[Seite 1]
Cloudvertrag - 2026-eGo-MV-15 - adaptives digitales Lernsystem für den Mathematikunterricht
Vertrag über Cloudleistungen – 2026-eGo-MV-15 adaptives digitales Lernsystem
für den Mathematikunterricht
Inhaltsangabe
1 Gegenstand der Leistungen.....................................................................................................................................................2
1.1 Vertragsgegenstand..................................................................................................................................................2
1.2 Vertragsbestandteile.................................................................................................................................................3
2 Überblick über die vereinbarten Leistungen............................................................................................................................4
3 Gegenstand der Leistungen.....................................................................................................................................................4
3.1 Leistungen gemäß Ziffer 1.1 EVB-IT Cloud-AGB.....................................................................................................4
3.2 Einmalige Leistungen................................................................................................................................................5
3.2.1 Initiale Leistungen.....................................................................................................................................................5
3.2.2 Sonstige einmalige Leistungen.................................................................................................................................5
3.2.3 Leistungen bei Vertragsende....................................................................................................................................5
3.3 Abruf der Nutzungslizenzen (Leistung auf Abruf).....................................................................................................6
3.3.1 Abrufgegenstand.......................................................................................................................................................6
3.3.2 Schätzmenge und Höchstmenge..............................................................................................................................6
3.3.3 Abrufverfahren..........................................................................................................................................................6
3.4 Ticketsystem.............................................................................................................................................................6
4 Fälligkeit und Zahlung der Vergütung......................................................................................................................................7
4.1 Fälligkeit der Vergütung............................................................................................................................................7
4.2 Zahlung der Vergütung.............................................................................................................................................7
4.3 Rechnungsadresse...................................................................................................................................................7
4.4 Preisanpassung........................................................................................................................................................8
4.5 Vergütung bei vorzeitiger Beendigung......................................................................................................................8
5 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung von Leistungen von Personen nach Aufwand...................................................8
5.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand durch auftragnehmerseitig eingesetztes Personal 8
5.2 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen.....................................9
5.3 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand........................................................................................9
6 Abweichende Haftungsregelungen..........................................................................................................................................9
7 Beauftragte und Ansprechpartner............................................................................................................................................9
7.1 Beauftragte des Auftragnehmers (Name, Mailadresse)............................................................................................9
7.2 Ansprechpartner für Fragen zum Vertrag (Name, Mailadresse)...............................................................................9
8 Weitere Regelungen................................................................................................................................................................9
8.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers................................................................................9
8.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen......................................................................................................................9
8.3 Prüfrechte................................................................................................................................................................10
