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01_Arbeits- und Sicherheitsplan_Geschwärzt.pdf

Maler- und Bodenbelagsarbeiten mit Linoleum-, Kautschuk- und Vinylbelägen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 29.09.2026, 15:32 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabemarktplatz.brandenburg.de

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Arbeits- und Sicherheitsplan

  1. Allgemeine Daten

Baustelle: Schulgebäude GOS Schenkenland Berliner Straße 75, 15746 Groß Köris

Bauherr: Amt Schenkenländchen, Markt 5, 15755 Teupitz Herr Kralisch – Bauamt, Tel. 033 766 – 68 940

Bauleitung:

Gefahrstoffgutachten: FBL Fläming Baustofflabor GmbH Jüterboger Straße 2, 14929 Treuenbrietzen Herr Strauß, Tel. 033 748 – 15 777

SiGeKo/Fachkundiger: Ingenieurbüro für Arbeitsschutz Buchtstraße 19, 14943 Luckenwalde Herr Friedrich, Tel. 033 71 – 61 33 36

Art/Dauer der Arbeiten: Teilrückbau Treppenhaus gemäß Bauzeitenplan

Grundlagen: Schadstoffanalyse FBL Fläming Baustofflabor GmbH, DGVU 101-004, TRGS 519, TRGS 521, TRGS 524, TRGS 551 Handlungsanleitungen des LAVG zu Asbest + KMF + PAK

Datum und Unterschrift: 27.03.2025 SiGeKo Friedrich

  1. Gefährdungsermittlung

Folgende Gefahrstoffe wurden gemäß Schadstoffkataster ermittelt: P.-Nr Bezeichnung Gefahrstoff AVV-Nr. P5 Rohrdämmung mit Alukaschierung KMF 17 06 03 P8 Bodendämmung, vollflächig ausgelegt KMF 17 06 03 P9 Abdichtungsbahn unter 35mm Estrich Asbest, PAK 17 06 05

Die Ergebnisse der Beprobung sind im Schadstoffbericht FBL Fläming Baustofflabor aufgeführt. Die Mengen der Gefahrstoffe sind dem Leistungsverzeichnis Rückbauarbeiten zu entnehmen. Die ausführende Abbruchfirma hat die Sachkunde gemäß TRGS 524 und TRGS 519 nachzuweisen.

Beurteilung/Bewertung der Gefahrstoffe bezogen auf die Tätigkeiten:

Asbest- und PAK-haltige Baustoffe: Unterhalb des Estrichs im Dachboden wurden eine Schwarzabdichtung (P9) festgestellt, die Chrysotil- Asbestfasern enthält und einen erhöhten PAK-gehalt von 12.700 mg/kg aufweist. Die Asbestfasern sind festgebunden, das Entfernen ist als Arbeiten geringen Umfangs einzustufen. Asbestfasern gehören zu den krebserzeugenden Arbeitsstoffen und können durch die Aufnahme über die Atmung schwere und unheilbare Krankheiten erzeugen. Die asbesthaltigen Baustoffe sind als besonders überwachungsbedürftiger Abfall einzustufen.

Einatmen von PAK-Teilchen am Staub, Verschlucken oder Aufnahme durch die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen. Kann die Atemwege, Verdauungswege, Augen und die Haut reizen, kann Leberschaden, Nierenschaden, Blutbildveränderung verursachen und die Augen schädigen. PAK-Gemische sind für die Umwelt giftig, das Eindringen in Boden u. Wasser ist auszuschließen. Die Dichtungsbahnen auf dem Dachboden wurden gemäß der Analyse als teerhaltig eingestuft. Die teerhaltigen Dichtungsbahnen sind als besonders überwachungsbedürftig einzustufen.

Künstliche Mineralfaser-Produkte: Die Dachboden- und Rohrleitungsdämmung (P5 + P8) wurden als WHO-Fasern gefährlich eingestuft, Stoffe die als krebsverdächtig bei der Aufnahme über die Atmung angesehen werden. Diese KMF-Produkte sind als besonders überwachungsbedürftige Abfälle einzustufen.

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  1. Arbeitsplanung

  2. Die Baustellensicherung und -einrichtung erfolgen gemäß dem Baustelleneinrichtungsplan. Die Abfallcontainer sind im abgesperrten Bereich am Abbruch-Treppenhaus aufzustellen. In der Baustelleneinrichtung ist ein Sanitärcontainer gemäß der Arbeiter-Anzahl vorzuhalten.

  3. Der Schwarzbereich zum Entfernen der Gefahrstoffe ist der Treppenhausbereich vom EG-DG. Der Schwarzbereich ist staubdicht zu den angrenzenden Schulgebäudebereichen abzuschotten. Am Zugang ist der Umkleidebereich für Schutzkleidung als Ein-Kammer-Schleuse einzurichten. Die Belüftung des Schwarzbereiches ist über ein entsprechendes Entlüftungsgerät sicherzustellen.

