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AV 05 - Muster - Verzeichnis der Letztempfänger (PDF).pdf

Lizenzen für ein adaptives digitales Mathematik-Lernsystem

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.10.2026, 14:38 (Europe/Berlin)

Herkunft: evergabe-mv.de

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AV 05 – Verzeichnis der Letztempfänger und Kontaktstellen

Abschnitt A – Letztempfänger, Nutzerkreis und Befugnisse

  1. Letztempfänger und Nutzerkreis

Die nachfolgend aufgeführten Träger der kommunalen Medienzentren in Mecklenburg‑Vorpommern sowie die durch diese jeweils versorgten

öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im Sinne des § 114 Schulgesetz Mecklenburg‑Vorpommern (SchulG M‑V) sind Letztempfänger und

Nutzungsberechtigte im Sinne der Ziffer 1.1 des Vertrags.

Die Letztempfänger sind nicht Vertragsparteien, Auftraggeber, Besteller, Rechnungsempfänger oder Zahlungsschuldner aus dem Vertrag. Die

unmittelbare Bereitstellung der vertragsgegenständlichen Leistungen an die Letztempfänger erfolgt ausschließlich zur Erfüllung der Pflichten des

Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber.

Der Auftragnehmer darf die vertragsgegenständlichen Leistungen ausschließlich für die in dieser Anlage benannten Letztempfänger, die von diesen

jeweils versorgten öffentlichen allgemeinbildenden Schulen sowie den nach Maßgabe des Vertrags zugelassenen Nutzerkreis bereitstellen.

  1. Rechtserhebliche Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen gegenüber dem Auftragnehmer, insbesondere zur Beauftragung oder Änderung kostenpflichtiger Leistungen, zur

Änderung des Leistungsumfangs, zur Abnahme, Fristsetzung, Minderung, Kündigung oder sonstigen Vertragsgestaltung, dürfen ausschließlich durch

den Auftraggeber abgegeben werden, soweit in diesem Vertrag oder in dieser Anlage nicht ausdrücklich etwas Abweichendes bestimmt ist.

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  1. Erweiterung des Nutzungsvolumens

Abweichend von Nummer 2 sind die in der nachfolgenden Tabelle für den jeweiligen Träger benannten Ansprechpersonen berechtigt, im Namen

und mit Wirkung für den Auftraggeber eine Erweiterung des für den jeweiligen Letztempfänger bereitgestellten Nutzungsvolumens durch zusätzliche

Nutzerlizenzen nach Maßgabe der Anlage AV 2 zu veranlassen. Der Auftragnehmer darf entsprechende Erklärungen nur entgegennehmen und

umsetzen, wenn sie von einer für den jeweiligen Träger in der Tabelle benannten Ansprechperson in Textform abgegeben werden.

Der Auftraggeber ist berechtigt, Ansprechpersonen für die Erweiterung des Nutzungsvolumens jederzeit in Textform gegenüber dem Auftragnehmer

neu zu benennen, zu ersetzen oder deren Berechtigung zu widerrufen. Die neu benannte, ersetzte oder widerrufene Ansprechperson tritt mit Zugang

der Mitteilung beim Auftragnehmer an die Stelle der in der Tabelle genannten Ansprechperson beziehungsweise verliert ihre Berechtigung. Der

Auftragnehmer aktualisiert die ihm hierfür zur Verfügung stehenden Berechtigungs- und Kontaktinformationen unverzüglich.

Die Befugnis zur Erweiterung des Nutzungsvolumens beschränkt sich auf zusätzliche Nutzerlizenzen der vertragsgegenständlichen Anwendung zu

den in Anlage AV 2 vereinbarten Preisen und Bedingungen. Sie umfasst insbesondere nicht die Beauftragung weiterer Module, Schnittstellen,

Schulungen, Beratungs- oder sonstiger Zusatzleistungen, Änderungen der Vergütungssystematik, der Vertragslaufzeit oder sonstiger

Vertragsbedingungen. Rechnungsempfänger und alleiniger Zahlungsschuldner bleibt der Auftraggeber.

  1. Support-, Störungs- und Sicherheitsmeldungen

Lehrkräfte sowie Administratorinnen und Administratoren der von den Letztempfängern versorgten öffentlichen allgemeinbildenden Schulen sind

berechtigt, nach Maßgabe des Vertrags Support-, Störungs- und Sicherheitsmeldungen über die hierfür vorgesehenen Kommunikations- und

Ticketsysteme abzugeben. Die Berechtigung zur Abgabe von Support-, Störungs- und Sicherheitsmeldungen umfasst keine Befugnis, kostenpflichtige

Leistungen zu beauftragen, Vertragsänderungen zu vereinbaren oder sonstige rechtsgeschäftliche Erklärungen im Namen des Auftraggebers

abzugeben. Eine etwaige im Vertrag gesondert geregelte Befugnis zur Anzeige oder Rüge von Mängeln bleibt unberührt.

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Abschnitt B - Übersicht

Nr .Träger / RechtsträgerKreismedienzentrum / DienststelleAnschriftZuständigkeitsbereich nach §114 SchulG-MVAnsprechperson
1Landkreis NordwestmecklenburgKreismedienzentrum NWMRehnaer Straße 51, 23936 GrevesmühlenSchulen im Landkreis NordwestmecklenburgJohannes Nowack j.nowack@kreismedienz entrum-nwm.de 03881 7589711
2Hanse- und Universitätsstadt RostockHanse- und Universitätsstadt Rostock Amt für Schule und SportSchillingallee 71, 18057 RostockSchulen der Hansestadt RostockRalf Helbig ralf.helbig@rostock.de
3Landkreis Vorpommern GreifswaldKreismedienzentrumJahnstraße 1–4, 17389 AnklamSchulen im Landkreis Vorpommern GreifswaldThomas Batzer Thomas.Batzer@kreis- vg.de 03834 8760-1858

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Nr .Träger / RechtsträgerKreismedienzentrum / DienststelleAnschriftZuständigkeitsbereich nach §114 SchulG-MVAnsprechperson
4Landkreis Ludwigslust- ParchimKreismedienzentrumPutlitzer Straße 25, 19370 ParchimSchulen im Landkreis Ludwigslust-ParchimJoachim Grothaus Joachim.Grothaus@krei s-lup.de 03871 722-4205
5Landkreis RostockKreismedienzentrumAm Wall 3-5, 18723 GüstrowSchulen im Landkreis RostockLars Gruszlewski lars.gruszlewski@lkros.d e 03843 755-40010
6Landkreis Vorpommern-RügenLandkreis Vorpommern-Rügen Fachgebiet MedienzentrumCarl- Heydemann- Ring 67, 18437 StralsundSchulen im Landkreis V-RKaren Petzold Karen.Petzold@lk-vr.de 03831 357-1621
7Landkreis Mecklenburgische SeenplatteZentrale Dienste / SchulverwaltungsamtPlatanenstraße 43,Schulen im Landkreis MSEMirko Wendt Mirko.Wendt@lk- seenplatte.de 0395 57087 – 2637

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Nr .Träger / RechtsträgerKreismedienzentrum / DienststelleAnschriftZuständigkeitsbereich nach §114 SchulG-MVAnsprechperson
17033 Neubrandenbur g
8Landeshauptstadt SchwerinFachdienst Hauptverwaltung und Digitalisierung I Fachgruppe Informations- und Kommunikationstechn ikAm Packhof 2-6, 19053 SchwerinSchulen in SchwerinManuela Brandt MBrandt@SCHWERIN.D E 0385 545- 1143

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