8.4 Unterauftragnehmer................................................................................................................................................10
8.5 Vertraulichkeit.........................................................................................................................................................10
8.6 Haftpflichtversicherung............................................................................................................................................10
9 Sonstige Vereinbarungen......................................................................................................................................................10
9.1 C5 Abweichung..................................................................................................................................................................10
9.2 KI-Risikoklassifizierung......................................................................................................................................................10
9.3 Eröffnung der Vertragsunterlagen gegenüber dem Fördermittelgeber..............................................................................11
Version 1.0.2 vom 01.03.2026 Seite 1 von 11
[Seite 2]
Cloudvertrag - 2026-eGo-MV-15 - adaptives digitales Lernsystem für den Mathematikunterricht
Vertrag über Cloudleistungen - 2026-eGo-MV-15
adaptives digitales Lernsystem für den Mathematikunterricht
zwischen Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern
Eckdrift 103
19061 Schwerin
— im Folgenden „Auftraggeber“ genannt — und
Name
Straße Hausnummer
PLZ Ort — im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt —
wird folgender Vertrag geschlossen:
1 Gegenstand der Leistungen
1.1 Vertragsgegenstand Gegenstand des Vertrages sind folgende Cloudleistungen: Der Auftraggeber beschafft die Leistungen im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Er ist alleiniger Vertragspartner des Auftragnehmers sowie alleiniger Rechnungsempfänger und Zahlungsschuldner. Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgegenständlichen Leistungen zugunsten der in Anlage AV 5 benannten Träger der kommunalen Medienzentren in Mecklenburg‑Vorpommern sowie der durch diese jeweils versorgten öffentlichen allgemeinbildenden Schulen. Diese Stellen sind Letztempfänger und Nutzungsberechtigte, jedoch weder Vertragsparteien noch Auftraggeber, Besteller, Rechnungsempfänger oder Zahlungsschuldner aus diesem Vertrag. Die unmittelbare Bereitstellung der Leistungen gegenüber den Letztempfängern erfolgt ausschließlich zur Erfüllung der Pflichten des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber. Weitergehende Befugnisse einzelner Letztempfänger oder in Anlage AV 5 benannter Ansprechpersonen ergeben sich ausschließlich aus diesem Vertrag und der Anlage AV 5
Version 1.0.2 vom 01.03.2026 Seite 2 von 11
[Seite 3]
Cloudvertrag - 2026-eGo-MV-15 - adaptives digitales Lernsystem für den Mathematikunterricht
1.2 Vertragsbestandteile Es gelten als Vertragsbestandteile: 1.2.1 dieser Vertragstext mit den folgenden Anlagen:
| Anlage Nr. | Bezeichnung | Datum/ Version | Anzahl Seiten |
|---|---|---|---|
| AV 1 | Leistungsbeschreibung | 2026 | 5 |
| AV 2 | Angebot / Preisblatt des Bieters | 2026 | 1 |
| AV 3 | Sondervertragsklauseln für KI | 2026 | 26 |
| AV 4 | Anlage Informationssicherheit, Datenschutz und Nachweise | 2026/Version 1.0 | 9 |
| AV 5 | Verzeichnis der Letztempfänger und Aktivierungsverfahren | 2026/Version 1.0 | 5 |
| AV 06 | EVB-IT Cloud-AGB | 1.0.2; 01.03.2026 | 19 |
| AV 07 | Auftragsverarbeitungsvertrag | 2026 | 19 |
☒ Es gelten die Anlagen in folgender Rangfolge 5,4,3,2,1,6,7,8.
1.2.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für Cloudleistungen (EVB-IT Cloud-AGB) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung 1.2.3 und danach die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung 1.2.4 und danach ☒ die nachfolgenden auftragnehmerseitigen AGB zu Art und Umfang der Cloudleistungen (zusammen Anlage Nr. 8_), soweit sie die Regeln dieses Vertrages ergänzen.
| Bezeichnung | Datum/ Version | Anzahl Seiten |
|---|---|---|
| XX | XX | XX |
Änderungen einbezogener auftragnehmerseitiger AGB während der Vertragslaufzeit werden nur wirksam, wenn der Auftraggeber ihnen zuvor in Textform zugestimmt hat.
Wirksam einbezogen sind die vorgenannten auftragnehmerseitigen AGB* zu Art und Umfang der Cloudleistungen auch, insoweit sie einen dynamischen Änderungsvorbehalt vorsehen, soweit die Änderungen nicht zum Nachteil des Auftraggebers sind. Eine Einbeziehung der auftragnehmerseitigen AGB* zu Art und Umfang der Cloudleistungen erfolgt nur nachrangig gegenüber allen anderen Regelungen und nur, soweit sie allen anderen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken. Abweichend hiervon gelten hinsichtlich einzelner konkreter Anforderungen entsprechende auftragnehmerseitige AGB* -Regelungen zu Art und Umfang der Cloudleistungen vorrangig zu den EVB-IT Cloud AGB, soweit dies in der Anlage zur Einbeziehung von auftragnehmerseitigen AGB*, dort „II Anhang zum Kriterienkatalog“ in Bezug auf die hier aufgeführten Kategorien ausdrücklich vereinbart ist. Der EVB-IT Kriterienkatalog wird nicht einbezogen. Weitere auftragnehmerseitige AGB* sind ausgeschlossen, unabhängig davon, ob sie in diesen Vertrag einbezogen wurden oder nicht.
Version 1.0.2 vom 01.03.2026 Seite 3 von 11
[Seite 4]
Cloudvertrag - 2026-eGo-MV-15 - adaptives digitales Lernsystem für den Mathematikunterricht
Die EVB-IT Cloud-AGB stehen unter evb-it.gov.de zur Einsichtnahme bereit. Die VOL/B wurde im Bundesanzeiger AT Nr. 178a vom 23. September 2003 veröffentlicht. Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Cloud-AGB definiert.
