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VU 01- Vergabeunterlage
zum offenen Verfahren gemäß § 15 VgV
2026-eGo-MV-15
Adaptives digitales Lernsystem für den Mathematikunterricht
Veröffentlichung: 12.10.2026
Version 1: 12.10.2026
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Vergabeunterlage zum Verhandlungsverfahren 2026-eGo-MV-15 Adaptives digitales Lernsystem für den Mathematikunterricht I
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung...........................................................................................................................................2
1.1. Begriffsdefinitionen ............................................................................................2
1.2. Aufbau der Vergabeunterlagen...............................................................................2
1.3. Grundsätzliche Bestimmungen................................................................................3
1.4. Auftragsgegenstand.............................................................................................3 2. Bewerbungsbedingungen..................................................................................................................4
2.1. Verfahrensart/ -hinweise......................................................................................4
2.2. Öffentlicher Auftraggeber.....................................................................................4
2.3. Vergabeunterlagen/Kommunikation/ Bieterfragen........................................................4
2.4. Form der Angebote und deren Einreichung.................................................................5
2.5. Fristenangaben und Zeitplanung in der Übersicht.........................................................6
2.6. Änderungen, Berechtigungen und Rücknahme der Angebote............................................6
2.7. Hauptangebote und Nebenangebote.........................................................................6
2.8. Vertragsbedingungen...........................................................................................6
2.9. Mitteilung über nicht berücksichtigte Angebote...........................................................7
2.10. Belehrung über die Möglichkeit eines Nachprüfungsverfahrens.........................................7
2.11. Zuschlagserteilung/Vertragsabschluss.......................................................................8
2.12. Aufhebung des Vergabeverfahrens...........................................................................8
2.13. Vertraulichkeit der Vergabeunterlagen .....................................................................8
2.14. Verschwiegenheitspflicht, Datenschutz.....................................................................8
2.15. Informationen gem. Art. 13 und 14 DSGVO.................................................................8 3. Hinweise und Unterlagen zur Angebotserstellung............................................................................9
3.1. Inhalt und Aufbau der einzureichenden Angebote.........................................................8
3.2. Erläuterung zur Eignungsfeststellung: (VU 03).............................................................9
3.3. Hinweise zur Angebotsbewertung........................................Error! Bookmark not defined.
3.4 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots......................................................................12
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Vergabeunterlage zum Verhandlungsverfahren 2026-eGo-MV-15 Adaptives digitales Lernsystem für den Mathematikunterricht
1. Einleitung
Zur Vervollständigung der Vergabeunterlagen übersendet die Vergabestelle die in diesem Dokument enthaltenen Bedingungen zur Angebotsabgabe sowie sämtliche erforderlichen Anlagen, die von den Bietern zur Erstellung der Angebote zu verwenden sind.
Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Teilnahmeantrages bzw. Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) oder Weitergabe an Dritte, die nicht der Erstellung des eigenen Angebots dient, ist ohne schriftliche Genehmigung des Zweckverbandes Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (im Folgenden „eGo-MV“) unzulässig. Jeder Bieter hat - auch nach Beendigung des Vergabeverfahrens - über die ihm dabei bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die mit der Sache befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verpflichten.
Die Bieter werden im Weiteren über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens von der Vergabestelle informiert. Die Vergabeunterlage inkl. der Anlagen, evtl. Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Beantwortung werden ausschließlich über das Vergabeportal www.evergabe-mv.de an die Bieter kommuniziert.
Soweit in den Vergabeunterlagen von Personal des Auftraggebers oder Auftragnehmers die Rede ist, ist immer - ungeachtet des verwendeten männlichen Artikels - der jeweilige Stelleninhaber oder die jeweilige Stelleninhaberin gemeint.
1.1. Begriffsdefinitionen
Folgende wesentlichen Begriffe werden für die Rollen im Vergabeverfahren verwendet.
• Bieter: Unternehmen bzw. Wirtschaftsteilnehmer, die mit Abgabe eines Angebotes an dem Vergabeverfahren teilnehmen. • Auftraggeber: Verantwortliche Stelle, die das Vergabeverfahren durchführt, sowie Auftraggeber des Vertrages, der mit dem Auftragnehmer geschlossen wird. • Auftragnehmer: Bieter, der im Vergabeverfahren vom Auftraggeber den Zuschlag erhält, sowie Auftragnehmer des Vertrages, der mit dem Auftraggeber geschlossen wird. • Vergabestelle: Verantwortliche Stelle, die das Vergabeverfahren für den Auftraggeber durchführt und als alleinige Ansprechstelle für Bieter fungiert.
Zur Vereinfachung wird in den Vergabeunterlagen regelmäßig der Begriff „Unternehmen“ verwendet, der „Wirtschaftsteilnehmer“ mit umfasst.
