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B0_Vertrag EVB-IT Cloud.pdf

Lizenzen für eine App zum Training von Kognition und Sprache

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.10.2026, 01:12 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Cloudvertrag

Vertrag über Cloudleistungen

Inhaltsangabe 1 Gegenstand der Leistungen .............................................................................................................................. 2

1.1 Vertragsgegenstand ............................................................................................................................ 2

1.2 Vertragsbestandteile ............................................................................................................................ 2

2 Überblick über die vereinbarten Leistungen ...................................................................................................... 4

3 Gegenstand der Leistungen .............................................................................................................................. 4 3.1 Leistungen gemäß Ziffer 1.1 EVB-IT Cloud-AGB ................................................................................ 4

3.2 Einmalige Leistungen .......................................................................................................................... 5

3.2.1 Initiale Leistungen ................................................................................................................................ 5

3.2.2 Sonstige einmalige Leistungen ............................................................................................................ 6

3.2.3 Leistungen bei Vertragsende ............................................................................................................... 6

3.3 Leistungen auf Abruf ............................................................................................................................ 6

3.4 Ticketsystem ........................................................................................................................................ 6

4 Fälligkeit und Zahlung der Vergütung ............................................................................................................... 6

4.1 Fälligkeit der Vergütung ....................................................................................................................... 6

4.2 Zahlung der Vergütung ........................................................................................................................ 7

4.3 Rechnungsadresse .............................................................................................................................. 7 4.4 Preisanpassung ................................................................................................................................... 7

5 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung von Leistungen von Personen nach Aufwand ............................. 8

5.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand durch auftragnehmerseitig eingesetztes Personal .......................................................................................................................................... 8 5.2 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen ................ 8

5.3 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand ................................................................... 8

6 Abweichende Haftungsregelungen ................................................................................................................... 8

7 Beauftragte und Ansprechpartner ..................................................................................................................... 9

7.1 Beauftragte des Auftragnehmers (Name, Mailadresse) ....................................................................... 9

7.2 Ansprechpartner für Fragen zum Vertrag (Name, Mailadresse) .......................................................... 9

8 Weitere Regelungen ......................................................................................................................................... 9

8.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers ........................................................... 9

8.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen ................................................................................................. 9

8.3 Prüfrechte ............................................................................................................................................ 9

8.4 Unterauftragnehmer ............................................................................................................................. 9 8.5 Vertraulichkeit ...................................................................................................................................... 9

8.6 Haftpflichtversicherung ........................................................................................................................ 9

9 Sonstige Vereinbarungen ................................................................................................................................. 9

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Cloudvertrag

Vertrag über Cloudleistungen

im Vergabeverfahren „Beschaffung einer App zum Training von Kognition und Sprache bei neurologischen Erkrankungen“

zwischen

DAK-Gesundheit Nagelsweg 27 - 31 20097 Hamburg

Vertragsnummer: 1005258 "Auftraggeber" oder „DAK-Gesundheit“ und _____ Vertragsnummer: _____ "Auftragnehmer" wird folgender Vertrag geschlossen:

0 Vorbemerkung und Leistungszusammenfassung

Gegenstand der Beschaffung sind Lizenzen für eine App zur verbesserten Versorgung von Versicherten mit Einschränkungen im Bereich der Kognition und Sprache in Folge von neurologischen Erkrankungen. Inhalt der App sollen Übungen zum Training der unterschiedlichen Kompetenzbereiche Sprache, Kognition, Gedächtnis und Aufmerksamkeit sein. Die Entscheidung über die Leistungsberechtigung der betroffenen Versicherten obliegt der DAK-Gesundheit im Einzelfall. Der Schlüssel zu einer erfolgreichen neurologischen Rehabilitation im therapeutischen Bereich ist eine hohe Trainingsintensität nach dem Erkrankungsereignis sowohl in der Akut- als auch in der chronischen Phase. Der Einsatz der App soll in beiden Phasen sinnvoll sein. Der Fokus der Anwendung soll auf einer nachhaltigen Motivierung zum eigenständigen und selbstverantwortlichen Training liegen und Schwankungen in der Leistungsstärke des Users aufgreifen und berücksichtigen. Dabei soll die Entwicklung von Trainingsroutinen den User unterstützen. Eine medizinische Beratung darf in der App nicht erfolgen. Da die App nur leistungsberechtigten Versicherten ab dem 18. Lebensjahr der DAK-Gesundheit zur Verfügung gestellt werden soll, ist eine Identifikation der Nutzenden notwendig. Genaue Abstimmung für eine Implementierung und/oder zur Prüfung der Leistungsberechtigung des Users erfolgt nach Absprache zwischen Hersteller und der DAK-Gesundheit und muss DSGVO-konform sein.