1.2.5 Rangfolge der Nutzungsrechtsregelungen Vereinbarte Nutzungsrechte gelten in folgender Rangfolge: ● Rechtegelungen des Auftraggebers gemäß Anlage Nr. 8 ● Ziffer 14 EVB-IT Cloud-AGB ● die Nutzungsrechtsregelungen aus den auftragnehmerseitigen AGB* zu Art und Umfang der Cloudleistungen die gemäß Nummer 1.2.4 einbezogen wurden. Diese gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.
2 Überblick über die vereinbarten Leistungen ☒ Software as a Service* (SaaS*)
3 Gegenstand der Leistungen Art, Umfang und Termine der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der folgenden Tabelle (Termin- und Leistungsplan):
3.1 Leistungen gemäß Ziffer 1.1 EVB-IT Cloud-AGB
| Lfd . Nr. | Produkt/Leistung: (Produkt- und Leistungsbeschreibu ng und/oder Verweis auf Kriterienkatalog(e) für Cloudleistung in Anlage Nr. 3) | Menge | MVD1 | Beginn² | Ende/Termin3 | Abweich ende Kündigu ngsfrist in Monaten 4 | Automati sche Verläng erung um Anzahl Monate5 | Monatlicher Preis oder, abweichendes Preismodell gemäß Anlage6 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Adaptives digitales Lernsystem für den Mathematikunterricht gemäß Anlage AV 1 | 1 | 24 | 01.01.2027 | 31.12.2028 | 3 | Anlage AV 2 |
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | MVD = Mindestvertragsdauer |
| 2 | wenn keine Vorgabe für Beginn, dann Feld leer lassen. In diesem Fall gilt der Vertragsschluss als Beginn. |
| 3 | z.B. festes Datum ggf. mit Uhrzeit oder „nach 48 Monaten“ (wenn Vertrag unbefristet, dann Feld leer lassen) |
| 4 | Wenn abweichend von Ziffer 20.1 der EVB-IT Cloud-AGB |
| 5 | Die Leistungsdauer verlängert sich um die vereinbarten Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird. |
| 6 | Hier Einbeziehung eines Preisblattes möglich, insbesondere bei abweichendem Preismodell |
Der Vertrag wird für eine feste Mindestvertragsdauer von 24 Monaten ab Leistungsbeginn geschlossen.
Version 1.0.2 vom 01.03.2026 Seite 4 von 11
[Seite 5]
Cloudvertrag - 2026-eGo-MV-15 - adaptives digitales Lernsystem für den Mathematikunterricht
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragsdauer zweimal um jeweils zwölf Monate zu verlängern. Die Ausübung der jeweiligen Verlängerungsoption erfolgt durch Erklärung des Auftraggebers in Textform gegenüber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Für die Verlängerungszeiträume gelten die Bedingungen dieses Vertrages, insbesondere Nummer 3.3.2, sowie die in Anlage AV 2 für das jeweilige Vertragsjahr vereinbarten Pauschalfestpreise. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung einer Verlängerungsoption. Ohne fristgerechte Ausübung einer Verlängerungsoption endet der Vertrag mit Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
3.2 Einmalige Leistungen
3.2.1 Initiale Leistungen
3.2.1.1 Art und Umfang der initialen Leistung ☒ Der Auftragnehmer schuldet initiale Leistungen zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft*.
Einzelheiten gemäß Anlage Nr. _____. Die Leistungen werden nicht auf der Grundlage dieses Vertrages erbracht, sondern im Rahmen eines gesonderten Vertrages gemäß Anlage Nr. _____. Weitere Regelungen zur initialen Leistung gemäß Anlage Nr. _____.
3.2.1.2 Vergütung der initialen Leistung Die initialen Leistungen werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt: Die Vergütung für die initialen Leistungen erfolgt zu einem Pauschalfestpreis in Höhe von _____ Euro. Die Vergütung für die initialen Leistungen erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) _____ aus Nummer 5.1 mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro.
3.2.2 Sonstige einmalige Leistungen
3.2.2.1 Art und Umfang der sonstigen Leistungen ☒ Der Auftragnehmer erbringt die in Anlage Nr. AV 1 beschriebenen sonstigen Leistungen.
3.2.2.2 Vergütung der sonstigen Leistungen Die Vergütung für die sonstigen Leistungen erfolgt zu einem Pauschalfestpreis in Höhe von _____ Euro. Die Vergütung für die sonstigen Leistungen erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) _____ aus Nummer 5.1 mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro.
3.2.3 Leistungen bei Vertragsende
3.2.3.1 Art und Umfang der Leistungen bei Vertragsende ☒ Der Auftragnehmer ist gemäß Ziffer 13.2 EVB-IT Cloud-AGB im zumutbaren Umfang zur Erbringung von Leistungen verpflichtet, die erforderlich sind, um einen neuen Auftragnehmer oder den Auftraggeber in die Lage zu versetzen, die Leistungen zu übernehmen. Abweichend/ergänzend von bzw. zu Ziffer 13.2 EVB-IT Cloud-AGB schuldet der Auftragnehmer im Zusammenhang mit dem Vertragsende folgende Leistungen:
3.2.3.2 Vergütung der Leistungen bei Vertragsende Die Vergütung der Leistungen bei Vertragsende erfolgt zu einem Pauschalfestpreis in Höhe von _____ Euro. Die Vergütung der Leistungen bei Vertragsende erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) _____ aus Nummer 5.1 mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro.
Version 1.0.2 vom 01.03.2026 Seite 5 von 11
[Seite 6]
Cloudvertrag - 2026-eGo-MV-15 - adaptives digitales Lernsystem für den Mathematikunterricht
3.3 Abruf der Nutzungslizenzen (Leistung auf Abruf)
3.3.1 Abrufgegenstand ☒ Die Nutzerlizenzen für das adaptive digitale Lernsystem für den Mathematikunterricht gemäß Anlage AV 1 werden auf Abruf gewährt. Die Abrufe erfolgen nach Maßgabe dieser Nummer 3.3 und der Anlage AV 5.
3.3.2 Schätzmenge und Höchstmenge ☒ Die Leistung muss für schätzungsweise 20.000 gleichzeitig aktive Nutzerlizenzen je Vertragsjahr bereitgestellt werden (Schätzmenge). Die Schätzmenge ist unverbindlich und begründet weder eine Mindestabnahme noch einen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf und dient der Kalkulation. Die tatsächlich aktivierte Menge darf die Schätzmenge um höchstens 10% überschreiten. Die Höchstmenge beträgt damit 22.000 gleichzeitig aktive Nutzerlizenzen je Vertragsjahr (110% der Schätzmenge). Eine Aktivierung über die Höchstmenge hinaus ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, jede Menge bis zur Höchstmenge bereitzustellen. Die Vergütung erfolgt unabhängig von der abgerufenen Menge zum Pauschalfestpreis nach Anlage AV 02. Eine nicht ausgeschöpfte Menge eines Vertragsjahres wird nicht auf das folgende Vertragsjahr übertragen.
3.3.3 Abrufverfahren ☒ Nutzerlizenzen werden nach Maßgabe der Anlage AV 5 durch die dort für den jeweiligen Letztempfänger benannten Ansprechpersonen in Textform veranlasst. Die Erklärung wirkt im Verhältnis zum Auftragnehmer im Namen und mit Wirkung für den Auftraggeber. Ein gesonderter Abrufschein ist nicht erforderlich. Der Auftragnehmer prüft vor jeder Aktivierung, ob der Abruf innerhalb der jeweils geltenden Höchstmenge nach Nummer 3.3.2 liegt. Eine Aktivierung, die zu einer Überschreitung der Höchstmenge führen würde, ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich in Textform, wenn die verbleibende Höchstmenge für einen angefragten Abruf nicht ausreicht. Im Übrigen gelten die in Anlage AV 02 vereinbarten Preise und Bedingungen.
3.4 Ticketsystem ☒ Für die Meldung, Klassifizierung und Bestätigung von Störungen*, sonstigen Meldungen und Anfragen sowie die Beobachtung und Überwachung des Bearbeitungsfortschritts verwenden die Parteien das Ticketsystem
☒ des Auftragnehmers,
des Auftraggebers, welches ☐ unter der Web-Adresse _____ erreichbar ist. ☒ wie folgt zur Verfügung gestellt wird _____ (Information ist durch den Bieter zu nennen). ☒ Zur Eröffnung und Bearbeitung von Tickets sind neben den vom Auftraggeber benannten Personen alle Beschäftigten der in Anlage AV 5 benannten Letztempfänger sowie die Nutzerinnen und Nutzer der durch diese versorgten Schulen berechtigt. Lehrkräfte sowie Administratorinnen und Administratoren der von den in Anlage AV 5 benannten Letztempfängern versorgten öffentlichen allgemeinbildenden Schulen sind berechtigt, über das vereinbarte Ticketsystem Support-, Störungs- und Sicherheitsmeldungen abzugeben. Die Berechtigung besteht nur, soweit die betreffende Person im Lernsystem mit einer entsprechenden Rolle registriert und authentifiziert ist. Die Berechtigung umfasst die Meldung, Beschreibung, Ergänzung und Bestätigung tatsächlicher Umstände, insbesondere von Störungen, Sicherheitsvorfällen, Nutzungsproblemen und Supportanfragen. Sie umfasst keine Befugnis, kostenpflichtige Leistungen zu beauftragen, Vertragsänderungen zu vereinbaren oder sonstige rechtsgeschäftliche Erklärungen im Namen des Auftraggebers abzugeben, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist. Abweichend hiervon sind die nach Satz 1 berechtigten Nutzerinnen und Nutzer bevollmächtigt, im Namen und mit Wirkung für den Auftraggeber Mängel anzuzeigen und zu rügen. Mängelanzeigen und Mängelrügen können über das vereinbarte Ticketsystem abgegeben werden. Eine Mängelanzeige oder Mängelrüge soll den betroffenen Letztempfänger, die betroffene Schule, das betroffene System oder die betroffene Leistung, den festgestellten Mangel, den Zeitpunkt der Feststellung
Version 1.0.2 vom 01.03.2026 Seite 6 von 11
[Seite 7]
Cloudvertrag - 2026-eGo-MV-15 - adaptives digitales Lernsystem für den Mathematikunterricht
sowie, soweit möglich, die Auswirkungen auf Nutzung, Unterrichtsbetrieb oder Informationssicherheit beschreiben. Der Auftragnehmer bestätigt den Zugang und die Klassifizierung der Mängelanzeige oder Mängelrüge im Ticketsystem. Die Vollmacht umfasst ausschließlich die Anzeige und Rüge von Mängeln sowie die Übermittlung tatsächlicher Informationen zur Aufklärung und Beseitigung. Sie umfasst insbesondere nicht die Abnahme von Leistungen, die Erklärung eines Verzichts auf Mängelrechte, die Vereinbarung von Leistungsänderungen, die Setzung rechtlicher Fristen, die Erklärung einer Minderung, die Geltendmachung von Schadensersatz oder Vertragsstrafen, Kündigungen oder den Abschluss von Vergleichen. Diese Erklärungen bleiben dem Auftraggeber vorbehalten. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über jede Mängelanzeige oder Mängelrüge sowie über deren Bearbeitungsstand. Die Wirksamkeit einer durch eine nach Satz 1 berechtigte Person über das Ticketsystem abgegebenen Mängelanzeige oder Mängelrüge wird durch die Unterrichtung des Auftraggebers nicht berührt. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber sowie den berechtigten Nutzerinnen und Nutzern spätestens zum Leistungsbeginn die für die Nutzung des Ticketsystems erforderlichen Zugänge, Informationen und Nutzungsanleitungen zur Verfügung.
4 Fälligkeit und Zahlung der Vergütung
4.1 Fälligkeit der Vergütung Die Vergütung für wiederkehrende Leistungen ist abweichend von Ziffer 16.1 EVB-IT Cloud-AGB nicht monatlich nachträglich bis zum 15. eines jeden Monats fällig, sondern: ☒ quartalsweise bis zum 15. des zweiten Monats des laufenden Quartals. Der jährliche Pauschalfestpreis gemäß Anlage AV 02 wird in vier gleichen Quartalsraten gezahlt. Jede Quartalsrate beträgt ein Viertel des Pauschalfestpreises für das jeweilige Vertragsjahr. Für den Fall einer vorzeitigen Beendigung gilt Nummer 4.5. ☐ jährlich bis zum _____ des laufenden Jahres ☐ Der jährliche Pauschalfestpreis wird nach Ziffer 16.1 EVB-IT Cloud-AGB monatlich nachträglich fällig."
Die Vergütung für Leistungen nach Zeitaufwand ist abweichend von Ziffer 16.2.1 EVB-IT Cloud-AGB nicht monatlich nachträglich bis zum 15. eines jeden Monats fällig, sondern: ☐ _____
4.2 Zahlung der Vergütung Abweichend von Ziffer 16.3 EVB-IT Cloud-AGB ist eine fällige Vergütung nicht 30 Tage sondern _____ Tage nach Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen.
4.3 Rechnungsadresse ☒ Die Rechnung ist nach den Vorgaben der E-Rechnungsverordnung elektronisch einzureichen. In der Rechnung bzw. zur Rechnungserstellung ist die Leitweg-ID 13-S0ZVEGOMV000-09 anzugeben. Zudem müssen bei der Rechnung alle Pflichtfelder sowie die Zusatzfelder gefüllt sein. Eine Rechnung, die entgegen vorstehender Regelung nicht elektronisch gestellt wird, begründet keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB. Rechnungen, Gutschriften und sonstige zahlungsbegründende Unterlagen sind ausschließlich an den Auftraggeber unter Verwendung der vorstehend genannten Leitweg-ID zu übermitteln. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, den in Anlage AV 5 benannten Letztempfängern, den durch diese versorgten Schulen oder deren Nutzerinnen und Nutzern Rechnungen zu stellen oder von diesen Zahlungen, Kostenerstattungen oder sonstige vermögenswerte Leistungen zu verlangen. Der Auftragnehmer fügt jeder Rechnung eine nachvollziehbare Aufschlüsselung bei. Diese weist mindestens aus: a) den Abrechnungszeitraum (Quartal und Vertragsjahr), b) die abgerechnete Quartalsrate als ein Viertel des Pauschalfestpreises gemäß Anlage AV 2 für das jeweilige Vertragsjahr sowie den daraus resultierenden Gesamtbetrag, und c) die im Abrechnungszeitraum aktivierte Menge an Nutzerlizenzen, gegliedert nach Letztempfängern gemäß Anlage AV 5 (und, soweit zuordenbar, nach Schulen). Die Mengenangaben haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Die Aufschlüsselung dient ausschließlich Informations-, Prüfungs- und Controllingzwecken. Sie verändert weder die Stellung des Auftraggebers als alleinigen Rechnungsempfänger und Zahlungsschuldner noch
Version 1.0.2 vom 01.03.2026 Seite 7 von 11
[Seite 8]
Cloudvertrag - 2026-eGo-MV-15 - adaptives digitales Lernsystem für den Mathematikunterricht
begründet sie eine Zahlungs- oder sonstige Leistungspflicht eines Letztempfängers, einer Schule oder eines Nutzers.
4.4 Preisanpassung Es wird eine Preisanpassung vereinbart: gemäß Ziffer 16.5 EVB-IT-Cloud-AGB: für den monatlichen Pauschalfestpreis gemäß Nummer 3.1. für die folgenden weiteren Vergütungen: gemäß Anlage Nr. _____.
4.5 Vergütung bei vorzeitiger Beendigung ☒ Endet der Vertrag oder die Leistungserbringung vor Ablauf eines Vertragsjahres, ist der Pauschalfestpreis für dieses Vertragsjahr nur zeitanteilig geschuldet. Maßgeblich ist der Anteil der Tage, an denen die Leistung bis zum Wirksamwerden der Beendigung vertragsgemäß bereitgestellt wurde, an der Gesamtzahl der Tage des Vertragsjahres. Der zeitanteilige Betrag wird auf der Grundlage des für das jeweilige Vertragsjahr in Anlage AV 2 vereinbarten Pauschalfestpreises berechnet. Soweit der Auftraggeber für den Zeitraum nach Wirksamwerden der Beendigung bereits Zahlungen geleistet hat, erstattet der Auftragnehmer diese binnen 30 Tagen nach Wirksamwerden der Beendigung. Soweit die zeitanteilige Vergütung noch nicht gezahlt wurde, wird sie nach Maßgabe der Nummern 4.1 und 4.2 fällig. Ansprüche gegen Letztempfänger bestehen nicht. Weitergehende Rechte des Auftraggebers wegen einer Pflichtverletzung des Auftragnehmers bleiben unberührt.
