Ausschreibungsunterlagen LF 10 Gemeinde Gaißach - Stand 02-07-26.pdf

Löschgruppenfahrzeug LF 10 mit Fahrzeugbeladung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 29.09.2026, 14:10 (Europe/Berlin)

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Gemeinde

Gaißach

Ausschreibungsunterlagen

für ein

Löschgruppenfahrzeug

LF 10

Offenes Verfahren nach VgV

(EU – Veröffentlichung vom 02.06.2026 - 376170-2026)

Angebotsfrist: 09.07.2026, 14:00 Uhr

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

Inhalt der Ausschreibungsunterlagen:

 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes

(zum Verbleib bei Ihnen)

 Bewerbungsbedingungen

(zum Verbleib bei Ihnen)

Trennblatt

 Angebotsschreiben

 Besondere Vertragsbedingungen

 Zusätzliche Vertragsbestimmungen

 Eigenerklärungen für Ihr Angebot!

 Eigenerklärung Bezug Russland

 Benötigte Information zum Unternehmen

 Leistungsbeschreibung mit Anlagen

Rückblatt

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

Angebotsaufforderung

Vergabestelle Gemeinde Gaißach Vergabenummer: LF 10 Gaißach Kämmerei Vergabeart z. Hd. Herrn Hans Fischhaber Bahnhofstraße 8 Offenes Verfahren 83674 Gaißach Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog An den interessierten Bieter des Offenen online einzureichen bis (Angebotsfrist) Verfahrens der Gemeinde Gaißach über ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 Datum 09.07.2026 Uhrzeit 14:00 Uhr Erreichbarkeit Tel. (08041) 8047-13 Fax (08041) 8047-09 Zuschlagsfrist endet am 30.09.2026 voraussichtliche Ausführungsfrist Beginn 01.10.2026 Ende 30.04.2030

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

Angebot für

Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten Sie um ein Angebot über ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 entsprechend unserer beilie- genden Leistungsbeschreibung.

Das Angebot ist spätestens bis zum 09.07.2026, 14:00 Uhr vollständig (Formular „Angebot“, „Leis- tungsbeschreibung“, „Besondere Vertragsbedingungen“, „Zusätzliche Vertragsbedingungen“, Ei- generklärungen, Nachweise, technische Beschreibungen, Prospektmaterial etc.) ausgefüllt elektro- nisch auf der Vergabeplattform der Deutschen eVergabe unter dem in der EU-Bekanntmachung angegebenen Link einzureichen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Stefan Fadinger

  1. Bürgermeister

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Angebotsaufforderung

Anlagen

A) die beim Bieter verbleiben Bewerbungsbedingungen Ergänzung Bewerbungsbedingungen Nebenangebote Gewichtung der Wertungskriterien Datenträger Angebotsanforderung Hinweise zur Handhabung von Störungen während der Leistungserbringung im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie

B) die immer zurück zu geben sind und Vertragsbestandteil werden Angebotsschreiben Besondere Vertragsbedingungen Zusätzliche Vertragsbedingungen Ergänzung Zusätzliche Vertragsbedingungen Abfall Datenverarbeitung Datenverarbeitung Abrechnung Online-Vergaben Datenträger Angebotsabgabe Leistungsbeschreibung mit Anlagen Eigenerklärungen u. Bietererklärung z. Zuverlässigkeit bzw. z. Wiederherstellung der Zuverlässigkeit Eigenerklärung Bezug Russland Benötigte Informationen zum Unternehmen

C) die (in Abhängigkeit des Angebotes) ausgefüllt zurück zu geben sind und Vertragsbestandteil werden 1 Verzeichnis der Unternehmen mit der in der Nachunternehmerliste bezeichneten Anlagen

Verpflichtungserklärung Teilleistungen durch andere Unternehmer

Bieter-/Arbeitsgemeinschaft

1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben im Namen und für Rechnung

der Gemeinde Gaißach

2 Kommunikation erfolgt

ausschließlich elektronisch über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform

3 Vorlage von Nachweisen

3.1 Der Bieter hat zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit gem. § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister mit dem Angebot vorzulegen. auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Der Auszug (Original oder Kopie) darf nicht älter als drei Monate sein. Ausländische Bieter haben eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen.

3.2 Zum Nachweis der Eignung sind vorzulegen mit dem Angebot entsprechend den Ausschreibungsunterlagen diverse Eigenerklärungen

Seite 2 von 3 1 von der Vergabestelle anzukreuzen

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Angebotsaufforderung

3.3 Fol gende sonstige Nachweise sind vorzulegen: mit dem Angebot auf Verlangen der Vergabestelle

  1. Nachweis über die Zertifizierung des Anbieters nach ISO 9000 ff
  2. Referenzliste der in den Jahren 2023 bis 2025 ausgelieferte LF 10

4 - frei -

5 Es gelten die beigefügten Bewerbungsbedingungen.

5.1 Die Vergabe nach Losen wird vorbehalten nein ja, Angebote können abgegeben werden

nur für ein Los für ein oder mehrere Lose für alle Lose (Näheres siehe Leistungsbeschreibung) 5.2 Nebenangebote sind nicht zugelassen. Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen gilt nicht.

Nebenangebote sind für folgende Teilleistungen (Positionen)/Fachlose (Gewerke)/Gesamtleistung zugelassen:

Zusätzlich zu Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen gilt folgendes:

5.3 Wertungskriterien bei Haupt- und Nebenangeboten Das wirtschaftlich günstigste Angebot bezüglich: Kriterien: siehe Leistungsbeschreibung oder Bekanntmachung Kriterium: Preis, Gewichtung 100 v.H. Eine Gewichtung kann nicht angegeben werden, die Kriterien sind in der Reihenfolge ihrer Bedeutung aufgelis- tet.

5.4 Abwicklung von Verhandlungsverfahren Die Abwicklung in verschiedenen, aufeinander folgenden Phasen zur Begrenzung der Zahl der Angebote

ist beabsichtigt. ist nicht beabsichtigt.

6 Angebote können abgegeben werden elektronisch über den in der EU-Bekanntmachung angegebenen Link in Textform elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel schriftlich

7 - frei -

8 Nachprüfungsstelle Vergabekammer (§ 156 GWB):

Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstr. 39, 80538 München

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Bewerbungsbedingungen

Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen

Das Vergabeverfahren erfolgt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB und der Ver- ordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge VgV.

1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbe- schränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

3 Angebot

3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.

3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestel- le vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.

3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.

3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.

3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Prei- se. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheits- preise einzelner Leistungspositionen in „Mischkal- kulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen.

3.7 Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.

3.8 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.

Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Um- satzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die

  • ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
  • an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsin- halt.

4 Unterlagen zum Angebot

4.1 Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle Unterlagen zur Preisermittlung zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Leistungen anderer Unternehmen.

4.2 Soweit Bescheinigungen verlangt werden, ist für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

5 Nebenangebote

5.1 Soweit Nebenangebote zugelassen sind, müssen sie die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Ange- botsabgabe nachzuweisen.

5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.

Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind.

Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Ange- bot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.

5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).

5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Seite 1 von 2

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Bewerbungsbedingungen

6 Bietergemeinschaften

6.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,

  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,

  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,

  • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,

  • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.

6.2 Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.

7 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzu- weisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unterneh- men geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzuge- ben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskrite- rium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.

8 Eignung Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot

  • entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise)
  • oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis
  • oder einen Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Unter-lagen/die EEE auch für diese abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigun- gen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und be- nannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.

9 Angebotsfrist Die Angebotsfrist läuft mit dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots genannten Termin ab.

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Angebotsschreiben

Name und Anschrift des Bieters: Vergabenummer: LF 10 Gaißach Vergabeart Offenes Verfahren Nicht Offenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog

Gemeinde Gaißach Kämmerei z. Hd. Herrn Hans Fischhaber Bahnhofstraße 8 Zuschlagsfrist endet am 30.09.2026 83674 Gaißach Einreichungstermin Datum 09.07.2026 Uhrzeit 14:00 Uhr

Angebot

Angebot für Lieferung/Leistung

eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10

1 Mein/Unser Angebot umfasst:

1 1.1 Vertragsbestandteile, die soweit erforderlich ausgefüllt wurden und diesem Angebotsschreiben als Anlagen beigefügt sind: Besondere Vertragsbedingungen Zusätzliche Vertragsbedingungen Ergänzung Zusätzliche Vertragsbedingungen Abfall (Ergänzung der BVB) Datenverarbeitung (Ergänzung der ZVB) Datenverarbeitung Abrechnung Online-Vergaben Leistungsbeschreibung mit Anlagen Eigenerklärungen u. Bietererklärung z. Zuverlässigkeit bzw. z. Wiederherstellung der Zuverlässigkeit

vom Bieter im Einzelfall bei Bedarf beizufügen 2 : Verzeichnis der Unternehmen mit den in der Nachunternehmenliste bezeichneten Anlagen Verpflichtungserklärung Teilleistungen durch andere Unternehmer EG Bieter-/Arbeitsgemeinschaft

1 die von der Vergabestelle angekreuzten Anlagen sind bei Abgabe eines Angebotes immer zurück zu geben! 2 vom Bieter anzukreuzen

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Angebotsschreiben

1.2 Vertragsbestandteile, die dem Angebotsschreiben nicht beigefügt sind

die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003

1.3. Unterlagen, die soweit erforderlich ausgefüllt wurden und diesem Angebotsschreiben als Anlagen 3 beigefügt sind: Ausführliche technische Beschreibungen und Prospektmaterial (siehe Leistungsbeschreibung) Konstruktionszeichnungen (Angebotszeichnungen) für das Los 1 (siehe Leistungsbeschreibung) Gewichtsbilanz und Energiebilanz für das Los 1 (siehe Leistungsbeschreibung) Detaillierte Ausrüstungsliste für das Los 2 (siehe Leistungsbeschreibung)

2 frei

3 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir

  • meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind,
  • wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften in den letzten 2 Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 € belegt worden bin/sind,
  • die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n).
  • über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- verfahrens gestellt wurde.

4 4.1 Ich/Wir gehöre(n) zu Handwerk Industrie Handel Versorgungs- Sonstigen unternehmen

4 .2 Ich bin/Wir sind bevorzugte(r) Bewerber laut beigefügtem(n)/vorliegendem(n) Nachweis(en).

4.3 Ich bin/Wir sind ein ausländisches Unternehmen aus einem EWR-Staat bzw. Staat des WTO - anderen Staat Nationalität: Abkommens (bitte intern. Kfz. Kennzeichen eintragen)

4.4 Ich bin/Wir sind kleines oder mittleres Unternehmen – KMU - (< 250 Beschäftigte und ≤ 50 Mio € Jahresumsatz bzw. ≤ 43 Mio € Jahresbilanzsumme).

5 Zur Ausführung der Leistung erkläre(n) ich/wir:

Ich/wir werde(n) nach § 4 Nr. 4 VOL/B die Leistung im eigenen Betrieb und im Betrieb der Unternehmen ausfüh- ren, die ich/wir in einer Nachunternehmerliste benannt habe(n).

Mir/uns ist bekannt, dass ich/wir wesentliche Leistungen, auf die mein/unser Betrieb und die in einer Nachunter nehmerliste benannten Unternehmen eingerichtet sind, nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers an Nach- unternehmer übertragen darf/dürfen und nach Vertragsabschluss mit einer Zustimmung hierzu nicht rechnen kann/können.

3 die von der Vergabestelle angekreuzten Anlagen sind bei Abgabe eines Angebotes immer zurück zu geben!

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Angebotsschreiben

6 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben wie folgt an:

6.1 HauptangebotEndbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass)Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme 5
Summe Los 1: „Löschgruppenfahrzeug LF 10“€%
Summe Los 2: „Beladung für LF 10“€%

7 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen:

  • Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003,
  • Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B

8 Ich/Wir erkläre(n), dass

– ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind.

– ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes mit einer Geldbuße von mehr als 2 500 Euro belegt worden bin/sind.

– ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n).

– ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als allein- verbindlich anerkenne(n). – mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind. – das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungs- beschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Pro- duktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden. – falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.

Ist bei dem elektronisch zu übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar, wird das Angebot ausgeschlossen.

5 siehe Nr. 3.7 der Bewerbungsbedingungen

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Besondere Vertragsbedingungen

Angebot für ein Löschgruppenfahrzeug LF 10

Besondere Vertragsbedingungen

Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)

1 Überwachung der Anlieferung

Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber.

2 Anlieferungs- oder Annahmestelle

Herstellerwerk des Aufbauherstellers

3 Ausführungsfristen

Anlieferung

Ende der Ausführung 30.04.2030

4 Vertragsstrafen (§ 11)

Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:

4.1 bei Überschreitung der Ausführungsfrist für jede vollendete Woche 0,5 v. H

für jeden Werktag 0,83 v. T.

desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann.

4.2 bei Überschreitung von Einzelfristen:

4.3 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v.H. der Auftragssumme begrenzt.

5 Rechnungen (§15)

Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber 2 -fach einzureichen!

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B esondere Vertragsbedingungen

6 Sicherheitsleistung (§18)

6.1 Stellung der Sicherheit

Sicherheit für die Vertragserfüllung (Zusätzl. Vertragsbedingungen Nr. 16.1) ist in Höhe von 0 v.H. der Auftragssumme zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint

Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit (Zusätzl. Vertragsbedingungen Nr. 16.2) beträgt

0 v.H. der Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge.

Für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten erset- zen. Für vereinbarte Abschlagszahlungen und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten. Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Nach Abnahme und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche einschließlich Schadenersatz kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Sicherheit für die Vertragserfüllung in eine Mängelansprüchesicherheit umgewandelt wird.

6.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist für

  • die Vertragserfüllung das Formblatt EFB Sich 1 – 323.1,
  • die Mängelansprüche das Formblatt EFB Sich 2 – 323.2 und
  • für vereinbarte Vorauszahlungen das Formblatt EFB Sich 3 – 323.3 zu verwenden.

7 Zahlungsbedingungen (§ 17)

Es werden keine Vorauszahlungen geleistet!

8 - frei-

9 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

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Zusätzliche Vertragsbedingungen

Zusätzliche Vertragsbedingungen

für die Ausführung von Leistungen

Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).

1 Preise

1.1 Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ord- nungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis ent- spricht.

1.2 Die vereinbarten Preise beinhalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist.

1.3 Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.

2 Technische Regelwerke (§ 1 Nr. 2)

In den Vergabeunterlagen genannte technische Regelwerke sind Ergänzende Vertragsbedingungen im Sinne von § 1 Nr. 2c.

3 Änderung der Leistung (§ 2)

Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von § 2 Nr. 3 VOL/B eine erhöhte Vergütung, muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich vor Ausführung der Leistung in Textform anzeigen.

4 Ausführung der Leistungen (§ 4)

4.1 Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und dergleichen sind auch ohne besondere Verein- barung der zu erbringenden Leistung beizufügen.

4.2 Der Auftragnehmer darf Veröffentlichungen über die Leistung nur mit vorheriger schriftlicher Zustim- mung des Auftraggebers vornehmen.

5 Unterauftragnehmer (andere Unternehmer) (§ 4 Nr. 4)

5.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Unterauftragnehmer übertragen, die geeignet im Sinne der §§ 122 und 128 GWB sind.

5.2 Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name und Anschrift des hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmers in Textform bekannt zu geben.

5.3 Sollen Leistungen, die Unterauftragnehmern übertragen sind, weiter vergeben werden, ist dies dem Auftraggeber vor der beabsichtigten Übertragung in Textform bekannt zu geben; die Nummern 5.1 und 5.2 gelten entsprechend.

6 Sprache

Alle Unterlagen und Äußerungen des Auftragnehmers müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. Fremdsprachliche Äußerungen Dritter (z. B. Bescheinigungen, sonstige Unterlagen von Behörden und Privaten) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen.

7 Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Nr. 2)

Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 5 % der Abrechnungssumme an den Auftraggeber zu zah- len, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere aus § 8 Nr.2, bleiben unberührt.

8 Abrechnung (§ 15)

8.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeich- nen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind fortlaufend zu nummerieren.

8.2 In den Rechnungen sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen nach den Ordnungszahlen (Po- sitionen) des Leistungsverzeichnisses aufzuführen und mit Nettopreisen anzuzeigen. Der Umsatz- steuer-betrag ist mit dem Steuersatz hinzuzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung, gilt. Beim Überschreiten von Ver- tragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, gilt der bei Fristablauf maßgebende Steuersatz.

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Zusätzliche Vertragsbedingungen

8.3 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zah- lungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.8.3 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.

9 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen (§ 16)

9.1 Der Auftragnehmer hat für Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Stunden- lohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Die müssen außer den Angaben nach § 16 Nr. 2 – das Datum, – die Bezeichnung der Leistungsstelle, – die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Leistungsstelle, – die Art der Leistung, – die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, – die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und ggf. – die Gerätekenngrößen

enthalten.

Rechnungen für Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen müssen entsprechend den Stunden- lohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. 9.2 Sind Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen mit anderen Leistungen verbunden, so sind keine getrennten Rechnungen aufzustellen.

10 Bürgschaften (§ 18)

10.1 Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist das dafür jeweils einschlägige Formblatt des Auftrag- gebers zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss vollständig den Formblättern des Auf- traggebers entsprechen.

10.2 Die Bürgschaft ist von einem

  • in den Europäischen Gemeinschaften oder in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder

  • in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswe- sen

zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu stellen.

Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:

  • „Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deut- schem Recht.

  • Auf die Einreden der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird ver- zichtet.

Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig fest- gestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.

  • Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.

  • Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwis schen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftli chen Zu-stimmung bindend.

  • Gerichtsstand ist der Sitz der zu Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle“.

10.3 Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen.

10.4 Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Leistung für die die Sicherheit geleistet worden ist, erfüllt ist.

10.5 Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist.

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Zusätzliche Vertragsbedingungen

11 „Equal Pay“ Gebot

Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für ihn geltenden rechtli- chen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigs- tens diejenigen Mindestbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmerent- sendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leis- tung verbindlich vorgegeben werden, sowie gem. § 7 Abs. 1 AGG und § 3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen. (StMWi Az.: Z4-5801/21/5 vom 19.11.2019)

12 Neubeauftragung von Restleistungen nach vorzeitiger Vertragsbeendigung

Überträgt der Auftraggeber nach vorzeitiger Vertragsbeendigung die zur Erreichung des Vertrags- zwecks erforderlichen Leistungen ganz oder teilweise einem oder mehreren neuen Auftragnehmern, behält er sich vor, diese ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zu beauftragen. Dies gilt, soweit die Vergütung des neuen Auftragnehmers unter Berücksichtigung aller Umstände nicht unangemessen hoch ist. Der bisherige Auftragnehmer kann gegen geltend gemachte Mehrkosten nicht einwenden, dass kein Vergabeverfahren durchgeführt wurde. Dies gilt nicht, wenn die Vergü- tung unter Berücksichtigung aller Umstände unangemessen hoch ist.

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Eigenerklärung zur Fachkunde

und Leistungsfähigkeit

(Firmenname, vertretungsberechtigte Personen, vollständige Anschrift/Firmenstempel)

Zutreffende gelbe Felder falls zutreffend ankreuzen!

Ich/Wir erkläre(n), dass

ich/wir in fachlicher und technischer Hinsicht über eine ausreichende Fach- kunde bzw. Fachkompetenz verfüge(n),

ich/wir ausreichende Fertigungskapazitäten besitze(n),

ich/wir über das notwendige Personal und Gerät verfüge(n),

ich/wir auch in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht geeignet sind,

um eine fristgerechte und korrekte Ausführung des Auftragsgegenstandes entsprechend der Leistungsbeschrei- bung zu gewährleisten.

Ich/Wir erkläre(n), dass

ich/wir die ausgeschriebene und/oder eine vergleichbare Leistung bereits ausgeführt habe(n).

Ich/Wir erkläre(n), dass

ich/wir auf Verlangen der Vergabestelle entsprechende Nachweise nach § 124 GWB und § 125 GWB (z.B. Referenzliste, Bankauskünfte, Geschäftsbilanzen, Umsatzzahlen, sonstige Unternehmenskenn zahlen, Zertifizierung nach ISO 9001) oder entsprechend der Leistungsbeschreibung vorlegen kann (können).

Mir/Uns ist bekannt, dass im Falle unzutreffender Erklärungen die Möglichkeit eines Ausschlusses von der Teil- nahme am Wettbewerb besteht!

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

Eigenerklärung

zur Zuverlässigkeit

(Firmenname, vertretungsberechtigte Personen, vollständige Anschrift)

Zutreffende gelbe Felder falls zutreffend ankreuzen!

Ich/Wir erkläre(n), dass

ich mich/wir uns im Rahmen meiner/unserer Geschäftstätigkeit gesetzestreu verhalte(n).

Ich/Wir erkläre(n) gemäß §§ 124 und 125 GWB, dass

über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde.

ich mich/wir uns nicht in Liquidation befinden

ich/wir im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf unsere Fach- kunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben

Ich erkläre/Wir erklären, dass

keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.B.

− wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), − wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), − wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), − rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen

 Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB),  Geldwäsche (261 StGB),  Bestechung (§ 334 StGB),  Vorteilsgewährung (§ 333 StGB),  Diebstahl (§ 242 StGB),  Unterschlagung (§ 246 StGB),  Erpressung (§ 53 StGB),  Betrug (§ 263 StGB),  Subventionsbetrug (§ 264 StGB),  Kreditbetrug (§ 265b StGB),  Untreue (§ 266 StGB),  Urkundenfälschung (§ 267 StGB),  Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB),  Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB),  wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB),  Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB),  Brandstiftung (§ 306 StGB),  Baugefährdung (§ 319 StGB),  Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB),  unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB),  Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalen Geschäftsverkehr (Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung),

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

 einem Verstoß gegen die Vorschrift nach § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet wurden,

die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.

Ich/Wir erkläre(n), dass

ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gem.

 § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungs- gesetzes,  § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch,  §§ 15, 15a 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes,  § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches

mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind

oder

 gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes

mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden bin/sind.

Ich erkläre/Wir erklären, dass

ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.

Ich erkläre/Wir erklären, dass

ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gem.

 § 21 des Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden bin/sind.

Ich erkläre/Wir erklären, dass

ich/wir bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für mich/uns geltenden rechtlichen Verpflich- tungen einhalten, insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a ACIG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, sowie gem. § 7 Abs. 1 AGG und § 3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt bezahlen

Mir/Uns ist bekannt, dass im Falle unzutreffender Erklärungen die Möglichkeit eines Ausschlusses von der Teilnahme am Wettbewerb besteht!

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

Bietererklärung zur Zusicherung der Zuverlässigkeit bzw.

zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit (Selbstreinigung)

Erklärung der Firma

(Firmenname, vertretungsberechtigte Personen, vollständige Anschrift)

Auskunft zur Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfung bzw. zur Selbstreinigung

des Unternehmens als ergänzende Bietererklärung

Zutreffende gelbe Felder falls zutreffend ankreuzen!

