Verpflichtungserklärung zur Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen.pdf

Maler-, Tapezier-, Putz- und Lackierarbeiten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 26.09.2026, 22:07 (Europe/Berlin)

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002 Stadt-TN (Erklärung Sozialstandards)

Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen

Im Rahmen der Auftragsausführung dürfen nur Produkte verwendet werden, die unter Beachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) fest- gelegten Mindeststandards hergestellt und/oder verarbeitet wurden. Die Einhaltung dieser Forderung stellt eine Eignungsvoraussetzung und Ausführungsbedingung dar.

Die Mindeststandards ergeben sich aus folgenden ILO-Konventionen:  Nr. 87: Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechts,  Nr. 98: Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen,  Nr. 29 und 105: Zwangs-/Pflichtarbeit, Abschaffung der Zwangsarbeit,  Nr. 100: Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit,  Nr. 111: Diskriminierung (Beschäftigung und Beruf),  Nr. 138: Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung,  Nr. 182: Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit. Weitere Informationen hierzu unterwww.ilo.org

Von der Nichteinhaltung der Mindeststandards können insbesondere folgende Produkte betrof- fen sein:  Bekleidung und Textilien,  Lederprodukte,  Teppiche,  Spielwaren,  Sportartikel, insbesondere Bälle,  Natur- und Pflastersteine,  Billigprodukte aus Holz,  Agrarprodukte wie z.B. Kaffee, Tee, Orangensaft, Bananen, Kakao und kakaohaltige Produkte sowie Blumen,  Elektronische Geräte, Bauteile und Produkte. Ebenso können Produkte betroffen sein, die in einem „Niedriglohnland“ hergestellt und/oder verarbei- tet wurden bzw. werden.

Erklärung / Nachweis zur Einhaltung der Mindeststandards gemäß o.g. ILO-Konventionen:

Ich versichere, dass verwendete Produkte unter Einhaltung der in den o.g. ILO-Konventionen festgelegten Min- deststandards hergestellt und/oder verarbeitet wurden bzw. werden sowie ggf. eingesetzte Nachunternehmen dementsprechend verpflichtet werden.

Zum Nachweis ist dem Angebot beigefügt bzw. werde ich spätestens auf Verlangen vorle- gen, entweder a) eine bzw. mehrere unabhängige Zertifizierung/en mit Bestätigung der Einhaltung der Mindeststandards der o.g. ILO-Konventionen (z.B. ein Fair-Handels-Siegel, Rugmark- Siegel, Xertifix-Siegel, Flower-Label oder gleichwertig) oder

b) entsprechende Verhaltensregeln und/oder Beschreibungen über eingeleitete Maß- nahmen zur Einhaltung der ILO-Konventionen des Unternehmens und/oder des Liefe- ranten bzw. Herstellers.

Ich bin mir bewusst, dass die Nichteinhaltung der o.a. Verpflichtungen und/oder eine wissent- lich falsche Erklärung den Ausschluss -auch von weiteren Vergabeverfahren- bzw. eine fristlo- se Kündigung zur Folge haben kann und Verstöße von Nachunternehmen meinem Unterneh- men zugerechnet werden.


Datum, Unterschrift (entfällt durch die elektronische Angebotsabgabe, nur erforderlich bei Nachreichung sowie von Nachunternehmen)

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