1.2. Aufbau der Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen setzen sich aus folgenden Dokumenten zusammen:
• VU 01: Vergabeunterlage (dieses Dokument)
• VU 02: Leistungs- und produktbezogene Erklärungen – mit KI
• VU 03: Eignungs- und Eigenerklärungen
• V 01: EVB-IT-Cloudvertrag - 2026-eGo-MV-15 - adaptives Lernsystem für den Mathematikunterricht
• AV 01: Leistungsverzeichnis sichere Dateiaustauschplattform
• AV 02: Preisblatt
• AV 03: Sondervertragsklauseln für die Beschaffung von Produkten mit KI
• AV 04: Informationssicherheit Datenschutz Nachweise
• AV 05: Muster - Verzeichnis der Letztempfänger
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Vergabeunterlage zum Verhandlungsverfahren 2026-eGo-MV-15 Adaptives digitales Lernsystem für den Mathematikunterricht • AV 06: EVB-IT-Cloud-AGB
• AV 07: AVV
1.3. Grundsätzliche Bestimmungen
Im Fall einer Zuschlagserteilung werden die Vertragsunterlagen (V 01) einschließlich der Anlagen AV 1 Leistungsbeschreibung, AV 2 Angebot / Preisblattliste des Bieters, AV 03 Sondervertragsklauseln für KI, AV 4 Anlage Informationssicherheit, Datenschutz und Nachweise und AV 05 Verzeichnis der Letztempfänger und Aktivierungsverfahren. Aus dem Vertragsentwurf ergibt sich die Geltungsreihenfolge der Vertragsbestandteile. Ergänzend gelten die deutschen Rechtsvorschriften. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
1.4. Auftragsgegenstand
Gegenstand der Leistung ist die Beschaffung von Nutzungsrechten (Lizenzen) an einer am Markt verfügbaren Standardsoftware in Form eines adaptiven digitalen Lernsystems für das Fach Mathematik einschließlich der hierfür erforderlichen Betriebs- und Serviceleistungen für die öffentlichen allgemeinbildenden Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern. (Siehe Anlage AV 01)
Die Lösung ist als Software-as-a-Service (SaaS) bereitzustellen und in die landesseitige Bildungsinfrastruktur des Landes Mecklenburg-Vorpommern integrierbar. Insbesondere muss eine Anbindung an den Identitätsvermittlungsdienst VIDIS über das Landesportal Mecklenburg-Vorpommern möglich sein.
Das Lernsystem soll Lehrkräfte bei der Planung, Durchführung und Auswertung des Mathematikunterrichts unterstützen sowie Schülerinnen und Schüler durch individualisierte und kompetenzorientierte Lernangebote beim Erwerb mathematischer Kompetenzen fördern. Darüber hinaus soll es Lernstände, Kompetenzentwicklungen und Förderbedarfe transparent darstellen und eine datengestützte Unterrichtsplanung unterstützen.
Die im Rahmen der Bedarfsabfrage ermittelte voraussichtliche Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer beträgt derzeit rund 20.000. Diese Zahl dient ausschließlich der Kalkulation des Angebots und begründet keinen Anspruch auf eine Mindestabnahmemenge.
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Vergabeunterlage zum Verhandlungsverfahren 2026-eGo-MV-15 Adaptives digitales Lernsystem für den Mathematikunterricht
2. Bewerbungsbedingungen
Die nachfolgenden allgemeinen Hinweise zum offenen Verfahren ergeben sich aus dem geltenden Vergaberecht und sollen den Bietern innerhalb des Verfahrens helfen, ein wertbares Angebot abzugeben.
Es gilt deutsches Recht. Auf die Vorschriften des Vierten Teils des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) sowie der VgV (Vergabeverordnung) wird ausdrücklich verwiesen. Ergänzend gelten Regelungen des Vergaberechts des Landes Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere das Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) in der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung jeweils geltenden Fassung.
Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise und Informationen von den Bietern unter Beachtung des § 56 Abs. 3 VgV nachzufordern. Unzutreffende Angaben innerhalb des Angebotes können zum Ausschluss des Bieters führen. Das Angebot, Anlagen zum Angebot und sonstiger Schriftverkehr sind in deutscher Sprache abzufassen.
2.1. Verfahrensart/ -hinweise
Der vom Auftraggeber geschätzte Auftragswert liegt oberhalb des aktuell gültigen EU-Schwellenwertes von 216.000 € netto. Der Auftraggeber hat sich entsprechend der Regelung in § 119 GWB für die Durchführung eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV entschieden.