5 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung von Leistungen von Personen nach Aufwand
5.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand durch auftragnehmerseitig eingesetztes Personal
| Lfd . Nr. | Bezeichnun g der Kategorie | Stundensatz für Tätigkeiten innerhalb der Geschäftszei t | Tagessatz für Tätigkeiten innerhalb der Geschäftszei t | Zuschläge in Prozent auf die Stunden- und Tagessätze Montag bis Freitag (Arbeitstage) außerhalb der Geschäftszei t | Zuschläge in Prozent auf die Stunden- und Tagessätz e Samstag von _____ bis _____ | Zuschläge in Prozent auf die Stunden- und Tagessätz e Samstag von _____ bis _____ | Zuschläge in Prozent auf die Stunden- und Tagessätz e Sonn- und Feiertage von _____ bis _____ | Zuschläge in Prozent auf die Stunden- und Tagessätz e Sonn- und Feiertage von _____ bis _____ |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| _____ % | _____ % | _____ % | _____ % | _____ % |
Festlegung der Geschäftszeiten:
| Arbeitstag | Geschäftszeit |
|---|---|
| Montag bis Donnerstag | von _____ bis _____ Uhr |
| Freitag | von _____ bis _____ Uhr |
weitere Vereinbarungen (z.B. zu Reisekosten abweichend von Ziffer 16.2.1 EVB-IT Cloud-AGB) gemäß Anlage Nr. _____.
Version 1.0.2 vom 01.03.2026 Seite 8 von 11
[Seite 9]
Cloudvertrag - 2026-eGo-MV-15 - adaptives digitales Lernsystem für den Mathematikunterricht
5.2 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 16.2.3 Satz 2 EVB-IT Cloud-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 16.2.3 Sätze 2 und 3 EVB-IT Cloud-AGB kann ein voller Tagessatz nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Stunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.
5.3 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand Abweichend von Ziffer 16.2.1 EVB-IT Cloud-AGB werden Nebenkosten/Reisekosten/Reisezeiten/Materialkosten gemäß Anlage Nr. _____ vergütet. Weitere besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. _____ vereinbart. ☒ Eine Vergütung nach Aufwand erfolgt nicht. Es gelten die Pauschalfestpreise der Anlage AV 02.
6 Abweichende Haftungsregelungen Abweichend von Ziffer 19.1 EVB-IT Cloud-AGB gelten für die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen die Regelungen gemäß Anlage Nr. _____. Abweichend von Ziffer 19.2 EVB-IT Cloud-AGB haftet der Auftragnehmer auch für entgangenen Gewinn.
7 Beauftragte und Ansprechpartner
7.1 Beauftragte des Auftragnehmers (Name, Mailadresse) ☒ Informationssicherheit: _________________, ☒ Datenschutz: ________________________, ☒ Der Auftragnehmer benennt dem Auftraggeber spätestens zehn Werktage nach Zuschlag einen fachkundigen Ansprechpartner für Informationssicherheit und einen Ansprechpartner für Datenschutz einschließlich Funktionsbezeichnung und E-Mail-Adresse. Änderungen sind unverzüglich in Textform mitzuteilen.
7.2 Ansprechpartner für Fragen zum Vertrag (Name, Mailadresse) beim Auftragnehmer ___________________________ ☒ Der Auftragnehmer benennt dem Auftraggeber spätestens zehn Werktage nach Zuschlag einen fachkundigen Ansprechpartner für Informationssicherheit und einen Ansprechpartner für Datenschutz einschließlich Funktionsbezeichnung und E-Mail-Adresse. Änderungen sind unverzüglich in Textform mitzuteilen.
beim Auftraggeber: Sachgebietsleiterin Betrieb und Infrastrukturen Katja Wendt, Telefon: 0385 773347-22, E- Mail: katja.wendt@ego-mv.de
8 Weitere Regelungen
8.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers Für die Aufgaben gemäß Anlage Nr. _____ ist nur Personal einzusetzen, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen. Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers (z.B. Sicherheitsüberprüfung nach SÜG) ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
8.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages ☒ bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. AV 4 zu beachten. Die Anlage Nr. AV 4 konkretisiert und ersetzt ausschließlich die in den EVB-IT Cloud-AGB enthaltenen Anforderungen, soweit diese ausdrücklich auf die Einhaltung, Umsetzung oder den Nachweis der C5-Basiskriterien Bezug nehmen. Im Übrigen bleiben die EVB-IT Cloud-AGB uneingeschränkt anwendbar. der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. _____ zu unterstellen. die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten. folgende weitere Regelungen einzuhalten: _____.
Version 1.0.2 vom 01.03.2026 Seite 9 von 11
[Seite 10]
Cloudvertrag - 2026-eGo-MV-15 - adaptives digitales Lernsystem für den Mathematikunterricht
8.3 Prüfrechte ☒ Ergänzend zu Ziffer 6.4 EVB-IT Cloud-AGB und unbeschadet der gesetzlichen Regelungen, sind nicht nur der Auftraggeber und vom Auftraggeber zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Prüfungsgesellschaften, sondern auch die Aufsichtsorgane des Auftraggebers das BSI folgende von ihm benannte Prüfer _____ zur Prüfung der Einhaltung der Maßnahmen berechtigt. Der Auftragnehmer gewährt die dafür notwendigen Zutritts-, Einsichts- und Auskunftsrechte und unterstützt im erforderlichen Ausmaß. ☒ Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 6.4 EVB-IT Cloud-AGB ergeben sich Regelungen zu Prüfrechten aus Anlage Nr. AV 4.
8.4 Unterauftragnehmer ☒ In Bezug auf den Einsatz von Unterauftragnehmern gilt anstelle von Ziffer 15.1 EVB-IT Cloud-AGB die Ziffer 15.3 EVB-IT Cloud-AGB.
8.5 Vertraulichkeit Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 6.3 EVB-IT Cloud-AGB ergeben sich Regelungen zur Vertraulichkeit aus Anlage Nr. _____.
8.6 Haftpflichtversicherung ☒ Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 21 EVB-IT Cloud-AGB wird vereinbart.
9 Sonstige Vereinbarungen ☒ Sonstige Vereinbarungen:
9.1 C5 Abweichung Ein eigenes C5-Testat des Auftragnehmers ist nicht Voraussetzung der Leistungserbringung. Soweit für den Auftragnehmer oder für zur Leistungserbringung eingesetzte Cloud-, Hosting- oder Infrastrukturleistungen C5-Testate oder vergleichbare unabhängige Sicherheitsnachweise vorliegen, sind diese nach Maßgabe der Anlage AV 4 als Bestandteil des Sicherheitsnachweises vorzulegen oder dem Auftraggeber in geeigneter Weise zugänglich zu machen. Der Auftragnehmer erfüllt die Anforderungen der Anlage AV 4 „Informationssicherheit, Datenschutz und Nachweise“. Diese Anlage konkretisiert die Pflichten des Auftragnehmers insbesondere aus Ziffern 1.3, 1.4, 4 bis 9, 12, 13 und 15 der EVB-IT Cloud-AGB. Soweit die EVB-IT Cloud-AGB auf C5-Kriterien, C5-Berichte oder korrespondierende Kriterien für Kunden Bezug nehmen, treten an deren Stelle die jeweils einschlägigen Anforderungen der Anlage Nr. AV 4. Im Übrigen bleiben die EVB-IT Cloud-AGB unverändert anwendbar.
9.2 KI-Risikoklassifizierung Sofern eine Risikoklassifizierung des eingesetzten K.I.-Systems vorliegen sollte, macht der Auftragnehmer diese gegenüber dem Auftraggeber bekannt und informiert ihn über Änderungen. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die notwendigen Materialien zur Verfügung, die dieser oder die Letztempfänger der Leistung, gegebenenfalls benötigen, um den Nutzenden die K.I.-Kompetenz zu vermitteln, welche für die Anwendung erforderlich ist.
Version 1.0.2 vom 01.03.2026 Seite 10 von 11
[Seite 11]
Cloudvertrag - 2026-eGo-MV-15 - adaptives digitales Lernsystem für den Mathematikunterricht
9.3 Eröffnung der Vertragsunterlagen gegenüber dem Fördermittelgeber Der Auftragnehmer ist damit einverstanden, dass der Auftraggeber verpflichtet ist, gegenüber dem Fördermittelgeber (Büro Kooperatives eGovernment M-V) den Inhalt des Vertrages offenzulegen.
☐ Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer
Datum, Name Datum, Name
Version 1.0.2 vom 01.03.2026 Seite 11 von 11