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Lohnwäsche für die Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.10.2026, 10:40 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.hessen.de

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Leistungsbeschreibung und Anforderungskriterien

der Hessischen Hochschule für öffentliches

Management und Sicherheit

Vergabeverfahren:

Dienstleistungsvertrag für Textilreinigung (Wäscherei)

Lohnwäsche von Übernachtungszimmer und Berufskleidung


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  1. Kommerzieller Teil

Vorbemerkungen

Der Auftraggeber beabsichtigt, die in den Vergabeunterlagen detailliert beschriebenen Leistungen nach Maßgabe folgender Bedingungen zu vergeben.

Bitte lesen Sie alle Unterlagen sorgfältig durch, um Fehler bei der Erstellung und Abgabe des Angebots zu vermeiden.

Fehler können zum Ausschluss Ihres Angebots führen!

Achten Sie besonders auf Anforderungen und Fristen.

Soweit Personen und Funktionsbezeichnungen aus Gründen der besseren Lesbarkeit nur in der männlichen Form in diesem Dokument wie auch in den Anlagen verwendet werden, gelten diese gleichermaßen auch für Frauen.

Hinweise zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)

Für die Vergabe und Ausführung öffentlicher Aufträge gelten die Bestimmungen des HVTG in der aktuellen Fassung vom 17. Juni 2026 (GVBl. 2026 Nr. 40). Das Gesetz findet Anwendung, wenn der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer (netto) bei Liefer- und Dienstleistungen 100.000 EURO überschreitet. Die Pflichten zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestlohn greifen bereits ab einem Schwellenwert von 20.000 EURO netto.

Auf folgende Bestimmungen des HVTG wird besonders hingewiesen, da sie für Bewerber/Bieter und Auftragnehmer für die Teilnahme am Wettbewerb und für die Auftragsausführung von besonderer Bedeutung sind:

• § 4 Tariftreue, Mindestlohnpflicht • § 5 Nachunternehmen, Verleihunternehmen, Nachunternehmerkette • § 10 Präqualifikation Tarif und Verpflichtungserklärung • § 11 Nachweis der Eignung, Präqualifikation • § 15 Urkalkulation • § 16 Bestbieterprinzip (Erklärungen und Nachweise müssen nur noch vom Bestbieter eingereicht werden) • § 18 Kontrollen durch den öffentlichen Auftraggeber, Kontrollgruppe • § 20 Ausschluss von unzuverlässigen Unternehmen, Informationsstelle

  1. Gegenstand der Vergabe

Gegenstand der Vergabe ist die fachgerechte Aufbereitung von verschmutzten Textilien aus Übernachtungszimmer und Berufskleidung von den Mitarbeiter aus der Kantine im Rahmen einer Lohnwäsche.

Der Auftragnehmer übernimmt insbesondere die Abholung der Schmutzwäsche beim Auftraggeber, die fachgerechte Sortierung, Wäsche, Trocknung, erforderlichenfalls Finish und Mangeln, Falten, Zusammenstellung sowie die Rücklieferung der aufbereiteten Wäsche. Es handelt sich ausdrücklich um eine Lohnwäsche. Die Wäsche und Berufskleidung verbleiben im Eigentum des Auftraggebers, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wird.

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  1. Leistungsumfang

Die Leistung umfasst insbesondere:

• Abholung der Schmutzwäsche beim Auftraggeber

• Übernahme und Erfassung der angelieferten Wäsche

• Sortierung nach Wäscheart, Farbe und erforderlichem Waschverfahren

• fachgerechte Fleck- und Vorbehandlung

• Waschen entsprechend der jeweiligen Textilart und Pflegekennzeichnung

• hygienisch einwandfreie Aufbereitung

• Trocknung unter Berücksichtigung der jeweiligen Textileigenschaften

• Mangeln bzw. Finishen geeigneter Wäsche

• fachgerechtes Falten und Zusammenlegen

• Sortierung und Zusammenstellung für die Rücklieferung

• Rücklieferung der aufbereiteten Wäsche

• getrennte Behandlung von Hotelwäsche und Berufskleidung

• sachgerechte Behandlung beschädigter oder nicht ordnungsgemäß

gekennzeichneter Textilien

• Dokumentation und Bearbeitung von Fehlmengen und Reklamationen.

  1. Abhol- und Lieferlogistik

Die Abholung und Lieferung erfolgt regelmäßig:

jeden Dienstag zwischen 06:00 Uhr und 08:00 Uhr.

Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Abholung innerhalb dieses Zeitfensters zuverlässig erfolgt.

Die Abholung erfolgt an der vom Auftraggeber benannten Betriebsstätte:

Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit

ZV 4 (Gebäude 13 Wäschekammer)

Schönbergstraße 100

65199 Wiesbaden

Die Schmutzwäsche ist bei der Übergabe ordnungsgemäß zur Abholung bereitzustellen. Der Auftragnehmer stellt geeignete Transportmittel bzw. Wäschebehältnisse (Container) zur Verfügung.

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Saubere und aufbereitete Wäsche ist getrennt von Schmutzwäsche zu transportieren und zu lagern. Eine Vermischung von sauberer und unreiner Wäsche ist auszuschließen.

  1. Anforderungen an die Wäscheaufbereitung

Die Aufbereitung muss nach dem anerkannten Stand der Technik und entsprechend den jeweiligen Pflege- und Materialanforderungen der Textilien erfolgen.

Die eingesetzten Wasch- und Aufbereitungsverfahren müssen gewährleisten, dass:

• eine ausreichende Reinigungsleistung erreicht wird, • die Textilien materialschonend behandelt werden, • Farbe und Form der Textilien soweit wie technisch möglich erhalten bleiben, • Waschmittel- und Chemikalienrückstände vermieden werden, • die Wäsche nach der Aufbereitung geruchsneutral bzw. entsprechend dem vereinbarten Qualitätsstandard ist, • die Wäsche vollständig trocken und gebrauchsfertig zurückgeliefert wird.

Unterschiedliche Textilarten und Verschmutzungsgrade sind entsprechend den jeweiligen Anforderungen zu behandeln.

5.1. Textilien aus den Übernachtungszimmer

Zum Leistungsumfang gehören: • Bettlaken • Bettbezüge • Kissenbezüge • Bett- und Kissen Inletts • Frotteehandtücher klein und groß • Duschvorleger

Die Wäsche ist nach der Aufbereitung entsprechend der jeweiligen Beschaffenheit zu mangeln, zu legen bzw. zu finishen.

5.2. Textilien aus dem Küchen- und Kantinenbereich

Zum Leistungsumfang gehören: • Geschirrtuch • Tischdecke • Tisch Husse • Bänder f. Tisch Husse

Die Wäsche ist nach der Aufbereitung entsprechend der jeweiligen Beschaffenheit zu mangeln, zu legen bzw. zu finishen.

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5.3. Berufskleidung (Kantinen- und Küchenpersonal)

Zum Leistungsumfang gehören: • Kasack • Arbeitshose • Kochjacke • Kochhose • T-Shirt Berufskleidung ist entsprechend der Pflegekennzeichnung und den Anforderungen des jeweiligen Textils aufzubereiten.

Soweit erforderlich, ist die Kleidung zu bügeln, zu finishen, zu falten oder auf Kleiderbügeln zurückzuliefern.

  1. Kennzeichnung und Zuordnung

Die Zuordnung der Wäsche zum Auftraggeber muss während des gesamten Aufbereitungsprozesses sichergestellt sein.

Der Auftragnehmer hat geeignete organisatorische Maßnahmen zu treffen, um Verwechslungen, Verlust oder Vermischung mit Wäsche anderer Kunden zu verhindern.

Auf Wunsch des Auftraggebers sind Einzelteile bzw. Wäscheposten nachvollziehbar zu kennzeichnen.

  1. Qualität und Reklamationen

Die zurückgelieferte Wäsche muss sauber, trocken, ordentlich aufbereitet und frei von vermeidbaren Wasch- und Bearbeitungsfehlern sein.

Beanstandete Wäsche ist nach Meldung durch den Auftraggeber zeitnah und ohne zusätzliche Berechnung nachzubearbeiten.

Bei Verlust oder irreparabler Beschädigung eines Textils ist der Vorgang zu dokumentieren und dem Auftraggeber mitzuteilen.

Wiederholt auftretende Qualitätsmängel sind durch den Auftragnehmer zu analysieren und durch geeignete Maßnahmen dauerhaft abzustellen.

  1. Hygiene und Betriebssicherheit

Der Auftragnehmer hat geeignete hygienische Verfahren für die Aufbereitung und den Transport der Wäsche einzusetzen.

Insbesondere ist eine eindeutige Trennung von Schmutzwäsche und sauberer Wäsche sicherzustellen.

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Die eingesetzten Verfahren müssen geeignet sein, eine hygienisch einwandfreie Aufbereitung der Wäsche entsprechend deren bestimmungsgemäßer Verwendung sicherzustellen.

Der Auftragnehmer hat die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, technischen Regeln und Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten.

  1. Personal und Fahrzeuge

Der Auftragnehmer stellt ausreichend qualifiziertes und eingewiesenes Personal zur ordnungsgemäßen Durchführung der Leistung bereit.

Die für Transport und Abholung eingesetzten Fahrzeuge und Behältnisse müssen für den vorgesehenen Zweck geeignet und hygienisch einwandfrei sein.

Das Personal hat sich bei der Abholung an die betrieblichen Sicherheits- und Zutrittsregelungen des Auftraggebers zu halten.

Da es sich bei dem Gelände um eine polizeiliche Liegenschaft handelt, müssen alle Personen, die die Liegenschaft betreten oder befahren wollen, eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durch das HLKA (Hessisches Landeskriminalamt) durchlaufen.

  1. Ausfall und Ersatzleistung

Kann die vereinbarte Abholung am Dienstag zwischen 06:00 Uhr und 08:00 Uhr ausnahmsweise nicht durchgeführt werden, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu informieren und in Abstimmung mit diesem eine Ersatzabholung zu organisieren.

Bei planbaren Betriebsunterbrechungen sind Ersatztermine rechtzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen.

  1. Dokumentation

Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers geeignete Nachweise über die ordnungsgemäße Durchführung der Leistung vorzulegen.

Hierzu können insbesondere gehören: • Abhol- und Liefernachweise • Mengen- bzw. Gewichtsnachweise • Reklamationsübersichten • Nachweise über eingesetzte Wasch- und Aufbereitungsverfahren • Nachweise zur Qualitätssicherung • sonstige für die Leistungserbringung erforderliche Dokumentationen.

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  1. Mindestanforderungen an den Auftragnehmer

Der Auftragnehmer muss über die personellen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen verfügen, um die ausgeschriebene Leistung zuverlässig und dauerhaft zu erbringen.

Mit dem Angebot sind auf Verlangen des Auftraggebers geeignete Nachweise über die Leistungsfähigkeit und die für die Leistung relevanten Qualitäts- und Hygienestandards in Form einer Eigenerklärung einzureichen.

  1. Vertragslaufzeit

Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.01.2027 und wird auf die Dauer von vier Jahren fest abgeschlossen. Es endet mit Ablauf des 31.12.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

  1. Leistungsverzeichnis

Das Leistungsverzeichnis ist als Anlage beigefügt.

  1. Nebenleistungen

Sämtliche zur ordnungsgemäßen Erbringung der beschriebenen Leistung erforderlichen Nebenleistungen sind, soweit nicht ausdrücklich als gesonderte Position im Leistungsverzeichnis ausgewiesen, in die angebotenen Einheitspreise einzukalkulieren.

Der Auftragnehmer hat alle für die ordnungsgemäße Durchführung der Lohnwäsche erforderlichen Arbeits-, Betriebs-, Transport- und Organisationsleistungen zu berücksichtigen.

  1. Qualitätsziel

Ziel der Leistung ist eine zuverlässige, termingerechte und hygienisch einwandfreie Aufbereitung der Textilien aus den Übernachtungszimmern und Berufskleidung bei gleichzeitiger materialschonender Behandlung und nachvollziehbarer Zuordnung der Textilien.

Die vereinbarten Abhol- und Liefertermine sowie die geforderten Qualitätsstandards sind während der gesamten Vertragslaufzeit einzuhalten.

  1. Abrechnung / Rechnungsadresse

Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im Leistungsverzeichnis festgelegten Abrechnungseinheiten (per Stück).

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Zusätzliche Leistungen dürfen nur nach vorheriger Beauftragung durch den Auftraggeber ausgeführt und abgerechnet werden.

Rechnungsadresse:

HCC-Hessisches Competence Center -Zentrale Scanstelle- Buchungskreis 2230, Dienststelle: 1100 65165 Wiesbaden

HINWEIS:

  • Die Rechnung darf nicht auf die Hochschule ausgestellt sein, sondern auf das HCC, dies ist unser Rechnungsbearbeiter!
  • Alle Rechnungen über 1000€ müssen im Format X-Rechnung sein.
  • Postfach: e-rechnung@ekrw.hessen.de

Leitweg-ID HöMS: 06-22301100-23

Umsatzsteuer ID der HÖMS: DE353317864

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