I. Bietererklärung über Zuverlässigkeit

Unser Unternehmen erklärt, dass es selbst oder das Mutterunternehmen in den letzten zehn Jahren an keinerlei kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Handlungen bei der Vergabe von Feuerwehrfahrzeugen oder damit zusammenhängender Gerätschaften beteiligt war.

Unser Unternehmen oder das Mutterunternehmen war in den letzten 10 Jahren an kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Absprachen oder Handlungen bei der Vergabe von Feuerwehrlösch- fahrzeugen oder damit zusammenhängen Gerätschaften beteiligt.

Unser Unternehmen sichert zu, dass es selbst oder das Mutterunternehmen im aktuellen Vergabever- fahren an keinerlei kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Handlungen beteiligt ist.

II. Erklärung über Maßnahmen zur Selbstreinigung

Falls zutreffend vorgesehene Bereiche ausfüllen und gelbe Felder ankreuzen!

Soweit unser Unternehmen in der Vergangenheit wettbewerbsbeschränkende Abreden oder Handlungen vorgenommen hat, haben wir folgende und jederzeit in unserem Unternehmen durch Einblick in die Fir- menstrukturen und Organisationsregelungen nachprüfbare sowie aus den ergänzenden Anlagen im Einzel- nen ersichtliche Selbstreinigungsmaßnahmen vollzogen:

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

  1. Personelle Maßnahmen:

Im Hinblick auf die Beteiligung von für uns handelnder Personen beim Feuerwehrbeschaffungskartell (Fall- bericht des Bundeskartellamts vom 18.02.2011; Aktenzeichen: B12 – 11/09) und der hiermit verbundenen schwerwiegenden Verfehlung dieser Personen haben wir folgende personelle Maßnahmen ergriffen:

(1) Ebene Geschäftsführer / Vorstand:

  • Altbesetzung mit Kompetenzen und aktuelle Funktion im Unternehmen: ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ……………………………………………………………………………….

  • Neubesetzung mit Kompetenzen und aktuelle Funktion im Unternehmen: ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ……………………………………………………………………………….

(2) Ebene Vertriebsleiter:

  • Altbesetzung mit Kompetenzen: ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ……………………………………………………………………………….

  • Neubesetzung mit Kompetenzen: ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ……………………………………………………………………………….

(3) Übrige Mitarbeiter, die beim Kartell beteiligt waren:

  • Altbesetzung mit Kompetenzen und aktuelle Funktion im Unternehmen: ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ……………………………………………………………………………….

  • Neubesetzung mit Kompetenzen: ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ……………………………………………………………………………….

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

  1. Strukturell-organisatorische Maßnahmen:

Folgende strukturell-organisatorische Maßnahmen sind in unserem Unternehmen getroffen worden: ……………………………………………………………………………….. ……………………………………………………………………………….. ……………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………..

  1. Hochwertiges Kontrollwesen und innere Revision:

In unserem Unternehmen sind ein hochwertiges Kontrollwesen und eine innere Revision eingeführt worden (interne/externe Kontrolle, Ombudsmann, Whistle Blower etc.). Dies beinhaltet folgende Maßnahmen: ………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………

  1. Interne Haftungs- und Schadensersatzregelungen:

Bei evtl. vorkommenden Schäden in Folge wettbewerbsbeschränkender Abreden oder Handlungen un- seres Unternehmens stehen wir für die Begleichung der eingetretenen Schäden gegenüber den Ge- schädigten ein.

  1. Mitwirkung bei Schadensaufklärung / Verzicht auf Einrede der Verjährung:

Wir erklären, dass wir im Hinblick auf die Frage, ob den Kommunen in der Vergangenheit durch unser Verhalten Schäden entstanden sind ebenso wie bei der Feststellung der eventuellen Höhe dieser Schä- den umfassend an einer Aufklärung mitwirken werden und zur Auskunft bereit sind. Insoweit verzichten wir auf der Grundlage der Vereinbarung mit den Kommunalen Spitzenverbänden auf die Einrede der Verjährung.

  1. Schulung der Mitarbeiter:

Unsere Mitarbeiter werden aktuell und in Zukunft regelmäßig wie folgt, insbesondere auch im Hinblick auf die Einhaltung eines wettbewerbsgemäßen und sauberen Verhaltens, geschult (Art und Inhalt der Schu- lung, zeitlicher Rhythmus der Schulung, Vorlage des Schulungsplans etc.): …………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………

  1. Sicherstellung der Regelkonformität (Compliance):

Unser Unternehmen sichert zu, dass es durch die im Folgenden ergänzend zu den unter den Punkten 1-6 angegebenen Maßnahmen die Gewähr für ein regelkonformes Verhalten (Compliance) bietet: …………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

Eigenerklärung Bezug Russland

Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vor- schrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Perso- nen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.

Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht

a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Be- werbers/Bieters in Russland,

b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 Prozent,

c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unter- nehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutreffen.

Bereits vor dem 9. April 2022 geschlossene Verträge mit solchen Personen oder Unternehmen mit Bezug zu Russland dürfen nur bis zum 10. Oktober 2022 fortgeführt werden.

Vergabenummer LF 10 Gaißach

Maßnahme Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10

1 Bieter 1 Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft 1 Auftragnehmer 1 (Name, Anschrift und Ust.-ID-Nr. des Unternehmens)

Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keiner der in den Buchstaben a) bis c) genannten Fälle zutrifft. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir zur Ausführung des Auftrags für Teile der Leistung

nicht die Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen in An- spruch nehmen werde(n) / genommen habe(n) (Eignungsleihe).

folgende Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen in Anspruch nehmen werde(n) / genommen habe(n) (Eignungsleihe).

Die Leistungen keines Eignungsverleihers überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.

Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.

Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum 10. Oktober 2022 beendet.

1 Zutreffendes ankreuzen Seite 1 von 2

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Nachunternehmen beauftrage(n) / beauftragt habe(n).

folgende der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Nachunternehmen beauftragen werde(n) / beauftragt habe(n).

Die Leistungen keines Nachunternehmers überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.

Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.

Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum 10. Oktober 2022 beendet.

keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Lieferanten beauftra- ge(n) / beauftragt habe(n).

folgende der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Lieferanten beauftra- gen werde(n) /beauftragt habe(n).

Die Leistungen keines Lieferanten überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.

Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.

Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum 10. Oktober 2022 beendet.

(Ort, Datum, Name, Unterschrift2)

2 nur erforderlich, wenn diese Erklärung nicht Bestandteil eines Angebotes ist

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

Benötigte Informationen zum Unternehmen

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Mit Einführung der eForms für EU-weite Bekanntmachungen sind öffentliche

Auftraggeber nun bei der Bekanntgabe des Gewinners verpflichtet weitere In-

formationen zu übermitteln.

Daher bitten wir Sie uns die Informationen zu übermitteln, um diese in der

Vergabebekanntmachung zu veröffentlichen.

Name des Unternehmens

Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Beginnt in Deutschland mit DE + 9 Ziffern.

Telefon-Nummer

+49

E-Mail-Adresse

Größe des Unternehmens

Kleinstunternehmen Klein Mittel Groß

BezeichnungBeschäftigteJahresumsatz
KleinstunternehmenBis 9Bis 2 Mio.
Kleine UnternehmenBis 49Bis 10 Mio.
Mittlere UnternehmenBis 249Bis 50 Mio.
GroßunternehmenÜber 249Über 50 Mio.

Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers, sofern das Unternehmen nicht

börsennotiert ist.

Unternehmen ist börsennotiert

Nationalität:

Datum

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

Leistungsbeschreibung

zur Angebotsaufforderung für ein Löschgruppenfahrzeug LF 10

I. Allgemeines

I.1. Die Gemeinde Gaißach (Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen) beabsichtigt, im Jahr 2026 für ihre Freiwillige Feuerwehr Gaißach ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 zu beauftragen.

Das nunmehr ausgeschriebene Fahrzeug muss zur Erzielung einheitlicher technischer Standards der vorgegebenen im Schwerpunkt funktionalen Leistungsbeschreibung ent- sprechen. Die Leistungsbeschreibung soll die Erstellung des Angebotes und die anschlie- ßende Auswertung erleichtern. Für die Angebotsabgabe sind diese Vordrucke bindend und wie die restlichen Formulare der Verdingungsunterlagen (siehe auch Angebotsaufforde- rung) zwingend zu verwenden.

I.2. Die Vorgaben der Angebotsaufforderung und die Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung sind Bestandteil der Ausschreibung. Kann ein Bieter bestimmte Punkte nicht erfüllen, so hat er explizit schriftlich darauf hinzuweisen.

I.3. Die Angebote sind auch unter den vorgesehenen Stellen der Leistungsbeschreibung ab- zugeben. Das Angebot muss vollständig sein; es darf nur die Preise in Euro und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen enthalten. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Die Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Angebote, die diese Vo- raussetzungen nicht erfüllen, können ausgeschlossen werden.

I.4. Auf Wunsch des Auftraggebers ist zur Beurteilung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters nach vorheriger Vereinbarung innerhalb 6 Wochen ein vergleichbares Fahr- zeug bei der Freiwilligen Feuerwehr Gaißach in Gaißach kostenlos vorzuführen, sofern dies im Rahmen der Informationsbeschaffung bisher noch nicht geschehen bzw. noch nicht ausreichend ist.

I.5. Das Löschgruppenfahrzeug LF 10 muss den Anforderungen der DIN 14530-5, der EN 1846, der E DIN 14502-2 und der DIN 14502-3 in der gültigen Ausgabe sowie weiteren Richtlinien des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Migration ent- sprechen. Anerkannte “Regeln der Technik“ (z.B. EG-Richtlinien, StVZO, DIN – Normen, VDE-Vorschriften, UVV, VBG etc.) bzw. weiterführende Normen sind einzuhalten. Verant- wortlich für die Einhaltung ist der Fahrgestell- und Aufbauhersteller.

I.6. Nach den vergaberechtlichen Bestimmungen ist zu beachten, dass in dieser Leistungsbe- schreibung beim Fahrgestell, beim Aufbau oder bei der feuerwehrtechnischen Beladung zwar technische Normen wie z.B. DIN oder DIN-EN-Normen gefordert sind, es aber den- noch zulässig ist, dass Bieter auch bei allen geforderten normtechnischen Anforderungen gleichwertige Spezifikationen anbieten können. Den Nachweis der Gleichwertigkeit (z.B. durch Prüfbericht einer anerkannten Stelle oder durch technische Beschreibung des Her- stellers) zu den Normen hat allerdings der Bieter zu führen.

I.7. Damit der Verwendungszweck des Auftragsgegenstandes als Einsatzmittel für die Sicher- stellung des gesetzlichen Auftrags zur Gefahrenabwehr gewährleistet werden kann, müs- sen verschiedene Bedienelemente bzw. Geräte einheitlichen technischen Spezifikationen unterliegen.

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

In der Regel sind Maßnahmen zur Gefahrenabwehr stets als sehr zeitkritisch einzustufen. Um die Gefahrenabwehrmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sachgerecht und zielgerichtet durchführen zu können, muss eine Einheitlichkeit der Bedienung von Gerätschaften bzw. spezifischer Bedienelemente - soweit darstellbar - gegeben sein. Eine Fehlbedienung bzw. eine dadurch entstehende Zeitverzögerung könn- te u.U. erhebliche Folgen für die Sicherheit von Personen haben.

Unter Anwendung des § 31 Abs. 6 VgV „Rechtfertigung durch den Auftragsgegenstand“ werden daher aus sicherheitsrelevanten Gründen im Rahmen der Leistungsbeschreibung verschiedene standardisierte und produktbezogene Gerätschaften und Bedienelemente gefordert. Diese Gerätschaften und Bedienelemente sind nur An- bzw. Einbauten in das eigentliche Produkt des Anbieters. Sie sind frei erhältlich, so dass keinem Anbieter hier- durch Nachteile entstehen.

Um die „Zweckmäßigkeit einer einheitlichen Wartung (Kommentar zur VOL/A Ku- lartz/Marx/Portz/Prieß Seite 838) herzustellen und damit die Ausfallzeiten des für die Erfül- lung des gesetzlichen Pflichtauftrages notwendigen Auftragsgegenstandes zu minimieren, werden weitere Bedienelemente bzw. Gerätschaften produktbezogen spezifiziert. Auch diese Gerätschaften und Bedienelemente sind nur An- bzw. Einbauten in das eigentliche Produkt des Anbieters. Sie sind frei erhältlich, so dass keinem Anbieter hierdurch Nachteile entstehen.

I.8. Die Beschaffung ist in zwei Lose geteilt:

Los 1 – Löschgruppenfahrzeug LF 10

Los 2 – Feuerwehrtechnische Beladung

Die Vergabe erfolgt losweise. Eine weitere Unterteilung ist aufgrund der hohen Schnittstel- lenproblematik zwischen Fahrgestell und Aufbau nicht zulässig. Angebote können für ein oder mehrere Lose oder alle Lose abgegeben werden.

I.9. Die Abnahme nach StVZO und die feuerwehrtechnische Abnahme sind unter Berücksichti- gung der jeweils anzuwendenden Ländervorschrift für den Aufbauhersteller verpflichtend und die festgestellten Mängel sind in Absprache mit dem Auftraggeber zu beseitigen. Mehrkosten dürfen nicht berechnet werden.

I.10. Um eine schnellstmögliche Einsatzbereitschaft des Fahrzeuges nach Instandhaltungs- oder Reparaturarbeiten sicherzustellen, muss der Anbieter Ersatzteillieferungen und Ser- viceleistungen binnen 4 Werktagen gewährleisten. Eine entsprechende Erklärung und Be- schreibung sind dem Angebot beizufügen.

Vom Anbieter sind zur Ermittlung der Folgekosten und zur Beurteilung des Wertungskrite- riums „Service“ folgende Angaben zwingend erforderlich:

Los 1 – Pos. II.1 – Fahrgestell für LF 10:

Nächstgelegene Servicestelle: .....................................................................................

Entfernung (Fahrstecke) d. nächstgelegenen Servicestelle zum Auftraggeber: (Einfache Fahrtstrecke = schnellste Fahrtroute nach Routenplaner Google Maps)

................................................. km

Reaktionszeit innerhalb der Arbeitszeiten: ................................................................... (Reaktionszeit = Zeit vom Reparaturauftrag bis zum Beginn der Reparaturarbeiten im Servicestützpunkt bzw. vor Ort!) © by IBG - 2026 - 2 -

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

Reaktionszeit außerhalb der Arbeitszeiten: .................................................................. (Reaktionszeit = Zeit vom Reparaturauftrag bis zum Beginn der Reparaturarbeiten im Servicestützpunkt bzw. vor Ort; mobiler 24 - Service ist keine Reaktionszeitangabe!)

Angabe der notwendigen Wartungsintervalle (planmäßige Kundendienste) in den ers- ten fünf Jahren bei einer jährlichen Kilometerleistung von max. 5.000 km:

..........................................

Angabe des durchschnittl. Stundenaufwands pro Wartung: ..............................h

Angabe der Kosten für eine Arbeitsstunde in der Servicestelle: ..............................€/h

Mobiler Reparaturnotdienst:  ja  nein

Achtung: alle Kostenangaben als Nettopreise!

Los 1 - Pos. II.2 - Feuerwehrtechnischer Aufbau für LF 10:

Kundendienstzentrum:

.......................................................................................................................

Herstellerwerk:

........................................................................................................................

Entfernung (Fahrtstrecke) des Kundendienstzentrums zum Auftraggeber: ................ km (Einfache Fahrtstrecke = schnellste Fahrtroute nach Routenplaner Google Maps)

Entfernung (Fahrtstrecke) des Herstellerwerkes zum Auftraggeber: .......................... km (Einfache Fahrtstrecke = schnellste Fahrtroute nach Routenplaner Google Maps)

Reaktionszeit innerhalb der Arbeitszeiten: ................................................................... (Reaktionszeit = Zeit vom Reparaturauftrag bis zum Beginn der Reparaturarbeiten im Werk bzw. vor Ort!)

Reaktionszeit außerhalb der Arbeitszeiten: ................................................................. (Reaktionszeit = Zeit vom Reparaturauftrag bis zum Beginn der Reparaturarbeiten im Werk bzw. vor Ort!) Mobiler Reparaturservice/Kundendienst:  ja  nein

Angabe der Kosten für eine Servicestunde im Herstellerwerk: ..............................€/h

Angabe der Kosten für eine Servicestunde vor Ort: ………................................€/h

Standort und Entfernung (= einfache Fahrtstrecke = schnellste Fahrtroute nach Rou- tenplaner Google Maps) des mobilen Service zum Auftraggeber:

Standort: …………………………….. Entfernung: …………………… km

Angabe der Fahrtkosten (einschließlich Personalkosten und sonstige Kosten) für Ser- vicepersonal bei Servicearbeiten vor Ort:

...................................... €/km oder Pauschalpreis ………………………. €

Achtung: alle Kostenangaben als Nettopreise!

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

Los 2 – Feuerwehrtechnische Beladung:

Nächstgelegene Servicestelle (im Regelfall Firmensitz des Anbieters) zur Abwicklung von Garantieansprüchen oder Serviceleistungen:

......... ...............................................................................................................

Entfernung der Servicestelle zum Auftraggeber: (Einfache Fahrtstrecke = schnellste Fahrtroute nach Routenplaner Google Maps)

..................................................................... km

I.11. Aus den vorgelegten Angebotsunterlagen muss eindeutig erkennbar sein, dass die in dem Angebot dargestellten Anforderungen erfüllt werden. Es müssen Angaben über die Kon- struktion und die dafür vorgesehenen Werkstoffe sowie über die Fertigungsmethoden aus- führlich dargestellt werden. Alternative Werkstoffe, Konstruktionen, Fertigungsmethoden oder Beladungen kön- nen auch bei Ausschlusskriterien angeboten werden, aber hierbei sind deren Gleichwertigkeit oder Vorteile gegenüber den genannten Forderungen des Angebo- tes ausführlich zu begründen. Den notwendigen Nachweis der Gleichwertigkeit muss daher der Bieter führen. Solche gleichwertigen Angebote werden nicht als Neben- angebote betrachtet. Werden dadurch Minder- oder Mehrkosten verursacht, sind diese se- parat auszuweisen. Unvollständige Angebotsunterlagen können nicht berücksichtigt wer- den.

I.12. Nebenangebote sind nicht zugelassen.

I.13. Der Anbieter muss auf Anforderung darlegen, durch welche Maßnahmen hohe Arbeitsgüte und kontinuierliche Qualität (z.B. durch ISO-Zertifizierung) gesichert werden. Desweiteren muss auf Anforderung eine Referenzliste nachgereicht werden.

I.14. Das Angebot muss in deutscher Sprache ausgeführt werden.

I.15. Bei „nicht hinreichend und allgemein“ zu beschreibenden Gegenständen bzw. Bedienele- menten werden in der Leistungsbeschreibung teilweise Produkte bestimmter Hersteller ge- fordert, die mit dem Hinweis „oder vergleichbar“ gekennzeichnet sind. Bei der Wahl von Produkten anderer Hersteller muss die Vergleichbarkeit durch den Bieter im Angebot nachgewiesen werden.

I.16. Der Anbieter hat innerhalb der Angebotsfrist in geeigneter Weise mit entsprechender Be- gründung auf Verbesserungsvorschläge aufmerksam zu machen, wenn

  • Unklarheiten in der Ausschreibung,
  • Unklarheiten in den Bedingungen oder
  • sonstige (funktionelle oder technische) Bedenken

in Anbetracht seiner Erfahrung bestehen. Erfolgt diesbezüglich keine Mitteilung, so wird unterstellt, dass für den Anbieter keine Un- klarheiten und Bedenken bestehen. Dies hat zur Folge, dass der Anbieter später als mögli- cher Auftragnehmer nicht berechtigt ist, aus diesem Punkt Ansprüche abzuleiten.

I.17. Alle im Laufe der Projektrealisierung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber abgestimmten Detailplanungen und ggf. notwendigen Änderungen zum Angebot müssen vom Auftragnehmer schriftlich festgehalten und dem Auftraggeber kurzfristig zugeleitet

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

werden. Alle Änderungen in diesem Angebot bedürfen vor Ausführung der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber.

I.18. Nach der Auftragserteilung und rechtzeitig vor Baubeginn treffen sich die verantwortlichen Vertreter des Auftraggebers mit verantwortlichen Vertretern der Auftragnehmer des Loses 1 im Herstellerwerk zu einer Baubesprechung (= Auftragsklärungsgespräch). Danach sind vor Baubeginn ein endgültiger Beladeplan und ein Protokoll dieser Besprechung zur Ge- nehmigung vom Aufbauhersteller vorzulegen. Der Auftraggeber kann sich jederzeit kurz- fristig über den Stand der Arbeiten und die Einhaltung der Qualitätsforderungen am Her- stellungsort beim Auftragnehmer informieren. Zusätzlich findet in Abhängigkeit des Bau- fortschritts im Herstellerwerk eine Rohbauabnahme/-besprechung durch Vertreter des Auf- traggebers statt.

I.19. Nach Fertigstellung aller Arbeiten erfolgt vor der Auslieferung am Ort des Auftragnehmers des Loses 1 eine Gebrauchsabnahme durch die Abnahmekommission der Feuerwehr Gaißach. Alle Kosten zur Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel gehen uneingeschränkt zu Lasten des Auftragnehmers.

Der Termin zur Gebrauchsabnahme ist rechtzeitig (mind. zwei Wochen vorher) zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber abzustimmen. Über die Abnahme wird vom Auftrag- nehmer des Loses 2 ein Protokoll gefertigt und mit dem Auftraggeber abgestimmt. Das Protokoll ist dem Auftraggeber unverzüglich auszuhändigen.

I.20. Bei der Fahrzeugabholung ist das Fahrzeug mit voll aufgetanktem Fahrzeugkraftstoff- und Adbluebehälter zu übergeben. Der Löschwassertank muss befüllt sein. Weiterhin ist das Einsatzpersonal der Feuerwehr Gaißach bei der Fahrzeugabholung aus- reichend einzuweisen. Die Gebrauchsabnahme und Fahrzeugabholung können zusammenhängend terminiert sein.

I.21. Änderungen, die sich aus der Projektrealisierung oder aufgrund fehlender Zulieferungen ergeben, sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich bekannt zu machen.

I.22. Sicherheit der Bauteile:

Der Auftragnehmer ist für die Sicherheit vor Gefahren durch mangelnde Funktion von Bau- teilen und Arbeitssystemen verantwortlich. Ausführung entsprechend dieser Leistungsbe- schreibung. Die allgemeine Gewährleistungsfrist beträgt hierfür mind. 2 Jahre vom Tag der Ge- brauchsabnahme an gerechnet. Der Auftragnehmer übernimmt die Garantie von mind. 6 Jahren für den Durchrostungs- schutz. Die Pflicht zur Gewährleistung besteht auch dann, wenn der Mangel während der Rohbau- oder Gebrauchsabnahme bereits bestand, jedoch bei der stichprobenartigen Abnahme nicht erkannt wurde.

