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Angebotsformular – Bestandteil des Angebotes Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg Vergabe-Nr. 12-164-24/083/26 ALS 2026/27 BB
Anlage 6
Objektzuordnung der Last- und Onlyreflektionen in die LAS Klassen
LAS Klasse 1 - veränderliche Höhenpunkte, die nicht auf dem Gelände liegen (sonstige Punkte)
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allgemein, bewegliche Objekte
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Stromleitungen/Leitungsdrähte,
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Windkraftanlagen (Rotorblätter)
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Vogelschwärme,
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Nutzvieh-Herden,
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temporäre Ablagerungen der Bau- und Agrarwirtschaft, wie:
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Kiese,
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Sande,
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Düngemittel,
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Temporäre An- und Aufschüttungen an Gebäuden
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… (Entscheidungskriterium ist hier der Bewuchs)
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unplausible Tief- und Hochpunkte, sofern sie nicht als Fehlmessungen identifiziert und aussortiert sind
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fliegende Bauten wie:
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Riesenräder,
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Karusselle,
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Achterbahnen,
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Zelthallen,
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Kletterwände
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Tribünen
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Trampoline + kleine Pools,
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Gartenmöbel,
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... (bauliche Anlagen, die wiederholt auf- und abgebaut werden können)
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Transportmittel wie:
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KFZ
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Schienenfahrzeuge
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Boote, Schiffe
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Flugzeuge,
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alle Arten von Anhängern
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Wohnmobile
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(Vor-)zelte
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Autokrane,
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Portalkrane,
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Container,
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...
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Acker-, Feld und Forstlager zur Weiternutzung,
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Landwirtschaftliche Einmietungen, Fahrsilos (ohne Wandabtrennung),
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Heuballen,
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Holzpolter (Waldgebiet),
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LAS Klasse 2 - allgemeine Geländepunkte (Bodenpunkte, Ground)
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nicht näher spezifizierte Höhenpunkte, sowohl auf dem Gelände als auch in trockengefallenen Gewässeroberflächen
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Einfahrten, Lichtschächte u. Kellerabgänge ab ca. 2 m Breite,
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eingelassene Innenhöfe,
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Schwimm- & Industriebecken (im Boden, ab ca. 2 m Breite),
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Stützmauern (ohne, die das Gelände überragende Mauerkronen),
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Bahnlinienkörper (Schotterung),
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Böschungen (an Gebäuden, Mauern etc., Mehrheitsprinzip*),
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geländeübergängige, ebenerdige Terrassen (mit Böschung, Mehrheitsprinzip*),
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Erdwälle,
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bewachsene Aufschüttungen/Anhäufungen,
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befahrbare Molen /Anlegebrücken (z.B. betoniert),
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Durchlässe und Tunnel (Kriterium ist hier der sicht-, messbare Überbau mit Erdwerk),
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begehbare und mit Erde bedeckte Bauwerke (Mehrheitsprinzip*) wie:
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Bunker
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Hangars
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geländeübergängige Hochbehälter (Gas, Öl, Wasser),
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Tiefgaragen,
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…
*hier entscheidet das Mehrheitsprinzip, a) also mehr oder weniger als die Hälfte des Objektes, bzw. b) mehr oder weniger als zwei Seiten des Objektes
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LAS Klasse 20 - unveränderliche Höhenpunkte, die nicht auf dem Gelände liegen (übrige Punkte "Non Ground")
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Vegetationspunkte,
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Gebäudepunkte wie:
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Wände
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Dachflächen
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Aufbauten (Antennen, Schornsteine, etc.)
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Garten-, Gewächshäuser und Carports,
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kleine Kellerabgänge, Lichtschächte (bis ca. 2 m),
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Treppen, Rampen, ohne anliegendem Erdwerk,
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Grundstücksobjekte wie:
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Zäune,
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unverrückbare Sport- und Spielplatzgeräte,
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Brücken,
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Bootsanleger, Stege, Seebrücken,
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Straßenausstattung wie:
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Beleuchtung,
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Straßenleitpfosten,
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Beschilderungen,
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Verkehrszeichen,
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Schutzplanken,
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Lichtzeichenanlagen,
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Wegweisungen,
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…
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Schornsteine,
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Funk-/ Sendemasten,
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Windkraftanlagen (Turm, Nabe),
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Solarkraftanlagen,
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feste Technische Anlagen und Maschinen wie:
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Entladevorrichtungen,
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Förderbänder,
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Werksanlagen,
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Tanks (ohne anliegendem Erdwerk),
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Fernwärmeleitungen
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…
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freistehende Wände/Mauern wie:
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industrielle, landwirtschaftliche Behälter über Bodenniveau
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Wandabtrennungen für industrielle/ landwirtschaftliche Ablagerungsstellen
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Güllebecken,
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Mauerboxen
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Einmietungen
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Fahrsilos
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das Gelände überragende Mauerkronen 3 von 3