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AV 05 – Verzeichnis der Letztempfänger und Kontaktstellen
Abschnitt A – Letztempfänger, Nutzerkreis und Befugnisse
- Letztempfänger und Nutzerkreis
Die nachfolgend aufgeführten Träger der kommunalen Medienzentren in Mecklenburg‑Vorpommern sowie die durch diese jeweils versorgten
öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im Sinne des § 114 Schulgesetz Mecklenburg‑Vorpommern (SchulG M‑V) sind Letztempfänger und
Nutzungsberechtigte im Sinne der Ziffer 1.1 des Vertrags.
Die Letztempfänger sind nicht Vertragsparteien, Auftraggeber, Besteller, Rechnungsempfänger oder Zahlungsschuldner aus dem Vertrag. Die
unmittelbare Bereitstellung der vertragsgegenständlichen Leistungen an die Letztempfänger erfolgt ausschließlich zur Erfüllung der Pflichten des
Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber.
Der Auftragnehmer darf die vertragsgegenständlichen Leistungen ausschließlich für die in dieser Anlage benannten Letztempfänger, die von diesen
jeweils versorgten öffentlichen allgemeinbildenden Schulen sowie den nach Maßgabe des Vertrags zugelassenen Nutzerkreis bereitstellen.
- Rechtserhebliche Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen gegenüber dem Auftragnehmer, insbesondere zur Beauftragung oder Änderung kostenpflichtiger Leistungen, zur
Änderung des Leistungsumfangs, zur Abnahme, Fristsetzung, Minderung, Kündigung oder sonstigen Vertragsgestaltung, dürfen ausschließlich durch
den Auftraggeber abgegeben werden, soweit in diesem Vertrag oder in dieser Anlage nicht ausdrücklich etwas Abweichendes bestimmt ist.
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- Erweiterung des Nutzungsvolumens
Abweichend von Nummer 2 sind die in der nachfolgenden Tabelle für den jeweiligen Träger benannten Ansprechpersonen berechtigt, im Namen
und mit Wirkung für den Auftraggeber eine Erweiterung des für den jeweiligen Letztempfänger bereitgestellten Nutzungsvolumens durch zusätzliche
Nutzerlizenzen nach Maßgabe der Anlage AV 2 zu veranlassen. Der Auftragnehmer darf entsprechende Erklärungen nur entgegennehmen und
umsetzen, wenn sie von einer für den jeweiligen Träger in der Tabelle benannten Ansprechperson in Textform abgegeben werden.
Der Auftraggeber ist berechtigt, Ansprechpersonen für die Erweiterung des Nutzungsvolumens jederzeit in Textform gegenüber dem Auftragnehmer
neu zu benennen, zu ersetzen oder deren Berechtigung zu widerrufen. Die neu benannte, ersetzte oder widerrufene Ansprechperson tritt mit Zugang
der Mitteilung beim Auftragnehmer an die Stelle der in der Tabelle genannten Ansprechperson beziehungsweise verliert ihre Berechtigung. Der
Auftragnehmer aktualisiert die ihm hierfür zur Verfügung stehenden Berechtigungs- und Kontaktinformationen unverzüglich.
Die Befugnis zur Erweiterung des Nutzungsvolumens beschränkt sich auf zusätzliche Nutzerlizenzen der vertragsgegenständlichen Anwendung zu
den in Anlage AV 2 vereinbarten Preisen und Bedingungen. Sie umfasst insbesondere nicht die Beauftragung weiterer Module, Schnittstellen,
Schulungen, Beratungs- oder sonstiger Zusatzleistungen, Änderungen der Vergütungssystematik, der Vertragslaufzeit oder sonstiger
Vertragsbedingungen. Rechnungsempfänger und alleiniger Zahlungsschuldner bleibt der Auftraggeber.
- Support-, Störungs- und Sicherheitsmeldungen
Lehrkräfte sowie Administratorinnen und Administratoren der von den Letztempfängern versorgten öffentlichen allgemeinbildenden Schulen sind
berechtigt, nach Maßgabe des Vertrags Support-, Störungs- und Sicherheitsmeldungen über die hierfür vorgesehenen Kommunikations- und
Ticketsysteme abzugeben. Die Berechtigung zur Abgabe von Support-, Störungs- und Sicherheitsmeldungen umfasst keine Befugnis, kostenpflichtige
Leistungen zu beauftragen, Vertragsänderungen zu vereinbaren oder sonstige rechtsgeschäftliche Erklärungen im Namen des Auftraggebers
abzugeben. Eine etwaige im Vertrag gesondert geregelte Befugnis zur Anzeige oder Rüge von Mängeln bleibt unberührt.
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Abschnitt B - Übersicht
| Nr . | Träger / Rechtsträger | Kreismedienzentrum / Dienststelle | Anschrift | Zuständigkeitsbereich nach §114 SchulG-MV | Ansprechperson |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Landkreis Nordwestmecklenburg | Kreismedienzentrum NWM | Rehnaer Straße 51, 23936 Grevesmühlen | Schulen im Landkreis Nordwestmecklenburg | Johannes Nowack j.nowack@kreismedienz entrum-nwm.de 03881 7589711 |
| 2 | Hanse- und Universitätsstadt Rostock | Hanse- und Universitätsstadt Rostock Amt für Schule und Sport | Schillingallee 71, 18057 Rostock | Schulen der Hansestadt Rostock | Ralf Helbig ralf.helbig@rostock.de |
| 3 | Landkreis Vorpommern Greifswald | Kreismedienzentrum | Jahnstraße 1–4, 17389 Anklam | Schulen im Landkreis Vorpommern Greifswald | Thomas Batzer Thomas.Batzer@kreis- vg.de 03834 8760-1858 |
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| Nr . | Träger / Rechtsträger | Kreismedienzentrum / Dienststelle | Anschrift | Zuständigkeitsbereich nach §114 SchulG-MV | Ansprechperson |
|---|---|---|---|---|---|
| 4 | Landkreis Ludwigslust- Parchim | Kreismedienzentrum | Putlitzer Straße 25, 19370 Parchim | Schulen im Landkreis Ludwigslust-Parchim | Joachim Grothaus Joachim.Grothaus@krei s-lup.de 03871 722-4205 |
| 5 | Landkreis Rostock | Kreismedienzentrum | Am Wall 3-5, 18723 Güstrow | Schulen im Landkreis Rostock | Lars Gruszlewski lars.gruszlewski@lkros.d e 03843 755-40010 |
| 6 | Landkreis Vorpommern-Rügen | Landkreis Vorpommern-Rügen Fachgebiet Medienzentrum | Carl- Heydemann- Ring 67, 18437 Stralsund | Schulen im Landkreis V-R | Karen Petzold Karen.Petzold@lk-vr.de 03831 357-1621 |
| 7 | Landkreis Mecklenburgische Seenplatte | Zentrale Dienste / Schulverwaltungsamt | Platanenstraße 43, | Schulen im Landkreis MSE | Mirko Wendt Mirko.Wendt@lk- seenplatte.de 0395 57087 – 2637 |
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| Nr . | Träger / Rechtsträger | Kreismedienzentrum / Dienststelle | Anschrift | Zuständigkeitsbereich nach §114 SchulG-MV | Ansprechperson |
|---|---|---|---|---|---|
| 17033 Neubrandenbur g | |||||
| 8 | Landeshauptstadt Schwerin | Fachdienst Hauptverwaltung und Digitalisierung I Fachgruppe Informations- und Kommunikationstechn ik | Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin | Schulen in Schwerin | Manuela Brandt MBrandt@SCHWERIN.D E 0385 545- 1143 |
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