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Das Dokument ist vor Leistungsbeginn bei der Auftraggeberin einzureichen.
Stadt Leipzig Amt für Statistik und Wahlen
Verpflichtung für den Transport von Wahlunterlagen
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen der Name des Unternehmens (Adresse) transportieren Sie am 21.02.2027 sensible Wahlunterlagen im Auftrag der Stadt Leipzig im Stadtgebiet. Dabei sind Sie zur Einhaltung der folgenden Regelungen verpflichtet:
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Alle Wahlunterlagen werden Ihnen an den für Sie relevanten Wahlobjekten durch Bedienstete der Stadt Leipzig in verschlossenen und versiegelten Wahlkisten übergeben. Der oder die jeweilige Bedienstete weist sich bei der Übergabe aus. Die Übergabe wird kistenscharf in einem Übergabeprotokoll festgehalten.
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Während des Transportes ist das Frachtgut stets verschlossen aufzubewahren.
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Die Öffnung der Wahlkisten, der Bruch der Siegel sowie jeder Einblick durch Sie oder Dritte in die Wahlunterlagen oder Veränderungen daran sind strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen können strafbar sein. Der Bruch eines Siegels wird nach § 136 Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Die Wahlfälschung wird nach § 107a Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar. Die Verletzung des Wahlgeheimnisses wird nach § 107c StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Daneben kommt auch die Verwirklichung anderer Ordnungswidrigkeiten- und Straftatbestände in Betracht, wie z.B. Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB) oder Datenschutzverstöße (§ 42 BDSG).
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Im Rahmen der Abendtour transportieren Sie die Ihnen übergebenen Wahlkisten unverzüglich und auf direktem Wege zum zentralen Sammelort (AGRA-Messepark).
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Sie übergeben alle transportierten Unterlagen am zentralen Sammelort in verschlossener und versiegelter Form an einen Bediensteten oder eine Bedienstete der Stadt Leipzig. Der oder die Bedienstete weist sich bei Übergabe aus. Die Übergabe an die Stadt Leipzig wird kistenscharf in einem Übergabeprotokoll festgehalten.
Ich nehme die obenstehenden Regelungen für den Transport der Wahlunterlagen zur Kenntnis und verpflichte mich hiermit auf deren Einhaltung:
[Name des Fahrers bzw. der FahrerIn] [Unterschrift des Fahrers bzw. der FahrerIn]
Leipzig, den ____________
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