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Unterweisungsprotokoll-Fremdfirmen
| Fremdfirma: | Einsatzort: (Arbeitsplatz & Tätigkeit) | Datum der Unterweisung: | |
|---|---|---|---|
| Unterwiesene Bereiche: | ☐ Schmelzbetrieb (Formular 01-010) ☐ Kernfertigung (Formular 01-013) ☐ Formerei Band 3 (Formular 01-012) ☐ Formerei Band 4 (Formular 01-011) ☐ Gussbearbeitung (Formular 01-014) ☐ Elektrische Betriebsräume | ||
| Name & Unterschrift Unterweisende Person | Name & Unterschrift Unterwiesene Person |
Allgemeine Verhaltensregeln:
- Verbote:
- Alkohol, Drogen, Suchtmittel
- Benutzung von FFZ sowie der Hubarbeitsbühne des Eisenwerkes Brühl
- Verlassen des zugewiesenen Arbeitsbereichs
- Feuerarbeiten (Ausnahme: nach Genehmigung durch den Koordinator)
- Arbeiten an elektrischen Anlagen ohne entsprechenden Auftrag und Einweisung
- Benutzung von Werkzeugen, Maschinen und Einrichtungen EB ohne Genehmigung u. Einweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA):
-
Sicherheitsschuhe (S3)
-
Schutzhelm im gesamten Betrieb
-
Schutzbrille
-
Warnbekleidung
-
Ergänzungen sind je nach Arbeitsbereich erforderlich (siehe hierzu auch die spezifische Tragepflicht von PSA in den einzelnen Abteilungen)
-
Ebenfalls muss die PSA entsprechend der Tätigkeit erweitert werden.
- Brandschutz:
- Brandschutzordnung beachten!
- Notrufnummer bei Brand: -274 (02232 / 75 - 274) anrufen
- Koordinator informieren
- Brandschutzordnung beachten!
- Aushängende Sicherheitsinformation „Verhalten im Brandfall“ beachten
- Bei Evakuierung der Mitarbeiter ist die Anweisung 01-018 zu beachten
Formular 01-009 Rev. 3 Seite 1 von 2
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Unterweisungsprotokoll-Fremdfirmen
- Erste Hilfe/Verhalten bei Unfällen:
- Notrufnummer bei Unfällen: -207 (02232 / 75 - 207) anrufen
- Einweiser bereitstellen
- Koordinator informieren
- Aushängende Sicherheitsinformation „Verhalten bei Unfällen“ beachten
- Unfall in der Sanitätsstation melden
- Verkehrssicherheit:
- Auf dem Werksgelände gilt die StVO
- Maximal 10 km/h auf dem Gelände fahren
- Parken von Fahrzeugen nur auf zugewiesenen Flächen (Festlegung durch Koordinator)
- Gabelstaplerverkehr beachten bzw. Verkehrswege für Gabelstapler meiden.
- Gefahrstoffe:
- Nur durch das Eisenwerk gestellte Gefahrstoffe verwenden oder nach Genehmigung durch Abteilung V-A (Arbeitssicherheit).
- Die Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe im Betrieb sind zwingend zu beachten.
- Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz
- Die im Werk vorhandene Sicherheitskennzeichnung (Beschilderung) ist unbedingt zu beachten.
- Arbeiten mit Absturzgefahr/Gerüste:
- Bei Arbeiten mit Absturzgefahr muss entsprechende persönliche Schutzausrüstung benutzt werden.
- Die Mitarbeiter haben die entsprechende Qualifikation und Eignung nachzuweisen.
- Ein entsprechendes Rettungskonzept muss vorliegen.
- Die Benutzung von Gerüsten ist ohne Freigabe verboten.
- Änderungen an Gerüsten durch den Nutzer sind verboten.
- Gegenseitige Gefährdung
- Es ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass eine Gefährdung der EB Mitarbeiter bzw. Mitarbeiter anderer Fremdfirmen durch die durchzuführenden Arbeiten ausgeschlossen ist.
- Umgang mit Abfällen/Ordnung und Sauberkeit
- Die Arbeitsstelle ist dauerhaft in einem ordentlichen Zustand zu halten.
- Die anfallenden Abfälle sind mitzunehmen bzw. nach Rücksprache mit dem Koordinator ordnungsgemäß zu entsorgen.
- Nach Arbeitsabschluss sind alle mitgebrachten Stoffe/Gefahrstoffe mitzunehmen.
- Umwelt und Energie
- Personen sowie die Umwelt dürfen nicht mehr als unbedingt notwendig beeinträchtigt werden, weder durch Staub, Lärm, Vibrationen noch durch boden- bzw. wassergefährdende Stoffe.
- Verschwendung von Energie sowie unnötiger Wasser- und Druckluftverbrauch haben zu unterbleiben.
Durch meine Unterschrift auf diesem Formular erkläre ich, dass ich über die o. g. Themen unterwiesen wurde. Den Inhalt der Unterweisung habe ich verstanden. Die aufgelisteten Unterlagen habe ich erhalten. Ich verpflichte mich, die erhaltenen Informationen an meine mir zugeteilten Mitarbeiter und an die Subunternehmer in einer Unterweisung weiterzugeben.
Formular 01-009 Rev. 3 Seite 2 von 2
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