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962EU
(Erklärung über den Einsatz von Stammpersonal EU)
| Vergabenummer | ||
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| Baumaßnahme | ||
| Leistung |
Erklärung über den Einsatz von Stammpersonal
und zum Einsatz von Nachunternehmern
Ich/Wir werde(n) die Leistungen, welche nicht durch Dritte ausgeführt werden, weitgehend (mindestens 70 v.H.) mit Stammarbeitskräften des eigenen Betriebs ausführen.
Sofern ich mich/wir uns entsprechend meinen/unseren Angaben im Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Formblatt 235) der Mittel Dritter bediene(n), verpflichte(n) ich mich/wir uns, als ausführende Unternehmer nur solche Firmen zu berücksichtigen, welche mindestens 70 v.H. des ihnen zu übertragenden Leistungsumfangs mit Stammar- beitskräften erbringen.
Ich bin/Wir sind bereit, dem auftraggebenden Amt des Betriebes Vermögen und Bau Baden-Württemberg auf Anfor- dern durch Vorlage eines Verzeichnisses zu belegen, dass ich/wir, bzw. bei Ausführung der Leistung mit den Mitteln Dritter, diese Dritten über das notwendige Stammpersonal verfüge(n). Aus dem Nachweis müssen Namen, Vornamen und Geburtsdaten der Stammarbeitskräfte ersichtlich sein.
Vor Baubeginn bzw. Baubeginn des Dritten werde ich/werden wir dem Amt des Betriebes Vermögen und Bau Baden- Württemberg unaufgefordert eine namentliche Liste der auf der Baustelle eingesetzten Arbeitskräfte, getrennt nach Mitarbeitern des eigenen Betriebes und ggf. des jeweiligen Dritten übergeben. Den Austausch von Arbeitskräften an der Baustelle werde ich/werden wir dem Amt des Betriebes Vermögen und Bau Baden-Württemberg unverzüglich schriftlich mitteilen.
Mir/Uns ist bewusst, dass unvollständige oder falsche Angaben in dieser Erklärung und/oder im Angebotsschreiben meinen/unseren Ausschluss von der Angebotswertung oder ggf. die Kündigung des Bauvertrages und darüber hinaus den Ausschluss von der Teilnahme an künftigen Ausschreibungen zur Folge haben können.
_______________________, den _______________________________
Unterschriften
Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg Mai 2016 1 von 1