01_Aufforderungsschreiben VgV.pdf

Mäharbeiten von Gebrauchsrasenflächen in Braunschweig

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 21.10.2026, 23:44 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Postanschrift: Stadt Braunschweig, Postfach 3309, 38023 Braunschweig Fachbereich Bauordnung und Verteiler Zentrale Vergabestelle -Zentrale Vergabestelle – Wendenring 1 Name:

Zimmer:

Telefon: Bürgertelefon/Vermittlung: 0531 470-1 oder Behördennummer 115 Fax: E-Mail: beschaffung@braunschweig.de

(Bitte bei Antwort angeben) Tag und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen Tag

60-11- 67-10-2026 19.03.2026

Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (VgV)

Offenes Verfahren Nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren ohne TNW Verhandlungsverfahren mit TNW Wettbewerblicher Dialog Innovationspartnerschaft

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beabsichtige, folgende Leistungen auf der Grundlage der VgV zu vergeben:

Mahd Gebrauchsrasen 2026

Im Falle eines Verhandlungsverfahrens behalte ich mir vor, den Zuschlag ohne vorherige Verhand- lungen auf die Erstangebote zu erteilen.

Leistungsort/Lieferanschrift: siehe Leistungsbeschreibung

Als Ausführungsfrist (Lieferung/Montage/Dienstleistung) ist vorgesehen: 01.07.2026 bis 15.12.2026

Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit für das Kalenderjahr 2027 ist optional und setzt die schriftli- che Zustimmung beider Vertragsparteien voraus. Diese Zustimmung muss spätestens bis zum 15. November 2026 erfolgen.

Eine weitere Verlängerung für das Kalenderjahr 2028 erfolgt ebenfalls optional und setzt die schriftli- che Zustimmung beider Vertragsparteien voraus. Diese Zustimmung muss spätestens bis zum 15. November 2027 erfolgen.

[Seite 2]

Die Angebote können ausschließlich elektronisch in Textform abgegeben werden.

Das Angebot ist über die Vergabeplattform (root.deutsche-evergabe.de) zu übermitteln.

Die Angebotsfrist läuft am 20.04.2026, 08:00 Uhr ab.

Die Bieter sind bis zum 30.06.2026 an ihr Angebot gebunden.

Weitere Hauptangebote sind: Nebenangebote sind: zugelassen zugelassen ausgeschlossen. ausgeschlossen.

Die Erteilung des Auftrages wird unter anderem von der Erklärung des Bieters abhängig gemacht, dass er seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist, Mitglied der Berufsgenossenschaft ist und kein Insolvenz- verfahren anhängig ist.

Im Offenen Verfahren fordere ich von Bietern, die die Stadt Braunschweig bisher nicht beliefert ha- ben, als Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit:

  1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der beson- deren Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Ge- schäftsjahre.

  2. Eine Erklärung über die wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leis- tungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber.

  3. Die unter Nr. 1 und 2 geforderten Erklärungen können durch die Vorlage von Eignungsnach- weisen erbracht werden, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben worden sind.

Die Vorarbeit und Bauleitung sind durch eine/n ausgebildete/n und erfahrene/n Gärtnerin auszufüh- ren. Die Qualifikation ist mit der Angebotsabgabe nachzuweisen: für Vorarbeiterin durch Vorlage des Prüfungszeugnisses mit dem Abschluss „Gärtner/in“ sowie durch den Nachweis einer mindes- tens zweijährigen Berufserfahrung; für Bauleitung durch Vorlage eines Meisterbriefes als Gärtner- meister*in nachzuweisen.

Ist in der Leistungsbeschreibung eine Teilung der Gesamtleistung in Lose vorgesehen, bleibt die losweise Vergabe vorbehalten.

Falls Sie bereit sind, die Leistungen zu übernehmen, werden Sie gebeten, anliegendes Angebots- schreiben ausgefüllt nebst Anlagen auf den angegebenen Internetadressen bis zum Ablauf der An- gebotsfrist einzureichen. Die im Vordruck Angebot aufgeführten Vertragsbedingungen werden Ver- tragsbestandteil.

Bitte beachten Sie, dass in den Vergabeunterlagen nur die Preise und die sonstigen geforderten An- gaben und Erklärungen eingetragen werden dürfen. Darüberhinausgehende Änderungen, soweit es nicht die eigenen Eintragungen betrifft sowie Ergänzungen jeder Art, ebenso wie die Verwendung selbstgefertigter Vervielfältigungen, Abschriften und Kurzfassungen sind nur zulässig, sofern diese die Ordnungszahlen (Positionen) vollzählig, in der gleichen Reihenfolge und mit den gleichen Num- mern wie in dem vom Auftraggeber verfassten Leistungsbeschreibung enthalten.

Nach § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.

Bei Abgabe eines Angebotes erhalten Sie gem. § 134 GWB über die Zuschlagserteilung geson- dert Bescheid.

2 Stand Juli 2023

[Seite 3]

Bitte beachten Sie hinsichtlich der eventuellen Einlegung von Rechtsbehelfen die Regelungen des § 160 GWB.

Nachprüfungsbehörde: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministe- rium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr -Regierungsvertretung Lüneburg- Auf der Hude 2 21339 Lüneburg

Hinweis: Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.

Weiterhin wurde zum 01.10.2020 die bundesweite Vergabestatistik nach der Vergabestatistikverord- nung (VergabeStatVO) eingeführt. Demnach sind öffentliche Auftraggeber ab einem Auftragswert von 25.000 Euro nach Zuschlagserteilung verpflichtet, statistische Daten zu übermitteln. In diesem Zusammenhang ist die Angabe von Kleinst-, Klein- und Mittleren Unternehmen erforderlich und wird aus diesem Grund im Vordruck Angebotsschreiben abgefragt.

Die Kommission der Europäischen Union hat folgende Kriterien als Definition festgelegt:

http://eur-lex.europa.eu/cotent/DE/TXT/?uri=ELEX:32003H0361

KMUMitarbeiterzahlUmsatzBilanzsumme
Kleinstunternehmen< 10≤ 2 Mio. €≤ 2 Mio. €
Kleinunternehmen< 50≤ 10 Mio. €≤ 10 Mio. €
Mittlere Unternehmen<250≤ 50 Mio. €≤ 43 Mio. €

Die Mitarbeiterzahl darf nicht überschritten werden. Von den Kriterien „Umsatz“ und „Bilanzsumme“ muss nur eines erfüllt sein, um die jeweilige Einstufung zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen i. A.

gez. Deckbar

Anlagen Angebotsschreiben Leistungsbeschreibung (nebst Anlagen) Bewerbungsbedingungen Besondere Vertragsbedingungen Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Bieter Ergänzende Vertragsbedingungen Mindestentgelte nach § 4 NTVergG Erklärung § 4 Abs. 1 NTVergG Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket Information Datenschutz der ZVS Zusätzliche Vertragsbedingungen Eigenerklärung zur Unternehmensgröße und nationalen Identifikation

3 Stand Juli 2023

[Seite 4]

Kapazitätenabfrage

4 Stand Juli 2023

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung