Anlage 4 - Leistungskatalog.pdf

Machbarkeitsstudie zur zukünftigen Büro- und Standortstruktur

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 20.10.2026, 08:50 (Europe/Berlin)

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Leistungskatalog

Machbarkeitsstudie zur zukünftigen Büro- und Standortstruktur des Wasserversorgungs-

Zweckverband Maifeld-Eifel

Ziel ist die Erstellung einer belastbaren Machbarkeitsstudie als

Entscheidungsgrundlage für die zukünftige Büro- und Standortstruktur des

Wasserversorgungs-Zweckverband Maifeld-Eifel.

Die Studie hat die technische, rechtliche, wirtschaftliche und funktionale Umsetzbarkeit

mindestens folgender Varianten zu untersuchen und vergleichend zu bewerten:

  1. Erweiterung/Aufstockung sowie energetische Sanierung des bestehenden

Bürogebäudes in einer mit einem Neubau vergleichbaren Weise, einschließlich

Außenhülle, Fenster, Heizung, Brandschutz, Stellplätze sowie

Modernisierung/Erweiterung der Außenstellen Kruft und Weibern

  1. Neubau eines Bürogebäudes „auf der grünen Wiese“ sowie

Modernisierung/Erweiterung der Außenstellen Kruft und Weibern (Fortführung

der dezentralen Struktur)

  1. Neubau eines Bürogebäudes „auf der grünen Wiese“ als zentraler Standort

unter vollständiger Integration der bisherigen Außenstellen in Kruft und Weibern

(Zentralisierung)

  1. Grundleistungen

1.1 Projektinitialisierung und Grundlagenanalyse

• Sichtung und Auswertung sämtlicher bereitgestellter Unterlagen

• Durchführung eines Auftaktgesprächs mit dem Auftraggeber

• Analyse der bestehenden Standort- und Organisationsstruktur (Mayen, Kruft,

Weibern)

• Plausibilisierung der vorliegenden Bedarfsplanung

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1.2 Bedarfs- und Funktionsplanung

• Erstellung eines funktionalen Raum- und Flächenprogramms

• Für die Bedarfsplanung ist von folgendem Mindestpersonalbestand

auszugehen:

o ca. 50 kaufmännische Mitarbeitende am Standort Mayen

o ca. 12 gewerbliche Mitarbeitende Bereich Nord

o ca. 18 gewerbliche Mitarbeitende Bereich Süd

o ca. 6 gewerbliche Mitarbeitende am Standort Mayen

Diese Personalkapazitäten sind bei allen Varianten als Grundlage für die

Flächen- und Funktionsplanung zu berücksichtigen.

• Berücksichtigung:

o prognostizierter Personalzuwachs (15–17 Personen, davon 2-3

gewerbliche Mitarbeitende)

o zusätzlicher Flächenbedarf durch mögliche Integration weiterer

Versorger

o Erweiterungsszenario (+20 Personen)

• Bewertung:

o Flächeneffizienz

o funktionale Zuordnung

o betriebliche Abläufe (kurze Wege)

• Prüfung der Bauabschnittsfähigkeit im Bestand

Die Varianten sind auf Basis vergleichbarer Flächenkennwerte (z. B. Anteile von

Nutzungs-, Verkehrs- und Technikflächen) zu entwickeln und darzustellen, um eine

belastbare Vergleichbarkeit sicherzustellen.

1.3 Entwicklung und Ausarbeitung von Varianten

Für jede Variante sind zu erarbeiten:

• konzeptionelle Lösungsansätze (keine Entwurfsplanung)

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• schematische Flächen- und Funktionsdarstellungen

• Aussagen zur baulichen und funktionalen Umsetzbarkeit

Die Varianten sind so darzustellen, dass eine nachvollziehbare Bewertung hinsichtlich

Flächen, Funktionen und wesentlicher technischer Systeme möglich ist.

1.4 Planungs- und baurechtliche Rahmenbedingungen

• Prüfung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit:

o Bebauungsplan / § 34 BauGB / Außenbereich

• Prüfung bauordnungsrechtlicher Anforderungen:

o GRZ / GFZ

o Gebäudehöhen

o Abstandsflächen

• Einschätzung der Genehmigungsfähigkeit

• Berücksichtigung besonderer Restriktionen:

o Denkmalschutz

o Altlasten

o Wasserschutzgebiete

1.5 Technische und energetische Bewertung

• Bewertung der baulichen und technischen Umsetzbarkeit

• Untersuchung insbesondere:

o Gebäudehülle

o Technische Gebäudeausrüstung

o Brandschutz

o Stellplätze

• Für jede Variante sind überschlägige TGA-Konzepte zu entwickeln,

insbesondere zu:

o Wärmeversorgung

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o Lüftung und Klimatisierung

o Energieerzeugung (z. B. erneuerbare Energien)

Die Systeme sind hinsichtlich Energiebedarf, Investitionskosten und

Betriebskosten vergleichend darzustellen.

• Statische Vorprüfung des Bestands hinsichtlich Aufstockung / Erweiterung

• Für alle Varianten sind auf einheitlicher Grundlage zu ermitteln:

o Endenergiebedarf (kWh/m²a)

o Primärenergiebedarf

o CO₂-Emissionen im Betrieb

Die Kennwerte sind auf eine einheitliche Bezugsfläche (z. B.

Bruttogrundfläche oder Nettogrundfläche) zu beziehen. Die zugrunde

gelegten Annahmen und Standards sind transparent darzustellen.

Die energetische Bewertung hat auf Basis eines einheitlichen Zielstandards zu

erfolgen. Als Referenz ist mindestens der jeweils gültige Mindeststandard des

Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zugrunde zu legen. Abweichende Annahmen oder

darüberhinausgehende Standards sind gesondert darzustellen und zu begründen.

1.6 Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

• Kostenschätzung je Variante (Genauigkeit ca. ±30 %); diese sind unter

Berücksichtigung regional üblicher Baukosten zu erstellen.

• Vergleich der Investitionskosten

• Lebenszykluskostenanalyse (LCC), mindestens bestehend aus:

o Betriebskosten

o Instandhaltungskosten

o Energiekosten

Die Lebenszykluskosten sind auf Basis eines einheitlichen

Berechnungsmodells (z. B. Barwertmethode) zu ermitteln

Rahmenbedingungen:

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• einheitlicher Betrachtungszeitraum (z. B. 30 Jahre)

• transparente Annahmen zu Preisentwicklungen

• Berücksichtigung eines möglichen Verkaufs des Bestandsgebäudes bei

Varianten 2 und 3

Zusätzlich:

• Vergleich der Bauzeiten, hierbei sind die Bauzeiten einschließlich wesentlicher

Projektschritte (Planung, Genehmigung, Bauausführung) überschlägig

darzustellen.

• Bewertung von:

o Bauen im Bestand unter laufendem Betrieb einschließlich der zu

erwartenden Betriebsbeeinträchtigungen

o Möglichkeiten einer abschnittsweisen Umsetzung der Baumaßnahmen

o erforderlichen Interimsmaßnahmen (z. B. Containerlösungen, temporäre

Auslagerung von Mitarbeitenden)

o damit verbundenen organisatorischen und wirtschaftlichen

Auswirkungen

1.7 Energetischer und nachhaltiger Variantenvergleich

• Entwicklung überschlägiger Energiekonzepte je Variante

• Bewertung:

o Energieeffizienz

o Einsatz erneuerbarer Energien

o Eigenstromerzeugung (z. B. PV)

• CO₂-Bilanz (Betrieb)

• überschlägige Berücksichtigung grauer Energie

• Prüfung der Förderfähigkeit (z. B. KfW, Programme)

• Bewertung, ob im Bestand Neubauäquivalenz erreichbar ist

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1.8 Analyse der Standort- und Organisationsstruktur

• Vergleich zentraler vs. dezentraler Strukturen

• Bewertung insbesondere:

o Fahrtzeiten Außendienst

o Erreichbarkeit und Standortfaktoren

o Flexibilität im Personaleinsatz

o Lager- und Betriebsstrukturen

ergänzend:

• Erschließung (Verkehr, Medien)

• Mitarbeiter- und Besucherführung

• Erweiterungspotenziale

1.9 Zukunfts- und Erweiterungsfähigkeit

• Bewertung der Erweiterbarkeit aller Varianten

• Die Erweiterungsfähigkeit ist konzeptionell nachzuweisen (z. B. durch statische

Reserven, Erweiterungsflächen oder modulare Bauweisen).

• Analyse zukünftiger Entwicklungsmöglichkeiten (z. B. Integration weiterer

Versorger)

1.10 Risikoanalyse

• Identifikation und qualitative Bewertung wesentlicher Risiken je Variante:

o Baugrundrisiken

o Schadstoffe im Bestand

o technische Risiken

o genehmigungsrechtliche Risiken

o Kosten- und Terminrisiken

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• Bei der Bestandsvariante sind insbesondere Risiken aus Tragstruktur,

möglicher Schadstoffbelastung sowie bestehender technischer Infrastruktur zu

berücksichtigen

1.11 Strukturierter Variantenvergleich (Bewertungsmatrix)

• Entwicklung eines einheitlichen Bewertungssystems

• Definition geeigneter Bewertungskriterien und Gewichtungen in Abstimmung

mit dem Auftraggeber, hierbei ist die Gewichtung mit dem Auftraggeber

verbindlich festzulegen.

• Durchführung einer vergleichenden Bewertung aller Varianten, hierfür ist ein

einheitliches Punktesystem (z.B. Skala 1-5) anzuwenden

• Darstellung in Form einer gewichteten Bewertungsmatrix (Nutzwertanalyse)

• Ableitung einer nachvollziehbaren Gesamtbewertung und

Handlungsempfehlung

Hierbei sind mindestens zu berücksichtigen:

o Investitionskosten

o Lebenszykluskosten

o Energieeffizienz

o CO₂-Bilanz

o Funktionalität

o organisatorische Auswirkungen

o Zukunftsfähigkeit

o Risiken

1.12 Szenario- und Sensitivitätsanalyse

• Untersuchung wesentlicher Einflussfaktoren, insbesondere:

o veränderter Personalbedarf

o Kostenentwicklungen, insb. Baukosten

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o Energiepreisentwicklung

• Darstellung der Auswirkungen auf die Variantenbewertung

1.13 Koordination und Integration von Fachplanungen

• Eigenständige Einbindung und Koordination erforderlicher Fachplanungen,

insbesondere:

o Technische Gebäudeausrüstung

o Tragwerksplanung

• Zusammenführung der Fachbeiträge in die Gesamtbewertung

• Die Fachbeiträge müssen eine belastbare, überschlägige Bewertung der

technischen Umsetzbarkeit ermöglichen

1.14 Abstimmung und Projektkommunikation

Mindestens folgende Termine sind im Leistungsumfang enthalten:

• Auftakttermin

• Zwischenpräsentation

• Abschlusspräsentation (ggf. vor Gremium, Rat etc.)

1.15 Dokumentation und Ergebnisaufbereitung

• Erstellung eines strukturierten Abschlussberichts (Machbarkeitsstudie)

• Darstellung der Ergebnisse in textlicher und grafischer Form

• Erstellung einer komprimierten Entscheidungszusammenfassung, sog.

Executive Summary (max. 10 Seiten)

• Variantenvergleich auf einer Seite (Tabellenform)

• Präsentation der Ergebnisse vor dem Auftraggeber

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  1. Anforderungen an die Leistungserbringung

• Alle Annahmen, Grundlagen und Berechnungen sind transparent darzustellen

• Unsicherheiten und Bandbreiten sind kenntlich zu machen

• Die Ergebnisse müssen nachvollziehbar, prüffähig und entscheidungsorientiert

aufbereitet sein

• Die Varianten sind auf Grundlage einheitlicher Annahmen, Bezugsgrößen und

Bewertungsmaßstäbe zu entwickeln und darzustellen, sodass eine direkte und

belastbare Vergleichbarkeit gewährleistet ist.

  1. Leistungsabgrenzung

Nicht Bestandteil der Beauftragung sind insbesondere:

• Entwurfs-, Genehmigungs- oder Ausführungsplanung

• konkrete Standortsuche oder Grundstücksbewertung

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