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Leitfaden
der
Görlitzer Verkehrsbetriebe GmbH (GVB)
zur Ausschreibung
"Machbarkeitsstudie: Automatisierte und nachhaltige
Mobilität Görlitz"
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Inhaltsverzeichnis
I. Allgemeines 3
- Darstellung geplanter Maßnahmen 3
a. Ausgangssituation 3
b. Leistungszeitraum 3
c. Lose 3
d. Vertragsgrundlage 3
- Zuschlagskriterien 3
II. Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben 5
- Teilnahmebedingungen 5
a. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich der Eintragung in einem Handelsregister 5
b. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 6
c. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 6
-
Prüfung und Wertung der Angebote 7
-
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags 8
III. Verfahren 8
-
Verfahrensart 8
-
Schlusstermin für den Eingang der (Erst-)Angebote 8
-
Verfahrensablauf 8
-
Bietergemeinschaften 9
-
Eignungsleihe/Unterauftragnehmer 9
-
Nachfordern von Unterlagen 10
IV. weitere Angaben 10
-
Rückfragen 10
-
Hinweis auf Datenschutzgrundverordnung 10
-
Unklarheiten der Vergabeunterlagen 11
-
Kosten für die Teilnahme am Verfahren 11
-
Änderung und Aufhebung des Verfahrens 11
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I. Allgemeines
- Darstellung geplanter Maßnahmen
a. Ausgangssituation
Die Görlitzer Verkehrsbetriebe GmbH (GVB) beabsichtigt die wissenschaftliche und technische Vorbereitung zur Einführung eines automatisierten, emissionsfreien Mobilitätssystems.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Erstellung einer belastbaren Machbarkeitsstudie unter Berücksichtigung der Förderrichtlinie RL Mobilität (EFRE/JTF). Das Projektbudget ist auf EUR 200.000,00 (netto) festgesetzt.
Die auszuführenden Leistungen sind im Einzelnen in der Leistungsbeschreibung konkretisiert.
b. Leistungszeitraum
- Januar 2027 - 31. Oktober 2027
c. Lose
Eine Aufteilung der Leistung in Lose erfolgt nicht.
d. Vertragsgrundlage
Vertragsgrundlage sind die Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen sowie die Regelungen der VOL/A sowie in Ergänzung die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
- Zuschlagskriterien
Neben dem Preis finden auch qualitative Aspekte bei der Wertung des Angebotes und der Zuschlagserteilung Berücksichtigung. Die jeweilige Wertung und Gewichtung entnehmen Sie bitte der zur Verfügung gestellten Wertungsmatrix.
Mit dem Angebot einzureichen sind daher die nachfolgend aufgelisteten wertungsrelevanten Unterlagen:
a. Preis (25 Punkte)
Neben den Preis für die einzelnen Leistungen sind Reise- und Übernachtungskosten für Präsenztermine in Görlitz im Angebot einzukalkulieren und gesondert auszuweisen. Darüber hinaus sind für optionale Leistungen die geltenden Stundesätze auszuweisen.
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Gewertet wird der Gesamtpreis aus vorgenannten Bestandteilen mit Ausnahme der optionalen Leistungen.
b. Qualität (40 Punkte)
Im Rahmen eines Konzeptes ist neben einer Übersicht der Meilensteine in Form eines Gantt-Diagrammes darzustellen, mit welcher methodischen Herangehensweise die ausgeschriebene Leistung erbracht werden soll. Das Konzept soll insbesondere nachvollziehbar aufzeigen, wie die Leistungserbringung organisatorisch und methodisch umgesetzt wird, welche konkreten Arbeitsschritte und Maßnahmen vorgesehen sind, wie die maßgeblichen Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllt werden, wie die Qualität der Leistungserbringung sichergestellt wird und wie mit relevanten Schnittstellen, Risiken und möglichen Störungen im Projektablauf umgegangen wird. Das Konzept darf einen Umfang von maximal 20 Seiten im Format DIN A4 nicht überschreiten. Anlagen werden bei der Ermittlung des Seitenumfangs nicht berücksichtigt.
Der Zeitplan ist als Anlage zum Konzept einzureichen und wird ebenfalls nicht auf den zulässigen Seitenumfang angerechnet. Das Konzept ist übersichtlich zu gliedern und einzureichen. Inhalte, die über den zulässigen Seitenumfang hinausgehen, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Maßgeblich für die Wertung sind ausschließlich die innerhalb des zulässigen Seitenumfangs enthaltenen Ausführungen sowie der ausdrücklich zugelassene Zeitplan als Anlage.
c. Organisation/ Projektteam (35 Punkte)
Im Angebot ist die Aufstellung des Projektteams vollständig darzustellen. Für jedes der nachfolgend aufgeführten Fachgebiete ist mindestens eine namentlich benannte Person anzugeben; dabei sind Qualifikation (Berufsabschluss, Fachrichtung), einschlägige Berufserfahrung (Anzahl Jahre und thematische Schwerpunkte) sowie bis zu zwei Referenzprojekte aus dem jeweiligen Fachgebiet zu nennen. Die Darstellung hat zu umfassen:
aa. Fahrzeugtechnik und automatisiertes Fahren
Nachweis einschlägiger Erfahrung mit der Konzeption, Beschaffung oder dem Betrieb von Fahrzeugen der Automatisierungsstufen SAE Level 3 bis 4, insbesondere im ÖPNV-Umfeld.
bb. Kommunikation und Telemetrie
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Nachweis von Expertise in der Planung und Bewertung von Fahrzeug- Infrastruktur-Kommunikation (V2X, C-ITS), Mobilfunkinfrastruktur (4G/5G), GNSS sowie telemetrischen Steuerungs- und Monitoringsystemen für automatisierte Fahrzeuge.
cc. Passive und aktive Verkehrsinfrastruktur
Nachweis von Erfahrung mit der Analyse und Planung passiver Verkehrsinfrastruktur (z. B. Straßenquerschnitte, Haltestellen, Sichtfelder, Fahrbahnmarkierungen) sowie aktiver Infrastruktur (z. B. Lichtsignalanlagen, Schranken, Sensorik im Straßenraum).
dd. Rechtlicher Rahmen für automatisiertes Fahren / Zulassungsprozesse.
Nachweis einschlägiger Kenntnisse des nationalen Rechtsrahmens für automatisierte Fahrzeuge (StVG, StVZO, AFGBV, StVFernLV) sowie der daraus abgeleiteten Zulassungs- und Genehmigungsprozesse. Erfahrung mit Bediengebieten auf Landes- und Bundesebene ist nachzuweisen.
Die Wertung der Kriterien Qualität und Organisation wird durch eine Jury erfolgen. Jedes Jurymitglied vergibt in den Kriterien eine Punktzahl. Sodann wird der Durchschnitt der Jurygesamtpunktzahl ermittelt, gerundet auf zwei Dezimalstellen nach dem Komma.
Das Wertungsergebnis ermittelt sich aus der der Summe der gewichteten Punktzahlen aller Kriterien. Für den Fall des Punktegleichstands ist der Preis entscheidend.
Es ist beabsichtigt, dass eine Bieterpräsentation stattfinden wird. Diese ist nicht wertungsrelevant.
II. Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Neben den nachstehenden Erklärungen hat der Bieter auch den als Anlage 1 vollständig auszufüllenden Bewerbungsbogen mit dem Angebot einzureichen.
- Teilnahmebedingungen
Folgende Eigenerklärungen sind auszufüllen und mit dem (Erst-)Angebot einzureichen:
a. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich der Eintragung in einem Handelsregister
► Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB (Anlage 2)
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► Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB (Anlage 3)
► Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG; § 19 SchwarzArbG und § 22 LKSG (Anlage 4)
► Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (Anlage 5)
b. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
► Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und Umsatz vergleichbarer Leistungen für die letzten drei Geschäftsjahre (Anlage 6)
c. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
► Eigenerklärung über durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten gegliedert nach Berufsgruppen (Anlage 8)
Die Bieter sind verpflichtet, die Änderung von Umständen, die Gegenstand der vorgenannten Eigenerklärungen sind, und die während des Vergabeverfahrens auftreten, von sich aus gegenüber dem Auftraggeber zu offenbaren. Der Auftraggeber ist berechtigt, auch während der Angebotsphase erneut die Vorlage aktualisierter Eigenerklärungen oder Nachweise zu verlangen, sofern sich dies im Rahmen der Angebotsphase als erforderlich oder sinnvoll darstellt.
Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen der Angebotsphase Unterlagen zur Eignung der von den Bietern eingesetzten Nachunternehmer entsprechend den oben genannten Punkten zu prüfen und entsprechende Nachweise/Unterlagen auch in Bezug auf die Nachunternehmer anzufordern. Hiervon erfasst ist auch die Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer.
Die Bewertung der Angebote erfolgt anhand der unter Ziffer II.1. genannten Eignungskriterien und der als Anlage beigefügten Bewertungsmatrix, die unter I. 2. genauer definiert wird.
Auf Verlangen des Auftraggebers ist der Bieter verpflichtet, innerhalb einer festgesetzten angemessenen Frist folgende Unterlagen einzureichen:
► Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,
► die Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber),
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► die Gewerbeanmeldung sowie die Eintragung in der Handwerkerrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
den jüngsten bestätigten Jahresabschlussbericht ►
bzw.
► die Bilanz sowie Gewinn- u. Verlustrechnung der Jahre 2023, 2024 und 2025 (ggf. vorläufig)
► eine vom Auftraggeber der Referenzleistung ausgestellte oder bestätigte Erklärung
► Verpflichtungserklärung(en) der Unternehmen, die als Referenzgeber benannt wurden, aus denen sich ergibt, dass diese erforderlichenfalls die zur Auftragserfüllung notwendigen Mittel zur Verfügung stellen.
- Prüfung und Wertung der Angebote
Der Auftraggeber prüft die Angebote entsprechend § 16 VOL/A Abschnitt 1.
Die Angebote werden auf Vollständigkeit sowie auf fachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft.
Schritt 1: Formelle Prüfung
Der Auftraggeber prüft die Einhaltung der formalen Anforderungen an die Angebote, gemäß den Vorgaben der Vergabeunterlagen und der Aufforderung zur Einreichung eines Angebotes.
Schritt 2: Eignungsprüfung
Die Angebote, die form- und fristgerecht eingegangen sind, werden auf die Erfüllung der bekanntgegebenen Eignungskriterien geprüft. Ein Bieter, der nach dem Ergebnis dieser Prüfung als nicht geeignet angesehen wird oder die Mindestanforderungen an die Eignung nicht erfüllt, wird ausgeschlossen. Alle Bieter, die geeignet sind, können am Verfahren teilnehmen. Eine weitere Beschränkung des Kreises der geeigneten Bieter anhand einer qualitativen Wertung der Eignung erfolgt nicht.
Schritt 3: Rechnerische Prüfung des Angebotes, ungewöhnlich niedrige Angebote
Der Auftraggeber prüft jedes Angebot auf die Angemessenheit der Preise. Erscheinen der Preis oder die Kosten eines Angebotes im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, erfolgt eine Angemessenheitsprüfung, § 16 Abs. 6 VOL/A Abschnitt 1.
Schritt 4: Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes
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Die nach den oben genannten Methoden ermittelten Punkte werden addiert. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.
Sollten ein oder mehrere Bieter die gleiche Gesamtpunktzahl erreichen, erfolgt die Auswahl mittels Losentscheides.
- Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
Der Bieter ist verpflichtet, für die Dauer der Auftragsausführung die Haftpflichtversicherung gemäß der Eigenerklärung nach Anlage 9 in der dort genannten Höhe aufrechtzuerhalten.
III. Verfahren
- Verfahrensart
Aufgrund des geschätzten Auftragswertes der Leistungen erfolgt das Vergabeverfahren nach § 1 Sächsisches Vergabegesetz in Verbindung mit § 3 Abs. 2 VOL/A Abschnitt 1 im Wege der Öffentlichen Ausschreibung.
- Schlusstermin für den Eingang der (Erst-)Angebote
Als Schlusstermin für den Eingang von (Erst-)Angeboten wird
Montag, der 26. Oktober 2026, 12:00 Uhr,
bestimmt.
Die Angebote sind einzureichen elektronisch via:
Bindefrist: 16. Dezember 2026
- Verfahrensablauf
Der Vergabeprozess gliedert sich mithin voraussichtlich in folgende Schritte:
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Aufforderung der Abgabe der Bieter zur Abgabe Erstangebote bis eines Angebots zum Ablauf der Frist
Prüfung und Wertung der Zuschlagserteilung Angebote
- Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften haben im Angebot jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigen Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Fehlt eine dieser Angaben, wird diese von der Vergabestelle unter Fristsetzung nachgefordert werden.
- Eignungsleihe/Unterauftragnehmer
Ein Bieter kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird.
Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs.1 bis 4 GWB und § 124 Abs.1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs.1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs.1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bieter das Unternehmen ersetzt.
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Soweit der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, hat er dies bei Angebotsabgabe im Rahmen der Eigenerklärung anzugeben (Anlage 10). Nach § 6 SächsVergabeG sind im Fall der Auftragserteilung die vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen grundsätzlich im eigenen Betrieb auszuführen. Die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer ist grundsätzlich nur bis zu einer Höhe von 50 % des Auftragswertes und nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Die Bieter haben bei der Angebotsabgabe ein Verzeichnis der Leistungen vorzulegen, die durch Nachunternehmer erbracht werden sollen. Der Auftraggeber kann von den Bietern, die in der engeren Wahl sind, fordern, Unterlagen und Angaben zur Eignung des Nachunternehmers sowie deren Verpflichtungserklärung vorzulegen. Angebote, zu denen die nachgeforderten Erklärungen und Nachweise nicht fristgemäß eingereicht werden, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
- Nachfordern von Unterlagen
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Bieter ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
IV. weitere Angaben
- Rückfragen
Sollte Sie Fragen zu den Vergabeunterlagen haben, können Sie diese elektronisch über das Vergabeportal an die angegebene Kontaktstelle richten. Fragen die nicht bis zu sieben Tagen vor Ablauf der Teilnahmefrist vorliegen, werden nicht beantwortet. Das gleiche gilt für mündliche Anfragen sowie für Anfragen, die nicht an die o.g. Stelle gerichtet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, verspätete Fragen nach eigenem Ermessen dennoch zu beantworten, wenn er dies für sachdienlich hält.
- Hinweis auf Datenschutzgrundverordnung
Für die Durchführung des Vergabeverfahrens ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der bewerber- und bieterbezogenen unternehmens- und personenbezogenen Daten erforderlich. Diese Daten werden während der Dauer der Verfahrensdurchführung sowie der für die Vergabe- und Vertragsdaten bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verarbeitet und gespeichert. Der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung dieser Daten kann widersprochen werden. Dies führt jedoch dazu, dass eine Einhaltung der vergaberechtlichen Verpflichtungen nicht mehr sichergestellt werden kann und damit die Beteiligung und Wertbarkeit der Teilnahmeanträge und Angebote infrage gestellt wird. Es besteht gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung ein
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Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch sowie ein Beschwerderecht gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die als Anlage 11 beigefügten Hinweise zum Datenschutz.
- Unklarheiten der Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ihrer Auffassung Unklarheiten oder Widersprüche, müssen Sie die Vergabestelle vor Abgabe des Angebotes unverzüglich elektronisch über das Vergabeportal darüber informieren. Eine nachträgliche Geltendmachung von derartigen Unklarheiten oder Widersprüchen ist ausgeschlossen.
- Kosten für die Teilnahme am Verfahren
Für das Bearbeiten und Erstellung der Angebote wird den Bietern keine Entschädigung gezahlt.
- Änderung und Aufhebung des Verfahrens
Das Auftraggeber behält sich vor, dass Verfahren entsprechend des skizzierten Verfahrensablaufs zu jedem Zeitpunkt zu modifizieren oder durch einfache Mitteilung zu beenden, insbesondere dann, wenn nicht genügend qualifizierte Angebote eingehen oder die beantragte Förderung nicht erfolgt.
Im Falle der Beendigung des Verfahrens sind Ansprüche gegen den Auftraggeber ausgeschlossen.
Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, den Zuschlag zu erteilen. Er ist berechtigt, das Vergabeverfahren aufzuheben. Der Auftraggeber behält sich insbesondere die Aufhebung des Vergabeverfahrens vor, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wird.
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Anlagen, die vom Bieter mit dem Angebot je Los einzureichen sind
Anlage 1: Bewerbungsbogen
Anlage 2: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Anlage 3: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Anlage 4: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG; § 19 SchwarzArbG und § 22 LKSG
Anlage 5: Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
Anlage 6: Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und Umsatz vergleichbarer Leistungen für die letzten drei Geschäftsjahre
Anlage 7: Eigenerklärung zu Referenzobjekten
Anlage 8: Eigenerklärung über Anzahl der in den letzten drei Kalenderjahren durchschnittlich Beschäftigten
Anlage 9: Eigenerklärung zum Bestand einer gültigen Haftpflichtversicherung
Anlage 10: Eigenerklärung bei Weitervergabe von Leistungen
Anlage 13: Eigenerklärung Russland Sanktionen
Konzept
Anlagen zum Verbleib beim Bieter
Anlage 11: Hinweise zum Datenschutz
Wertungsmatrix
Leistungsverzeichnis
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Leistungsbeschreibung: Projektstudie „Automatisierte und nachhaltige Mobilität Görlitz“
- Gegenstand des Auftrags
Die Görlitzer Verkehrsbetriebe GmbH (GVB) beabsichtigt die wissenschaftliche und technische Vorbereitung zur Einführung eines automatisierten, emissionsfreien Mobilitätssystems. Ziel ist die Erstellung einer belastbaren Machbarkeitsstudie unter Berücksichtigung der Förderrichtlinie RL Mobilität (EFRE/JTF). Das Projektbudget ist auf 200.000 EUR (netto) festgesetzt. Die Analyseergebnisse sind so aufzubereiten, dass sie direkt als Grundlage für Folgeausschreibungen (z. B. Beschaffung der Fahrzeuge/Infrastruktur) und Verstetigungen dienen können (z. B. durch Bereitstellung von XODR/Lanelet-Daten).
- Aufgabenstellungen
Phase A: Analyse der Rahmenbedingungen & Ist-Situation
• Analyse: Bewertung des bestehenden ÖPNV-Angebots vs. tatsächlicher Nachfrage (Identifikation von Versorgungslücken). • Zielgruppen-Definition: Differenzierte Betrachtung von Pendlern, Touristen, Senioren und Studierenden. • Parametrisierung: Definition der Erschließungsfunktion, Anforderungen an Automatisierung (bis Level 4) und Innovationsziele (Smart-City-Integration, CO₂- Einsparung). • Konformität: Sicherstellung der Richtlinienkonformität für die Förderfähigkeit (EFRE/JTF).
Phase B: Detaillierte Analysephase (Verkehr, Technik, Raum)
• Definition möglicher Bedienlinien bspw. Anbindung Kodersdorf, Anbindung Berzdorfer See, Anbindung Stadtzentrum Zgorzelec in Abstimmung mit AG • Verkehrliche Analyse: Auswertung von Fahrgastpotenzialen, Umlaufzeiten und Anschlussbeziehungen. • Raum- und Streckenprüfung: Überprüfung der physischen Infrastruktur (Querschnitte, Sichtfelder, Steigungen, Haltepunkte) sowie der Ampel- und Kreuzungssituation (Konfliktpunkte). • Digitale Infrastruktur: Messung der realen Mobilfunkabdeckung, Latenz und GNSS-Verfügbarkeit. Bewertung von C-ITS und V2X-Potenzialen anstatt rein theoretischer Modellierung. • Erfassung und Bereitstellung der georeferenzierten 3D-Punktwolken für vordefinierte Bedienlinien mit max. 5cm Grid (Rasterung) 1
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• Fahrzeug- & Sensoranforderungen: Anforderungsprofil hinsichtlich Reichweite, Kapazität, Sensorik (LiDAR/Radar/Kamera) unter widrigen Witterungsbedingungen. • Rechtliche Analyse: Ausarbeitung der Genehmigungsstrategie (§ 70 StVZO, § 1d StVG, Liniengenehmigung).
Phase C: Konzeptentwicklung und Machbarkeit
• Betriebs- & Fahrzeugkonzept: Erarbeitung eines kombinierten Betriebsmodells (ÖPNV/Bürgerbus), Definition des Automatisierungsgrads, Ladeinfrastruktur sowie Reinigungs-, Reparatur-, Abfahrtskontrolle- und Abstellungsprozesse. • Genehmigungs-Roadmap: Detaillierte Stufenplanung (L2 mit SiFa → L4 mit SiFa → L4 ohne SiFa) für Bedienlinien. • Grenzüberschreitender Betrieb: Konzept zur Anerkennung der Betriebserlaubnis zwischen Görlitz (D) und Zgorzelec (PL). • Compliance: Erstellung von Mustern für die Betriebsbereichsgenehmigung (LASuV) sowie eine Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) für sensorbasierte Erfassungen im öffentlichen Raum und für Kundenschnittstellen. • Wirtschaftlichkeitsbetrachtung: Investitions- und Betriebskostenschätzung (CAPEX/OPEX), Marktverfügbarkeit von AD-Stacks und Aggregation zu einem Realisierungskonzept.
- Präsentationen / Reviews:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Projektverlauf drei verbindliche Präsentations- und Reviewtermine durchzuführen. Die Termine dienen der strukturierten Qualitätssicherung, der Steuerung des Projektverlaufs sowie der formalen Freigabe zur jeweiligen Folgephase durch den Auftraggeber. Präsentationsunterlagen sind dem Auftraggeber mindestens drei Werktage vor dem jeweiligen Termin in digitaler Form vorzulegen.
a. Konzeptvorstellung mit detailliertem Arbeitsplan
Zeitpunkt:
Ca. 1,5 bis 2 Monate nach Auftragserteilung (spätestens zu Abschluss von Phase A).
Format:
Persönliche Präsentation vor dem Fachgremium der GVB; alternativ als videogestützte Onlinepräsentation nach Abstimmung mit dem Auftraggeber. Schriftliche Vorabunterlagen (Konzeptpapier und Arbeitsplan) sind drei Werktage vor dem Termin einzureichen.
Inhalt:
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Vorstellung des methodischen Gesamtansatzes, der Arbeitspakete und Meilensteine je Phase sowie des Ressourcen- und Zeitplans. Darstellung der Teamaufstellung und der geplanten Einbindung von Unterauftragnehmern.
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Ergebnis:
Formale Freigabe des Arbeitsplans durch den Auftraggeber als Voraussetzung für den Beginn von Phase B.
b. Zwischenstandspräsentation
Zeitpunkt:
Nach Abschluss von Phase C (ca. Mitte der Projektlaufzeit, voraussichtlich Projektmonat 4 bis 5).
Format:
Persönliche Präsentation vor dem Fachgremium der GVB; alternativ als videogestützte Onlinepräsentation nach Abstimmung mit dem Auftraggeber. Schriftlicher Zwischenbericht ist drei Werktage vor dem Termin einzureichen.
Inhalt:
Darstellung der Ergebnisse aus Phase A bis C (Analyse der Rahmenbedingungen, Verkehrs- und Streckendaten, Systemauswahl und Technologiebewertung). Offene Fragen und Anpassungsbedarfe sind transparent zu benennen.
Ergebnis:
Auftraggeber bestätigt die inhaltliche Ausrichtung der Folgephasen D bis F; etwaige Kurskorrekturen werden schriftlich vereinbart.
c. Abschlusspräsentation und Ergebnisvorstellung
Zeitpunkt:
Am Ende der Projektlaufzeit, spätestens zum vereinbarten Abgabetermin (Projektmonat 9).
Format:
Persönliche Präsentation vor dem Fachgremium der GVB. Der vollständige Abschlussbericht (inkl. aller Anlagen, Karten und Datensätze) ist mindestens fünf Werktage vor dem Termin einzureichen.
Inhalt:
Vollständige Ergebnisdarstellung aller Phasen A bis F, Zusammenfassung der Handlungsempfehlungen, Roadmap und förderrechtlicher Einordnung. Präsentation der bereitzustellenden Geodaten (XODR/Lanelet2) und sonstiger Folgenutzungsprodukte.
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Ergebnis:
Abnahme der Studie durch den Auftraggeber; Grundlage für die Förderantragstellung und Folgeausschreibungen der GVB.
Hinweis:
Reise- und Übernachtungskosten für Präsenztermine in Görlitz sind im Angebot einzukalkulieren und gesondert auszuweisen.
- Team / Organisation / ggf. Unterauftragnehmer
Der Auftragnehmer hat im Angebot die Aufstellung des Projektteams vollständig darzustellen. Für jedes der nachfolgend aufgeführten Fachgebiete ist mindestens eine namentlich benannte Person anzugeben; dabei sind Qualifikation (Berufsabschluss, Fachrichtung), einschlägige Berufserfahrung (Anzahl Jahre und thematische Schwerpunkte) sowie exemplarische Referenzprojekte aus dem jeweiligen Fachgebiet zu nennen.
Die Darstellung hat zu umfassen:
a. Fahrzeugtechnik und automatisiertes Fahren
Nachweis einschlägiger Erfahrung mit der Konzeption, Beschaffung oder dem Betrieb von Fahrzeugen der Automatisierungsstufen SAE Level 3 bis 4, insbesondere im ÖPNV-Umfeld.
b. Kommunikation und Telemetrie
Nachweis von Expertise in der Planung und Bewertung von Fahrzeug-Infrastruktur- Kommunikation (V2X, C-ITS), Mobilfunkinfrastruktur (4G/5G), GNSS sowie telemetrischen Steuerungs- und Monitoringsystemen für automatisierte Fahrzeuge.
c. Passive und aktive Verkehrsinfrastruktur
Nachweis von Erfahrung mit der Analyse und Planung passiver Verkehrsinfrastruktur (z. B. Straßenquerschnitte, Haltestellen, Sichtfelder, Fahrbahnmarkierungen) sowie aktiver Infrastruktur (z. B. Lichtsignalanlagen, Schranken, Sensorik im Straßenraum).
d. Rechtlicher Rahmen für automatisiertes Fahren / Zulassungsprozesse.
Nachweis einschlägiger Kenntnisse des nationalen Rechtsrahmens für automatisierte Fahrzeuge (StVG, StVZO, AFGBV, StVFernLV) sowie der daraus abgeleiteten Zulassungs- und Genehmigungsprozesse. Erfahrung mit Bediengebieten auf Landes- und Bundesebene ist nachzuweisen.
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e. Dispositionsleitstelle und Leitstelle mit Technischer Aufsicht
Nachweis von Kenntnissen in der Konzeption und dem Betrieb von Dispositions- und Leitstellensystemen für den ÖPNV, einschließlich der Anforderungen an die Technische Aufsicht (TA) gemäß AFGBV.
f. Ladeinfrastruktur- und Betriebsablaufsplanung für Elektrobusse
Nachweis von Erfahrung in der Planung und Betriebsoptimierung von Ladeinfrastruktur für Elektrobusse (Depot- und Gelegenheitsladen), einschließlich dezentraler und verteilter Abstellungs- und Wartungskonzepte.
g. Genehmigungsprozesse im ÖPNV / Experimentierklausel PBefG
Nachweis einschlägiger Erfahrung in Genehmigungsverfahren für den öffentlichen Personennahverkehr, insbesondere unter Einbeziehung der Experimentierklausel (§ 2 Abs. 7 PBefG) für innovative Verkehrskonzepte.
h. Rechtliche Rahmenbedingungen Deutschland und Europa / grenzüberschreitender Verkehr (Polen)
Nachweis von Kenntnissen der einschlägigen deutschen und europäischen Rechtsgrundlagen für den automatisierten ÖPNV-Betrieb. Ergänzend ist Erfahrung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende Verkehre zwischen Deutschland und Polen nachzuweisen oder entsprechende Kooperationspartner sind zu benennen.
Sofern einzelne Fachgebiete durch Unterauftragnehmer abgedeckt werden, ist dies kenntlich zu machen. Art und Umfang der vorgesehenen Unterauftragsverhältnisse sowie die Einbindung in das Projektteam sind zu beschreiben. Die benannten Personen gelten als Schlüsselpersonal; ein Austausch während der Projektlaufzeit bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
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Anlage 1 - Bewerbungsbogen
Vergabeverfahren Automatisierte und nachhaltige Mobilität Görlitz
Bezeichnung und Funktion des Erklärenden
| Bieter als | |
|---|---|
| □ | Einzelbieter |
| □ | bevollmächtigter Vertreter einer Bietergemeinschaft |
| □ | Mitglied einer Bietergemeinschaft |
Kontaktdaten des Bieters
| (Firmen-)Bezeichnung | |
|---|---|
| Ansprechpartner/-in | |
| Straße, Hausnummer | |
| Plz, Ort | |
| Land | |
| Telefon | |
| Telefax | |
| E-Mailadresse 1 | |
| E-Mailadresse 2 |
Mit Einreichung dieses Angebotsformulars wird erklärt, dass sämtliche eingereichten Unterlagen/Dokumente/Anlagen und Erklärungen verbindlicher Bestandteil des Angebotes sind.
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Anlage 1 - Bewerbungsbogen
Angaben zur Einordnung des des Unternehmens als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) zur Erhebung von statistischen Daten nach der Vergabestatistikverordnung (bei Bietergemeinschaft bitte für das federführende Unternehmen angeben)
| ☐ | Kleinstunternehmen | Bis 9 tätige Personen und bis 2 Mill. EUR Jahresumsatz | ||
|---|---|---|---|---|
| ☐ | Kleine Unternehmen | Bis 49 tätige Personen und bis 10 Mill. EUR Jahresumsatz | ||
| ☐ | Mittlere Unternehmen | Bis 249 tätige Personen und bis 50 Mill. EUR Jahresumsatz | ||
| ☐ | Großunternehmen | Über 249 tätige Personen oder über 50 Mill. EUR Jahresumsatz |
Ort, Datum Person des Erklärenden
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Anlage 2 - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Der Bieter versichert, dass er
keine Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Straftat oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gem. § 123 Abs. 2 GWB.
Sofern der Bieter nicht alle oben genannten Punkte bestätigen kann, so teilt er unaufgefordert mit, ob er Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen hat. Im Anschluss daran bewertet der Auftraggeber die Selbstreinigungsmaßnahme des Bieters und teilt ihm mit, ob diese ausreichend ist. Wenn keine ausreichende Selbstreinigungsmaßnahme getroffen wird, dann ist § 126 GWB einschlägig.
Hinweis:
Bei unzutreffenden Erklärungen besteht die Möglichkeit des Ausschlusses von der Teilnahme am Wettbewerb gemäß 123 Abs.1 GWB. Bei nicht rechtzeitiger Vorlage dieser Erklärung wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
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Anlage 3 - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Der Bieter versichert, dass er
-
den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und dies nicht durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde,
-
bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
-
nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
-
im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Abs. 3 GWB ist entsprechend anzuwenden,
-
keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
-
keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
-
in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
-
keine unzulässige Beeinflussung der Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers getätigt hat,
-
nicht den Versuch unternommen hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die er unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte,
-
weder fahrlässig noch vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Sofern der Bieter nicht alle oben genannten Punkte bestätigen kann, so teilt er unaufgefordert mit, ob er Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen hat. Im Anschluss daran bewertet der Auftraggeber die Selbstreinigungsmaßnahme des Bieters und teilt ihm mit, ob diese ausreichend ist.
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Anlage 3 - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Wenn keine ausreichende Selbstreinigungsmaßnahme getroffen wird, dann ist § 126 GWB einschlägig.
Hinweis:
Bei unzutreffenden Erklärungen besteht die Möglichkeit des Ausschlusses von der Teilnahme am Wettbewerb gemäß 124 Abs.1 GWB. Bei nicht rechtzeitiger Vorlage dieser Erklärung wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
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Anlage 4 -Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG,§ 19 SchwarzArbG und § 22 LKSG
Der Auftraggeber kann Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen, wenn er Kenntnis davon erlangt, dass bei dem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 19 SchwarzArbG oder § 22 LKSG vorliegt.
In Kenntnis dessen, dass auch fehlerhafte Angaben in Bezug auf Ausschlussgründe zu einem Ausschluss von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren führen können, erklärt der Bieter durch die Abgabe dieser Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 21 AentG, § 98 AufenthG, § 19 MiLoG, § 19 SchwarzArbG oder § 22 LKSG vorliegt vorliegt. Der Bieter erklärt, dass
► das Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG (Bußgeldvorschriften) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist oder – für den Zeitraum vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens – angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des § 23 AEntG besteht (vgl. § 21 AEntG),
► das Unternehmen oder ein nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nicht nach § 404 Absatz 2 Nr. 3 SGB III mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro rechtskräftig belegt worden ist oder nach den §§ 10, 10a oder 11 SchwarzArbG zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist (vgl. § 98c AufenthG),
► das Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG (Bußgeldvorschriften) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt wurde (vgl. § 19 MiLoG),
► das Unternehmen oder ein nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nicht nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 SGB III, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 AÜG oder § 266a Abs. 1 bis 4 StGB zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind oder – für den Zeitraum vor eines Straf- oder Bußgeldverfahrens – angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach den vorgenannten Bestimmungen besteht (vgl. § 21 SchwarzArbG).
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Anlage 4 -Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG,§ 19 SchwarzArbG und § 22 LKSG
► das Unternehmen nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LKSG mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigtausend Euro belegt worden ist. Abweichend von Satz 1 wird
- in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens eine Million fünfhunderttausend Euro,
- in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens zwei Millionen Euro und
- in den Fällen des § 24 Abs. 3 ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 Prozentes des durchschnittlichen Jahresumsatzes vorausgesetzt.
Sofern der Bieter nicht alle oben genannte Punkte uneingeschränkt bestätigen kann, besteht nachfolgend die Möglichkeit, sich dahingehend zu erklären, warum ungeachtet dessen ein Ausschluss nicht erfolgen kann bzw. muss. Erforderlichenfalls kann auch eine gesonderte Erläuterung übersandt werden.
Auf Verlangen des Auftraggebers ist der Bieter verpflichtet, innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
► Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,
► die Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen
Name des Erklärenden/ ggf. Stempel
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Anlage 5 - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
Der Bieter erklärt hiermit, dass
soweit erforderlich, eine ordnungsgemäße Eintragung im Berufs- oder Handelsregister erfolgt ist und die Voraussetzungen für eine erlaubte Berufsausübung erfüllt sind. Der Bieter ist nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden.
Dem Bieter ist bekannt, dass der Auftraggeber zusätzlich zu dieser Erklärung einen Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister bzw. die Erlaubnis zur Berufsausübung verlangen kann.
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Anlage 6 - Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und Umsatz vergleichbarer Leistungen für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Der Bieter
hat in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren folgenden Gesamtumsatz (gesamtes Unternehmen) erzielt:
Gesamtumsatz 1. Geschäftsjahr: _________________________________ Euro
Gesamtumsatz 2. Geschäftsjahr: _________________________________ Euro
Gesamtumsatz 3. Geschäftsjahr: _________________________________ Euro
hat in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren folgenden Umsatz mit Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, erzielt:
Gesamtumsatz 1. Geschäftsjahr: _________________________________ Euro
Gesamtumsatz 2. Geschäftsjahr: _________________________________ Euro
Gesamtumsatz 3. Geschäftsjahr: _________________________________ Euro
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Anlage 7 - Referenzen
Angabe von Referenzleistungen vor Abgabe des Angebotes
Hinweis:
Das Formular ist von jedem Bieter auszufüllen. Bei Bietergemeinschaften kann es von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ausgefüllt werden, der die Referenz für sich in Anspruch nimmt. Das Formular ist zudem auch von Unternehmen auszufüllen, auf deren technische Leistungsfähigkeit sich der Bieter beruft. Für die Beschreibung/ Darstellung weiterer Referenzprojekte ist dieses Formular erforderlichenfalls zu vervielfältigen. Es können ggf. Zusatzblätter oder zusätzlich eigene Unterlagen als Anlagen verwendet werden.
Referenz-Nr.: ______
Name des Bieters/ der Bietergemeinschaft/ des Mitglieds der Bietergemeinschaft/ des Subunternehmers:
Auftraggeber (Name und Adresse)
Ansprechpartner beim Auftraggeber (Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
Auftragswert
Leistungszeitraum
Eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung (technische Daten, Bezeichnung des Auftragsgegenstandes, Fabrikat, Projektleiter)
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Anlage 8 - Eigenerklärung über die Anzahl der in den letzten drei Kalenderjahren durchschnittlich Beschäftigten
| Berufsgruppe | Anzahl der Beschäftigten | |
|---|---|---|
| 2023 | __________________________________________________ __________________________________________________ __________________________________________________ __________________________________________________ __________________________________________________ __________________________________________________ __________________________________________________ | ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ |
| 2024 | __________________________________________________ __________________________________________________ __________________________________________________ __________________________________________________ __________________________________________________ __________________________________________________ __________________________________________________ | ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ |
| 2025 | __________________________________________________ __________________________________________________ __________________________________________________ __________________________________________________ __________________________________________________ __________________________________________________ __________________________________________________ | ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ |
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Anlage 9 - Eigenerklärung zum Bestand einer aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung
Der Bieter _____________________________________________
versichert hiermit den Bestand einer aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von:
2.500.000 EUR für Personen- und Sachschäden (2-fach p.a. maximiert)
1.000.000 EUR für sonstige Schäden [Vermögensschäden] (2-fach p.a. maximiert)
Zudem wird zugesichert, dass unter den sonstigen Schäden auch Tätigkeitsschäden im Rahmen der Versicherungssumme mitversichert gelten.
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Anlage 10 - Eigenerklärung bei Weitervergabe von Leistungen
Der Bieter erklärt, dass voraussichtlich folgende (Teil-) Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen. Bitte machen Sie kenntlich, auf welche Lose sich die Angaben beziehen, wenn Sie sich für mehrere Lose beteiligen:
Eine verbindliche Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern muss der Bieter bereits bei Angebotsabgabe einreichen.
Art und Umfang der Name, Anschrift, Ansprechpartner der/ des Unterauftragnehmerleistungen Unterauftragnehmer(s)
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Anlage 13- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach der Verordnung (EU) 2022/576
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach der Verordnung (EU) 2022/576
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Teilnehmer, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Eignungsverleiher, Nachunternehmer oder Lieferanten.
Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht,
a) wenn ein Bieter die russische Staatsangehörigkeit innehat oder wenn es sich bei dem Bieter um eine in Russland niedergelassene Organisation oder Einrichtung handelt,
b) wenn an dem Bieter eine natürliche Person oder ein Unternehmen, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a) zutrifft, in einem Umfange von mehr als 50 Prozent beteiligt ist,
c) wenn der Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen handelt, auf welche die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutreffen.
In Kenntnis dessen, dass auch fehlerhafte Angaben in Bezug auf Ausschlussgründe zu einem Ausschluss von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren führen können, erklärt der Teilnehmer/Bieter durch die Abgabe dieser Eigenerklärung,
☐ dass für ihn oder sein Unternehmen keiner der in den Buchstaben a) bis c) genannten Fälle zutrifft.
Für den Fall der Eignungsleihe,
☐ dass zur Ausführung des Auftrags für Teile der Leistung keine Kapazitäten von in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
☐ dass Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen in Anspruch genommen werden. Ungeachtet dessen ist die Inanspruchnahme eines Eignungsverleihers zulässig, weil
► die Leistungen keines Eignungsverleihers zehn Prozent der Auftragssumme überschreiten oder
► die Beauftragung aufgrund einer Ausnahme nach Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig ist oder
► der Vertrag vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit bis zum 10. Oktober 2022 beendet wurde.
Für den Fall des Einsatzes von Nachunternehmen,
☐ dass keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Nachunternehmen beauftragt werden.
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Anlage 13- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach der Verordnung (EU) 2022/576
☐ dass die in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Nachunternehmen beauftragt werden. Ungeachtet dessen ist die Beauftragung eines Nachunternehmens zulässig, weil
► die Leistungen keines Nachunternehmers zehn Prozent der Auftragssumme überschreiten oder
► die Beauftragung aufgrund einer Ausnahme nach Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig ist oder
► der Vertrag vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit bis zum 10. Oktober 2022 beendet wurde.
Für den Fall der Beauftragung von Lieferanten,
☐ dass keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Lieferanten beauftragt werden.
☐ dass in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Lieferanten beauftragen werden. Ungeachtet dessen ist die Beauftragung eines Lieferanten zulässig, weil
► die Leistungen keines Lieferanten zehn Prozent der Auftragssumme überschreiten oder
► die Beauftragung aufgrund einer Ausnahme nach Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig ist oder
► der Vertrag vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit bis zum 10. Oktober 2022 beendet wurde.
Sofern der Bieter nicht alle oben genannte Punkte uneingeschränkt bestätigen kann, besteht nachfolgend die Möglichkeit, sich dahingehend zu erklären, warum ungeachtet dessen ein Ausschluss nicht erfolgen kann bzw. muss.
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| Bewertungsmatrix | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Kriterium Max. Punkte wertungsrelevante Inhalte | erreichte Punktzahl Bemerkung | ||||
| A = Preis | |||||
| A | Preis | 25 | Preis für die einzelnen Leistungen einschliesslich Reise- und Übernachtungskosten für Präsenztermine in Görlitz. | ||
| B = Qualität | |||||
| B1 | Methodische Herangehensweise | 5 | Nachvollziehbarkeit, Schlüssigkeit und Eignung der methodischen Herangehensweise für die ausgeschriebene Leistung. | ||
| B2 | Organisatorische Umsetzung, Rollen und Verantwortlichkeiten | 5 | Konkretheit der organisatorischen Umsetzung sowie Klarheit von Rollen, Verantwortlichkeiten und Abstimmungswegen. | ||
| B3 | Konkrete Arbeitsschritte und Massnahmen | 5 | Vollständigkeit, Reihenfolge und Umsetzbarkeit der vorgesehenen Arbeitsschritte und Massnahmen. | ||
| B4 | Erfüllung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung | 5 | Nachvollziehbarer Bezug zu den massgeblichen Anforderungen der Leistungsbeschreibung und deren konkrete Erfüllung. | ||
| B5 | Qualitätssicherung | 5 | Plausibilität und Belastbarkeit der Qualitätssicherung, Prüf- und Freigabeschritte, Dokumentation und Umgang mit Abweichungen. | ||
| B6 | Schnittstellenmanagement und Kommunikation | 5 | Umgang mit relevanten Schnittstellen, Abstimmungsbedarfen, Informationsflüssen und Beteiligten. | ||
| B7 | Risiko- und Störungsmanagement | 5 | Identifikation und Bewertung relevanter Risiken sowie konkrete Gegen-, Eskalations- und Fortführungsmassnahmen bei Störungen. | ||
| B8 | Meilensteine, Gantt-Diagramm und Zeitplan | 5 | Vollständigkeit, Plausibilität und Steuerungsnutzen der Meilensteine, des Gantt-Diagramms und des als Anlage eingereichten Zeitplans. | ||
| C = Organisation/ Projektteam | |||||
| C1 | Vollständigkeit und Eignung des Projektteams | 5 | Vollständige namentliche Benennung der Personen, Qualifikationen, Berufserfahrung, thematischen Schwerpunkte, Referenzprojekte sowie nachvollziehbare Rollen- und Verfügbarkeitsdarstellung. | ||
| C2 | Fahrzeugtechnik und automatisiertes Fahren | 5 | Namentlich benannte Person mit einschlägiger Qualifikation, Berufserfahrung und bis zu zwei Referenzprojekten; Erfahrung mit Konzeption, Beschaffung oder Betrieb von Fahrzeugen der Automatisierungsstufen SAE Level 3 bis 4, insbesondere im ÖPNV. | ||
| C3 | Kommunikation und Telemetrie | 5 | Namentlich benannte Person mit Expertise in V2X/C-ITS, 4G/5G, GNSS sowie telemetrischen Steuerungs- und Monitoringsystemen für automatisierte Fahrzeuge; Qualifikation, Erfahrung und bis zu zwei Referenzen. | ||
| C4 | Passive Verkehrsinfrastruktur | 5 | Namentlich benannte Person mit Erfahrung in der Analyse und Planung passiver Verkehrsinfrastruktur, insbesondere Strassenquerschnitte, Haltestellen, Sichtfelder und Fahrbahnmarkierungen; Qualifikation, Erfahrung und bis zu zwei Referenzen. | ||
| C5 | Aktive Verkehrsinfrastruktur | 5 | Namentlich benannte Person mit Erfahrung in der Analyse und Planung aktiver Verkehrsinfrastruktur, insbesondere Lichtsignalanlagen, Schranken und Sensorik im Strassenraum; Qualifikation, Erfahrung und bis zu zwei Referenzen. | ||
| C6 | Rechtlicher Rahmen für automatisiertes Fahren | 5 | Namentlich benannte Person mit einschlägigen Kenntnissen von StVG, StVZO, AFGBV und StVFernLV sowie Erfahrung mit dem nationalen Rechtsrahmen und Bediengebieten auf Landes- und Bundesebene; Qualifikation, Erfahrung und bis zu zwei Referenzen. | ||
| C7 | Zulassungs- und Genehmigungsprozesse | 5 | Namentlich benannte Person mit einschlägiger Erfahrung in den aus dem Rechtsrahmen abgeleiteten Zulassungs- und Genehmigungsprozessen für automatisierte Fahrzeuge; Qualifikation, Erfahrung und bis zu zwei Referenzen. | ||
| Maximale Gesamtpunktzahl | 100 |
Erläuterung Bewertung Qualität und Organisation Punkte Bewertungsniveau Beschreibung
0 nicht bewertbar Keine verwertbare Aussage; widerspruechlich oder nicht auf die Leistung bezogen. 1 sehr geringe Qualität der angebotenen Leistungserbringung N er u fo r l a g l r lg e e ic m he e i U ne m o se d t e z r u f n o g r m er e s lh ch a e ft i e n t A w u e sf n ü ig h r w un a g h e rs n c ; h w e e in s l e ic n h tl . iche fachliche, methodische, rechtliche oder praktische Lücken; 2 eingeschränkte Qualität der angebotenen Leistungserbringung E b i e n h z e e r l r n s e c h tr t a e g R fä is h ik ig e e n A b n le s i a b e e t n ze b s e i s n t d e h e e rk n e . nnbar, aber wesentliche Lücken, Unsicherheiten oder nicht ausreichend 3 ausreichende Qualität der angebotenen Leistungserbringung D An ie s a w tz e s b e z n w t . l i g c e h e e i n g n A e n t f e o n rd K e o ru m n p g e e t n e n w z e e r n d h en in v te e r r l s e t g a t n ; d v e e n rb u le n i d b e m n i d t e e i L n ü e c m ke n n a s c i h n v d o b llz e i h e e h r b r a sc re h n b , a g r. rundsätzlich umsetzbaren 4 gute Qualität der angebotenen Leistungserbringung K fa o c n h k l r ic e h te e r n , p E r ig o n je u k n t g sp ; e S z c i h fi n s i c tt h s e t r e l u le n n d u b n e d la R st is b i a k r e e n r N w a e c rd h e w n e a is k e ti i v n b e e r h ü e b r e r r s d c u h r t c . hschnittlichen methodischen, praktischen und
Besonders konkreter, in sich schlüssiger und belastbarer Nachweis einer hohen Wahrscheinlichkeit erfolgreicher 5 sehr gute Qualität der angebotenen Leistungserbringung Leistungserbringung; sehr gute praktische, fachliche und - soweit relevant - rechtliche Durchdringung mit erkennbarem Mehrwert.
Erläuterung Bewertung Preis Der Preis wird mit maximal 25 Punkten bewertet. Er wird nicht durch die Jury gewertet, sodnern rechnerisch ermittelt. Der jeweils niedrigste Preis erhält 25 Punkte. Höhere Preise erhalten entsprechend weniger Punkte. Die Berechnungsformel lautet: (niedrigster Gesamtpreis/Gesamtpreis des jeweiligen Bieters) * 25 = Punktzahl (die Punktzahl wird auf zwei Dezimalstellen nach dem Komma gerundet) Am Beispiel: (100000/150000)*25 = 16,67