I.23. Eine neben der gesetzlichen Gewährleistung zusätzlich gewährte Garantie und der Garan- tieumfang sind detailliert (gegebenenfalls separat) anzugeben: Fahrgestell: ......................................................................................... ……………………………………………………………….. Aufbau: .......................................................................................... .………………………………………………………………..

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Beladung: .......................................................................................... …………………………………………………………………

Durchrostungsgarantie (mind. 6 Jahre): Fahrgestell ………………………………………..…… Jahre

Aufbau …………………………………………..… Jahre

I.24. Weist die erbrachte Leistung Mängel auf, so kann der Auftraggeber kurzfristige Vertragser- füllung durch Nachbesserung verlangen. Nachbesserungen haben unverzüglich nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile ohne Be- rechnung der hierzu notwendigen Lohn-, Material-, Fracht- und Überführungskosten zu er- folgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Teile, die er durch andere ersetzt, zu seinen Lasten zurückzunehmen. Werden durch die Nachbesserung zusätzlich vom Hersteller vor- geschriebene Wartungsarbeiten erforderlich, müssen auch diese Kosten einschließlich der anfallenden Kosten für die benötigten Materialien, Betriebs- und Verbrauchsmittel (z.B. Schmierstoffe) vom Auftragnehmer getragen werden.

Die unter Pkt. I.22 bzw. I.23 genannte Gewährleistungspflicht / Garantie verlängert sich um die Zeit, während der das Fahrzeug nicht bestimmungsgemäß vom Auftraggeber genutzt werden kann.

I.25. Die Kosten für Verpflegung und Übernachtung für die Beauftragten der Feuerwehr Gaißach bei Reparaturen und Nachbesserungen beim Aufbauumfang innerhalb der Ge- währleistungsfrist / Garantie, gehen zu Lasten des Auftragnehmers des Loses 1. Bei einer Entfernung zwischen Auftragnehmer des Loses 1 und Auftraggeber von mehr als 300 km sind mind. eine Übernachtung für zwei Personen (Fahrer- und Beifahrer) und Übernahme der nachgewiesenen Reisekosten (gemäß Bayerischem Reisekostengesetz) durch den Auftragnehmer des Loses 1 einzurechnen.

I.26. Der Hersteller übernimmt die volle Produkthaftung gemäß den gesetzlichen Bestimmun- gen.

I.27. Ausführliche technische Unterlagen (detaillierte technische Beschreibungen und Prospektmaterial in deutscher Sprache sowie für die Pos. II.2 zusätzlich Konstrukti- onszeichnungen, ein vollständiger vorläufiger Beladeplan [Seitenansichten aller Ge- räteräume mit Darstellung der Unterbringung der geforderten feuerwehrtechnischen Beladung] bezogen auf unseren Leistungsumfang oder eines ähnlichen Vorführ- oder Kundenfahrzeuges) und je eine vorläufige Gewichts- und Energiebilanz sind dem Angebot beizufügen. Ohne die obigen geforderten Unterlagen ist eine Wertung des Angebotes nicht möglich und können dadurch einen Ausschluss aus dem Wertungsverfahren nach § 57 VgV bedin- gen!

I.28. Maximal zwölf Wochen nach Auftragserteilung sind dem Auftraggeber für das Los 1 Bela- depläne sowie die rechnerische Gewichtsbilanz bei voller Beladung (gemäß Los 2) zur Prüfung und Freigabe einzureichen.

I.29. Bei der Fahrzeugabnahme durch den Auftraggeber ist in dessen Gegenwart eine Wiegung des Fahrzeugs durchzuführen. Das Fahrzeug muss hierbei in voll beladenem Zustand sein (alle Geräte betriebsbereit verlastet, alle Tanks gefüllt). Über das Ergebnis ist ein schriftli- ches Protokoll auszufertigen.

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

I.30. Vor Beginn der Abnahme sind folgende Dokumente, Bestätigungen und Nachweise in deutscher Sprache zu übergeben:

  • Bestätigung des Auftragnehmers, dass das Fahrzeug den Normen und dem Ange- botsinhalt entspricht, sowie einer firmeninternen Qualitätskontrolle unterzogen wur- de.
  • Bestätigung über die Ablieferungsinspektion des Fahrgestellherstellers, nicht älter als 1 Monat.
  • Bestätigung über die Einhaltung der Aufbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers.
  • Leistungsprotokoll bei einer vorhandenen Einbaupumpe oder Tragkraftspritze.
  • Ersatzteillisten
  • Verlaufspläne der gesamten Elektroversorgung, Hydraulikleitungen, Pneumatiklei- tungen sowie dazugehörige Schaltpläne
  • Prüfprotokoll nach VDE bzw. DGUV V3 der elektrischen Abnahme.
  • TÜV- Abnahmeprotokoll
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeug-Checkheft (Wartungsheft)
  • Garantiekarten für Fahrzeug und mitgelieferte Aggregate und Geräte.
  • Geräteprüfkarten, -bücher, soweit erforderlich
  • EG-Konformitätserklärungen für Fahrzeug und entsprechende Gerätschaften
  • Eine ausführliche Bedienungs- und Wartungsanleitung in mindestens zweifacher Ausführung ist in einem oder mehreren stabilen DIN A 4-Ordnern sowie in digitaler Form (z.B. pdf-Datei) auf einem Datenträger (z.B. USB-Stick) mit dem Fahrzeug auszuliefern.
  • Beschreibungen und Bedienungsanleitungen auch für die im Lieferumfang zugehöri- gen feuerwehrtechnischen Beladungsgegenstände. Soweit möglich auch hier in digi- taler Form (z.B. pdf-Datei) auf einem Datenträger (z.B. USB-Stick).
  • Alle für den sicheren Betrieb des Fahrzeuges und der Beladung notwendigen sonsti- gen Unterlagen

I.31. Alle nicht ausführbaren Forderungen sind deutlich kenntlich (z.B. durch separate Anlage) zu machen.

Werden Forderungen in der Auftragsbestätigung anerkannt, so sind sie ohne jeden Ab- strich auszuführen. Werden Forderungen trotz Bestätigung endgültig nicht ausge- führt, kann der Gesamtauftrag zurückgezogen werden.

I.32. Alle angebotenen Leistungen müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe die Entwick- lungsphase abgeschlossen und bereits Marktreife erreicht haben. Daher muss eine Inau- genscheinnahme der angebotenen Leistung z.B. bei Neuentwicklungen durch den Auf- traggeber bei Bedarf vor Auftragserteilung möglich sein.

I.33. Angebotspreise sind Festpreise für den Ausführungszeitraum und müssen sämtliche Ne- benkosten enthalten. Die Angebotspreise sind je Los unter Pkt. IV. zu benennen. Für die Lose 1 und 2 sind darüber hinaus die Preise transparent und für die einzelnen Teile separat (z.B. für die einzelnen Fahrgestellkomponenten, für die einzelnen Aufbauausstat- tungen und Beladungsteile oder für nicht im Serienumfang enthaltene Sonderausstattun- gen) in gesonderter Aufstellung des Auftragnehmers anzugeben.

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

Weiterhin ist vom Anbieter des Loses 2 eine vollständige und detaillierte Ausrüs- tungsliste (Liste mit Detailbeschreibungen der im Lieferumfang umfassenden feuer- wehrtechnischen Beladung) beizulegen.

Ohne die gesonderten Preisaufstellungen ist eine Wertung eventuell nicht möglich. Solche Angebote müssen im Regelfall von der Wertung ausgeschlossen werden.

I.34. Eine Zahlung erfolgt für die Lose 1 bis 2 erst bei vollständiger Auslieferung des Lösch- gruppenfahrzeug LF 10. Vor Zahlungen ist dem Auftraggeber immer das vorbehaltslose und uneingeschränkte Eigentum einzuräumen. Es ist aber nach mängelfreier Auslieferung des Fahrgestells an den Aufbauhersteller und erfolgten Eigentumsübergang an die Gemeinde Gaißach eine Zahlung des Fahrgestells (= Auftragsumfang Pos. II.1) möglich.

Vor Zahlungen ist dem Auftraggeber immer das vorbehaltslose und uneingeschränkte Ei- gentum einzuräumen. Es erfolgen keine Voraus- und Zwischenzahlungen! Die Zahlung er- folgt mittels Überweisung!

Etwaige Zahlungsbedingungen (z.B. Skonto, sonstige Sonderkonditionen) sind unmissver- ständlich und eindeutig unter Punkt IV. anzugeben. Unklarheiten gehen nicht zu Lasten des Auftraggebers.

I.35. Die Vorbemerkungen (Punkt I. Allgemeines) und die technische Leistungsbeschreibung sind bei Auftragserteilung verbindliche Bestandteile des Auftrages.

I.36. Das betriebsbereite Löschgruppenfahrzeug LF 10 ist verbindlich bis spätestens 30.04.2030 auszuliefern. Bei Nichteinhaltung des verbindlichen Liefertermins ist für jede vollendete Woche eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % desjenigen Teils der Leistung, der nicht ge- nutzt werden kann, fällig. Jeder Werktag einer angefangenen Woche wird als 1/6 Woche (= 0,083 % je Werktag) gerechnet. Eine Überschreitung des Liefertermins begründet sich auch bei einer wegen technischer Mängel nicht durchgeführten oder nicht bestandenen Endabnahme.

I.37. Die in Los 2 aufgeführten Beladungsteile müssen in betriebsbereitem vollständig zusam- mengebautem Zustand bei der Fahrzeugabnahme auf dem Fahrzeug in den dafür vorge- sehenen Lagerungen bzw. Halterungen verlastet sein. Die Funktionsfähig- keit/Funktionssicherheit ist durch den Auftragnehmer des Loses 2 zu überprüfen. Der Auf- tragnehmer des Loses 2 ist für die volle Funktionsfähigkeit der feuerwehrtechnischen Be- ladung verantwortlich. Der Auftragnehmer des Loses 2 stimmt den Liefertermin und eventuelle Schnittstel- len zwischen der feuerwehrtechnischen Beladung und der vorgesehenen Auf- baufunktionalität (z.B. bestimmte Lagerungsarten) der feuerwehrtechnischen Bela- dung mit dem Auftragnehmer des Loses 1 selbstständig und rechtzeitig ab.

I.38. Das Vergabekriterium „wirtschaftlichstes Angebot“ nach § 58 VgV wird mit folgenden Zu- schlagskriterien festgelegt:

  1. Preis (Gewichtung 50 %)
  2. Erfüllungsgrad der Wertungskriterien (Gewichtung 40 %)
  3. Service (Gewichtung 10 %)

Die nach der neuen Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) notwendige Berücksichtigung der Energieeffizienz als Vergabekriterium erfolgt für das Los 1 (Fahrge- stell) als Teilkriterium des Zuschlagskriteriums „Erfüllungsgrad der Wertungskriterien“!

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

Die Unterkriterien zu den Zuschlagskriterien sowie das Bewertungsverfahren für die Lose 1 und 2 können den Bewertungsmatrizen in der Anlage 1 und 2 entnommen werden.

In der Leistungsbeschreibung wird auch zwischen sogenannten „Ausschlusskriterien“ und „Wertungskriterien“ unterschieden. „Ausschlusskriterien“ müssen grundsätzlich (Ausnah- men siehe Pos. I.13) erfüllt werden, „Wertungskriterien“ sollten erfüllt werden. Der Anteil der erfüllten Wertungskriterien zu allen Wertungskriterien findet in dem Zuschlagskriterium „Erfüllungsgrad der Wertungskriterien“ Berücksichtigung.

Bei fehlender Zuordnung (= fehlendes Kreuzchen) einer Forderung des LV zu Ausschluss- oder Wertungskriterium wird prinzipiell von einem Wertungskriterium ausgegangen.

I.39. Die Kommunikation mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Nachrichtenfunk- tion der Vergabeplattform. Beachten Sie, dass Fragen, die sich aus den Vergabeunterlagen ergeben, nur über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform beantwortet werden. Auskünfte von grund- sätzlicher Natur werden allen Anbietern zugeleitet. Die Beantwortung der eingegangenen Fragen durch den Auftraggeber erfolgt zeitnah. Es werden keine Fragen mündlich vor Ort oder am Telefon beantwortet.

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

II. Los 1 – Löschgruppenfahrzeug LF 10

Das Löschgruppenfahrzeug LF 10 muss mindestens der DIN 14 530-5, der E-DIN 14 502-2 und der EN 1846-2 sowie weiteren Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums des Innern ent- sprechen, sofern keine Ergänzungen oder normtechnisch zulässige Abweichungen in der Leis- tungsbeschreibung aufgeführt sind.

II.1 Allrad-FAHRGESTELL für ein LF 10

Das Fahrgestell muss zum Aufbau eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10 nach DIN 14530-5, DIN EN 1846-2 sowie der Beschreibung des feuerwehrtechnischen Aufbaus unter Pos. II.2 ge- eignet sein. Weiterführende Vorschriften des Landes Bayern sind zu berücksichtigen.

Für die einzelnen Positionen sind die Nettoeinzel- bzw. Nettogesamtpreise anzugeben oder ge- gebenenfalls mit dem Hinweis „Serie“ oder „im Grundpreis enthalten“ zu versehen. Weiterhin ist hinsichtlich der Abfrage lieferbar/nicht lieferbar Zutreffendes zwingend anzukreuzen! Eine An- gabe „nicht lieferbar“ führt bei Ausschlusskriterien faktisch zum Ausschluss des Angebotes. Bei optionalen Ausschreibungspunkten (= Bedarfs- bzw. Alternativpositionen) ist der Preis für die optionale Ausstattung nur in der Spalte „Einzelpreis“ anzugeben, eine Berücksichtigung im Ge- samtpreis findet nicht statt. Weitere erforderliche Positionen sind auszufüllen oder in separater Anlage zu erläutern. Der Gesamtangebotspreis ist auch unter Punkt IV.1 anzugeben.

II.1 ALLRAD-FAHRGESTELL für LF 10

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Pos.Bezeichnung / BeschreibungEinzelpreisGesamtpreis
(sofern Angabe erforderlich)
*  Zutreffendes ankreuzen!
Grundumfang Fahrgestell
II.1.11 Allrad-Frontlenkerfahrgestell geeignet zum Aufbau ei- nes Löschgruppenfahrzeuges LF 10 nach DIN EN 1846- 2 u. DIN 14 530-26 entsprechend der Beschreibung un- ter Punkt II.2. Maximal technisch mögliche Gesamtmasse mind. 16.000 kg, normtechnisch bedingt auf 14.000 kg zuge- lassen! Maximal technisch mögliches zul. Gesamtgewicht: ___________________ kg Angaben zum Hersteller / Fahrzeugtyp: _______________________________ Angaben zur tatsächlichen Fahrgestellmasse: ___________________ kg Angaben zur tatsächlichen Fahrgestellnutzlast: ___________________ kgX
II.1.2Radstand: ca. 3.900 mm ± 150 mm Tatsächlicher Radstand: _________________________ mmX

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Pos.Bezeichnung / BeschreibungEinzelpreisGesamtpreis
(sofern Angabe erforderlich)
II.1.3Serienmäßiger Rahmenüberhang nach Absprache mit Aufbauhersteller.X
Motor
II.1.4Motor: 6 Zylinder, Leistung mindestens 230 kW / 313 PS in mind. in EURO VIe. Tatsächliche Leistung: ______________________________ (Leistungsdiagramm und Beschreibung beilegen) Max. Drehmoment von _____________ bei _______________________________ U/min Hubraumangabe: ______________ cm³ Energieverbrauch: _______________ g/kWh - Wertungskriterium wird zweifach bewertet -X
II.1.5Ohne Drehmomentreduktion bei Abgasfehler oder Fehlen von Zusatzstoffen für die AbgasnachbehandlungX
II.1.6Standregeneration für Katalysator, jederzeit ausführbar, für Schwachlasteinsätze.X
II.1.7Eingeleitete Regeneration muss jederzeit unterbrochen werden können bzw. eine Regeneration muss generell sperrbar sein!X
II.1.8Flammstartanlage.X
II.1.9Anschluss für externe Drehzahlregelung.X
II.1.10Tempomat.X
II.1.11Sofern aufbautechnisch (= Aufbauelektrik ohne CAN- Bus) erforderlich: Motor-Start-Stopp unter Frontklappe bzw. am Rahmenende sofern aufbautechnisch für Motor-Start- Stopp am Pumpenbedienstand erforderlich.
II.1.12Kraftstofffilter mit Heizung.X
II.1.13Ölwanne für Steigfähigkeit bis 30%.X
II.1.14Steuermodul für externen Datenaustausch mit Aufbaufunktionalität.X
Kupplung / Getriebe
II.1.15Vollautomatisches Wandlergetriebe mit mind. 8 Vorwärtsgängen. Angebotenes Getriebe: _______________________________ Tatsächliche Ganganzahl: ___________ - Wertungskriterium wird zweifach bewertet -XX
II.1.16Separat schaltbares Fahrprogramm für Einsatzfahrten.X
II.1.17Separat schaltbares Fahrprogramm für Geländefahrten.X

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Pos.Bezeichnung / BeschreibungEinzelpreisGesamtpreis
(sofern Angabe erforderlich)
II.1.18Neutralstellungsschalter.X
II.1.19Verteilergetriebe mit zuschaltbaren Allradantrieb mit Längssperre und zuschaltbarer Geländeuntersetzung. Angebotene Variante: ________________________X
II.1.20Sperrenmanagement für das Verteilergetriebe.X
II.1.21Hinterachsübersetzung für v = ca. 110 km/h. Die max Achsübersetzung ist zwingend mit dem Auftraggeber abzustimmen!X
II.1.22Nebenantrieb (dauerfest) mit Schwingungsdämpfer (sofern aufbautechnisch erforderlich) gemäß Absprache mit dem Aufbauhersteller zum Antrieb der Feuerlöschkreiselpumpe.X
II.1.23Differentialsperre für Hinterachse.X
II.1.24Bedarfsposition: Differentialsperre für Vorderachse mit Warnsummer.
II.1.25Pump and Roll – Funktion.X
Bremsanlage
II.1.26Druckluftbetätigte Zweikreis-Bremsanlage.X
II.1.27Luftpresser mit ca. 300 cm³ Hubraum.X
II.1.28Scheibenbremse an Vorder- und Hinterachse. - Wertungskriterium wird zweifach bewertet -X
II.1.29Scheibenbremsen geschützt für Geländeeinsatz.X
II.1.30Kletterbremse (Wegrollsperre) für Anfahren auf Steigungen ohne Zurückrollen des Fahrzeuges. - Wertungskriterium wird zweifach bewertet -X
II.1.31Motorbremse mit zusätzlicher Betätigung über Bremspedal.X
II.1.32Hochleistungsmotorbremse, stufbar.X
II.1.332-Rad-Feststellbremse.X
II.1.34Bedienung Feststellbremse neben Fahrersitz, konventionelles DruckluftventilX
II.1.35Alternativposition: Bedienung Feststellbremse in Instrumententafel, als elektronische Feststellbremse.
II.1.36Bremsbeläge asbestfrei.X
II.1.37Antiblockiersystem ABS.X
II.1.38Antriebsschlupfregelung ASR.X
II.1.39Elektronisches Stabilitätsprogramm ESP. - Wertungskriterium wird vierfach bewertet -X

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Pos.Bezeichnung / BeschreibungEinzelpreisGesamtpreis
(sofern Angabe erforderlich)
II.1.40Notbremssignal: Eine Notbremsung wird anderen Verkehrsteilnehmern durch Pulsieren der Blinklichter angezeigt. Nach dem Stillstand wird automatisch die Warnblinkanlage eingeschaltet um Auffahrunfälle zu vermeiden.X
II.1.41Drucklufttrockner beheizt.X
II.1.42Reifenfüllanschluss.X
II.1.43Abschlepp-Füllanschluss, vorn.X
II.1.44Schnellstarteinrichtung für Sonderfahrzeuge.X
II.1.45Bedarfsposition: Geländelogik für ABS, aktivierbar über Taster:  kein ABS bei v < 15 km/h  reduziertes ABS bei v > 15 km/h und < 40 km/h  normales ABS bei v > 40 km/h
II.1.46Zweileitungs-Bremsanschluss am Rahmenende.X
Fahrgestell / Lenkung
II.1.47Bodenfreiheit unter der Achse gemäß DIN EN 1846 (Be- schreibung und Angebotszeichnung beifügen)! ___________________ mm
II.1.48Wendekreis gemäß DIN EN 1846: ___________________ m
II.1.49Wasserdurchgangsfähigkeit min. 800 mm. Tatsächliche Wasserdurchgangsfähigkeit: _________________________ mmX
II.1.50Hydrolenkung.X
II.1.51Lenkrad / Lenksäule in Höhe und Neigung verstellbar.X
Achsen / Federn
II.1.52Stabilisierungspaket für hohen Schwerpunkt = verstärkte Stoßdämpfer und Stabilisatoren an Vorder- und Hinter- achse.X
II.1.53Vorderfeder, blattgefedert, verstärkt, mit Stabilisatoren, Außenplanetenausführung, Achslast 6,1 t bzw. nach Vorgaben Aufbauhersteller.X
II.1.54Hinterachse, luftgefedert (absenk- bzw. anhebbar) mit Stabilisator, Außenplanetenausführung, mind. 10 t Achs- last: □ Achsausführung: luftgefedert □ blattgefedert (Zutreffendes ankreuzen!) Tatsächliche Achslast: ______________ t - Wertungskriterium wird zweifach bewertet -X

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Pos.Bezeichnung / BeschreibungEinzelpreisGesamtpreis
(sofern Angabe erforderlich)
Räder / Reifen
II.1.55Räder Scheibe 8-Loch 11,75 – 22,5 an Vorderachse, Räder Scheibe 8-Loch 7,50 – 22,5 an Hinterachse.X
II.1.56Bereifung 6-fach mit passenden Felgen:  Vorderachse: ca. 385/55 R 22,5 mit M + S – und -Kennzeichnung  Hinterachse: ca. 275/70 R 22,5 mit M + S – und -Kennzeichnung Tatsächliche Bereifung (Größe und Typ): Vorderachse: _____________________ Hinterachse: _____________________ Die Reifen müssen ein identisches und aktuelles Produktionsdatum aufweisen! - Wertungskriterium wird zugunsten gewünschten Breitrei- fens (> 365 mm) zweifach bewertet -X
II.1.57Radmutterabdeckung für Vorderachse.X
II.1.58Ohne Reserveradhalter.X
Rahmen, Rahmenanbauteile
II.1.59Anbau Kraftstoffbehälter und Trockenluftfilter in Abspra- che mit dem Aufbauhersteller.X
II.1.60Behälter für AdBlue, Inhalt mind. 8 l. Tatsächlicher Inhalt: _______ lX
II.1.61Auspuffanlage mit Topf längs und Endrohr links für Feu- erwehr, nach DIN 14572.X
II.1.622 Schäkel Form C am Rahmen vorne.X
II.1.632 Schäkel Form C am Rahmen hinten.X
II.1.64Ohne Unterfahrschutz hinten.X
II.1.65Ohne seitliche Schutzvorrichtung.X
II.1.66Stahlstoßfänger. Angebotene Ausführung: _____________________________________X
II.1.67Zugvorrichtung (Koppelmaul) vorne. Belastbarkeit bis mindestens zur halben zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeuges. Angebotene Ausführung / Belastbarkeit: _____________________________________X
II.1.68Schlusstraverse.X
II.1.69Ohne Anhängekupplung.X
II.1.70Falls aufbautechnisch erforderlich: Brückenbefestigungswinkel.

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Pos.Bezeichnung / BeschreibungEinzelpreisGesamtpreis
(sofern Angabe erforderlich)
Fahrerhaus
II.1.71Führerhaus geeignet für eine fahrerraumintegrierte Mannschaftsraumkabine (= Verlängerung des Führerhauses zum Mannschaftsraum) entsprechend Pos. II.2. Ausführung und Abstimmung zwischen Fahrgestell- und Aufbauhersteller!X
II.1.72Kipphydraulik für Fahrerhaus.X
II.1.73Falls aufbautechnisch erforderlich: Verstärkte Kipphydraulik für fahrerraumintegrierte Mannschaftsraumkabine.
II.1.74Fahrerhausfestigkeitsklasse ECE R29-3. - Wertungskriterium wird dreifach bewertet -X
II.1.75Ausschnitt an der Fahrerhausrückwand für Mannschafts- kabine.X
II.1.76Ausführung des Führerhauses in heruntergesetzter Bauhöhe.X
II.1.77Windschutzscheibe aus Verbundglas, getönt.X
II.1.78Seitenscheiben getönt.X
II.1.79Sonnenblende getönt, außen vor der Windschutz- scheibe.X
II.1.80EU-Frontspiegel.X
II.1.81Rückspiegel links und rechts beheizbar und elektrisch verstellbar.X
II.1.82Weitwinkelspiegel links u. rechts beheizbar und elektrisch verstellbar.X
II.1.83Bordsteinspiegel rechts, beheizbar und elektrisch ver- stellbar.X
II.1.84Scheibenwaschanlage elektrisch.X
II.1.85Kotflügelblendenverbreiterung nach EU-Richtlinie 91/226/EWG.X
II.1.86Mit Sprühnebelverhinderung.X
II.1.87Fahrerkomfortsitz mit Kopfstütze, luftgefedert, längs-, lehnen- und höhenverstellbar.X
II.1.88Beifahrerkomfortsitz mit Kopfstütze, statisch, längs-, lehnen- und höhenverstellbar.X
II.1.89In den Sitzen integrierte Dreipunkt-Automatiksicher- heitsgurte.X
II.1.90Sonnenschutzblende für Fahrer- und Beifahrer oder ver- gleichbar.X
II.1.91Leseleuchten für Fahrer und Beifahrer.X
II.1.92Verschleißfester Kunststoffbelag für Boden.X
II.1.93Gummifußmatten für Fahrer- und Beifahrerfußraum.X

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Pos.Bezeichnung / BeschreibungEinzelpreisGesamtpreis
(sofern Angabe erforderlich)
II.1.94Bedarfsposition: Schonsitzbezüge für Fahrer- und Beifahrersitz.
II.1.95Haltegriffe an A- und B-Säule.X
II.1.96Haltegriffe zusätzlich im Fahrerhausdach innen.X
II.1.97Ablagefächer in den Türen und über Frontscheibe.X
II.1.98Ablagefächer im Armaturenbrett mittig.X
II.1.99Türinnenverkleidung abwaschbar.X
II.1.100Türfensterheber elektrisch.X
II.1.101Zentralverriegelung für Fahrer- und Beifahrertüre, mit Fernbedienung.X
II.1.1022 Fahrzeugschlüssel zusätzlich.X
II.1.103Klimaanlage mit manueller oder automatischer Tempe- raturregelung. Angebotene Ausführung: ___________________X
II.1.104Pollenfilter.X
II.1.105Innenraumgestaltung dunkelfarbig.X
Beleuchtung
II.1.106LED-Fahrscheinwerfer für Abblend- und Fernlicht (mit Warnsummer bei eingeschaltetem Fahrtlicht und abge- schalteter Zündung). - Wertungskriterium wird dreifach bewertet -X
II.1.107LED-Tagfahrlicht (ECE R87 konform).X
II.1.108LED-Nebelscheinwerfer.X
II.1.109LED-Abbiegelicht.X
II.1.110Seitliche Markierungsleuchten in LED.X
II.1.111LED-Umrissleuchten.X
Elektrik
II.1.112Zweiklanghorn elektrisch.X
II.1.113Betriebsstundenzähler.X
II.1.114Anhängersteckdose 12 V (13-polig) sowie 24 V (15- polig).X
II.1.115Farbige Multifunktionsanzeige (Mindestgröße 12“) im Fahrerhaus z.B. für Kühlwasser / Scheibenwaschwasser / Motoröl / Lenköl / Ansauganlagen Unterdruck und sonstige Betriebsdaten..X
II.1.116Aufbauschnittstelle unter Frontklappe.X
II.1.1172-polige Steckdosen im Fahrerhaus, 12 V und 24 V.X

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Pos.Bezeichnung / BeschreibungEinzelpreisGesamtpreis
(sofern Angabe erforderlich)
II.1.118Batterien ca. 2 x 12 V / mind. 160 Ah. Angebotene Ausführung: _______________________ AhX
II.1.119Batteriekabel, verlängert.X
II.1.120Lichtmaschine 28 V mit min. 190 A und mind. 5.000 W Leistung. Tatsächl. Leistung: ________________________X
II.1.121Elektronische Geschwindigkeitsbegrenzung v ca. 100 max km/h.X
II.1.122Ohne Fahrtenschreiber.X
II.1.123Einstiegsleuchten auf Fahrer- und Beifahrerseite.X
II.1.124ETA-Sicherungsautomaten.X
II.1.12524 V – Radio, digitaler Radioempfang DAB, mind. 12“- Farbdisplay, Verstärker, 4 Lautsprecher, einschließlich Antenne und Verkabelung, bluetoothfähige Freisprech- einrichtung für ein Mobiltelefon.X
II.1.126Funktionalität für obiges Radio zum Anschluss mind. ei- ner Rückfahrkamera an das Radiodisplay (nur Videosig- nal).X
II.1.127AUX-in/USB im Armaturenbrett.X
Lackierung
II.1.128Fahrerhaus feuerrot RAL 3000.X
II.1.129Fahrgestell in Serienlackierung: schwarz RAL 9011 bzw. grau.X
II.1.130Felgen weißaluminium RAL 9006 oder silberfarben.X
II.1.131Stoßfänger, vordere Kotflügel und Einstiege lackiert in reinweiß RAL 9010.X
II.1.132Ausreichender Korrosionsschutz, Hohlraumkonservie- rung für Fahrerhaus!X
Sonstiges
II.1.133Die nach den neuen europäischen Richtlinien (EU) 2019/2144 ab 07.07.2024 notwendigen Assistenzsyste- me (z.B. Abbiegeassistent, Notbremsassistent, Auf- merksamkeitswarner, Front Detection, Abstandswarner, Verkehrszeichenerkennung, Rückfahrassistent) sind – sofern im Fahrgestellumfang zwingend erforderlich – zu berücksichtigen.X
II.1.134Zulassungsbescheinigung II.X
II.1.135Prüfbuch.X
II.1.136Wagenheber mind. 10 t.X

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Pos.Bezeichnung / BeschreibungEinzelpreisGesamtpreis
(sofern Angabe erforderlich)
II.1.137Reifenfüllschlauch 20 m.X
II.1.1382 Unterlegkeile.X
II.1.1391 Verbandskasten.X
II.1.1402 Warnblinklampen.X
II.1.1412 Warndreiecke.X
II.1.142Bedienungsanleitung in deutscher Sprache, zweifach.X
II.1.143Überführungskosten Fahrgestell zum Aufbauhersteller.X
II.1.144Ablieferungsinspektion mit Erstparametrierung.X
II.1.145Pneumatische Schleuderketten (Einwurfketten) an der Hinterachse, 18 gliedrig, Fabrikat RUD oder gleichwer- tig.X
II.1.146Es werden nur Hersteller akzeptiert, die eine autorisierte Servicestelle im Umkreis von Gaißach von 50 km haben. Nächstgelegene Servicestelle: _____________________________X
II.1.147Gegebenenfalls sonstige zwingend erforderliche Aus- stattung für LF 10 – Aufbau: ________________________________________ Bitte entsprechenden Eintrag vornehmen!
Summe der Pos. II.1 - Fahrgestell LF 10 (ohne Bedarfs- und Alternativpositionen)
MwSt. (z.Zt. 19%)
Gesamtsumme für Fahrgestell LF 10
Achtung: Bitte die letzten Seiten ebenfalls ausfüllen!

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

II.2 FAHRZEUGAUFBAU für ein LF 10

Der feuerwehrtechnische Aufbau für das LF 10 muss - wie bereits erwähnt - der DIN 14530-5, der DIN EN 1846, der E DIN 14502-2 und der DIN 14502-3 in der jeweilig aktuellen Ausgabe sowie weiteren Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Migra- tion entsprechen. Besondere Ausführungen, Abweichungen, Einschränkungen und Zusatzbestimmungen sind u. a. nachfolgend aufgeführt. Für die einzelnen Positionen sind die Nettoeinzel bzw. Nettogesamtpreise anzugeben oder ge- gebenenfalls mit dem Hinweis „Serie“ oder „im Grundpreis enthalten“ zu versehen. Weiterhin ist hinsichtlich der Abfrage lieferbar/nicht lieferbar Zutreffendes zwingend anzukreuzen. Bei optio- nalen Ausschreibungspunkten (= Bedarfs- bzw. Alternativpositionen) ist der Preis für die optio- nale Ausstattung nur in der Spalte „Einzelpreis“ anzugeben, eine Berücksichtigung im Gesamt- preis findet nicht statt. Weitere erforderliche Positionen sind auszufüllen oder in separater Anla- ge zu erläutern. Der Gesamtangebotspreis ist auch unter Punkt IV.2 anzugeben.

II.2 Feuerwehrtechnischer Fahrzeugaufbau für LF 10

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
*  Zutreffendes ankreuzen!
Fahrzeugaufbau für LF 10
II.2.11 feuerwehrtechnischer Aufbau für ein Löschgruppen- fahrzeug LF 10 nach DIN 14530-5 geeignet zum Aufbau auf ein Allrad-Fahrgestell nach Pkt. II.1. Zulässige Gesamtmasse in Abhängigkeit des Fahrge- stells normtechnisch max. 14.000 kg.X
II.2.2Der feuerwehrtechnische Aufbau sowie die enthaltenen Ein- und Anbauteile müssen zum Zeitpunkt der Ausliefe- rung dem neuesten Stand der Technik entsprechen.X
II.2.33 –teiliger Kofferaufbau aus leichten, verschweißten Edelstahlprofilen, Beblechung aus 2 mm Aluminiumble- chen oder in Aluminiumbauweise mit selbsttragender Aufbaustruktur oder entsprechend gleichwertige Ausfüh- rung. An den Seiten je drei Geräteräume mit Aluminium- Rollläden, im Heck ein Geräteraum mit Klappe.X
II.2.4Ausführung des Kofferaufbaus mit verschweißten Edel- stahlprofilen. - Wertungskriterium wird dreifach bewertet -X
II.2.5Geräteraumoptimierter Kofferaufbau, zur Optimierung des Geräteraumvolumens und zur Verringerung der Dachbeladung.X
II.2.6Der Aufbau und Innenausbau hat so zu erfolgen, dass ein flexibler Umbau der Einbauten ohne großen Aufwand möglich ist (Stellschienenprofilsystem, horizontal und ver- tikal verstellbar).X

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-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
II.2.7Doppelbeblechung der Geräteräume im Bereich der Au- ßenwände. Diese Maßnahme verhindert deren Beschä- digung durch nicht gesicherte Beladungsteile. Andere Lösungen (z.B. Verwendung von formstabilen Alumini- umprofilen) sind zulässig, wenn die Beschädigung einer vorhandenen Außenbeblechung verhindert wird.X
II.2.8Koffer zwischen den Achsen und hinter der Hinterachse tiefgezogen (Tiefbauweise bzw. mit Traversekästen). In die darüberliegenden Geräteräume integrierte Bauweise zur Aufnahme schwerer Geräte (z.B. Stromerzeuger) ge- eignet.X
II.2.9Abschluss des Tiefbaus hinter der Hinterachse bzw. der Traversekästen mit Bordwandklappen, bis an die Druck- abgänge gezogen.X
II.2.10Unterhalb des tiefgezogenen Bereiches des G1 und G2 pneumatisch ausschwenkbare Auftritte (Gitterroste, mind. 360 mm Auftrittstiefe, mit Einhandbedienung, Einfahren nur bei eingeschobener Auftrittsbrücke unter Pos. II.2.11) oder gleichwertige Konstruktion mittels Bordwandklap- pen. Angebotene Ausführung: ________________________________________ - Wertungskriterium wird zugunsten einer Lösung mit pneumatisch ausschwenkbare Auftritte vierfach gewertet -X
II.2.11Ausstattung der Auftritte unter Geräteraum G1 und G2 mit mechanisch seitlich bis zu den Bordwandklappen der hinteren Traversekästen (bzw. Tiefbau der Geräteräume G5 und G6) ausziehbaren Auftrittsbrücken zur Bildung einer durchgehenden Auftrittsfläche oder gleichwertige Ausführung mittels herausklappbaren Kotflügelauftritten im Bereich der Hinterachse. Angebotene Ausführung: □ Herausziehbare Auftrittsfläche für G3/G4 □ Abklappbarer Radkasten G3/G4 (Zutreffendes ankreuzen!)X
II.2.12Alle Auftritte müssen ein gleiches Höhenniveau und eine gleiche Tiefe aufweisen.X
II.2.13Die Entnahme der feuerwehrtechnischen Beladung aus dem tiefgezogenen Bereich der Geräteräume G1 und G2 sollte ohne Öffnen von Trittklappen möglich sein, d.h. Ja- lousien bis zur Unterkante der Geräteräume gezogen. - Wertungskriterium wird dreifach bewertet -X
II.2.14Ausführung des begehbaren Bereichs des Tiefbaus mit Alu-Warzenblech als Bodenbelag.X
II.2.15Abschluss der seitlichen Geräteraume mit eloxierten Aluminium-Rollladen, mit seitlicher stabiler Führung so- wie mit Zuziehleinen und Drehstangenverschluss.X

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-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
II.2.16Verschluss des heckseitigen Geräteraums (GR) ebenfalls mit eloxierten Aluminium-Rollladen, mit seitlicher stabiler Führung sowie mit Zuziehleinen und Drehstangenver- schluss.X
II.2.17Jalousien alufarben eloxiert.X
II.2.18Alle Geräteräume abschließbar sowie gleichschließend.X
II.2.19Alu-Aufstiegsleiter an der rechten Heckseite mit ergono- mischer Neigung. Arretierung der Leiter beim Ein- und Ausklappen selbständig.X
II.2.20Abschluss der Dachflächen mit seitlichen Dachblenden. Mit ausreichender Abflussmöglichkeit bei Regen oder Reinigungsarbeiten.X
II.2.21Kofferaufbaudach aus Alu-Warzenblech, aus einem Stück gefertigt.X
II.2.22Alu-Dachkasten gegenüber der Steckleiterlagerung, in größtmöglicher Abmessung. Deckel über Gasdruck- dämpfer gehalten. Kombinierte Dach- und Dachkasten- beleuchtung in LED-Ausführung über Aufstiegsleiter ge- schaltet. Die Höhe des Dachkastens ergibt sich unter der Berücksichtigung der max. Fahrzeughöhe. Tatsächl. Abmessung: ca. __________________X
Fahrerhaus/Mannschaftskabine
II.2.23Gruppenkabine, komplett als eine räumliche Einheit mit dem Führerhaus und getrennt vom Aufbau (= fahrer- raumintegrierte Kabine). Ausführung der tragenden Kabinenstruktur bzw. der Si- cherheitszelle in Edelstahlrahmenausführung, die mit GFK-Formteilen beplankt ist oder gleichwertige Ausfüh- rung (z.B. GFK-Kabine oder mit GFK-Elementen verklei- deter Aluminiumstruktur). Mannschaftsraumdach erhöht zur Optimierung der In- nenhöhe auf ca 1.600 mm. Tatsächliche Innenraumhöhe: _______________ mm Alternativ: Korrosionsbeständige Mannschaftskabine komplett in Aluminium od. gleichwertigem Material, im Kofferaufbau integriert. Möglichst freie Kommunikationsfläche zwi- schen Fahrer- und Mannschaftsraum. Angebotene Ausführung: □ Fahrerraumintegrierter Mannschaftsraum □ Aufbauintegrierter Mannschaftsraum (Zutreffendes ankreuzen!) - Wertungskriterium wird zugunsten eines fahrerrauminte- grierten Mannschaftsraumes sechsfach bewertet -X
II.2.24Mannschaftsraumkabine nach ECE-R29-3 geprüft.X
II.2.25Volle Kommunikationsfläche zwischen Fahrer- und Mannschaftsraum durch formgleiche Verlängerung des Originalfahrerhauses. Eine elektronische Sprechverbindung ist nicht gültig.X

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-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
II.2.26Mannschaftsraumzelle ab der B-Säule auf Aufbaubreite gezogen für maximale Mannschaftsraumgröße.X
II.2.27Führerhaus mit Mannschaftskabine hydraulisch kippbar.X
II.2.28Begehbares Mannschaftsraumdach aus Aluminium- Warzenblech auf voller Mannschaftsraumbreite, lackiert in feuerrot RAL 3000.X
II.2.29Mannschaftsraumtür in Sicherheitshöhe, Tür bis unmit- telbar zum Mannschaftsraumdach hochgezogen, dadurch optimaler Ausstieg mit Pressluftatmern möglich.X
II.2.30Mannschaftsraumtüren in Aluminiumausführung mit gro- ßen Kurbelfenstern.X
II.2.31Mechanische Türverriegelung der Mannschaftsraumtü- ren.X
II.2.32Alternativposition: Elektrische Fensterheber für die Türfenster.
II.2.33Bedarfsposition: Zusätzliche feste Sichtfenster im unteren Bereich der Mannschaftsraumtüren für besseren Blick auf den Aus- stiegsbereich.
II.2.34Großes Mittelfenster zwischen Fahrerraum- und Mann- schaftsraumtüren zur Verbesserung der Rundumsicht und der Helligkeit im Mannschaftsraum.X
II.2.35Anbindung der Fahrerhauszentralverriegelung an die Mannschaftsraumtüren.X
II.2.36Bodenbelag im Mannschaftsraum und innenliegende Einstiege zum Mannschaftsraum mit Alu-Warzenblech belegt, wasserdichte Versiegelung des MR-Bodens.X
II.2.37Der Einstieg zum Mannschaftsraum ist aus ergonomi- schen Gründen mit 3 Sicherheitstreppenstufen mit ver- setzten Trittstufen ausgebildet. Die unteren zwei Stufen sind zum verbesserten höhen- vermittelten Einstieg als automatischer pneumatischer Auftritt (selbsttätige Funktion beim Öffnen der Mann- schaftsraumtüre) versehen.X
II.2.38Ausführung aller Treppenstufen als Gitterrost mit Rutsch- festigkeitsklasse R13 und Verdrängungsraum V10.X
II.2.39Sitze im Mannschaftsraum, körpergerecht geformt, aus Integralschaum ohne Zwischenräume.X
II.2.40Gepolsterte Rückenlehnen und Kopfstützen für jeden Sitzplatz.X
II.2.41Alle Sitze im Mannschaftsraum müssen mit 3-Punkt- Sicherheitsgurten ausgestattet sein.X
II.2.42Lieferung und Montage von mind. 6 Stück Doppelkleider- haken aus Metall im MR.X

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-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
II.2.43Entgegen der Fahrtrichtung sind die beiden äußeren Sitzplätze mit mechanischen PA-Halterungen für Einfla- schengeräte auszustatten, einschließlich elektropneuma- tischer Sicherheitsschaltung der Geräte, Auslöseschalter im Dachhimmel integriert, klappbare Rückenlehne bei leeren Lagerungen, oder gleichwertige Ausführung!X
II.2.44Haltebänder unter der Mannschaftsraumdecke zum Auf- hängen der Schultergurte von zwei Pressluftatmern ent- gegen der Fahrtrichtung.X
II.2.45In Fahrtrichtung sind die beiden mittleren Sitzplätze mit mechanischen PA-Halterungen für Einflaschengeräte (mit Verstellmöglichkeit für verschiedenen PA-Typen) auszustatten, einschließlich elektropneumatischer Si- cherheitsschaltung der Geräte, Auslöseschalter im Dachhimmel integriert, klappbare Rückenlehne bei leeren Lagerungen, oder gleichwertige Ausführung!X
II.2.46Haltebänder unter der Mannschaftsraumdecke zum Auf- hängen der Schultergurte von zwei Pressluftatmern in Fahrtrichtung.X
II.2.47Bedarfsposition: Montage von 4 Gepäcknetzen im Bereich der PA-Plätze an der Decke der Kabine.
II.2.48Zwei Sitzbankkasten mit Sitzbankdeckeln unter den Sitz- reihen, mit manueller Verriegelung.X
II.2.49Ausstattung der Sitzbank in Fahrtrichtung mit 4 Aus- schnitten zur Lagerung von 4 entnehmbaren Alu- Contai- nern (zur Lagerung diverser über die Norm hinausge- hende Ausrüstungsteile), einschließlich Lieferung der Container.X
II.2.50Offener Alu-Ablagekasten für Einsatzunterlagen zwi- schen Fahrer- und Beifahrersitz, zur Aufnahme von Ein- satzunterlagen u.a., geeignet für Leitzordner und Hänge- register.X
II.2.51Bedarfsposition: Sichere Lagerung von zwei Feuerwehrhelmen in Bereich des Fahrers und Gruppenführers.
II.2.52In der Fahrerkabine und im Mannschaftsraum sind Abla- gepunkte für persönliche Wertgegenstände (wie z.B. Bril- len, Geldbörsen, Schmuck, Mobiltelefone, etc.) vorzuse- henX
II.2.53Bedarfsposition: Lieferung und Einbau abschließbarer Schlüsselkasten mit Zahlenschloss und min. 10 Schlüsselhaken für diver- se Objektschlüssel im Griffbereich des Beifahrers. Einbauort in Absprache mit dem Auftraggeber.
II.2.54Senkrechte Sicherheitseinstiegsstangen (2x über die ge- samte Mannschaftsraumhöhe, 2x bis zur Fensterhöhe) an den Mannschaftsraumtüröffnungen, in signalgelb la- ckiert oder pulverbeschichtet.X

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-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
II.2.55An Mannschaftsraumdecke zwei klappbaren querverlau- fende Haltestangen, in signalgelb lackiert oder pulverbe- schichtet.X
II.2.56An den Einstiegstüren senkrecht verlaufende Haltestan- ge, in signalgelb lackiert oder pulverbeschichtet.X
II.2.57Das Design des Mannschaftsraumes ist weitestgehend an das Design der Fahrerkabine anzupassen und in einer pflegeleichten Ausführung darzustellen (Türen- und De- ckenverkleidung etc.).X
II.2.58Innenverkleidung und Deckenplatte im Fahrer- und Mannschaftsraum muss abwaschbar beschichtet sein.X
II.2.59Integrierte stabile Ablagefächer aus Aluminium in den Mannschaftsraumtüren.X
II.2.60Der verbleibende Platz im Mannschaftsraum muss indivi- duell für die Halterung von Schutzausrüstung und diver- sen Ausrüstungsgegenständen genutzt werden. Die exakte Festlegung erfolgt im Auftragsfall.X
II.2.61Motorunabhängige Standheizung mit mind. 2 kW Heiz- leistung! Vom Fahrerhaus schaltbar mit Temperaturrege- lung, für Dauerbetrieb geeignet. Tatsächliche Heizleistung: ______________ kWX
Fahrgestellanbauten
II.2.62Unterfahrschutz am Heck, sofern normtechnisch möglich. Die straßenrechtliche Zulassungsfähigkeit muss zwin- gend gegeben sein.X
II.2.63Alle sonstigen, aufbauspezifisch notwendigen Anpas- sungsarbeiten am Fahrgestell (z.B. Verlegung des Aus- puffsendrohr, Verlegung von Druckkessel, Anpassen des Abgasendrohres für Absauganlage).X
Löschmittelbehälter
II.2.64Löschwasserbehälter aus GFK oder gleichwertigen Mate- rial mit integrierten Schwallwänden, entsprechend der Norm mit mind. 1.200 Liter nutzbarem Tankinhalt. Das Geräteraumvolumen des G1 und G2 sollen durch den Tank nicht eingeschränkt werden. Der Wassertank ist mit einer Wartungsöffnung vorzuse- hen. Der Zugang ist über das Aufbaudach zu realisieren und in diesem flächenbündig einzulassen. Elektrische Inhaltsanzeige in LED-Technik mit automati- scher Helligkeitsanpassung am Bedienstand der Feuer- löschkreiselpumpe.X

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-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
II.2.65Falls gewichtstechnisch realisierbar: Mehrkosten für Löschwasserbehälter mit mind. 1.600 l nutzbaren Tankinhalt. Angestrebt wird ein Löschwasse- rinhalt von bis zu 1.800 l! Tatsächlich in Abhängigkeit der Gewichtsbilanz (bezogen auf 14.000 zGM) realisierbarer Löschwassertankinhalt: ____________________________ - Wertungskriterium wird vierfach bewertet -X
II.2.66Tankfüllleitung mit freiem Einlauf in den Löschwassertank nach DVGW W405-B1 und DIN E 14502-2 zur Trennung von Trinkwasser aus Hydranten und Nichttrinkwasser der Gefährdungskategorie 5. Ausführung der Tankfüllleitung mit B-Festkupplung und Kugelhahn.XX
II.2.67Der zulässige Fülldruck des Wasserbehälters muss min- destens 16 bar betragen. - Wertungskriterium wird zweifach bewertet -X
II.2.68Bedarfsposition: Automatische Tankfüllstandsregulierung (Automatische Tankfüllsicherung zur Begrenzung der Füllmenge und automatischer Zuschaltung bei fehlender Wassermenge über pneumatisches Absperrventil in der Hydrantenfülllei- tung des Löschwasserbehälters).
Pumpentechnik
II.2.69In Abweichung der DIN 14530-5: Ausführung der Feuerlöschkreiselpumpe als Feuerlösch- kreiselpumpe in Anlehnung an FPN 10-2000 nach DIN EN 1028 im Heck eingebaut, ausgestattet mit: ▪ 2 B-Druckabgänge, absperrbar über Niederschraubventil, Druckentlastungshahn vor den Kupplungen ▪ 2 Druckabgängen, je 1x für Schnellangriffseinrichtung und druckseitige Tankbefüllung ▪ Je eine Schwenkklappe im A-Saugeingang und Tank- saugeingang, so dass eine Umschaltung von Tank- auf Saugbetrieb ohne Unterbrechung des Förderstromes möglich ist.X
II.2.70Der Aufbauhersteller sollte aus servicetechnischen Gründen zugleich der Hersteller der Feuerlöschkreisel- pumpe sein! - Wertungskriterium wird dreifach gewertet -X
II.2.71Elektrische Pumpenschaltung (= automatische Nebenan- triebsschaltung etc.) am Pumpenbedienstand mit Ein- knopfbedienung. Analoge Bedienung aller elektrischen Komponenten der Pumpenanlage über herkömmliche Drucktaster und nicht über ein Display, Aufteilung des Pumpenbedienfelds in Anlehnung der Fachempfehlung des DFV. - Wertungskriterium wird dreifach bewertet -X
II.2.72Separate Doppelkolbenentlüftungspumpe, angetrieben mittels Keilriemen. Zu- und Abschaltung automatisch über druckwassergesteuerte Elektromagnetkupplung.X

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-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
II.2.73Zwangsweise Zuschaltmöglichkeit der Entlüftungseinrich- tung bei ungünstigen Ansaugverhältnissen.X
II.2.74Lenzeinrichtung: durch die Möglichkeit die Entlüftungseinheit sowohl au- tomatisch als auch manuell steuern zu können, muss de- ren ungewolltes Mitlaufen bei Lenzeinsätzen zuverlässig verhindert werden können, d.h. die Entlüftungspumpe muss bei ungünstigen Ansaugverhältnissen zwangswei- se manuell zuschaltbar sein.X
Sofern nach den Bestimmungen des DVGW W405-B1 und der DIN E 14502-2 noch zulässig: Automatische Wasserzuführungsregulierung (AWR) für Feuerlöschkreiselpumpe: das Wasser wird der Feuer- löschkreiselpumpe – je nach Druckverhältnissen – auto- matisch entweder aus dem Löschwassertank oder aus der angeschlossenen Einspeiseleitung zugeführt. Es muss möglich sein, Löschwasser jeglicher Art in die Pumpe einspeisen zu können, ohne dass möglicherweise Schmutzwasser in den Löschwasserbehälter eindringen kann. Werden die Bestimmungen des DVGW W405-B1 und der DIN E 14502-2 eingehalten:  Ja  Nein Zutreffendes ankreuzen! - Wertungskriterium wird dreifach bewertet -X
II.2.75Die serienmäßigen B-Druckabgänge nach außen zu den Fahrzeugseiten geführt. Alle Druckabgänge mit in den Leitungen verbauten Druckentlastungshähnen.X
II.2.76Bedarfsposition: Zwei weitere B-Druckabgänge (somit insgesamt 4 B- Druckabgänge) nach außen zu den Fahrzeugseiten ge- führt. Alle Druckabgänge mit in den Leitungen verbauten Druckentlastungshähnen. Zu erwartendes Mehrgewicht: _______________ kg
II.2.77Ausstattung der Niederschraubventile mit Ballengriffe. Normtechnisch zulässig:  Ja  Nein Zutreffendes ankreuzen!X
II.2.78Bedarfsposition: Temperaturüberwachung der Feuerlöschkreiselpumpe mit akustischer und optischer Warnung sowie mit einem Wasserablass aus der Feuerlöschkreiselpumpe ins Freie.
II.2.79Funktionalität für Pump & Roll-Betrieb.X
II.2.80Farbleitmarkierung Löschsystem „Wasser“ nach DIN 14502-3. - Druckabgänge Wasser in grün - Tankfüllleitungen in rot - Saugeingang in rot - Entwässerung/Druckentlastung in blauX

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-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
Schnellangriffseinrichtung
II.2.81Schnellangriffseinrichtung im Geräteraum G6 bestehend aus einer wasserführenden Schnellangriffshaspel mit manueller Haspelbremse, einschließlich Lieferung eines formstabilen vollgummierten Druckschlauches DN 25, Länge 50 m. (DIN EN 1947-I-A-1-25-20-50). Angekuppeltes Hohlstrahlrohr für besseren Zugriff im Be- reich der Schnellangriffseinrichtung gelagert.X
II.2.82Umlaufendes, rausschwenkbares Rollenfenster für Schnellangriffshaspel zur optimalen Schlauchführung.X
II.2.83Entnehmbare Tropfwanne unter der Schlauchhaspel.X
II.2.84Bedarfsposition: Elektrischer Antrieb für Schnellangriff, schaltbar durch Taster im Geräteraum. Zur Notbedienung muss die Haspel auch manuell aufroll- bar sein. Eine entsprechende Handkurbel ist zu liefern und im Fahrzeug zu verbauen.
Lichtmast
II.2.85Pneumatisch ausfahrbarer Teleskoplichtmast (Anbrin- gung nach Möglichkeit außen an der Mannschaftsraum- rückwand), Lichtpunkthöhe mind. 5,0 m, inkl. Notentlüf- tung, mit mind. 8x 24 V - LED-Scheinwerfer mit einer Einzelleistung von mind. 8.000 Lumen, oder gleichwerti- ge Scheinwerferlösung mit insgesamt mind. 8x 8.000 Lumen Lichtleistung, Stromversorgung über Fahrgestell- lichtmaschine. Lampenbrücke elektrisch drehbar, Scheinwerfer elektrisch gemeinsam neigbar; mit automatischer Null- stellung. Steuerung über herausnehmbare Bedieneinheit mit Tas- tensteuerung mit Spiralkabel (mind. 5 m), Unterbringung am Pumpenbedienstand. Tatsächliche Anzahl der Scheinwerfer: _______ Stück Tatsächl. Lichtleistung je Scheinwerfer:_______ LumenX
II.2.86Optische Warnkontrolle im Fahrerhaus und Pumpenbe- dienstand bei ausgefahrenem Lichtmast und gelöster Handbremse. Zusätzliche akustische Kontrolle im Führerhaus bei ge- löster Handbremse.X
II.2.87Automatisches Einfahren des Lichtmasts beim Öffnen der Handbremse mit vorhergehender automatischer Null- stellung der Scheinwerferbrücke.X

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Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
Elektrik / Beleuchtung / Druckluftversorgung
II.2.88Alle in der elektrischen Ausstattung aufgeführten Bedien- elemente für feuerwehrtechnische Zusatzanbauten müs- sen im Original-Armaturenbrett des Fahrgestells integriert sein (oder gegebenenfalls mittels Aufbaukonsole auf dem Armaturenbrett integriert sein) - es werden keine abge- setzten Module oder Konsolen akzeptiert. Zum späteren Tausch von Schaltern und Kontrollleuchten wird Wert auf die Verwendung von handelsüblichen Komponenten ge- legt, welche analog angesteuert werden. - Wertungskriterium wird dreifach gewertet -X
II.2.89Lagerung der Batterien wartungsfreundlich einem kugel- gelagerten Schwerlastteleskopauszug im Bereich des Mannschaftsraumeinstiegs. - Wertungskriterium wird zweifach gewertet -X
Bedarfsposition: Mechanischer Batterietrennschalter zum Trennen der Fahrzeugbatterie vom Fahrzeugstromnetz z.B. im Fehler- fall oder bei längerer Außerbetriebnahme.
II.2.90Ausreichend dimensionierter Spannungswandler 24 V/12 V für alle 12 V spannungsversorgten Geräte.X
II.2.91Entladeschutz für Bordnetz mit akustischen und opti- schen Unterspannungswarner.X
II.2.92Flexible Schwanenhalsleuchte, Fabrikat Hella in LED- Ausführung oder gleichwertig, im Bereich Beifahrersitz für Gruppenführer.X
II.2.93Lieferung und Einbau eines (bei Zündung „Ein“) selbst- trennenden Einspeisesystems Fabrikat PowAirBox A für gleichzeitige Einspeisung von 230 V Ladestrom- und Bremsdruckerhaltung auf Fahrerseite, einschließlich:  Startsperre  Personenschutzschalter  Akustische Warnung bei Startversuch mit aktiver Startsperre  Lieferung eines fertig konfektionierten Kabels mit mind. 5 m Länge mit einerseits PowAirBox - Kupp- lungssteckdose und andererseits druckwasserdichtem 230 V - Schukostecker einschließlich Lagerung im Fahrzeug.X
II.2.94Lose Lieferung eines fertig konfektionierten Kabels mit mind. 4 m Länge mit einerseits PowAirBox - Kupplungs- steckdose einschließlich Lieferung eines original LEAB PowAirBox - Deckenhalters für die Deckenmontage zum Anschluss an die Elektro- und Druckluftversorgung im Gerätehaus.X

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Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
II.2.95Betriebsfertiger Einbau eines Kfz-Batterieladegerätes mit mind. 30 A Ladestrom und einstellbarer Ladekennlinie z.B. Fabrikat Votronic oder Leab oder gleichwertig. Spannungsversorgung bei anliegender 230 V - Einspei- sung. Angebotener Fabrikat/Typ sowie max. Ladestrom: ___________________________________________X
II.2.96Feste Stromverkabelung vom 400 V - Ausgang des trag- baren Stromerzeugers (einschließlich entsprechendes Umschaltrelais) über Zwischenklemmkasten zum Batte- rieladegerät oder im Kofferaufbau verbauten 230 V- Steckdosen; Kabelenden der Kabelzuführung am Strom- erzeuger als Spiralkabel und in Kunststoffköchern gehal- tert, mit Winkelstecker ausgeführt. Ein ständiger An- schluss (= eingesteckte Schukostecker) am Stromerzeu- ger muss für eine schnelle Inbetriebnahme gewährleistet sein. Auf eine quetschfreie Kabelführung (insbesondere im Bereich der Schwenklagerungen vom tragbaren Stromerzeuger) ist zu achten!X
II.2.97Bedarfsposition: Lieferung und betriebsfertiger Einbau einer 230 V - Dop- pel-Steckdose im Kofferaufbau; anliegende Spannung bei anliegender 230 V - Einspeisung über PowAirBox A. Einbauort wird bei Auftrags- oder Rohbaubesprechung festgelegt.
II.2.98Bedarfsposition: Lieferung und betriebsfertiger Einbau einer 230 V - Dop- pel-Steckdose im Mannschaftsraum; anliegende Span- nung bei anliegender 230 V - Einspeisung über PowAir- Box A. Einbauort wird bei Auftrags- oder Rohbaubespre- chung festgelegt.
II.2.99Sofern nicht im fahrgestellseitigen Lieferumfang (GSR 2 – Ausstattung) bzw. nicht ausreichend: Lieferung und betriebsfertiger Einbau einer Farbrückfahrka- mera am Fahrzeugheck oder Versetzen der fahrgestellseiti- gen Kamera mit Aufschaltung des Kamerabildes auf aufbau- oder fahrgestellseitiges Display (z.B. Radiodisplay).X
II.2.100Alternativposition: Farbrückfahrkamera am Fahrzeugheck mit automatischer Schutzklappe für Kameralinse zur Verhinderung einer Verschmutzung oder entsprechend geschützter Einbau der Kamera sowie integriertes Heckmikrophon. Bilddar- stellung auf separatem Farbdisplay (Größe mind. 7“). Automatische Aktivierung bei Einlegen des Rückwärts- ganges sowie Möglichkeit des manuellen Einschaltens.
II.2.101Beleuchtung des Fahrzeuges nach den zum Zeitpunkt der Auslieferung gültigen Bestimmungen der StVZO.X
II.2.102Am Heck des Aufbaues 2 zusätzliche Dreikammerleuch- ten (Brems-, Blink-, Schlussleuchten.X
II.2.103Ausführung der heckseitigen StVZO-Beleuchtung in LED- Ausführung.X

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

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Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
II.2.104Seitenmarkierungsleuchten an den Kofferaufbau- und Kabinenseiten in LED – Ausführung.X
II.2.105Akustische Rückfahrwarneinrichtung, abschaltbar, sofern nicht Fahrgestellumfang beinhaltet.X
II.2.106Ausreichende Geräteraumbeleuchtung mittels 2 seitli- chen LED-Lichtbänder und zusätzlicher LED-Lichtleiste oben, Schaltung durch berührungslose Magnetschalter oder mechanische Kontaktschalter. Der Nahbereich vor den Geräteräumen muss ebenfalls mit ausgeleuchtet werden.X
II.2.107Türkontaktschalter für Fahrer- und Mannschaftsraumtü- ren sowie einen Schalter im Armaturenbrett zur Steue- rung der Führerhaus- und Mannschaftsraumbeleuchtung.X
II.2.108Ausreichende Mannschaftsraumbeleuchtung in LED- Technik mittels im Dachhimmel integrierten LED- Leuchtkörpern, zusätzlich vom Fahrerplatz schaltbar.X
II.2.109Zusätzliche Ausleuchtung des Mannschaftsraumes mit blendfreier, helligkeitsreduzierter Beleuchtung, separat geschaltet. Zusätzliche Schaltung der Beleuchtung mittels in den senkrechten Haltestangen integrierten Tastern.X
II.2.110Zusätzliche Nachtbeleuchtung für den Mannschaftsraum in blau, separat schaltbar.X
II.2.111LED-Trittstufenbeleuchtung unterhalb der Mannschafts- raumtüren.X
II.2.112Warnblinkleuchten in LED-Ausführung in den Auftritten zur optischen Kenntlichmachung der geöffneten Auftritte. Abstrahlrichtung nach vorne und hinten.X
II.2.113Seitliche Umfeldbeleuchtung, bestehend aus einem durchgehenden Lichtband, links und rechts am Aufbau, in den seitlichen Aufbaublenden integriert, oder gleich- wertige Umfeldbeleuchtung.X
II.2.114Ausführung der seitlichen Umfeldbeleuchtung mit doppel- ter Leistung und somit vergrößerter Reichweite zur Aus- leuchtung des Nah- und Fernbereichs.X
II.2.115Heckseitige Umfeldbeleuchtung, bestehend aus einer LED-Langfeldleuchte, außen im Heck integriert, oder gleichwertige heckseitige Umfeldbeleuchtung.X
II.2.116Zusätzliche 2 LED-Arbeitsscheinwerfer zur erweiterten Ausleuchtung des rückwärtigen Heckbereichs, geschaltet über seitliche Umfeldbeleuchtung.X
II.2.117Autom. Schaltung mindestens der heckseitigen Umfeld- beleuchtung beim Rückwärtsfahren, abschaltbar! Zusätzliche manuelle Schaltmöglichkeit der Umfeldbe- leuchtung am Fahrerplatz und am Pumpenbedienstand. Auch bei Schrittgeschwindigkeit (< ca. 10 km/h) zuschalt- bar.X

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
II.2.118Beleuchtung des Aufbaudachs mit LED-Scheinwerfer, geschaltet über induktiv wirkenden Schalter beim Ab- klappen der Aufstiegsleiter in Verbindung mit Stand- oder Fahrlicht am Fahrgestell. Mit dem LED-Scheinwerfer muss die gesamte Dachfläche optimal ausgeleuchtet werden, ggfs. sind weitere Scheinwerfer vorzusehen.X
II.2.119LED-Spot-Scheinwerfer in den vorderen Ecken der seitli- chen Dachblenden, links und rechts, zur zusätzlichen Ausleuchtung des Mannschaftsraumumfelds und des Mannschaftsraumeinstiegs.X
II.2.1202 LED-Zusatzarbeitsscheinwerfer mit mind. je 3.000 lu- men Lichtleistung mit Abstrahlrichtung nach vorne. Manuelle Schaltung am Armaturenbrett in Verbindung mit Kriterium Standlicht und Geschwindigkeit kleiner 10 km/h.X
II.2.121Aufbauseitige Sicherungen sind als ETA-Sicherungs- automaten auszuführen.X
II.2.122Lieferung und Einbau einer Automatik - Ladeeinrichtung für die Starterbatterie des Stromerzeugers mittels BEOS- Ladestecker.X
II.2.123Lieferung und Einbau einer Automatik - Ladeeinrichtung für die Starterbatterie einer Tragkraftspritze mittels DIN- Ladesteckdose.X
II.2.124Lieferung und betriebsfertiger Einbau einer USB-Doppel- Ladesteckdose (1x USB-A, 1x USB-C, 2x 2,5 A) im Füh- rerhaus am Ablagekasten, geeignet zur Ladung diverser Kleingeräte (Tablet-PC, Mobiltelefone) nach Absprache mit dem Auftraggeber.X
II.2.125Bedarfsposition: Lieferung und betriebsfertiger Einbau von zwei USB- Doppel-Ladesteckdose, je 1x links und rechts, (1x USB- A, 1x USB-C, 2x 2,5 A) im Mannschaftsraum, geeignet zur Ladung diverser Kleingeräte nach Absprache mit dem Auftraggeber.
II.2.126Lieferung und betriebsfertiger Einbau einer 12 V - Bord- steckdose im Mannschaftsraum.X
II.2.127Betriebsfertiger Einbau von 4 Kfz-Ladehalterungen für Handscheinwerfer. Einbauort im Mannschafts- raum/Führerhaus nach Absprache mit dem Auftraggeber.X
II.2.128Betriebsfertiger Einbau von 6 Kfz-Ladehalterungen für digitale Handsprechfunkgeräte. Einbauort im Mann- schaftsraum/Führerhaus nach Absprache mit dem Auf- traggeber.X
II.2.129Betriebsfertiger Einbau einer Kfz-Ladehalterung für eine Wärmebildkamera. Einbauort im Mannschaftsraum nach Absprache mit dem Auftraggeber.X

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
Signalanlage
II.2.130LED-Blitzkennleuchten Fabrikat Pintsch Bamag Typ Zir- kon, links und rechts auf dem Fahrerhausdach als geteil- te Ausführung, oder gleichwertige Ausführung. Angebote Ausführung: ____________________________________________X
II.2.131Alternativposition: 2 Blitzkennleuchten Fabrikat Hänsch Typ Nova L2 LED, links und rechts auf dem Fahrerhausdach, mit automati- scher Tag-/Nacht-Umschaltung.
II.2.132Original Martinhorn® mit 4 Fanfaren mit Fliegenschutzgit- ter. Kompressor schallgedämpft eingebaut.X
II.2.133Astabweiser für Rundumkennleuchten und Fanfaren der Martinhorn-Anlage.X
II.2.1342 in den Dachblenden integrierte Heckblitzleuchten (2 LED-Blitzelemente je Ecke) in LED Ausführung, links und rechts.X
II.2.1352 Frontblitzer in LED-Ausführung, Fabrikat Hänsch Typ Sputnik SL oder gleichwertig, im Kühlergrill vorn einge- baut. Anbringung nach Absprache mit dem Auftraggeber.X
II.2.136Bedarfsposition: Kreuzungsblitzersystem Fabrikat Hänsch bestehend aus 4 Sputnik Mini (je 2x links und rechts) oder gleichwertig. Derzeit ohne Ausnahmegenehmigung zulässig?  Ja  Nein Zutreffendes ankreuzen!
II.2.137Heckwarnsystem mit 4 doppelreihigen gelben LED- Blitzleuchten z.B. Axixtech MS26AA oder Hänsch RWS 40 Picco, Schaltung vom Fahrerplatz und Pumpenbe- dienstand. Oder gleichwertiges Heckwarnsystem. Eine Zulassung nach §52 StVZO als zusätzliche Warn- leuchte ist erforderlich. Das Warnsystem ist im Fahr- zeugbrief einzutragen. Eine Zuschaltung muss bei lang- samer Fahrt möglich sein. Angebotene Ausführung: _____________________________________X
II.2.138Ausführung der Schalter, Taster und Kontrollleuchten zur Steuerung/Anzeige der aufbauseitigen Komponenten (z.B. akust. und optische Sondersignalanlage, Umfeldbe- leuchtung, Heckwarnsystem etc.) als analoge auf dem Markt freiverfügbare Standardschalter/-Taster/- Kontrollleuchten (z.B. Hella Modulschalter der Baureihe 7832)X

