[Seite 1]
Anlage V10
Fremdfirmenordnung
Diese Fremdfirmenordnung gilt zu Ihrer Sicherheit und ist verbindlich für
alle Personen, die Liegenschaften der Techniker Krankenkasse (TK) zum
Zwecke der Auftragserbringung betreten und nicht Beschäftigte der TK
sind.
- Allgemeines
2.3 Ansprechpersonen der TK für TK-interne Vor- Die vorliegende Fremdfirmenordnung ist Bestandteil schriften aller Verträge, die zwischen der Techniker Kranken- kasse (im folgenden TK) und jedem Auftragnehmer (im Auftragsverantwortliche Person bei der TK Folgenden auch Fremdfirma) geschlossen werden, so- Dienststellenleitung weit diese die Liegenschaften der TK betreten. Leitung Haustechnik Sicherheitsbeauftragte Die Regelungen dieser Fremdfirmenordnung sind von Brandschutzhelfer/innen der Fremdfirma, ihren Mitarbeitern/innen und allen Fachkräfte für Arbeitssicherheit (extern) Nachunternehmern und deren Mitarbeitern/innen un- Den Anweisungen und Empfehlungen dieser Personen bedingt zu befolgen. Sie dient der Gewährleistung der ist unbedingt Folge zu leisten (Anweisungen dieser Arbeits-, Betriebs- und Anlagensicherheit in den Lie- Personen gelten nur im Sinne der Arbeitssicherheit genschaften der TK sowie der Umsetzung rechtlicher und des Gesundheitsschutzes, nicht im Sinne einer Ar- Anforderungen. beitnehmerüberlassung). 2. Verantwortungsbereiche 2.4 Koordinator 2.1 Verantwortung des Auftragnehmers Werden mehrere Unternehmen tätig, so sind diese ge- mäß ArbSchG § 8 zur Zusammenarbeit verpflichtet. Die Fremdfirma übernimmt die volle Verantwortung da- Zur Vermeidung möglicher gegenseitiger Gefährdun- für, dass bei der Ausführung ihrer Leistungen alle ge- gen ist in Abstimmung mit der TK eine Person zu be- setzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftli- stimmen, die die Arbeiten aufeinander abstimmt; zur chen Vorschriften sowie die betriebsspezifischen Vor- Abwehr besonderer Gefahren ist diese mit entspre- schriften der TK eingehalten werden. Vor Auftragsaus- chender Weisungsbefugnis auszustatten (siehe Anlage führung hat sich der Auftragnehmer zu informieren, "Bestellung Koordinator"). wer als Ansprechpartner seitens der TK benannt ist und seine vor Ort tätigen Mitarbeiter entsprechend zu 2.5 Gefährdungsbeurteilung unterrichten. Gefahren und Risiken sind vor der Ausführung der Ar- 2.2 Einweisung in die betriebsspezifischen Gege- beiten durch den Auftragnehmer zu beurteilen. Erfor- benheiten bei der TK derliche Schutzmaßnahmen sind einzuleiten und auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Die Gefährdungsbeur- Für die Durchführung des Auftrags wird die TK der teilung muss dokumentiert werden (siehe Anlage Fremdfirma einen Ansprechpartner benennen. Für Ar- Checkliste Gefährdungsbeurteilung). beiten im handwerklich-technischen Bereich wird diese Person dem Verantwortlichen (z.B. Vorarbeiter, Ob- 2.6 An- und Abmeldung jektleiter, Führungskraft) der Fremdfirma eine ausführ- liche Einweisung in die betriebsspezifischen Gegeben- Die Mitarbeiter der Fremdfirma müssen sich immer vor heiten bei der TK geben. Die Einweisung wird schrift- Arbeitsbeginn bei der Ansprechperson der TK anmel- lich dokumentiert (siehe Anlagen Checkliste Gefähr- den und sichtbar den ggf. übergebenen Hausausweis dungsbeurteilung und Nachweis Durchführung Einwei- tragen. Bei Arbeitsende müssen sie sich abmelden sung vor Ort). und den ggf. erhaltenen Hausausweis zurückgeben. Die verantwortliche Ansprechperson der Fremdfirma 2.7 Arbeitsumgebung ist für die Unterweisung der Mitarbeiter/innen verant- wortlich, muss während der Auftragsdurchführung vor Der Auftragnehmer muss sich vor Beginn der Arbeiten Ort erreichbar und der deutschen Sprache in Schrift mit der Arbeitsumgebung vertraut machen, insbeson- und Wort mächtig sein. dere mit den Standorten von Fluchttüren, Fluchtwegen, Sammelplätzen Es darf keine Tätigkeit bei der TK ausgeführt werden Erste-Hilfe-Einrichtungen ohne die entsprechend zuvor durchgeführte Unterwei- Brandlöscheinrichtungen sung der ausführenden Mitarbeiter/innen. Diese ist Alarmmeldeeinrichtungen grundsätzlich gemäß BetrSichV § 12 und ArbSchG § 12 durch den Arbeitgeber (die Fremdfirma) und nicht durch die Ansprechperson bei der TK durchzuführen.