1 Gegenstand der Leistungen

1.1 Vertragsgegenstand Gegenstand des Vertrages sind folgende Cloudleistungen Bereitstellung von Lizenzen einer App zum Training von Kognition und Sprache bei neurologischen Erkrankungen entsprechend Anlage Nr. 1 (B1_Leistungsbeschreibung).

1.2 Vertragsbestandteile Es gelten als Vertragsbestandteile: 1.2.1 dieser Vertragstext mit den folgenden Anlagen:

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Cloudvertrag

AnlageBezeichnungDatum/ VersionAnzahl Seiten
Nr.
1B1_LeistungsbeschreibungIn der bei Angebotsfrist geltenden Fassung
2B3_PreisblattDatum des Angebots
3B0a_BieterfragenkatalogIn der bei Angebotsfrist geltenden Fassung
4B4_Hinweise und Verpflichtungserklärung DatenschutzIn der bei Angebotsfrist geltenden Fassung
5B2_AngebotsschreibenDatum des Angebots
6A4_BewertungskriterienIn der bei Angebotsfrist geltenden Fassung
7Ggf. A3_Eigenerklärung NachunternehmerIn der bei Angebotsfrist geltenden Fassung
8A2_Eigenerklärung EignungIn der bei Angebotsfrist geltenden Fassung
9A1_EignungskriterienIn der bei Angebotsfrist geltenden Fassung
10A0_BewerbungsbedingungenIn der bei Angebotsfrist geltenden Fassung

☒ Es gelten die Anlagen in folgender vorstehender Rangfolge 1-10.

1.2.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für Cloudleistungen (EVB-IT Cloud-AGB) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung 1.2.3 und danach die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung 1.2.4 und danach ☐ die nachfolgenden auftragnehmerseitigen AGB zu Art und Umfang der Cloudleistungen (zusammen Anlage Nr. _____)

BezeichnungDatum/Anzahl Seiten
Version

☐ die auftragnehmerseitigen AGB gemäß „Anlage zur Einbeziehung auftragnehmerseitiger AGB“, dort „I. Anhang zum EVB-IT Cloudvertrag“

Wirksam einbezogen sind die vorgenannten auftragnehmerseitigen AGB* zu Art und Umfang der Cloudleistungen auch, insoweit sie einen dynamischen Änderungsvorbehalt vorsehen, soweit die Änderungen nicht zum Nachteil des Auftraggebers sind.

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Cloudvertrag

Eine Einbeziehung der auftragnehmerseitigen AGB* zu Art und Umfang der Cloudleistungen erfolgt nur nachrangig gegenüber allen anderen Regelungen und nur, soweit sie allen anderen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken. Abweichend hiervon gelten hinsichtlich einzelner konkreter Anforderungen entsprechende auftragnehmerseitige AGB* -Regelungen zu Art und Umfang der Cloudleistungen vorrangig zu den EVB-IT Cloud AGB, soweit dies in der Anlage zur Einbeziehung von auftragnehmerseitigen AGB*, dort „II Anhang zum Kriterienkatalog“ in Bezug auf die hier aufgeführten Kategorien ausdrücklich vereinbart ist. Weitere auftragnehmerseitige AGB* sind ausgeschlossen, unabhängig davon, ob sie in diesen Vertrag einbezogen wurden oder nicht.

Die EVB-IT Cloud-AGB stehen unter evb-it.gov.de zur Einsichtnahme bereit. Die VOL/B wurde im Bundesanzeiger AT Nr. 178a vom 23. September 2003 veröffentlicht. Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Cloud-AGB definiert.

1.2.5 Rangfolge der Nutzungsrechtsregelungen Vereinbarte Nutzungsrechte gelten in folgender Rangfolge: ● Rechtegelungen des Auftraggebers gemäß Anlage Nr. _____ ● Ziffer 14 EVB-IT Cloud-AGB ● die Nutzungsrechtsregelungen aus den auftragnehmerseitigen AGB* zu Art und Umfang der Cloudleistungen die gemäß Nummer 1.2.4 einbezogen wurden. Diese gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.

2 Überblick über die vereinbarten Leistungen ☐ Besondere initiale Leistungen (Setup) ☒ Software as a Service* (SaaS*) ☐ Platform as a Service* (PaaS*) ☐ Infrastructure as a Service* (IaaS*) ☐ Managed Cloud Services* (MCS*) ☐ Leistungen bei Vertragsende ☐ Sonstige Leistungen

3 Gegenstand der Leistungen Art, Umfang und Termine der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der folgenden Tabelle (Termin- und Leistungsplan):

3.1 Leistungen gemäß Ziffer 1.1 EVB-IT Cloud-AGB

Lfd . Nr.Produkt/Leistung:Meng eMVD1BeginnEnde/Termin 3Abweichende Kündigungsfri st in Monaten4Automatisch e Verlängerun g um Anzahl Monate5Monatlicher Preis oder, abweichende s Preismodell gemäß Anlage6
²
(Produkt- und
Leistungsbeschreibun
g und/oder Verweis
auf Kriterienkatalog(e)
für Cloudleistung in
Anlage Nr. 3)
1Bereitstellung von Lizenzen einer App zum Training vonAuf Abruf12 Monat eNach 24 Monaten31 x 12 MonateGemäß Anlage B3 Preisblatt*

