Baubeschreibung Lückenpflanzungen.pdf

Lückenpflanzung an der B109 zwischen Prenzlau und Blindow sowie an der B198

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 23.10.2026, 18:11 (Europe/Berlin)

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LAP Prenzlau – B 198 - Ersatzpflanzungen

Landschaftspflegerische Ausführungsplanung

Für Ausgleichspflanzungen an der

B198 Hohengüstow - Prenzlau

- Hochstammpflanzungen -

-Baubeschreibung gem. HVA-StB -

Landesbetrieb Straßenwesen Dezernat Planung Ost Dienststätte Eberswalde

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LAP Prenzlau – B 198 - Ersatzpflanzungen

Inhalt

1 Allgemeine Beschreibung der Leistung ........................................................................................... 1

1.1 Auszuführende Leistungen ........................................................................................................ 1

1.1.1 Art und Umfang ...................................................................................................................... 1

1.1.2 Vorarbeiten zur Pflanzung ...................................................................................................... 2

1.1.3 Pflanzarbeiten ......................................................................................................................... 3

1.1.4 Pflanzenschutz ........................................................................................................................ 5

1.1.5 Pflegearbeiten ........................................................................................................................ 6

1.2 Ausgeführte Vorarbeiten ........................................................................................................... 7

1.3 Ausgeführte Leistungen ............................................................................................................. 7

1.4 Gleichzeitig laufende Bauarbeiten............................................................................................. 7

1.5 Mindestanforderungen für Nebenangebote ............................................................................. 7

2 Angaben zur Baustelle ..................................................................................................................... 8

2.1 Lage der Baustelle ...................................................................................................................... 8

2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege ..................................................................................... 8

2.3 Zugänge, Zufahrten .................................................................................................................... 8

2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen .................................................... 8

2.5 Lager und Arbeitsplätze ............................................................................................................. 8

2.6 Gewässer ................................................................................................................................... 8

2.7 Baugrundverhältnisse ................................................................................................................ 8

2.8 Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen ............................................................................... 8

2.9 Schutzbereiche und -objekte ..................................................................................................... 8

2.9.1 Natur-, und Landschaftsschutz ............................................................................................... 8

2.9.2 Bäume und Flurgehölze .......................................................................................................... 8

2.9.3 Biotope ................................................................................................................................... 9

2.9.4 Bodenfunde/Denkmale .......................................................................................................... 9

2.9.5 Immissionsschutz-Bereiche und -Objekte .............................................................................. 9

2.9.6 Gewässer, Wasserschutzgebiete ............................................................................................ 9

2.9.7 Vermutete Bodenfunde .......................................................................................................... 9

2.9.8 Militärische Bereiche .............................................................................................................. 9

2.9.9 Wegekreuze, Meilensteine ..................................................................................................... 9

2.10 Anlagen .................................................................................................................................... 9

Landesbetrieb Straßenwesen Dezernat Planung Ost Dienststätte Eberswalde

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2.11 Öffentlicher Verkehr im Baubereich ...................................................................................... 11

3 Angaben zur Ausführung ............................................................................................................... 11

3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung ...................................................................................... 11

3.2 Bauablauf ................................................................................................................................. 11

3.3 Wasserhaltung ......................................................................................................................... 11

3.4 Baubehelfe ............................................................................................................................... 11

3.5 Stoffe, Bauteile ........................................................................................................................ 11

3.6 Abfälle ...................................................................................................................................... 13

3.7 Winterbau ................................................................................................................................ 13

3.8 Beweissicherung ...................................................................................................................... 13

3.9 Sicherungsmaßnahmen ........................................................................................................... 13

3.10 Belastungsannahmen (Brückenbau) ...................................................................................... 13

3.11 Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren .......................................................................... 14

3.12 Prüfungen .............................................................................................................................. 14

4 Ausführungsunterlagen ................................................................................................................ 14

4.1 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen ...................................... 14

4.2 Vom Auftragnehmer zu beschaffende Ausführungsunterlagen .............................................. 14

Landesbetrieb Straßenwesen Dezernat Planung Ost Dienststätte Eberswalde

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1 Allgemeine Beschreibung der Leistung

1.1 Auszuführende Leistungen Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg plant zur Kompensation der Eingriffe in das Schutzgut Boden für die Erneuerung zweier vorhandener Brückenbauwerke, die Anpassung der B 109 an die neuen Brückenstandorte sowie der Neubau eines trassenparallelen Radweges entlang der B 109 eine Pflanzung von Hochstämmen entlang der Bundesstraße 198, im Abschnitt 200-215 zwischen Ortsausgang Prenzlau und Ortseingang Hohengüstow im Landkreis Uckermark. Die auszuführenden Leistungen sind Landschaftsbauarbeiten.

1.1.1 Art und Umfang Folgende Hauptleistungen sind zu erbringen:

  • Lieferung und Pflanzung von 560 Stk. Hochstämmen
  • Stubbenfräsarbeiten
  • Fertigstellungspflege nach DIN 18916 für 1 Jahr
  • Entwicklungspflege nach DIN 18919 für 4 Jahre

Für die Ausführung der Leistungen dürfen nur die zum Straßenraum gehörenden Flächen bzw. die ausgewiesenen Pflanzflächen genutzt werden. Die Inanspruchnahme angrenzender Acker- und Gebäudeflächen ist nicht gestattet, auch nicht als temporäre Arbeitsstreifen für An- und Abtransporte von Material und Pflanzgut. Der AN muss seinen Bauablauf sowie den Personal- und Fahrzeugeinsatz an die vorgegebenen Baustellenbedingungen anpassen.

Baumpflanzungen

Die Pflanzung ist entsprechend der DIN 18916 und der ZTV La-StB 18 vorzunehmen. Die Bäume sind in Einzelstellung zu pflanzen. Die Pflanzung ist im Zeitraum von 1. Dezember 2026 (Herbst-/ winterpflanzung) – 30.April 2027 vorzunehmen.

Die geplanten Baumpflanzungen erfolgen im flach bis leicht geneigten Straßenseitenraum entlang der B198 beidseits als Lückenpflanzung. Die Pflanzung erfolgt in der vorhandenen Flucht, bestenfalls nicht unterhalb von 4m Abstand zur Fahrbahn.

Insgesamt werden 560 Bäume davon 187 Stück der Gattungen Tilia (Tilia cordata), 255 Stück der Gattung Quercus (Quercus cerris) und 116 Stück der Gattung Ulmus (Ulmus laevis) als Lückenpflanzung gepflanzt. Die Pflanzabstände der zukünftigen Alleebäume ergeben sich aus dem Pflanzplan.

Abschnittsweise erfolgen Baumpflanzungen in Annäherung an Leitungstrassen. Vor der Absteckung der Baumstandorte sind Suchschachtungen zur Leitungserkundung vorzunehmen, um Lage und Tiefe der Leitungen zu erfassen und zu dokumentieren. Die Baumstandorte und Schutzmaßnahmen (Wurzelschutzfolien) sind baubegleitend nach den Ergebnissen der Leitungserkundung in Zusammenwirken mit AG und Leitungsbetreibern festzulegen.

Ein möglicher Mehraufwand für Pflanzung und Pflege der auf Ersatzstandorten gepflanzten Bäume wird dem AN nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen.

Verwendet wird Pflanzware der Qualität Hochstamm, dreimal verpflanzt mit Drahtballen Stammumfang 16-18 cm sowie 12-14 cm. Das Artenspektrum zeigt die nachfolgende Pflanzliste.

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Art/SorteAnzahlQualität: Hochstamm
Tilia cordata – Winterlinde189Al 3xv mDB 16-18
Quercus cerris - Zerreiche255Al 3xv mDB 12-14
Ulmus laevis - Flatterulme116Al 3xv mDB 12-14
SUMME560

Die Verankerung der Bäume erfolgt mit einem stabilen Dreibock. Bei den Hochstämmen der Winterlinde (StU 16-18 cm) ist der Dreibock aus mindestens 10 cm dicken Baumpfählen. Die Pflanzscheiben (DU: 1,0 m) werden mit einem Gießrand versehen und gemulcht. Bei einem Stammumfang von 12-14 cm ist der Dreibock aus 8-10 cm dicken Baumpfählen herzustellen.

An Böschungen werden Schwartenbretter zur Bodensicherung eingebaut. In Mulden sind die künftigen Baumstandorte durch Bodenauftrag aus dem Stauwasserbereich herauszuheben. Bei der Pflanzung ist geeigneter Boden so einzubauen, dass die Baumstandorte in Mulden nicht überstaut werden.

Zum Schutz der Neupflanzungen und Sicherung der Randstreifen werden entlang der Ackerkanten 136 Begrenzungspfähle gesetzt. Diese sind so anzubringen, dass diese min. 1,6 m Höhe über der Geländeoberfläche herausragen.

1.1.2 Vorarbeiten zur Pflanzung Absteckung der Pflanzflächen

Die Pflanzstellen sind dem Pflanzplan zu entnehmen und mit farblich unterscheidbaren Pfählen zu kennzeichnen. Die Absteckung ist der Bauüberwachung zur Abnahme anzumelden. Mit der Umsetzung der Pflanzung darf erst nach Freigabe begonnen werden. Die Markierung ist bis zur Abnahme der Pflanzung zu erhalten.

Mäharbeiten

Vor der Pflanzung ist die Vegetationsfläche laut Pflanzplan zu mähen. Die Mahd der Straßenbankette erfolgt auch während der Pflegezeiten weiterhin durch die Straßenmeisterei. Die Mahdfläche umfasst 4m²/Hochstamm, insgesamt 2.240 m². Das Mähgut ist von den eigentlichen Pflanzstellen zu entfernen, verbleibt aber als Mulch auf der übrigen Fläche.

Leitungserkundung und Leitungsschutz

Abschnittsweise erfolgen Baumpflanzungen in Annäherung an Versorgungsleitungen. Zur Erkundung der Leitungslage sind 18 Suchschachtungen auszuführen. Die Ergebnisse der Aufgrabungen sind in Aufmaßen zu dokumentieren und die Leitungslage oberirdisch zu markieren. Die künftigen Baumstandorte und Leitungsschutzmaßnahmen werden nach den Ergebnissen der Suchschachtungen im Zusammenwirken mit AG und Leitungsträgern baubegleitend festgelegt.

Zur Sicherung von Versorgungsleitungen ist an 281 Baumstandorten (s. Pflanzplan) der senkrechte Einbau wurzelfester Kunststofffolien zwischen Leitung und Pflanzstelle vorgesehen. Die Einbaulänge je Baumstandort und Leitung beträgt 1,5 m. Vor Beginn der Arbeiten ist durch den AN eine Leitungsauskunft zu beantragen und eine örtliche Einweisung durch den Leitungsträger erforderlich.

Einschlagplatz und Pflanzeneinschlag

Gesonderte Einschlagplätze werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Die Beschaffung eines Einschlagplatzes obliegt dem AN. Der Einschlag erfolgt nach Art und Größe getrennt. Auf eine ordentliche Wurzelabdeckung ist zu achten. Weiterhin sind die Gehölze feucht zu halten. 2

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Wurzelstöcke ausfräsen

An insgesamt 54 Baumstandorten entlang der B198 müssen vor der Pflanzung Stubben entfernt werden. Die Stubben und Fräsmaterial sind vollständig zu beräumen. Die Frästiefe beträgt 20-30 cm. Der Stubben/Wurzeltellerdurchmesser beträgt bis zu 1m. Die Wurzellöcher sind anschließend mit geeignetem Boden zu verfüllen. Es ist geeignete Technologie für die Entfernung der Stubben sowie für die Entsorgung von Frässspäne zu verwenden. Erschwernisse durch Böschungen sind zu beachten. Das gesamte Fräsgut ist umgehend von der Baustelle zu entfernen und einer Verwertung nach Wahl des AN zuzuführen. Ein Verbleib des Materials am Standort bzw. in der unmittelbaren Umgebung des Straßenraumes kann zu Verkehrsgefährdung führen und ist somit nicht zulässig. Als geeigneter Boden zum Verfüllen der Wurzelfräslöcher ist grobkörniger Oberboden zu verwenden. Eine Verfüllung mit Kompost oder Frässpäne ist nicht zulässig.

Die Abrechnung der Verkehrssicherung für alle Arbeitsgänge erfolgt einmalig. (Bsp. Stubben fräsen, Pflanzung unabhängig wie viele Arbeitsgänge oder unterschiedliche Technologien notwendig sind)

Begrenzungspfähle

Zum dauerhaften Schutz der Pflanzungen werden 136 Begrenzungspfähle entlang der Ackergrenze gesetzt. (ca. alle 50-75 m)

BaumreiheStückzahl
1-2510
27-396
47-544
64-814
109- 16413
169-19310
194-25415
209-2505
280-3005
280-3005
309-3172
330-38715
390-42710
428-44411
462- 4938
496-5032
519-5316
547-5575
Gesamt136

Es sind 2,50 m lange Spalt- oder Rundpfähle aus unbehandeltem Eichen- oder Robinienholz mit einem Zopfdurchmesser von 15 bis 20 cm zu verwenden. Die Pfähle werden standfest gesetzt mit einer Einbauhöhe von 1,00 m über Geländeoberkante. Begrenzungspfähle werden auch entlang der nicht bepflanzten Abschnitte der Randstreifen gesetzt.

1.1.3 Pflanzarbeiten Vor- Wässerung

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Vor Beginn der Pflanzarbeiten sind die Pflanzen (Ballen/Container) ausreichend zu wässern. Eine Pflanzung darf nur im feuchten Zustand erfolgen. Die Pflanzarbeiten erfolgen auf überwiegend flach bis leicht geneigten Standorten mit geschlossener Grasnarbe.

Pflanzgruben

Die Pflanzgruben sind in den folgenden Abmaßen herzustellen:

Hochstämme StU 16-18 cm: 100 x 100 x 80 cm, Hochstämme StU 12-14 cm: 80 x 80 x 60 cm. Verdichtete Bodenhorizonte sind bei der Herstellung der Pflanzgruben zu durchstoßen. Ober- und Unterboden sind im Aushub getrennt zu lagern. Ein Vermischen der Bodenschichten untereinander bzw. mit der Grasnarbe ist unzulässig. Das Ausheben der Pflanzgruben darf erst unmittelbar vor der Pflanzung erfolgen, damit ein Austrocknen der Grubenwände und -böden vermieden wird. Den Pflanzgruben wird Pflanzensubstrat (30 % Lehm, 30% Oberboden, 25% Fertigkompost, 15% Lava 8/16) zugefügt.

Pflanzgrube 100 x 100 x 80: 0,3 m³

Pflanzgrube 80 x 80 x 80: 0,2 m³

Auf Böschungen werden die Pflanzgruben von 119 Hochstämmen mit einem Schwartenbrett gesichert.

Bodenverbesserungsstoffe

Als Bodenverbesserungsstoff ist Stockosorb mit dem brauchbaren Boden vor der Wiedereinfüllung in das Pflanzloch gründlich zu vermischen.

Dabei sind je Gehölz folgende Aufwandmengen an Stockosorb einzubringen:

Hochstamm 1,0 kg (Oberboden 0,5 kg & Unterboden 0,5 kg)

Pflanzung

Zur Pflanzung ist die Grube mit dem gelockerten Unterboden sowie dem Pflanzensubstrat bis unter den Ballen zu füllen. Anschließend wird das Gehölz in die Pflanzgrube gestellt und ausgerichtet. Drahtkorb und Ballentuch sind zu öffnen und werden auf den Grubenboden heruntergedrückt. Die Pflanzgrube ist mit Unter- und Oberboden lagenweise zu verfüllen und mit Bodenverbesserungsstoffen zu vermischen. Der aufgefüllte Boden wird leicht angedrückt (Pflanzgrube nicht verdichten!). Der Ballen wird dünn mit Oberboden bedeckt, so dass Wurzelhals und Veredlungsstelle frei bleiben. Das Sitzmaß der Baumschule, wenn vorhanden, ist zu berücksichtigen. Zu tief oder zu hoch gesetzte Gehölze sind zu Lasten des AN abzuändern. Anschließend ist das Gehölz auszurichten und leicht nach oben zu ziehen. Aus dem überschüssigen Boden wird eine Pflanzscheibe mit Gießrand (Höhe 20 cm) ausgebildet. Für alle Hochstämme sind Pflanzscheiben mit 1,00 m Durchmesser herzustellen. Überschüssiger Boden und Grasnarbe sind seitlich einzuplanieren

Eine Pflanzung darf nur mit feuchtem Ballen / Container erfolgen! Drahtkorb und Ballentuch sind zu öffnen. Alle Neupflanzungen sind durch ausgiebiges Wässern einzuschlämmen!

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Baumverankerung

Die Verankerung der Hochstämme erfolgt durch Dreiböcke aus bunt geschältem Nadelholz, Pfahldurchmesser bei Hochstämmen mit StU 16-18 = 10 - 12 cm, -länge = 3 m; Hochstämmen mit StU 12-14 = 8 - 10 cm, -länge = 2,5 m. Für die Ausbildung des Kopfes sind Halbhölzer mit DU = 50 mm zu verwenden. Die Bindung ist aus mind. 5 cm breitem Baumband herzustellen, dass unmittelbar unterhalb des Kronenansatzes angebracht wird. Die Dreiböcke sind parallel zur Fahrbahn in gleichmäßiger Höhe und Flucht aufzustellen. Zur Verbesserung der Standfestigkeit sind die Baumpfähle um ca. 10 Grad nach innen zu neigen. Dreiböcke mit senkrechten Pfählen werden nicht akzeptiert.

