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AV 01 - Leistungsbeschreibung 2026-ego-MV-15 Adaptives digitales Lernsystem für den Mathematikunterricht
- Gegenstand der Leistung Gegenstand der Leistung ist die Beschaffung von Nutzungsrechten (Lizenzen) an einer am Markt verfügbaren Standardsoftware in Form eines adaptiven digitalen Lernsystems für das Fach Mathematik einschließlich der hierfür erforderlichen Betriebs- und Serviceleistungen für die öffentlichen allgemeinbildenden Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Entwicklung einer Individualsoftware oder wesentliche Neuentwicklungen sind nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Die Lösung ist als Software-as-a-Service (SaaS) bereitzustellen und in die landesseitige Bildungsinfrastruktur des Landes Mecklenburg-Vorpommern integrierbar. Insbesondere muss eine Anbindung an den Identitätsvermittlungsdienst VIDIS über das Landesportal Mecklenburg- Vorpommern möglich sein.
Das Lernsystem soll Lehrkräfte bei der Planung, Durchführung und Auswertung des Mathematikunterrichts unterstützen sowie Schülerinnen und Schüler durch individualisierte und kompetenzorientierte Lernangebote beim Erwerb mathematischer Kompetenzen fördern. Darüber hinaus soll es Lernstände, Kompetenzentwicklungen und Förderbedarfe transparent darstellen und eine datengestützte Unterrichtsplanung unterstützen.
Die im Rahmen der Bedarfsabfrage ermittelte voraussichtliche Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer beträgt derzeit rund 20.000. Diese Zahl dient ausschließlich der Kalkulation des Angebots und begründet keinen Anspruch auf eine Mindestabnahmemenge. Gleichzeitig ist in Anbetracht der Anzahl der nur leicht schwankenden Anzahl von Schülerinnen und Schüler, sowie Lehrkräfte und Admins, nicht zu erwarten, dass die tatsächliche Anzahl der Nutzende 10% über der Schätzmenge liegt.
Die angebotene Software muss für einen landesweiten Einsatz skalierbar sein. Innerhalb der vertraglich vereinbarten Lizenzobergrenzen muss eine Erhöhung der Nutzerzahlen ohne Einschränkung der Funktionalität oder Leistungsfähigkeit möglich sein.
- Ausgangslage Den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird derzeit ein adaptives digitales Lernsystem für das Fach Mathematik im Rahmen einer durch das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern finanzierten Landeslizenz bereitgestellt. Diese Finanzierung läuft aus.
Zur Sicherstellung einer landesweit einheitlichen, wirtschaftlichen und unterbrechungsfreien Versorgung der Schulen mit einem adaptiven digitalen Mathematik-Lernsystem erfolgt die Folgebeschaffung zentral durch den Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg- Vorpommern (eGo-MV) im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens
- Allgemeine Leistungsanforderungen Der Auftragnehmer stellt während der gesamten Vertragslaufzeit die vertragsgemäße Bereitstellung und Nutzbarkeit der angebotenen Software sicher.
Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:
• Bereitstellung der Software einschließlich der erforderlichen Nutzungsrechte, • Einrichtung und Inbetriebnahme der Lösung, • Integration in die landesseitige Bildungsinfrastruktur, • Hosting und Betrieb, • Wartung und Pflege der Software, • Bereitstellung von Updates und produktseitigen Weiterentwicklungen,
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• fachlichen und technischen Support, • Bereitstellung der erforderlichen Dokumentation sowie • Schulungs- und Unterstützungsangebote für Lehrkräfte und Administratoren.
Die nachfolgenden Kapitel enthalten die verbindlichen funktionalen und nichtfunktionalen Mindestanforderungen sowie die qualitativen Anforderungen an die angebotene Lösung.
- Funktionale und pädagogische Anforderungen Die funktionalen und pädagogischen Anforderungen beschreiben die fachlichen Mindestanforderungen sowie die qualitativen Merkmale der angebotenen Software.
A-Kriterien sind zwingend zu erfüllende Mindestanforderungen. Die Nichterfüllung eines A-Kriteriums führt zum Ausschluss des Angebots. B-Kriterien beschreiben qualitative Merkmale der angebotenen Lösung und werden im Rahmen der Angebotswertung berücksichtigt.
| Nr. | Anforderung | Kriterium |
|---|---|---|
| F-01 | Vollständige Ausrichtung der Lerninhalte an den gültigen Rahmenplänen Mathematik des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Klassenstufen 3 bis 12 | A-Kriterium |
| F-02 | Echte Adaptivität: automatische, fortlaufende Anpassung von Schwierigkeitsgrad und Aufgabenauswahl auf Basis des individuellen Lernstands (nicht nur statische Verzweigung) | A-Kriterium |
| F-03 | Unmittelbares und lernförderliches Feedback zu Schülerlösungen einschließlich Fehleranalyse und Lösungshinweisen | A-Kriterium |
| F-04 | Lehrkräfte-Dashboard mit Darstellung von Lernfortschritten, Fehlerschwerpunkten und Bearbeitungsständen auf Schüler-, Klassen- und Schulebene | A-Kriterium |
| F-05 | Zuweisung individueller, gruppenbezogener oder klassenbezogener Lernaufgaben durch Lehrkräfte | A-Kriterium |
| F-06 | Deutschsprachige Benutzeroberfläche sowie deutschsprachige Aufgaben und Dokumentation | A-Kriterium |
| F-07 | Export von Lern-, Leistungs- und Nutzungsdaten in offenen, dokumentierten und maschinenlesbaren Formaten während des laufenden Betriebes | A-Kriterium |
| F-08 | Unterstützung von diagnostischen Verfahren (z. B. Eingangstests, Lernstandserhebungen oder Kompetenzchecks) zur Ermittlung individueller Lernstände und Förderbedarfe | A-Kriterium |
| F-09 | Die Software verfügt über ein rollenbasiertes Berechtigungskonzept mindestens für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie Administratorinnen und Administratoren | A-Kriterium |
| F-10 | Qualität, Umfang und Vielfalt des Aufgabenpools | B-Kriterium |
| F-11 | Nachweise zur pädagogischen Wirksamkeit | B-Kriterium |
| F-12 | Mehrsprachige Unterstützung | B-Kriterium |
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- Nicht funktionale Anforderungen Die nicht funktionalen Anforderungen beschreiben qualitative Eigenschaften der Software – insbesondere Qualitäts-, Betriebs-, Schnittstellen- und Sicherheitseigenschaften des Systems.
A-Kriterien sind zwingend zu erfüllende Mindestanforderungen. Die Nichterfüllung eines A-Kriteriums führt zum Ausschluss des Angebots. B-Kriterien beschreiben qualitative Merkmale der angebotenen Lösung und werden im Rahmen der Angebotswertung berücksichtigt. 5.1 Verfügbarkeit, Betrieb und Leistungsfähigkeit
| Nr. | Anforderung | Kriterium |
|---|---|---|
| N-01 | Betrieb der Anwendung als Software-as-a-Service (SaaS) mit Serverstandort in der Europäischen Union bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum | A-Kriterium |
| N-02 | Verfügbarkeit der Anwendung von mindestens 99,5 % im Monatsmittel während der vereinbarten Servicezeiten; planbare Wartungsfenster sind außerhalb der Kernunterrichtszeiten durchzuführen und rechtzeitig anzukündigen | A-Kriterium |
| N-03 | Nachweis eines angemessenen Informationssicherheitsniveaus, z. B. durch ISO/IEC-27001-Zertifizierung, BSI-Grundschutz oder gleichwertiges IT-Sicherheitskonzept | A-Kriterium |
| N-04 | Die Software ist für den gleichzeitigen Betrieb entsprechend den in dieser Leistungsbeschreibung genannten Nutzerzahlen ausgelegt. Der Auftragnehmer weist die Leistungsfähigkeit auf geeignete Weise nach. | A-Kriterium |
| N-05 | Nutzung plattformunabhängig im gängigen Webbrowser, responsive für Tablet/Notebook; keine proprietäre Software-Installation auf Endgeräten erforderlich | A-Kriterium |
| N-06 | Regelmäßige Datensicherung (Backup) der Lern- und Nutzerdaten inkl. dokumentiertem Wiederherstellungskonzept | A-Kriterium |
| N-07 | Die Software unterstützt eine mandantenfähige Organisationsstruktur für den landesweiten Einsatz. Dabei müssen mindestens Landes-, Schul- und Klassenstrukturen sowie die zugehörigen Nutzer- und Rollenmodelle getrennt verwaltet werden können. | A-Kriterium |
| N-08 | Qualität der Benutzeroberfläche und Bedienbarkeit | B-Kriterium |
5.2 Schnittstellen und Interoperabilität
| Nr. | Anforderung | Kriterium |
|---|---|---|
| N-11 | Die angebotene Software muss die jeweils geltenden Teilnahme- voraussetzungen des länderübergreifenden Identitätsvermittlungs- dienstes VIDIS erfüllen und den für die Teilnahme erforderlichen VIDIS- Prüfprozess zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe erfolgreich abge- schlossen haben. Die erfolgreiche VIDIS-Prüfung ist mit dem Angebot durch einen geeigneten Nachweis zu belegen. | A-Kriterium |
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5.3 Datenschutz und Informationssicherheit
| Nr. | Anforderung | Kriterium |
|---|---|---|
| N-12 | Vollständige DSGVO-Konformität einschließlich Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO | A-Kriterium |
| N-13 | Hosting sämtlicher personenbezogener Daten innerhalb der EU bzw. des EWR | A-Kriterium |
| N-14 | Verarbeitung personenbezogener Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung; keine Nutzung zu Werbe-, Marketing- oder sonstigen vertragsfremden Zwecken | A-Kriterium |
| N-15 | Personenbezogene Daten dürfen nicht zum Training eigener KI- Systeme oder anderer algorithmischer Modelle sowie zur Profilbildung oder Produktverbesserung außerhalb des Vertragszwecks genutzt werden, sofern keine ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftraggebers oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht | A-Kriterium |
| N-16 | Dokumentiertes Löschkonzept einschließlich Nachweis der Löschung nach Vertragsende und erfolgreicher Datenübernahme | A-Kriterium |
| N-17 | Regelmäßige Aktualisierung der Software nach dem Stand der Technik (Patch- und Schwachstellenmanagement) | A-Kriterium |
| N-18 | Sofern der Auftragsgegenstand ganz oder teilweise ein KI-System im Sinne von Art. 3 Nr. 1 KI-VO enthält oder ein solches darstellt, muss der Bieter nachweisen bzw. erklären, dass das angebotene System den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden Anforderungen der KI- VO entspricht. Dies umfasst insbesondere: • die Einhaltung der Verbote nach Art. 5 KI-VO (keine Praktiken mit unannehmbarem Risiko), • sofern einschlägig, die Erfüllung der Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO, • sofern das System als Hochrisiko-KI-System nach Anhang III KI- VO einzustufen ist, die Bereitstellung der nach Art. 13, 16 und 26 KI-VO erforderlichen Betreiber-Informationen (Betriebsanleitung, technische Dokumentation, Konformitätserklärung, ggf. Nachweis der Registrierung in der EU-Datenbank). Nachweis: Eigenerklärung mittels beigefügtem Formblatt "Erklärung zur KI-VO-Konformität"; auf Verlangen des Auftraggebers sind die entsprechenden Belege unverzüglich vorzulegen. | A-Kriterium |
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5.4 Barrierefreiheit
| Nr. | Anforderung | Kriterium |
|---|---|---|
| N-19 | Barrierefreiheit mindestens auf Konformitätsstufe AA (WCAG 2.1) | A-Kriterium |
| N-20 | Unterstützung der Nutzung mit gängigen Screenreadern sowie vollständige Tastaturbedienbarkeit der wesentlichen Funktionen | A-Kriterium |
| N-21 | Zusätzliche Funktionen zur Unterstützung der barrierefreien Nutzung über die Anforderungen der WCAG 2.1 AA hinaus | B-Kriterium |
5.5 Exit-Management
| Nr. | Anforderung | Kriterium |
|---|---|---|
| N-22 | Bereitstellung sämtlicher im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeicherter Nutzer-, Klassen-, Lern- und Auswertungsdaten nach Vertragsende in einem offenen, dokumentierten und maschinenlesbaren Format | A-Kriterium |
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