Stand 03/2019 Seite 1 von 3
[Seite 2]
2.8 Entsorgung
Der Auftragnehmer ist für die Entsorgung seiner be- nutzten Arbeitsstoffe und deren Verpackungen verant- wortlich und hat diese unverzüglich zu entsorgen. Die Nutzung der Entsorgungscontainer der TK ist ohne Zu- stimmung der Ansprechperson der TK nicht zulässig.
2.9 Lagerung
Materialien dürfen nur an Orten gelagert werden, die zuvor mit der Ansprechperson der TK vereinbart wur- den. Flure, Treppenhäuser, Verbindungswege, Flucht- und Rettungswege dürfen nicht für die Lagerung von Materialien verwendet werden (auch nicht für kurze Zeiträume). Das Verkeilen von Fenstern und Türen ist nicht zulässig.
2.10 Brandschutz
Zur Umsetzung des Brandschutzes unterstützt der Auf- tragnehmer durch umsichtiges Verhalten und Vorsicht bei möglicherweise brandverursachenden Tätigkeiten. Der Auftragnehmer hat sich vor Aufnahme der Tä- tigkeit über den Standort von Feuerlöschern, Fluchtwegen und Sammelplätzen im Alarmfall zu informieren. Sicherheitssymbole sowie die ausgeschilderten Flucht- und Rettungswege sind zu beachten.
Rauchschutz- und Brandschutztüren sind stets ge- schlossen zu halten. Schweiß-, Schneid- und Schleifarbeiten bedürfen einer schriftlichen Genehmigung (Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten über die Ansprech- person der TK einholen, siehe Anlage). Druckgasflaschen (Acetylen, Sauerstoff) sind nach Verwendung zu schließen und die Leitungen drucklos zu machen. Die Lagerung leicht entzündlicher und brandför- 3.2 Verhalten bei Alarm dernder Stoffe über mehr als einen Arbeitstag be- darf der Erlaubnis seitens der Ansprechperson der Bei Alarm sind sofort alle Arbeiten einzustellen TK. und ggf. noch laufende Betriebsmittel stillzuset- Alle elektrischen Betriebsmittel sind bei Arbeits- zen. ende abzuschalten und deren Netzstecker zu zie- Es ist unverzüglich die Sammelstelle aufzusuchen hen. und dem ausgeschilderten Fluchtweg zu folgen: In allen Räumlichkeiten der TK besteht Rauchver- bot.
2.11 Schäden und Schadensmeldungen
Vom Auftragnehmer verursachte Schäden sind unver- züglich der Ansprechperson der TK zu melden oder, sollten diese nicht verfügbar sein, dem Wachdienst an- zuzeigen.
- Verhalten bei Unfällen, Bränden und Alarm
3.1 Verhalten bei Unfällen und Bränden Hilfsbedürftige Personen sollen unterstützt wer- den. Das Verhalten bei Unfällen und im Brandfall ist den je- Der Auftragnehmer stellt die Vollzähligkeit seiner weils ausgehängten Alarmplänen zu entnehmen: vor Ort eingesetzten Mitarbeiter/innen fest und meldet diese der Ansprechperson der TK. Den Anweisungen der Einsatzkräfte und Brand- schutzhelfer/innen ist zu folgen.
Stand 03/2019 Seite 2 von 3
[Seite 3]
- Notrufnummern 6. Verkehrsmittel
Die Tel.-Nrn. von Ärzten/Krankenhäusern finden sich 6.1 Zu-/Abfahrt in den Notfallplänen der jeweiligen Dienststelle; im Be- darfsfall kann die Ansprechperson der TK kontaktiert Fahrzeuge dürfen nur an den dafür vorgesehenen aus- werden. gewiesenen Stellen geparkt werden. Das Befahren von TK-Stellplätzen und -Gelände ist bei der Ansprechper- Feuerwehr/Rettungsdienst 0 - 112 son der TK bzw. dem Wachdienst anzumelden. Polizei 0 - 110 Be- und Entladen außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen und in TK-eigenen Tiefgaragen ist nur mit 5. Arbeitsschutzmaßnahmen Zustimmung der Ansprechperson der TK zulässig.