An Böschungen werden Schwartenbretter zur Bodensicherung eingebaut. In Mulden sind die künftigen Baumstandorte durch Bodenauftrag aus dem Stauwasserbereich herauszuheben. Bei der Pflanzung ist also eine entsprechende Menge geeigneten Bodens einzubauen, so dass die Baumstandorte in Mulden nicht überstaut werden.

Mulch

Die Pflanzscheiben der Hochstämme sind mit Nadelholzrinde (10/40 mm; C/N-Verhältnis >60) zu mulchen. Die Dicke der Mulchschicht beträgt 10 cm. Um Wurzelhals bzw. Veredlungsstellen ist die Mulchauflage so auszuformen, dass diese nicht bedeckt werden. Der Durchmesser der Pflanzscheibengröße beträgt bei Hochstämmen: 100 cm

Rindenschutz

Die Hochstämme erhalten einen Stammschutz mit einer Schilfrohrmatte. Die Schutzhöhe beträgt 2,20 m.

Pflanzschnitt

Der Pflanzschnitt ist von qualifizierten Fachkräften auszuführen. Die Fachkunde ist nachzuweisen. Während der Schnittarbeiten ist das arttypische Erscheinungsbild der Baumkrone zu erhalten. Konkurrenztriebe, zu dicht stehende Äste und beschädigte Triebe werden dicht am Stamm entfernt, der durchgehende Terminaltrieb nicht eingekürzt.

1.1.4 Pflanzenschutz Die Pflanzung ist auf den Befall von Krankheiten, Schädlingen und Wildverbiss jährlich mehrfach zu kontrollieren. Entsprechend der aktuellen Angaben des Pflanzenschutzdienstes sind Maßnahmen durchzuführen. Bei einer festgestellten Gefährdung ist der AG zu informieren und die Behandlungsmaßnahmen sind entsprechend mit den im Land Brandenburg zugelassenen Mitteln mit dem Pflanzenschutzdienst abzustimmen und vorzunehmen.

Information dazu sind in den „Fachinformationen Pflanzenschutzdienst“ und unter www.isip.de/Brandenburg/Baumschulen und GaLaBau einzuholen.

Für Rücksprachen: Pflanzenschutzdienst Frankfurt (Oder) Frau Zimmer Tel.: 0335-560 2101

Der Baubetrieb hat den Sachkundenachweis gem. §§ 9 und 10 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) nach Aufforderung vorzulegen.

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1.1.5 Pflegearbeiten Die 1-jährige Fertigstellungspflege mit drei Pflegegängen sowie die 4-jährige Entwicklungspflege mit je drei Pflegegängen der Hochstämme erfolgen nach DIN 18919 und ZTV La-StB 018.

Alle Pflege- und Wässerungsgänge sind der zuständigen Bauüberwachung des LS sowie der zuständigen Straßenmeisterei vor der Ausführung rechtzeitig, mindestens drei Werktage vorher, schriftlich (E-Mail) anzuzeigen. Nicht bzw. zu spät angemeldete Leistungen können nicht anerkannt bzw. abgerechnet werden.

Zuständige Bauüberwachung des LS:

Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dienststätte Eberswalde Herr Reichling Tramper Chaussee 3 Haus 8 16225 Eberswalde T: 03342 249-1541 E-Mail: Andreas.Reichling@LS.Brandenburg.de

Zuständige Straßenmeistereien:

Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Berliner Str. 10 17291 Prenzlau Tel: 03342 2492530

Beim Ausbleiben von ausreichenden natürlichen Niederschlägen muss gewässert werden. Die Wassermenge pro Gang beträgt 50 l/Baum. Die Ausbringung erfolgt drucklos mit Schlauch im Giesring. Trockenschäden an den Gehölzen werden nicht toleriert. Vom AG angeforderte Wässerungsgänge sind spätestens nach 48 Stunden auszuführen. Sollten Nachpflanzungen aufgrund mangelhafter Wässerung notwendig werden, beginnt die Gewährleistung mit der Kontrolle des Anwuchsergebnisses der nachgepflanzten Gehölze.

Es gelten folgende Pflegetermine:

bei 3 Pflegegängen: 1. Pflegegang bis 31. Mai 2. Pflegegang bis 31. Juli 3. Pflegegang bis 30. September in der Fertigstellungspflege bzw. bis 15. Oktober in der Entwicklungspflege

Düngung

Im 2. und 4. Jahr der Entwicklungspflege ist an den Gehölzen eine Mineraldüngergabe erforderlich. Dabei sind je Gehölz folgende Aufwandmengen an NPK-Dünger-Granulat auszubringen:

Aufwandsmenge 2. Pflegejahr: Hochstamm 0,5 kg Aufwandsmenge 4. Pflegejahr: Hochstamm 0,5 kg

Weiterhin sind in den gleichen Jahren an den Hochstämmen nochmals ein organischer Dünger (Hornspäne) auszubringen. Dabei sind je Hochstamm 0,5 kg Hornspäne aufzuwenden.

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Mäh- und Pflegearbeiten

Bei jedem Pflegegang wird die im Pflanzplan eingetragene Vegetationsfläche gemäht. Die Mahd der Straßenbankette erfolgt auch während der Pflegejahre weiterhin durch die zuständige Straßenmeisterei. Die Pflegefläche umfasst die Pflanzstreifen zwischen Banketten, Begrenzungspfählen bzw. Radweg. Die gemulchten Pflanzscheiben der Hochstämme sind zu jäten.

Arbeiten zum Ende des 4. Entwicklungspflegejahres

Mulchen

Die Pflanzscheiben der 560 Hochstämme werden zum Ende des 4. Entwicklungspflegejahres noch einmal mit Nadelholzrinde gemulcht. Die Dicke der Mulchschicht beträgt 10 cm.

Rindenschutz

Zum Ende des 4. Entwicklungspflegejahres werden die Schilfrohrmatten entfernt und auf dem Stamm wird ein Stammschutzfarbe als Rindenschutz aufgetragen.

Baumverankerungen

Zum Abschluss des 4. Pflegejahres werden die Baumverankerungen entfernt und das anfallende Holz vom AN entsorgt.

Erziehungsschnitt

An den Hochstämmen ist zum Ende des 4. Jahres der Entwicklungspflege ein Erziehungsschnitt zum weiteren Kronenaufbau durchzuführen. Der Zeitpunkt ist von den fachlichen Gegebenheiten vor Ort abhängig und mit dem Fachunternehmen abzustimmen (z.B. Baumart, Standortbedingungen). Der Schnitt ist in der Vegetationsperiode von Juli bis September durchzuführen. Aus Arbeitsschutzgründen ist darauf zu achten, dass bei den Arbeiten eine Hebebühne zum Einsatz kommt. Es ist keine Motorkettensäge zulässig. Der Schnitt ist in Handarbeit mit geeignetem und scharfem Werkzeug durchzuführen. Die Wundränder dürfen nicht gequetscht oder gerissen sein. Es ist ein glatter Schnitt herzustellen. Dafür ist gegebenenfalls mit geeignetem Werkzeug (z.B. Messer) nachzuschneiden. Arbeiten erfolgen nach den Vorgaben der ZTVBaumpflege und der Handlungsanweisung zum Jungbaumschnitt des LS Brandenburg.

1.2 Ausgeführte Vorarbeiten Im Jahr 2025 erfolgte bereits im Abschnitt 215 und 220 Ersatzbaumpflanzungen. Die bestehenden Gewährleistungsfristen sind zu beachten.

1.3 Ausgeführte Leistungen entfällt

1.4 Gleichzeitig laufende Bauarbeiten entfällt

1.5 Mindestanforderungen für Nebenangebote Technische Regelwerke, Allgemeine Rundschreiben Straßenbau (ARS), Erlasse, die von Bietern bei Abgabe einschlägiger Nebenangebote zusätzlich zu den in den Vergabeunterlagen benannten Regelwerken zu beachten sind: Anhang „Mindestanforderungen für Nebenangebote“.

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2 Angaben zur Baustelle

2.1 Lage der Baustelle Die Baustelle befindet sich im Landkreises Uckermark, südlich der Stadt Prenzlau (Ortsausgang) in Richtung Hohengüstow, entlang der B198, Abs. 200 – 220.

2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege Der Bauabschnitt liegt an der B 198 zwischen der Ortschaft Prenzlau und Hohengüstow. Zu beachten sind die Verkehrswege für Bus- und Linienverkehr.

2.3 Zugänge, Zufahrten Gesonderte Zugänge und Zufahrten zu den Pflanzstellen werden nicht zur Verfügung gestellt. Ein Zugang zu den Pflanzflächen kann nur vom Straßenraum erfolgen. Die Inanspruchnahme angrenzender privater Ackerflächen ist nicht gestattet. Der AN hat seinen Bauablauf und die eingesetzte Technik auf die Baustellenbedingungen anzupassen. Die laufende Reinigung und Wiederinstandsetzung aller als Zufahrt benutzten Straßen, Wege und privaten Flächen ist Sache des Auftragnehmers.

2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen Vom Auftraggeber können keine Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen zur Verfügung gestellt werden. Die Ver- und Entsorgung der Baustelle ist Sache des Auftragnehmers.

2.5 Lager und Arbeitsplätze Lager- und Arbeitsplätze sowie Flächen für die Baustelleneinrichtung werden vom Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt.

2.6 Gewässer Ein direkter Eingriff am Gewässer findet nicht statt. Im Bereich der B198 queren mehrere Dauergräben den freien Streckenabschnitt (siehe 2.9.6).

2.7 Baugrundverhältnisse Auf der Baustelle sind bindige Böden aus lehmigen Sanden, Lehmen und Mergel, teilweise mit Feldsteinen durchsetzt. In Abhängigkeit von den Niederschlägen ist mit Oberflächenvernässungen durch Stau- und Schichtenwasser zu rechnen. Das Relief ist flach bis leicht geneigt.

2.8 Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen

  • entfällt -

2.9 Schutzbereiche und -objekte 2.9.1 Natur-, und Landschaftsschutz Die Pflanzungen erfolgen außerhalb von Schutzgebieten nach dem Naturschutzrecht. Die Ausführung der Arbeiten muss dennoch mit der erforderlichen Sorgfalt erfolgen. Beeinträchtigungen der Schutzgüter von Natur und Landschaft sind zu vermeiden. Zum Schutz vorhandener Bäume sind die Festlegungen der DIN 18920 anzuwenden. Hierzu gehört der Schutz von Stamm, Wurzelraum und Krone, d.h. auch keine Materiallagerungen und Abstellen von Technik im Kronentraufbereich der Bäume.

2.9.2 Bäume und Flurgehölze Entlang der B198 befinden sich Alleen unterschiedlichen Alters mit unterschiedlich großen Lücken.

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2.9.3 Biotope Geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG/§ 18 BbgNatSchAG grenzen nicht an den Straßenkörper an.

2.9.4 Bodenfunde/Denkmale Bodendenkmale befinden sich entlang der B198

  • 140801
  • 140803
  • 140773
  • 142365
  • 140903 Sollten weitere archäologische Bodenfunde angetroffen werden, sind die Arbeiten im betroffenen Bereich einzustellen und die örtliche Bauüberwachung des Auftraggebers unverzüglich zu benachrichtigen. 2.9.5 Immissionsschutz-Bereiche und -Objekte Alle entsprechenden Bestimmungen des (BImSchG) sind zu beachten. Die Bauarbeiten sind vom AN so durchzuführen, dass Umweltbeeinträchtigungen und Belästigungen Dritter durch Baubetrieb und Transporte weitgehend vermieden werden.

2.9.6 Gewässer, Wasserschutzgebiete Südlich von Prenzlau, B198, Abs. 220, km 4.9 – 5.275, besteht ein Wasserschutzgebiet der Zone III.

Im Bereich der B198 queren mehrere Dauergräben den freien Streckenabschnitt. Bei der Ausführung sind die folgenden Gräben zu berücksichtigen.

  • Graben 40.18 - B198, Abs. 215, km 3.985
  • Dreeschener Seegraben Richtung Wolfspfuhl (Augustenfelde) - B198, Abs. 215, km 2.494
  • Dreeschener Seegraben - B198, Abs.215, km 1.7
  • Rauegraben - B198, Abs.200, km 2.035

2.9.7 Vermutete Bodenfunde

  • entfällt -

2.9.8 Militärische Bereiche Für das Gebiet ist keine Kampfmittelbelastung bekannt. Sollten dennoch Kampfmittel gefunden werden, so sind die Arbeiten an der Fundstelle sofort einzustellen, die Fundstelle abzusperren und die nächstgelegene Polizeidienststelle zu benachrichtigen.

2.9.9 Wegekreuze, Meilensteine Die im Baufeld befindlichen Stationierungszeichen, Meilensteine, Vermessungsmarken, Nivellementpunkte, trigonometrischen Punkte, geodätische Festpunkte, Netzknotenpunkte, Grenz- und Sichtzeichen sind während der Bauarbeiten zu schützen. Vom AN beschädigte Punkte sind auf Kosten des AN wiederherzustellen. Die Wiederherstellung darf nur durch die jeweils dafür befugten Vermesser erfolgen.

Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster im Land Brandenburg (Vermessungs- und Liegenschaftsgesetz) können als Ordnungswidrigkeit durch Bußgeld geahndet werden. 2.10 Anlagen Leitungen

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Der Leitungsbestand wurden vom AG erkundet und im Pflanzplan dargestellt. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und sind durch den AN zu überprüfen.

Der AN hat sich vor Beginn der Arbeiten von den Leitungseigentümern örtlich einweisen zu lassen. Erfolgt die Einweisung nicht innerhalb von 10 Werktagen, so ist der AG sofort schriftlich zu unterrichten. Bei Unterlassung kann der AN Ansprüche wegen Behinderung infolge zu später Einweisung nicht geltend machen.

Der AN haftet für alle im Baubereich befindlichen Versorgungs- und Entsorgungsleitungen. Er ist verpflichtet, sich rechtzeitig mit den Anlageneigentümern in Verbindung zu setzen und alle mit der Baudurchführung im Zusammenhang stehenden Fragen zu klären und Schachtgenehmigungen einzuholen.

Die von den Leitungsträgern gegenüber dem AN geltend gemachten Kosten für die Erteilung von Auskünften und Genehmigungen sind Nebenleistungen und werden nicht gesondert erstattet.

Dem AG sind folgende Anlagen im Baubereich bekannt:

Stadtwerke Prenzlau Mit Schreiben vom 12.08.2024 teilten die Stadtwerke Prenzlau mit, dass sich im Planungsgebiet Trinkwasser- und Gasversorgungsleistungen, Nieder- und Mittelspannungskabe, Leerrohrsysteme und Datenkabel im Eigentum der Stadtwerke Prenzlau GmbH sowie Trinkwasserversorgungsleitungen im Eigentum des Norduckermärkischen Wasser- und Abwasserverband befinden.

Kontakt: Karsten Buchholz – Karsten.Buchholz@Stadtwerke-Prenzlau.de, +49 3984 853257

E.on edis AG, Enertrag AG Mit Leitungsauskunft vom 12.08.2024 befinden sich Kabel konnte im Planungsgebiet verschiedene E- Kabel 110 kV, 30 kV sowie eine E-Freileitung 220 kV nachgewiesen werden.

Uckerwerk Energietechnik GmbH Mit Abfrage vom 12.08.2024 konnte im Planungsgebiet ein Mittelspannungskabel im Eigentum der Uckerwerk Energietechnik GmbH nachgewiesen werden.

Kontakt: Ralf Lemke - Ralf.Lemke@enertrag.com, +49 39854 6459-226

Deutsche Telekom Im Planungsgebiet befinden sich mehrere Telekommunikationsleitungen. Hinweise zum Schutz der Versorgungsanlagen (Kabelschutzanweisung) sind einzuhalten.

Sonstiges: Laut Leitungsauskunft BIL vom 24.07.2024 befinden sich Leitungen der Firma Gascade Gastransporte GmbH und Ontras Gastransprot GmbH im Planungsgebiet. Diese wurde in der Entwurfsplanung berücksichtigt, so dass eine Leitungsabfrage durch den AN dennoch erfolgen muss.

Der AN haftet für Schäden an den im Baubereich befindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen. Nach der Absteckung der Pflanzstandorte ist eine Abstimmung mit den Leitungsträgern zwingend erforderlich. In Abstimmung mit der BÜ des LS sind Suchschachtungen zur Leitungserkundung durchzuführen. Die Betreiber weisen darauf hin, dass in der Nähe von Leitungen sämtliche Erdarbeiten in Handarbeit auszuführen sind. Der AN hat mindestens 14 Tage vor Beginn der Arbeiten eine Leitungsauskunft zu beantragen und sich hinsichtlich der Lage der Anlagen örtlich einweisen zu lassen.

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Auf das mögliche Vorhandensein von unbekannten Ver- und Entsorgungsleitungen, sowie Dränageleitungen im Baubereich wird an dieser Stelle gesondert hingewiesen. Dem Auftragnehmer wird daher eine sorgfältige Arbeitsweise angeraten.

2.11 Öffentlicher Verkehr im Baubereich Die B198 ist im Streckenabschnitt, mit hoher Verkehrsbelastung und Anteilen von Schwerlastverkehr. Der öffentliche Verkehr ist während der Pflanzarbeiten aufrechtzuerhalten. Weiterhin sind alle Maßnahmen unter Aufrechterhaltung des Eisenbahnbetriebes auszuführen.

3 Angaben zur Ausführung

3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung Alle Leistungen sind unter Aufrechterhaltung des Verkehrs zu erbringen.

Während der Baumaßnahme sind die Zugänge und Zufahrten zu den Anliegergrundstücken freizuhalten.

Zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten ist durch den AN eine verkehrsrechtliche Anordnung beim Landesbetrieb Straßenwesen zu beantragen. Die anfallenden Kosten trägt der AN.

Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dienststätte Eberswalde Tramper Chaussee 3, Haus 8 16225 Eberswalde Tel.: 03342 249-1294 Fax: 03342 249-1514

Für die Pflanz- und Pflegearbeiten sind folgende Verkehrssicherungen vorzusehen: bewegliche Arbeitsstelle nach Regelplan C II/2 (außerorts). Sämtliche Verkehrszeichen müssen mit einer retroreflektierenden Folie mindestens des Typs 2 beschichtet sein. Durch den Bauverkehr verschmutzte Fahrbahnen sind auf Kosten des AN ständig zu säubern.

3.2 Bauablauf

  • entfällt -

3.3 Wasserhaltung

  • entfällt -

3.4 Baubehelfe

  • entfällt -

3.5 Stoffe, Bauteile Pflanzenmaterial

Für die Pflanzware wird ein Herkunfts- und Liefernachweis gefordert.

Für sonstige in Brandenburg gebietsheimische Gehölzarten ist Pflanzware aus dem Vorkommensgebiet 2, Mittel- und Ostdeutsches Tief- und Hügelland zu verwenden.

Für nicht heimische Alleebaumarten ist nachzuweisen, dass die Standortbedingungen der Lieferbaumschule mit denen am Pflanzort vergleichbar sind und die Gehölze dort mindestens seit der

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  1. Verschulung im Quartier standen. Der AN hat auf Nachfrage des AG die Baumschule und deren Anzuchtbedingungen schriftlich mitzuteilen. Es sind nur Pflanzen zu verwenden, die den Anforderungen der „Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen“ der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau) und des BdB (Bund deutscher Baumschulen) entsprechen. Pflanzen ohne Nachweis der Lieferbaumschule werden zurückgewiesen.

Hilfsstoffe für Pflanzarbeiten

Die Hochstämme erhalten eine Baumverankerung mit Dreibock und einen Rindenschutz. Die Pflanzscheiben aller Bäume werden mit Nadelholzrinde gemulcht. Der verwendete Rindenmulch muss dem Regelwerk „Qualitätsanforderungen und Anwendungsempfehlungen für organische Mulchstoffe und Komposte im Landschaftsbau“ der „Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.“ entsprechen und mit dem RAL-Gütezeichen „Rinde für Pflanzenbau“ (RAL-GZ- 250/1) ausgezeichnet sein. Der Nachweis ist durch Lieferschein zu belegen und vor Einbau zu erbringen.

Holzbaustoffe

Buntgeschältes Nadelholz für Baumpfähle

  • Pfähle für Dreiböcke: Länge = 3 m, Zopfdurchmesser = 8-10 cm bzw. 10-12 cm
  • Baumband (mindestens 5 cm breit)

Eichen- oder Robinienholz für Begrenzungspfähle

  • Spalt- oder Rundpfähle: Länge = 2,5 m, Zopfdurchmesser 15 bis 20 cm

Buntgeschältes Nadelholz für Greifvogelstangen

  • Länge = 5 m, Zopfdurchmesser 8 cm

Bodenverbesserungsstoffe

Zur Verbesserung der Wasserspeicherung wird für alle Baumpflanzungen ein Bodenzuschlagsstoff eingebaut. Der Stoff ist original verpackt zu liefern. Geeignet ist organisches Copolymer auf Kaliumsalzbasis z.B. Stockosorb, welches mit dem Aushub der Pflanzgruben gründlich zu vermischen ist.

Aufwandmengen je Gehölz: Hochstamm 0,5 kg

Dünger

Zur Pflanzung erhalten alle Bäume einen Mykorrhiza Symbiosedünger. Hornspäne werden zur Pflanzung sowie im 2. und 4. Jahr der Entwicklungspflege bei allen Bäumen ausgebracht. Im 2. und 4. Jahr der Entwicklungspflege erhalten die Bäume eine Düngergabe (NPK-Baumdünger). Die Dünger sind original verpackt zu liefern.

Eine Düngergabe während der Pflanzarbeiten erfolgt mit folgenden Aufwandmengen je Gehölz:

Mykorrhiza Symbiosedünger: Hochstamm 0,5 kg Hornspäne: Hochstamm 0,5 kg

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Eine Düngergabe während der Pflegejahre erfolgt mit folgenden Aufwandmengen je Gehölz: NPK-Baumdünger: Hochstamm 0,5 kg Hornspäne: Hochstamm 0,5 kg

Mulch

Rindenmulch, Körnung 10 – 80 mm

Rindenschutz

Schilfrohrmatte Stammschutzfarbe nach Rückbau der Schilfrohrmatten im letzten Pflegejahr

3.6 Abfälle Der AN wird Abfallerzeuger im Sinne der KrW/AbfG und übernimmt die Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwertung bzw. Beseitigung. Die Art und Weise der Verwertung bzw. Beseitigung erfolgt nach Wahl des AN entsprechend der geltenden Rechtslage. Die Nachweise sind zu führen. Alle diesbezüglichen anfallenden Kosten wie laden, transportieren, Deponie- bzw. Verwaltungskosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

3.7 Winterbau

  • entfällt -

3.8 Beweissicherung Vor Beginn der Bauarbeiten sind alle baulichen Anlagen, die sich im und am Baufeld und an den Baufeldgrenzen befinden bzw. die vom AN als Baustellentransportwege, Zu- und Abfahrten genutzt werden sollen durch eine Zustandsfeststellung mit ausführlicher Fotodokumentation aufzunehmen (VOB, Teil B § 3 Abs. 4).

Die Zustandsfeststellung soll gemeinsam vom AN, der BOL/BÜ und dem Baulastträger (bzw. Eigentümer) erfolgen. Die Zustandsfeststellung ist zu dokumentieren und zu protokollieren und von den Beteiligten zu unterschreiben.

Die Unterlagen der Zustandsfeststellung sind den Beteiligten zu übergeben.

Werden Verkehrswege von mehreren AN gemeinsam zur Abwicklung von Baustellenverkehr genutzt, ist unter den Beteiligten eine Vereinbarung über Nutzung und Haftung für dadurch verursachte Schäden abzuschließen.

Nach Abschluss der Arbeiten ist die Zustandsfeststellung mit den Beteiligten wie vor zu wiederholen.

Der AN hat nachzuweisen, dass er allen Ansprüchen Dritter nachgekommen ist. Durch eine Freistellungserklärung hat der AN den AG von allen Ansprüchen Dritter freizustellen.

Die Schlusszahlung ist von der rechtzeitigen Übergabe der Freistellungserklärung abhängig. Alle Aufwendungen für die Zustandsfeststellung sind einzurechnen.

3.9 Sicherungsmaßnahmen

  • entfällt -

3.10 Belastungsannahmen (Brückenbau)

  • entfällt -

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3.11 Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren Sämtliche Leistungen werden nach Aufmaß/Prüfung auf der Baustelle abgerechnet. Grundsätzlich bilden gemeinsame Aufmaße der Vertragspartner die Grundlage für die Abrechnung der jeweiligen Bauleistungen. Die Aufmaße erfolgen entsprechend dem Baufortschritt. Die Schlussrechnung und jede Abschlagsrechnung sind durch ein vollständiges Aufmaß zu belegen. Die Abrechnungseinheiten gelten entsprechend dem Leistungsverzeichnis.

Unterlässt es der AN rechtzeitig das gemeinsame Aufmaß von Leistungen zu beantragen, die später nicht mehr oder nur schwer feststellbar sind, oder beteiligt er sich nicht oder nur unzureichend an dem Aufmaß, so gelten die evtl. auch unvollständigen Aufmaße des AG, es sei denn, der AN beweist ihre Unrichtigkeit.

Die Aufmaße sind für alle OZ des Leistungsverzeichnisses durch den AN und AG (Bauüberwachung) gemeinsam durchzuführen, zu protokollieren und zu bestätigen. Sie sind so darzustellen, dass sie den Zusammenhang zur Baumaßnahme durch Orts- und Stationsangaben eindeutig und sofort erkennen lassen. Zur Aufstellung der Schlussrechnung müssen die gesamten Aufmaße in einem Aufmaß- und Abrechnungsplan eingetragen werden.

3.12 Prüfungen Der AG behält sich Kontrollprüfungen zur Feststellung der Eignung von Stoffen zur vertragsmäßigen Ausführung der Leistung vor.

Das Pflanzmaterial hat den Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen zu entsprechen. Die Anlieferung des Pflanzmaterials ist der BÜ des AG mindestens 5 Werktage vorab anzumelden.

Durch die BÜ erfolgt bei Anlieferung der Pflanzen eine Qualitätskontrolle, nach deren Abschluss das Material zur Pflanzung freigegeben wird. Die Originalverpackungen der eingesetzten Mittel (Düngemittel und chemische Mittel) sind auf Verlangen der Bauüberwachung zur Prüfung vorzulegen.

4 Ausführungsunterlagen

4.1 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen Übersichtskarte, Maßstab 1: 40.000

Pflanzpläne, 1 Übersichtsplan Maßstab 1: 28.000, 13 Lagepläne Maßstab 1: 2.000

4.2 Vom Auftragnehmer zu beschaffende Ausführungsunterlagen Der Aufragnehmer hat ergänzende Planunterlagen und Detailzeichnungen – soweit diese zur Bauausführung erforderlich sind - selbst und ohne besondere Vergütung aufzustellen.

Bauzeitenplan / Wässerungsplan /Pflegeplan

Verkehrsrechtliche Anordnung

Schachtscheine

Bauleitpersonal

Der AN hat für die Durchführung der ausgeschriebenen Arbeiten einen verantwortlichen Bauleiter mit entsprechender Qualifikation zu benennen, der mit allen einschlägigen Arbeiten gut vertraut ist. Der vom AN benannte Fachbauleiter hat zu den Kontrollen der Pflanzenlieferung und der Qualität der Pflanz- und Pflegearbeiten anwesend zu sein (Eigenkontrolle). Der AN hat ein Bautagebuch zu führen,

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in dem die geleisteten Stunden, das eingesetzte Personal und bei Bedarf ein Aufmaß vermerkt werden. Zusätzlich hat der AN ein Wässerungsprotokoll anzufertigen, in welchem Ausführungszeiten, gewässerte Teilflächen und ausgebrachte Wassermengen vermerkt werden.

Bauzeitenplan

Vom Auftragnehmer ist dem Auftraggeber spätestens 8 Werktage nach Zuschlagserteilung ein Bauzeitenplan vorzulegen. Aufgrund des vom AN vorgelegten Bauzeitenplanes werden für die Fertigstellung folgender Teilleistungen / Teilabschnitte Zwischentermine vereinbart:

  • Lieferung des Pflanzgutes
  • Pflanzstellenkennzeichnung
  • Pflanzung
  • Fertigstellungspflege
  • Entwicklungspflege 1. Jahr, 2. Jahr, 3. Jahr und 4. Jahr

Diese nachträglich aufgrund des Bauzeitenplanes vereinbarten Zwischentermine gelten dann als vertragliche Fristen nach 5.1 der VOB/B. In dem Bauzeitenplan werden während der Baudurchführung die IST – Leistungen den SOLL – Leistungen gegenübergestellt.

Zahlungsplan

In Abhängigkeit vom Bauzeitenplan ist ein Zahlungsplan zu erstellen und bis spätestens 10 Werktage nach Zuschlagserteilung dem AG zu übergeben. Zahlungen erfolgen in jedem Fall nach Baustand. Die Leistungsverteilung ist nach LV mit den entsprechende Leistungs-Unterverteilungen zu beachten und entsprechend abzurechnen.

Pflegeplan

Der AN hat spätestens zum Beginn der Fertigstellungspflege einen Wässerungs- und Pflegeplan zu übergeben, in dem die Termine für Wässerungs- und Pflegegänge bis zum Abschluss der Entwicklungspflege vermerkt sind.

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung