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LB_Bestandteil des Angebotes.docx

Luftgestütztes Laserscanning mit Datenaufbereitung in der Nauener Platte

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.10.2026, 08:02 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabemarktplatz.brandenburg.de

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Leistungsbeschreibung vom 13.10.2026 - Bestandteil des Angebotes -

Airborne Laser Scanning (ALS)

Befliegung zur Aktualisierung des Digitalen Geländemodells (DGM1)

VG-Nr. 12-164-24/083/26

Inhaltsverzeichnis

1. Ausschreibungsmodalitäten 3

2. Zielsetzung 3

3. Laserscanner-Befliegung mit Datenaufbereitung 4

3.1. Die Leistungen des Auftragnehmers (AN) beinhalten: 4

3.2. Nachweis der lückenlosen Gebietsabdeckung und der erreichten Messpunktdichte 6

3.3. Die fachliche Beteiligung des AG zu seinen Lasten beinhaltet die Bereitstellung: 6

4. Lieferumfang Laserscanner-Befliegung 7

5. Leistungs- und Liefertermine 7

6. Wertung der Angebote 8

6.1. Preis 8

6.2. Technische Ausstattung und Systemparameter 8

7. Unterauftragnehmer 10

8. Vertragsbestandteile 11

8.1. Verzögerte Durchführung/Leistungserbringung 11

8.2. Abnahmeerklärung 11

8.3. Behandlung von technischen und zeitlichen Mängeln 11

8.4. Abrechnung der erbrachten Leistungen 12

8.5. Eigentums- und Nutzungsrechte 12

8.6. Erfüllungsort und Gerichtsstand 13

9. Hinweise zur Ausschreibung 13

10. Bestandteile des Angebotes: 13

10.1. Angebotsschreiben 14

10.2. Brandenburgisches Vergabegesetz 14

11. Rückfragen 15

Airborne Laser Scanning (ALS)

Befliegung mit Datenaufbereitung für das Land Brandenburg im Raum der Nauener Platte „ALS 2026/27 BB“ (Messpunktdichte ≥ 5 Punkte pro m²)

  1. Ausschreibungsmodalitäten

Bitte lesen Sie diese Unterlagen sorgfältig durch. Zusätzlich zu Ihrem Angebot sind von Ihnen Erklärungen abzugeben, die der Beurteilung Ihrer Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit dienen.

Das Angebot muss vollständig sein; es muss die Preise und die in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenen Angaben und Erklärungen enthalten. Änderungen und Ergänzungen an den Ausschreibungsunterlagen sind unzulässig. Soweit Erläuterungen zur besseren Beurteilung des Angebotes erforderlich erscheinen, können Sie dem Angebot auf besonderer Anlage beigefügt werden. Angebotsvordruck und Anlagen sind mit Namen (Firma) des Bieters sowie mit Datum und Unterschrift des Bieters zu versehen. Das unterschriebene Angebot ist mit sämtlichen Anlagen (ausgenommen Musterdaten) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. Angebote, welche die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Dasselbe gilt, wenn die vom Auftraggeber gesondert verlangten Nachweise nicht mit dem Angebot vorgelegt werden.

  1. Zielsetzung

Die Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (nachfolgend LGB genannt) als Auftraggeber (AG) beabsichtigt, die o. g. Leistung in drei Teilgebieten (TG) zu vergeben. Die Verfahrensgrenzen sind in den Anlagen 2 und 3 näher ausgewiesen.

Das Verfahren unterteilt sich in drei Teilgebiete:

TG 1 - Linum mit 532 km²

TG 2 - Nauen mit 1.075 km²

TG 3 - Ferch mit 286 km²

Summe 1.893 km²

  1. Laserscanner-Befliegung mit Datenaufbereitung

Für das Verfahren „ALS 2026/27 BB“ ist eine Laserscanner-Befliegung über eine Fläche von 1.893 km² im Basisbezugssystem des Landes Brandenburg durchzuführen.

  • ETRS89 UTM, Zone 33 (EPSG-Code 25833)

  • DHHN2016 (EPSG-Code 7837)

  • GCG2016

    1. Die Leistungen des Auftragnehmers (AN) beinhalten:
  1. die Bereitstellung der Flugplanungsunterlagen (ESRI Shape File);
  2. die Systembereitstellung (Flugzeug, Navigationstechnik, GNSS, Laserscanner, …);
  3. die Einmessung von Referenzflächen, zur Gewährleistung der geforderten Lage- und Höhengenauigkeit;
  4. die zweiwöchige Berichtspflicht mit parallelem Planungs- und Projektstatus (Soll/Ist)

In dieser müssen mindestens folgende Angaben mit ihrem Zeitstatus enthalten sein:

  • Flugplanung

  • Befliegung,

  • Referenzflächen

  • Streifenanpassung

  • automatische Klassifizierung

  • manuelle Klassifizierung

  • Qualitätskontrolle

  • Projektbericht

  1. die Durchführung der Laserscanner-Befliegung:
  • im Zeitraum 30.11.2026 bis 15.03.2027;
  • erst nach Freigabe durch den AG;
  • ohne technische, meteorologische, hydrologische und sonstige Beeinträchtigungen (Schnee-, Eis-, Reif-, Hochwasserfreiheit);
  • mit lückenloser Abdeckung des aufzunehmenden Gebietes im Last- und Firstpulse Modus;
  • mit einer Messpunktdichte von ≥ 5 Punkte/m² in allen Bereichen des Flugstreifens;
  • Der maximale Punktabstand darf 50 cm längs und quer zur Flugstreifenanordnung nicht überschreiten. Abweichungen sind nur in Bereichen reflektierender Oberflächen zulässig, die unvermeidbar sind

(Gewässer, Solaranlagen, Glasdächer/-fassaden, glasierte und sonstige reflektierende

Dachbedeckungen, ...).

  • mit einem Scanner (ausschließlich Überlappungsbereiche und Kalibrierungsquerstreifen);
  1. die Berechnung der 3D-Koordinaten:
  • Koordinaten- und Höhenangaben in Metern und Zentimetern;
  • Datenstruktur als LAS V1.4;
  • Lage- und Höhengenauigkeit:
  • Ux, y, h ≤ ± 0,15 m ;

  • ΔHLaser zur Kontrollfläche [AG] zu 95% ≤|0,2| m;

  • ohne systematische Fehler in den Messdaten (Offset, Streifenspannungen, ...);
  • Ergebnisse der Messungen dürfen nicht mit Hilfe affiner Transformationen, jedoch mit einem globalen Korrekturwert an das Niveau der Referenzflächen angepasst werden;
  1. den Nachweis der lückenlosen Gebietsabdeckung und der erreichten Messpunktdichte (siehe Punkt 3.2) innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Befliegung;
  2. die automatische Klassifizierung der Laserpunkte;
  3. die graphische, interaktive Überarbeitung unter Zuhilfenahme von Digitalen Orthophotos, bzw. Stereobild-paaren (Bildflugprojekte);
  4. die Reduktion der Punktmenge in den Überlappungsbereichen, sowie das Auffüllen der sichttoten Räume in diesen, um eine homogene Punktverteilung innerhalb der Flugstreifen zu gewährleisten;
  5. die Abgabe einer aussagekräftigen, georeferenzierten Flugstreifenübersicht mit Streifennummer, Zeit- und Ortsangabe und den Koordinaten des Flugweges als PDF und ESRI Shape File (EPSG:25833, Lieferumfang);
  6. die Abgabe eines klassifizierten LAS-Datensatzes:
  • Unterscheidung und Ablage der reflektierten Signale nach Firstpulse, Lastpulse und Onlypulse;
  • Ablage der Reflexionsintensitäten der aufgezeichneten LIDAR-Signale;
  • Ablage der Firstreflektionen in die LAS-Klasse 0
  • Klassifizierung und Ablage der Last- und Onlyreflektionen in drei Klassen:

LAS Klasse 2 mit allgemeinen Geländepunkten.

  • LAS Klasse 20 mit den übrigen Punkten.
  • LAS Klasse 1 mit sonstigen Punkten

Siehe Anlage 6 „Objektzuordnung der Last- und Onlyreflektionen in die LAS Klassen“

  1. die Abgabe eines ausführlichen Projektberichtes (Lieferumfang) mit Aussagen zur:
  • Laserscanner-Aufnahme und Auswertung;
  • erreichten Messpunktdichte, Streifenanpassung, etc. und
  • absoluten und relativen Genauigkeit der berechneten Laserpunkte, wobei die Differenzen in den Referenzflächen anzugeben sind;
  1. die Lieferung aller Daten und Ergebnisse auf einer externen Festplatte (eSATA/SSD; Netzadapter und Stromkabel; USB-Kabel) mit USB mindestens 3.0 (Hi-Speed). Eine Lieferung der Daten auf CD, DVD oder per E-Mail ist nicht gestattet. Der Datenträger geht in das Eigentum der LGB über, wobei dieser und die auf ihm gespeicherten Dateien ohne einschränkende Rechtevergabe abgelegt sein müssen.
    1. Nachweis der lückenlosen Gebietsabdeckung und der erreichten Messpunktdichte

Der Nachweis beginnt unmittelbar nach Befliegung. Die Übergabe aller erforderlichen Unterlagen erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Befliegung. Ist absehbar, dass die Leistungen aufgrund höherer Gewalt nicht fristgemäß zu erbringen sind, ist der AG unverzüglich zu unterrichten.

  1. Der Nachweis der lückenlosen Gebietsabdeckung ist anhand von Schummerungsdarstellungen der ALS-Punkte (Last-/Onlypulse) zu erbringen. Die Schräglichtschummerung der georeferenzierten Rohdaten ist im Format Geo-TIFF oder TIFF mit tfw-Datei, 8 Bit, 1m Pixelgröße und weißem Hintergrund aufzubereiten. Die geforderten Nachweis-Dateien sind als 1km²-Kacheln aufzubereiten. Für die Ableitung der Schummerungsdarstellung ist ein Auffüllen von Datenlücken durch Interpolationsverfahren grundsätzlich auszuschließen. Datenlücken durch Nichterfassung von ALS-Punkten dürfen innerhalb der vom AG vorgegebenen gesamten Bearbeitungsgebietsabgrenzung nicht auftreten. Sofern Datenlücken auftreten, sind diese vom AN zu dokumentieren, dem AG vorzulegen und es hat unmittelbar anschließend eine entsprechende Nachbefliegung zu erfolgen. Sofern der AN eine Nachbefliegung nicht für erforderlich hält, ist dies zu begründen und die Zustimmung des AG einzuholen.
  2. Die Messpunktdichte ist aus den Last- u. Onlypulse Punkten abzuleiten. Dabei muss die berechnete Messpunktdichte mindestens 5 Punkte/m² entsprechen (ausschließlich Bereiche totalreflektierender und absorbierender Oberflächen).

Die Dichtewerte sind für die Darstellung in der Messpunktdichtekarte zu verwenden. Dabei ist die Anzahl der tatsächlich erreichten Punkte pro m² als farbige Intensitätsdarstellung zu visualisieren (farblich differenzierte Klassen mit Anzahl der Punkte/m²). Diese Messpunktdichtekarten mit 1 m Pixelgröße sind flächendeckend zu liefern:

  • Format GeoTiff oder TIFF mit tfw-Datei, 8 Bit,
  • Hintergrund bzw. keine Daten = weiß

1 Punkt /m² = dunkelbraun

2 Punkte/m² = hellbraun

3 Punkte/m² = gelb

4 Punkte/m² = hellgrün

5 Punkte/m² und mehr = dunkelgrün.

Die geforderten Nachweis-Dateien sind als 1 km x 1 km -Kacheln aufzubereiten.