  4. Der Estrich ist mittels Stemmhämmern und paralleler Absaugung mit einem Industriestaubsauger Kategorie H behutsam bis zur asbesthaltigen Schwarzabdichtung rückzubauen. Der Abbruchstaub kann auch mit einem Sprühgerät und entspanntem Wasser gebunden werden.

  5. Die teerhaltige Abdichtungsbahn ist mit Schneidgerät in handhabbaren Größen aufzuschneiden und durch Abstoßen mittels Schieber oder Schaufel zu entfernen. Nach dem Entfernen der Abdichtung ist die Reinigung mit einem Staubsauger H durchzuführen. Die Abdichtungsbahn ist dicht verpackt im Abfallsack zum Abfallcontainer zu transportieren.

  6. Die KMF-Dämmung im DG ist mit Hand zu entfernen und im bereitgestellten Abfallsack abzulegen. Die Rohrdämmung wird nach Aufschneiden der Kaschierung entfernt und im Abfallsack abgelegt. Die Reinigung des Arbeitsbereiches erfolgt mit Staubsauger H nach dem Entfernen der Dämmung. Die dicht verschlossenen Abfallsäcke sind zum bereitgestellten Abfallcontainer zu transportieren.

  7. Die Abschottung wird nach Sichtkontrolle des Arbeitsbereiches durch den Sachkundigen abgebaut.

  8. Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

4.1. Technische Schutzmaßnahmen: Der Schwarzbereich ist staubdicht zu den angrenzenden Schulgebäudebereichen abzuschotten. Der Umkleidebereich für Schutzkleidung ist als Ein-Kammer-Schleuse vor dem Zugang vorzuhalten. Die Belüftung des Schwarzbereiches ist über ein entsprechendes Entlüftungsgerät sicherzustellen. Der Aufenthaltsbereich für die Arbeiter ist außerhalb des Schwarzbereiches in der BE einzurichten.

4.2. Organisatorische Schutzmaßnahmen: Veränderungen im Arbeitsablauf sind mit der Bauleitung und dem Sachkundigen abzustimmen. Der Schwarzbereich darf nur mit den festgelegten Schutzausrüstungen betreten werden. Die Schutzausrüstung ist im Umkleidebereich am Zugang zum Schwarzbereich an-/abzulegen. Das Essen, Trinken, Rauchen und der Pausenaufenthalt sind im Schwarzbereich nicht gestattet. Beim Tragen von Atemschutz ist nach 2 Stunden eine Erholungszeit von 30 Minuten einzuhalten. Gebrauchte/defekte Schutzkleidung ist im bereitgestellten Abfallsack am Umkleideplatz abzulegen. Bei Hautkontakt und nach Verlassen des Schwarzbereiches sind Gesicht und Hände zu reinigen. Bei einem Unfall ist gemäß dem Erste-Hilfe-Aushang bzw. Alarmplan der Baustelle zu handeln.

4.3. Persönliche Schutzausrüstung im Schwarzbereich:

  • Sicherheitsschuhe S3 für Bautätigkeiten/Abbrucharbeiten
  • Einweg-Schutzanzug K3 Typ 5 (1 Ersatzanzug/Arbeitskraft+Tag vorhalten)
  • Nitrilbeschichtete Schutzhandschuhe (2 Paar Ersatzhandschuhe/Arbeitskraft+Tag vorhalten)
  • Filtrierende Halbmaske FFP2 mit Dichtlippe/Atemventil (4 Halbmasken/Arbeitskraft+Tag vorhalten)
  • Hautschutzsalbe für unbedeckte Körperstellen im Gesicht vorhalten und anwenden

4.4. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen: Die Abbrucharbeiter sind durch den Betriebsarzt gemäß den BG-Grundsätzen zu untersuchen.

  1. Dokumentation und Nachweise
  • Anzeige, Arbeitsplan, Betriebsanweisung, Sachkundenachweis gemäß TRGS 519
  • Gefährdungsbeurteilung Abbrucharbeiten, Fachkundenachweis nach TRGS 524
  • Betriebsanweisungen zum Umgang mit Gefahrstoffen KMF und PAK
  • Nachweis der Vorsorgeuntersuchungen und Unterweisung Arbeitskräfte
  • Mengenermittlungen und Entsorgungsnachweise zu den Gefahrstoffen
  1. Vorschriften zum Umgang mit Gefahrstoffen
  • Gefahrstoffverordnung, DGUV 101-004 – Kontaminierte Bereiche, TRGS 524
  • TRGS 519, TRGS 521, TRGS 551, Handlungsanleitungen zum Umgang mit KMF/PAK
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