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Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen Landesvermessung und Geobasisinformation
– Landesbetrieb –
Vergabeverfahren
AZ: 23251-2026-Bildflüge 2027
zu den geplanten Luftbildbefliegungen
des Bildflugprogramms 2027
des LGLN
Anhang 1a): Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B)
Anlagen:
(1) Übersichten zur Ausschreibung – LGLN – Bildflugprogramm 2027
(2) Losspezifische Parameter
(3) Beispiele
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1 Zweck der Befliegung ............................................................................... 5 2 Ansprechpartner/in des LGLN .................................................................. 5 Postanschrift ............................................................................................................... 5 Projekt - Ansprechpartner/in Fachgebiet 242 ........................................................... 5 Nachrichten im Rahmen der Auftragsbearbeitung ausschließlich an: ...................... 5 SAPOS®- Hotline für die SAPOS®- Referenzstationen ................................................ 5 3 Fristen der Leistung .................................................................................. 6 Flugplanungsfrist ........................................................................................................ 6 Befliegungsfrist ........................................................................................................... 6 Datenaufbereitungsfrist ............................................................................................. 6 Freigabe der Befliegungen ......................................................................................... 6 4 Begrenzung des Auftragsvolumens ........................................................... 7 5 Flugplanung ............................................................................................. 7 Referenzlos ................................................................................................................. 7 Grundsätze der Planung ............................................................................................. 7 Planung bei bewegtem Gelände ................................................................................ 7 Daten der Flugplanung ............................................................................................... 8 Gebietsänderungen .................................................................................................... 9 6 Aufnahmeeinheit ..................................................................................... 9 7 Sensoren .................................................................................................. 9 Kamera/Laserscanner................................................................................................. 9 Belichtung und Bewegungsunschärfe ........................................................................ 9 Wechsel des Sensors ................................................................................................ 10 8 Direkte Georeferenzierung ...................................................................... 10 GNSS / INS ................................................................................................................ 10 Inertialeinheit ........................................................................................................... 10 SAPOS® - Referenzstationen .................................................................................... 11 9 Maximale Abweichungen – geforderte Genauigkeiten ............................ 11 Befliegung ................................................................................................................. 11 Orientierungsgenauigkeit ......................................................................................... 11 Kalibrierfeld ..................................................................................................................... 11
10 Flugparameter ..................................................................................... 12 Flugdurchführung ..................................................................................................... 12 Spektrale und radiometrische Auflösung ................................................................. 12 Bodenauflösung ....................................................................................................... 12 Längs- und Querüberdeckung .................................................................................. 12
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Flugrichtung .............................................................................................................. 13 Flughöhe ................................................................................................................... 13 Streifenanordnung ................................................................................................... 13 Unterbrechung eines Flugstreifens .......................................................................... 13 Unterbrechung des Fluges ....................................................................................... 13 11 Flug-/Wetterbedingungen ................................................................... 14 Sonnenstand ............................................................................................................. 14 Wolken, Dunst, Rauch .............................................................................................. 14 Schnee, Raureif, Eis, Hochwasser ............................................................................. 14 Wasserflächen .......................................................................................................... 14 Tide ........................................................................................................................... 14 12 Arbeitsberichte, Dokumentationen ..................................................... 15 Tägliche Wetterprognose während der Ausführungsfrist ....................................... 15 Bei Befliegung oder Teilbefliegung einer Bearbeitungseinheit ............................... 15 Während der Datenaufbereitung ............................................................................. 16 13 Datenaufbereitung der Befliegung ....................................................... 16 Falls Pan-Sharpening in Frage kommt ..................................................................... 16 Verfahren der radiometrischen Korrektur beim Auftragnehmer ............................ 16 Benennung der Luftbilddaten .................................................................................. 16 Musterdatensatz ...................................................................................................... 17 14 Lieferung ............................................................................................. 18 Daten-Bereitstellung per Download/Upload ........................................................... 18 Ordnungskriterien der Verzeichnisse und Dateien .................................................. 18 Ordnungskriterien der Bilddaten ................................................................................ 18
Lieferumfang Daten .................................................................................................. 19 Anlage 1 – Übersicht ..................................................................................... 22 Ergänzungen zu Anlage 1 - Ergänzungen zu Los 1 ........................................... 23 Ergänzungen zu Anlage 1 - Ergänzungen zu Los 9 ........................................... 24 Ergänzungen zu Anlage 1 - Ergänzungen zu Los 10 ......................................... 25 Ergänzungen zu Anlage 1 - Ergänzungen zu Los 11 ......................................... 26 Ergänzungen zu Anlage 1 - Ergänzungen zu Los 12 ......................................... 27 Ergänzungen zu Anlage 1 - Ergänzungen zu Los 13 ......................................... 28 Anlage 2 - Technische Spezifikationen - Losspezifische Parameter ................. 29 Los 1 bis Los 4 ................................................................................................ 29 Anlage 2 - Technische Spezifikationen - Losspezifische Parameter ................. 30
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Los 5 bis Los 8 ................................................................................................ 30 Anlage 2 - Technische Spezifikationen - Losspezifische Parameter ................. 31 Los 9 bis Los 13 .............................................................................................. 31 Anlage 3 - Beispiele ....................................................................................... 32
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Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B)
1 Zweck der Befliegung
Ziel der ATKIS-Turnusbefliegung ist die Gewinnung von Digitalen Luftbildern nach AdV-Produkt- und Qualitätsstandard in der jeweils aktuellen Fassung, die der Erstellung von ATKIS-DOP nach AdV-Produkt- und Qualitätsstandard (auch TrueDOP), der stereoskopischen Auswertung, des Dense Image Matchings (DIM) und der bildbasierten Klassifikation dienen.
2 Ansprechpartner/in des LGLN
Postanschrift Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) Landesvermessung und Geobasisinformation – Landesbetrieb – Fachgebiet 242 – Photogrammetrie und Digitale Höhenmodelle Postfach 51 04 50 30634 Hannover
poststelle@lgln.niedersachsen.de
Projekt - Ansprechpartner/in Fachgebiet 242 Imke Brinkop-Lange Telefon: +49 511 64609 108 imke.brinkop-lange@lgln.niedersachsen.de
Nachrichten im Rahmen der Auftragsbearbeitung ausschließlich an: bildflug@lgln.niedersachsen.de
SAPOS®- Hotline für die SAPOS®- Referenzstationen Telefon: +49 511 64609 222 von Mo-Do 08:00 - 16:00 Uhr und Fr sowie vor Feiertagen von 08:00 - 13:00 Uhr E-Mail: sapos-hotline@lgln.niedersachsen.de
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3 Fristen der Leistung
Flugplanungsfrist (1) Für die Abgabe der endgültigen Flugplanung wird ein Zeitraum festgesetzt von mindestens
zwei Kalenderwochen nach Zugang der Zuschlagsinformation.
(2) Der Planungszeitraum für die aktuelle Befliegungsperiode erstreckt sich planmäßig auf die Zeit vom 26. November 2026 bis 03. Dezember 2026.
(3) Sollte sich der Zeitpunkt des Zuganges der Zuschlagsinformation verschieben, aus Gründen, die das LGLN zu vertreten hat, dann verschiebt sich die oben genannte Frist entsprechend.
(4) Eine entsprechende Bestätigung ergeht schriftlich.
Befliegungsfrist (1) Es wird ein Befliegungszeitraum festgelegt, vom: 18. Februar 2027 bis 31. März 2027
Wird davon abweichend für eine oder mehrere Bearbeitungseinheiten (Bildflüge) ein anderer Befliegungszeitraum festgesetzt, ist das den Hinweisen und Spezifikationen der Anlage 1 und der Anlage 2 zu entnehmen. Das gilt auch für besondere Festsetzungen oder zu erfüllende Vorgaben, die in besonderer Weise auf den Befliegungszeitraum Einfluss haben können.
(2) Das LGLN behält sich vor, individuell für eine Bearbeitungseinheit (Bildflug) den festgesetzten Befliegungszeitraum zu reduzieren oder aufzuheben, wenn den in der Anlage 2 beschriebenen, besonderen Festsetzungen und den zu erfüllenden Vorgaben nicht mehr entsprochen werden kann und somit eine auftragsgerechte Leistung nicht mehr erbracht werden kann.
(3) Eine entsprechende Mitteilung ergeht schriftlich.
Datenaufbereitungsfrist Für die Prozessierung der Daten und die Datenaufbereitung wird eine Frist von 6 Wochen nach Abschluss der Befliegung einer Bearbeitungseinheit (Bildflug) eingeräumt.
Freigabe der Befliegungen (1) Das LGLN erteilt für jede Bearbeitungseinheit (Bildflug) individuell eine Ausführungsfreigabe.
(2) Die Freigabe zur Ausführung der Bildflüge ist von der Abnahme der Flugplanung durch das LGLN abhängig.
(3) Die Ausführungsfreigabe kann in Einzelfällen auch nach Beginn des Befliegungszeitraumes terminiert sein, wenn die Befliegungsvoraussetzungen (z.B. Signalisierung) auf Seiten des LGLN noch nicht erfüllt sind.
(4) Die Ausführungsfreigabe erfolgt schriftlich. Telefonisch erteilte Freigaben werden per E-Mail bestätigt.
(5) Befliegungen, die vor der individuellen Ausführungsfreigabe erfolgen, werden nicht abgenommen.
(6) Die Reihenfolge der Befliegung ist nach individueller Freigabe generell nur wetterabhängig, sofern nicht ausdrücklich ein anderes Vorgehen in Anlage 2, gefordert wird.
(7) Die endgültige Entscheidung und die Verantwortung für die fristgerechte Ausführung der Befliegung liegen allein in der Verantwortung des Auftragnehmers.
(8) Der Auftragnehmer hat das Recht, ausgeführte Befliegungen innerhalb der Ausführungsfrist nachzubessern oder zu wiederholen. Das LGLN ist von dieser Absicht unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
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4 Begrenzung des Auftragsvolumens
Für eine wertungsrelevante, zum Einsatz kommende Aufnahmeeinheit wird das maximale Auftragsvolumen entsprechend den geforderten Ausschreibungsparametern auf 4500 km² begrenzt.
5 Flugplanung
Referenzlos (1) Das Los Nr. 3 der aktuellen Ausschreibung wird als Referenzlos für die Angebots-Flugplanung festgelegt.
(2) Ausschließlich in dem Fall, dass auf das oben benannte Los nicht geboten wird, kann vom Bieter unter analoger Einhaltung der Vorgaben ersatzweise ein anderes Los gewählt werden, auf das ein Gebot abgegeben wird.
(3) Die Flugplanung für alle anderen Lose wird dann mit der Information über ein erfolgreiches Gebot und dessen beabsichtigte Annahme vom jeweiligen Bieter angefordert.
Grundsätze der Planung (1) Die Flugplanung ist ausnahmslos für alle Bearbeitungseinheiten (Bildflüge) einer Auftragseinheit (Los) zu erstellen.
(2) Planungseinheit ist jeweils die einzelne Bearbeitungseinheit (Bildflug) innerhalb einer Auftragseinheit (Los).
(3) Vorzulegen ist eine endgültige Flugplanung, mit Berücksichtigung und unter erkennbarer Einhaltung aller geforderten Parameter und Genauigkeiten.
(4) Die Planung erfolgt grundsätzlich auf Grundlage der Parameter der zum Einsatz kommenden Kamera, die mit Seriennummer angeboten wurde.
(5) Stehen gemäß Angebot mehrere Kameramodelle zur Verfügung, erfolgt spätestens mit der Flugplanung eine verbindliche Festlegung der einzusetzenden Kamera mit Angabe der Seriennummer.
(6) Eine vom LGLN abgenommene Flugplanung ist endgültig und verbindlich.
(7) Sind Änderungen der Flugplanung nach Abnahme durch das LGLN unvermeidlich, sind diese rechtzeitig vorzulegen. Das LGLN behält sich vor, den Änderungen nicht zuzustimmen.
Planung bei bewegtem Gelände (1) Bei entsprechend stark bewegtem Gelände kann es zur Einhaltung der Parameter (Bodenauflösung, Längs- und Querüberdeckung) erforderlich bzw. sinnvoll sein, mehrere Flugniveaus innerhalb einer Bearbeitungseinheit (Bildflug) zu berücksichtigen. Hierauf ist in der Flugplanung gesondert hinzuweisen.
(2) Ein einzelner Flugstreifen ist jeweils unterbrechungsfrei und ausnahmslos in einer identischen Flughöhe zu planen.
(3) Werden Werte für die Flughöhe und den Streifenabstand in Anlage 2 vorgegeben, sind diese auch bei bewegtem Gelände einzuhalten. Möglicherweise wird dadurch die Zahl der geeigneten Kameramodelle beschränkt.
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Daten der Flugplanung Alle Dateien der Flugplanung sind im Ordner: <Firmenname_Los-Nr.> abzulegen
(1) Planungs-Metadaten-Datei: Die geplanten Auslösekoordinaten und Streifen sind als Datei im CSV-Format, mit dem Suffix*.csv vorzulegen.
<Bildflugnummer_Ausloesepunkte.csv>
• Erste Zeile: Spaltenüberschriften (Attributnamen). ▪ Attribut-Trennzeichen: Semikolon ▪ Dezimal-Trennzeichen: Punkt
Vollständige Angaben für jedes Bild (also für jede Zeile!)
• Flugnummer (LGLN-Vorgabe) [integer]
• Flugstreifen (Flugstreifen der Planung) [integer]
• Bildnummer (Bildnummer der Planung) [integer]
• Ost {ETRS89_UTM32} [double] (6 Vorkommastellen, ohne Zonenkennziffer)
• Nord {ETRS89_UTM32} [double] (7 Vorkommastellen)
• Hoehe {DE_DHHN2016_NH} [double] (keine ellipsoidischen Höhen!)
Beispiel:
(2) Die Planungsdaten sind im SHAPE-Format zu liefern. • Shape-Format mit Auslösepunkt, Track-Line und Footprint.
<Bildflugnummer_Ausloesepunkte.shp>
<Bildflugnummer_Track-Line>
<Bildflugnummer_Footprint>
(3) Shape-Daten müssen in GIS-Systemen ohne Umwandlung darstellbar sein, im konkreten Fall bedingt das: • Ost [ETRS89_UTM32] (6 Vorkommastellen ohne Zonenkennziffer)
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Gebietsänderungen (1) Sind Gebietsänderungen erforderlich, beziehen sie sich jeweils nur auf eine Bearbeitungseinheit (Bildflug).
(2) Für mögliche Erweiterungsflächen gelten ausschließlich die im Zuschlag festgelegten Spezifikationen.
(3) Eine Erweiterung unter Änderung der Spezifikationen ist ausgeschlossen und kann nur durch gesonderte Vergabe erfolgen.
(4) Der Auftragnehmer hat das Recht, eine im Sinne der Änderung überarbeitete Flugplanung dem LGLN zur Prüfung vorzulegen.
(5) Macht er davon keinen Gebrauch, trägt er das alleinige Risiko für die Richtigkeit der geänderten Flugplanung.
(6) Das LGLN berücksichtigt bei Gebietsänderungen die Möglichkeit der Einhaltung ihrer Termin- und Fristvorgaben.
6 Aufnahmeeinheit
Eine Aufnahmeeinheit besteht jeweils aus einem geeigneten Flugzeug, dem Sensor, der Inertialeinheit (INS), einem globalen Navigationssatellitensystem (GNSS) und dem erforderlichen Flugpersonal.
7 Sensoren
Kamera/Laserscanner (1) Digitale Luftbildkamera mit Flächensensoren (digitale Framekamera) gemäß DIN 18740-4.
(2) Brennweite ≤ 120 mm.
(3) Farbkanäle: R, G, B, NIR, ggf. PAN mit simultaner Aufzeichnung.
(4) Die Kalibrierung der Kamera, des Laserscanners (für Los 9), muss durch ein Kalibrierzertifikat des Herstellers nachgewiesen werden. Die Gültigkeit der geometrischen Kalibrierung der Kamera zum Zeitpunkt des Bildfluges ist sicherzustellen. Die Kalibrierung darf zum Zeitpunkt der Befliegung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. • Erfolgten keine Veränderungen an der Kamera, kann anstelle einer Kalibrierung eine Selbstkalibrierung der Kamera oder ein Nachweis über die Beibehaltung der Kalibrierungswerte in Form einer Validierungsprüfung vorgelegt werden. Die Validierungsprüfung darf zum Zeitpunkt des Bildfluges nicht länger als 1 Jahr zurückliegen. Neben der Dokumentation der Validierungsprüfung muss das Zertifikat der zuletzt durchgeführten Kamerakalibrierung inklusive der Ergebnisse des Burn-in Flights eingereicht werden. • Nach jeder Veränderung, die Einfluss auf die Kalibrierung hat, ist erneut eine Kalibrierung, mindestens eine Selbstkalibrierung, durchzuführen.
Belichtung und Bewegungsunschärfe (1) Die Belichtung muss mittels Zentralverschlusses und konstanter Zugriffszeit erfolgen. Enthält eine Kamera mehrere Aufnahmemodule mit jeweils eigenen Verschlüssen, so muss die Synchronisation der Verschlüsse so genau sein, dass keine Artefakte für ortsfeste Objekte erkennbar sind. Die Auslösezeitpunkte müssen auf 0,1 ms protokolliert und bei der Erstellung der Messbilder berücksichtigt werden.