    1. Die fachliche Beteiligung des AG zu seinen Lasten beinhaltet die Bereitstellung:
  1. der Geoidundulation für das Projektgebiet;

  2. der Beschreibung der Zielsysteme (Ellipsoidparameter, Projektion);

  3. des kostenfreien SAPOS- Dienstes der LGB;

  4. aktuelle digitale Ortophotos bzw. Stereobildpaare

  5. Lieferumfang Laserscanner-Befliegung

  6. zweiwöchige Berichtspflicht mit parallelem Planungs- und Projektstatus (beginnend mit der Flugfreigabe);

  7. Nachweis der lückenlosen Gebietsabdeckung (spätestens zwei Wochen nach der letzten Befliegung);

  8. Nachweis der Messpunktdichte (spätestens zwei Wochen nach der letzten Befliegung);

  9. externe Festplatte (zum Liefertermin);

  10. georeferenzierte (EPSG:25833), digitale Flugstreifenübersicht (zum Liefertermin);

  11. 1 km x 1 km LAS-Dateien entsprechend 3.1.k) (zum Liefertermin);

  12. ausführlicher Projektbericht (zum Liefertermin);

Die Abgabe erfolgt in 1 km x 1 km -Kacheln, mit eindeutiger gekürzter Benennung der linken unteren Eckkoordinate (gerade km-Werte):

ppphhh.eee

ppp: 1. bis 3. Stelle des verkürzten Rechtswertes (375000)

hhh: 4. bis 6. Stelle des verkürzten Hochwertes (5698000)

eee: Dateiformat (*.las)

  1. Leistungs- und Liefertermine

Befliegung: 30.11.2026 bis

15.03.2027

Lieferung der prozessierten Laserdaten frühestmöglich, spätestens jedoch bis:

TG 1 - Linum

TG 2 - Nauen 01.06.2027

TG 3 - Ferch

Abnahme der prozessierten Laserdaten frühestmöglich, spätestens jedoch bis:

TG 1 - Linum

TG 2 - Nauen 27.07.2027

TG 3 - Ferch

  1. Wertung der Angebote

Der Auftraggeber wird die Prüfung und Wertung der Angebote gemäß § 43 UVgO vornehmen und dem/den wirtschaftlichsten Angeboten den Zuschlag erteilen. Die Wirtschaftlichkeit der Angebote wird wie folgt ermittelt:

WertungskriteriumWichtungBenotung: 0 – 100 PunkteGewichteter Punkt
Preis40 %
Technische Ausstattung und Systemparameter für die Erbringung der Leistung60 %
    1. Preis

Die Bieter haben Ihre Preise für die Leistung unter Punkt 10 dieser Leistungsbeschreibung vollständig auszuweisen. Der Preis wird mit insgesamt 40 % gewichtet. Das preisniedrigste Angebot erhält 100 Punkte. Für die preislich nachfolgenden Angebote wird die Punktezahl wie folgt bestimmt:

Punktezahl Bieter = Niedrigster Preis x 100

Preis Bieter

    1. Technische Ausstattung und Systemparameter

Dieses Kriterium wird mit insgesamt 60 % gewichtet und gliedert sich in die nachfolgenden Unterkriterien. Bei der Wertung übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus und nimmt eine Bewertung entsprechend den Bietererklärungen, dem geforderten Referenzdatensatz und ggf. Darstellungen vor. Die Punkteverteilung erfolgt entsprechend den aufgezeigten Unterkriterien. Dabei gilt folgendes:

Lfd. Nr.UnterkriteriumParameterWertungs-punkte/ Ausschluss
1.*Lichtpunktdurchmesser (D) {Spot} [m] D [m] = HG [m] * Beam Div. / 1000 [rad]<= 0,1m <= 0,2m <= 0,3m >0,3m15 10 0 A
2.*Scan Winkeleff(αeff) {field of Vieweffective} [deg] αeff [deg] = 2 * arctan (x [m] / (2 * HG [m]))<= 25° <= 30° <= 35° <= 40° > 45°15 10 5 0 A
3.vollständige, manuelle Durchmusterung mit Hilfe von Luftbild oder DOP zur Nachklassifizierung der ALS Punktwolke- Stereophotogrammetrisches Bildflugprojekt im Hintergrund bzw. im gleichen Fenster der 3D Punktwolke (z.B. Trimble Inpho - DTMaster, …) - parallele Verwendung von LB/DOP in separatem 2D-Fenster - ohne Bildmaterial (LB/DOP)10 0 A
4.Struktur und Ablage im Referenzdatensatz- vollständig/umfassend - geringfügig abweichend - Messpunktdichte >3P/m², - falsche Datenklassen, - … - unvollständig/abweichend - fehlende Datenklassen, - falsche Georeferenzierung, - Messpunktdichte < 3P/m², - Lage- und Höhenfehler - …15 10 0
5.Klassifikation im Referenzdatensatz (entsprechend Punkt 3.1 j der Leistungsbeschreibung)- fehlerfrei und vollständig - mit bis zu max. 3 Objektfehlern pro Datenkachel - mit bis zu max. 3 Objektfehlern sowie einem einzelnen strukturellen, in der gesamten Datenkachel vorhandenen Fehler - mit mehreren strukturellen, in der gesamten Datenkachel vorhandenen Fehlern (siehe Anlage 6)35 20 10 0
6.Abschattung im Referenzdatensatz (Verhältnis von Datenloch zu Objekthöhe)<= 1:20 <= 1:5 <= 1:4 >= 1:310 5 0 A

A = Ausschlusskriterium (Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren)

* Grundlage für die Berechnung sind die Angaben aus Anlage 1

  1. Unterauftragnehmer

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot (Anlage 4) Art und Umfang der durch diese auszuführenden Leistungen angeben und die vorgesehenen Unterauftragnehmer benennen.

Kann ein Bewerber die Geeignetheit seines Unterauftragnehmers nicht nachweisen, kann sein Angebot ausgeschlossen werden. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der LGB zu dem von diesem bestimmten Zeitpunkt entsprechende Verpflichtungserklärungen dieses Unternehmens vorzulegen. Eine Änderung des Umfanges der Leistungen des Unterauftragnehmers ist unzulässig. In begründeten Ausnahmefällen kann der AN die LGB um schriftliche Zustimmung bitten.

Ohne Genehmigung der LGB dürfen über den Inhalt des erteilten Auftrages keine Verträge mit Subunternehmern abgeschlossen werden.

  1. Vertragsbestandteile

Mit Vertragsschluss geltende Vertragsbestandteile**:**

  1. Ausschreibungsunterlagen inkl. der Leistungsbeschreibung mit den zugehörigen Anlagen:
  • Anlage 1 - Technische Angaben
  • Anlage 2 - Verfahrensgebiet
  • Anlage 3 - Bezug-Gebiet-Geoid
  • Anlage 4 - Angebotsformular
  • Anlage 5 – Referenzliste
  • Anlage 6 - Objektzuordnung der Last- und Onlyreflektionen in die LAS Klassen
  1. derzeit geltende Vorschriften des Vergaberechts,
  2. Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen des Landes Brandenburg (ZVB-Bbg).
    1. Verzögerte Durchführung/Leistungserbringung

Für den Fall, dass die Fernerkundungsflüge nicht innerhalb der gesetzten Fristen durchgeführt oder die einzelnen Abgabetermine nicht eingehalten werden, hat der Auftragnehmer für jeden Tag, den er mit der Leistung in Verzug gerät, dem Auftraggeber 0,2 %, höchstens aber 5 % der Auftragssumme als Vertragsstrafe zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird bei Termin- bzw. Fristüberschreitung fällig, sofern die Erbringung der Leistung nicht unmöglich gewesen ist. Beweisbelastet ist insoweit der Auftragnehmer.

    1. Abnahmeerklärung

Die gelieferten Unterlagen / Ergebnisse werden unverzüglich nach Eingang in der LGB auf ihre Brauchbarkeit geprüft. Die LGB erklärt zum frühestmöglichen Zeitpunkt, ob die gelieferten Leistungen in der vorliegenden Qualität abgenommen werden. Sollten innerhalb der unter Punkt 5. angegebene Termine keine Beanstandungen mitgeteilt worden sein, so gilt die Leistung als abgenommen.