Den Anweisungen der Ansprechperson der TK bzw. 6.2 Flurförderzeuge des Koordinators ist grundsätzlich Folge zu leisten (siehe auch vorstehende Ziffer 2.3). Die erstellte Ge- Sämtliche Einsätze von Flurförderzeugen sind nur mit fährdungsbeurteilung ist zu beachten. Vor Tätigkeits- Zustimmung der Ansprechperson der TK zulässig. beginn informiert sich der Auftragnehmer über Brand- und Explosionsgefahren, Kontakt zu Gefahrstoffen, 7. Einsatz von Gefahrstoffen mechanische, elektrische und andere Gefährdungen. Gefahrstoffe dürfen nur unter Einhaltung der Gefahr- 5.1 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) stoffverordnung eingesetzt werden. Das Substitutions- gebot ist zu beachten. Gefahrstoff-Betriebsanweisun- Bei Arbeiten in Liegenschaften der TK ist die dafür not- gen und die darin genannten Schutzmaßnahmen sind wendige und einwandfreie PSA (z.B. Schutzkleidung, zu beachten. Handschuhe, Sicherheitsschuhe, Helm, Gehörschutz etc.) zu nutzen. Die Schutzausrüstung darf keine De- Der Einsatz von Gefahrstoffen ist nur zulässig, wenn fekte aufweisen und muss einsatzbereit und sauber alle nötigen Schutzvorkehrungen für einen Störfall ge- sein. troffen worden sind.
Hinweisschilder und Symbole an Maschinen und sons- Gefahrstoffe und deren Mengen sind vor Ausführung tigen Betriebsmitteln sind zu beachten. Arbeiten mit der Arbeiten der Ansprechperson der TK und/oder Absturzgefahr dürfen nur durchgeführt werden, wenn dem Koordinator anzuzeigen. Es dürfen nur zuvor von entsprechende Absturzsicherungen oder Schutzvor- diesem genehmigte Gefahrstoffe eingesetzt werden. richtungen vorhanden sind und eingesetzt werden. Erforderliche PSA ist einzusetzen. 5.2 Arbeitsmittel Es dürfen nur geeignete und gekennzeichnete Behäl- Es werden nur Arbeitsmittel verwendet, die für die vor- ter benutzt werden und nur solche Gefahrstoffmengen gesehene Aufgabe geeignet sind. Es dürfen nur ge- im Arbeitsbereich bereitgestellt werden, die für den prüfte mangelfreie Arbeitsmittel eingesetzt werden. Die Fortgang der Arbeiten erforderlich sind. Prüfintervalle gemäß Plakette sind zu beachten.
5.3 Arbeiten an vorhandenen Anlagen
Anlagen oder Anlagenteile dürfen nie ohne eine ent- sprechende Freigabe und Absicherung geöffnet wer- den. Der Auftragnehmer vergewissert sich, dass die Anlagen drucklos und entleert sind. Die Anlagen sind gegen die weitere Zufuhr der jeweiligen Medien/Be- triebsstoffe zu sichern. Anlagen: 1 Checkliste Gefährdungsbeurteilung/ Arbeiten an elektrischen Anlagen sind nur nach Ab- Unterweisung/PSA sprache mit den jeweiligen Verantwortlichen und nach 2 Fremdfirmenerklärung entsprechender Absicherung durchzuführen. Die 5 Si- 3 Einweisungsnachweis vor Ort cherheitsregeln für das Arbeiten an elektrischen Anla- 4 Fremdfirmenerklärung Nachunternehmer gen sind zu beachten: 5 Checkliste Gefahrstoffe 6 Erlaubnisschein Dacharbeiten 7 Erlaubnisschein Feuerarbeiten 8 Bestellung Koordinator
Stand 03/2019 Seite 3 von 3
[Seite 4]
Techniker Krankenkasse Anlage 1
zur Fremdfirmenordnung
Checkliste für
Gefährdungsbeurteilung,
Sicherheitsunterweisung und pers.
Schutzausrüstung
vom AG und AN gemeinsam auszufüllen
| Ausführungsort (Ort, Bezeichnung, Dst-Nr.) | |
|---|---|
| Tätigkeitsbeschreibung | |
| Auftragsnr./Vertragsnr. | |
| Ausführungszeitraum (Datum / von - bis) | |
| Auftragnehmer / Fremdfirma Name / Anschrift | |
| Koordinator Tel.-Nr. (optional) | |
| Verantwortlicher vor Ort (Name, Tel.-Nr.) |
| Auftragsspezifische Gefährdungsfaktoren für Bau- und | Vorhanden | Maßnahmen |
|---|---|---|
| Montagestellen | Ja / nein | erforderlich |
| 1. Elektrische Gefährdungen (z.B. Baustromschaltkasten, elektr. Betriebsmittel, etc.) | ||
| 2. Unfallgefahren (z.B. durch Transportmittel (Flurförderzeuge, Krane)) | ||
| 3. Physische Gefährdungen/Verletzungsgefahr (z.B. beim Heben und Tragen von Lasten) | ||
| 4. Gesundheitsgefährdung durch Lärm / Vibrationen | ||
| 5. Absturzgefahr | ||
| 6. Erstickungsgefahr (z.B. beim Arbeiten in engen Räumen/Gruben) | ||
| 7. Vergiftungs-/Verätzungsgefahr (z.B. beim Einsatz von Gefahrstoffen) | Dokument "Umgang mit Gefahrstoffen" verwenden | |
| 8. Gesundheitsgefahren durch Schadstoffemissionen (z.B. beim Entfernen von Bodenbelägen oder Öffnen von Leichtbauwänden) | ||
| 9. Verbrennungs-/Brandgefahr (z.B. bei Heißarbeiten, Einsatz von Gefahrstoffen) | ||
| 10. Explosionsgefahr (z.B. sind Ex-Schutz-Zonen vorhanden, Gefahrstoffe, Stäube, etc.) | ||
| 11. Gefahr gegenseitiger Gefährdungen (z.B. gegenseitige Informationspflicht der Nachunternehmer über anstehende Arbeiten) | ||
| 12. Sonstiges (weitere Gefährdungen) |
Werden die notwendigen Arbeiten über einen längeren Zeitraum durchgeführt und / oder sind ablauflaufbedingt Arbeitsunterbrechungen notwendig, hat sich das Personal der Fremdfirma beim Ansprechpartner der TK vor erneuter Arbeitsaufnahme über den aktuellen Arbeitsstand zu erkundigen.
Stand 09/2019 Seite 1 von 3
[Seite 5]
[Seite 5: Text nur als Bild — nicht lesbar]
[Seite 6]
| Vor Arbeitsbeginn einzuholende Genehmigungen (Freigabe durch ankreuzen und zutreffendes | |||
|---|---|---|---|
| Formular ausfüllen) | |||
| Brenn- und Schweißgenehmigung (siehe Anlage 8) Erlaubnisschein Dacharbeiten (siehe Anlage 7) Fahrerlaubnis, Art: …………………………………… Sonstige Freigabe, Art: ………………………………………….. | (cid:1) (cid:1) (cid:1) (cid:1) | ||
| Persönliche Schutzausrüstung (notwendige PSA ankreuzen und spezifizieren) | |||
| Sicherheitsschuhe Kategorie ……………………………………………… Schutzhelm Schutzhandschuhe- Art ……………………………………………………. Gehörschutz Schutzbrille Atemschutz - Art, Filter | (cid:1) (cid:1) (cid:1) (cid:1) (cid:1) (cid:1) | ||
| Einweisung des Verantwortlichen (Aufsichtführenden vor Ort) der Fremdfirma über Gefährdungen vor | |||
| Ort (siehe Seite 1 dieser Anlage) ist erfolgt. | |||
| Name (Mitarbeiter TK): | Datum: | ||
| Name (Mitarbeiter Fremdfirma): | |||
| Unterweisung der Beschäftigten der Fremdfirma gemäß §12 ArbSchG und §4 DGUV V1 | |||
| (vor Arbeitsaufnahme) erfolgt durch: | |||
| Name Durchführender (Verantwortlicher Fremdfirma): | Datum: | ||
| Liste der Nachunternehmer, falls vorhanden, übergeben? | (cid:1) ja | (cid:1) nein | |
| Einweisung des Verantwortlichen des/der Nachunternehmen erfolgt durch: | |||
| Name (Verantwortlicher Mitarbeiter Fremdfirma): | Datum: | ||
| Weisungsbefugnis zum Arbeitsschutz durch Koordinator/in wird | (cid:1) ja | (cid:1) nein | |
| erteilt (bei "ja" weiter mit Anlage 8)? | |||
| Weitere Vereinbarungen: | |||
| Name / Datum / Unterschrift TK - Auftragsverantwortlicher / Ansprechperson / PL | |||
| Name / Datum / Unterschrift Auftragnehmer / Fremdfirma |
Stand 09/2019 Seite 3 von 3
[Seite 7]
Techniker Krankenkasse Anlage 2
zur Fremdfirmenordnung
Fremdfirmenerklärung
Vom Auftraggeber auszufüllen
| Auftraggebende OrgE (Ort, Bezeichnung, Dst-Nr.) | ||
|---|---|---|
| Ausführungsort (falls abweichend) | ||
| Auftragsverantwortlicher / Ansprechperson TK | Name | |
| Tel.-Nr. | ||
| Koordinator (optional) | ||
| Auftragsnr./Vertragsnr. | ||
| Ausführungszeitraum (Datum / von - bis) | ||
| Auftragnehmer / Fremdfirma Name / Anschrift | ||
| Zuständiger Unfallversicherungsträger | ||
| Verantwortlicher vor Ort (Name, Tel.-Nr.) |
| Von den nachstehenden Regelungen haben die Unterzeichnenden Kenntnis genommen und bestätigen mit ihrer Unterschrift deren Erhalt und Einhaltung: 1. Die Fremdfirmenordnung der TK wird anerkannt. 2. Die Durchführung der beauftragten Arbeiten erfolgt unter Beachtung der einschlägigen gültigen Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsregeln. 3. Die für den Umweltschutz geltenden Maßgaben der Kommunen und Länder werden beachtet. 4. Gefahrstoffe werden nur bestimmungsgemäß verwendet. Die fachgerechte Entsorgung wird sichergestellt. Vor Einsatz von Gefahrstoffen ist eine Genehmigung der Ansprechperson einzuholen. 5. Zur Koordinierung der Arbeiten zwischen Auftraggeber und Fremdfirma bzw. weiteren Fremdfirmen kann ein Koordinator bestellt werden, um gegenseitige Gefährdungen zu vermeiden. Der Koordinator hat Weisungsbefugnis gegenüber den Fremdfirmenmitarbeitern, soweit dies für einen sicheren Arbeitsablauf erforderlich ist. Die Fremdfirma ist weiterhin für die Sicherheit ihrer Beschäftigten verantwortlich. Sie hat diese auftragsbezogen zu unterweisen. Trifft die Fremdfirma unerwartet auf weitere Firmen, so ist eine Absprache zur Vermeidung von gegenseitigen Gefährdungen zu treffen. Sind Tätigkeiten mit besonderen Gefahren zu erwarten, werden der Koordinator und die auftragsverantwortliche Person der TK hinzugezogen. Setzt die Fremdfirma Nachunternehmer ein, so ist sie für die Einhaltung der geltenden Arbeitsschutzbestimmungen durch den Nachunternehmer verantwortlich und zu deren Überwachung verpflichtet. Eine Einweisung der Verantwortlichen der Nachunternehmen wird durch den Verantwortlichen der Fremdfirma durchgeführt. Die Daten der Nachunternehmer sind auf der "Anlage Nachunternehmer" festzuhalten. | |
|---|---|
| Datum / Unterschrift Auftraggeber | Datum / Unterschrift Verantwortlicher der Fremdfirma |
Stand 09/2019
[Seite 8]
Techniker Anlage 3 Krankenkasse
zur Fremdfirmenordnung
Einweisungsnachweis
Nachweis über die Durchführung einer
Einweisung vor Ort
gemäß TK-Fremdfirmenordnung
von Auftraggeber auszufüllen
| Ausführungsort (Ort, Bezeichnung, Dst-Nr.) | |
|---|---|
| Tätigkeitsbeschreibung | |
| Auftrags-Nr. / Vertrags-Nr. | |
| Einweisung vor Ort durchgeführt am (Datum) durch (TK-Ansprechperson) | |
| Name / Anschrift Auftragnehmer / Fremdfirma |
Inhalte
-
Der Verantwortliche der Fremdfirma wurde über Flucht- und Rettungswege im Arbeitsbereich sowie über die nächstgelegene Feuerlöscheinrichtung und Erste-Hilfe-Ausstattung informiert.
-
Heißarbeiten (Schweißen, Schneiden, Löten, Flexen etc.) sowie Dacharbeiten dürfen nur nach vorheriger Anmeldung beim Standortverantwortlichen der TK oder dem TK-Ansprechpartner für den jeweiligen Auftrag und nach Erteilung der entsprechenden schriftlichen Genehmigung (Anlage 6 und 7) durchgeführt werden.
-
Es dürfen nur sicherheitstechnisch einwandfreie und geprüfte Arbeitsmittel (z.B. Maschinen, Geräte) verwendet werden.
-
Verkehrs- sowie Flucht- und Rettungswege sind zu jeder Zeit freizuhalten, Stolperstellen sind zu vermeiden.
-
Gefahrstoffe sowie brennbare Flüssigkeiten dürfen nur in für den Fortschritt der Arbeiten erforderlichen und erlaubten Mengen vorgehalten werden.
-
Gefährdungen von Mitarbeitern, Kunden und anderen Personen sind verboten, Belästigungen sind möglichst gering zu halten.
-
Sonstiges:
Vom Verantwortlichen der Fremdfirma zu unterzeichnen:
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich an der Einweisung teilgenommen und die Inhalte verstanden habe. Name / Vorname Unterschrift
Stand 09/2019
[Seite 9]
Techniker Krankenkasse Anlage 4 zur
Fremdfirmenordnung
Fremdfirmenerklärung
Nachunternehmen
(vom AN auszufüllen)
| Nachunternehmen 1 | Verantwortlicher vor Ort |
|---|---|
| Firma: | Name |
| PLZ / Ort: | Funktion |
| Tel.-Nr. | |
| E-Mail: | Tel.-Nr. |
| Nachunternehmen 2 | Verantwortlicher vor Ort |
|---|---|
| Firma: | Name |
| PLZ / Ort: | Funktion |
| Tel.-Nr. | |
| E-Mail: | Tel.-Nr. |
| Nachunternehmen 3 | Verantwortlicher vor Ort |
|---|---|
| Firma: | Name |
| PLZ / Ort: | Funktion |
| Tel.-Nr. | |
| E-Mail: | Tel.-Nr. |
| Nachunternehmen 4 | Verantwortlicher vor Ort |
|---|---|
| Firma: | Name |
| PLZ / Ort: | Funktion |
| Tel.-Nr. | |
| E-Mail: | Tel.-Nr. |
| Nachunternehmen 5 | Verantwortlicher vor Ort |
| Firma: | Name |
| PLZ / Ort: | Funktion |
| Tel.-Nr. | |
| E-Mail: | Tel.-Nr. |
[Seite 10]
Techniker Anlage 5 Krankenkasse
zur Fremdfirmenordnung
Checkliste
Umgang mit Gefahrstoffen
von Auftraggeber auszufüllen
| Ausführungsort (Ort, Bezeichnung, Dst-Nr.) | |
|---|---|
| Tätigkeitsbeschreibung | |
| Auftragsnr./Vertragsnr. | |
| Dauer von - bis | |
| Name / Anschrift Auftragnehmer / Fremdfirma |
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung folgender Vorgaben:
Für sämtliche Eingriffe an Bauteilen wie z.B. Öffnen von Wänden oder Decken, Entfernen von Bodenbelägen oder Einbauten etc. sind die einschlägigen technischen Regelwerke (TRGS, PCB- /PCP-Richtlinie, BiostoffV etc.) einzuhalten. Der AN vergewissert sich vor Ausführung der beauftragten Arbeiten über die Schadstofffreiheit und bestätigt dies der TK wie folgt:
(cid:1)
Das Gebäude/Bauteil ist schadstofffrei aufgrund normgerechten Bauens gemäß der im Baujahr geltenden technischen Vorschriften.
| Gebäude-Baujahr: | |
|---|---|
| Gefahrstoff: | Verwendungsverbot seit |
| (cid:1) Spritzasbest | 1979 |
| (cid:1) Asbesthaltige Isolierprodukte | 1990 |
| (cid:1) Asbesthaltige Tiefbauprodukte | 1994 |
| (cid:1) PCP | 1989 |
| (cid:1) PCB | 1989 |
| (cid:1) KMF Kat. 1-3 | 2000 |
oder
(cid:1)
Der AN nimmt eine Beprobung / Messung zur Klärung einer etwaigen Schadstoffbelastung vor. Deren Ergebnisse sind der TK unverzüglich vorzulegen. Sollten im Zuge der Messung Schadstoffe ermittelt worden sein, erfolgen beim Abbruch von schadstoffhaltigen Bauteilen je nach Erfordernis Reinigung, Separierung und/oder Rückbau unter Beachtung der jeweiligen Vorschriften und unter messtechnischer Betreuung. Insbesondere sind die jeweils vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen für die Gesundheit der Beschäftigten zu beachten.
Die Entsorgung erfolgt entsprechend der abfallrechtlichen Vorschriften. Der AN verpflichtet sich zur Verwendung ausschließlich schadstofffreier bzw. schadstoffarmer Produkte.
- Umsetzung Werden weitere Gefährdungen durch Gefahrstoffe erkannt, ist der Auftragnehmer zur sofortigen Information der TK und Abstimmung entsprechender Maßnahmen verpflichtet.
Name / Datum / Unterschrift Auftragnehmer / Fremdfirma
Stand 03/2019 Seite 1 von 1
[Seite 11]
| Techniker Krankenkasse | |
|---|---|
| Dst-Nr. | |
| Standort | |
| Arbeitsort (Gebäude/Raum) | |
| Arbeitsauftrag | (cid:1) (cid:1) (cid:1) Dachbegehungen Reinigungsarbeiten Abbrucharbeiten (cid:1) (cid:1) Montagearbeiten Schornsteinfegerarbeiten (cid:1) Arbeiten an/auf Wellplatten (cid:1) Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen (cid:1) Sonstige: ………………………………………………………………….. |
| Arbeitsbedingungen | (cid:1) (cid:1) (cid:1) Dachneigung < 20o > 45o (cid:1) (cid:1) (cid:1) (cid:1) Aufstieg über Treppen Leitern sonstiges: ……….. (cid:1) (cid:1) (cid:1) Absturzhöhe > 3m > 5m (cid:1) Nicht begehbare oder abrutschbare Bereiche vorhanden (cid:1) Weitere Arbeitsbedingungen: ………………………………………………. |
| Sicherheitsvorkehrungen vor Beginn der Arbeiten | (cid:3) Informieren Sie sich über die nächste Alarmierungsmöglichkeit und die nächsten Feuerlöschgeräte. Notruf 0 -112. (cid:1) Begleitperson erforderlich Name der Begleitperson: …………………………………………………. (cid:1) Kontrollgang bei allein arbeitender Person Name der kontrollierenden Person: ……………………………………… Zeitlicher Abstand der Kontrollgänge: …………………………………… (cid:1) Absturzsicherungen erstellen (cid:1) Auffangeinrichtung für abrutschende Personen erstellen (cid:1) Gefahrenbereich unterhalb der Dacharbeiten absperren (cid:1) Warnposten aufstellen Name des Warnpostens: …………………………………………………. (cid:1) Gerüst aufstellen (cid:1) Folgende Anlage(n) sind abzuschalten/herunterzufahren:…………….. (cid:1) Lastverteilende Laufstege/Beläge erforderlich (cid:1) Sicherung von Öffnungen/Vertiefungen erforderlich (cid:1) Arbeitsplätze/Verkehrswege künstlich beleuchten (cid:1) Weitere Maßnahme(n): …………………………………………………………………………………. |
| Sicherheitsvorkehrungen während der Arbeiten | (cid:1) Drahtloses Telefon mitführen (cid:1) Signalgeber mitführen (cid:1) PSAgA erforderlich (Unterweisungsnachweis anhand Betriebsanweisung zur bestimmungsgemäßen Benutzung der/des Mitarbeiters vorlegen lassen) (cid:1) Nur Lauf- bzw. Arbeitsstege benutzen (cid:1) Weitere Maßnahmen: …………………………………………………………………………………. |
Stand 03/2019 Seite 1 von 2
[Seite 12]
| Alarmierung | Gemäß Notfallplan / Alarmplan Feuerwehr: 0-112 Notarzt: 0-112 | ||
|---|---|---|---|
| Geplanter Beginn und Ende der Arbeiten | von (Datum) …………………………… Uhrzeit…………………………………. bis (Datum) …………………………… .Uhrzeit…………………………………. | ||
| Erlaubnis (Die Unterschriften müssen vor Arbeitsbeginn eingeholt werden!) | Die aufgeführten Sicherheitsmaßnahmen sind durchzuführen. Die Unfallverhütungsvorschriften der BG sowie die einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften sind zu beachten. | ||
| Name der Fremdfirma | Verantwortlicher der Fremdfirma (Name, Unterschrift) | Ausführender der Fremdfirma (Name, Unterschrift) | Datum |
Stand 03/2019 Seite 2 von 2
[Seite 13]
| Techniker Krankenkasse | |||
|---|---|---|---|
| Dst-Nr. | |||
| Standort | |||
| Ausführung der Arbeiten (Firma/ Abteilung, Name) | |||
| Arbeitsort (Gebäude/Raum) | |||
| Arbeitsauftrag | (cid:1) (cid:1) (cid:1) Schweißen Schneiden Löten (cid:1) (cid:1) Trennschleifen Auftauen (cid:1) Sonstige: ……………………………………………………………. | ||
| Art der Arbeiten | |||
| Sicherheitsvorkehrungen vor Beginn der Arbeiten | (cid:3) Informieren Sie sich über die nächste Alarmierungsmöglichkeit und die nächsten Feuerlöschgeräte. Notruf 0 -112. (cid:3) Brennbare sowie brandfördernde Gegenstände und Stoffe, auch Staubablagerungen, im erforderlichen Umkreis entfernen. (cid:3) Brennbare Bauteile (z.B. Holzbalken, Holzwände, Kunststoffteile) abdecken / verkleiden. (cid:3) Öffnungen, Fugen, Ritzen und sonstige Durchlässe sind wirkungsvoll zum Schutz vor Brandgefahren zu verschließen. (cid:3) So weit möglich Umkleidungen und Isolierungen entfernen. (cid:3) Brand- /Explosionsgefahren in Behältern und Rohrleitungen sind vollständig zu beseitigen. (cid:3) Brandwache mit Feuerlöschgerät bereitstellen. (cid:1) …………………………………………………………………………………. | ||
| Brandwache | (cid:1) während der Arbeit (Firma, Name): …………………………………………………………………………………. (cid:1) nach Beendigung der Arbeit (Firma, Name): ………………………………………………………………Dauer:…….Std. | ||
| Feuer- /Rauchmeldeanlagen | Müssen Meldeanlagen abgeschaltet werden? (cid:1) (cid:1) ja (in Absprache mit TK-Ansprechperson) nein | ||
| Geplanter Beginn und Ende der Arbeiten | von (Datum) …………………………… Uhrzeit…………………………………. bis (Datum) …………………………… .Uhrzeit…………………………………. | ||
| Erlaubnis (Die Unterschriften müssen vor Arbeitsbeginn eingeholt werden!) | Die aufgeführten Sicherheitsmaßnahmen sind durchzuführen. Die Unfallverhütungsvorschriften der BG sowie die einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften sind zu beachten. | ||
| Name der Fremdfirma | Verantwortlicher der Fremdfirma (Name, Unterschrift) | Ausführender der Fremdfirma (Name, Unterschrift) | Datum |
Stand 03/2019
[Seite 14]
Techniker Krankenkasse Anlage 8
zur Fremdfirmenordnung
Bestellung Koordinator/in
| Hiermit wird Herr/Frau | |
|---|---|
| als Koordinator/in für … bestellt. | Arbeitsauftrag/Aufgabe: |
Der/Die Koordinator/in hat die Aufgabe, die Arbeiten der im Objekt tätigen Beschäftigten von Fremdfirmen mit den Belangen der TK abzustimmen, um eine gegenseitige Personen- oder Anlagengefährdung zu vermeiden.
Zu den Aufgaben des Koordinators gehört insbesondere: Unterweisung der jeweiligen Aufsichtführenden von Fremdfirmen über betriebsspezifische Gefahren und zu beachtende Vorschriften sowie den Einsatz erforderlicher Schutzeinrichtungen. Regelungen für eine gemeinsame Benutzung von Arbeitsmitteln oder Transporteinrichtungen Kontrolle auf Einhaltung geltender Arbeitsschutzvorschriften während der Ausführung Anweisungen erteilen zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen aus örtlicher und zeitlicher Nähe Beteiligung bei der Abschlusskontrolle bzw. Abnahme bei Arbeitsende
Zur Durchführung der Aufgaben erhält der/die Koordinator/in Weisungsbefugnis gegenüber den Beschäftigten der Fremdfirmen. Dies befreit die Führungskräfte der Fremdfirmen jedoch nicht von deren Verantwortung für ihre Beschäftigten.
Sofern ein SiGeKo gemäß Baustellenverordnung beauftragt wurde, ist dessen Festlegungen Folge zu leisten.
Verpflichtet (Koordinator/in)
Ort / Datum / Unternehmen Unterschrift
Stand 03/2019