(2) Die maximale Bewegungsunschärfe (Bildunschärfe durch Bewegung der Kamera während der Bildaufnahme, früher auch als Bildwanderung bezeichnet) muss kleiner sein, als die angestrebte Bodenauflösung.
(3) Der Einsatz einer Einrichtung für den Bildwanderungsausgleich, z.B. AMC, FMC oder TDI, wird zwingend vorgeschrieben.
(4) Eine durch Winkeländerungen entstehende Bewegungsunschärfe muss durch Einsatz einer stabilisierenden Plattform kompensiert werden (gemäß DIN 18740-4).
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Wechsel des Sensors (1) Mit Abnahme einer vorgelegten Flugplanung durch das LGLN ist der Einsatz des dort mit Seriennummer bezeichneten Aufnahmesystems (Kamera/Laserscanner) verbindlich.
(2) Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung der Leistung nur aufgrund unabwendbarer Ereignisse das Recht, abweichend von Angebot und Planung, sowohl ein anderes Aufnahmesystem des angebotenen Modells, als auch ein anderes Aufnahmesystemmodell einzusetzen, sofern das LGLN dem zustimmt.
(3) Eine entsprechende Absicht wird unverzüglich dem LGLN mitgeteilt.
(4) Kommt es lediglich zum Einsatz eines anderen Aufnahmesystems, oder einer anderen Aufnahmesystemversion (Baureihe) des angebotenen Aufnahmesystemmodells, kann auf die Vorlage einer überarbeiteten Flugplanung verzichtet werden. In diesem Fall ist die Angabe der Seriennummer und Abgabe einer Kopie des Kalibrierzertifikats ausreichend.
(5) Soll ein anderes Aufnahmesystemmodell zum Einsatz kommen, werden dem LGLN detaillierte Angaben (Seriennummer und Kalibrierzertifikat) und erforderlichenfalls eine entsprechend überarbeitete Flugplanung zeitgleich zur Prüfung vorgelegt.
(6) Die Freigabe eines abweichenden Aufnahmesystemmodells und / oder der Flugplanung durch das LGLN ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Abnahmefähigkeit der Leistung.
(7) Die Freigabe erfolgt ausschließlich in Schriftform.
(8) Unabhängig von der Freigabe behält sich das LGLN vor, Ersatz für die entstehenden Mehraufwendungen zu verlangen, die durch eine möglicherweise erforderliche Änderung der Passpunktbestimmung entstehen.
(9) Das Risiko der termingerechten Ausführung verbleibt beim Auftragnehmer.
8 Direkte Georeferenzierung
GNSS / INS (1) Für jedes Bild des Bildverbandes ist eine Sensororientierung mittels differenzieller GNSS-Messung in Verbindung mit einem inertialen Messsystem (IMU) durchzuführen.
(2) Die INS-Werte müssen sich auf das Koordinatensystem der GNSS-Werte beziehen.
(3) Falls die genutzte Software (z.B. IGI AeroOffice) die Optionen bietet, die
- Meridiankonvergenz (bezieht sich auf die Winkel) und den
- Skalenfaktor (bezieht sich auf die Z-Koordinate/Höhenkomponente; „Scalefactor height correction“) zu korrigieren, bringen Sie diese Korrekturen bitte an.
Inertialeinheit (1) Die Initialisierung der inertialen Messeinheit ist entsprechend den Herstellerangaben zu gewährleisten.
(2) Die Kalibrierung muss durch ein Kalibrierzertifikat des Herstellers nachgewiesen werden und darf nicht älter als 2 Jahre sein.
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SAPOS® - Referenzstationen (1) Die jeweils nächstgelegenen (Maximalabstand 50 bis 100 km) SAPOS®- Referenzstationen sind zu verwenden.
(2) Ebenso ist die Verwendung von virtuellen SAPOS®- Referenzstationen zulässig.
(3) Das LGLN gibt die Daten der benötigten SAPOS®- Referenzstationen kostenlos ab.
(4) Die SAPOS®-Daten sind vom Auftragnehmer nach jedem Flug selbstständig abzurufen. Der SAPOS®- Dienst ist im Internet verfügbar.
(5) Lagebezug: ETRS89_UTM32
(6) Bezugshöhe: DE_DHHN2016_NH
9 Maximale Abweichungen – geforderte Genauigkeiten
Befliegung (1) Abweichung der Auslösepunkte (x, y) ≤ | 50 | m Abweichung von der Planung.
(2) Bildneigung in ω (Rollen) und ϕ (Nicken): ≤ | 3,0 | gon
(3) Bildkantung in κ (Gieren): ≤ | 5,0 | gon vom vorgegebenen Wert.
(4) Die Winkel sind insbesondere auch bei den Bildern am Gebietsrand einzuhalten.
(5) Die geforderte Längs- und Querüberdeckung darf nicht unterschritten werden.
Orientierungsgenauigkeit (1) Alle Maßnahmen zum Erreichen der geforderten Genauigkeiten werden im erforderlichen Umfang eigenverantwortlich durch den Auftragnehmer getroffen.
(2) Das LGLN stellt dem Auftragnehmer auf Anforderung Näherungskoordinaten ausgewählter Passpunkte zur Verfügung. Nach deren Einmessung übermittelt der Auftragnehmer die gemessenen Koordinaten an das LGLN. Dieses führt einen Vergleich mit den Referenzwerten durch und informiert den Auftragnehmer über die erreichte Orientierungsgenauigkeit. Die Orientierungsparameter müssen eine stereoskopische Lage- und Höhengenauigkeit eindeutig identifizierbarer Punkte mit einer Standardabweichung von +/- 0,5 m gewährleisten.
(3) Die Orientierungsgenauigkeit ist durch eine Boresight-Kalibrierung abzusichern und zu dokumentieren. In den Luftbild-Metadaten sind die Orientierungsdaten nach direkter Georeferenzierung nach erfolgter Boresight-Kalibrierung zu liefern.
Kalibrierfeld (1) Wird in Anlage 2, bei der Befliegung einer Bearbeitungseinheit ein Kalibrierfeld gefordert, ist diese Forderung zwingend einzuhalten.
(2) Alle Angaben zum Kalibrierfeld und die erforderlichen Daten werden zusammen mit den Ausschreibungsunterlagen bereitgestellt.
(3) Der Nachweis über die Durchführung eines Kalibrierfluges erfolgt durch Lieferung der Bilddaten des Kalibrierfluges sowie der zugehörigen Luftbild-Metadaten. Zusätzlich ist in einem kurzen Protokoll die genaue Zeitspanne über die Durchführung des Kalibrierfluges zu dokumentieren sowie eine Bestätigung darüber abzugeben, dass keine Zwischenlandung zwischen Bild- und Kalibrierflug erfolgt ist. Weiterhin sind alle relevanten Ergebnisse der Boresight-Kalibrierung darzulegen, insbesondere die ermittelten Boresight-Winkel sowie Angaben über deren Genauigkeit.
(4) Die Luftbild-Metadaten werden im CSV-Format entsprechend der Vorgaben [s. 14.3 (9)] geliefert, wobei für die Flugnummer die Nummer des dem Kalibrierflug zugeordneten Bildflugs zu verwenden ist.
(5) Die Luftbilddaten werden gemäß den Vorgaben [s. 14] geliefert.
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(6) Luftbildmetadaten, Luftbilddaten, Protokoll und relevante Ergebnisse werden zusammen in einem Verzeichnis „Kalibrierflug“ abgelegt.
10 Flugparameter
Flugdurchführung (1) Jede Bearbeitungseinheit (Bildflug) ist ausnahmslos einzeln und möglichst an einem Tag zu fliegen. Die Daten einer Befliegungseinheit dürfen aus maximal drei Teilbildflügen stammen.
(2) Pro Bearbeitungseinheit (Bildflug) ist jeweils nur ein Sensor zulässig.
(3) Das gilt auch bei einem parallelen Einsatz mehrerer Aufnahmeeinheiten bei der Befliegung eines Loses.
(4) Flugstreifen sind fortlaufend, jeweils quer zur Flugrichtung anzuordnen und zu befliegen.
(5) Benachbarte Flugstreifen sind unmittelbar aufeinander zu befliegen.
(6) Aus flugtechnischen Gründen kann die Streifenfolge bis maximal zwei Zwischenstreifen verändert werden (Streifenfolge z. B.:1, 4, 2, 5, 3, 6, 9, 7, 10, 8 usw.). Es ist grundsätzlich sicherzustellen, dass die Sonnenstände benachbarter Streifen etwa identisch sind.
Der Zusammenhang entsteht durch die im Bildflugprotokoll dokumentierte, inhaltliche, räumliche und zeitliche Verbindung zum Auftragsgegenstand.
Eine nachträgliche Umbenennung der Bildnummern bedarf der Zustimmung des LGLN.
(7) Quer zur Flugrichtung benachbarte Bearbeitungseinheiten dürfen zusammenhängend beflogen werden, wenn die Befliegung für mindestens fünf Flugstreifen der zweiten Bearbeitungseinheit durchgeführt werden kann. Um die Vorgaben nach 10.4 für jede Bearbeitungseinheit einzuhalten, müssen ggf. ein oder mehrere Flugstreifen doppelt (je einmal pro Bildflug) mit unterschiedlicher Benennung gemäß 13.3 geliefert werden.
(8) Eine Forderung nach Verwendung von Kalibrierfeldern ist zu beachten [s. Anlage 2].
(9) Bei Befliegungen im Küstenbereich der Nordsee sind die Tideforderungen zu beachten [s. Anlage 2].
(10) Während der Befliegung muss ein Operateur im Flugzeug anwesend sein, der den korrekten Ablauf des Fluges überwacht und bei Problemen sofort reagieren kann.
Spektrale und radiometrische Auflösung Datenaufzeichnung als 4-Kanal multispektral Bild (RGBI) mit radiometrischer Auflösung von mindestens 12 Bit pro Kanal.
Bodenauflösung (1) Es ist eine originäre Bodenauflösung für den geometriegebenden- Kanal (z.B. panchromatischen Kanal) der jeweiligen Befliegung, gemäß Anlage 2 zu garantieren.
(2) Für die Bodenauflösung des PAN-Kanals ist ein Resampling auszuschließen.
(3) Die Bodenauflösung darf für den tiefsten Geländepunkt der Bearbeitungseinheit (Bildflug) nicht überschritten werden.
(4) Eine Unterschreitung des Wertes gemäß Anlage 2 ist unschädlich.
Längs- und Querüberdeckung (1) Das Gebiet der Bearbeitungseinheit (Bildflug) ist entsprechend den Anforderungen gemäß Anlage 1 lückenlos überdeckend zu erfassen.
(2) Die geforderte Längs- und Querüberdeckung ist als Mindestforderung auf der gesamten Fläche des Befliegungsgebietes zu gewährleisten. [s. Anlage 2]
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(3) Die Flugstreifen sind über die Bearbeitungseinheit hinaus um je zwei volle Basislängen am Anfang und am Ende zu erweitern.
(4) Die geforderten Überdeckungsverhältnisse sind am höchsten Geländepunkt der Bearbeitungseinheit (Bildflug) zu erreichen.
Flugrichtung (1) Die Befliegung der jeweiligen Bearbeitungseinheit (Bildflug) sollte in Ost-West- / West-Ost- oder Nord- Süd- / Süd-Nord-Richtung erfolgen und wird ggf. in Anlage 2 vorgegeben.
(2) Nach vorheriger Absprache und ausdrücklicher Zustimmung durch das LGLN ist eine Anpassung der Flugrichtung zur Optimierung des Bildfluges möglich.
Flughöhe (1) Die Befliegung ist mit der geforderten Flughöhe über Grund (AGL) einheitlich für die jeweilige Bearbeitungseinheit (Bildflug) zu planen und auszuführen, wenn es entsprechende Vorgaben in Anlage 2 gibt.
(2) Die Parameter sind unabhängig von der angebotenen, bzw. eingesetzten Kamera einzuhalten.
(3) Die Forderungen zur Streifenanordnung und zur Längs- und Querüberdeckung sind ergänzend ausnahmslos einzuhalten.
Streifenanordnung (1) Flugstreifen sind ungeachtet der Geländehöhen jeweils unterbrechungsfrei, ausnahmslos in einer identischen Flughöhe zu fliegen.
(2) Wird in Anlage 2 ein fester oder ein maximaler Abstand der Flugstreifen vorgegeben, ist bei der Befliegung, auch unabhängig vom vorgesehenen Kameramodell, dieser Abstand einzuhalten.
(3) Produkt- und technologieabhängige Querstreifen sind analog der hier beschriebenen Forderungen aufzuzeichnen, wenn das für einzelne Bearbeitungseinheiten (Bildflüge) in der Anlage 2 gefordert ist.
Unterbrechung eines Flugstreifens Wird ein Flugstreifen unterbrochen, dann ist dieser vollständig erneut zu befliegen, so dass ein eindeutiger, widerspruchsfreier Datensatz erzeugt wird.
Unterbrechung des Fluges (1) Bei Flugunterbrechungen bis zu sechs Tagen ist sicherzustellen, dass direkt benachbarte Flugstreifen eines Bildfluggebietes bzw. eines Teil-Bildfluggebietes etwa identische Sonnenstände aufweisen. Kann dies nicht eingehalten werden, sind die Nachbarflugstreifen erneut zu befliegen und zu liefern (bzw. das Gebiet vollständig neu zu befliegen).
(2) Durch Flugunterbrechungen darf es nicht zu Streifenüberlagerung oder Streifenvermischung kommen.
(3) Bei Unterbrechung des Fluges mit einem zeitlichen Abstand von mindestens sechs Tagen seit der ursprünglichen Befliegung, sind die Nachbarflugstreifen generell erneut so zu befliegen, dass für jeden Teilflug für die Bearbeitungseinheiten von 1x1 km² die Vorgaben zur Längs- und Querüberdeckung eingehalten werden.
(4) Es ist sicherzustellen, dass durch die Unterbrechung keine zusammenhängenden Teilblöcke entstehen, die weniger als 5 Flugstreifen enthalten. Die Mindestvorgabe von 5 Flugstreifen soll eine individuelle Aerotriangulation der Nachbefliegung ermöglichen.
(5) Größere Siedlungsflächen (>20.000 Einwohner) dürfen nicht durchschnitten werden.
(6) Notwendige Nachbefliegungen sind grundsätzlich streifenweise mit demselben digitalen Sensor und in identischer Flugrichtung durchzuführen.
Ausnahmen sind möglich. Sie erfordern eine detaillierte Begründung und die ausdrückliche Zustimmung des LGLN.
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(7) Können diese Bedingungen nicht eingehalten werden, ist das gesamte Bildfluggebiet komplett neu zu befliegen.
(8) Unterbrechungen der Befliegung sind zu benennen und zu begründen.
11 Flug-/Wetterbedingungen
Jedes verfügbare Wetterfenster ist zu nutzen!
Sonnenstand (1) Die Befliegung ist bei einem Sonnenstand von mindestens
25°
über dem Horizont auszuführen.
Sollte das Flugfenster nicht für eine Gesamtbefliegung einer Bearbeitungseinheit (Bildflug) ausreichen, darf der geforderte Sonnenstand um max. 2° abweichen.
(2) Für die tageszeitabhängige Einhaltung innerhalb des vorgegebenen Befliegungszeitraums haftet der Auftragnehmer.
Wolken, Dunst, Rauch Die Bildqualität darf nicht durch Wolken, Ausnahme ist die Befliegung unter einer geschlossenen Wolkendecke, Dunst und großflächigem Rauch bzw. deren Schatten beeinträchtigt sein.
Schnee, Raureif, Eis, Hochwasser Das Gebiet der Bearbeitungseinheit (Bildflug) muss frei sein von großflächiger Überflutung, Schnee, Eis und Raureif.
Wasserflächen Innerhalb der Grenzen einer Bearbeitungseinheit (Bildflug) liegende Wasserflächen sind vollständig mit zu erfassen.
Tide Zur Erfassung der Strand-, Deich-, Deichvorland- und Wattflächen der ausgeschriebenen tidebeein- flussten Befliegungsgebiete Ostfriesische Inseln sowie der geforderten nds. Küstengebiete (Los 1) [s. Anlage 2] soll die Befliegung bei Niedrigwasser unter Einfluss einer Springtide und einer Ostwindlage erfolgen. Das Zeitfenster für die Befliegung der ausgeschriebenen tidebeeinflussten Befliegungsgebiete von 1 Stunde vor bis 1 Stunde nach Niedrigwasser ist unter Beachtung der angegebenen Tideniedrigwasserstände an den nachfolgenden Pegelorten maßgebend, die nicht überschritten werden dürfen: Borkum, Fischerbalje MNW = -1,30 m NHN Dukegat MNW = -1,40 m NHN Emden MNW = -1,80 m NHN Juist, Hafen: MNW = -1,30 m NHN Memmert: MNW = -1,30 m NHN Norderney, Riffgat: MNW = -1,20 m NHN Baltrum, Westende: MNW = -1,20 m NHN Langeoog: MNW = -1,30 m NHN Spiekeroog: MNW = -1,30 m NHN Wangerooge, West: MNW = -1,50 m NHN Wilhelmshaven, Alter Vorhafen: MNW = -2,00 m NHN Bremerhaven, Alter Leuchtturm: MNW = -2,00 m NHN Cuxhaven, Steubenhöft MNW = -1,40 m NHN
Die beauftragten Befliegungsgebiete sollen mit dem Gezeitenverlauf von West nach Ost in zeitlich aufeinanderfolgenden Tiden in zusammenhängenden Teilgebieten erfasst werden.
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Die nachstehend aufgeführten Befliegungsgebiete können zusammenhängend unter Einbeziehung folgender Pegelorte und deren Gezeitenunterschiede erfasst werden:
- Befliegungsgebiet Borkum mit Pegelorten Borkum, Südstrand und Borkum Fischerbalje
- Befliegungsgebiete Juist/Memmert mit Pegelorten Juist, Seeseite und Juist Hafen
- Befliegungsgebiet Norderney mit Pegelorten Norderney Riffgat & Norderney Seeseite
- Befliegungsgebiet Baltrum mit Pegelort Baltrum, Westende
- Befliegungsgebiet Langeoog mit Pegelort Langeoog, Hafeneinfahrt
- Befliegungsgebiet Spiekeroog mit Pegelort Spiekeroog, ehem. Landungsbrücke
- Befliegungsgebiete Wangerooge, Minsener Oog mit Pegelorten Wangerooge Hafen, Wangerooge Langes Riff, Nord und Wangerooge Ost
Die Niedrigwasserzeiten sind dem amtlichen Gezeitenkalender zu entnehmen. Die aktuellen Wasserstände sind beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (www.bsh.de) abzufragen. Die Befliegungszeiten sind mit dem LGLN vorab abzustimmen. Eine Flugplanung hinsichtlich der geforderten Gezeitenbestimmungen ist mit dem Angebot vorzulegen. Der zur Ausschreibung beigefügten Tabelle der Tidewerte können die astronomischen Abweichungen zur Normaltide für die Pegelorte Norderney, Wilhelmshaven und Cuxhaven entnommen werden. Anhand dieser Abweichungen lassen sich mögliche Flugtage ermitteln.
Angaben über Wasserstände, Niederschläge, Wind- und Sichtverhältnisse etc. sind der einschlägigen Literatur zu entnehmen bzw. beim Deutschen Wetterdienst (DWD) und beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) oder über das Gewässerkundliche Informationssystem der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (http://www.pegelonline.wsv.de) zu erfragen.
Für die Punkte 11.1 bis 11.4 sind Ausnahmen nach vorheriger Absprache und ausdrücklicher Zustimmung durch das LGLN möglich.
12 Arbeitsberichte, Dokumentationen
Tägliche Wetterprognose während der Ausführungsfrist (1) Während der Ausführungsfrist liefert der Auftragnehmer per E-Mail nachweisbare Aussagen zur Wetterentwicklung ▪ täglich, ▪ unter Bezug auf die einzelnen Bildflüge einer Auftragseinheit, ▪ mit Anlage der täglichen Meteogramme des Deutschen Wetterdienstes (www.flugwetter.de) oder vergleichbaren Meteogrammen, ▪ sofern eine Befliegung wetterbedingt möglich wäre, mit Begründung der beabsichtigten Nichtbefliegung, ▪ Aussage zur Zeitplanerfüllung.
(2) Zusätzlich ist täglich das Wetter des Vortages auszuwerten und eine mögliche, aber unterlassene Befliegung zu begründen.
(3) Der Betreff der E-Mail ist wie folgt anzugeben: _Wetterprognose_Los-<Nr.>
(4) Die Anlage (Meteogramm) ist wie folgt zu benennen: Flugwetter
Bei Befliegung oder Teilbefliegung einer Bearbeitungseinheit (1) Der Auftragnehmer informiert das LGLN über die Befliegung eines Befliegungsgebietes oder eines Teilgebietes am darauffolgenden Werktag bis 12:00 Uhr. (2) Das Bildflugprotokoll ist beizufügen, es hat die Angaben gemäß 14.3 (6) zu enthalten. (3) Darstellung des beflogenen Gebiets (streifengenau) als graphische Übersicht. (4) Besonderheiten. (5) Die Information erfolgt schriftlich per E-Mail Der Betreff der E-Mail ist wie folgt anzugeben: Befliegung><Los-Nr.>_<Bildflugnummer(n)>
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Während der Datenaufbereitung (1) Dokumentation des Projektfortschrittes erst nach Abschluss der Befliegung einer Bearbeitungseinheit ▪ alle zwei Wochen rückwirkend, ▪ zusammengefasst, jeweils für eine Auftragseinheit (Los), ▪ mit Unterscheidung der Bearbeitungseinheiten (Bildflüge) ▪ jeweils bis 12:00 Uhr des ersten Werktages der Folgewoche.
(2) Das gilt auch, wenn keine auftragsbezogenen Arbeiten durchgeführt wurden und keine Lieferungen
erfolgten.
(3) Der Mindestinhalt der Berichte wird hierfür wie folgt festgelegt:
▪ Stand der Prozessierung, ▪ Abweichungen vom Pflichtenheft, ▪ Besonderheiten, ▪ Aussage zur Zeitplanerfüllung.
(4) Die Information erfolgt schriftlich per E-Mail. Der Betreff der E-Mail ist wie folgt anzugeben: _Projektfortschritt_Los-<Nr.>
Hinweis: Bitte immer einen eindeutigen Betreff für alle weiteren E-Mails verwenden (je Anfrage eine separate E-Mail).
13 Datenaufbereitung der Befliegung
Falls Pan-Sharpening in Frage kommt (1) Das zu liefernde Echtfarbbild (RGBI) soll die Geometrie (Auflösung und Lagetreue der Pixel) des panchromatischen Kanals beinhalten und ist mittels des Pan-Sharpening-Verfahrens abzuleiten, siehe DIN 18740-4, 4.1.1 letzter Absatz.
(2) Das lineare Pan-Sharpening-Verhältnis darf nicht schlechter als 1:3 sein.
Verfahren der radiometrischen Korrektur beim Auftragnehmer (1) Das Bildmaterial ist in gleichbleibender, homogener radiometrischer Qualität für das Gebiet einer ganzen Bearbeitungseinheit (Bildflug) zu liefern. Dabei sind graue Objekte mit neutralen Grauwerten in den Lichtern, den Mitten und den Tiefen sicherzustellen (gemäß DIN18740-2, Anhang D.2 und D.3).
(2) Die Wahrung des Intensitätsverhältnisses zwischen dem roten und dem NIR-Kanal ist innerhalb der Prozesskette bei der Bildgenerierung für alle Arbeitsschritte zu gewährleisten.
(3) Das Histogramm soll keine Lücken aufweisen und möglichst den vollen Grauwertbereich umfassen.
(4) Grundsätzlich sollen die Pixel mit dem niedrigsten und dem höchsten Grauwert nicht häufiger vorkommen als die Pixel der benachbarten Grauwerte, d. h. die Anzahl der hellen und dunklen Grauwerte am rechten und linken Rand der Histogramme soll stetig abnehmen. Ausnahmefälle, z.B. Reflexionen, sind davon ausgenommen.
(5) Das Post-Processing erfolgt mit der neuesten, freigegebenen Version des Kameraherstellers. Für andere Versionen ist die Zustimmung des LGLN erforderlich.
(6) Das angewandte Verfahren der radiometrischen Korrektur ist für alle vier Kanäle zu dokumentieren.
Benennung der Luftbilddaten (1) Bildflugnummer: Vorgabe LGLN F=[4-stellig]
(2) Flugstreifen: S=[3-stellig]
(3) Bildnummer: Fortlaufend, frei nummeriert B=[5-stellig]
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Sofern die vorgegebene Stellenzahl nicht erreicht wird, sind führende Nullen voranzustellen. Die Bildnummerierung einschließlich möglicher Nachbefliegungen hat in Bezug auf die Bearbeitungseinheit (Bildflug) eindeutig zu sein.
(4) 4-Kanal Bilder, RGBI, entsprechend der Kameraorientierung, ohne Rotation, (≡ „LvI3, Rotation 0 deg clockwise“, „Y“ = Flight Direction) JPG95 komprimiert TIF-Tiled-Format, 8-Bit / Kanal, keine Bildpyramiden. Benennung: lb__rgbi.tif
(5) TFW-Dateien (für die 4-Kanal-RGBI Bilder) Benennung: lb_ _rgbi.tfw
(6) Quickviews, ausschließlich 3-Kanal, RGB, nach Norden orientiert (wenn erforderlich: durch LvI3-Rotation um 270° / 90°). JPEG-Format, 8-Bit / Kanal. Auflösung [Pix] reduziert auf ca. 20% Benennung: lb__rgb_QV.jpg
(7) JGW-Dateien Für die Quickviews Benennung: lb__rgb_QV.jgw
Musterdatensatz Als Zwischenergebnis vor einer endgültigen radiometrischen Bearbeitung der Luftbilder ist pro Bildflug und je Flugtag ein Musterdatensatz als RGBI zur Beurteilung und anschließender Freigabe vorzulegen.
• Dieser sollte aus möglichst zwei repräsentativen, sich zu 50% querüberlappenden Bildpaaren bestehen, die die Landschaftstypen Siedlung, Feld und Wald beinhalten. • Der Musterdatensatz muss allen Forderungen der Datenaufbereitung gemäß 13.1 bis 13.3 entsprechen • Die Bereitstellung erfolgt im Ordner Musterbilder: • RGBI-Bilder: 11_Bilddaten\Musterbilder\Bilder*.tif • TFW-Dateien: 11_Bilddaten\Musterbilder\TFW*.tfw • Quickviews-jpg: 11_Bilddaten\Musterbilder\Quickviews_JPG*.jpg • Quickviews-jgw: 11_Bilddaten\Musterbilder\Quickviews_JGW*.jgw • Die Nummerierung der Bilder in der endgültigen Datenlieferung muss mit der Nummerierung der Musterbilder übereinstimmen. Weitere Änderungen an der Nummerierung sind nicht zulässig.
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14 Lieferung
Daten-Bereitstellung per Download/Upload (1) Die Bereitstellung der Daten erfolgt per S3-Protokoll.
(2) Die Zugangsdaten für einen Upload in die Cloud (Bucket: source-luftbilder-) des LGLN via S3-Schnittstelle werden dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt.
(3) Die Daten sind innerhalb dieses Buckets mit folgender Beschriftung bereitzustellen:
(4) Die Daten sind auf Viren zu überprüfen. Dazu ist das Prüfprotokoll (Logdatei) und die Bestätigung der Virenfreiheit (Formular) per E-Mail zu übersenden.
(5) Die Dateien müssen ohne einschränkende Rechtevergabe geliefert werden.
(6) Die erfolgreiche Datenbereitstellung ist dem LGLN per E-Mail mitzuteilen.
Ordnungskriterien der Verzeichnisse und Dateien Das Daten-Verzeichnis [s. 14.1] beinhaltet folgende Ordnerstruktur:
• 01_Inhaltsverzeichnis
• 02_Kalibrierzertifikat_Laserscanner
• 03_Kalibrierzertifikat_Kamera
• 04_Kalibrierzertifikat_INS
• 05_GNSS-Antennenoffset
• 06_Flugprotokoll
• 07_ALS-Metadaten
• 08_Kamera-Metadaten
• 09_GIS-Metadaten
• 10_ALS-Daten
• 11_Bilddaten
• 12_Boresight-Kalibrierung
• 13_Abschlussbericht
Ordnungskriterien der Bilddaten • Bilder: 11_Bilddaten\Bilder*.tif • TFW-Dateien: 11_Bilddaten\TFW*.tfw • Quickviews-jpg: 11_Bilddaten\Quickviews_JPG*.jpg • Quickviews-jgw: 11_Bilddaten\Quickviews_JGW*.jgw
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Lieferumfang Daten Jeweils für eine Bearbeitungseinheit (Bildflug) ist ein eindeutiger, widerspruchsfreier Datensatz zu liefern:
(1) Inhaltsverzeichnis des Datenträgers (*.txt).
(2) Kalibrierzertifikat des Laserscanners
(3) Kalibrierzertifikat der Kamera, bei Selbstkalibrierung - Protokoll bei Validierungsprüfung.
(4) Kalibrierzertifikat des Herstellers der inertialen Messeinheit im PDF- Format.
(5) GNSS-Antennen-Offset in mm-Genauigkeit als Grafik im PDF- Format.
(6) Flugprotokoll (Bildflugprotokoll) möglichst im PDF-Format (Firmenformat wird akzeptiert).
Inhalt: • Bildflugnummer
• Benennung der Flugstreifen und Bilder
• Aufnahmedatum und Zeitangabe, wenn erforderlich, zusammenfassend bildbezogen
• Angaben zum Flugzeug (z.B. Druckkabine mit Bodenglas, bei mehreren Kameraschächten zusätzlich die Angabe des Kameraschachtes)
• Sonnenstand
• Kamera mit Seriennummer
• Objektiv, Brennweite
• Blenden- und Belichtungseinstellung
• Iso-Wert
• Flughöhe, Fluggeschwindigkeit
• Angaben zu Wetter, Sichtweite, Bewölkung
• Längs- und Querüberdeckung, Besonderheiten und Abweichungen
(7) ALS-Metadaten
(8) Kamera-Metadaten Datei im CSV-Format, mit dem Suffix *.csv. <Kamera_Metadaten_Bildflugnummer.csv>
Ordnungskriterien:
Erste Zeile: Spaltenüberschriften (Attributnamen). ▪ Attribut-Trennzeichen: Semikolon ▪ Dezimal-Trennzeichen: Punkt
Attribute spaltenweise getrennt!
• Kamera {Typ} [text]
• Hersteller [text]
• Kameraseriennummer [text]
• Brennweite_ck {mm} [double]
• Bildformat_X (Columns, Lvl2- ct) {pix} [integer]
• Bildformat_Y (Rows, Lvl2-lt) {pix} [integer]
• Pixelgroeße_X {µm} [double]
• Pixelgroeße_Y {µm} [double]
• Principal Point X_ppa {mm} [double]
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[Seite 20]
• Principal Point Y_ppa {mm} [double]
• Kalibrierungsdatum (aktuelles) [JJJJ-MM-TT]
Beispiel: Anlage 3 - Beispiele
(9) GIS-Metadaten ▪ Luftbild-Metadaten-Dateien: Datei jeweils im CSV-Format, mit dem Suffix *.csv .
<Luftbild_Metadaten_Bildflugnummer_UTM.csv>,
<Luftbild_Metadaten_Bildflugnummer_geo.csv>
Ordnungskriterien:
Erste Zeile: Spaltenüberschriften (Attributnamen). ▪ Attribut-Trennzeichen: Semikolon ▪ Dezimal-Trennzeichen: Punkt Vollständige Angaben für jedes Bild (also für jede Zeile!). Attribute spaltenweise getrennt! Drehwinkel in der unten angegebenen Reihenfolge:
- Luftbild-Metadaten-Datei mit UTM-Koordinaten und DHHN-Höhe
• Bildname (gemäß 13.3 (4)) [text]
• Flugnummer (LGLN-Vorgabe) [integer]
• Flugstreifen (gemäß 13.3 (2)) [integer]
• Bildnummer (gemäß 13.3 (3)) [integer]
• Datum [JJJJ-MM-TT]
• Zeit {UTC} [hh:mm:ss.f]
• GPS-Zeit {GPS-week} [ssssss.sss]
• Ost {ETRS89_UTM32} [double] (6 Vorkommastellen, ohne Zonenkennziffer, 3 Nachkommastellen
• Nord {ETRS89_UTM32} [double]
(7 Vorkommastellen, 3 Nachkommastellen)
• Hoehe (keine ellipsoidischen Höhen!) {DE_DHHN2016_NH} [double] (3 Nachkommastellen)
• Omega ω {gon} [double] (4 Nachkommastellen)
• Phi ϕ {gon} [double] (4 Nachkommastellen)
• Kappa κ {gon} [double] (4 Nachkommastellen)
• Track {gon} [integer]
• Kamera [text]
Beispiel: Anlage 3 - Beispiele
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- Luftbild-Metadaten-Datei mit geographischen Koordinaten und ellipsoidischer Höhe
Ohne UTM-Abbildung und ohne Anbringen des GCG2016-Geoids. Boresight-Winkel und Leverarm („position offset“) sind in jedem Fall anzubringen.
• Bildname (gemäß 13.3 (4)) [text]
• Flugnummer (LGLN-Vorgabe) [integer]
• Fluglinie (gemäß 13.3 (2)) [integer]
• Bildnummer (gemäß 13.3 (3)) [integer]
• Datum [JJJJ-MM-TT]
• Zeit {UTC} [hh:mm:ss.f]
• GPS-Zeit {GPS-week} [ssssss.sss]
• Lon {Grad} [double]
• Lat {Grad} [double] (8 Nachkommastellen) • Hoehe {ellipsoidische Hoehe} [double]
• Omega ω {gon} [double] (4 Nachkommastellen)
• Phi ϕ {gon} [double] (4 Nachkommastellen)
• Kappa κ {gon} [double] (4 Nachkommastellen)
• Track {gon} [integer]
• Kamera [text]
Beispiel: Anlage 3 - Beispiele
- Metadaten für die GIS-Darstellung
• ETRS89_UTM32 • Je Befliegungstag sind im Shape-Format Auslösepunkt, Track-Line und Footprint in jeweils einem eigenen Layer zu liefern. • Die Shape-Daten müssen in GIS-Systemen ohne Umwandlung darstellbar sein, im konkreten Fall bedingt das 6 Vorkommastellen im Ostwert (ohne Zonenkennziffer)
(10) ALS-Daten
(11) Bilddaten gemäß Spezifikation unter 13.3.
(12) Boresight-Kalibrierung
(13) Abschlussbericht pro Bearbeitungseinheit (Bildflug) im PDF-Format mit allen geforderten Nachweisen und Angaben, insbesondere:
• Beschreibung des Projektverlaufs. • Nennung von Hersteller und Version der verwendeten Post-Processing-Software. • Beschreibung der Verfahrensschritte. • Dokumentation der radiometrischen Bearbeitung und erforderlichenfalls bildbezogene Hinweise auf Qualitätseinschränkungen. • Die Einhaltung der Qualitätsanforderungen, der Flugparameter und der Flug- und Wetterbedingungen sind zu belegen.
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[Seite 22]
Anlage 1 – Übersicht
Gesamt-Befliegungsfläche: 31.543 km²
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[Seite 23]
Ergänzungen zu Anlage 1 - Ergänzungen zu Los 1
Das Los 1 ist wie folgt dargestellt ausgeschrieben:
Für das Los 1 gelten folgende besondere Bedingungen:
Der Befliegungszeitraum wird festgesetzt auf: 01.04.2027 – 31.05.2027
Alle Bildfluggebiete (3880 bis 3884) sind mit folgenden Parametern zu befliegen:
- Die Längs-Überdeckung beträgt mindestens 80 %
- Die Quer-Überdeckung beträgt mindestens 30 %
- Es ist eine GSD von maximal 8 cm einzuhalten
- Der minimale Sonnenstand beträgt 20°
- Es gelten die Tide-Bedingungen unter Punkt 11.5
- Abweichend von Punkt 10.5 ist es möglich, aufgrund der besonderen Bedingungen, die Flugrichtungen frei zu wählen, um die Befliegungen zu optimieren. Das heißt, auch eine „schräge“ Befliegung, z. B. parallel zur Küstenlinie, ist zulässig.
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[Seite 24]
Ergänzungen zu Anlage 1 - Ergänzungen zu Los 9
Bildflug 3916 Braunschweig
Das Los 9 ist wie folgt dargestellt ausgeschrieben:
Das Bildfluggebiet 3916 Braunschweig ist mit einer GSD im Nadir von 8 cm als Oblique-Befliegung in Kombination mit Airborne Laserscanning zu befliegen (Option 1 (siehe Anlage 2)). Die Befliegung hat zwingend laubfrei zu erfolgen.
Alternativoption(en) gemäß Anlage 2. Die Auswahl der zur Ausführung kommenden Option erfolgt nach den Regelungen des Allgemeinen Teils (Teil A), Ziffer 1.7. Die Information darüber erfolgt rechtzeitig durch das LGLN.
Kooperationspartner: Stadt Braunschweig und Braunschweiger Netz GmbH (BS|Netz)
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[Seite 25]
Ergänzungen zu Anlage 1 - Ergänzungen zu Los 10
Das Los 10 ist wie folgt dargestellt ausgeschrieben:
Das Bildfluggebiet 3917 Celle ist mit einer GSD im Nadir von 10 cm als Oblique-Befliegung zu befliegen (Option 1 (siehe Anlage 2)). Die Befliegung hat zwingend laubfrei zu erfolgen.
Alternativoption(en) gemäß Anlage 2. Die Auswahl der zur Ausführung kommenden Option erfolgt nach den Regelungen des Allgemeinen Teils (Teil A), Ziffer 1.7. Die Information darüber erfolgt rechtzeitig durch das LGLN.
Kooperationspartner: Stadt Celle
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[Seite 26]
Ergänzungen zu Anlage 1 - Ergänzungen zu Los 11
Bildflüge 3918 Hannover 3919 Langenhagen
Das Los 11 ist wie folgt dargestellt ausgeschrieben:
Die folgenden Bildfluggebiete sind mit GSD 6,25 cm zu befliegen (jeweils Option 1 (siehe Anlage 2)):
3918 Hannover 3919 Langenhagen
Die Befliegung dieser Bildfluggebiete hat zwingend laubfrei zu erfolgen.
Alternativoption(en) gemäß Anlage 2. Die Auswahl der zur Ausführung kommenden Option erfolgt nach den Regelungen des Allgemeinen Teils (Teil A), Ziffer 1.7. Die Information darüber erfolgt rechtzeitig durch das LGLN.
Die Befliegung des Bildfluggebietes 3918 Hannover hat höchste Priorität in diesem Los.
Kooperationspartner: Stadt Hannover, Stadt Garbsen und Stadt Langenhagen
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Ergänzungen zu Anlage 1 - Ergänzungen zu Los 12
Das Los 12 ist wie folgt dargestellt ausgeschrieben:
Das Bildfluggebiet 3920 Melle ist mit einer GSD im Nadir von 10 cm als Oblique-Befliegung zu befliegen (Option 1 (siehe Anlage 2)). Die Befliegung hat zwingend laubfrei zu erfolgen.
Alternativoption(en) gemäß Anlage 2. Die Auswahl der zur Ausführung kommenden Option erfolgt nach den Regelungen des Allgemeinen Teils (Teil A), Ziffer 1.7. Die Information darüber erfolgt rechtzeitig durch das LGLN.
Kooperationspartner: Stadt Melle
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[Seite 28]
Ergänzungen zu Anlage 1 - Ergänzungen zu Los 13
Das Los 13 ist wie folgt dargestellt ausgeschrieben:
Das Bildfluggebiet 3921 Osnabrück ist mit einer GSD im Nadir von 5 cm zu befliegen (Option 1 (siehe Anlage 2)). Die Befliegung hat zwingend laubfrei zu erfolgen.
Alternativoption(en) gemäß Anlage 2. Die Auswahl der zur Ausführung kommenden Option erfolgt nach den Regelungen des Allgemeinen Teils (Teil A), Ziffer 1.7. Die Information darüber erfolgt rechtzeitig durch das LGLN.
Kooperationspartner: Stadt Osnabrück, Stadt Georgsmarienhütte, Gemeinde Belm, Gemeinde Bissendorf, Gemeinde Hasbergen, Gemeinde Wallenhorst
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[Seite 29]
Anlage 2 - Technische Spezifikationen - Losspezifische Parameter
Los 1 bis Los 4
| 2027 | 31.543 | Flug- Parameter | Flug-Planung | d le fre irb ila K s e h a n s te ib e G | g n u g e ilfe B -rid a N | .lk n i( g n u g e ilfe B -e u q )rid ilb a ON | g n u g e ilfe B -S L A | Besondere Hinweise | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ]m c [ g n u s ö tre lfu w a la n e d m ix oa BM | ]% [ g n u k c g n u re ed d ro re fn b ü a ts s g n ä L e d n iM | ]% [ g n u k g n u re c e d ro d re fn a b ts ü re e d u Q n iM | g n u th c irg u lF | ]m k [ )L G A tre ( e w h ö h la m g ix u lF a M | ]m k [ d n a ts tre b a w n la e fie m ix rtS a M | ||||||||
| ATKIS® Turnus- Befliegung Niedersachsen | Fläche [ km² ] | ||||||||||||
| Los 1 | 3416 | ||||||||||||
| 1 | Dollart | 167 | 8 | 80 | 30 | --- | --- | --- | --- | X | Befliegungszeitraum: 01.04.2027 - 31.05.2027 min. Sonnenstand 20° Tide-Bedingung siehe 11.5 (siehe "Ergänzungen zu Anlage 1 - Ergänzungen zu Los 1") | ||
| 3880 | |||||||||||||
| 2 | Borkum | 868 | 8 | 80 | 30 | X | |||||||
| 3881 | |||||||||||||
| 3 | Langeoog | 795 | 8 | 80 | 30 | X | |||||||
| 3882 | |||||||||||||
| 4 | Mellum | 706 | 8 | 80 | 30 | X | |||||||
| 3883 | |||||||||||||
| 5 | Knechtsand | 880 | 8 | 80 | 30 | X | |||||||
| 3884 | |||||||||||||
| Los 2 | 3800 | ||||||||||||
| 1 | Papenburg | 966 | 10 | 80 | 50 | --- | --- | --- | --- | X | |||
| 3885 | |||||||||||||
| 2 | Friesoythe | 990 | 10 | 80 | 50 | X | |||||||
| 3886 | |||||||||||||
| 3 | Meppen | 905 | 10 | 80 | 50 | X | |||||||
| 3887 | |||||||||||||
| 4 | Cloppenburg | 939 | 10 | 80 | 50 | X | |||||||
| 3888 | |||||||||||||
| Los 3 | 3623 | ||||||||||||
| 1 | Neuenhaus | 798 | 10 | 80 | 50 | --- | --- | --- | --- | X | |||
| 3889 | |||||||||||||
| 2 | Lingen | 894 | 10 | 80 | 50 | X | |||||||
| 3890 | |||||||||||||
| 3 | Nordhorn | 833 | 10 | 80 | 50 | X | |||||||
| 3891 | |||||||||||||
| 4 | Bramsche | 801 | 10 | 80 | 50 | X | |||||||
| 3892 | |||||||||||||
| 5 | Bad Iburg | 297 | 10 | 80 | 50 | X | |||||||
| 3893 | |||||||||||||
| Los 4 | 3587 | ||||||||||||
| 1 | Diepholz | 965 | 10 | 80 | 50 | --- | --- | --- | --- | X | |||
| 3894 | |||||||||||||
| 2 | Syke | 861 | 10 | 80 | 50 | X | |||||||
| 3895 | |||||||||||||
| 3 | Hoya | 787 | 10 | 80 | 50 | X | |||||||
| 3896 | |||||||||||||
| 4 | Sulingen | 974 | 10 | 80 | 50 | X | |||||||
| 3897 |
Seite 29 von 32 02.10.2026
[Seite 30]
Anlage 2 - Technische Spezifikationen - Losspezifische Parameter
Los 5 bis Los 8
| 2027 | 31.543 | Flug- Parameter | Flug-Planung | d le fre irb ila K s e h a n s te ib e G | g n u g e ilfe B -rid a N | .lk n i( g n u g e ilfe B -e u q )rid ilb a ON | g n u g e ilfe B -S L A | Besondere Hinweise | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ]m c [ g n u s ö tre lfu w a la n e d m ix oa BM | ]% [ g n u k c g n u re ed d ro re fn b ü a ts s g n ä L e d n iM | ]% [ g n u k g n u re c e d ro d re fn a b ts ü re e d u Q n iM | g n u th c irg u lF | ]m k [ )L G A tre ( e w h ö h la m g ix u lF a M | ]m k [ d n a ts tre b a w n la e fie m ix rtS a M | ||||||||
| ATKIS® Turnus- Befliegung Niedersachsen | Fläche [ km² ] | ||||||||||||
| Los 5 | 3651 | ||||||||||||
| 1 | Nienburg | 950 | 10 | 80 | 50 | --- | --- | --- | --- | X | |||
| 3898 | |||||||||||||
| 2 | Burgdorf | 723 | 10 | 80 | 50 | X | |||||||
| 3899 | |||||||||||||
| 3 | Stadthagen | 1002 | 10 | 80 | 50 | X | |||||||
| 3900 | |||||||||||||
| 4 | Peine | 976 | 10 | 80 | 50 | X | |||||||
| 3901 | |||||||||||||
| Los 6 | 3456 | ||||||||||||
| 1 | Bergen | 600 | 10 | 80 | 50 | --- | --- | --- | --- | X | |||
| 3902 | |||||||||||||
| 2 | Wittingen | 949 | 10 | 80 | 50 | X | |||||||
| 3903 | |||||||||||||
| 3 | Gifhorn | 966 | 10 | 80 | 50 | X | |||||||
| 3904 | |||||||||||||
| 4 | Wolfsburg | 941 | 10 | 80 | 50 | X | |||||||
| 3905 | |||||||||||||
| Los 7 | 4474 | ||||||||||||
| 1 | Hameln | 904 | 10 | 80 | 50 | --- | --- | --- | --- | X | |||
| 3906 | |||||||||||||
| 2 | Hildesheim | 902 | 10 | 80 | 50 | X | |||||||
| 3907 | |||||||||||||
| 3 | Salzgitter | 910 | 10 | 80 | 50 | X | |||||||
| 3908 | |||||||||||||
| 4 | Einbeck | 930 | 10 | 80 | 50 | X | |||||||
| 3909 | |||||||||||||
| 5 | Goslar | 828 | 10 | 80 | 50 | X | |||||||
| 3910 | |||||||||||||
| Los 8 | 3863 | ||||||||||||
| 1 | Holzminden | 972 | 10 | 80 | 50 | --- | --- | --- | --- | X | |||
| 3911 | |||||||||||||
| 2 | Northeim | 855 | 10 | 80 | 50 | X | |||||||
| 3912 | |||||||||||||
| 3 | Osterode | 782 | 10 | 80 | 50 | X | |||||||
| 3913 | |||||||||||||
| 4 | Göttingen | 871 | 10 | 80 | 50 | X | |||||||
| 3914 | |||||||||||||
| 5 | Duderstadt | 383 | 10 | 80 | 50 | X | |||||||
| 3915 |
Seite 30 von 32 02.10.2026
[Seite 31]
Anlage 2 - Technische Spezifikationen - Losspezifische Parameter
Los 9 bis Los 13
| 2027 | 31.543 | Flug- Parameter | Flug-Planung | d le fre irb ila K s e h a n s te ib e G | g n u g e ilfe B -rid a N | .lk n i( g n u g e ilfe B -e u q )rid ilb a ON | g n u g e ilfe B -S L A | Besondere Hinweise | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ]m c [ g n u s ö tre lfu w a la n e d m ix oa BM | ]% [ g n u k c g n u re ed d ro re fn b ü a ts s g n ä L e d n iM | ]% [ g n u k g n u re c e d ro d re fn a b ts ü re e d u Q n iM | g n u th c irg u lF | ]m k [ )L G A tre ( e w h ö h la m g ix u lF a M | ]m k [ d n a ts tre b a w n la e fie m ix rtS a M | ||||||||
| ATKIS® Turnus- Befliegung Niedersachsen | Fläche [ km² ] | ||||||||||||
| Los 9 | 248 | ||||||||||||
| 1 | Braunschweig | 248 | 8 | 80 | 50 | --- | --- | --- | --- | X | X | siehe: "Ergänzungen zu Anlage 1 - Ergänzungen zu Los 9" | |
| Option 1 3916 | |||||||||||||
| Braunschweig | 8 | 80 | 50 | X | |||||||||
| Option 2 3916 | |||||||||||||
| Braunschweig | 10 | 80 | 50 | X | |||||||||
| Option 3 3916 | |||||||||||||
| Braunschweig | --- | --- | --- | X | |||||||||
| Option 4 3916 | |||||||||||||
| Los 10 | 219 | ||||||||||||
| 1 | Celle | 219 | 10 | 80 | 50 | --- | --- | --- | --- | X | siehe: "Ergänzungen zu Anlage 1 - Ergänzungen zu Los 10" | ||
| Option 1 3917 | |||||||||||||
| Celle | X | ||||||||||||
| Option 2 3917 | |||||||||||||
| Los 11 | 448 | ||||||||||||
| 1 | Hannover | 256 | 6,25 | 80 | 50 | --- | --- | --- | --- | X | siehe: "Ergänzungen zu Anlage 1 - Ergänzungen zu Los 11" | ||
| Option 1 3918 | |||||||||||||
| Hannover | 10 | ||||||||||||
| Option 2 3918 | |||||||||||||
| 2 | Langenhagen | 192 | 6,25 | 80 | 50 | X | |||||||
| Option 1 3919 | |||||||||||||
| Langenhagen | 10 | ||||||||||||
| Option 2 3919 | |||||||||||||
| Los 12 | 306 | ||||||||||||
| 1 | Melle | 306 | 10 | 80 | 50 | --- | --- | --- | --- | X | siehe: "Ergänzungen zu Anlage 1 - Ergänzungen zu Los 12" | ||
| Option 1 3920 | |||||||||||||
| Melle | X | ||||||||||||
| Option 2 3920 | |||||||||||||
| Los 13 | 452 | ||||||||||||
| 1 | Osnabrück | 452 | 5 | 80 | 50 | --- | --- | --- | --- | X | siehe: "Ergänzungen zu Anlage 1 - Ergänzungen zu Los 13" | ||
| Option 1 3921 | |||||||||||||
| Osnabrück | 452 | 10 | |||||||||||
| Option2 3921 |
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Anlage 3 - Beispiele
Beispiel 1: Kamera-Metadaten-Datei
Beispiel 2: GIS-Metadaten - Luftbild-Metadaten-Datei mit UTM-Koordinaten und DHHN-Höhe
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