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Cloudvertrag

Lfd . Nr.Produkt/Leistung:Meng eMVD1BeginnEnde/Termin 3Abweichende Kündigungsfri st in Monaten4Automatisch e Verlängerun g um Anzahl Monate5Monatlicher Preis oder, abweichende s Preismodell gemäß Anlage6
²
(Produkt- und
Leistungsbeschreibun
g und/oder Verweis
auf Kriterienkatalog(e)
für Cloudleistung in
Anlage Nr. 3)
Kognition und Sprache bei neurologischen Erkrankungen entsprechend Anlage B1 Leistungsbeschreibun g
FußnoteErläuterung
1MVD = Mindestvertragsdauer
2wenn keine Vorgabe für Beginn, dann Feld leer lassen. In diesem Fall gilt der Vertragsschluss als Beginn.
3z.B. festes Datum ggf. mit Uhrzeit oder „nach 48 Monaten“ (wenn Vertrag unbefristet, dann Feld leer lassen)
4Wenn abweichend von Ziffer 20.1 der EVB-IT Cloud-AGB
5Die Leistungsdauer verlängert sich um die vereinbarten Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.
6Hier Einbeziehung eines Preisblattes möglich, insbesondere bei abweichendem Preismodell
  • Die Lizenz ist grundsätzlich als Einzellizenz abrufbar, d.h. es erfolgt eine Spitzabrechnung der der DAK- Gesundheit zur Verfügung gestellten und von den jeweiligen Nutzern aktivierten Lizenzen in zwei Tranchen (20% des Gesamtpreises pro Einzellizenz werden als erste Tranche unmittelbar nach Aktivierung der jeweiligen Zugänge durch die Nutzenden zur Vergütung fällig; die zweite Tranche i.H.v. 80% des Gesamtpreises wird fällig, soweit die Nutzenenden 20% des zur Verfügung gestellten Trainingsprogrammes absolviert haben).

3.2 Einmalige Leistungen

3.2.1 Initiale Leistungen

3.2.1.1 Art und Umfang der initialen Leistung ☒ Der Auftragnehmer schuldet initiale Leistungen zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft*. ☒ Einzelheiten gemäß Anlage Nr. 1 (B1 Leistungsbeschreibung). ☐ Die Leistungen werden nicht auf der Grundlage dieses Vertrages erbracht, sondern im Rahmen eines gesonderten Vertrages gemäß Anlage Nr. _____. ☐ Weitere Regelungen zur initialen Leistung gemäß Anlage Nr. _____.

3.2.1.2 Vergütung der initialen Leistung Die initialen Leistungen werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt: ☐ Die Vergütung für die initialen Leistungen erfolgt zu einem Pauschalfestpreis in Höhe von _____ Euro. ☐ Die Vergütung für die initialen Leistungen erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) _____ aus Nummer 5.1 ☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro.

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Cloudvertrag

3.2.2 Sonstige einmalige Leistungen

3.2.2.1 Art und Umfang der sonstigen Leistungen ☐ Der Auftragnehmer erbringt die in Anlage Nr. _____ beschriebenen sonstigen Leistungen.

3.2.2.2 Vergütung der sonstigen Leistungen ☐ Die Vergütung für die sonstigen Leistungen erfolgt zu einem Pauschalfestpreis in Höhe von _____ Euro. ☐ Die Vergütung für die sonstigen Leistungen erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) _____ aus Nummer 5.1 ☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro.

3.2.3 Leistungen bei Vertragsende

3.2.3.1 Art und Umfang der Leistungen bei Vertragsende ☐ Der Auftragnehmer ist gemäß Ziffer 13.2 EVB-IT Cloud-AGB im zumutbaren Umfang zur Erbringung von Leistungen verpflichtet, die erforderlich sind, um einen neuen Auftragnehmer oder den Auftraggeber in die Lage zu versetzen, die Leistungen zu übernehmen. ☐ Abweichend/ergänzend von bzw. zu Ziffer 13.2 EVB-IT Cloud-AGB schuldet der Auftragnehmer im Zusammenhang mit dem Vertragsende folgende Leistungen:

3.2.3.2 Vergütung der Leistungen bei Vertragsende ☐ Die Vergütung der Leistungen bei Vertragsende erfolgt zu einem Pauschalfestpreis in Höhe von _____ Euro. ☐ Die Vergütung der Leistungen bei Vertragsende erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) _____ aus Nummer 5.1 ☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro.