Zur besseren Lesbarkeit und aus Gründen der Übersichtlichkeit wird innerhalb der folgenden Verfahrenshinweise auf die EU-Bekanntmachung zum Vergabeverfahren Bezug genommen. Die innerhalb der EU-Bekanntmachung gegebenen Beschreibungen werden in dieser Vergabeunterlage um weitere inhaltliche Ausführungen zum Beschaffungsgegenstand ergänzt.
Bei etwaigen Widersprüchen zwischen diesem Dokument und der EU-Bekanntmachung haben die Inhalte der EU-Bekanntmachungen Vorrang.
2.2. Öffentlicher Auftraggeber
Die ausgeschriebene Leistung wird vom eGo-MV beauftragt. Zweckverband eGo-MV -vertreten durch den Verbandsvorsteher Christian Schulenburg- Eckdrift 103 19061 Schwerin
Der Zweckverband wurde gegründet, um seinen Mitgliedern im Bereich des elektronischen Verwaltungshandelns (eGovernment) Unterstützung zu geben und für verschiedene Aufgaben möglichst landesweit einheitliche Lösungen anzubieten. Darüber hinaus dient der ZV eGo-MV als zentraler Ansprechpartner der Kommunen bei der Bereitstellung von individuellen Lösungen und kommunalen Dienstleistungen.
2.3. Vergabeunterlagen/Kommunikation/ Bieterfragen
Die Vergabeunterlagen sowie ergänzende Informationen - wie etwa Antworten auf Bieterfragen - werden zum Download auf der Vergabeplattform unter der URL https://evergabe-mv.de/ zur Verfügung gestellt.
Die gesamten Vergabeunterlagen sind mittels einer barrierefreien Übersicht aller Dokumente zum Vergabeverfahren auf dem E-Vergabe-Portal einsehbar.
Sobald die konkrete Teilnahme am Vergabeverfahren erwogen wird, ist es erforderlich, sich als Unternehmen auf der vorstehenden E-Vergabeplattform anzumelden. Jedem Unternehmen steht es frei, sich auf der vorstehenden E-Vergabeplattform kostenfrei anzumelden und eine eindeutige Unternehmensbezeichnung sowie eine E-Mail-Adresse anzugeben. Nur wenn Bieter sich zum Vergabeverfahren registrieren, können sie ab dem Registrierungszeitpunkt über etwaige ergänzende Informationen und Änderungen der Vergabeunterlagen (beispielsweise Antworten auf Bieterfragen) aktiv informiert werden.
Die Kommunikation zwischen den Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über den Bereich der
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Vergabeunterlage zum Verhandlungsverfahren 2026-eGo-MV-15 Adaptives digitales Lernsystem für den Mathematikunterricht Bieterkommunikation der E-Vergabeplattform.
Ein Angebot kann nur berücksichtigt werden, wenn der Bieter alle veröffentlichten Informationen seinem Angebot zugrunde legt. Daher ist der Bieter gehalten, sich im Falle der Erwägung einer Angebotsabgabe regelmäßig auf der Internetseite https://evergabe-mv.de/ hinsichtlich eventueller Änderungen bzw. Konkretisierungen der Vergabeunterlagen zu informieren und ggf. verfügbare Informationen abzurufen.
Eine Registrierung für dieses Vergabeverfahren ist bis zum Ablauf der Angebotsabgabefrist kostenfrei über die Basis-Edition bei DTVP https://dtvp.de/bieter/registrierung/ möglich.
Der Bieter hat die Möglichkeit, zusätzliche Informationen zum Vergabevorhaben beim Auftraggeber anzufordern und kann dazu Bieterfragen einreichen. Entsprechende Anfragen/Bieterfragen sind über den Bereich der Bieterkommunikation auf dem E-Vergabe-Portal an den Auftraggeber zu übermitteln.
Damit dem Auftraggeber eine angemessene Zeit zur Klärung von Bieterfragen und zur Aufbereitung von zusätzlichen Informationen bleibt, ist eine Anforderung von zusätzlichen Informationen im Wege von Bieterfragen in der genannten Frist notwendig.
Der Auftraggeber wird die angeforderten zusätzlichen Informationen gem. § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV analog spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist dem Bieter über die e-Vergabeplattform zur Verfügung stellen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, sind diese dem Auftraggeber unverzüglich – spätestens jedoch bis zum Ablauf der vorgenannten Einreichungsfrist - schriftlich mitzuteilen. Die Vergabeunterlagen bzw. das Vergabeverfahren ergänzende oder berichtigende Angaben werden allen Bietern nach angemessener Zeit zur Klärung über das E-Vergabe-Portal bereitgestellt.
2.4. Form der Angebote und deren Einreichung
Die Einreichung des Angebotes erfolgt über das E-Vergabesystem des Auftraggebers (https://evergabe- mv.de/) Die zugelassene Form für die elektronische Abgabe der Angebote für dieses Vergabeverfahren ist die Textform (gemäß § 126b BGB).
Zur Wahrung der Textform ist es erforderlich, dass die Angabe
• des Vor- und Nachnamens der Person, die das Angebot einreicht, sowie • des Namens des Unternehmens (Firma), für das diese Person handelt
am Ende seines Angebots sowie an den dafür vorgesehenen Stellen im Rahmen des Angebotes erfolgt.
Im Falle einer Bietergemeinschaft erfordert das Angebot auf dem Anschreiben von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft die Angabe des Vor- und Nachnamens der Person, die das Angebot einreicht, sowie des Namens des Unternehmens (Firma), für das diese Person (jeweils) handelt.
Bietergemeinschaften müssen zudem die Erklärung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft (Erklärung Nr. 5 innerhalb der VU 03 – Erklärungsbogen) einreichen und in Textform zeichnen.
Wird der „Erklärungsbogen“ nicht nur vom Bieter selbst, sondern auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft oder etwa dem Unterauftragnehmer eingereicht, so ist dieser mittels Angabe des Vor- und Nachnamens der Person, die das Angebot einreicht, sowie des Namens des Unternehmens (Firma), für das diese Person handelt, in Textform zu zeichnen. Das Angebot muss vollständig sein und – ggf. nach Nachforderung gemäß Kapitel Error! Reference source not found. - alle geforderten Angaben sowie Erklärungen enthalten.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Vorlagen für Erklärungen (siehe Anlagen zur Vergabeunterlage) ist zwingend zu beachten.
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Vergabeunterlage zum Verhandlungsverfahren 2026-eGo-MV-15 Adaptives digitales Lernsystem für den Mathematikunterricht Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten. Der Bieter hat diesbezüglich den Nachweis zu führen.
Wichtiger Hinweis:
Auf anderem als dem vorbezeichneten Wege übermittelte Angebote – wie beispielsweise durch Telefax oder E-Mail sowie Schriftform – sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss.
2.5. Fristenangaben und Zeitplanung in der Übersicht
Es gelten folgende Fristen und Zeitplanungen:
| Termine und Fristen | |
|---|---|
| Tag der Absendung der Bekanntmachung | 12.10.2026 |
| Einreichung von Bieterfragen bis (einschließlich) zum | Mi: 26.10.2026, 12:00 Uhr |
| Beantwortung der Bieterfragen bis (einschließlich) zum | Mi: 04.11.2026 |
| Angebotsfrist | Di: 12.11.2026, 12:00 Uhr |
| Abschluss Angebotsauswertung / Versand Vorinformation (§ 134 GWB) | Fr: 23.11.2026 |
| Zuschlag frühstens am | Mo: 04.12.2026 |
| Bindefrist bis zum | 31.12.2026 |
| Frühster Liefer- bzw. Ausführungstermin | Nach Zuschlag |
2.6. Änderungen, Berechtigungen und Rücknahme der Angebote
Soweit die eigenen Eintragungen des Bieters geändert werden, muss zweifelsfrei erkennbar sein, welche Eintragung konkret gültig ist. Derartige Änderungen und Berichtigungen der Angebote müssen als solche gekennzeichnet sein.
Nachträgliche Änderungen und Berichtigungen der Angebote müssen innerhalb der Angebotsfrist, in der für die Abgabe der Angebote vorgeschriebenen Form eingereicht werden.
Änderungen oder Berichtigungen sind nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote durch Erklärung in Textform zurückgezogen werden.
Eine Rückgabe von Unterlagen erfolgt nicht. Alle Angebotsunterlagen – auch von Bietern, die keinen Zuschlag erhalten – verbleiben in der Vergabeakte.
2.7. Hauptangebote und Nebenangebote
Der Auftraggeber lässt Nebenangebote nicht zu.
2.8. Vertragsbedingungen
Parteien des Vertrages sind der bezuschlagte Bieter und der öffentliche Auftraggeber. Der Bieter wird zum Auftragnehmer. Der öffentliche Auftraggeber (eGo M-V) wird zum Auftraggeber (siehe Anlage V 01).
Gegenstand des Vertrages sind folgende Cloudleistungen: Der Auftraggeber beschafft die Leistungen im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Er ist alleiniger Vertragspartner des Auftragnehmers sowie alleiniger Rechnungsempfänger und Zahlungsschuldner. Der
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Vergabeunterlage zum Verhandlungsverfahren 2026-eGo-MV-15 Adaptives digitales Lernsystem für den Mathematikunterricht Auftragnehmer erbringt die vertragsgegenständlichen Leistungen zugunsten der in Anlage AV 05 benannten Träger der kommunalen Medienzentren in Mecklenburg‑Vorpommern sowie der durch diese jeweils versorgten öffentlichen allgemeinbildenden Schulen.
Die unmittelbare Bereitstellung der Leistungen gegenüber den Letztempfängern erfolgt ausschließlich zur Erfüllung der Pflichten des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber. Weitergehende Befugnisse einzelner Letztempfänger oder in Anlage AV 05 benannter Ansprechpersonen ergeben sich ausschließlich aus dem Vertrag (V 01) und der Anlage AV 05.
2.9. Mitteilung über nicht berücksichtigte Angebote
Sofern auf das Angebot kein Zuschlag erfolgen soll, wird dies dem betreffenden Bieter gemäß § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) fristgerecht vor Ablauf der Zuschlagsfrist bzw. dem beabsichtigten frühesten Zeitpunkt für den Vertragsschluss in Textform mitgeteilt.
2.10. Belehrung über die Möglichkeit eines Nachprüfungsverfahrens
Nach §§ 155 ff. GWB kann ein Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gestellt werden. Näheres ist dem GWB zu entnehmen.
Eine der Voraussetzungen für einen Antrag auf Nachprüfung nach §§ 155 ff. GWB ist, dass Verstöße gegen Vergabevorschriften zuvor bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. In § 160 Abs. 1 GWB ist zur Rügepflicht folgendes geregelt:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Angabe der zuständigen Vergabekammer: Ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung nach § 155 ff. GWB ist schriftlich zu stellen an die
Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern Johannes-Stelling-Straße 14 19053 Schwerin
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Vergabeunterlage zum Verhandlungsverfahren 2026-eGo-MV-15 Adaptives digitales Lernsystem für den Mathematikunterricht
2.11. Zuschlagserteilung/Vertragsabschluss
Die Zuschlagserteilung erfolgt in Textform. Die Zuschlagserteilung stellt den Vertragsschluss dar. Nach Zuschlagserteilung erfolgt eine Konsolidierung der Vertragsunterlagen auf Grundlage des Angebotes, welches den Zuschlag erhalten hat.
2.12. Aufhebung des Vergabeverfahrens
Der Auftraggeber kann das Vergabeverfahren nach § 63 VgV aufheben. Er behält sich insbesondere eine Aufhebung des Vergabeverfahrens vor, wenn nach Auffassung des Auftraggebers die Angebote kein wirtschaftliches Ergebnis gehabt haben.
2.13. Vertraulichkeit der Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Sie sind vertraulich zu behandeln und sicher zu verwahren. Jede Veröffentlichung oder Weitergabe (auch auszugsweise) ist untersagt, es sei denn sie dient der Angebotserstellung. In diesem Fall sind Dritte, an die die Unterlagen weitergegeben werden (z.B. Unterauftragnehmer) zur Vertraulichkeit und sicheren Aufbewahrung verpflichtet.
Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen behält sich der Auftraggeber die Einleitung straf- und zivilrechtlicher Maßnahmen vor.
2.14. Verschwiegenheitspflicht, Datenschutz
Der Bieter hat - auch nach der Beendigung der Angebotsphase bzw. des Vergabeverfahrens - über die ihm im Rahmen des Vergabeverfahrens bzw. bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu sämtliche bei der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter (auch von Drittunternehmen) zu verpflichten. Hierzu ist die Anlage 7 zu beachten und von Auftragnehmer bis zur Angebotsabgabe zu zeichnen.
2.15. Informationen gem. Art. 13 und 14 DSGVO
Seit dem 25. Mai 2018 ist die von der Europäischen Union erlassene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in den Mitgliedsstaaten unmittelbar anzuwenden. Das neue Datenschutzgesetz Mecklenburg- Vorpommern (DSG M-V) ist gemeinsam mit dem Wirksamwerden der DSGVO am 25. Mai 2018 in Kraft getreten. Die DSGVO ist auch bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in einem Vergabeverfahren zu beachten. Zur Erfüllung der Grundsätze einer fairen und transparenten Verarbeitung von personenbezogenen Daten sehen Artikel 13 und 14 DSGVO bestimmte Informationspflichten vor.
3. Hinweise und Unterlagen zur Angebotserstellung
3.1. Inhalt und Aufbau der einzureichenden Angebote
Die Angebotsunterlagen für die obenstehende Leistung ist in deutscher Sprache abzugeben. Das Angebot, einschließlich aller Unterlagen, muss beim ZV eGo-MV bis vsl. zum 12.11.2026, 12:00 Uhr auf der Vergabeplattform www.evergabe-mv.de eingegangen sein, d.h. der „Upload“ auf dem Server muss abgeschlossen sein.
Folgende Unterlagen sind im Rahmen der Angebotsphase in digitalisierter Form angefügt:
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Vergabeunterlage zum Verhandlungsverfahren 2026-eGo-MV-15 Adaptives digitales Lernsystem für den Mathematikunterricht Die Angebote sind wie folgt zu gliedern und vollständig einzureichen:
• VU 02 Leistungs- und produktbezogene Erklärungen – mit KI ausgefüllt und gezeichnet
• VU 03 Eignungs- und Eigenerklärung ausgefüllt und gezeichnet sowie Referenzen
• AV 01 Ausführungen und Nachweise (ggf. Screenshots zu den A- und B- Kriterien)
• AV 02 Preisblatt ausgefüllt und gezeichnet
• AV 03 Sondervertragsklauseln für die Beschaffung von Produkten mit KI
• AV 04 Informationssicherheit Datenschutz Nachweise
• AV 07 AVV
• Eigene Unterlagen (Nachweise)
Nachforderungen: Soweit der Auftraggeber zunächst Eigenerklärungen ausreichen lässt, fordert er die für die Aufforderung zur Angebotsabgabe in Frage kommenden Bewerber auf, ihre Eigenerklärungen durch einschlägige Nachweise unverzüglich zu belegen, und prüft diese im Anschluss. Der öffentliche Auftraggeber fordert nur solche Bewerber zur Abgabe eines Angebots auf, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV wird der Auftraggeber den Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
3.2. Erläuterung zur Eignungsfeststellung: (VU 03)
Die Wertung der Eignungs- und Eigenerklärung (VU 03) erfolgt anhand der des eingereichten Formulars. Es müssen alle Erklärungen (1-11) entsprechend bestätigt werden, wenn erforderlich und unterzeichnet werden.
Hinzukommt die Bewertung der Referenzen anhand der Erklärung (VU 03, Erklärung 11 S. 8) Projektreferenzen des Unternehmens.
4. Hinweise und Unterlagen zur Angebotserstellung
4.1. Inhalt und Aufbau der einzureichenden Angebote
Die Angebotsunterlagen für die obenstehende Leistung ist in deutscher Sprache abzugeben. Das Angebot, einschließlich aller Unterlagen, muss beim ZV eGo-MV bis vsl. zum 12.11.2026, 12:00 Uhr auf der Vergabeplattform www.evergabe-mv.de eingegangen sein, d.h. der „Upload“ auf dem Server muss abgeschlossen sein.
Folgende Unterlagen sind im Rahmen der Angebotsphase in digitalisierter Form angefügt:
Die Angebote sind wie folgt zu gliedern und vollständig einzureichen:
• VU 02 Leistungs- und produktbezogene Erklärungen – mit KI ausgefüllt und gezeichnet
• VU 03 Eignungs- und Eigenerklärung ausgefüllt und gezeichnet sowie Referenzen
• AV 01 Ausführungen und Nachweise (ggf. Screenshots zu den A- und B- Kriterien)
• AV 02 Preisblatt ausgefüllt und gezeichnet
• AV 03 Sondervertragsklauseln für die Beschaffung von Produkten mit KI
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Vergabeunterlage zum Verhandlungsverfahren 2026-eGo-MV-15 Adaptives digitales Lernsystem für den Mathematikunterricht • AV 04 Informationssicherheit Datenschutz Nachweise
• AV 07 AVV
• Eigene Unterlagen (Nachweise)
Nachforderungen: Soweit der Auftraggeber zunächst Eigenerklärungen ausreichen lässt, fordert er die für die Aufforderung zur Angebotsabgabe in Frage kommenden Bewerber auf, ihre Eigenerklärungen durch einschlägige Nachweise unverzüglich zu belegen, und prüft diese im Anschluss. Der öffentliche Auftraggeber fordert nur solche Bewerber zur Abgabe eines Angebots auf, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV wird der Auftraggeber den Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
4.2. Erläuterung zur Eignungsfeststellung: (VU 03)
Die Wertung der Eignungs- und Eigenerklärung (VU 03) erfolgt anhand der des eingereichten Formulars. Es müssen alle Erklärungen (1-11) entsprechend bestätigt werden, wenn erforderlich und unterzeichnet werden.
Hinzukommt die Bewertung der Referenzen anhand der Erklärung (VU 03, Erklärung 11 S. 8) Projektreferenzen des Unternehmens.
4.3. Hinweise zur Angebotsbewertung
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen dieser Vergabeunterlage erfüllen. Grundlage für die Wertung der Angebote sind die in der Vergabeunterlage genannten Kriterien. Die Kriterien sind jeweils kenntlich gemacht durch in Klammern gesetzte Buchstaben.
Zuschlagskriterien sind:
- Angebotspreis (Anlage AV 02) mit 60% Gewichtung
Der Angebotspreis errechnet sich aus dem Gesamtpreis (netto) alle Vertragsjahre und aller Verlängerungsoptionen.
- Angebotene Leistung (beruhend auf AV 01, V 01) 40% Gewichtung
• Mindestanforderungen bei der Leistungsbewertung (A-Kriterien):
Zu den Mindestanforderungen bei der Leistungsbewertung, die bei Nichterfüllung zum Ausschluss führen, zählen, neben den im Folgenden genannten A-Kriterien (AV 01)) auch sämtliche Vertragsbedingungen des EVB-IT-Cloud-Vertrag (V 01, AV 03, AV 04, AV 05, AV 06, AV 07). Die A-Kriterien sind in der Anlage AV 01- Leistungsbeschreibung gekennzeichnet.
• Bewertungskriterium oder Leistungsangabe (werden nach Punkten bewertet)
Die Bieter müssen die aufgeführten Anforderungen aussagekräftig beantworten. Werden die mit A- Kriterien nicht eindeutig erfüllt bzw. die dort aufgeführten Angaben und Erklärungen nicht erbracht, wird das Angebot nicht berücksichtigt, auch wenn es beispielsweise auf anderen Gebieten besonders gute Leistungen enthält.
B-Kriterien sind ebenfalls in Anlage AV 01 gekennzeichnet. Die Bewertung der B-Kriterien wird je nach Erfüllungsgrad der angebotenen Leistung vorgenommen. Die Nichterfüllung eines [B]-Kriteriums wird mit 0 Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit 10 Punkten. Jedes B-Kriterium wird einzeln mit ganzen Punkten auf der Skala von 0 bis 10 nach der nachfolgenden Bewertungsstruktur 10
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Vergabeunterlage zum Verhandlungsverfahren 2026-eGo-MV-15 Adaptives digitales Lernsystem für den Mathematikunterricht (Tabelle 2) bewertet. Die Ermittlung der Leistungspunkte und der Gesamtpunkte erfolgt nach Maßgabe von Kapitel 3.4.
Die B-Kriterien sind folgende:
• Funktionale und pädagogische Anforderungen (F-10 bis F-12 zusammen maximal 10 Punkte)
-
F-10: Qualität, Umfang und Vielfalt des Aufgabenpools. (Bewertet werden: fachliche Qualität der Aufgaben, Umfang und thematische Abdeckung, Vielfalt der Aufgabentypen, Eignung für unterschiedliche Leistungsniveaus)
-
F-11: Nachweise zur pädagogischen Wirksamkeit. (Bewertet werden die Nachweise: wissenschaftliche Untersuchung, Erfahrungsberichte, nachgewiesener Effekt)
-
F-12: Nachweis zu mehrsprachiger Unterstützung. (Bewertet wird: Umfang der Sprachunterstützung, Unterstützung für Schülerinnen und Schüler mit Deutsch als Zweitsprache)
• Nicht funktionale Anforderungen (N-08 und N-20 zusammen maximal 10 Punkte)
-
N-08: Qualität der Benutzeroberfläche und Bedienbarkeit. (Bewertet wird: Übersichtlichkeit, intuitive Bedienbarkeit, Nachvollziehbarkeit der Navigation, Unterstützung typischer Arbeitsabläufe, Klarheit der Darstellung, Lesbarkeit, Konsistenz der Benutzeroberfläche, Eignung für unterschiedliche Endgeräte)
-
N-20: Zusätzliche Funktionen zur Unterstützung der barrierefreien Nutzung über die Anforderungen der WCAG 2.1 AA hinaus. (Bewertet wird: z. B. Vorlesefunktion (Text-to- Speech), anpassbare Schriftgröße innerhalb der Anwendung (ohne Browser-Zoom), Auswahl verschiedener Kontrast- oder Farbmodi (z. B. Dark Mode, hoher Kontrast), Lesemodus mit reduzierter Darstellung, Fokusmodus (Ausblenden nicht benötigter Bedienelemente), vorlesbare mathematische Formeln)
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Die funktionalen und pädagogischen Kriterien erreichen zusammen höchstens 10 Punkte, die nicht funktionalen Kriterien zusammen höchstens 10 Punkte. Insgesamt sind für die B- Kriterien somit höchstens 20 Leistungspunkte erreichbar.
| Punkte | Definition |
|---|---|
| 9 bis 10 | Die angebotene Lösung erfüllt die beschriebenen Aspekte des Bewertungskriteriums in herausragendem Umfang und herausragender Qualität. Sie ist in allen Punkten sehr gut nachvollziehbar bzw. nutzbar und dient in herausragender Weise der Zielerreichung. |
| 7 bis 8 | Die angebotene Lösung erfüllt die beschriebenen Aspekte in sehr gutem Umfang und sehr guter Qualität. Sie ist gut nachvollziehbar bzw. nutzbar und dient in besonderer Weise der Zielerreichung. Es bestehen nur geringfügige Einschränkungen. |
| 5 bis 6 | Die angebotene Lösung erfüllt die beschriebenen Aspekte in ausreichendem Umfang und ausreichender Qualität. Sie ist nachvollziehbar bzw. nutzbar und dient daher der Zielerreichung. |
| 3 bis 4 | Die angebotene Lösung erfüllt die beschriebenen Aspekte nur teilweise. Sie ist nur teilweise nachvollziehbar bzw. nutzbar und dient |
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Vergabeunterlage zum Verhandlungsverfahren 2026-eGo-MV-15 Adaptives digitales Lernsystem für den Mathematikunterricht
| Punkte | Definition |
|---|---|
| daher nur teilweise der Zielerreichung. | |
| 1 bis 2 | Die angebotene Lösung ist rudimentär, befasst sich inhaltlich kaum mit den beschriebenen Aspekten oder ist lückenhaft und kaum nutzbar. Sie dient daher nicht der Zielerreichung. |
| 0 | Nicht vorhanden bzw. nicht nachgewiesen. |
Tabelle 2: Bewertungsstruktur
Grundsätzlich werden die finalen Angebote hinsichtlich
• formaler Vollständigkeit und Richtigkeit,
• der Angemessenheit des Preises,
• der Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung leistungsbezogener Kriterien und des Preises
geprüft und bewertet.
3.4 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
Der Zuschlag wird auf das wertbare Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Der Angebotspreis wird mit 60 % und die angebotene Leistung mit 40 % gewichtet.
Preispunkte (lineare Interpolation) Maßgeblich ist der Gesamtpreis (netto) über alle Vertragsjahre und Verlängerungsoptionen gemäß Anlage AV 02. Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die maximale Punktzahl von 100 Preispunkten. Die Preispunkte der übrigen Angebote werden linear zwischen diesem Preis und einem fiktiven Angebot in Höhe des doppelten niedrigsten Preises berechnet. Das fiktive Angebot erhält 0 Preispunkte. Angebote, deren Preis mindestens dem doppelten niedrigsten Preis entspricht, erhalten ebenfalls 0 Preispunkte. Preispunkte = 100 × (2 − Angebotspreis / niedrigster Preis), mindestens 0 Ein Angebot, das x % teurer ist als das günstigste, erhält damit x % weniger Preispunkte, höchstens aber bis auf 0 Punkte.
Leistungspunkte Jedes B-Kriterium wird nach der Bewertungsstruktur (Tabelle 2) mit ganzen Punkten von 0 bis 10 bewertet. Innerhalb der beiden Gruppen werden die vergebenen Punkte mit der in der nachfolgenden Tabelle genannten Gewichtung multipliziert und addiert. Die Gewichte innerhalb jeder Gruppe ergeben zusammen 1; jede Gruppe erreicht damit höchstens 10 Punkte. Die Leistungspunkte werden wie folgt berechnet: Leistungspunkte = 1/3 × (F-10 + F-11 + F-12) + 1/2 × (N-08 + N-20) Das Ergebnis ist die Leistungspunktzahl; sie beträgt höchstens 20 Punkte. Die Höchstpunktzahl von 20 Punkten steht unabhängig von den eingegangenen Angeboten fest.
| Kriterium | Gewichtung (innerhalb der Gruppe) |
|---|---|
| F-10 | 1/3 |
| F-11 | 1/3 |
| F-12 | 1/3 |
| N-08 | 1/2 |
| N-20 | 1/2 |
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Vergabeunterlage zum Verhandlungsverfahren 2026-eGo-MV-15 Adaptives digitales Lernsystem für den Mathematikunterricht Gesamtpunktzahl Gesamtpunkte = [ (Preispunkte / 100) × 0,6 + (Leistungspunkte / 20) × 0,4] × 100 Für die Rangfolge werden die ungerundeten Gesamtpunktzahlen verwendet. Bei gleicher Gesamtpunktzahl erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
Beispiel Drei Bieter reichen Angebote ein: A mit 50.000 € und 17,0 Leistungspunkten, B mit 42.000 € und 15,0 Leistungspunkten, C mit 60.000 € und 19,0 Leistungspunkten.
| Bieter | Preispunkte | Leistungspunkte | Gesamtpunkte | Rang |
|---|---|---|---|---|
| A | 80,95 | 17,0 | 82,57 | 2 |
| B | 100,00 | 15,0 | 90,00 | 1 |
| C | 57,14 | 19,0 | 72,29 | 3 |
Rechnung für Bieter A: Preispunkte = 100 × (2 − 50.000 / 42.000) = 80,95. Gesamtpunkte = (80,95 / 100 × 0,6
- 17,0 / 20 × 0,4) × 100 = 82,57.
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