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
II.2.139Bedarfsposition: Sofern technisch realisierbar: Einsatzstellenschalter im Fahrerhaus. Mit Aktivierung dieses Schalters werden beispielsweise die Fahrzeug- warnblinkanlage, die Verkehrswarnanlage, die Luftfede- rung abgesenkt und die Umfeldbeleuchtung in Betrieb genommen. Die genaue Festlegung der Parameter des Einsatzstel- lenschalters erfolgt bei der Auftragsbesprechung.
Funk
II.2.140Lieferung und Einbau einer Digitalfunkantenne für Tetra- funk und GPS einschließlich eines bis zum Funkeinbau- platz verlegten Antennenkabels.X
II.2.141Funkhauptschalter für Digitalfunkgerät. Hierbei ist zu be- rücksichtigen, dass mittels einer Zeitverzögerung das Ausbuchen des Digitalfunkgerätes aus dem Tetranetz beim Betätigen des Funkhauptschalters möglich ist.X
II.2.142Betriebsfertiger Einbau eines beigestellten Tetra- Funkgerätes MRT Fabrikat Motorola mit Bedienhandap- parat.X
II.2.143Lieferung aller notwendigen Komponenten (Systemkabel, Entstörfilter, etc.).X
II.2.144Verdeckter aber gut zugänglicher Einbau einer beigestell- ter Programmierschnittstelle.X
II.2.145Lieferung und Einbau digitalfunktauglicher Zusatzlaut- sprecher im Fahrerraum (1x) sowie im Mannschaftsraum (2x). Im Mannschaftsraum separat regelbar und ab- schaltbar.X
II.2.146Einbau der Digitalfunkkomponenten muss durch einen vom Hersteller zertifizierten Betrieb erfolgen. Aushändi- gung der zum Einbau zugehörigen technischen Doku- mentation und des Messprotokolles.X
II.2.147Lieferung und Einbau eines 2. Bedienhandapparates Fabrikat Motorola als Zweitbesprechungseinrichtung am Pumpenbedienstand, Pumpenlautsprecher druckwasser- geschützt, Lautstärke regelbar und abschaltbar. Beschriftung der Lautstärkenregelung mittels Symbolik und TextX
Lackierung / Beschriftung
II.2.148Fahrgestellanbauten tiefschwarz RAL 9005 oder ent- sprechend des Rahmenfahrgestells.X
II.2.149Umfassende Hohlraumkonservierung und Unterboden- schutz.X
II.2.150Lackierung des Fahrzeuges (Mannschaftsraum und Auf- bau einschließlich Auftrittsklappen) in feuerrot RAL 3000, Glattlack!X
II.2.151Lackierung der hinteren Kotflügel in reinweiß RAL 9010.X
II.2.152Lackierung Dachblende in feuerrot RAL 3000.X

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-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
II.2.153Konturmarkierung gemäß EU-Richtlinie ECE R104, in re- flektierend weiß für komplettes Fahrzeug nach Vorgabe des Auftraggebers.X
II.2.154Folien-Frontbeschriftung „FEUERWEHR“ in leuchtgelb retroreflektierend auf Motorhaube.X
II.2.155Folien-Frontbeschriftung der Sonnenblende mit „GAIßACH“ in leuchtgelb retroreflektierend.X
II.2.156Seitliche Beschriftung an der Dachblende mit FEUERWEHR 112 in leuchtgelb retroreflektierend.X
II.2.157Türbeschriftung (Folienbeklebung) in silber mit Schlag- schatten und Anbringen beigestellter Klebewappen nach Vorgabe des Auftraggebers wie folgt: Freiw. Feuerwehr GaißachX
II.2.158Am Fahrzeugheck ist über die gesamte Aufbauhöhe beidseitig eine retroreflektierende, leuchtgelb-rote Warn- markierung nach DIN 14502-3 anzubringen.X
II.2.159Im Sichtfeld des Fahrers (vorzugsweise obere und/oder untere Ecke der Windschutzscheibe) sind eindeutige Pik- togramme für folgende Kenndaten anzubringen:  Fahrzeughöhe  Fahrzeugbreite und –länge  zGM  Anhängelasten Die Piktogramme dürfen das Sichtfeld des Fahrers und Beifahrers nicht einschränken.X
II.2.160Beschriftung Funkrufname „43/1“, Höhe ca. 10 cm, an der Frontscheibe (Mittig innen, oben) in weiß.X
II.2.161Beschriftung Funkrufname „43/1“, Höhe ca. 10 cm, am Fahrzeugheck in leuchtgelb reflektierend.X
II.2.162Dachkennzeichnung nach DIN 14035 mit dem amtlichen Kennzeichen in weiß.X
II.2.163Reifendruckbeschriftung entsprechend den Normvorga- ben.X
II.2.164An der vorderen linken Stoßstange ist am Einstiegsbe- reich eine Höhenkennzeichnung der Wasserdurchfahrts- fähigkeit anzubringen.X

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
II.2.165Designbeklebung an den beiden Mannschaftsraumseiten mit waagrechten Schraffurstreifen in leuchtgelb retrore- flektierend in Anlehnung an nachfolgender Abbildung ei- nes bei der Feuerwehr Gaißach vorhandenen Löschfahr- zeuges:
II.2.166Die Beklebung bzw. Beschriftung ist mit dem Auftragge- ber abzustimmen (Folienfarbe, Folientyp, Schriftart, Schriftgröße). Hierzu wird dem Auftraggeber auch ein Korrekturabzug der Beschriftung des vorhandenen Fahr- zeugs zur Verfügung gestellt.X
II.2.167Beschriftung aller Bedienelemente, Geräteaufnahmen und Lagerungskästen (PE-Behälter Alu-Tragecontainer, Aluminiumkästen nach DIN 14880 usw.) mit auffälliger und dauerhafter Beschriftung in deutscher Sprache und ggfs. eindeutiger Symbolik; Anbringen von dauerhaften Beladeplänen (in deutsch).X
Halterungen
II.2.168Im Aufbau Lagerung der feuerwehrtechnischen Beladung nach DIN 14 530-5 Tabelle 1 (ohne die nach Norm auf- geführte Wunschbeladung [Klammerwerte]) nach feuer- wehrtaktischen Gesichtspunkten (Bildung von zusam- mengehörigen Beladungsgruppen z.B. hydraulische Ret- tungsgeräte, pneumatische Hebetechnik, Verkehrsabsi- cherungstechnik, usw.) ergonomisch und entnahme- freundlich in Dreh- und Schwenkfächern, auf Auszugs- wänden, Containern auf Teleskopauszügen, usw. Holz- einbauten werden nicht akzeptiert! Der endgültige Beladeplan ist hierzu in enger Abstim- mung mit uns zu erstellen. Besonderheiten (z.B. Ausfüh- rung oder zusätzliche Halterungen) sind nachfolgend be- schrieben. Sicherzustellen ist aber auch, dass alle Be- ladungsgegenstände unter Los 2 für das LF 10 über eine entsprechende Lagerung verfügen!X
II.2.169Lagerungsbehältnisse in der Ausführung als Alutragecon- tainer bzw. Alu-Kasten nach DIN 14880. Bei Ausrüstungsteilen pro Lagerungsbehälters mit einem Gesamtgewicht < 10 kg kann auch PE-Behälter verwen- det werden.X
II.2.170Auszugssicherung für alle Lagerungscontainer.X

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
II.2.171Sämtliche Schubladen mit SDS-System (Schubladen- dauerstop) oder gleichwertige Lösung.X
II.2.172Lagerung eines 9 kVA-Stromerzeugers, Baugröße 5 kVA, (inkl. Abgasschlauchs) im Tiefbau G1 auf Schwenklage- rung mit mind. 3 Rasterstellungen oder auf Teleskopaus- zug (falls zum Betrieb notwendig: drehbar), Betrieb des Stromerzeugers muss in der Lagerung möglich sein.X
II.2.173Schwenkwand in GR 1, zur Aufteilung in primäre und se- kundäre Entnahmeebene. Wird die Schwenkwand unter Berücksichtigung der Bela- dung empfohlen?  Ja  Nein (Zutreffendes ankreuzen!)X
II.2.174Hygieneboard, soweit möglich in Edelstahlausführung mit Seifenspender, Desinfektionsspender, Papiertuchhalter, Spiralschlauch 2m lang mit Waschbürste und Wasser- hahn (mit Wasseranschluss direkt am Löschwassertank), an Fahrgestelldruckluftversorgung angeschlossene und abkuppelbare Luftpistole mit Spiralschlauch. Lieferung und Lagerung einer B-Blindkupplung mit Wasserhahn. Das Hygieneboard muss die Normbestimmungen der Zusatzbeladungssatz Grobreinigung nach DIN 14800-L1 erfüllen.X
II.2.175Das obige Hygieneboard ist mit den erforderlichen Reini- gungsmitteln (Seife, Desinfektionsmittel, Papiertücher) aufzufüllen und jeweils eine Reservepackung lose beizu- fügen.X
II.2.176Lagerung eines Päckchen (Karton mit 100 Stück Hand- schuhe) Einmalhandschuhe im MR in einer Edelstahl- oder Aluhalterung.X
II.2.177Lagerung der Kleinlöschgeräte (Hochdrucklöschge- rät[anstatt Kübelspritze], 1x P6, 1x K5, 1x Schaumlö- scher ) auf Teleskopauszug, Schiebewand oder Dreh- fach.X
II.2.178Lagerung der wasserführenden Armaturen auf Schiebe- wand oder Teleskopauszug.X
II.2.179Lagerung je eines Verteilers als Schnellangriffsverteiler mit angekuppeltem 20 m - B-Druckschlauch im linken und rechten Tiefbau hinter der Hinterachse. Lagerung je eines weiteren 20 m - B-Druckschlauch Tief- bau, senkrecht stehend in Schlauchfach.X
II.2.180Schwerlastauszug, geeignet z.B. zur Lagerung von Ka- beltrommeln, Flutlichttrage etc.X
II.2.181Lagerung von drei Schaummittelkanister in herausnehm- barer Edelstahlwanne.X
II.2.182Lagerung des Saugzubehörs in herausnehmbarer (über Schnellverschluss ein- bzw. aushängbar) Schublade über den Pumpenbedienstand.X

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
II.2.183Lagerung des Notfallrucksacks im Mannschaftsraum, in- tegriert in die Rückenlehne des Melderplatzes. Mit her- vorklappbaren, gepolsterten Rückenlehnen, falls sich kein Rucksack in der Halterung befindet.X
II.2.184Lagerung einer Flutlichtrage anstatt zweier Einzel- scheinwerfer und einer Aufnahmebrücke.X
II.2.185Einbau einer Schublade oben im G5 (über Schnellver- schluss ein- bzw. aushängbar) zur Lagerung diverser Be- ladung in Absprache mit dem Auftraggeber.X
II.2.186Lagerung der Tauchpumpe in herausnehmbaren Alu- Container.X
II.2.187Lagerung der Kettensäge mit Zubehör in herausnehmba- ren Alu-Container.X
II.2.188Lagerung des Ölbindemittels in zwei Weithalsfässer (im Lieferumfang Beladung).X
II.2.189Lagerung des Abgasschlauches für Fahrgestell am Un- terfahrschutz am Fahrzeugheck.X
II.2.190Lagerung von 4 Atemluft-Reserveflaschen.X
II.2.191Lagerung von zwei zusätzlichen B-C – Übergangsstücke.X
II.2.192Lagerung eines zweiten B-Hohlstrahlrohres.X
II.2.193Lagerung von zwei zusätzlichen C-Hohlstrahlrohren.X
II.2.194Lagerung einer 4. Schlauchbrücke.X
II.2.195Bedarfsposition: Lagerung eines Steckleiterverbindungsteiles.
II.2.196Lagerung eines Folienabsperrbandes.X
II.2.197Bedarfsposition: Lagerung von zwei Faltsignalen.
II.2.198Lagerung einer zusätzlichen Mulde St.X
II.2.199Lagerung eines Feuerwehrsaugers.X
II.2.200Lagerung einer zweiten Feuerwehraxt.X
II.2.201Lagerung eines mobilen Rauchverschlusses seitlich an einem Schlauchtragekorb.X

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
II.2.202Lagerung des kompletten Beladungssatzes E „Tragkraft- spritze“ nach DIN 14800-18 Beiblatt 5  1 Werkzeugsatz  1 Kanister 10 l  1 Abgasschlauch 50 x 1500  4 Druckschläuche B 20  2 Saugschläuche A  1 Saugkorb A  1 Saugschutzkorb A  1 Sammelstück A-2B  1 Systemtrenner  1 Verteiler  2 Kupplungsschlüssel ABC  1 Mehrzweckleine Hierbei Lagerung der beigestellten Tragkraftspritze PFPN 10-1500 (Rosenbauer Fox 3) längs in Fahrtrichtung im Tiefbau G2. - Wertungskriterium wird vierfach gewertet -XX
II.2.203Lagerung des Saugkorbs, des Saugschutzkorbes, des Sammelstücks, des Systemtrenners, der Kupplungs- schlüssel sowie der Mehrzweckleine aus dem obigen Be- ladungssatzes in zu liefernden herausnehmbaren Alu- Tragecontainer oberhalb der Tragkraftspritze. - Wertungskriterium wird zweifach gewertet -X
II.2.204Gegebenenfalls freibleibendes Lagervolumen im Koffer- aufbau ist mit leeren, gelagerten und zu liefernden Alu- kästen ohne Deckel nach DIN 14880 (ab der Größe ca. 400 x 300 mm bis Größe ca. 600 x 400 mm) aufzufüllen. Geschätzte Anzahl und Größe: _____________________________________________ _____________________________________________X
II.2.205Lagerung der ortspezifischen Beladung (ohne Optionen) des LF 10 entsprechend der Beladungsliste nach Pos. IV. - Los 3, die eventuell preislich noch nicht berücksich- tigt ist! Falls hier ein Preis > 0,00 € angegeben wird, ist dieser separat im Angebot auf die einzelnen Beladungsgegen- stände aufzuschlüsseln.X
Sonstiges
II.2.206Projektbetreuung während der Bauphase inkl. der Erstel- lung von individuellen Projektzeichnungen. Nennung ei- nes Projektbeauftragten des Auftragnehmers, welcher während der gesamten Auftragsphasen bindend verant- wortlich ist.X
II.2.207Baubesprechung (Auftragsklärungsgespräch) beim Auf- tragnehmer, vor Baubeginn, mit Feinabstimmung der Bauausführung. Verpflegungskosten für 6 Beauftragte des Auftragsgebers übernimmt der Auftragnehmer. Bei Entfernung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer von über 300 km ist eine Übernachtung (im Einzelzim- mer) pro Person durch den Auftragnehmer einzurechnen.X

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
II.2.208Rohbauabnahme bzw. Rohbaubesprechung beim Auf- tragnehmer, vor Baubeginn, mit Feinabstimmung der Bauausführung. Verpflegungskosten für 9 Beauftragte des Auftragsgebers übernimmt der Auftragnehmer. Bei Entfernung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer von über 300 km ist eine Übernachtung (im Einzelzim- mer) pro Person durch den Auftragnehmer einzurechnen.X
II.2.209Gebrauchsabnahme und Abholung des kompletten Fahr- zeuges beim Auftragnehmer, incl. Einweisung auf die Fahrzeugtechnik. Verpflegungs- und Übernachtungskos- ten (1 Übernachtung im Einzelzimmer) für 9 Beauftragte des Auftraggebers übernimmt der Auftragnehmer. Bei Entfernung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer von über 300 km sind min. zwei Übernachtungen (im Einzelzimmer) pro Person durch den Auftragnehmer ein- zurechnen.X
II.2.210Vollständige Betankung des Fahrzeuges mit den erfor- derlichen Treib - und Schmierstoffen (z.B. Diesel, Ad- blue).X
II.2.211Zwischenlagerung und Versicherung aller eventuell vom Auftraggeber bzw. vom Auftraggeber des Loses 2 für Anpassungsarbeiten beigestellten Ausrüstungsgegen- stände.X
II.2.212TÜV-Abnahme nach StVZO.X
II.2.213Feuerwehrtechnische Abnahme nach DIN 14530-27, DIN EN 1846 und E DIN 14502 entsprechend den Landesbe- stimmungen z.B. durch den TÜV Süd Auto Service GmbH, Gottlieb-Daimler-Straße 7, 70794 Filderstadt oder gleichwertige Prüfeinrichtung! Das Abnahmeprotokoll und die Bestätigung der Mängel- beseitigung müssen uns vorgelegt werden!X
II.2.214Bedarfsposition: Halbtägige fundierte Einweisung in die Aufbautechnik an einem Samstag vor Ort in Gaißach.
Summe der Pos. II.2 - Aufbau LF 10 (ohne Alternativ- oder Bedarfspositionen)
MwSt. (z. Zt. 19%)
Gesamtsumme für Pos. II.2 – Aufbau LF 10
Gesamtsumme der Pos. II.1 und II.2 als Gesamtpreis für
Pos. II. - Los 1: Löschgruppenfahrzeug LF 10
Achtung: Bitte die letzten Seiten ebenfalls ausfüllen!

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

III. Los 2: FAHRZEUGBELADUNG für ein LF 10

a) Für die einzelnen Positionen sind die Nettoeinzel bzw. Nettogesamtpreise anzugeben. Opti- onale Preisangaben bei Bedarfs- bzw. Alternativpositionen sind nur unter der Spalte Einzel- preise (und somit als Einzelstückpreis) einzutragen und werden im Gesamtpreis nicht be- rücksichtigt. b) Entsprechend Nr. I.33 der Leistungsbeschreibung ist zusätzlich eine separate Beladungsauf- stellung mit genauer Einzelbeschreibung und Preisangabe der Ausrüstungsteile erforderlich! Fehlen diese Angaben, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. c) Alle hier aufgeführte Beladungsteile sind im Angebotspreis nach Pos. III. zu berücksichtigen und durch den Auftragnehmer des Loses 2 zu liefern. Es sind vom Anbieter des Loses 1 alle Lagerungen, Halterungen usw. für die gesamte Stan- dard-Beladung LF 10 sowie die örtliche Zusatzbeladung LF 10 vorzusehen, liefern und ein- zubauen, sofern nicht ausdrücklich anders gefordert ist. d) Werkzeuge müssen, soweit sie nicht besonders (Typ, Hersteller) definiert sind, mindestens Handwerker-Standard entsprechen. f) Alle nachfolgend aufgeführten Positionen werden als Ausschlusskriterien bewertet, Ausnah- men sind nur in begründeten Fällen (z.B. Ausrüstungsteil nicht mehr lieferbar, besseres Nachfolgeprodukt oder entsprechend Pos. I.11) möglich! Angegebene Leitfabrikate sollen im Regelfall erfüllt werden. Eine Nichterfüllung führt zu einer schlechteren Bewertung im Bewertungskriterium „Erfüllungsgrad der Wertungskriterien“.

III. Los 2 - Fahrzeugbeladung für LF 10

Stück-
Pos.GegenstandNach DINEinzelpreisGesamtpreis
zahl
Tabelle 1 – Standardbeladung
Gruppe 1: Schutzkleidung und Schutzgerät
III.1Warnkleidung (Weste), leuchtorange, Polyester, 2 waagerecht umlaufend sowie senkrecht über die Schultern, silber, mit Aufschrift „FEUERWEHR“, Klas- se 2.EN ISO 20471(9) Beistellung d. Auftraggeber
III.2Atemschutzgerät Fabrikat Dräger Typ DRÄGER PSS® 5000 (Einflaschengerät Stahl 6 l/300 bar).EN 137(4) Beistellung d. Auftraggeber
III.3Atemanschluss (Vollmaske; in der für die Feuerwehr anerkannten Ausführung), Kl. 3.EN 136(4) Beistellung d. Auftraggeber
III.4Brandfluchthaube Fabrikat Dräger Typ Parat 5510 Single Pack in Tasche.EN 4032
III.5Alternativposition: Brandfluchthaube Fabrikat Dräger Typ Parat 5550 in flammfesten Holster mit Personalisierungsfeld zur in- dividuellen Kennzeichnung, integrierte Schlaufe mit Notlöseeinrichtung zur Befestigung am Pressluftatmer.EN 4032

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

Stück-
Pos.GegenstandNach DINEinzelpreisGesamtpreis
zahl
III.6Bedarfsposition: Tragetasche zur Aufnahme von 1 Fluchthaube, Fabri- kat FirePax, Typ Brandfluchthaubenholster XL: Hauptfach zur Aufnahme einer Brandfluchthaube mit Verpackung, 2 Seitentaschen mit Schnellzugriffsla- sche, wahlweise zur Aufnahme von Bandschlinge, HMS-Karabiner, Rettungsmesser, Kennzeichnungs- stift.---2
III.7Augenschutzbrille Fabrikat Uvex ultrasonic Vollsichtbrille mit Belüftungssystem, flexibler Rahmen mit für hohen Tragekomfort auch für Brillenträger, austauschbare Sichtscheibe, stufenlos verstellbares Kopfband, Breite 30 mm, Farbe schwarz/rot. Oder gleichwertig. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: _______________________________________EN 1662
III.8Schutzkleidung für Benutzung von handgeführten Ket- tensägen, Form C (Beinling) Schutzklasse 1, Fabrikat Stihl Typ Beinling Protect MS 360°: Oben geschlossener Reißverschluss und glattes Futter zum schnellen Anlegen, Belüftungsmaterial hinten am Ober- schenkel, vorgeformte Knie, Gürtel. Größe L/XXL. Oder gleichwertig. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: _______________________________________EN 381-51 + 1x Beistel- lung d. Auf- traggeber
III.9Schutzhelm für Benutzer von handgeführten Ketten- sägen, mit Gesichts- und Gehörschutz entsprechend der Unfallverhüttungsvorschrift „Forsten“ GUV V C 51.GUV VC 51(2) Beistellung d. Auftraggeber
III.10Atemschutzüberwachungssystem.---(1) Beistellung d. Auftraggeber
III.11Packung (100 Stück) Infektions-Einmalhandschuhe aus Nitril (CE-Kat III), Größe L.EN 455(1) Beistellung d. Auftraggeber
III.12BS Grobreinigung DIN 14800-L1.14800-18 Bbl 12(1) aufbauseitig durch Hygie- neboard!
Gruppe 2: Löschgerät
III.13Hochdrucklöschgerät HiPress, einschließlich Druck- luftflasche Stahl 2 l/300 bar und Ersatzflasche.EN 3(1) Beistellung d. Auftraggeber
III.14Tragbarer Feuerlöscher mit 6 kg ABC-Löschpulver und einer Leistungsklasse min. 21-A-113 B.EN 3(1) Beistellung d. Auftraggeber
III.15Tragbarer Feuerlöscher Fabrikat Minimax, Total, Jo- ckel oder Gloria, mit 5 kg Kohlendioxid und einer Leis- tungsklasse min. 89 B, mit Griffhebelarmatur, oder gleichwertig. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: ________________________________________EN 31

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

Stück-
Pos.GegenstandNach DINEinzelpreisGesamtpreis
zahl
III.16Kombinationsschaumrohr M4/S4-B, Fabrikat AWG oder gleichwertig. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: _______________________________________EN 16712-31
III.17Zumischer Z 4 R.EN 16172-1(1) Beistellung d. Auftraggeber
III.18Ansaugschlauch DN 20 – 1500.EN 16712-2(1) Beistellung d. Auftraggeber
III.19Schaummittelkanister mit BIOex® BIOFOR N, ca. 20 l.EN 1568(3) Beistellung d. Auftraggeber
Gruppe 3: Schläuche, Armaturen und Zubehör
III.20Alle Druckschläuche mindestens in der Leistungsstu- fe 2 – sofern nicht durch genaue Fabrikats- und Typ- angaben anders gefordert – entsprechend der Fach- empfehlung Nr. 1 vom 30.07.2015 des Deutschen Feuerwehrverbandes „Anforderung an die Qualität von Druckschläuchen für die Feuerwehr - neue Leistungs- stufen
III.21Druckschlauch B 75-5-KL 1-K-L2.14811-1(1) Beistellung d. Auftraggeber
III.22Druckschlauch B 75-20-KL 1-K-L2, 3-fach gezwirnt, Farbe naturweiß. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: ________________________________________14811-12 + 12x Beistel- lung d. Auf- traggeber
III.23Druckschlauch C 42-15-KL 1-K.14811-1(12) Beistellung d. Auftraggeber
III.24Für Schnellangriffseinrichtung: Formstabiler Druckschlauch DN 25, Länge 50 m.EN 1947(1) Im Lieferum- fang Los 2
III.25Feuerlöschschlauch A-110-1500-KEN ISO 14557(4) Beistellung d. Auftraggeber
III.26Saugkorb A14362-1(1) Beistellung d. Auftraggeber
III.27Saugschutzkorb A (Draht) mit Schnellverschluss für eine feste Verbindung von Drahtschutzkorb und Saugkorb, durch die kleine Bauform ist eine Lagerung im montierten Zustand möglich, kein Einklemmen der Entlüftungsleine, die seitlich am Saugkorb angebrach- te Entleereinrichtung bleibt frei zugänglich, zusam- menlegbar.---(1) Beistellung d. Auftraggeber
III.28Standrohr 2B14375(1) Beistellung d. Auftraggeber
III.29Sammelstück A-2B.14355(1) Beistellung d. Auftraggeber
III.30Verteiler BV.14345(1) Beistellung d. Auftraggeber
III.31B-C Übergangsstück.14342(2) Beistellung d. Auftraggeber
III.32C-D Übergangsstück.14341(1) Beistellung d. Auftraggeber

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

Stück-
Pos.GegenstandNach DINEinzelpreisGesamtpreis
zahl
III.33B-Hohlstrahlrohr Typ AWG Turbospritze 2400 B mit Griff, Leistung von 130, 235 und 400 l/min, oder gleichwertig. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: ________________________________________EN 15182-31
III.34Stützkrümmer SK.14368(1) Beistellung d. Auftraggeber
III.35C-Hohlstrahlrohr Typ AWG Turbospritze 2235 C mit Griff, Leistung von 60, 130 und 235 l/.EN 15182-2(3) Beistellung d. Auftraggeber
III.36Für Schnellangriff: C-Hohlstrahlrohr Typ AWG Turbospritze 2235 C mit Griff, Leistung von 60, 130 und 235 l oder gleichwer- tig. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: ________________________________________EN 15182-21
III.37Mehrzweckleine 20 m, mit Karabinerhaken, in Feuer- wehrleinenbeutel (braun nach DIN 14921 aus impräg- niertem Baumwollsegeltuch mit Klappe und Kunst- stoffsteckverschluss, innen am Ring mit Karabinerha- ken, einschließlich Trageleine).14920(1) Beistellung d. Auftraggeber
III.38Mehrzweckleine 20 m, mit Holzknebel, in Feuerwehr- leinenbeutel (braun nach DIN 14921 aus imprägnier- tem Baumwollsegeltuch mit Klappe und Kunststoff- steckverschluss, innen am Ring mit Karabinerhaken , einschließlich Trageleine).14920(1) Beistellung d. Auftraggeber
III.39Seilschlauchhalter 1600-H.14828(4) Beistellung d. Auftraggeber
III.40Schlauchbrücke 2B-H.14820(3) Beistellung d. Auftraggeber
III.41Schlauchtragekorb C, zur Aufnahme von drei 15 m C- Druckschläuche, seitlich klappbar, Fabrikat Dönges oder Munk Rettungstechnik oder gleichwertiger Schlauchtragekorb C. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: ________________________________________148271 + 3x Beistel- lung d. Auf- traggeber
III.42Kupplungsschlüssel ABC.14822-2(3) Beistellung d. Auftraggeber
III.43Schlüssel B (für Überflurhydrant)3223(1) Beistellung d. Auftraggeber
III.44Schlüssel C (für Unterflurhydrant)3223(1) Beistellung d. Auftraggeber
III.45Paar Schachthaken (mit Kette).---(1) Beistellung d. Auftraggeber
III.46Systemtrenner B-FW.EN 15182-2(1) Beistellung d. Auftraggeber
Gruppe 4: Rettungsgerät
III.47Steckleiter, 4-teilig, aus LMEN 1147 Bbl 1(1) Beistellung d. Auftraggeber

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

Stück-
Pos.GegenstandNach DINEinzelpreisGesamtpreis
zahl
III.48Einsteckteil LM, Fabrikat Munk oder gleichwertig. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: _______________________________________.EN 1147 Bbl 11
III.49Feuerwehrleine FL 30-KF im Feuerwehrmehrzweck- beutel (FB).14920 14922(4) Beistellung d. Auftraggeber
III.50Dräger RPS 3500 Rettungspack-System-Set beste- hend aus:  Pneumatik mit Warnpfeife und Manometer  Y-Stück für den gleichzeitigen Anschluss von Lungen- automat und Rettungshaube  Mitteldruckschlauch mit Karabinerhaken zur Zugentlas- tung  Atemschutznotfalltasche mit verstärkter Bodenplatte, Tragegriffen, Schultertrageriemen und Reflexstreifen.  PSS-Rettungshaube mit Systemzulassung für Dräger Rettungspack-System und Dräger PressluftatmerFWDV 71
III.51Für obige Sicherheitstrupptasche: Atemluftflasche aus Stahl, Fabrikat Dräger, 6 l / 300 bar, mit stoßgesichertem Flaschenventil nach EN 144 mit Abströmsicherung und Verschlussschraube, zy- lindrische Gewindeverbindung zwischen Flasche und Ventil, gefüllt mit Atemluft nach DIN EN 12021, mit TÜV-Abnahme.31711
Gruppe 5: Sanitäts- und Wiederbelebungsgerät
III.52Tragetuch Fabrikat ULTRAMEDIC ultraSaver aus ultraTEX, mit 8 Metall verstärkten Tragegriffen, waschbar, rot, Tragfähigkeit ca. 250 kg, mit Tasche (rot), Tasche mit Trageriemen, oder gleichwertig. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: _______________________________________EN 18651
III.53Krankenhausdecke, ca. 1.900 mm x 1.400 mm, in wiederbenutzbarer Schutzhülle---(1) Beistellung d. Auftraggeber
III.54Rettungsbrett Fabrikat SPENCER B-Bak Pin, Set 4 Leicht zu reinigen und desinfizieren, hohe Eigenstabili- tät bei geringem Gewicht.Pins zur Verwendung mit ei- nem Gurtsystem. Satzbestandteile:  Rettungsbrett Spencer B-Bak Pin  Kopf-Fixierset Spencer Super Blue  Sicherungsgurt Oder gleichwertig. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: _______________________________________---1

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

Stück-
Pos.GegenstandNach DINEinzelpreisGesamtpreis
zahl
III.55Notfallrucksack SMARTEM PHOENIX First Respon- der, aus 600D Polyester, rot, mit Inhalt nach DIN 13155: Notfallrucksack SMARTEM PHOENIX First Responder. Rucksack aus reißfestem, wassserdichtem 600D Polyester, Tarpaulin-beschichtet, abwaschbar und desinfizierbar, Ver- stärkungen aus Hypalon am Boden und allen stark belaste- ten Bereichen, gepolsterte und verstellbare Tragegurte, Tra- gegriff oben und seitlich, 5 verschieden große, farblich ko- dierte Modultaschen aus Tarpaulin-beschichtetem Polyester mit transparentem Deckel, Sauerstoffflaschenhalterung mit Ventilpolster für Flaschen bis 2 l. Farbe rot mit gelben Re- flektoren, Flauschband für Klettschild 380x80 mm auf der Front, (BxHxT) 390x530x160 mm. Oder gleichwertiger Notfallrucksack. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: _______________________________________131551
Gruppe 6: Beleuchtungs-, Signal- und Fernmeldegerät
III.56Ex-geschützte Handlampe mit Kfz - Ladehalterung.14649(4) Beistellung d. Auftraggeber
III.57Warndreieck nach StVZO.---(2) im Fahrgestell- Lieferumfang
III.58Warnleuchte nach StVZO.---(2) im Fahrgestell- Lieferumfang
III.59Leitkegelblitzleuchte.---(4) Beistellung d. Auftraggeber
III.60Anhaltestab LED plus, beidseitig beleuchtet rot/rot, in LED-Ausführung, mit beidseitiger Aufschrift, mit je 4 roten LEDs mit Aufschrift „Halt Feuerwehr“ auf rotem Grund sowie zusätzlich je 9 weiße LEDs zur Beleuch- tung der Signalscheibe einschl. Batterien.---(1) Beistellung d. Auftraggeber
III.61Verkehrsleitkegel, mit schwerem Recycling Fuß nach TL Leitkegel BASt Folientyp B, voll reflektierend, etwa 500 mm hoch.TL BASt1 + 3x Beistel- lung d. Auf- traggeber
III.62Digitales Handsprechfunkgerät HRT einschließlich Kfz-Ladehalterung.TR BOS(6) Beistellung d. Auftraggeber
III.63Scheinwerfertrage Fabrikat Setolite, Gestell aus Stahl- rohr, Farbe gelb, integrierte Kabelaufwicklung, mit 2 Setolite LED-Scheinwerfer ALDEBARAN GLADIUS 2K LED, mit integrierter Verkabelung, oder gleichwer- tige Flutlichtrage mit 2 LED-Scheinwerfer zu je 23.000 lm, Scheinwerfer frei schwenkbar für 300° Ausleuch- tung, IP65, 2 Schuko-Steckdosen IP68, 10 m An- schlussleitung H07RN-F 3G1,5 mit Schuko-Stecker IP68, Anschluss 230 V. Oder gleichwertig. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: _______________________________________---1

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

Stück-
Pos.GegenstandNach DINEinzelpreisGesamtpreis
zahl
III.64Dreibeinstativ, luftgedämpft: Luftgedämpftes Rohrsystem mit unverlierbaren Flügel- schrauben zum sanften Einfahren auch mit montierten Scheinwerfern. Einschubrohre aus Stahlrohr verzinkt, Fuß aus Stahlrohr orange lackiert, Füße zum Niveauausgleich verstellbar, Belastbarkeit 25 kg, Höhe eingefahren / ausge- zogen 1,12/4,75 m, Packmaß 1120x200x200 mm, ca. 15,4 kg. Lieferung einschließlich Abspannsatz, bestehend aus 3 Heringen, 3 Spannseilen mit Karabinern und Schnellspannern.146822
III.65Leitungsroller, 230 V, Schutzart IP 54 nach DIN EN 61316, (VDE 0470 Teil 1). Zuleitung: Leitung H07RN-F3 ⋅ 2,5 nach DIN VDE 0282-4, Länge: 50 m, Farbe gelb, mit Stecker nach DIN 49443, 16 A 250 V Abgang: drei Stück Steckdose DIN 49442, 2P + PE, 16 A 250 VEN 613161
III.66Personenschutzleitung (PRCD-S+) 230 V. Zum Schutz des Bedieners vor lebensbedrohlichen Körper- strömen beim Anschluss von ortsveränderlichen Elektroge- räten an Fremdsteckdosen am Einsatzort. Schutzschalter IP55 in der Leitung verbaut, Schutz vor Über-/Unter- oder Gleichspannung, Verdrahtungsfehler, N- oder L-Leiter Un- terbrechung, Unterbrechung oder Fremdspannung auf PE- Leiter, Fehlerstrom > 30 mA. Einschalten ist nur mit bloßer Hand möglich, bei Messfehlern (z. B. durch das Tragen ei- nes Handschuhs) schaltet der PRCD-S+ nicht ein, optische Warnung und permanente Zustandsanzeige durch LED. 230 V, Schaltergehäuse IP55 in der Leitung verbaut, 3,0 m Anschlussleitung H07RN-F 3G1,5, eine Seite Schuko- Stecker IP44, andere Seite Schuko-Kupplung IP68.146602
Gruppe 7: Arbeitsgerät
III.67Tauchpumpe TP 4/1, Fabrikat Mast oder gleichwertig Oder gleichwertig. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: _______________________________________144251
III.68Bindestrang, 2 m lang, 8 mm Durchmesser.---6
III.69Einreißhaken nach DIN 14851-OV, Leichtmetall, Si- cherung und Arretierung aller Verbindungen mittels unverlierbarer Schrauben ohne Werkzeug, Teleskop- stiel mit rutschfestem Griff- und Kälteschutz, isoliert gegen Spannungen bis 1000 V, teleskopierbar, mit Verlängerung, Länge des Oberteils 2 m, ausziehbar auf 3,20 m.14851(1) Beistellung d. Auftraggeber
III.70Mulde St.---(1) Beistellung d. Auftraggeber
III.71Rundschlinge Polyester, Tragfähigkeit: einfach, direkt ab 4.000 kg, Nutzlänge 4,0 m, mit verschiebbarem Kantenschutz.EN 1492-21
III.72Schäkel ähnlich Form C, Nenngröße 3, Beanspru- chung bis 100 kN, verzinkt.82101(2) Beistellung d. Auftraggeber

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

Stück-
Pos.GegenstandNach DINEinzelpreisGesamtpreis
zahl
III.73Motorsäge mit Zubehör.EN ISO 11681-1(1) Beistellung d. Auftraggeber
Fäll- und Spaltkeil.---(1) Beistellung d. Auftraggeber
III.74
III.75Stromerzeuger Fabrikat Stromerzeuger EISEMANN BSKA 9 E RSS cube, oder gleichwertiger Stromer- zeuger: Bürstenloser Synchrongenerator IP54, Nennspannung 400/230 V, Nennfrequenz 50 Hz. Ausstattung: Doppelwandiger Kraftstofftank, automatisch geregelter Choke, 3-Wege-Hahn für Fremdbetankung, Isolationsüber- wachung mit Fehlermeldung, nicht abschaltend, ther- misch/magnetische allpolige Sicherungsautomaten, elektro- nische Spannungsregelung, Not-Aus-Taster, multifunktiona- les DSB 3.0-Anzeige-Steuergerät zur Anzeige aller wichti- gen Daten wie Spannung, Leistung, Belastung der einzelnen Phasen, Kraftstofffüllstand, Betriebsstundenzähler, war- tungsfreundlicher Aufbau mit einfachem Zugang zu allen zu wartenden Teilen. PMG (Permanent Magnetic Generator) mit hohem Wir- kungsgrad, Anlaufströme bis zum 5-fachen des Nennstroms, hohe Blindströme für schweranlaufende Verbraucher (z. B. Hochleistungslüfter), hohe kapazitive Leistung für z. B. LED- Scheinwerfer, Netzteile. Einschließlich Prüfleitungsanschluss zur Schutzleiter- prüfung einschließlich Prüfkabel. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: _________________________________________146851
III.76Ausstattung des obigen Stromerzeugers mit BEOS- Ladeanschluss.---1
III.77Bedarfsposition: Mehrpreis des obigen Stromerzeugers für Einspeise- steckdose zum Einspeisebetrieb von IT/TN-Netzen, um z. B. die Notstromversorgung von Feuerwehrgerä- tehäusern sicherzustellen.---1
III.78Abgasschlauch, Länge 1.500 mm, Durchmesser 50 mm. Aus Metall, flexibel, feuerverzinkt, wärmeisolie- rende Holzgriffe für obigen Stromerzeuger.145721
Säbelsäge Fabrikat Bosch GSA 1300 PCE Professio- nal mit entsprechenden notwendigen Zubehör nach Norm 14530-11, im Kunststofftragekoffer: - fünf Stück Sägeblätter für Holz und Kunststoffe; Länge: etwa 250 mm - fünf Stück Sägeblätter für Holz (Grünholz, Baumschnit- te, Ausästen); Länge: etwa 250 mm - fünf Stück Sägeblätter für Holz mit Nägeln, Buntmetall; Länge: etwa 150 mm - fünf Stück BI-Metallsägeblätter für Bleche, Metalle und Profile; Länge: etwa 200 mm---1
III.79

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

Stück-
Pos.GegenstandNach DINEinzelpreisGesamtpreis
zahl
Bedarfsposition: Satz Sägeblätter für obige Säbelsäge, Fabrikat Weber Typ Vehicle Rescue, bestehend aus:  4 Sägeblätter VR 150  6 Sägeblätter VR 230  Rolltasche---1
III.80
Hochleistungslüfter Fabrikat LEADER Typ MT 245 NEO EPT: Doppelwandiges Lüftergehäuse aus Aluminium/ABS- Thermokunststoff, Lüftergitter aus Metall, umlaufender Schutzrahmen mit Pulverbeschichtung Farbe grau, 2 Stand- füße, 2 Transporträder, automatische Einstellung des Nei- gungswinkels auf +10° beim Hochziehen des Tragegriffs. Easy PowAir Technologie für eine konstante Leistung im Be- reich von 0,9–6 m. Einschließlich Auspuffadapter zur Verwendung eines Abgasschlauches. Oder gleichwertig. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: ________________________________________---1
III.81
Gruppe 8: Handwerkszeug und Messgerät
III.82Multifunktionales Hebel-/Brechwerkzeug, Paratech Hooligan-Tool SPF (aus einem Stück geschmiedet) mit Hebelklaue und Querschneide/Dorn, Länge 762 mm, oder gleichwertig. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: ________________________________________---1
III.83Feuerwehraxt FA.14900(1) Beistellung d. Auftraggeber
III.84Spalthammer mit Eschenstiel, 900 mm lang.---1
III.85Feuerwehr-Werkzeugsatz gfd® oder Dönges oder Munk im Aluminiumkasten DIN 14880-3-LM mit Auf- schrift „Handwerkzeug DIN 14881“ mit passgenauen Schaumstoffeinsätzen mit kunststoffverstärkten Böden zur übersichtlichen Anordnung und einfachen Kontrol- le auf Vollständigkeit. Komplett befüllt. Oder gleichwertig. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: ________________________________________148811
III.86Schornsteinwerkzeugsatz im Aluminiumkasten nach DIN 14880, mit fest vernieteter Inneneinteilung, mit Beschriftung und Alu-Facheinteilung, komplett be- stückt.14800-41
III.87Axt B 2 SB-A.7294(1) Beistellung d. Auftraggeber
III.88Bügelsäge 915 mm: Schnellschnitt-Sägeblatt, Zähne geschränkt und ge- härtet, Stahlbügel lackiert, Spannhebel.20142(1) Beistellung d. Auftraggeber

© by IBG - 2026 - 48 -

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

Stück-
Pos.GegenstandNach DINEinzelpreisGesamtpreis
zahl
III.89Bolzenschneider : Stahlrohr Hebelarme, Messer und Rohrkopf aus Spe- zialstahl, geschmiedet und hochwertig gehärtet, Be- grenzungsanschlag, präzises und einfaches Nachstel- len durch Exzenterschrauben, Schneidleistung bis Ø 13 mm, Länge 910 mm---(1) Beistellung d. Auftraggeber
III.90Spaten 850, jedoch mit Griffstiel CY 900 nach DIN 20152.20127(1) Beistellung d. Auftraggeber
III.91Dunghacke mit Stiel, etwa 1 350 mm lang, Fabrikat SHW Premium, oder gleichwertig. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: ________________________________________---1
III.92Dunggabel mit Stiel, etwa 1 350 mm lang, Fabrikat SHW Premium, oder gleichwertig. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: ________________________________________---2
III.93Sandschaufel (Holsteiner Schaufel), Stiel 1300 nach DIN 2015120121(1) Beistellung d. Auftraggeber
III.94Stoßbesen mit Stiel, ca. 1.400 mm lang---(2) Beistellung d. Auftraggeber
III.95Verkehrsunfallkasten VUK Fabrikat gfd® oder Dönges oder Munk im Aluminiumkasten nach DIN 14880, mit Beschriftung und Facheinteilung, komplett befüllt, ein- schließlich Schaumstoffeinlagen mit Aussparungen für Werkzeuge. Nach aktueller Norm DIN 14800-13 (Aus- gabe 2020-11). Komplett bestückt. Oder gleichwertig. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: ________________________________________14800-131

© by IBG - 2026 - 49 -

[Seite 76]

Ausschreibung LF 10 Juni 2026

Stück-
Pos.GegenstandNach DINEinzelpreisGesamtpreis
zahl
III.96Wärmebildkamera Fabrikat Flir K 75 mit folgenden technischen Merkmalen:  IR-Auflösung: 320 x 240 Pixel  Display: 4" LCD, 640 x 480 Pixel, 60 Hz  Bildfrequenz: 30 Hz  Temperaturbereich: -20 °C bis +650 °C  Zoom: 2x digital  Bildmodi: Basic, Search, Detection, High Heat, Whi- te Hot  Speicher: insgesamt 200 Dateien (Bilder/Videos) Hinweis: Die Gesamtzahl der Dateien variiert je nach Anzahl der gespeicherten Videoclips, JPEG/MPEG-4  Konnektivität: USB-C, Wi-Fi, Bluetooth, Flir Res- ponder app  Akku: 2x Li-Ion Akku (3,7 V), bis 4 h Laufzeit  Schutzklasse: IP67 Lieferumfang:  Wärmebildkamera  Akku (2 Stück)  Tischladegerät  Karabiner Strap  Netzteil  gedruckte Dokumente  Selbsteinziehende Tragekordel  USB-Kabel Oder gleichwertige Wärmebildkamera. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: ________________________________________---1
III.97Zur obigen Wärmebildkamera Flir K75 passende Kfz- Ladehalterung Fabrikat Flir Typ Truck-Charger, oder gleichwertig. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: _______________________________________---1