3.3 Leistungen auf Abruf Die Leistungen gemäß Nummer 1 (hier Nummer 3.1 lfd. Nr. X oder Nummer 3.2.2 eintragen) werden auf Abruf erbracht. ☐ Der Mindestvorlauf für den Abruf beträgt _____ (Stunden/Tage). ☒ Die geschätzte Abnahme beträgt 1000 (Menge) pro Vertragsjahr (z.B. Vertragsmonat/Vertragsquartal/Vertragsjahr/Vertragslaufzeit); die Höchstmenge bzw. der Höchstwert beträgt _____ (Menge/Euro). ☐ Die vereinbarte Mindestabnahme beträgt _____ (Menge) pro _____ (z.B. Vertragsmonat, Vertragsquartal, Vertragsjahr, Vertragslaufzeit). Der Auftraggeber ist nicht zum Abruf verpflichtet. Dies gilt nicht für die hier ggf. vereinbarte Mindestabnahme.

3.4 Ticketsystem/Störungsmeldung ☒ Für die Meldung, Klassifizierung und Bestätigung von Störungen*, sonstigen Meldungen und Anfragen sowie die Beobachtung und Überwachung des Bearbeitungsfortschritts verwenden die Parteien das Ticketsystem stellt der Auftragnehmer einen Nutzer-Support gemäß Anlage Nr. 1 (B1 Leistungsbeschreibung, Ziffer 5.2) zur Verfügung. ☐ des Auftragnehmers, ☐ des Auftraggebers,

welches ☐ unter der Web-Adresse _____ erreichbar ist. ☐ wie folgt zur Verfügung gestellt wird _____.

4 Fälligkeit und Zahlung der Vergütung

4.1 Fälligkeit der Vergütung Die Vergütung für wiederkehrende Leistungen ist abweichend von Ziffer 16.1 EVB-IT Cloud-AGB nicht monatlich nachträglich bis zum 15. eines jeden Monats fällig, sondern:

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Cloudvertrag

☐ quartalsweise bis zum 15. des zweiten Monats des laufenden Quartals ☐ jährlich bis zum _____ des laufenden Jahres ☐ einmalig zum _____ ☐ _____

Die Vergütung für Leistungen nach Zeitaufwand ist abweichend von Ziffer 16.2.1 EVB-IT Cloud-AGB nicht monatlich nachträglich bis zum 15. eines jeden Monats fällig, sondern: ☒ siehe Ziff. 4.3

4.2 Zahlung der Vergütung ☒ Abweichend von Ziffer 16.3 EVB-IT Cloud-AGB ist eine fällige Vergütung nicht 30 Tage sondern 14 Tage nach Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen.

4.3 Rechnungsadresse ☐ Die Rechnung ist nach den Vorgaben der E-Rechnungsverordnung elektronisch einzureichen. In der Rechnung bzw. zur Rechnungserstellung ist die Leitweg-ID _____ anzugeben. Zudem müssen bei der Rechnung alle Pflichtfelder sowie die Zusatzfelder


gefüllt sein. Eine Rechnung, die entgegen vorstehender Regelung nicht elektronisch gestellt wird, begründet keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB. ☒ Die Rechnungsanschrift ergibt sich aus Anlage Nr. lautet:

DAK-Gesundheit Finanzbuchhaltung (0022 10) Postfach 10 14 44 20009 Hamburg Der Auftragnehmer erhält nach Vertragsschluss eine (ggf. mehrere) sog. Bestellnummer(n), die von ihm zwingend auf allen Rechnungen anzugeben ist/sind (ebenso der Name des DAK-G-Ansprechpartners bzw. die Organisationseinheit). Ohne Vermerk dieser Bestellnummer(n) ist die DAK-G berechtigt, die jeweilige Rechnung an den Auftragnehmer zurückzugeben. In diesem Fall gerät die DAK-G nicht in Zahlungsverzug und die Zahlungsfrist beginnt mit Eingang der vollständigen Rechnung bei ihm. Der Auftragnehmer ist weiterhin zur uneingeschränkten Vertragserfüllung verpflichtet. Die Rechnung ist ausschließlich als pdf-Datei an das elektronische Postfach des Auftraggebers invoice@dak.de zu senden. Eine postalische Zusendung der Rechnung ist nicht zulässig. Die Rechnungslegung hat zeitnah, spätestens jedoch nach Ablauf von sechs Monaten nach Erbringung der jeweiligen Leistung zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung von Forderungen ausgeschlossen. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen ohne Abzüge. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Zugang der jeweiligen Rechnung bei dem Auftraggeber. Die DAK-G behält sich Änderungen im Abrechnungsprozess, insbesondere in technischer Hinsicht, vor. Der Auftragnehmer muss die Änderungen – soweit für ihn wirtschaftlich und prozessual zumutbar – ohne zusätzliche Kosten umsetzen. Der Auftragnehmer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Ansprüche der DAK-G aufrechnen. Insbesondere ist eine Aufrechnung mit durch den Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträgen oder sonstigen Beiträgen ausgeschlossen. Die Abtretung einer Forderung des Auftragnehmers aus diesem Vertrag ist nur mit Zustimmung der DAK-G rechtswirksam. Der Auftragnehmer hat der DAK-G die Abtretungsanzeige vorzulegen. Die DAK-G teilt dem Auftragnehmer und dem neuen Gläubiger seine Entscheidung in angemessener Zeit mit.

4.4 Preisanpassung ☐ Es wird eine Preisanpassung vereinbart: ☐ gemäß Ziffer 16.5 EVB-IT-Cloud-AGB:

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☐ für den monatlichen Pauschalfestpreis gemäß Nummer 3.1. ☐ für die folgenden weiteren Vergütungen: _____. ☐ gemäß Anlage Nr. _____.

5 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung von Leistungen von Personen nach Aufwand

5.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand durch auftragnehmerseitig eingesetztes Personal

Lfd . Nr.Bezeichnun g der KategorieStundensatzTagessatz für Tätigkeiten innerhalb der Geschäftszei tZuschläge inZuschläge in Prozent auf die Stunden- und Tagessätz e Samstag von _____ bis _____Zuschläge in Prozent auf die Stunden- und Tagessätz e Samstag von _____ bis _____ZuschlägeZuschläge in Prozent auf die Stunden- und Tagessätz e Sonn- und Feiertage von _____ bis _____
fürProzent aufin Prozent
Tätigkeitendie Stunden-auf die
innerhalb derundStunden-
GeschäftszeiTagessätzeund
tMontag bisTagessätz
Freitage Sonn-
(Arbeitstage)und
außerhalbFeiertage
dervon _____
Geschäftszei
bis _____
t
_____ %_____ %_____ %_____ %_____ %

Festlegung der Geschäftszeiten:

ArbeitstagGeschäftszeit
Montag bis Donnerstagvon _____ bis _____ Uhr
Freitagvon _____ bis _____ Uhr

☐ weitere Vereinbarungen (z.B. zu Reisekosten abweichend von Ziffer 16.2.1 EVB-IT Cloud-AGB) gemäß Anlage Nr. _____.

5.2 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen ☐ Abweichend von Ziffer 16.2.3 Satz 2 EVB-IT Cloud-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. ☐ Abweichend von Ziffer 16.2.3 Sätze 2 und 3 EVB-IT Cloud-AGB kann ein voller Tagessatz nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Stunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. ☐ weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.

5.3 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand ☐ Abweichend von Ziffer 16.2.1 EVB-IT Cloud-AGB werden Nebenkosten/Reisekosten/Reisezeiten/Materialkosten gemäß Anlage Nr. _____ vergütet. ☐ Weitere besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. _____ vereinbart.

6 Abweichende Haftungsregelungen ☐ Abweichend von Ziffer 19.1 EVB-IT Cloud-AGB gelten für die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen die Regelungen gemäß Anlage Nr. _____. ☐ Abweichend von Ziffer 19.2 EVB-IT Cloud-AGB haftet der Auftragnehmer auch für entgangenen Gewinn.

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Cloudvertrag

7 Beauftragte und Ansprechpartner

7.1 Beauftragte des Auftragnehmers (Name, Mailadresse) ☐ Informationssicherheit: _____, ☐ Datenschutz: _____, ☐ Geheimschutz: _____.

7.2 Ansprechpartner für Fragen zum Vertrag (Name, Mailadresse) beim Auftragnehmer [Wird nach Zuschlagserteilung ergänzt] beim Auftraggeber [Wird nach Zuschlagserteilung ergänzt]

8 Weitere Regelungen

8.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers ☐ Für die Aufgaben gemäß Anlage Nr. _____ ist nur Personal einzusetzen, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen. ☐ Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers (z.B. Sicherheitsüberprüfung nach SÜG) ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

8.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages ☐ bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten. ☐ der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. _____ zu unterstellen. ☐ die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten. ☐ folgende weitere Regelungen einzuhalten: _____.

8.3 Prüfrechte ☐ Ergänzend zu Ziffer 6.4 EVB-IT Cloud-AGB und unbeschadet der gesetzlichen Regelungen, sind nicht nur der Auftraggeber und vom Auftraggeber zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Prüfungsgesellschaften, sondern auch ☐ die Aufsichtsorgane des Auftraggebers ☐ das BSI ☐ folgende von ihm benannte Prüfer _____

zur Prüfung der Einhaltung der Maßnahmen berechtigt. Der Auftragnehmer gewährt die dafür notwendigen Zutritts-, Einsichts- und Auskunftsrechte und unterstützt im erforderlichen Ausmaß. ☐ Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 6.4 EVB-IT Cloud-AGB ergeben sich Regelungen zu Prüfrechten aus Anlage Nr. _____.

8.4 Unterauftragnehmer ☒ In Bezug auf den Einsatz von Unterauftragnehmern gilt anstelle von Ziffer 15.1 EVB-IT Cloud-AGB die Ziffer 15.3 EVB-IT Cloud-AGB.

8.5 Vertraulichkeit ☐ Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 6.3 EVB-IT Cloud-AGB ergeben sich Regelungen zur Vertraulichkeit aus Anlage Nr. _____.

8.6 Haftpflichtversicherung ☐ Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 21 EVB-IT Cloud-AGB wird vereinbart.

9 Sonstige Vereinbarungen ☒ Sonstige Vereinbarungen:

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Cloudvertrag

9.1 Lizenzregelung Durch die betreffenden Nutzer registrierte Zugänge für die Nutzung der App sind unabhängig von der Vertragslaufzeit für mindestens 6 Monate nach Einlösen gültig, vgl. Ziff. 2.3 Anlage B1 Leistungsbeschreibung.

9.2 Illegale Beschäftigung / Schwarzarbeit / Mindestlohn (1) Der Auftragnehmer sichert zu, dass er bei der Leistungserbringung die Bestimmungen des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung (SchwarzArbG in der jeweils gültigen Fassung) sowie des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG in der jeweils gültigen Fassung) beachtet. Insbesondere ist die DAK-G zu informieren, wenn sich Hinweise ergeben, dass durch am Projekt Beteiligte sozialversicherungsrechtliche Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht eingehalten werden bzw. die Vorgaben des AEntG nicht eingehalten werden. (2) Kommt es aufgrund eines Verstoßes gegen die Verpflichtung aus Absatz 1 zu Schäden im Bereich der DAK-G, so haftet der Auftragnehmer auch hierfür. Dies gilt nicht, wenn der Verstoß der DAK-G zumindest teilweise zuzurechnen ist. (3) Ferner sichert der Auftragnehmer zu, die Regelungen zum Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 in seiner aktuellen Fassung einzuhalten (Anlage A3a). Soweit Dritte im Rahmen des mit der DAK-G geschlossenen Vertrages durch den Auftragnehmer einbezogen oder beauftragt werden sollen, wird der Auftragnehmer die vorherige Zustimmung der DAK-G einholen. Dabei wird er der DAK-G vorab nachweisen, dass dabei auch die Einhaltung des MiLoG vertraglich gewährleistet wird. (4) Der Auftragnehmer stellt die DAK-G vollumfänglich frei von jeglichen Ansprüchen Dritter wegen Verstoßes gegen das MiLoG oder das AEntG. (5) Bei Vorliegen von illegaler Beschäftigung / Schwarzarbeit i.S.v. Absatz 1 oder bei Verstoß gegen die Bestimmungen des AEntG oder bei Verstoß gegen die Vorschriften zum MiLoG durch den Auftragnehmer besteht ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht seitens der DAK-G.

9.3 Tariftreueversprechen nach § 3 des Bundestariftreuegesetzes (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den zur Leistungserbringung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Dauer, in der sie in Ausführung des öffentlichen Auftrags oder der Konzession tätig sind, mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die die jeweils einschlägige Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes festsetzt (Tariftreueversprechen). (2) Für den Auftragnehmer folgt aus dem Tariftreueversprechen nach Absatz 1 keine Verpflichtung, soweit und solange er nicht unter den Anwendungsbereich einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes fällt. (3) Nachweispflichten und Kontrolle: (a) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mittels geeigneter Unterlagen zu dokumentieren, dass er sein Tariftreueversprechen nach Ziffer 13.1 einhält. Die Dokumentationspflicht gilt nicht, wenn der Auftragnehmer nach § 10 Absatz 1 Satz 1 des Bundestariftreuegesetzes zertifiziert worden ist. (b) Die Einhaltung der besonderen Vertragsbedingungen nach dieser Anlage wird durch die Prüfstelle Bundestariftreue (§ 8 des Bundestariftreuegesetzes) kontrolliert. (c) Im Falle einer Kontrolle durch die Prüfstelle Bundestariftreue verpflichtet sich der Auftragnehmer,

  • die Kontrolle zu dulden,
  • die für die Kontrolle erheblichen Auskünfte zu erteilen,
  • die nach § 3 Abs. 2 BTTG zu erstellenden Nachweise oder ein Zertifikat nach § 10 Absatz 1 Satz 1 des Bundestariftreuegesetzes sowie weitere Unterlagen auf Anforderung der Prüfstelle vorzulegen,
  • die Datenverarbeitung über die Deutsche Rentenversicherung zu ermöglichen,
  • auf Verlangen der Prüfstelle Bundestariftreue das Betreten der Grundstücke und der Geschäftsräume zu dulden sowie
  • datenschutzrechtliche Voraussetzungen für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten der eingesetzten Beschäftigten zu Zwecken der Kontrolle zu erfüllen, indem er diese insbesondere über die Möglichkeit von Kontrollen unterrichtet und aufklärt. (d) Der Auftragnehmer trägt eigene durch eine Kontrolle verursachte Kosten selbst. (4) Einsatz von Nachunternehmern und Verleihern:

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(a) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, von Nachunternehmern und von ihm oder von Nachunternehmern beauftragten Verleihern zu verlangen und durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Nachunternehmer und von ihm oder von Nachunternehmern beauftragten Verleiher ihre Pflichten nach § 4 Absatz 1 und 3 des Bundestariftreuegesetzes erfüllen. (b) Die Verpflichtung nach Ziffer 13.3.1 gilt auch dann, wenn für den Auftragnehmer selbst keine Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes einschlägig ist. In Bezug auf die Nachunternehmer und Verleiher gilt Ziffer 13.1.2 entsprechend. (c) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit von ihm unterbeauftragten Nachunternehmern und Verleihern die in Ziffer 13.2.3 geregelten Mitwirkungspflichten und die Regelung zur Kostentragung nach Ziffer 13.2.4 zu vereinbaren und sicherzustellen, dass eine entsprechende Vereinbarung zwischen den von den Nachunternehmern oder Verleihern beauftragten weiteren Nachunternehmern oder Verleihern getroffen wird. (5) Vertragsstrafe: Für jeden festgestellten Verstoß gegen die Vorgaben aus Ziffer 13 dieser Vereinbarung bzw. die Vorgaben des Bundestariftreuegesetzes verwirkt der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Nettoauftragssumme. Die Vertragsstrafe für den Auftrag aus dieser Ziffer wird auf insgesamt maximal 10 % der Netto-Gesamtvergütung beschränkt, § 11 BTTG. Die Vertragsstrafe gilt als verwirkt, wenn die Prüfstelle Bundestariftreue den Verstoß gem. § 13 BTTG festgestellt hat.

9.4 Compliance- und Antikorruptionsklausel (1) Beide Vertragspartner verpflichten sich selbst und ihre Nachunternehmer, geltendes Recht einzuhalten. Beide Vertragspartner sind zudem verpflichtet, alle erforderlichen und geeigneten Maßnahmen zur Korruptionsprävention zu ergreifen und insbesondere zu keinem Zeitpunkt weder unmittelbar noch mittelbar Zuwendungen oder sonstige Vorteile (z.B. Geld, geldwerte Geschenke oder Einladungen, die keinen überwiegenden geschäftlichen Charakter haben) Mitarbeitenden der jeweiligen anderen Vertragspartner oder deren Angehörigen anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren. (2) Bei dem Verdacht eines Verstoßes gegen diese Verpflichtungen haben die Vertragspartner unverzüglich Aufklärungsmaßnahmen zu ergreifen und hierüber zu informieren. Bei einem festgestellten Verstoß gegen diese Verpflichtungen sind beide Parteien nach vorheriger erfolgloser schriftlicher Abmahnung berechtigt, alle bestehenden Verträge mit dem Vertragspartner außerordentlich fristlos zu kündigen. Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes ist eine vorherige Abmahnung nicht erforderlich. Bei Ausspruch der außerordentlichen fristlosen Kündigung halten sich die Vertragspartner von allen Schäden, Verlusten, Zurückhaltung von Zahlungen, Forderungen und Ansprüchen Dritter, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Kündigung ergeben, vollumfänglich frei und schadlos. (3) Die Vertragspartner haben zudem jederzeit das Recht, compliance-relevante interne Regelungen/ Unterlagen des Vertragspartners (z.B. code of conduct/ Verhaltenskodex oder Richtlinie zur Korruptionsprävention) zur Einsicht und Prüfung einzufordern.

9.5 Einkaufsverbot gemäß Art. 3i der VERORDNUNG (EU) 833/2014 DES RATES (1) In Art. 3i der betroffenen Verordnung (EU) 833/2014 des Rates der Europäischen Union (zuletzt geändert durch Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022) sind nunmehr Restriktionen geschaffen worden, die durch den Auftragnehmer vollumfänglich zwingend einzuhalten sind.

• Dies betrifft u.a. den Erwerb von bestimmten Gütern im Anhang XXI zur Verordnung aufgelisteten Gütern und Technologien, wenn sie ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden.

• Weiterhin sind nach Art. 3i Abs. 2 auch verschiedene Dienstleistungen/Tätigkeiten im Zusammenhang mit Gütern und Technologien nach Abs. 1 sowie Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit den Gütern und Technologien nach Abs. 1 bzw. damit zusammenhängender Dienstleistungen/Tätigkeiten betroffen. (2) Der Auftragnehmer muss daher Art. 3i der Verordnung (EU) 833/2014 des Rates kennen und die Leistungen unter Einhaltung der dortigen Regelungen erbringen. Sein Angebot hat der Auftragnehmer unter Kenntnis und vollumfänglicher Berücksichtigung der Regelungen von Art. 3i der Verordnung (EU) 833/2014 kalkuliert und abgegeben. Preisanpassungen aus diesem Grund sind daher ausgeschlossen. (3) Auf die Übergangsfrist in Art. 3i Abs. 3 bzw. die Ausnahmeregelung in Art. 3i Abs. 4 wird hingewiesen. (4) Werden die Leistungen durch den der Auftragnehmer unter Verstoß gegen die voranstehenden Verpflichtungen erbracht, besteht ein Recht zur Kündigung ohne Einhaltung einer Frist nach § 10 Abs. 6 (e)

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dieses Vertrags. Gleichfalls wird darauf hingewiesen, dass die DAK-Gesundheit die Verordnung als gesetzliches Verbot nach § 134 BGB mit den daraus resultierenden Rechtsfolgen einstuft.

9.6 Anti-Diskriminierungsklausel Die DAK-Gesundheit legt besonderen Wert auf ein „Gesundes Miteinander“. Daher haben Werte wie Gleichberechtigung und Toleranz einen hohen Stellenwert für die DAK-Gesundheit. Die DAK-Gesundheit verurteilt Diskriminierung in allen ihren Formen, insbesondere Rassismus und Sexismus. Diese Haltung erwartet die DAK-Gesundheit gleichsam von ihren Auftragnehmenden. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien Folgendes: (1) Sollte sich eine Vertragspartei oder eine ihrer Mitarbeitenden im Rahmen der mit diesem Vertrag vereinbarten Lieferungen/Leistungen diskriminierend äußern oder verhalten, verpflichtet sich die jeweilige Vertragspartei auf Mitteilung des Vorfalls durch die jeweils andere Vertragspartei, auf eigene Kosten einen Workshop oder eine Schulung oder eine sonstige vergleichbare Maßnahme mit ihren Mitarbeitenden durchführen zu lassen, die zur Aufklärung über diskriminierendes Verhalten und Wortwahl beiträgt. (2) Diskriminierung ist jede auf rassische und ethische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, auf Geschlecht- oder Genderzugehörigkeit, gesundheitlichem Zustand beruhende Unterscheidung, Ausschließung, Beschränkung oder Bevorzugung, die es zum Ziel oder zur Folge hat, dass ein gleichberechtigtes Anerkennen, Genießen oder Ausüben von Menschenrechten und Grundfreiheiten im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder jedem sonstigen Bereich des öffentlichen Lebens vereitelt oder beeinträchtigt wird. (3) Eine Äußerung im Sinne dieses Vertrages gilt als diskriminierend, wenn sich die/der Betroffene durch sie verletzt oder beleidigt fühlt und ein Bezug zwischen die Äußerung und der in der Ziffer 2 genannten Definition hergestellt werden kann. (4) Kommt die jeweilige Vertragspartei der vorstehenden Verpflichtung bzgl. einer der oben genannten Maßnahmen schuldhaft nicht nach oder verhält sich bzw. verhalten sich ihre Mitarbeitenden wiederholt diskriminierend, hat die jeweils andere Vertragspartei das Recht, diesen Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In besonders schwerwiegenden Fällen besteht ein sofortiges Kündigungsrecht ohne die vorherige Durchführung der oben genannten Maßnahmen. Ein Anspruch auf Vergütung besteht bei einer Kündigung gemäß dieser Regelung nur für erbrachte Lieferung/Leistungen.

9.7 Publikation, Pressearbeit und Werbung (1) Veröffentlichungen, Pressearbeit und jegliche sonstige Kommunikation über den Vertrag und/oder den Vertragsgegenstand - egal in welcher Form (z.B. Referenzen) oder über welches Medium (z.B. Internet) - dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit der DAK-G und nach schriftlicher Freigabe durch die DAK-G erfolgen. (2) Für sämtliche Veröffentlichungen, insbesondere Pressemitteilungen und Publikationen behält sich die DAK-G das Recht vor, namentlich genannt zu werden. (3) Hinsichtlich der Frage, ob eine Namensnennung erfolgen soll, hat sich der Auftragnehmer bei der DAK-G vor jeder Publikation rechtzeitig zu erkundigen. Die namentliche Nennung der DAK-G in Publikationen oder in sonstiger Weise gegenüber Dritten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der DAK-G zulässig. (4) Gleiches gilt für Werbung. Der Auftragnehmer darf den Namen der DAK-G nur nach vorheriger Zustimmung für Werbezwecke benutzen.

9.8 Zustandekommen Der Vertrag kommt automatisch inklusive seiner Anlagen mit Zuschlagserteilung rechtswirksam zustande. Daher wird dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung kein seitens der DAK-Gesundheit gegengezeichneter Vertrag inklusive seiner Anlagen übersandt.

☐ Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

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Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer

Datum, Name Datum, Name

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