[Seite 1]
Wasserversorgungs-Zweckverband Maifeld-Eifel
Vergabe von Planungsleistungen
Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur zukünftigen Büro- und Standortstruktur des WVZ
Maifeld-Eifel
Leistungsbeschreibung
- Ausgangssituation
Aufgrund eines bestehenden und künftig weiter anwachsenden Personalmehrbedarfs verfügt
der Wasserversorgungs-Zweckverband Maifeld-Eifel am aktuellen Standort in Mayen nicht
mehr über ausreichende Büro- und Funktionsflächen. Zur Deckung des zusätzlichen
Raumbedarfs sollen im Rahmen einer Machbarkeitsstudie verschiedene bauliche und
standortorganisatorische Handlungsoptionen geprüft werden.
Der WVZ Maifeld-Eifel versorgt über 80.000 Einwohner mit Trinkwasser. Das
Versorgungsgebiet umfasst rund 600 km² und erstreckt sich über die gesamten
Verbandsgemeinden Brohltal, Maifeld und Pellenz, die Verbandsgemeinde Vordereifel ohne
die Ortsgemeinden St. Johann und Kottenheim sowie Teile der Verbandsgemeinden Rhein-
Mosel und Kelberg.
Versorgungsgebiet des WVZ Maifeld Eifel
[Seite 2]
Die Verwaltung ist derzeit im Bürogebäude in Mayen konzentriert. Dieses wurde in den 1970er
Jahren errichtet und in den 1990er Jahren erstmals saniert.
Zur Unterstützung der Verwaltung und zur Sicherstellung der örtlichen Präsenz im
Versorgungsgebiet bestehen zwei Außenstellen in Kruft und Weibern. Die Außenstellen
umfassen neben Gemeinschafts- und Waschräumen, jeweils ein Lager sowie einen Fuhrpark.
Die Außenstelle in Kruft ist vergleichsweise neu und befindet sich in einem guten baulichen
Zustand, sodass kein Modernisierungsbedarf besteht. Derzeit ist der Raum bereits begrenzt
und eine Erweiterung ist erforderlich, da mit einem weiteren Personalzuwachs von zwei
Personen gerechnet wird. Das Gebäude ist so errichtet, dass ein weiteres Geschoss möglich
ist.
Die Außenstelle in Weibern hingegen bedarf einer Modernisierung und einer Erweiterung, da
auch hier mit einem Personalzuwachs von zwei Personen gerechnet wird. Aufgrund der
örtlichen Gegebenheiten ist eine bauliche Erweiterung des Bestands schwierig.
Derzeit geht der WVZ Maifeld-Eifel insgesamt von einem Personalmehrbedarf von 15-17
Personen aus.
Zudem ist eine perspektivische Erweiterung des WVZ denkbar, die ggf. in einigen Jahren zu
einer weiteren Erhöhung des Raumbedarfs führen könnte.
- Aufgabenbeschreibung
Um eine Entscheidungsgrundlage für die weitere Planung zu haben, vergibt der WVZ Maifeld-
Eifel die Erstellung einer Machbarkeitsstudie.
Ziel der Machbarkeitsstudie ist es, die technische, rechtliche, wirtschaftliche und funktionale
Umsetzbarkeit des Vorhabens zu prüfen. Die Studie soll eine belastbare
Entscheidungsgrundlage für die weitere Planung liefern und dabei mindestens folgende
Varianten berücksichtigen:
- Erweiterung/Aufstockung sowie energetische Sanierung des bestehenden
Bürogebäudes in einer mit einem Neubau vergleichbaren Weise, einschließlich
Außenhülle, Fenster, Heizung, Brandschutz, Stellplätze sowie
Modernisierung/Erweiterung der Außenstellen Kruft und Weibern
[Seite 3]
- Neubau eines Bürogebäudes „auf der grünen Wiese“ sowie
Modernisierung/Erweiterung der Außenstellen Kruft und Weibern (Fortführung der
dezentralen Struktur)
- Neubau eines Bürogebäudes „auf der grünen Wiese“ als zentraler Standort unter
vollständiger Integration der bisherigen Außenstellen in Kruft und Weibern
(Zentralisierung)
Die Erstellung einer Kostenschätzung sowie die Ermittlung der Lebenszykluskosten für die
verschiedenen Varianten soll ebenfalls erfolgen.
Hierzu konkret:
Hinsichtlich der Variante 1, Erweiterung und Sanierung des Bestandgebäudes, gilt es das
Entwicklungspotential des Standortes Mayen zu untersuchen. Hierbei sind die Möglichkeiten
Errichtung eines Neben- bzw. Erweiterungsgebäudes sowie Anbau bzw. Aufstockung des
bestehenden Bürogebäudes in den Blick zu nehmen. Insbesondere hinsichtlich der Frage, wie
dort Büroraum in einer Qualität geschaffen werden kann, die mit einem Neubau vergleichbar
ist. Hierbei sollen auch die Aspekte Energieeffizienz, Brandschutz, Heizungsanlage und
Parkplätze beleuchtet werden.
Bei den Varianten 2 und 3 ist zu beachten, dass die endgültige Standortentscheidung noch
nicht getroffen wurde. Die Standortfrage soll daher im Rahmen der Machbarkeitsstudie
bewusst ausgeklammert werden. Lediglich zu Vergleichszwecken soll sich die Untersuchung
auf das Grundstück „auf der grünen Wiese“ beziehen.
Unabhängig von der Standortwahl ist vorgesehen, das bisherige Bestandsgebäude im Falle
einer Umsetzung der Varianten 2 bzw. 3 zu veräußern.
Weiterhin sollen zwischen den Varianten 2 und 3 die Vor- und Nachteile eines zentralen
Standorts gegenüber einem dezentralen Standort untersucht werden. Ein Schwerpunkt der
Untersuchung liegt daher auf der Frage, ob der dezentrale Standort erhalten werden sollte.
Dabei sind insbesondere die Faktoren Fahrtzeiten der Außendienstmitarbeiter, Anbindung des
Standorts, flexibler Mitarbeitereinsatz sowie Lagerführung zu bewerten. Die
Modernisierungsmöglichkeiten der Außenstellen sowie die entsprechenden Kosten sind in
diesem Zusammenhang ebenfalls zu berücksichtigen und dem gegenüber zu stellen.
[Seite 4]
Im Rahmen aller Varianten ist zudem zu berücksichtigen, dass perspektivisch angrenzende
Wasserversorger in den Verband des Auftraggebers integriert werden könnten. Dadurch
könnte zusätzlicher Flächenbedarf für die einzugliedernden Mitarbeitenden entstehen. Vor
diesem Hintergrund sollen im Rahmen der Machbarkeitsstudie sowohl der zukünftige
Raumbedarf als auch die Möglichkeiten einer perspektivischen Weiterentwicklung geprüft
werden.
Zusätzlich wird für den Fall eines weiter anwachsenden Personalmehrbedarfs grundsätzlich
auch die Möglichkeit einer weiteren Büroerweiterung abgefragt. Hierbei soll von einem
Personalmehrbedarf von rund 20 Mitarbeitenden ausgegangen werden.
Die konkret geforderten Inhalte der Machbarkeitsstudie sind dem als Anlage beigefügten
Leistungskatalog zu entnehmen.
Es wird daraufhingewiesen, dass der Auftragnehmer verpflichtet ist, alle erforderlichen
Fachplanungen – insbesondere für Technische Gebäudeausrüstung (TGA) und
Tragwerksplanung (TWP) – eigenständig beizuziehen und zu koordinieren. Die Fachplaner
werden nicht gesondert vom Auftraggeber beauftragt.
Die Erstellung der Machbarkeitsstudie begründet keinen Anspruch auf eine spätere
Beauftragung mit weiteren Planungsleistungen; etwaige Folgeaufträge bedürfen einer
gesonderten Entscheidung und gegebenenfalls eines gesonderten Vergabeverfahrens.
Leistungszeit:
Die Machbarkeitsstudie soll innerhalb von 9 Monaten ab Beauftragung fertiggestellt werden,
sodass der Auftraggeber in die Lage versetzt wird, über das weitere Vorgehen zu entscheiden.
Näheres regelt der Vertrag.