© by IBG - 2026 - 50 -

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

Stück-
Pos.GegenstandNach DINEinzelpreisGesamtpreis
zahl
III.98Feuerwehr-Sperrwerkzeugsatz im Aluminiumkasten nach DIN 14880-4-LM mit Aufschrift „Sperrwerkzeug DIN 14800-12“, Satz bestehend aus:  1 Bithalter mit Quergriff und Bitsatz,  1 Multifunktions-Spray W 44 T, 50 ml,  1 Metallprofilzylinderschließer,  1 Satz Freilauf-Schließzylinder nach DIN 18252, je 1 Stück 30/35, 40/45 und 50/55  1 Türfallengleiter  1 Türfallenöffner, wendelförmig,  1 Satz Fallendrähte  1 Satz Kipp-Fensteröffner,  1 Satz Öffnungskarten,  1 Universal-Sperrhaken  1 Schlüsseldreher  1 Universal-Türhebelwerkzeug  3 Hartmetallfräser, 3mm  1 Schraubendreher  1 Ratschen Ring-Maulschlüssel, 12 mm  10 Paar Gehörschutzstöpsel  1 Vollsichtschutzbrille mit Ventilation  1 Schaumeinlage für Boden und Deckel  Außerhalb des Kastens gelagert: 1 Akku-Werkzeug Fabrikat Bosch Professional zum Fräsen von Profilzylindern, bestehend aus:  1x Bosch Akku-Gradschleifer GGS 18V-23 PLC Professional od. gleichwertig  1x HD-Box  Einmaulschlüssel 19  Einmaulschlüssel 13 mm  Spannzange mit Spannmutter 6 mm Oder gleichwertig. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: ________________________________________14800-121
Gruppe 9: Sondergerät
III.99Abgasschlauch, 2.500 mm lang, passend zum Fahr- zeug.145721
III.100Unterlegkeil.76051-1(2) Lieferumfang Fahrgestell
III.101Abschleppseil für 3.500 kg Anhängelast, Ø 20 mm, 5 m lang, mit rotem Warntuch, 200 × 200 mm (handels- übliche Ausführung).76033(1) Beistellung d. Auftraggeber
III.102Ölbindemittel Typ I R, Ölbindemittel Typ I R, geeignet zur Aufnahme von ca. 40 l Öl.---(1) Beistellung d. Auftraggeber
III.103Weithalskanister zur Lagerung von Ölbindemittel, aus HDPE, Volumen 20 l, mit Schraubverschluss D-150 und zwei Tragegriffen, Farbe weiß mit roten Deckel.---2

© by IBG - 2026 - 51 -

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

Stück-
Pos.GegenstandNach DINEinzelpreisGesamtpreis
zahl
Reservekraftstoff-Kanister aus PE, 5 l, mit unverlierbarem Verschluss und flexiblem Auslaufrohr, mit eindeutiger Beschriftung des Inhalts und Gefahrstoffkennzeichnung, für Stromerzeuger. Farbe rot.7274 GGVS1
III.104
Doppelkanister; gefüllt mit 5 l Kraftstoff für Kettensäge und 2 l Kettenöl.---(1) Beistellung d. Auftraggeber
III.105
Örtliche Zusatzbeladung
Der tatsächliche Umfang der örtlichen Zusatzbeladung erfolgt in Abhängigkeit der Gewichtsbilanz und der räumlichen Un-
terbringungsmöglichkeiten im Kofferaufbau und wird entsprechend den tatsächlichen Gegebenheiten bei Bedarf reduziert.
Genaue Festlegung erfolgt im Rahmen der Auftragserteilung bzw. der Baubesprechung.
Gruppe 3: Schläuche, Armaturen und Zubehör
III.106B-C Übergangsstück.14342(2) Beistellung d. Auftraggeber
III.107B-Hohlstrahlrohr Typ AWG Turbospritze 2400 B mit Griff, Leistung von 130, 235 und 400 l/min.EN 15182-3(1) Beistellung d. Auftraggeber
III.108C-Hohlstrahlrohr Typ AWG Turbospritze 2235 C mit Griff, Leistung von 60, 130 und 235 l/.EN 15182-2(2) Beistellung d. Auftraggeber
III.109Schlauchbrücke 2B-H.14820(1) Beistellung d. Auftraggeber
III.110Atemluftreserveflasche aus Stahl, Fabrikat Dräger, 6 l / 300 bar, mit stoßgesichertem Flaschenventil nach EN 144 mit Abströmsicherung und Verschlussschrau- be, zylindrische Gewindeverbindung zwischen Fla- sche und Ventil, gefüllt mit Atemluft nach DIN EN 12021, mit TÜV-Abnahme.3171(4) Beistellung d. Auftraggeber
Gruppe 4: Rettungsgerät
III.111Bedarfsposition: Steckleiterverbindungsteil aus LM, Fabrikat Munk Ret- tungstechnik oder gleichwertig. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: _______________________________________EN 1147 Bbl 11
Gruppe 6: Beleuchtungs-, Signal- und Fernmeldegerät
III.112Folienabsperrband aus PE, ≈ 80 mm breitem beidsei- tig rot-weiß gestreift, „FEUERWEHR“. 500 m lang, einschließlich Kunststoffabrollbox mit Tragegriff!---1
III.113Bedarfsposition: Faltsignal, Federspannmechanismus für straffe Span- nung, Seitenlänge 700 mm, Bespannung aus PVC- beschichtetem Kunststoffgewebe, Grundfarbe weiß, Warndreieck Tagesleuchtfarbe rot, Aufdruck schwarz: Aufschrift 3x FEUERWEHR. Lieferung einschließlich Schutzhülle aus PVC.---2
Gruppe 7: Arbeitsgerät
III.114Mulde St.---(1) Beistellung d. Auftraggeber

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

Stück-
Pos.GegenstandNach DINEinzelpreisGesamtpreis
zahl
III.115Feuerwehrsauger Nilfsik ATTIX 751-71 MWF: integrierte Tauchpumpe zum automatischen Abpumpen des aufgesaugten Wassers, Anschluss C-Kupplung, Edelstahl- sieb zum Schutz der Pumpe, automatische Wasserentlee- rung des Behälters, dabei kann ein Höhenunterschied von 9 m überwunden werden, Wassersaugleistung 200 l/min, Schmutzwasserpumpe 300 l/min, Personenschutzschalter, Netzkabel 10 m mit Schuko®-Stecker IP 68. Lieferung ein- schließlich Saugschlauch 3,5 m, Handrohr und Saugrohr aus Edelstahl, Bodendüse, Fugendüse, Filtersieb. Oder gleichwertig. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: _______________________________________---1
Gruppe 8: Handwerkzeug und Messgerät
III.116Feuerwehraxt FA.14900(1) Beistellung d. Auftraggeber
Gruppe 9: Sondergerät
III.117Mobiler Rauchverschluss RSS F80 PRO STK, inkl. Tragetasche mit Schlaufen zur seitlichen Fixierung an einem Schlauchtragekorb. Oder gleichwertig. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: _______________________________________---1
Beladungssatz E „Tragkraftspritze“ nach DIN 14800-18 Beiblatt 18
III.118Tragkraftspritze PFPN 10-1500 Fabrikat Rosenbauer Fox 3.EN 14466(1) Beistellung d. Auftraggeber
III.119Kanister 10 l, Stahl, zugelassen nach GGVS, mit fle- xiblem Ausgussstutzen, verzinkt.GGVS(1) Beistellung d. Auftraggeber
III.120Abgasschlauch, Länge 1500 mm, Durchmesser 50 mm. Aus Metall, flexibel, feuerverzinkt, wärmeisolie- rende Holzgriffe für Tragkraftspritze.14572(1) Beistellung d. Auftraggeber
III.121Druckschlauch B 75-20-KL 1-K-L2, 3-fach gezwirnt, Farbe naturweiß. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: ________________________________________14811-14
III.122Feuerlöschschlauch A-110-1500-KEN ISO 14557(2) Beistellung d. Auftraggeber
III.123Saugkorb A-110.14362-1(1) Beistellung d. Auftraggeber
III.124Drahtschutzkorb für Saugkorb A---(1) Beistellung d. Auftraggeber
III.125Sammelstück A-2B.14355(1) Beistellung d. Auftraggeber
III.126Verteiler BV.14345(1) Beistellung d. Auftraggeber
III.127Systemtrenner B-FW.EN 15182-2(1) Beistellung d. Auftraggeber

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

Stück-
Pos.GegenstandNach DINEinzelpreisGesamtpreis
zahl
III.128Kupplungsschlüssel ABC.14822-2(2) Beistellung d. Auftraggeber
III.129Mehrzweckleine 20 m, mit Karabinerhaken, in Feuer- wehrleinenbeutel (braun nach DIN 14921 aus impräg- niertem Baumwollsegeltuch mit Klappe und Kunst- stoffsteckverschluss, innen am Ring mit Karabinerha- ken, einschließlich Trageleine).14920(1) Beistellung d. Auftraggeber
Sonstiges
III.130Eine detaillierte Ausrüstungsliste ist dem Angebot bei- zufügen!
III.131Die Lieferfähigkeit und Preisbindung der Beladung muss bis Auslieferung des LF 10 gewährleistet sein!
III.132Projektbetreuung bis zur vollständigen Abwicklung des Loses 2. Nennung eines Projektbeauftragten des Auftragneh- mers, der während der gesamten Auftragsphasen bin- dend verantwortlich ist.---1
III.133Auftragsklärungsgespräch mit dem Auftraggeber zur Feinabstimmung des Auftragsumfangs.---1
III.134Abstimmung mit dem Auftraggeber des Loses 1 zwecks Liefertermin und eventuelle Schnittstellen zwischen Los 1 und 2.---1
III.135Anlieferung der gesamten Beladung in einer Einheit (keine Teillieferungen) im zusammengebauten Zu- stand an den Aufbauhersteller des Loses 1. Übergabe sämtlicher Herstellerdokumentationen (z.B. Bedienungsanleitungen, Garantiekarten) an den Auftraggeber. Bei Bedarf können auch entsprechende Staffelpreise angegeben werden.---1
III.136Zahlung erfolgt erst nach der Übernahme der Ausrüs- tung bei Fahrzeugauslieferung!
III.137Alternativposition: Um Risikopreisaufschläge zu vermeiden: Minderpreis für Lieferung der Ausrüstung nach Auf- tragserteilung und Verfügbarkeit (und somit unabhän- gig vom Gesamtfahrzeug) in einer Einheit (keine Teil- lieferungen) im zusammengebauten Zustand an die Feuerwehr Gaißach. Zahlung erfolgt nach erfolgter vollständiger Auslieferung der Ausrüstung.---1
Nettosumme der Pos. III. - Los 2 - Beladung LF 10 (ohne Alternativ- oder Bedarfspositionen)
MwSt. (z. Zt. 19%)
Gesamtbruttosumme für das Los 2 –
Beladung LF 10
Achtung: Bitte die letzten Seiten ebenfalls ausfüllen!

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

IV. SONSTIGES

Die gesamte Leistungsbeschreibung ist wie folgt - entsprechend den Losen - auszufüllen und zusammen mit Ihren Angebotsunterlagen (z.B. Angebotsschreiben, Besondere Vertragsbedin- gungen, Zusätzliche Vertragsbedingungen, Eigenerklärungen, Technische Beschreibungen, Gewichts- und Energiebilanz, Beladepläne/Zeichnungen, genaue Kostenübersichten etc.) bis spätestens 09.07.2026, 14:00 Uhr, elektronisch auf der Vergabeplattform der Deutschen eVergabe unter dem in der EU-Bekanntmachung angegebenen Link einzureichen.

IV.1) zu II. LOS 1: 1 Löschgruppenfahrzeug LF 10

Preis Fahrgestell für LF 10 (Pos. II.1): _______________________ €

Preis Aufbau für LF 10 (Pos. II.2): _______________________ €


Summe _______________________ € 19 % Mehrwertsteuer: _______________________ €


Gesamtendpreis des Loses 1 €

=======================

Zahlungsbedingungen: (Achtung: es erfolgen keine Vorauszahlungen. Es ist aber nach mängelfreier Auslieferung des Fahrgestells an den Aufbauhersteller eine Zahlung des Fahrgestells [= Auftragsumfang Pos. II.1] möglich. Optional können vom Auftrag- nehmer gewünschte Anzahlungen mit einem Preisnachlass angeboten werden!)






Liefertermin/-zeit: (spätestens 30.04.2030)





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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

IV.2) zu III: LOS 2: Beladung LF 10:

Preis Beladung LF 10: _______________________ €

19 % Mehrwertsteuer: _______________________ €


Gesamtendpreis: €

Zahlungsbedingungen: (Achtung: es erfolgen keine Vorauszahlungen, Zahlung erfolgt erst bei Auslieferung des LF 10!)





Liefertermin/-zeit: (spätestens 30.04.2030 und in enger Abstimmung mit dem Auftragnehmer des Loses 1)





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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

IV.3) Erklärung für Lose 1 und 2:

Das Angebot entspricht der vorangestellten Leistungsbeschreibung in allen Punkten. Eventuelle Abweichungen sind im Angebot besonders herausgestellt und ausführlich beschrieben bzw. nachfolgend dargestellt (ggf. als Anlage beifügen):

Bemerkungen:































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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

Anlage 1 - Wertungsblatt (Bewertungsmatrix) nach § 58 VgV

für das Los 1 (Löschgruppenfahrzeug LF 10) - Grundlage für die Wertung sind z.B. die Angebote mit den technischen Beschreibungen mit den Bieterangaben sowie die im Rahmen der Wertung erstellten Preisfolgeliste und Angebotsdurchsichten.

Löschgruppenfahrzeug LF 10Bieter 1Bieter 2Bieter 3
dnehcerpstne negalretnusgnubierhcssuA neiretirksgnutreWPreis (Maximalpunktzahl 10)*1
Gewichtung 50 %
Effektiver Angebotspreis (Wertungssumme) nach Gleichwertigkeitsstellung (max. 8 Punkte)
Folgekosten Fahrgestell (max. 0,5 Punkte)
Folgekosten Aufbau (max. 1,5 Punkte)
Summe = ∑ Einzelpunkte x Wichtungsfaktor
Erfüllungsgrad der Wertungskriterien (Maximalpunktzahl 10)*2
Gewichtung 40 %
Erfüllungsgrad der Wertungskriterien (max. 9 Punkte)
Energieeffizienz (max. 0,5 Punkte)
Gewichtsbilanz (max. 0,5 Punkte)
Summe = ∑ Einzelpunkte x Wichtungsfaktor
Service (Maximalpunktzahl je Einzelpkt.:10)*3
Gewichtung 10 %
Fahrgestell
Nähe der nächstgelegenen Servicestelle
Reaktionszeiten
mobiler Kundendienst
Aufbau
Nähe der nächstgelegenen Servicestelle
Reaktionszeiten
mobiler Kundendienst
Summe = ø Einzelpunkte x Wichtungsfaktor
Gesamtpunkte
Rangfolge

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

*1 Preisbewertung:  Effektiver Angebotspreis:

Der Preis (in €, netto) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen (in €, netto) werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Bonus/Malus-Regelungen, Skonto (sofern Zahlungsziel ≥ 10 Tage), ohne Bedarfs- und Alternativpositionen!

Für die Angebotswertung wird der Preis (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 8 Punkten normiert:

 8 Punkte erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis.  0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preis. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen enthalten ebenfalls 0 Punkte.  Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.

 Folgekosten Fahrgestell: die Folgekosten werden wie folgt berechnet:  Folgekosten = (Anzahl Wartungsintervalle x durchschn. Stundenaufwand x Arbeitsstundensatz)  Der Anbieter mit den niedrigsten planbaren Folgekosten erhält die Maximalpunktzahl von 0,5 Punkte. 0 Punkte erhält ein Anbieter mit den doppelten Folgekosten. Alle Anbieter mit darüber liegenden Folgekosten enthalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Folgekosten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.  Falls bei fehlenden Angaben zu diesen Punkt in der Leistungsbeschreibung die Folgekosten nicht ermittelbar sind, erfolgt ein Ansatz mit 0 Punkten  Folgekosten Aufbau: die Folgekosten werden für den Nutzungszyklus der beiden Fahrzeuge wie folgt abgeschätzt:  2 Reparaturen à 10 Stunden im Herstellerwerk  3 Reparaturen à 5 Stunden vor Ort. Bei nicht vorhandenen mobilen Service werden 3 Reparaturen à 5 Stunden im Herstellerwerk angesetzt.  Bei einem mobilen Service (insgesamt 3 Reparaturen, s.o.) werden die Fahrtkosten wie folgt ermittelt: Entfernung mobiler Service- stelle - Auftraggeber x 2 x Kilometerpauschale od. 1x Fahrtkostenpauschale. Hin- und Rückfahrten des Auftraggebers zum Werk werden mit 1,5 €/km angesetzt. Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Werte erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Als Entfernung wird die schnellste Fahrtroute nach Routenplaner Google Maps gewertet.

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

 Der Anbieter mit den niedrigsten fiktiven Folgekosten erhält die Maximalpunktzahl von 1,5 Punkte. 0 Punkte erhält ein Anbieter mit den doppelten Folgekosten. Alle Anbieter mit darüber liegenden Folgekosten enthalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Folgekosten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.  Falls bei fehlenden Angaben zu diesen Punkt in der Leistungsbeschreibung die Folgekosten nicht ermittelbar sind, erfolgt ein Ansatz mit 0 Punkte

*2 Bewertung Erfüllungsgrad der Wertungskriterien:  Erfüllungsgrad der Wertungskriterien: prozentualer Anteil der erfüllten Wertungskriterien (= Quotient aus den tatsächlich erfüllten Wer- tungskriterien zu allen Wertungskriterien) x 9 Punkte (Angabe mit zwei Stellen nach dem Komma); jedes Wertungskriterium wird - sofern nicht in der Leistungsbeschreibung anders dargestellt - einfach gewertet!  Energieeffizienz: der Anbieter mit dem niedrigsten Treibstoffverbrauch erhält die Maximalpunktzahl von 1 Punkt, für je 10 g/kWh bzw. je 0,1 l/100 km Treibstoffmehrverbrauch erfolgt ein Abzug von 0,1 Punkten! Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Werte erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.  Gewichtsbilanz: der Anbieter mit dem niedrigsten tatsächlichen Gewicht (oder Gewichtsreserve) erhält die Maximalpunktzahl von einem Punkt, für je 100 kg Mehrgewicht über dem niedrigsten tatsächlichen Gesamtgewicht erfolgt ein Abzug von 0,1 Punkten! Die Punkteer- mittlung für die dazwischen liegenden Werte erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.  Falls bei fehlenden Angaben zu diesen Punkt in der Leistungsbeschreibung die Energieeffizienz nicht ermittelbar ist, erfolgt ein Ansatz mit 0 Punkten

*3 Bewertung Service:  Nähe des Kundendienstzentrums: der Anbieter mit der kürzesten Entfernung erhält die Maximalpunktzahl von 10 Punkten, für je 10 km (Fahr- gestell) bzw. 50 km (Aufbau) größeren Entfernung erfolgt ein Abzug von 1 Punkt. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Werte erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Als Entfernung wird die schnellste Fahrtroute nach Routen- planer Google Maps gewertet.  Reaktionszeiten: der Anbieter mit der durchschnittlich kürzesten Reaktionszeit erhält die Maximalpunktzahl von 10 Punkten, für je 4 h längere Reaktionszeit erfolgt ein Abzug von 1 Punkt. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Werte erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.  Mobiler Kundendienst: ein vorhandener mobiler Kundendienst führt zu einer Maximalpunktzahl von 10 Punkten, kein vorhandener mobiler Kundendienst wird mit 0 Punkte bewertet.  Falls bei fehlenden Angaben zu diesen Punkten in der Leistungsbeschreibung die notwendigen Serviceangaben nicht ermittelbar sind, erfolgt ein Ansatz mit 0 Punkten

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[Seite 87: Text nur als Bild — nicht lesbar]

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

Anlage 2 - Wertungsblatt (Bewertungsmatrix) nach § 58 VgV

für das Los 2 (Feuerwehrtechnische Beladung LF 10) - Grundlage für die Wertung sind z.B., die technischen Beschreibungen und Zeichnungen der Angebote sowie die im Rahmen der Wertung erstellten Preisfolgeliste und Angebotsdurchsichten

Beladung LF 10Bieter 1Bieter 2Bieter 3
dnehcerpstne negalretnusgnubierhcssuA neiretirksgnutreWPreis (Maximalpunktzahl 10)*1
Gewichtung 50 %
Effektiver Angebotspreis (Wertungssumme) nach Gleichwertigkeitsstellung (max. 10 Punkte)
Summe = Einzelpunkte x Wichtungsfaktor
Erfüllungsgrad der Wertungskriterien (Maximalpunktzahl 10)*2
Gewichtung 40 %
Erfüllungsgrad der Wertungskriterien bezüglich Einhal- tung des Leitfabrikats bei Ausrüstung mit dem Vermerk „oder gleichwertig“
Summe = ∑ Einzelpunkte x Wichtungsfaktor
Service (Maximalpunktzahl je Einzelpkt.:10)*5
Gewichtung 10 %
Nähe der nächstgelegenen Servicestelle
Summe = Einzelpunkte x Wichtungsfaktor
Gesamtpunkte
Rangfolge

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Ausschreibung LF 10 Juni 2026

*1 Preisbewertung:  Effektiver Angebotspreis:

Der Preis (in €, netto) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen (in €, netto) werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Bonus/Malus-Regelungen, Skonto (sofern Zahlungsziel ≥ 10 Tage), ohne Bedarfs- und Alternativpositionen!

Für die Angebotswertung wird der Preis (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert:

 10 Punkte erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis.  0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preis. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen enthalten ebenfalls 0 Punkte.  Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.

*2 Bewertung Erfüllungsgrad der Wertungskriterien:  Erfüllungsgrad der Wertungskriterien: prozentualer Anteil der Erfüllung von in der Leistungsbeschreibung geforderten Leitfabrikaten bei Bela- dungsteilen mit dem Vermerk „oder gleichwertig“ x 10 Punkte (Angabe mit zwei Stellen nach dem Komma)

*5 Bewertung Service:  Nähe des Kundendienstzentrums: der Anbieter mit der kürzesten Entfernung erhält die Maximalpunktzahl von 10 Punkten, für je 100 km grö- ßeren Entfernung erfolgt ein Abzug von 1 Punkt. Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Werte erfolgt über eine lineare Interpolati- on mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Als Entfernung wird die schnellste Fahrtroute nach Routenplaner Google Maps gewertet.  Falls bei fehlenden Angaben zu diesen Punkt in der Leistungsbeschreibung die notwendige Angabe des Kundendienstzentrums nicht ermit- telbar ist, erfolgt die Berechnung vom Standort des Anbieters.

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung