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20260928_Ausschreibung_2027_BF_Anhang_1c_Leistungsbeschreibung_Technischer_TeilD_ALS.pdf

Luftbildbefliegung und Lieferung aufbereiteter Bild- und Laserdaten für Niedersachsen 2027

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 08:13 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.niedersachsen.de

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Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen Landesvermessung und Geobasisinformation

– Landesbetrieb –

Vergabeverfahren

AZ: 23251-2026-Bildflüge 2027

zu den geplanten Luftbildbefliegungen

des Bildflugprogramms 2027

des LGLN

Anhang 1c): Leistungsbeschreibung – Technischer Teil D

ALS

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Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung – Technischer Teil D 3

ALS-Befliegung Los 9 3

1 Zweck der Befliegung 3

2 Ansprechpartner/in des Auftraggebers 3 2.1 Postanschrift.................................................................................................. 3 2.2 Projekt - Ansprechpartner/innen Fachgebiet 242 ........................................ 3 2.3 Nachrichten im Rahmen der Auftragsbearbeitung ausschließlich an: ...... 3 2.4 SAPOS®- Hotline für die SAPOS®- Referenzstationen ............................... 3

3 Grundsätze der Planung 4

4 Aufnahmesystem 4 4.1 Laserscanner ................................................................................................. 4

5 Geforderte Genauigkeiten und geometrische Auflösung 4 5.1 Projektionssystem ......................................................................................... 4 5.2 Genauigkeiten ................................................................................................ 4 5.3 Geometrische Auflösung .............................................................................. 5

6 Flugdurchführung 5 6.1 Flugparameter ................................................................................................ 5 6.2 Verantwortung und laufende Qualitätskontrolle ......................................... 6

7 Meteorologische, hydrologische und botanische Bedingungen 7

8 Datenaufbereitung - Klassifikation 7

9 Bezeichnung der ALS-Daten 9

10 Struktur / Formate der Metadaten und Flugwege 9

11 Datenlieferung 10 11.1 Lieferung Rohdaten ..................................................................................... 10 11.2 Lieferung Musterdaten ................................................................................ 11 11.3 Lieferung klassifizierte ALS-Daten ............................................................. 11 11.4 Weitere Daten und Nachweise .................................................................... 13

Abkürzungsverzeichnis 14

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Leistungsbeschreibung – Technischer Teil D

ALS-Befliegung Los 9

Hinweis: Sämtliche Anforderungen aus Teil B, Anhang 1a) dieser

Leistungsbeschreibung gelten auch für diesen Teil D.

Im Folgenden werden deshalb nur besondere Anforderungen an die

ALS-Befliegung aufgeführt.

1 Zweck der Befliegung

(1) Simultanbefliegung mit Laserscanner ≥ 8 Punkte/m² (Last-/Only-Pulse) und Kamera ≤ GSD 8cm; (2) Primäre Laserdaten als Koordinatentripel und orientierte Luftbilder zur Dokumentation der Landesfläche; Klassifizierte Laserdaten mit Farbwerten aus den Luftbildern [s. Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A), Ziffer 1.2] für die Herstellung von 3D- Messdaten (ALS-Daten/„Laserscan-Punktwolke“) und die Erzeugung von DGM1, DOM1 und deren Derivate sowie 3D-Gebäudemodelle und DOP nach den jeweils gültigen AdV Produkt- und Qualitätsstandards.

2 Ansprechpartner/in des Auftraggebers

2.1 Postanschrift

Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN)

Landesvermessung und Geobasisinformation – Landesbetrieb –

Fachgebiet 242 - Photogrammetrie, Digitale Höhenmodelle Postfach 51 04 50

30634 Hannover

poststelle@lgln.niedersachsen.de

2.2 Projekt - Ansprechpartner/innen Fachgebiet 242

Tina Sumbeck, Telefon: +49 511 64609 153

Annika Prüllage, Telefon: +49 511 64609 325

2.3 Nachrichten im Rahmen der Auftragsbearbeitung ausschließlich an:

3D-Service@lgln.niedersachsen.de

cc an Bildflug@lgln.niedersachsen.de

2.4 SAPOS®- Hotline für die SAPOS®- Referenzstationen

Telefon: +49 511 64609 222

von Mo-Do 08:00 - 16:00 Uhr, Fr sowie vor Feiertagen von 08:00 - 13:00 Uhr

E-Mail: sapos-hotline@lgln.niedersachsen.de

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3 Grundsätze der Planung

(1) Vorzulegen ist eine endgültige Flugplanung, mit Berücksichtigung und unter erkennbarer Einhaltung aller geforderten Parameter und Genauigkeiten. Zu diesem Zweck sind die geplanten Flugstreifen inklusive der Flugstreifenabdeckung digital und georeferenziert vorzulegen. (2) Die Flugplanung soll einen aussagekräftigen Projektablaufplan mit Angabe von Flugtagen und Auswertetagen (interaktiver Aufwand) enthalten. Eine vom LGLN abgenommene Flugplanung ist endgültig und verbindlich. (3) Sind Änderungen der Flugplanung nach Abnahme durch das LGLN unvermeidlich, sind diese rechtzeitig vorzulegen. Das LGLN behält sich vor, den Änderungen nicht zuzustimmen.

4 Aufnahmesystem

4.1 Laserscanner

(1) Die ALS-Datenerfassung darf ausschließlich mit einem Laserscanner erfolgen, der simultan mindestens 4 Echo-Klassen (first- und last-Return-Daten und die zugehörigen Intensitätswerte) aufzeichnet.

5 Geforderte Genauigkeiten und geometrische

Auflösung

5.1 Projektionssystem

(1) Als Geoid ist das AdV-Quasigeoid GCG2016 zu verwenden. Das Quasigeoid wird vom Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) vertrieben; es ist dort ggf. zu erwerben. Die Kosten werden nicht durch das LGLN erstattet. Weitere Informationen sind unter http://www.geodatenzentrum.de/docpdf/quasigeoid.pdf und https://gdz.bkg.bund.de/index.php/default/digitale-geodaten/geodaetische-basisdaten/quasigeoid- der-bundesrepublik-deutschland-quasigeoid.html zu finden bzw. müssten beim BKG erfragt werden. (2) Falls Transformationen erforderlich sein sollten, sind diese mit dem „Bundeseinheitlichen Transformationsansatz für ATKIS“ (BETA2007), basierend auf dem Ansatz „National Transformation Version 2“ (NTv2), durchzuführen.

5.2 Genauigkeiten

(1) Alle Maßnahmen zum Erreichen der geforderten Genauigkeiten werden im erforderlichen Umfang eigenverantwortlich durch den Auftragnehmer getroffen. (2) Absolute erweiterte Objektpunktunsicherheit U95 (p = 95% = 2 σ): • Lage: Uy = Ux ≤ 0,25 m • Höhe (Uz) ≤ 0,15 m Die Höhengenauigkeit der einfachen Standardabweichung darf maximal ± 7,5 cm betragen. Diese wird wie folgt definiert: 95 % aller aufgenommenen Punkte müssen innerhalb von max. ± 15 cm mit den tatsächlichen Höhen übereinstimmen. Der Betrag des Höhenversatzes zu Kontrollpunkten muss kleiner als 8,1 cm sein. (3) Flugstreifenanpassung: (Maxima der Mittelwerte) a. Maximale, mittlere Abweichung zwischen den Flugstreifen nach der Anpassung: • Lage: Δy = Δx ≤ ±10 cm, • Höhe: ΔH ≤ ± 5 cm.

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b. Maximale, mittlere Restklaffungen zu den Referenzdaten: • Lage: Δy = Δx ≤ ±20 cm, • Höhe: ΔH ≤ ± 10 cm. (4) Der maximale Spotdurchmesser des Laserstrahls am Boden darf 25 cm nicht überschreiten. Bei der Kalkulation des Spotdurchmesser ist die Messstrahldivergenz auf 1/e² (13,5 % des Strahlenergie-maximums) zu beziehen. (5) Für das Vorhaben ist eine Technologie einzusetzen, die dem heutigen Stand der Technik entspricht und insbesondere außergewöhnlich hohe Anforderungen hinsichtlich der Genauigkeit erfüllt.

5.3 Geometrische Auflösung

(1) Die Netto-Messpunktdichte (Last- und Only-Reflektionen, als Laserpulse ohne Mehrfachechos je m²) soll in allen Bereichen des Flugstreifens bei fehlendem oder geringem Bewuchs (z.B. Gras) auf festem Untergrund mindestens 8 Punkte pro m² betragen. Die Punkte müssen nahezu regelmäßig ohne Konzentration in einem Sektor der Zelle (Zellengröße 1 m x 1 m) verteilt sein. Abweichungen sind nur in Bereichen reflektierender Oberflächen zulässig, die unvermeidbar sind (Gewässer, Solaranlagen, Glasdächer/-fassaden, glasierte und sonstige reflektierende Dachbedeckungen). Eine Verdichtung der Messpunkte durch Interpolation während (durch die Systemsoftware des Laserscanners) oder nach der Befliegung ist nicht zulässig! (2) Der maximale Messpunktabstand darf 50 cm längs und quer zur Flugstreifenanordnung (radialer Messpunktabstand maximal 71 cm) nicht überschreiten. (3) Die Erfassungspunktdichte ist durch einen Scanner, ohne Mehrfachüberdeckungen (Überlappungsbereiche und Kalibrierungsquerstreifen ausgenommen), zu erzielen. (4) Eine Punkt-Homogenität über das gesamte Aufnahmegebiet muss gewährleistet sein.

6 Flugdurchführung

6.1 Flugparameter

(1) Die Erfassung der Position des Laserscanners während des Fluges soll mittels kinematischem DGNSS mit einer Messrate von mindestens 1 Hz und einer Genauigkeit von ± 10 cm in der Lage und der Höhe erfasst werden. (2) Während des Fluges sind mindestens die GNSS-Messungen von 2 Referenzstationen zu registrieren. Die Entfernungen der Stationen zum Flugzeug dürfen 50 km nicht überschreiten. Die Flugstreifen dürfen nicht länger als 50 km sein. (3) Die Orientierung des Laserscanners ist über ein Inertialsystem mit einer Messrate von mindestens 50 Hz und einer Genauigkeit von mindestens 0,01 Grad zu bestimmen. (4) Datenlücken sind zu vermeiden. Mittels Scanwinkelbegrenzung und Überlappungen der Flugstreifen ist zu gewährleisten, dass das Gelände in Vegetationsbereichen (dichte Baumbestände) und insbesondere in Straßenschluchten und Hinterhöfen bei geschlossener und dichter Bebauung (z.B. historischer Orts-/Stadtkern) so erfasst wird, dass das Primärziel eines flächendeckend hochgenauen DGM erreicht wird. Hierzu soll der Scanwinkel innerhalb der Scanrichtung des jeweiligen Messstrahls ± 30 Grad (in Summe 60 Grad) nicht überschreiten. Im Sinne der Datenausfallsicherheit, wird trotzdem zu einer Aufzeichnung von Messungen bis mind. ± 25 Grad geraten. Datenlücken durch Abschattungen über eine Breite von ca. 1 m sind zu vermeiden. Ausnahmen können in Vorabsprache erteilt werden und sind genehmigungspflichtig. (5) Das Befliegungsgebiet ist lückenlos bzw. flächenhaft vollständig durch den Airborne Laserscanner aufzunehmen. (6) Datenlücken durch Nichterfassung von Laserpunkten dürfen innerhalb der vom LGLN vorgegebenen gesamten Bearbeitungsgebietsabgrenzung nicht auftreten. Sofern Datenlücken auftreten, sind diese vom Auftragnehmer zu dokumentieren, dem LGLN vorzulegen und es hat unmittelbar anschließend eine entsprechende Nachbefliegung zu erfolgen. Sofern der

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Auftragnehmer eine Nachbefliegung nicht für erforderlich hält, ist dies zu begründen und die Zustimmung des LGLN einzuholen. (7) Die Streifenverkippungen dürfen ± 10 cm nicht überschreiten. (8) Die Offset-Fehler und Einflüsse aus Kurvenflügen dürfen die Daten nicht verfälschen. (9) Systematische Fehler, wie z.B. Offset und Streifenspannungen sind auszuschließen. (10) Während des Flugbetriebs im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung dürfen ausschließlich Aufzeichnungen für den erteilten Auftrag gemacht und andere als die für den Aufnahmezweck erforderlichen Sensoren dürfen nicht in Betrieb genommen werden. (11) Der Zusammenhang entsteht durch die im Arbeitsbericht dokumentierte, inhaltliche, räumliche und zeitliche Verbindung zum Auftragsgegenstand. (12) Eine Plausibilitäts- und Vollständigkeitsprüfung ist durchzuführen. (13) Die Einhaltung der geforderten Genauigkeiten ist anhand von Referenzflächen und Referenzobjekten zu belegen. Das LGLN stellt dem Auftragnehmer Referenzflächen (mind. 2 Flächen / Los, max. aber 1 Fläche / 1000 km²) zur Verfügung. Als Referenzflächen werden vorwiegend ebene Freiflächen verwendet. Die Aufnahme dieser erfolgt in unregelmäßig verteilten Punkten im Bezugssystem ETRS89 / UTM, DHHN2016. Der Auftragnehmer nennt dem LGLN gewünschte Positionen, die nächstgelegenen Referenzflächen werden dann nach Verfügbarkeit bereitgestellt. Die Referenzflächen dürfen aber keinesfalls zur Niveauanpassung verwendet werden (14) Gebäudepolygone in der näheren Umgebung dienen der Lagekontrolle. (15) Das LGLN wird die geforderte Genauigkeit anhand eigener Referenzflächen und Referenzobjekte ebenfalls überprüfen. (16) Dem Auftragnehmer werden kostenfrei bereitgestellt: • Koordinaten des Fluggebietes (Shapefiles) – liegen den Ausschreibungsunterlagen bei • Digitale Orthophotos (TrueDOP20) - über OpenData Portal NI • Digitales Geländemodell (DGM1) - über OpenData Portal NI • Umringe für Bauwerke (Gebäude, Brücken, Schleusen und Silos) aus dem Amtlichen Liegenschaftskataster- Informationssystem (ALKIS) - über OpenData Portal NI • Gewässerflächen aus dem Basis-DLM des Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystem (ATKIS) über OpenData Portal NI und aus dem Amtlichen Liegenschaftskataster- Informationssystem (ALKIS) - über OpenData Portal NI

6.2 Verantwortung und laufende Qualitätskontrolle

(1) Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für die Befliegung, die Datenerhebung und die Datenaufbereitung. Dazu gehören auch die Einholung notwendiger Genehmigungen, der Informationen über eventuelle Flugbeschränkungen, der jeweiligen Flugfreigaben und der Koordination dieser. (2) Alle zur Befliegungsdurchführung notwendigen Genehmigungen und Freigaben sind vom Auftragnehmer frühzeitig so zu beschaffen, dass der abgestimmte Bearbeitungsablaufplan (Projektplan) eingehalten werden kann. (3) Im Rahmen der laufenden Qualitätskontrolle sind alle erfassten Laserpunkte umgehend während oder kurz nach dem Flug zu georeferenzieren. In diesem Zusammenhang sind Plausibilitäts-, Vollständigkeits- und Genauigkeitsprüfungen durchzuführen in Bezug auf • die erfassten Flächen, • die lückenlose Gebietsabdeckung, • die Messpunktdichte und den maximalen Punktabstand und • die Streifenverkippungen. (4) Diese Nachweise der laufenden Qualitätskontrolle sind in einem technischen Teilbericht zu dokumentieren bzw. zu erläutern und mit dem wöchentlichen Statusbericht zu liefern! (5) Qualitätskontrolle des Auftragnehmers: s. Allgemeiner Teil (Teil A), Ziffer 5.3.10 (6) Qualitätskontrolle des LGLN: Die Arbeitsergebnisse werden vom LGLN einer vorläufigen Prüfung unterzogen. Die Prüfung erstreckt sich auf: • Vollständigkeit und Lesbarkeit der Datensätze, • die vollständige Erfassung des Fluggebietes,

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• die Punktdichte, • mögliche Streifenverkippungen an den Überlappungszonen der Flugstreifen, • die Untersuchung der Lage- und Höhengenauigkeit der Messwerte gegenüber den bereitgestellten Referenzdaten und zusätzlich an gesonderten Kontrollobjekten und in gesonderten Kontrollflächen, • die Qualität der Klassifizierung.

Die vorläufige Prüfung der Teil- / Endlieferung erfolgt nach Eingang der Endlieferung [s. Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A), Ziffer 5.2.3].

7 Meteorologische, hydrologische und botanische

Bedingungen

Es ist darauf zu achten, dass ein vollständiger Datensatz entsteht, der so wenig wie möglich von äußeren Einwirkungen beeinflusst wird.

(1) Die Windgeschwindigkeiten zum Befliegungszeitpunkt dürfen keinen Einfluss auf die Qualität der Aufnahme haben. (2) Eine Befliegung während eines Hochwassers oder bei überfluteten Flächen ist nicht zulässig. Hochwasser ist als die zeitlich begrenzte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land durch oberirdische Gewässer definiert (§ 72 WHG). Nach dieser Legaldefinition fallen also auch schon kleinere Ausuferungen unter den Begriff Hochwasser. Das reguläre Fluss- und Bachbett muss klar erkenn- und abgrenzbar zum sonstigen Gebiet sein. Als Anhaltspunkt für diese Grenze ist der Übergang zwischen Sand, Schotter, Schilf zu Grasflächen bzw. immergrüne Retentionsflächen in unmittelbarer Nähe der Fluss- und Bachbetten zu sehen. Als Entscheidungshilfe kann die Hochwassermeldestufe 1 an den entsprechenden Flussläufen genutzt werden. Eine Befliegung bei einem Pegelstand über der Meldestufe 1 abzüglich 20% ist nicht zulässig! Informationen zu Pegelständen unter: https://www.pegelonline.nlwkn.niedersachsen.de Nach Möglichkeit ist auf Niedrigwasserstände Rücksicht zu nehmen.

8 Datenaufbereitung - Klassifikation

Die ASPRS Standard LIDAR Point Classes sind wie folgt zu belegen:

KlasseBeschreibung
1Sonstige Punkte (unklassifiziert) Stromleitungen; Verkehrsmittel (KFZ, LKW, Flugzeuge, Schiffe, Züge, Wohnwagen/- mobile, Anhänger, Kräne, etc.); fliegende Bauten, Container, Zelte, Lebewesen, Rundballen auf Feldern, die offensichtlich in Kürze wieder bewegt werden
2Bodenpunkte (Geländepunkte allgemein) - DGM-relevante Punkte inkl. Unterbodenpunkte (Ein-/Auffahrten, Kellerschüsse, Schwimmbecken, etc.) inkl. Gewässerpunkte, gemessen
7Ausreißer (Fehlreflexionen, Rauschen) „Low Points“ und „High Points“
12Überlappungspunkte (ohne Ausreißer)
20Nicht-Bodenpunkte (Nicht-Geländepunkte, allgemein) - DOM-relevante Punkte Bauwerke inkl. Brücken, Silos, Funktürme, Masten (Strom und Telekommunikation), Windräder, Schornsteine, Leitplanken, Betonsockel von Hochspannungsleitungen, Bunker sowie freistehende Hangars oder Wasserhochbehälter, Kläranlagen; Vegetation; temporäre Aufschüttungen wie bspw. Silage, Heu oder der Kleinstabbau von Sand etc.

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Hinweis: Sämtliche Echos neben first- und last-Return sind inkl. Reflexionsintensitätswert aufzuzeichnen!

(1) Die erfassten Daten sind insbesondere nach DGM-relevanten Punkten und DOM-relevanten Punkten (Vegetation, Bebauung, Leitplanke und sonstige künstliche Objekte wie insbes. Brücken etc.) zu klassifizieren. Es ist sicherzustellen, dass durch die Klassifizierung keine Geländeformen wie Rücken oder Dämme ausgefiltert werden. Charakteristische und bedeutsame Geländeformen wie Rücken, Grate, Felsformationen, Dämme oder Gräben müssen im klassifizierten Datenbestand so repräsentiert werden, dass sie im DGM erkenn-/darstellbar sind. Bruchkanten sind dabei präzise abzubilden und sollten nicht vorzeitig abreißen (z.B. an Schleusen). (2) Die Bodenpunkte repräsentieren das tiefste Niveau sämtlicher Messungen. Punkte unterhalb dieses Niveaus, die sog. Unterbodenpunkte, sind ebenfalls in die Klasse „Bodenpunkte“ zu speichern. Unterbodenpunkte sind demnach vor allem Treppenabgänge, Kellerschüsse/-abgänge, Schwimmbecken etc. oder Zufahrten zu unter dem Haus liegenden Einzelgaragen. Sie sind für hydrografische Anwendungen (z. B. Überflutungssimulationen) notwendig. Der reale „Boden“ muss mit Bodenpunkten abgedeckt sein und großflächige Absenkungen analog zu angeböschten Terrassen weiterhin erhalten bleiben. Abbaugebiete (Kiesgruben, Steinbrüche, Kalihalden etc.) und mit hohem Gras, Sträuchern etc. bewachsene Ablagerungen bleiben unbearbeitet, da hier täglich Erdbewegungen stattfinden bzw. eine Bewegung offensichtlich nicht mehr ansteht. Gewässerpunkte sind ebenfalls in die Klasse „Bodenpunkte“ zu speichern. Es ist darauf zu achten, dass die erfassten Gewässerpunkte keine Schiffe und Vegetation nahe der Gewässerpunkte enthalten und dass weitestgehend auch unterhalb großer Ufervegetation (Überhänge) und unter Brücken die Gewässerflächen korrekt als „Bodenpunkte“ abgebildet werden. Für die Klassifizierung der „Bodenpunkte“ ist sicherzustellen, dass Störungen, die ein DGM beeinflussen, wie z.B. Vegetation, Bebauung und sonstige künstliche Objekte wie Brücken, Leitplanken etc. in die Klasse „Nicht-Bodenpunkte“ gespeichert werden. Verschattungen in der Klasse „Bodenpunkte“ sind, wenn möglich, mit Überlappungspunkten aufzufüllen. (3) Für die Ableitung eines DOM sind die Daten so zu klassifizieren, dass nur Stromleitungen / Leitungsdrähte und bewegliche Objekte wie Verkehrsmittel, Kräne, Container, Wohnwagen, Anhänger, Zelte, fliegende Bauten und Lebewesen nicht mehr vorhanden sind und in der Prozessierung unberücksichtigt bleiben können. Diese sind in die Klasse „Sonstige Punkte“ (weder DGM- noch DOM-relevant) zu übernehmen. Brückenkörper/-widerlager, Funktürme, Maste, Windräder, Schornsteine etc. hingegen sind DOM-relevant und gehören der Klasse „Nicht- Bodenpunkte“ an. Bei den verwendeten Routinen ist darauf zu achten, dass keine Vegetation (z.B. kleine Büsche) durch die automatische Prozessierung ausgefiltert wird. (4) Fehlreflexionen durch Rauschen sind aus den Rohmessdaten herauszufiltern und in die Klasse der „Ausreißer“ zu speichern. Dies beinhaltet sowohl Laserpunkte, die unterhalb des Geländes liegen und durch Fehlmessungen (Multipath-Effekt) entstanden sind als auch Punkte, die kein Oberflächenobjekt beschreiben und durch Fehlmessungen (z.B.: Nebel, Wolken, etc.) entstanden sind. Fehlreflexionen in Bauwerken, d. h. zu tiefe oder zu hohe Punkte, sind ebenfalls in die Klasse „Ausreißer“ zu klassifizieren. Laserpunkte in Bauwerken, die auf dem Bodenniveau liegen, können hingegen in der Klasse „Bodenpunkte“ belassen werden. (5) Die Laserpunkte müssen gemäß der Leistungsbeschreibung mit einer Korrektheit von mindestens 99% klassifiziert sein. Als Abnahmekriterien für die Klassifizierung gilt die Häufigkeit des Auftretens fehlerhaft klassifizierter Laserpunkte. Zur Bewertung der Menge von fehlerhaft klassifizierten Laserpunkten pro Stichprobe (5% der gelieferten 1 km x 1 km Kacheln) gilt:

1% - Abnahme ausgeschlossen.

Für den Fall, dass die Vorgaben zur Klassifizierung nicht oder nicht konsequent eingehalten werden, d. h. Objekte nicht homogen nach der Leistungsbeschreibung klassifiziert wurden (systematischer Fehler), findet eine objektweise Betrachtung der Korrektheit statt und die Situationen sind vom

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Auftragnehmer zu korrigieren. Dadurch wird verhindert, dass Objekte mit geringem Anteil an einer Punktklasse nicht oder nicht konsequent klassifiziert werden. (6) Besonderes Augenmerk gilt es auf die Bearbeitung der Ränder der 1 km x 1 km Kacheln zu legen. Um eine homogene Datenklassifizierung seitens des Auftragnehmers gewährleisten zu können, ist bei der Randbearbeitung die Nachbarschaft einzubeziehen. (7) Sollten zum Erreichen dieser Forderungen interaktive Bearbeitungen notwendig sein, liegen diese im eigenen Ermessen des Auftragnehmers und werden nicht gesondert abgegolten. (8) Die Daten sind in den Streifenüberlappungen nach Streifenanpassung zu kürzen, so dass ein optimierter Datensatz entsteht. Die sich ergebenden redundanten Daten sind in der gesonderten Klasse „Überlappungspunkte“ abzulegen. Ebenso sind die Daten aus den Querspuren in die Klasse „Überlappungspunkte“ abzulegen. Ausreißer in den Überlappungspunkten sind in die Klasse „Ausreißer“ zu speichern. An Bruchkanten und für Bauwerksschatten sollten Überlappungspunkten bei der Klassifizierung miteinbezogen werden. (9) Es dürfen keine Laserpunkte gelöscht oder in Klassen geschoben werden, die nicht an das LGLN geliefert werden. Die Anzahl der Laserpunkte in den Rohdaten (Ausgangsdaten, unklassifizierte Daten) muss mit der Anzahl der klassifizierten Daten übereinstimmen.

9 Bezeichnung der ALS-Daten

(1) Der Dateiname besteht aus 22 Zeichen, abgeleitet aus UTM-Koordinaten der südwestlichen Kachelecke und einer Dateiendung. • Zeichen 1 bis 4: 1000-m-Werte der East-Koordinate ohne Zonenkennziffer 3 • Zeichen 5: Ein Unterstrich

• Zeichen 6 bis 9: 1000-m-Werte der North-Koordinate • Zeichen 10: Ein Unterstrich

• Zeichen 11: Kachelgröße (Länge einer Kante in km) • Zeichen 12: Ein Unterstrich

• Zeichen 13 bis 22: Datum der Befliegung (Hauptanteil der Kachel) im Format Jahr-Monat-Tag (JJJJ-MM-TT) • Dateiendung: .laz Beispiel: EEEE_NNNN_1_JJJJ-MM-TT.laz, 2603_5787_1_2026-01-26.laz (2) Sofern das Projektgebiet in Teilprojektgebiete unterteilt wurde oder im Rahmen der Bearbeitung unterteilt wird, sind immer teilprojektgebietsübergreifend, für alle angeforderten Bezugs- und Projektionssysteme vollständig gefüllte Kacheln zu liefern. Die Lieferung redundanter Kacheln ist zu vermeiden.

10 Struktur / Formate der Metadaten und Flugwege

(1) Die Metadaten und Daten der Flugwege sind nach Sessionen getrennt zu liefern. Eine Session besteht aus der zusammenhängend erfassten Fläche eines Tages mit identischen Aufnahmeparametern. (2) Nomenklatur Der Dateiname besteht aus 12 Zeichen, abgeleitet aus der Flugsession und einer Namenserweiterung:

• Zeichen 1: Loskennziffer • Zeichen 2: Ein Unterstrich • Zeichen 3: Sessionziffer • Zeichen 4: Ein Unterstrich • Zeichen 5 bis 14: Datum im Format Jahr-Monat-Tag (JJJJ-MM-TT) • Dateiendung: abhängig von der Datenart: .gps, .pol oder .met

Wird an einem Tag eine Session abgebrochen und werden ein oder mehrere Versuche erneut an diesem Tag unternommen, gilt jede Datenerfassung als Session und muss fortlaufend für diesen Tag gezählt werden.

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• Beispiel:

DatenartDateinameBeispiel
FlugwegeL_S_JJJJ-MM-TT.gps3_1_2020-02-26.gps
Metadaten Polygon um SessionsflächeL_S_JJJJ-MM-TT.pol3_1_2020-02-26.pol
Metadaten Flug- und ScanparameterL_S_JJJJ-MM-TT.met3_1_2020-02-26.met

(3) Datenstruktur • Flugwege: Koordinaten der Trajektorie mit einer Aufzeichnungsrate von 1Hz • Zeiterfassung in UTC • East, North, Höhe, Datum, Zeit - • jeweils getrennt durch Leerzeichen • Dezimalzeichen: Punkt (bzw. Doppelpunkt) • zwei Nachkommastellen bei Koordinaten • z.B.: 522169.76 5854456.89 123.32 22:03:06 13:27:31 (4) Metadaten: Umringspolygon um die Fläche einer Session • Punktnummer, East und North pro Polygonpunkt • Flug- und Scanparameter einer Session:

  • Flugzeug, Scanner, GNSS, INS
  • Flughöhe, Geschwindigkeit
  • Scanfrequenz, Scanwinkel (5) Metadaten für die GIS-Darstellung • Koordinatensystem siehe Leistungsbeschreibung Teil B, Abschnitt 8.3. • Je Befliegungstag sind in den Formaten TRJ und SHP Auslösepunkt, Track-Line und Footprint in jeweils einem eigenen Layer zu liefern. • Metadaten sind als csv-Datei im ASCII-Format zu liefern

11 Datenlieferung

Die genaue Gebietsabgrenzung ist der Anlage 1 (Ergänzungen zu Los 9) der

Leistungsbeschreibung -Technischer Teil (Teil B) in Verbindung mit den beigefügten

Shapefiles zu entnehmen. Die Daten sind entsprechend der Shapefiles als 1 km x 1 km

Kacheln plus 100 m Puffer zu liefern.

11.1 Lieferung Rohdaten

(1) Nach Abschluss der Befliegung sind die Rohdaten (ALS-Daten) mit sämtlichen Informationen, die für eine unabhängige Prozessierung benötigt werden, an das LGLN zu liefern. • Volume-Bezeichnung:

  • Zeichen 1 bis 4: Projekt-(Los-)Nr.
  • Zeichen 5: Ein Unterstrich
  • Zeichen 6: Ein R (für Rohdaten)
  • Zeichen 7 bis 8: Nummer der Lieferung (01 bei erster Lieferung; 02, 03, … bei Nachlieferungen) Beispiel:
  • Erstlieferung Bildflugnummer (FFFF)_R01
  • Nachlieferung FFFF_R02, 2701_R03, … • Rohdaten inkl. der unausgeglichenen LAZ Files • Ordnerstruktur: LAZ-Dateien oben, Metadaten in Unterverzeichnissen

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• Gebietsabdeckung muss ersichtlich sein • Trajektorien für die ALS-Daten in den Formaten TRJ, SHP und SBET (.out), sofern vorhanden .sol (2) Für die Lieferung der Metadaten und Flugwege wird auf den Abschnitt 11.4verwiesen.

11.2 Lieferung Musterdaten

(1) Vor der Lieferung der klassifizierten Laserdaten ist dem LGLN rechtzeitig mit entsprechendem Vorlauf ein Musterdatensatz (inkl. aller Nachweise) für eine Vorprüfung zu übersenden! Ziel dieser Prüfung ist eine Optimierung bzw. Feinabstimmung der Nachprozessierung der Daten an die Erfordernisse des LGLN. Hierzu wird dem Auftragnehmer ein Prüfbericht übersandt. (2) Alle Lieferungen, die nicht dem vom LGLN schriftlich bestätigten Musterdatensatz entsprechen, werden nicht als Vertragserfüllung anerkannt. (3) Der Musterdatensatz soll mindestens vier repräsentative Kacheln 1km x 1km pro Los umfassen, die möglichst alle Objektarten umfassen. Das Gebiet ist mit dem LGLN abzustimmen. Die Nummerierung der Bilder in der endgültigen Datenlieferung muss mit der Nummerierung der Musterbilder übereinstimmen. Weitere Änderungen an der Nummerierung sind nicht zulässig. (4) Die Daten sollen in der Struktur der finalen Lieferung in 11.3 entsprechen.

11.3 Lieferung klassifizierte ALS-Daten

(1) Für die klassifizierten Daten sind die Vorgaben und Ordnerstruktur / Datenbereitstellung wie bei den Rohdaten unter 11 zu verwenden. Abweichend entfällt bei den klassifizierten Daten das „R“ (steht für Rohdaten) in der Volumenbezeichnung. (2) Die klassifizierten Daten sind in 1 km x 1 km große Kacheln auf ganzzahlige Kilometer im Bezugssystem aufzubereiten. Die sich nach der Streifenanpassung ergebenden redundanten Datensätze sind so zu führen, dass die überlappenden Daten in der gesonderten Klasse abzulegen sind. Es ist eine Kachelübersicht in Form des TerraSolid PRJ-Files zu liefern. Im Fall anderer Software können alternativ SHP-Files geliefert werden. (3) Das Datenformat ist LAS 1.4! Die Dateien sind als komprimierte LAZ-Dateien zu liefern. (4) Der Public Header Block ist vollständig anzugeben: • Der „scale factor“ für X, Y und Z beträgt 0.001. • Der Offset ist folgendermaßen zu belegen: o X offset: 0 o Y offset: 5.000.000 o Z offset: 0 • Bei Global Encoding ist eine „17“ einzutragen. Dadurch wird festgelegt, dass die Adjusted Standard Time (satellite GPS Time minus 1 x 109) und das Koordinatensystem als WKT-String angegeben werden. GPS time = GPS standard time + 1 000 000 000, or is the unadjusted GPS standard time (continuously counting from Jan 6, 1980) (5) Für die Speicherung der zusätzlichen radiometrischen Informationen ist das PDRF7 zu verwenden.

ItemFormatSize
Xlong4 bytes
Ylong4 bytes
Zlong4 bytes
Intensity (Amplitude)unsigned short2 bytes
Return Number4 bits (bits 0 – 3)4 bits
Number of Returns (Given Pulse)4 bits (bits 4 – 7)4 bits
Classification Flags4 bits (bits 0 – 3)4 bits

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Scanner Channel2 bits (bits 4-5)2 bits
Scan Direction Flag1 bit (bit 6)1 bit
Edge of Flight Line1 bit (bit 7)1 bit
ClassificationUnsigned char1 byte
User Dataunsigned char1 byte
Scan Angleshort2 bytes
Point Source IDunsigned short2 bytes
GPS Timedouble8 bytes
Redunsigned short2 bytes
Greenunsigned short2 bytes
Blueunsigned short2 bytes
NIRunsigned short2 bytes
extrabytes (Reflectance)short, signed (bits 1-3)2 bytes
extrabytes (Pulse Shape Deviation)unsigned short (bits 0-2)2 bytes
extrabytes (Pulse Width)short, signed (bits 1-3)2 bytes
extrabytes (Amplitude)unsigned short (bits 1-3)2 bytes

• Die Farbwerte sind in die Felder Red, Green, Blue und NIR zu speichern und bestmöglich aus orientierten Luftbildern zu übernehmen. Falls die Farbwerte nur mit 1 Byte aufgenommen werden, sind die ursprünglichen Farbwerte mit 256 zu multiplizieren, um die finalen Farbwerte für 2 Byte zu erhalten. • Bei der Verwendung der Extrabytes sollte ein Variable Length Record (VLRs) Eintrag zur Beschreibung nach der LAS 1.4 Spezifikation erfolgen. • Zusätzlich sind die Parameter Amplitude (Reflexionsintensität) und Reflectance (kalibrierte Reflexionsintensität) sowie Pulse Width (Echoweite) bzw. Pulse Shape Deviation (Impulsformabweichung) anzugeben (siehe Abbildung 1: Modellierung der verspeicherten Wellenform (schwarze Punkte) mittels der Summation von Gaußschen Glockenkurven (Rot: Summe aller Glockenkurven, Grau gestrichelt: individuelle Gauß-Kurve pro Echo). Neben der Entfernung Ri kann man die einzelnen Echos durch weitere Kenngrößen wie Amplitude Ai und die Echoweite EWi charakterisieren (vgl. Echo 4) [Quelle: DGPF Tagungsband 16/2007]. Der Wert Intensity ist mit der Amplitude zu belegen. Amplitude und Intensität unterscheiden sich nur minimal. Daher können die Werte gleichgesetzt werden.

Abbildung 1: Modellierung der verspeicherten Wellenform (schwarze Punkte) mittels der Summation von Gaußschen Glockenkurven (Rot: Summe aller Glockenkurven, Grau gestrichelt: individuelle Gauß-Kurve pro Echo).

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Neben der Entfernung Ri kann man die einzelnen Echos durch weitere Kenngrößen wie Amplitude Ai und die Echoweite EWi charakterisieren (vgl. Echo 4) [Quelle: DGPF Tagungsband 16/2007]

• Auf dem Markt gibt es Scannermodelle (z.B. Riegl VQ 780i), welche die Intensität aufgrund des Auftreffwinkels korrigieren. Das Ergebnis ist die Reflectance. • Reflectance, Pulse Width bzw. Pulse Shape Deviation sind als Extrabytes zu speichern. • Können die Parameter Reflectance, Pulse Width oder Pulse Shape Deviation nicht geliefert werden, ist es im Angebot anzugeben. Dies wird in der Bewertungsmatrix berücksichtigt. • Sollten mehr als 7 Reflexionen registriert werden, sind diese ebenfalls in der LAZ-Datei abzulegen.

11.4 Weitere Daten und Nachweise

Zu liefern sind:

(1) Metadaten über die Flugsessionen (Datum, Zeit, Wetter, durchschnittliche Flughöhe, Fluggeschwindigkeit, GNSS, INS, Scanner, Scanfrequenz, Scanwinkel, Streifen- und Überlappungsbreite, Dokumentation der Flugwege in einer Koordinatendatei aus den DGNSS-Aufzeichnungen und einer graphischen Übersicht) (2) Georeferenzierte, digitale Flugstreifenübersicht (Tage farblich differenziert) und Plotdatei (PDF im Maßstab 1:250.000); ein Linien-SHP-File mit allen Flugstreifen mit Flugliniennummern als ID (3) Nachweis der erreichten Messpunktdichte Die Berechnung der Messpunktdichte ist auf alle originären Laserpunkte (Last-/Only- Return) und auf 1 m²-Flächen zu beziehen und nach Auftragsdurchführung vorzulegen, d. h. jede 1 m²-Fläche erhält die tatsächliche Punktdichte. Ausnahme für die Abnahme der Daten bilden die Gewässerbereiche (ca. 2,3% der Landesfläche Niedersachsens), Solaranlagen, Glasdächer/-fassaden, glasierte und sonstige reflektierende Dachbedeckungen, weil hier verfahrensbedingt die geforderte Punktdichte nicht eingehalten werden kann. Die Gewässerbereiche werden mittels der ATKIS Basis-DLM Shapefiles für die Punktdichteprüfung entsprechend berücksichtigt und sind Teil der gewährten Unsicherheit. Weiterhin sind • die Anzahl der tatsächlich erreichten Punkte pro m² in Form einer Excel-Tabelle darzustellen (Histogramm, Anzahl von 1 m²-Flächen mit 0 Punkten, 1 Punkt, 2 Punkten, usw.) - ein Muster für den einheitlichen Tabellenaufbau wird vom LGLN bereitgestellt. • die tatsächlich erreichte mittlere Punktanzahl pro m² anzugeben. • die (einzelnen) Flächen ohne Messpunkte zu begründen. • Abweichungen der Ergebnisse von den Vorgaben aufzuführen und zu erklären. (4) Nachweis der erreichten Messpunktabstände Die geforderten Messpunktabstände sind einzuhalten. • Die erreichten mittleren und extremen Messpunktabstände sind auf der Basis einer Dreiecksvermaschung der ALS-Messpunkte längs und quer zur Flugstreifenanordnung nachzuweisen. • Der Nachweis ist weiterhin in tabellarischer Form in 10 cm-Klassen und als entsprechendes Histogramm aufzubereiten. • Die Ergebnisse sind zu erläutern. (5) Abschlussbericht pro Bearbeitungseinheit (Los) im PDF-Format mit allen geforderten Nachweisen und Angaben, insbesondere: • Beschreibung des Projektverlaufs. • Nennung von Hersteller und Version der verwendeten Nachbearbeitungssoftware. • Beschreibung der Verfahrensschritte inkl. evtl. Besonderheiten oder Probleme. • Die Einhaltung der Qualitätsanforderungen (Messpunktdichte etc. pro Kachel), der Flugparameter und der Flug- und Wetterbedingungen sind zu belegen. • Beschreibung zur Laserscanauswertung inkl. evtl. Besonderheiten. • Beschreibung der Streifenanpassung sowie Aussagen zur Genauigkeit zwischen den Flugstreifen, wobei die Differenzen an diesen abzubilden sind.

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• Erstellung und Abgabe einer aussagekräftigen Flugstreifenübersicht mit Zeitangabe (Normal und UTC-Zeit), Nummerierung und Koordinaten des Flugweges als PDF und Shapefile. Flugtag farblich differenziert. • Nachweis der durchgeführten Kontrollen an den Referenzflächen und Objekten (mit statistischer Auswertung). • Beschreibung der eingesetzten Verfahren zur Klassifizierung der Laserdaten. Dabei ist anhand von Beispielen textlich und bildhaft darzustellen, wie exakt die automatisierte und manuelle Klassifizierung ist. • Eine Erklärung, dass die Vorgaben der Leistungsbeschreibung eingehalten wurden.

Abkürzungsverzeichnis

AdVArbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland
AGAuftraggeber
ALSAirborne Laserscanning
ANAuftragnehmer
ASCIIAmerican Standard Code for Information Interchange
ATKISAmtliches Topographisch-Kartographisches Informationssystem
BKGBundesamt für Kartographie und Geodäsie
DGMDigitales Geländemodell
DOMDigitales Oberflächenmodell
DOPDigitales Orthophoto
GNSSGlobales Navigationssatellitensystem (englisch: global navigation satellite system)
INSInertiales Navigationssystem
LAS, LAZFreies Datenformat für den Austausch 3-dimensionaler LIDAR-Punktwolken der A SPRS, komprimierte LAS-Daten
LGLNLandesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen
SAPOSSatellitenpositionierungsdienst der deutschen Landesvermessung
UTMUniversal Transverse Mercator

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