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Beiblatt-EU
(Ergänzung Aufforderung zur Angebotsabgabe/Teilnahmebedingungen)
Ergänzung zu
• Formblatt VVB 211 EU Nr. 2 Kommunikation
Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.dtvp.de/Center geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich.
Fristen zur Stellung von Rückfragen/Beantwortung von Rückfragen:
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Offenes Verfahren / Nichtoffenes Verfahren / Verhandlungsverfahren: Rückfragen müssen 8 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist eingehen, sofern in den Vergabeunterlagen nichts anderes bestimmt ist. Die Fragen werden spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist beantwortet.
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Beschleunigte Verfahren: Rückfragen müssen 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist eingehen, sofern in den Vergabeunterlagen nichts anderes bestimmt ist. Die Fragen werden spätestens 4 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
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Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Abweichend von dieser Regelung gilt: Nachforderungen und Einreichung von Erklärungen / Nachweisen nach § 15 (EU) VOB/A erfolgen durch den Fachplaner außerhalb der Vergabeplattform. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bewerber/Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für ihn auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters/Bewerbers.
• Formblätter VVB 211 EU Nr. 3.3, VVB 212 EU 7.1, und VVB 216
(1) Fehlen Unterlagen, die mit dem Angebot einzureichen sind (Formblatt VVB 216 EU - "Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen"), werden diese mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachgefordert. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen.
(2) Unterlagen, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind (216 EU - "Auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegende Unterlagen"), werden mit einer Frist von 13 Kalendertagen nachgefordert. Werden die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen.
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Beiblatt EU
(3) Für präqualifizierte Unternehmen gilt: Zum Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist – soweit in der Bekanntmachung nicht ausdrücklich etwas anders verlangt ist - die Angabe der PQ-Nummer sowie die Vorlage von 3 vergleichbaren Referenzen gem. Formblatt 444 Referenzbescheinigung Seite 1-2, sowie auf Aufforderung Formblatt 444 Referenzbescheinigung Seite 3 ausreichend. Dies gilt auch für etwaige präqualifizierte Nachunternehmer.
(4) Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt: Zum Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist – soweit in der Bekanntmachung nicht ausdrücklich etwas anders verlangt ist - die Abgabe der geforderten Eigenerklärungen (Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung, 444 Referenzbescheinigung Seite 1 und 2) ausreichend. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern (Formblatt VVB 216 EU - "Auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegende Unterlagen-unternehmensbezogene Unterlagen - Bestätigungen der Eigenerklärungen), wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist (§ 6b Abs.2 Nr. 1 VOB/A-EU), insbesondere wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Eigenerklärungen unrichtig sein könnten. Dies gilt auch für etwaige nicht präqualifizierte Nachunternehmer.
(5) Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.
(6) Die Vorlage von Eignungsnachweisen für einen Nachunternehmer/anderes Unternehmen (PQ-Nummer oder Eigenerklärung) ist nicht erforderlich, wenn dessen Anteil an der Leistung 10.000 € netto nicht übersteigt und der Anteil vom Bieter im Formblatt 233 bzw. 235 betragsmäßig ausgewiesen wird.
(7) Der Auftraggeber behält sich vor, zur Überprüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters eine Bonitäts- bzw. Wirtschaftsauskunft bei einer geeigneten Wirtschaftsauskunft einzuholen.
•Formblatt VVB 212 EU Nr. 3, neue Nr. 3.8: Nachfolgeklausel Für den Fall, dass der bezuschlagte Bestbieter vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Rücktritt, Insolvenz oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.
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