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002 Stadt-TN (Erklärung Sozialstandards)
Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
Im Rahmen der Auftragsausführung dürfen nur Produkte verwendet werden, die unter Beachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) fest- gelegten Mindeststandards hergestellt und/oder verarbeitet wurden. Die Einhaltung dieser Forderung stellt eine Eignungsvoraussetzung und Ausführungsbedingung dar.
Die Mindeststandards ergeben sich aus folgenden ILO-Konventionen: Nr. 87: Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechts, Nr. 98: Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen, Nr. 29 und 105: Zwangs-/Pflichtarbeit, Abschaffung der Zwangsarbeit, Nr. 100: Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit, Nr. 111: Diskriminierung (Beschäftigung und Beruf), Nr. 138: Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung, Nr. 182: Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit. Weitere Informationen hierzu unterwww.ilo.org
Von der Nichteinhaltung der Mindeststandards können insbesondere folgende Produkte betrof- fen sein: Bekleidung und Textilien, Lederprodukte, Teppiche, Spielwaren, Sportartikel, insbesondere Bälle, Natur- und Pflastersteine, Billigprodukte aus Holz, Agrarprodukte wie z.B. Kaffee, Tee, Orangensaft, Bananen, Kakao und kakaohaltige Produkte sowie Blumen, Elektronische Geräte, Bauteile und Produkte. Ebenso können Produkte betroffen sein, die in einem „Niedriglohnland“ hergestellt und/oder verarbei- tet wurden bzw. werden.
Erklärung / Nachweis zur Einhaltung der Mindeststandards gemäß o.g. ILO-Konventionen:
Ich versichere, dass verwendete Produkte unter Einhaltung der in den o.g. ILO-Konventionen festgelegten Min- deststandards hergestellt und/oder verarbeitet wurden bzw. werden sowie ggf. eingesetzte Nachunternehmen dementsprechend verpflichtet werden.
Zum Nachweis ist dem Angebot beigefügt bzw. werde ich spätestens auf Verlangen vorle- gen, entweder a) eine bzw. mehrere unabhängige Zertifizierung/en mit Bestätigung der Einhaltung der Mindeststandards der o.g. ILO-Konventionen (z.B. ein Fair-Handels-Siegel, Rugmark- Siegel, Xertifix-Siegel, Flower-Label oder gleichwertig) oder
b) entsprechende Verhaltensregeln und/oder Beschreibungen über eingeleitete Maß- nahmen zur Einhaltung der ILO-Konventionen des Unternehmens und/oder des Liefe- ranten bzw. Herstellers.
Ich bin mir bewusst, dass die Nichteinhaltung der o.a. Verpflichtungen und/oder eine wissent- lich falsche Erklärung den Ausschluss -auch von weiteren Vergabeverfahren- bzw. eine fristlo- se Kündigung zur Folge haben kann und Verstöße von Nachunternehmen meinem Unterneh- men zugerechnet werden.
Datum, Unterschrift (entfällt durch die elektronische Angebotsabgabe, nur erforderlich bei Nachreichung sowie von Nachunternehmen)
Stand: 01/2024 Seite 1 von 1 19