70-00482-2180-433 Lüftung - AMEV Instandhaltung.pdf

Lüftungsanlagen, Abluftventilator und Lüftungskanalnetz

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.10.2026, 22:24 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.fraunhofer.de

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Vertrag für Instandhaltung1 von technischen Anlagen und Einrichtungen (Wartung 2018)

Hinweis: Erläuterungen zum Vertrag (eingerückt und kursiv) sind nicht Vertragsbestandteil für eine Neuanlage in Verbindung mit der Bauausführung für

Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung Zwischen: der angewandten Forschung e. V. Hansastraße 27c, 80686 München

Fraunhofer-Institut für Physikalische Messtechnik IPM vertreten durch: Georges-Köhler-Allee 301, 79110 Freiburg im Breisgau

-nachstehend Auftraggeber (AG) genannt- Instandhaltungs-SAP- Bestellnummer des Auftraggebers2: Bauvergabenummer: PR1292964-2180-B Vorgangsnummer 70-00482-2180-433

Und der Firma:

-nachstehend Auftragnehmer (AN) genannt- Auftragsnummer des Auftragnehmers: wird für 70-00482-2180_433_Lüftung

Standort(e) der Anlage(n): Fraunhofer Ingenieurzentrum Nachhaltigkeit IZN, Georges-Köhler-Allee 306, 79110 Freiburg im Breisgau

Betreiber der Anlage(n): Fraunhofer-Institut IPM, Freiburg

Nutzer der Anlage(n): Fraunhofer-Institute IPM / EMI / ISE / IAF / IWM

Baudurchführende siehe Bauauftrag Dienststelle:

wird folgende Vereinbarung getroffen:

1Bei Bezuschlagung im Rahmen eines Bauausführungsvertrags nach VOB/B handelt es sich nicht um einen eigenständigen Vertrag, sondern um die für den Leistungsteil „Instandhaltung“ geltenden Konditionen, auch wenn der Begriff „Vertrag“ verwendet wird 2 folgt nach Abnahme

AMEV 2018

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  1. Gegenstand des Vertrages

Gegenstand des Vertrages sind Wartung und Inspektion, nachstehend als Wartung bezeichnet, sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an den technischen Anlagen und Einrichtungen, nachstehend als Anlagen bezeichnet, die in der/ den Bestandsliste/n vom 7.9.2026 aufgeführt sind. Die Bestandsliste/n ist/sind Vertragsbestandteil (siehe Nr. 12, Anhang 1).

  1. Leistungen des Auftragnehmers

2.1 Dem Auftragnehmer werden die in der/ den Arbeitskarte/n vom 7.9.2026 beschriebenen Leistungen übertragen. Die Arbeitskarte/n ist/sind Vertrags- bestandteil (siehe Nr.12, Anhang 2).

2.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen.

2.3 Andere Instandsetzungsarbeiten hat der Auftragnehmer auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.

2.4 Der Auftragnehmer ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen.

Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen. Diese ist: Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr.

auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit (z.B. nachts und an Sonn- und Feiertagen) auszuführen, und zwar im Havariefall.

AMEV 2018

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  1. Pflichten des Auftragnehmers

3.1 Der Auftragnehmer hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten. Der Auftragnehmer hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung mit Zustimmung des Auftraggebers an Nachunternehmer übertragen. Er ist verpflichtet, entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen.

Die sich aus Rechtsvorschriften ergebenden Pflichten des Betreibers werden durch den Abschluss eines Wartungsvertrages nicht eingeschränkt.

3.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z.B. Messgeräte und Werkzeuge) und Hilfsstoffe (z.B. Schmier- und Reinigungsmittel) zu stellen bzw. zu liefern.

3.3 Erkennt oder vermutet der Auftragnehmer Mängel oder Schäden, die die Sicherheit oder Betriebsbereitschaft einer Anlage gefährden können, hat er unverzüglich folgende Stelle (Anschrift, Telefon)3:

Folgt bei Auftragserteilung

zu benachrichtigen und erforderlichenfalls die Außerbetriebnahme der Anlage zu veranlassen. Er hat mündliche Benachrichtigungen schriftlich zu bestätigen. Auf andere Mängel oder Schäden, die nicht unverzüglich beseitigt werden müssen und deren Beseitigung nicht zu den in den Nummern 2.1 und 2.2 beschriebenen Leistungen gehören, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich schriftlich hinzuweisen.

3.4 Erkennt der Auftragnehmer, dass wegen Änderung der Nutzung, von gesetzlichen Bestimmungen bzw. allgemein anerkannten Regeln der Technik oder aufgrund der nach einer mehrjährigen Betriebsdauer gesammelten Erfahrungen andere Wartungsintervalle notwendig werden, hat er den Auftraggeber darauf hinzuweisen.

3.5 Der Auftragnehmer hat seine Rechnungen wie folgt zu adressieren: Rechnungsanschrift Fraunhofer Gesellschaft (Seite 1) Rechnungsempfänger Fraunhofer-Institut (Seite 1) Die Auftragsnummer des Auftraggebers ist auf der Rechnung anzugeben

3 folgt nach Abnahme

AMEV 2018

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  1. Ausführung der Leistung

4.1 Der Auftragnehmer hat die ausgeführten Leistungen in der Arbeitskarte und den in diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile in einem Arbeitsbericht zu dokumentieren.

4.2 Bei den besonders zu vergütenden Leistungen nach Nr. 2.4 sind außerdem Zeitaufwand, Namen und Entgelt- bzw. Berufsgruppen (z.B. Monteur) des eingesetzten Personals sowie verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe anzugeben.

4.3 Als Beauftragter des Auftraggebers bestätigt4

Folgt nach Auftragserteilung

die Durchführung der Arbeiten. Die Bestätigung erstreckt sich nicht auf die fachgerechte Ausführung.

4.4 Der Zeitpunkt der Durchführung der Wartungsarbeiten ist mit dem Beauftragten des Auftraggebers rechtzeitig vor Beginn abzustimmen.

4.5 Die Wartung ist innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen. zu folgenden Zeiten durchzuführen: Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr.

