der bearbeiteten Bereiche, • fachgerechtes Schließen und Beiputzen der Rand- und An- schlussbereiche, • erforderliche Spachtelarbeiten, • erforderliche Schleifarbeiten, • Oberflächenangleichung an den angrenzenden Bestand, • Herstellung eines für den nachfolgenden Anstrich geeigne- ten Untergrunds in Qualitätsstufe Q3.
Einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen.
Einheit Stk.
110 Stk ........................ ........................
6.11 Markierungen auf Beton entfernen / absperren Edding-, Farb-, Sprüh- und sonstige Markierungen auf zu be- schichtenden Betonflächen soweit möglich entfernen bzw. an- schleifen. Anschließend Probebeschichtung durchführen. Bei erforderlicher Isolierung geeigneten Sperr-/Isoliergrund aufbrin- gen und Oberfläche für den nachfolgenden Anstrich vorbereiten. 10 m² ........................ ........................
6.12 Grobausgleich Betonwand 20–30 mm Stärkere Unebenheiten und Versätze an Betonwänden mit ge- eignetem mineralischem Ausgleichsmaterial mehrlagig ausglei- chen, Oberfläche lot-/fluchtgerecht an angrenzende Fläche an- gleichen und für weitere Spachtel-/Beschichtungsarbeiten vor- bereiten. 25 m² ........................ ........................
6.13 Grobausgleich Betonwand 30–50 mm Stärkere Unebenheiten und Versätze an Betonwänden mit ge- eignetem mineralischem Ausgleichsmaterial mehrlagig ausglei- chen, Oberfläche lot-/fluchtgerecht an angrenzende Fläche an- gleichen und für weitere Spachtel-/Beschichtungsarbeiten vor- bereiten. 30 m² ........................ ........................
6 Sonstiges ........................
Alle Einzelbeträge Netto in EUR 23.09.2026 Seite 45 von 48
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Position Beschreibung Menge Einh EP GP
7 Stundenlohnarbeiten
Vorbemerkungen Stundenlohnarbeiten Hinweis Stundenlohnarbeiten: Mit der Ausführung der im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Stundenlohnarbeiten ist erst nach schriftlicher Anordnung des AG zu beginnen. Der Umfang der im Einzelfall zu erbringenden Leistungen wird bei der Anordnung festgelegt.
Stundenlohnarbeiten sind täglich nachzuweisen und wöchentlich der Bauleitung zur Anerkennung vorzulegen. Andernfalls können Nachweise nicht anerkannt werden. Alle Regiestunden Geräte einschl. Bedienpersonal.
Hinweis Verrechnungssätze Geräte: Verrechnungssätze für Geräte, Gerätestunden einschl. aller Zuschläge, jedoch ohne Umsatzsteuer. Abrechnung nach tatsächlicher Einsatzzeit. Verfügt der Bieter nur über einen Gerät-/ Maschinen-/Kraftfahrzeug-Typ anderer Leistung als gefordert, hat er dies anzugeben und statt des ausgeschriebenen Typs den Einsatz eines möglichst gleichwertigen Geräte-/ Maschinen-/Kraftfahrzeug-Typs anzubieten. Es ist jeweils 1 Stunde mit Bedienung anzugeben als Einheitspreis. Liefern von Stoffen ist frei Verwendungsstelle zu kalkulieren.
7.1 Leistungen im Stundenlohn, Meister Vorarbeiter Leistungen im Stundenlohn
Verrechnungssatz für Meister/ Vorarbeiter
10 Std ........................ ........................
7.2 Leistungen im Stundenlohn, Facharbeiter Leistungen im Stundenlohn
Verrechnungssatz, wie vor beschrieben, für Spezial-Facharbeiter/ Facharbeiter/ Monteur
10 Std ........................ ........................
7.3 Leistungen im Stundenlohn, Helfer Leistungen im Stundenlohn
Verrechnungssatz, wie vor beschrieben, für
Übertrag: ........................
Alle Einzelbeträge Netto in EUR 23.09.2026 Seite 46 von 48
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S insheim FWH 019/26 Malerarbeiten
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ........................ Helfer
10 Std ........................ ........................
7 Stundenlohnarbeiten ........................
Alle Einzelbeträge Netto in EUR 23.09.2026 Seite 47 von 48
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S insheim FWH 019/26 Malerarbeiten
Zusammenstellung
1 Baustelleneinrichtung ........................
2 Vorbereitende Maßnahmen ........................
3 Malerarbeiten Wände ........................
4 Malerarbeiten Decken ........................
5 Gerüst ........................
6 Sonstiges ........................
7 Stundenlohnarbeiten ........................
Summe ........................
zzgl. MwSt ......... % ........................
Gesamtsumme ........................
Alle Einzelbeträge Netto in EUR 23.09.2026 Seite 48 von 48