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214 (Besondere Vertragsbedingungen)
Vergabenummer
Baumaßnahme
GOST - Erweiterung Grund- und Gesamtschule Schenkenland
Leistung Los 3.14 Bodenbelags- und Malerarbeiten ca. 2.800 qm Linoleumbeodenbelag verlegen ca. 340 qm Kautschukbelag verlegen ca. 670 qm Vinylbelag verlegen ca. 1.920 qm Deckenanstrich (verschiedene Untergründe) ca. 7.200 qm Wandanstrich (verschiedene Untergründe) ca. 330 qm Bestandswände überarbeiten div. Zubehörpositionen Dokumentation
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BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen 04.01.2027 (Maler Erstanstrich) spätestens Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens in der KW ,spätestens am letzten Werktag dieser KW. innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt. nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) am 28.05.2027 (komplette Leistung) innerhalb von Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungs- beginn. in der KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW. in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist. 1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind: vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen aus dem beigefügten Bauzeitenplan:
Bodenbelag Räume: 08.02.2027 – 19.03.2027
Bodenbelag Mensa: 22.03.2027 – 16.04.2027
Sockelleisten: 22.03.2027 – 16.04.2027
2V ertragsstrafen (§ 11 VOB/B)
2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: € (ohne Umsatzsteuer) 0,3 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5,0 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftrags- summe (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Auftrags- summe (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
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2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet. Z3a hlung (§ 16 VOB/B) Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B auf den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B verlängert auf Tage.
S4i cherheitsleistungen für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet. Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
S5i cherheit für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B)
Auf Sicherheit für die Mängelansprüche wird verzichtet. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). Die Höhe der Sicherheit ergibt sich aus Nummer 2.2 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen.
B ürgschaften (§ 17 VOB/B)
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden, und zwar für
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die Vertragserfüllung das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“
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die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft“
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vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen „Abschlagszahlungs-/ gem. § 16 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt Vorauszahlungsbürgschaft“ T7e chnische Spezifikation
Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame techni- sche Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den aus- drücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
W8 erbung
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
frei
10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
10.1 Es gilt die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) in der zu Beginn des Vergabe- verfahrens gültigen Fassung.
10.2 Für die Beteiligung an der Bauleistungsversicherung wird von der Schlussrechnung des AN ein pau- schaler Abzug in Höhe von 0,25% der Bruttoschlussrechnungssumme (=Vertragssumme inkl. aller zusätzlichen und geänderten Leistungen) als prozentuale Umlage in Abzug gebracht.
10.3 Für Baustromverbrauch, Bauwasserverbrauch und Anschlussgebühren wird beim AN ein pauschaler Abzug in Höhe von 0,5% der Bruttoschlussrechnungssumme als prozentuale Umlage in Abzug ge- bracht.
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214 (Besondere Vertragsbedingungen) 10.4 Die Teilnahme an den regelmäßigen Bauberatungen durch einen aussagebefugten Vertreter ist ver- pflichtend.
10.5 Rechnungsstellung und Schriftverkehr Alle Rechnungen sind nach vorheriger Aufmaßabstimmung mit der Bauüberwachung des AG in folgenden Fassungen einzureichen:
- elektronische Rechnungslegung im x-Rechnungsformat (an AG und Bauüberwachung des AG)
- zusätzlich und zeitgleich als pdf-Datei per E-Mail (an AG und Bauüberwachung des AG)
- zusätzlich und zeitgleich 1-fach in Papierfassung (nur an die Bauüberwachung des AG) inkl. der notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnun- gen, Handskizzen, Stundenzettel etc.)
Die Zahlungsfrist beginnt ab Eingang der zuvor bzgl. Aufmaß zwischen AN und Bauüberwachung abgestimmten Papierrechnung bei der Bauüberwachung des AG.
Mit der Schlussrechnung sind alle Anlagen (Aufmaßblätter, Lieferscheine, von der Bauleitung bestä- tigte Stundenzettel etc.) nochmals und vollständig einzureichen.
Alle Rechnungen sind grundsätzlich kumulativ aufzustellen. Die Positionsnummern des Leistungs- verzeichnisses sind bei der Rechnungslegung zu verwenden.
Sämtlicher Schriftverkehr, Nachträge, Rechnungen etc. ist an den Bauherren und in Kopie zeitgleich an die Bauüberwachung des AG (sta² architekten. ingenieure. PartGmbB) zu senden.
‚Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen‘
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