    1. Behandlung von technischen und zeitlichen Mängeln

Die Abnahme der Leistung kann verweigert werden, wenn die Auftragsbedingungen nicht eingehalten wurden oder die Laserdaten mit Fehlern behaftet sind. Festgestellte Mängel sind kostenlos zu beheben. Dem Projektablauf werden in Summe eine maximale Nachbesserungsfrist des AN von 8 Wochen zugrunde gelegt. Darüber hinaus verliert der Auftrag für Gebiete seine Gültigkeit, für die die geforderten Leistungen nicht auftragsgemäß ausgeführt worden sind.

    1. Abrechnung der erbrachten Leistungen

Die Vergütung erfolgt nur für die tatsächlich erbrachten Leistungen.

Die Rechnungen sind entweder als Original auf dem Postweg oder per E-Mail an rechnungseingang@geobasis-bb.de nach vollständiger Lieferung und Abnahme der Leistungen zu übergeben.

Mit der Vergütung der Leistung sind alle urheberrechtlichen Ansprüche des Auftragnehmers abgegolten.

    1. Eigentums- und Nutzungsrechte
  • Der AN räumt der LGB das ausschließliche, örtlich unbeschränkte, übertragbare, dauerhafte, unwiderrufliche, umfassende und unkündbare Nutzungsrecht ein, über das die LGB uneingeschränkt weiter verfügen kann, an den im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages hergestellten Daten.

- Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, die hergestellten Laserdaten selbst zu nutzen oder eine Nutzung durch Dritte zu ermöglichen.

  • Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht, die o.g. Daten
  1. digital oder analog dauerhaft oder temporär zu speichern, zu laden, anzuzeigen und ablaufen zu lassen;
  2. abzuändern, zu bearbeiten oder auf anderem Weg umzugestalten;
  3. auf einem beliebigen bekannten Medium oder in einer anderen Weise zu speichern, zu vervielfältigen, auszustellen, zu veröffentlichen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben;
  4. in Datenbanken, Datennetzen und Online-Diensten einzusetzen, einschließlich des Rechts, die Daten den Nutzern der vorgenannten Datenbanken, Netzen und Online-Dienste zur Recherche und zum Abruf mittels von der LGB gewählter Tools bzw. zum Herunterladen zur Verfügung zu stellen;
  5. durch Dritte zu nutzen oder für die LGB betreiben zu lassen.
  • Nach der Abnahme bzw. Bezahlung der Laserdaten gehen diese mit allen Rechten dauerhaft in das Eigentum des Landes Brandenburg über, d. h., dass das alleinige Nutzungsrecht zur Vervielfältigung, Verbreitung und Auswertung aller Fernerkundungsdaten und die daraus abgeleiteten Produkte für das Projekt „ALS 2024/25 BB“ ausschließlich durch die LGB wahrgenommen wird.
    1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für etwaige Rechtsstreitigkeiten ist Potsdam.

  1. Hinweise zur Ausschreibung

Beginn und Ende der Liefer-/Leistungspflicht: 30.11.2026 - 01.10.2027

Preisstellung: frei Verwendungsstelle

Leistungs- und Erfüllungsort: Potsdam, Heinrich-Mann-Allee 104 B, Haus 46

Gewährleistung: mind. 12 Monate

Sprache: Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

Ende der Angebotsfrist: 06.11.2026 13.00 Uhr

Ende der Zuschlags- und Bindefrist: 27.11.2026

Nicht berücksichtigte Angebote: Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. § 46 UVgO.