4 folgt nach Abnahme

AMEV 2018

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  1. Vergütung

5.1 Für die in der/den Bestandsliste/n aufgeführte/n Anlage/n wird/werden nach- stehende jährliche Vergütung/en unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer geltenden Umsatzsteuersatzes vereinbart: 5 Für KG 430 Lufttechnische Anlagen von €

Netto-Vergütung pro Jahr €

  • Umsatzsteuer % €

Brutto-Vergütung pro Jahr €

Mit dieser Vergütung sind abgegolten:  die Wartung nach Nr. 2.1,

die Instandsetzung nach Nr. 2.2 (Ersatzteile werden gesondert vergütet),

die Instandsetzung nach 2.2.bis zum Nettowert von insgesamt 25,00 €

je Wartung und Anlage (Ersatz teile mit einem Nettowert über € je Teil werden gesondert vergütet),

 die Kosten für die in Nr. 3.2 bezeichneten Hilfsmittel und -stoffe,

 die Kosten von entsprechend der Arbeitskarte zu liefernden Materialien,

 die Kosten für die entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vorzu- nehmende Entsorgung von ausgetauschten Teilen, Hilfs-/Betriebsstoffen, Abfällen und Verpackungen,

 alle sich aus den Leistungen nach Nr. 2.1 und 2.2 ergebenden Nebenkosten, z.B. Fahrt- und Transportkosten, Auslösungen, Tage- und Übernachtungsgelder, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Überstunden sowie Sonn- und Feiertags- zuschläge.

5 Vom Bieter einzutragen

AMEV 2018

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5.2 Die Leistungen nach Nr. 2.4 werden wie folgt vergütet (netto): Stundenverrechnungssatz: Techniker/in €6 Helfer/in €6 €6

Zuschlag für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit: Überstunden %6 Nacht-/Schichtarbeit %6 Sonn-/Feiertagsarbeit %6

Fahrtkosten (An- und Abfahrt): €/Auftrag6

Entfernung Einsatzort km6 – nächstgelegene Niederlassung km-Pauschale pro Fahrtkilometer €/km6 Für die Fahrtzeit werden keine Arbeitsstunden vergütet.

5.3 Die Vergütung nach Nr. 5.1 ist - ausschließlich der Umsatzsteuer - für eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten Festpreis (Regelungen zur Vertragslaufzeit s. Nr. 8.1).

Ändert sich nach Ablauf dieser Frist das maßgebende Entgelt, so kann auf Verlangen jedes Vertragspartners die jährliche Vergütung nach folgender Preis- gleitklausel angepasst werden.

 E 

n

K  K P  P  

n A E

 E 

Dabei bedeuten K = Vergütung - ohne Umsatzsteuer - bei Vertragsangebot K = neue Vergütung n P = = Allgemeinkostenanteil 7 A P = = Entgeltkostenanteil (P +P = 1) 8 E A E E = €/Std = Entgelt der maßgebenden Entgeltgruppe bei Vertragsangebot E = neues Entgelt der maßgebenden Entgeltgruppe n

6 vom Bieter auszufüllen 7 vom Bieter auszufüllen 8 vom Bieter auszufüllen

AMEV 2018

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Maßgebender Tarifvertrag mit Bundesland9


Die Pflichten des Auftragnehmers nach Nr. 3 bleiben unberührt. (bei tariflosem Zustand gelten die maßgebenden orts- oder gewerbeüblichen Betriebsvereinbarungen)

Maßgebende Entgeltgruppe10


(z.B. auf Grundlage der ERA-Entgelttabelle, Monatsgrundentgelt eines Fach- arbeiters der Entgeltgruppe 7)

Die Anpassung erfolgt im Folgemonat nach Erbringung des Nachweises der Änderung des maßgebenden Entgelts durch den Auftragnehmer.

5.4 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir die Leistung für die Laufzeit des Vertrages zu einem Festpreis anbiete(n), wenn die Bieterangaben im Punkt 5.3 nicht vollständig von mir/uns ausgefüllt wurden.

5.5 Der Nettowert von im Zusammenhang mit Leistungen nach Nr. 2.2 oder 2.4 benötigten Ersatzteilen wird anhand von Listenpreisen ermittelt.

5.6 Bei Mängelhaftung des Auftragnehmers aus der Errichtung der Anlage/n wird für zur Erfüllung dieser Pflicht erbrachte Leistungen keine Vergütung gewährt.

5.7 Die Vergütung wird gezahlt: jährlich nach erfolgter Leistungserbringung in Teilbeträgen halbjährlich nach erfolgter Leistungserbringung

Die Erfüllung der berechtigten Entgeltforderungen erfolgt binnen 30 Tagen nach Rechnungszugang.

  1. Mängelansprüche

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus diesem Vertrag beträgt 1 Jahr.

9 vom Bieter auszufüllen 10 vom Bieter auszufüllen

AMEV 2018

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  1. Haftung

7.1 Werden im Zusammenhang mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen Schäden an den Anlagen verursacht, hat der Auftragnehmer die Schäden zu beseitigen, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen Verschulden trifft. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung begrenzt für

Sachschäden auf 500.000 € je Schadensfall

höchstens aber 1.000.000 € insgesamt

Vermögensschäden auf 500.000 € je Schadensfall

höchstens aber 500.000 € insgesamt

Werden im Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen andere Schäden verursacht, hat der Auftragnehmer in vollem Umfang Ersatz zu leisten, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

7.2 Der Auftragnehmer hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sach-, Vermögens- und Personenschäden in nachfolgender Höhe abdeckt und die auf Verlangen nachzuweisen ist:

Sachschäden 2.500.000 €

Vermögensschäden 1.000.000 €

Personenschäden 2.500.000 €

  1. Vertragslaufzeit, Kündigung und Leistungsänderungen

8.1 Die Laufzeit des Vertrages beginnt an dem der Abnahme der Bauleistung folgenden Tag und beträgt 4 Jahre. Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages ist nicht vorgesehen.

8.2 Fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn:

a) der Vertrag zur Erstellung der Anlage vorzeitig beendet worden ist

b) die in der/ den Bestandsliste/n aufgeführten Anlage/n verkauft oder nicht nur vorübergehend außer Betrieb genommen werden sollen

c) die in der/ den Bestandsliste/n aufgeführten Anlage/n aus rechtlichen Gründen von Dritten gewartet werden müssen

AMEV 2018

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d) der Auftragnehmer seine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht hat (§ 323 BGB)

e) der Betrieb des Auftragnehmers infolge wesentlicher Änderungen der Anlage/n nicht mehr auf die dann erforderlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten eingerichtet ist

f) über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung zulässigerweise beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages dadurch in Frage gestellt ist oder dass er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt.

g) der AN aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.

h) der AN dem AG oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder Ihnen nahestehende Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, verspricht oder gewährt, es sei denn, es handelt sich um sozial adäquates Verhalten im Sinne von Nummer IV des „Rundschreibens des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom 8. November 2004“.11

i) der AN gegenüber dem AG, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen.

8.3 Wird ein Teil der in der/ den Bestandsliste/n aufgeführten Anlagen nicht nur vorübergehend außer Betrieb genommen, ist eine angemessene Herabsetzung der Vergütung zu vereinbaren.

8.4 Werden die in der/n Bestandsliste/n aufgeführten Anlagen oder Teile davon vorübergehend außer Betrieb gesetzt, entfallen für diesen Zeitraum Leistungs- und Vergütungspflicht in entsprechendem Umfang.

Die Absicht, Anlagen außer Betrieb zu setzen, ist möglichst frühzeitig mitzuteilen. Dabei ist die voraussichtliche Dauer der vorübergehenden Außerbetriebsetzung anzuzeigen.

Für die bei der Außerbetriebsetzung und Wiederinbetriebnahme gegebenenfalls erforderlichen Leistungen sind ergänzende Vereinbarungen zu treffen.

11 http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_08112004_DI32101701.htm

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8.5 Werden die in der Bestandsliste aufgeführten Anlagen wesentlich geändert, kann eine entsprechende Änderung der Leistungs- und Vergütungspflicht verlangt werden.

Wesentliche Änderungen an den auszuführenden Leistungen der Anlage oder des Vertrages können zur Neuausschreibung führen.

  1. Pflichten des Auftraggebers

9.1 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistung die vorhandenen Einrichtungen, Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe (z.B. Strom, Wasser, Brennstoffe) kostenlos zur Verfügung zu stellen und Zutritt zu den Anlagen und Versorgungsanschlüssen zu verschaffen.

9.2 Der Auftraggeber stellt folgende Arbeitskräfte

Keine

Die Pflichten des Auftragnehmers nach Nr. 3 bleiben unberührt.

  1. Gerichtsstand

Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandvereinbarung nach § 38 Zivilprozessordnung vor, richtet sich der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.

  1. Schriftform und salvatorische Klausel

11.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie den Vertrag betreffende Mitteilungen bedürfen der Schriftform, wenn sie bedeutsam für die weitere Vertragsabwicklung sind (z.B. Preisanpassungen, Leistungsänderungen, Wechsel von Ansprechpersonen).

Sonderregelung für Instandhaltungsverträge in Zusammenhang mit Bauleistungen: Mit Bezuschlagung des Angebots der Bauleistung gilt das Angebot der Instandhaltung ebenfalls als bezuschlagt, auch wenn dies im formalen Bauauftrag nicht gesondert erwähnt wird. Die formale Auftragserteilung der Instandhaltung erfolgt nach der Abnahme des Baugewerks. Der Instandhaltungsvertrag ist mit Abnahme des Baugewerks in folgenden Punkten anzupassen:

  • Die durch die Fußnoten 3) und 4) bezeichneten Stellen sind vom Auftraggeber festzulegen
  • Der Wartungsumfang ist vom Auftragnehmer zu prüfen. Sollte sich der Wartungsumfang geändert haben, so ist der Wartungsvertrag anzupassen. Die Ermittlung der Vergütung erfolgt analog einer Auftragsanpassung gem. VOB/B und ist vom AN nachzuweisen.
  • Der endgültige Instandhaltungsvertrag wird formal beauftragt.

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11.2 Durch die etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen sollte, sind die Vertragspartner verpflichtet, diese durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die den gewollten Zweck wirtschaftlich gleichwertig erreicht.

  1. Anhänge zum Vertrag

Folgende Anlagen sind Bestandteil dieses Vertrages:

Anhang 1 Bestandsliste/n

Anhang 2 Arbeitskarte/n für folgende Anlagenarten

KG 430 Lufttechnische Anlagen

Anhang 3 E-Rechnung

Für den Auftraggeber12: Für den Auftragnehmer: München, den , den

………………………………………….. ………………………………………….. Name/ Unterschrift Name/ Unterschrift

12 Unterschrift und Stempel sind entbehrlich bei Bezuschlagung im Rahmen eines Bauausführungsauftrages nach VOB/B einschließlich Instandhaltung.

AMEV 2018

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Bestandsliste Nr. 1 von 1 Anhang 1 zum Vertrag Datum: 7.09.2026 PR1292964-2180-B 70-00482-2180-433 Lüftung Bestandsliste für (Anlagenart/KG, Bezeichnung der Anlage) A) Standort

Fraunhofer Ingenieurzentrum Nachhaltigkeit IZN, Georges-Köhler-Allee 306, 79110 Freiburg im Breisgau

B) Hersteller/Typ: C) Baujahr D) Allgemeine Beschreibung/Nutzung:

E) Technische Daten:

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Deckblatt für Arbeitskarte Nr. 1 von 1 Anhang 2 zum Vertrag Datum: 7.09.2026

PR1292964-2180-B 70-00482-2180-433 Lüftung Arbeitskarte für

KG 430 Lufttechnische Anlagen

(Anlagenart/KG, Bezeichnung der Anlage) Besondere Hinweise für die Kostengruppe

AMEV 2018

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Arbeitskarte für KG 430 Lufttechnische Anlagen (ohne Kälteanlagen)

Leistungs- kennzifferInspektions- und WartungsarbeitenFristenBemerkungen
1- mo- natl.3- mo- natl.6- mo- natl.12- mo- natl24- mo- natlbei Be- darf
1000Luftfördereinrichtungen
1100Ventilatoren
1110Hygienemaßnahmen gem. VDI 6022 Bl. 1 einschl. der erforderli- chen Dokumentation und Über- mittlung der Ergebnisse an den Auftraggeber
1111Maßnahmen im Rahmen der Hygien- einspektionxAnlagen ohne Befeuchtung 3-jährl., Beauftragung erfolgt mit separatem Vertrag
1112Auf Verschmutzung, Beschädigung und Korrosion prüfen, Wasserablauf prüfenx
1113Reinigen, Einleitung von Instandset- zungsmaßnahmenxInstandsetzung gem. vertraglicher Vereinbarung
1120Funktionelle Maßnahmen
1121Reinigen der luftberührten Teile des Ventilators sowie des Wasserablau- fesx
1122Laufrad auf Unwucht prüfenx
1123Schaufelverstelleinrichtung auf Funk- tion prüfenx
1124Lager auf Geräusch prüfenx
1125Lager schmierenx
1126Flexible Verbindungen auf Dichtheit prüfenx
1127Schwingungsdämpfer auf Funktion prüfenx
1128Schutzeinrichtungen auf Funktion prüfenx
1129Drallregler auf Funktion prüfenx
11210Entwässerung auf Funktion prüfenx
11211Antriebselementes. LKZ 9000 ff.
2000Wärmeübertrager
2100Hygienemaßnahmen gem. VDI 6022 Bl. 1 einschl. der erforderli- chen Dokumentation und Über- mittlung der Ergebnisse an den Auftraggeber
2101Maßnahmen im Rahmen der Hygien- einspektionxAnlagen ohne Befeuchtung 3-jährl., Beauftragung erfolgt mit separatem Vertrag
2102Sichtprüfung von Luft-Luft-Platten- wärmeübertragern auf Verschmut- zung, Beschädigung, Korrosionx
2103Sichtprüfung von Luft-Luft Rotations- wärmeübertragern auf Verschmut- zung, Beschädigung, Korrosion und Dichtheitx
2104Sichtprüfung von direkt befeuerten Wärmeübertragern auf Dichtheitx

Wartung 2018 Arbeitskarte KG 430 – Lufttechnische Anlagen 1 (ohne Kälteanlagen)

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Arbeitskarte für KG 430 Lufttechnische Anlagen (ohne Kälteanlagen)

Leistungs- kennzifferInspektions- und WartungsarbeitenFristenBemerkungen
1- mo- natl.3- mo- natl.6- mo- natl.12- mo- natl24- mo- natlbei Be- darf
2105Erhitzer: Auf Verschmutzung, Ver- zunderung*), Beschädigung, Korro- sion und Dichtheit prüfenx*) Elektro-Lufterwärmer
2106Kühler: Register, Tropfenabscheider und Kondensatwanne auf Ver- schmutzung, Belagbildung, Korro- sion, Beschädigung und Dichtheit prüfenx
2107Ableitung und Siphon auf Funktion prüfenx
2108Reinigen, Einleitung von Instandset- zungsmaßnahmenx
2200Funktionelle Maßnahmen
2210Lufterwärmer (Luft/Flüssigkeit)
2211Frostschutz kontrollierenx
2212Vor- und Rücklauf auf Funktion prü- fenx
2213Luftseitig funktionserhaltend reinigenx
2214Entlüftenx
2220Elektro-Lufterwärmer
2221Auf Zunderansatz prüfenx
2222Sicherheitseinrichtungen auf Funk- tion prüfenxElektrofachkraft
2223Auf Funktion prüfenx
2230Luftkühler (Luft/Flüssigkeit)
2231Vor- und Rücklauf auf Funktion prü- fenx
2232Entlüftenx
2240Luftkühler (Luft/Kältemittel)
2241Kältemittelführende Anlagenteile auf Dichtheit prüfenx
2242Auf Vereisung prüfenx
2250Wärmeaustauscher WRG (Was- ser/Luft)
2251Luftseitig reinigen bei fetthaltiger Ab- luftKeine Vorhanden
2252Vor-/Rücklauf auf Funktion prüfenx
2253Wasserdruck prüfen / entlüftenx
2254Wasser / Sole auffüllenx
2255Frostschutzuntersuchungx
2260Rotationswärmetauscher
2261Rotor auf Unwucht prüfenx
2262Lager auf Geräusch prüfenx
2263Lager fettenx
2264Dichtelemente optisch auf Funktion prüfenx

Wartung 2018 Arbeitskarte KG 430 – Lufttechnische Anlagen 2 (ohne Kälteanlagen)

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Arbeitskarte für KG 430 Lufttechnische Anlagen (ohne Kälteanlagen)

Leistungs- kennzifferInspektions- und WartungsarbeitenFristenBemerkungen
1- mo- natl.3- mo- natl.6- mo- natl.12- mo- natl24- mo- natlbei Be- darf
2265Reinigungseinrichtung auf Funktion prüfenx
2266MSR-Anlagens. Arbeitskarte 480
2267Antriebselementexs. LKZ 9000 ff.
2270Kreuzstrom-Wärmetauscher
2271Reinigungseinrichtung auf Funktion prüfenx
2272Auf Dichtheit prüfen
2273Reinigenx
3000Luftfilter
3100Hygienemaßnahmen gem. VDI 6022 Bl. 1 einschl. der erforderli- chen Dokumentation und Über- mittlung der Ergebnisse an den Auftraggeber
3101Maßnahmen im Rahmen der Hygien- einspektionxAnlagen ohne Befeuchtung 3-jährl., Beauftragung erfolgt mit separatem Vertrag
3102Auf unzulässige Verschmutzung und Beschädigung (Leckagen) und Gerü- che prüfenxbetroffene Filter auswechseln1
3103Differenzdruck prüfenxFilterwechsel bei Überschreitung2
3104spätester Filterwechsel 1. Stufe2x
3105spätester Filterwechsel 2. Stufe2x
3106Maßnahmen im Rahmen der Hygien- einspektionxAnlagen ohne Befeuchtung 3-jährl., Beauftragung erfolgt mit separatem Vertrag
3200Funktionelle Maßnahmen
3210Rollbandfilter
3211Filtervorschub auf Funktion prüfenx
3212MSR- Anlagens. Arbeitskarte 480
3213Messflüssigkeit nachfüllenx
3214Filterband auf Vorrat prüfenx
3215Filterband auswechseln2xoder bei Bedarf
3216Filterführung und Gehäuse reinigenxoder bei Bedarf
3217Antriebselements. LKZ 9000 ff.
3220Trockenschichtfilter
3221Auf Verschmutzung, Korrosion und Beschädigung prüfenx
3222Druckdifferenz messenx
3223Filterauflage auf Dichtheit prüfenx
3224regenerierbares Filtermedium reini- genx
3225Filtermedium auswechseln2x
3226Filterrahmen und Gehäuse reinigenx

1 einschließlich Lieferung / Entsorgung des Filtermediums

Wartung 2018 Arbeitskarte KG 430 – Lufttechnische Anlagen 3 (ohne Kälteanlagen)

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Arbeitskarte für KG 430 Lufttechnische Anlagen (ohne Kälteanlagen)

Leistungs- kennzifferInspektions- und WartungsarbeitenFristenBemerkungen
1- mo- natl.3- mo- natl.6- mo- natl.12- mo- natl24- mo- natlbei Be- darf
3230Elektrofilter
3231Auf Verschmutzung, Beschädigung und Korrosion prüfenx
3232Ionisationsdrähte auf Beschädigung prüfenx
3233Ionisationsdrähte auswechselnxElektrofachkraft
3234Filterzellen auf Beschädigung und Funkenschlag prüfenx
3235Isolatoren auf festen Sitz prüfenx
3236Isolatoren auswechselnxElektrofachkraft
3237Stromaufnahme messenxElektrofachkraft
3238Reinigungseinrichtung auf Funktion prüfenx
3239MSR- Sicherheitseinrichtungens. Arbeitskarte 480
32310Antriebselementes. LKZ 9000 ff.
32311Reinigenx
3240Sorptionsfilter
3241Auf äußere Verschmutzung, Beschä- digung und Korrosion prüfenx
3242Sättigungsgrad prüfenx
3243Filtereinsatz auf dichten Sitz prüfenx
3244Filtereinsatz auswechseln2x
3245Gehäuse reinigenx
4000Luftbefeuchter
4100Luftbefeuchter mit Umlaufwasser
4110Hygienemaßnahmen gem. VDI 6022 Bl. 1 einschl. der erforderli- chen Dokumentation und Über- mittlung der Ergebnisse an den Auftraggeber
4111Maßnahmen im Rahmen der Hygien- einspektionxBeauftragung erfolgt mit separatem Vertrag
4112Auf Verschmutzung, Beschädigung, mikrobielles Wachstum und Korro- sion prüfenxinnerhalb der Befeuchtungsphase
4113Kontrolle der Abschalteinrichtungen, Funktionsprüfungx
4114Gesamt-Koloniezahlermittlung des Umlaufwassershciltanomblahbei KBE > 1000 KBE/ml: reinigen, Ausspülen und Austrocknen der Wanne, Desinfektion, prüfen der Qualität des zugespeisten Was- sers, Verlängerung des Prüfinter- valls unter Bedingungen möglich (s. VDI 6022 Bl. 1:2011-07, Ab- schn. 5.4.6)
4115Zerstäuberdüsen auf Ablagerungen prüfenx

2 einschließlich Lieferung / Entsorgung des Filtermediums

Wartung 2018 Arbeitskarte KG 430 – Lufttechnische Anlagen 4 (ohne Kälteanlagen)

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Arbeitskarte für KG 430 Lufttechnische Anlagen (ohne Kälteanlagen)

Leistungs- kennzifferInspektions- und WartungsarbeitenFristenBemerkungen
1- mo- natl.3- mo- natl.6- mo- natl.12- mo- natl24- mo- natlbei Be- darf
4116Umlaufpumpe auf Schmutz- und Be- lagbildung prüfen, Schmutzfänger auf Zustand und Funktion prüfenx
4117Funktionsprüfung der Leitfähigkeits- messzellex
4118Funktionsprüfung der Entkeimungs- anlagex
4119Vollständige Entleerung und Trock- nung der Befeuchteranlage-llitS dnats iebbei Stillstand ohne geeignete Ent- keimungsanlage (>48 Stunden) oder in Betriebszeiten ohne Anfor- derung der Luftbefeuchtung über mehr als 48 Stunden
41110Tropfenabscheider und Strömungs- gleichrichter auf Verschmutzung, Be- schädigung, Belagbildung und Korro- sion prüfenxbei Belagbildung ausbauen und rei- nigen, Bereich hinter dem Tropfen- abscheider prüfen
41111Anlagenteile reinigen bzw. waschen, trocknen, ggf. Desinfizieren, Einlei- tung von Instandhaltungsmaßnah- menxInstandsetzung gem. vertraglicher Vereinbarung
4120Funktionelle Maßnahmen
4121Abschlämmvorrichtung auf Funktion prüfenxbei Bedarf nachstellen
4122Wassereinspeisung und -verteilung auf Funktion prüfenx
4123Wasserstand prüfenx
4124Reguliereinrichtung für Wasserstand nachstellenx
4125Ab- und Überlauf auf Funktion prüfenx
4200Luftbefeuchter ohne Umlaufwas- ser
4210Hygienemaßnahmen gem. VDI 6022 Bl. 1 einschl. der erforderli- chen Dokumentation und Über- mittlung der Ergebnisse an den Auftraggeber
4211Maßnahmen im Rahmen der Hygien- einspektionxBeauftragung erfolgt mit separatem Vertrag
4212Auf Verschmutzung, Beschädigung, mikrobielles Wachstum und Korro- sion prüfenx
4213Dampfbefeuchter: Auf Kondensatnie- derschlag in der Befeuchterkammer prüfenxnur bei Betrieb!
4214Dampfbefeuchter: Dampfverteilsys- tem auf Ablagerungen prüfenx
4215Zerstäuberdüsen auf Ablagerungen prüfenx
4216Ablauf prüfenx
4217Gesamt-Koloniezahlermittlung des Befeuchterwassers - Ausnahme: bei Dampfbefeuchternxbei KBE > 1000 KBE/ml: reinigen, Ausspülen und Austrocknen der Wanne, Desinfektion, prüfen der Qualität des zugespeisten Wassers
4218Regelventil auf Funktion prüfenx

Wartung 2018 Arbeitskarte KG 430 – Lufttechnische Anlagen 5 (ohne Kälteanlagen)

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Arbeitskarte für KG 430 Lufttechnische Anlagen (ohne Kälteanlagen)

Leistungs- kennzifferInspektions- und WartungsarbeitenFristenBemerkungen
1- mo- natl.3- mo- natl.6- mo- natl.12- mo- natl24- mo- natlbei Be- darf
4219Prüfung des Feuchtebegrenzersx
42110Tropfenabscheider reinigenxund bei Bedarf
42111Anlagenteile des Luftbefeuchters rei- nigen bzw. waschen, trocknen, ggf. desinfizieren, Einleitung von Instand- setzungsmaßnahmenxInstandsetzung gem. vertraglicher Vereinbarung
4220Funktionelle Maßnahmen
4221Regelventil auf Funktion prüfenx
4222Stopfbuchse des Regelventils nach- stellenx
4223Dampfbefeuchter: Dampfleitung und Kondensatleitung reinigenx
4224Dampfbefeuchter mit Dampferzeu- ger: Stromaufnahme messen / prüfenx
4225Dampfbefeuchter: Dampfverteiler und auf Funktion prüfenx
4226Dampfbefeuchter: Dampfzylinder auf Ablagerung prüfen
4227Dampfbefeuchter: Dampfzylinder auswechselnxInstandsetzung gem. vertraglicher Vereinbarung
4228Dampfbefeuchter: Gehäuse auf Kon- densatniederschlag prüfenx
4229Dampferzeuger: Magnetventil auf Funktion prüfenx
42210Dampferzeuger: Wassereinspeisung auf Funktion und Wasserstand prü- fenx
42211Dampferzeuger: Heizstäbe auf Funk- tion prüfenx
42212MSR-Anlangens. Arbeitskarte 480
5000Entfeuchter
5100Hygienemaßnahmen gem. VDI 6022 Bl. 1 einschl. der erforderli- chen Dokumentation und Über- mittlung der Ergebnisse an den Auftraggeber
5101Maßnahmen im Rahmen der Hygien- einspektionxAnlagen ohne Befeuchtung 3-jährl., Beauftragung erfolgt mit separatem Vertrag
5102Auf Verschmutzung, Beschädigung und Korrosion prüfen, ggf. reinigen und Instandsetzenxinnerhalb der Entfeuchtungsphase, Instandsetzung gem. vertraglicher Vereinbarung
5103Nasskühler, Kondensatwanne und Tropfenabscheider auf Verschmut- zung, Korrosion und Funktion über- prüfen, ggf. InstandsetzenxInstandsetzung gem. vertraglicher Vereinbarung
5104Wasserablauf und Siphon auf Funk- tion prüfen, ggf. Instandsetzenx
5105Nasskühler, Tropfenabscheider und Kondensatwanne reinigenx
5106Kontrolle des Hygienezustandes im Rahmen der HygieneinspektionxBeauftragung erfolgt mit separatem Vertrag

Wartung 2018 Arbeitskarte KG 430 – Lufttechnische Anlagen 6 (ohne Kälteanlagen)

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Arbeitskarte für KG 430 Lufttechnische Anlagen (ohne Kälteanlagen)

Leistungs- kennzifferInspektions- und WartungsarbeitenFristenBemerkungen
1- mo- natl.3- mo- natl.6- mo- natl.12- mo- natl24- mo- natlbei Be- darf
6000Bauelemente des Luftleitungssys- tems
6100Luftdurchlässe, Gitter und Vertei- ler (nicht hierunter zählen Düsen, Flächenluftdurchlässe, Leuchtenluft- durchlässe, Schlitzdurchlässe)
6110Hygienemaßnahmen gem. VDI 6022 Bl. 1 einschl. der erforderli- chen Dokumentation und Über- mittlung der Ergebnisse an den Auftraggeber
6111Maßnahmen im Rahmen der Hygien- einspektionxAnlagen ohne Befeuchtung 3-jährl., Beauftragung erfolgt mit separatem Vertrag
6112Luftdurchlässe, eingebaute Lochble- che, Maschendraht oder Siebe auf Verschmutzung, Beschädigung und Korrosion prüfen (Stichprobe)x
6113im Rahmen von 6112 bemängelte Komponenten reinigen oder aus- wechselnx
6114Filtervliese stichprobenartig prüfenxLuftfilter s. LKZ 3000 ff.
6115bemängelte Filtervliese auswech- seln3x
6116Luftdurchlässe mit Induktion der Raumluft und Abluftdurchlässe stich- probenartig auf Feststoffablagerun- gen prüfenx
6117im Rahmen von 6116 bemängelte Komponenten reinigenx
6118Reinigung der durch Sekundärluft durchströmten Bauteilex
6120Funktionelle Maßnahmen
6121auf Beschädigung, Korrosion, Befes- tigung und Einstellung prüfenxWetterschutzgitter aller 6 Monate
6122Reinigen, Nachstellen, Instandset- zung veranlassenxInstandsetzung gem. vertraglicher Vereinbarung
6200Klappen (außer Brandschutzklappen)Brandschutz- u. Rauchschutzklap- pen s. LKZ 6300 ff.
6201Auf Verschmutzung, Beschädigung u. Korrosion prüfenx
6202Auf mechanische Funktion prüfenx
6203Lager und Gestänge schmierenx
6204Reinigen, Nachstellen, Austauschen, Instandsetzung veranlassenxInstandsetzung gem. vertraglicher Vereinbarung
6205Stellantriebes. Arbeitskarte KG 480
6300Brandschutz-/ Rauchschutzklap- pen
6310Funktionelle Maßnahmen
Prüfzeugnisse, Herstellervorgaben, Vorgaben des Prüfsachverständigen und sonstige objektspezifische Vorgaben (z. B. Festlegungen zu verkürzten Prüfzyklen) sind zu beachten

3 einschließlich Lieferung / Entsorgung des Filtermediums

Wartung 2018 Arbeitskarte KG 430 – Lufttechnische Anlagen 7 (ohne Kälteanlagen)

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Arbeitskarte für KG 430 Lufttechnische Anlagen (ohne Kälteanlagen)

Leistungs- kennzifferInspektions- und WartungsarbeitenFristenBemerkungen
1- mo- natl.3- mo- natl.6- mo- natl.12- mo- natl24- mo- natlbei Be- darf
6311Auf Verschmutzung, Beschädigung und Korrosion prüfenxinnen und außen
6312Funktion der Klappenstellungsan- zeige prüfenx
6313Klappenblatt und Dichtung prüfenx
6314Lamellen und Dichtungen prüfenx
6315Auslöseeinrichtungen auf Funktion prüfenx
6316Öffnungs- und Schließfunktion prüfenx
6317Schmelzlot prüfen
6318Klappenantrieb prüfenx
6319Endschalter prüfenx
63110Einrastvorrichtung prüfenx
63111mechanische Bauteile auf Gängigkeit prüfenx
63112Reinigen, Nachstellen, Austauschen, Instandsetzung veranlassenxInstandsetzung gem. vertraglicher Vereinbarung
6400Kammerzentralen / Gerätegehäuse
6410Hygienemaßnahmen gem. VDI 6022 Bl. 1 einschl. der erforderli- chen Dokumentation und Über- mittlung der Ergebnisse an den Auftraggeber
6411Maßnahmen im Rahmen der Hygien- einspektionxAnlagen ohne Befeuchtung 3-jährl., Beauftragung erfolgt mit separatem Vertrag
6412Kammern auf luftseitige Verschmut- zung, Beschädigung und Korrosion prüfenx
6413Kammern auf Wasserniederschlag prüfenx
6414Leergehäuse auf Verschmutzung, Beschädigung und Korrosion prüfenx
6415Reinigen, Instandsetzung veranlas- senxInstandsetzung gem. vertraglicher Vereinbarung
6420Funktionelle Maßnahmen
6421Abläufe auf Funktion prüfen, Verbin- dungen auf Dichtheit prüfenx
6422Türen und Verschlüsse auf Gängig- keit und Dichtheit prüfenx
6423Bewegliche Teile schmierenx
6424Isolierung auf Beschädigung prüfen (Sichtprüfung)x
6425Flexible Verbindungen auf Dichtheit prüfenx
6426Instandsetzung veranlassenxInstandsetzung gem. vertraglicher Vereinbarung

Wartung 2018 Arbeitskarte KG 430 – Lufttechnische Anlagen 8 (ohne Kälteanlagen)

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Arbeitskarte für KG 430 Lufttechnische Anlagen (ohne Kälteanlagen)

Leistungs- kennzifferInspektions- und WartungsarbeitenFristenBemerkungen
1- mo- natl.3- mo- natl.6- mo- natl.12- mo- natl24- mo- natlbei Be- darf
6500Luftleitungen, sonstige Einbauten in Luftleitungen, Schalldämpfer
6510Hygienemaßnahmen gem. VDI 6022 Bl. 1 einschl. der erforderli- chen Dokumentation und Über- mittlung der Ergebnisse an den Auftraggeber
6511Maßnahmen im Rahmen der Hygien- einspektionxAnlagen ohne Befeuchtung 3-jährl., Beauftragung erfolgt mit separatem Vertrag
6512Zugängliche Luftleitungsabschnitte auf Beschädigung prüfenx
6513Inspektion des Kanalnetzes an meh- reren Stellen (Abschnitten): Innere Luftleitungsfläche auf Verschmut- zung, Korrosion und Wassernieder- schlag an jeweils zwei bis drei reprä- sentativen Stellen prüfenxIn die Entscheidung über Reini- gungsanforderungen nicht nur die sichtbaren Teilabschnitte einbezie- hen!
6514Schalldämpfer auf Verschmutzung, Beschädigung und Korrosion prüfenxggf. Abklatschproben
6515Reinigen , Instandsetzung veranlas- senxInstandsetzung gem. vertraglicher Vereinbarung
6520Funktionelle Maßnahmen
6521Isolierungen auf Beschädigung prü- fen (Sichtprüfung)x
6522Regelklappen, Volumenstrom- und Mischregler auf Funktion, Ver- schmutzung, Beschädigung u. Korro- sion prüfenx
6523Absperr- und Abgleichelemente auf Funktion, Verschmutzung, Beschädi- gung und Korrosion prüfenx
6524Reinigen, Instandsetzung veranlas- senxInstandsetzung gem. vertraglicher Vereinbarung
6600Induktionsgeräte und vergleich- bare Nachbehandlungsgeräte
6610Maßnahmen im Rahmen der Hygien- einspektionxAnlagen ohne Befeuchtung 3-jährl., Beauftragung erfolgt mit separatem Vertrag
6611LufterwärmerxWärmeübertrager s. LKZ 2000 ff.
6612LuftkühlerWärmeübertrager s.LKZ 2000 ff.
6613Düsen auf Verschmutzung, Beschä- digung und Korrosion prüfenx
6614MSR-Anlagens. Arbeitskarte 480
6615Filtervliese stichprobenartig prüfenxLuftfilter s. LKZ 3000 ff.
6616Filtervliese auswechseln4x
6617Reinigen, Instandsetzung veranlas- senxInstandsetzung gem. vertraglicher Vereinbarung

4 einschließlich Lieferung / Entsorgung des Filtermediums

Wartung 2018 Arbeitskarte KG 430 – Lufttechnische Anlagen 9 (ohne Kälteanlagen)

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Arbeitskarte für KG 430 Lufttechnische Anlagen (ohne Kälteanlagen)

Leistungs- kennzifferInspektions- und WartungsarbeitenFristenBemerkungen
1- mo- natl.3- mo- natl.6- mo- natl.12- mo- natl24- mo- natlbei Be- darf
6700Dezentrale RLT-Geräte / Endgeräte (z. B. Ventilatorkonvektoren, Schrankgeräte, Induktionsgeräte, Zonen-Nacherhitzer/-Nachkühler, als trockene Kühler)
6710Hygienemaßnahmen gem. VDI 6022 Bl. 1 einschl. der erforderli- chen Dokumentation und Über- mittlung der Ergebnisse an den Auftraggeber
6711Maßnahmen im Rahmen der Hygien- einspektionxAnlagen ohne Befeuchtung 3-jährl., Beauftragung erfolgt mit separatem Vertrag
6712Geräte mit Außenluftfilter stichpunkt- artig auf Verschmutzung prüfenx
6713Geräte mit Sekundärluftfilter stich- punktartig auf Verschmutzung prüfenx
6713Wärmeübertrager bei Geräten ohne Sekundärluftfilter stichpunktartig auf Verschmutzung prüfenx
6714Luftfilterwechsel 1. Stufe5xLuftfilter s. LKZ 3000 ff
6715Luftfilterwechsel 2. Stufe6xLuftfilter s. LKZ 3000 ff
6716Erhitzer, sensible Kühler, Kondensat- wanne stichpunktartig auf Ver- schmutzung, Beschädigung, Korro- sion und Dichtheit prüfenx
6717Luftkühler mit Entfeuchtung, Konden- satwanne und Ablauf während des Entfeuchtungsbetriebs, Tropfenab- scheider stichpunktartig auf Ver- schmutzung, Beschädigung, Korro- sion und Dichtheit prüfenx
6718Alle anderen von Sekundärluft durch- strömten Bauteile stichpunktartig prü- fenx
6719Reinigen, Instandsetzung veranlas- senxInstandsetzung gem. vertraglicher Vereinbarung
7000Kühldecken
7100Hygienemaßnahmen gem. VDI 6022 Bl. 1 einschl. der erforderli- chen Dokumentation und Über- mittlung der Ergebnisse an den Auftraggeber
7101Kondensatwanne u. -abläufe auf Funktion u. Zustand prüfenx
7102Taupunktsensoren, Vorlaufleitungen der Regelkreise u . Regelarmaturen auf Undichtigkeiten prüfenx
7103Reinigung u. Desinfektion der Kon- densat-wannen u. Reinigung der Kondensatabläufe und Geruchsver- schlüssex
7104Instandsetzung veranlassenxInstandsetzung gem. vertraglicher Vereinbarung

5 einschließlich Lieferung / Entsorgung des Filtermediums

Wartung 2018 Arbeitskarte KG 430 – Lufttechnische Anlagen 10 (ohne Kälteanlagen)

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Arbeitskarte für KG 430 Lufttechnische Anlagen (ohne Kälteanlagen)

Leistungs- kennzifferInspektions- und WartungsarbeitenFristenBemerkungen
1- mo- natl.3- mo- natl.6- mo- natl.12- mo- natl24- mo- natlbei Be- darf
8000Schaltschrank, Regelanlage, Leittechnik, Druckluftstations. Arbeitskarte KG 480
9000Antriebselemente
9100Elektromotoren
9101Auf Verschmutzung, Beschädigung, Korrosion und Befestigung prüfenx
9102Drehrichtung prüfenx
9103Lager auf Geräusch prüfenx
9104Lager schmierenx
9105Schutzeinrichtungen auf Funktion prüfenx
9106Reparaturschalter auf Funktion prü- fenx
9107Motorstrom messen und Schutzein- richtung justierenx
9108Reinigenx
9200Riementriebe
9201Auf Verschmutzung, Beschädigung und Verschleiß prüfenx
9202Auf Spannung und Fluchtung prüfenx
9203Nachstellenx
9204Riemen auswechselnx
9205Schutzeinrichtung auf Funktion prü- fenx
9206Reinigenx
9300Antriebskupplungen
9301Auf Verschmutzung, Beschädigung, Korrosion und Befestigung prüfenx
9302Temperatur prüfenx
9303Öl auswechselnx
9304Schutzeinrichtung auf Funktion prü- fenx
9305Reinigenx
9400Kettentriebe
9401Auf Verschmutzung, Beschädigung und Verschleiß prüfenx
9402Auf Spannung und Fluchtung prüfenx
9403Nachstellenx
9404Kette fettenx
9405Schutzeinrichtung auf Funktion prü- fenx
9406Reinigenx
9500Getriebe
9501Auf Verschmutzung, Beschädigung, Befestigung und Geräusch prüfenx
9502Öl auswechselnx
9503Reinigenx

Wartung 2018 Arbeitskarte KG 430 – Lufttechnische Anlagen 11 (ohne Kälteanlagen)

[Seite 25]

Arbeitskarte für KG 430 Lufttechnische Anlagen (ohne Kälteanlagen)

Leistungs- kennzifferInspektions- und WartungsarbeitenFristenBemerkungen
1- mo- natl.3- mo- natl.6- mo- natl.12- mo- natl24- mo- natlbei Be- darf
10000Rohrnetz
10100Pumpen
10101Auf Beschädigung und Korrosion (äußerlich) sowie auf Befestigung und Geräusch prüfenx
10102Auf Funktion prüfenx
10103Wellendurchführung auf Dichtheit prüfenx
10104Stopfbuchsen nachstellenx
10105Lager schmierenx
10106Antriebselementes. LKZ 9000 ff.
10200Ventile und Armaturen
10201Auf Beschädigung und Korrosion (äußerlich) prüfenx
10202Auf Funktion prüfenx
10203Auf Dichtigkeit prüfen (Sichtprüfung)x
10204Stopfbuchsen nachstellenx
10205Spindel schmierenx
10300Schmutzfänger
10301Auf Verschmutzung prüfenx
10302Sieb reinigenx
10303Sieb auf Beschädigung prüfenx
10400Rohrleitungen und Ausdehnungsgefäße
10401Auf Beschädigung, Dichtheit und Be- festigung prüfenx
10402Isolierung auf Beschädigung prüfen (Sichtprüfung)x
10403Thermometer auf Beschädigung prü- fenx
10404Manometer auf Beschädigung prüfenx
10405Kompensator auf Beschädigung prü- fen (Sichtprüfung)x
10406Flüssigkeitsstand prüfenx
10407Flüssigkeit nachfüllenx
10408Wärmeträger von kreislaufverbunde- nen Systemen auf Frost- Sicherheit prüfenx
10409Rohrbegleitheizung auf Funktion prü- fenx
10410Sicherheitseinrichtungen auf Funk- tion prüfenx
10411Entlüftenx

Wartung 2018 Arbeitskarte KG 430 – Lufttechnische Anlagen 12 (ohne Kälteanlagen)

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