  1. Bestandteile des Angebotes:

Das Angebot muss aus den folgenden Bestandteilen bestehen:

  • unterschriebenes Angebotsschreiben (Formular 3.3)

  • unterschriebene Leistungsbeschreibung mit vollständigen Preisangaben = Angebot des Bieters

  • Unterlagen, Nachweise und Erklärungen des Bieters gemäß Formular 3.4

  • Industriehaftpflichtversicherung (Kopie)

  • Anlagen des Bieters

Dem Angebot sind zwei ausgewertete Datenkacheln einer Laserscanner-Befliegung als Referenzen beizulegen (siehe auch Punkt 3.2 und 4.0, Dichte- und Schummerungsnachweise). Dabei soll eine Datenkachel einen ländlich gemischten Raum (Bebauung, Wald, Wirtschaftsflächen, Wasserflächen, …) und die andere einen verdichteten Strukturraum (Brücken, mehrgeschossige Gebäude, Industrieanlagen, Infrastruktur, …) abbilden. Die Referenzdaten sollen in ihrer Oberflächen- und Geländestruktur vergleichbar der Norddeutschen Tiefebene sein und in Struktur sowie Ablage (Ausdehnung, Format, Benennung) den geforderten Lieferergebnissen entsprechen. Die Referenzen dienen als Nachweis, dass der Bieter korrekte Laserscandaten entsprechend den technischen Bedingungen liefern kann.

  • Eine kurze Beschreibung der Musterdaten

  • Eine Beschreibung des Workflows

    1. Angebotsschreiben

Das der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes als Anlage beigefügte Angebotsschreiben ist, bearbeitet und unterschrieben, Bestandteil des Angebotes.

Formale Anforderungen an das Angebot:

Aus dem Angebot des Bieters muss eindeutig, unmissverständlich und umfassend hervorgehen, dass die Anforderungs- bzw. Leistungsmerkmale der Leistungsbeschreibung in seinem Angebot erfüllt werden.

Die in der Leistungsbeschreibung geforderten Angaben können nicht durch die dem Angebot beigefügten allgemeinen Informationsmaterialien des Bieters ersetzt werden. Sofern der Bieter allerdings beabsichtigt, diese zu weiterführenden Erläuterungen zu nutzen, kann er sie mit entsprechender Kennzeichnung und unter Bezugnahme auf den jeweiligen Sachverhalt dem Angebot als Anlage beifügen.

Leistungsmerkmale, auf die der Bieter in seinem Angebot nicht eingeht, gelten als nicht erfüllt.

Alle Bestandteile des Angebotes sind so zu kennzeichnen, dass ihre Zugehörigkeit zum Angebot eindeutig erkennbar ist (vollständiges Inhaltsverzeichnis mit Seitenangaben).

    1. Brandenburgisches Vergabegesetz

Dem Angebot hat der Bieter die Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3) unterzeichnet beizufügen, sonst ist das Angebot unvollständig.

Bei der Weitervergabe von Leistungen an Nachunternehmen oder der Beauftragung eines Verleihers von Arbeitskräften hat der Auftragnehmer die Vereinbarung zwischen dem Bieter / Auftragnehmer / Nachunternehmer

/ Verleiher von Arbeitskräften und einem (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4) des Vergabehandbuchs VHB Bbg zum Vertragsgegenstand zu machen und die Vereinbarungen bis zum tatsächlich ausführenden Unternehmen seinem Angebot beizufügen oder bei späterem Einverständnis mit der Weitervergabe nachzureichen. Dem Nachunternehmer oder Verleiher von Arbeitskräften ist dieselbe Verpflichtung aufzuerlegen. In den Bezeichnungen zur Kennzeichnung der Beteiligten im Vordruck 5.4 rückt der in einer Kette von Weitervergaben dem öffentlichen Auftraggeber nähere Nachunternehmer in die Position des im Vordruck so bezeichneten eigenen Auftraggebers ein.

  1. Rückfragen

Anfragen und Auskünfte zum Ausschreibungsverfahren sind bis spätestens 4 Tage vor Ende der Angebotsfrist schriftlich zu formulieren und über den Vergabemarktplatz Brandenburg (Kommunikation) an die Vergabestelle zu senden. Die Anfragen werden vom Auftraggeber (AG) beantwortet, anonymisiert und auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg für alle Bieter sichtbar eingestellt.

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Firmenstempel und Unterschrift des Bieters

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung