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Stadt Leipzig Prager Strasse 126-128 04317 Leipzig Amt für Gebäudemanagement Tel.: 0341 / 123-0
Angebots-LV
Projekt: 1-Kita_M-Herrmann-St Neubau Kindertagesstätte Martin-Herrmann-Str. 1 a, Leipzig LV: Los17 Bodenbelagsarbeiten
- Allgemeine Vorbemerkung, Hinweise zu Terminen und Organisation der Ausführung
1.1 Vorhabensbeschreibung ALLGEMEINE OBJEKTBESCHREIBUNG
Auf dem Baugrundstück Arthur-Nagel-Straße 4 in 04249 Leipzig wird von der Stadt Leipzig eine Kindertagesstätte für 165 Kinder mit den dazugehörigen Freiflächen errichtet. Das Gebäudeensemble der Grundschule mit Sporthalle und Kita entwickelt sich vom Kreuzungsbereich Dieskaustraße / Arthur-Nagel-Straße in westlicher Richtung parallel zum vorhandenen Bahndamm mit Kleingartenflächen. In südlicher Richtung schließt das Grundstück der 120. Schule an. Gegenüber befindet sich an der Arthur-Nagel-Straße die Schule Großzschocher.
Planungsdaten:
BGF: 1.800 m² BRI: 6.200 m³
Gebäudebeschreibung 2-geschossiger Baukörper ohne Unterkellerung
Die Baustellenzufahrten sind dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen. Es ist zu beachten, dass die Feuerwehrzufahrt - Schule und die Zufahrt zu den Garagenhöfen dauerhaft freizuhalten sind!
1.2 Ausführungszeitraum / Terminpläne Siehe Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan als Balkendiagramm über seine vertraglichen Leistungen innerhalb von 14 Werktagen nach der Bauanlaufberatung aufzustellen und im Format "mpp" und "pdf" zu übergeben, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Festlegungen des Auftraggebers, z .B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen.
1.3 Bemusterungen Bemusterungen und Freigaben sind in einvernehmlicher, frühzeitiger Abstimmung mit dem AG, jedoch mindestens 3 Wochen vor dem Zeitpunkt, an dem die Entscheidung benötigt wird, vorzunehmen. Die Bemusterungsunterlagen müssen eine eindeutige und qualitative Beurteilung ermöglichen. Bemusterungen erfolgen entweder im Original oder anhand von technischen Beschreibungen bzw. Prospekten. Spezielle Anforderungen sind in den ZTV oder in den LV Positionen beschrieben.
1.4 Bauberatungen Wöchentlich findet die turnusmäßige Bauberatung zu einem Fixtermin statt. Zur fachlichen und terminlichen Koordinierung aller am Bau Beteiligten ist grundsätzlich die Teilnahme des Fachbauleiters oder eines anderen kompetenten und entscheidungsbefugten Vertreters des AN nach Aufforderung durch die örtliche Objektüberwachung an dieser Beratung verpflichtend.
1.5 Fachbauleiter / Kapazitäts-und Einsatzplanung Der Auftragnehmer übernimmt für die Dauer der Leistungserbringung die Bauleitung gemäß § 56 SächsBO für sein Gewerk. Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach Beauftragung einen Fachbauleiter schriftlich zu benennen, der als Entscheidungsbefugter eingesetzt wird. Er hat die auszuführenden Arbeiten vorzubereiten und anzuweisen, alle erforderlichen Belehrungen zum Arbeitsschutz nachweislich vor Beginn der Arbeiten durchzuführen und darüber protokollarisch Nachweis zu führen.
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Weiterhin ist der Auftragnehmer verpflichtet vor den wöchentlich stattfindenden Bauberatungen die Kapazitäts- und Einsatzplanung seiner Arbeitskräfte, Maschinen und Materialien für die kommende Woche und ggf. auch darüber hinaus, der Bauüberwachung zur Koordinierung des Baustellenbetriebes zu übergeben. Dazu gehört auch die Angabe der damit verbundene Inanspruchnahme von BE- Flächen und anderen Elementen der Baustelleneinrichtungen. Daraus kann zu Änderungsanforderungen an die Kapazitäts-und Einsatzplanung des AN kommen, die vom AN entsprechend umzusetzen sind.
1.6 Firmenangehörige Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass seine auf der Baustelle eingesetzten Mitarbeiter sich jederzeit als Firmenangehörige ausweisen können. Die SV-Nachweise der Beschäftigten sind auf der Baustelle ständig in Kopie vorzuhalten.
Weiterhin ist sicherzustellen, dass während der Ausführung der Leistung auf der Baustelle mindestens ein Mitarbeiter vor Ort mit ausreichend Kenntnissen der deutschen Sprache anwesend ist.
1.7 Bautagesberichte Der Auftragnehmer ist verpflichtet, täglich (bei Baustellenpräsenz) ein Bautagesbericht, jeweils datiert und mit fortlaufender Nummerierung, zu führen und mindestens einmal wöchentlich dem AG bzw. der örtlichen Objektüberwachung zur Prüfung zu übergeben. Das Bautagebuch des AN hat für jeden Arbeitstag mindestens folgende Angaben zu enthalten:
- Datum und Baustellenzeit
- Arbeitskräfteanzahl,
- geleistete Arbeit, unterteilt in Vertragsleistungen und Zusatzleistungen Maschinen- und Geräteeinsatz, Baustellenverhältnisse und Wetter (Temp., Niederschlag, Wind, ggf. Eis- und Schneeverhältnisse)
- besondere Vorkommnisse (z.B. Krankheit, Verletzung, Unfall)
- Anordnungen des Architekten, Statikers, BÜ, SiGeKo oder Bauherren
- erfolgte Übernahmen, Zustandsfeststellungen, Abnahmen
- Unterschrift inkl. Name in Druckbuchstaben Für Bemerkungen der Bauüberwachung ist ein eigener Absatz vorzusehen. Der AG kann auf gesondertes Verlangen die tägliche Übergabe der Tagesberichte verlangen.
1.8 Absolutes Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot Es wird darauf verwiesen, dass in den Gebäuden und auf dem gesamten Baustellengelände absolutes Alkohol- und Drogenverbot herrscht. Ausnahme stellt das Rauchen im Freibereich dar. In allen Gebäuden hingegen ist das Rauchen ebenfalls untersagt. Zuwiderhandlungen ziehen die sofortige Erteilung von Baustellenverboten durch die Bauleitung nach sich. Weiterhin ist es untersagt innerhalb des Gebäudes Mahlzeiten einzunehmen. Leere Getränkeverpackungen sind unverzüglich aus dem Gebäude zu bringen und zu entsorgen. Im übrigen gelten die diesbezüglichen Regelungen der Baustellenordnung.
1.9 Aufmaß / Abrechnung
Sämtliche Aufmaße sind der Bauüberwachung in elektronischer Form als GAEB- Datei im d.11/ REB- Format zu übergeben.
Zur Rechnung ist ein prüffähiges Aufmaß unter Berücksichtigung der Struktur und Positionsnummern des Auftrag LV mit eindeutiger Darstellung der Maßgehalte in aussagefähigen und fortlaufend nummerierten und dabei LV - positionsbezogenen Aufmaßblättern bzw. Messurkunden erforderlich. Allen Aufmaßblättern sind nummerierte und positionsbezogene Pläne oder Planausschnitte mit farbigen
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Eintragungen des entsprechenden Leistungszuwachses beizulegen. Die Aufmaßblätter sind neben der fortlaufenden Nummerierung mit Angabe der Abschlagszahlung, in welcher sie erstellt wurden, zu versehen. In der Aufmaßzusammenstellung sind die Mengen unter Verweis auf die Nr. der AZ/ der SR und unter eindeutigem Bezug / Angabe der Aufmaßblätter kumuliert zusammenzufassen. Dabei sind die positionsweisen Ausgangswerte aus voran gegangenen Rechnungen anzugeben und die Mengenzuwächse der aktuellen Abrechnung zur Ermittlung der neuen Gesamtmenge in neuer Zeile hinzuzufügen.
Sind für die Abrechnungen Feststellungen auf der Baustelle notwendig, sind diese gemeinsam mit der Bauüberwachung des AG vorzunehmen. Der Auftragnehmer hat dies rechtzeitig zu beantragen. Die Beteiligung des AG an der Ermittlung des Leistungsumfangs gilt nicht als Anerkenntnis.
Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und sonstige Abrechnungsbelege erhält der AG.
Bei Aufmaß und Abrechnungen sind Längen und Flächen auf zwei Stellen nach Komma, Rauminhalte und Gewichte auf drei Stellen nach dem Komma zu runden.
Im Zuge der Bauarbeiten verdeckte Leistungen sind vorher aufzumessen. Mit dieser Handlung kann eine technische Leistungskontrolle verbunden werden; sie gilt jedoch nicht als rechtsgeschäftliche Abnahme.
1.10 Nachträge
Nachträge müssen auf der Grundlage der Preisermittlung des Hauptauftrag (Urkalkulation) gestellt werden. Zur Prüfung sind unaufgefordert Kalkulationsunterlagen beizufügen, die eine Nachvollziehbarkeit auf der Grundlage der Urkalkulation zum Hauptauftrag / des Ursprungsangebots gestatten. Zur Prüfung der Angemessenheit der Preise bzw. der Vergütungsberechnung müssen nachvollziehbar folgende Ansätze und Zuschläge für jede Teilleistung einer Position erkennbar sein, diese Detailierung gilt ebenfalls für Nachunternehmerleistungen:
- Zeitansatz mit Leistungsparametern
- Anzahl der Arbeitskräfte
- Kalkulationslohn
- Materialkosten mit Angabe der Materialart
- Gerätekosten mit Angabe der Geräteart und -kennwerte
- Nachunternehmerleistungen
- Sonstige Kosten (z. B. Gebühren)
Dazu sind die Zuschläge für die Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) Lohn, Materialkosten, Gerätekosten, Sonstige Kosten und Nachunternehmerleistungen auszuweisen. Weiterhin sind die Schlussblätter (Summenblätter) der Kalkulation beizufügen mit Ausweisung der Gesamtstundenzahl für eigene Lohnstunden und der Summe EKT, BGK, AGK W+G und NU.
1.11 Vermessungsgrundlagen Lagesystem: Landeskoordinatensystem ETRS 89-UTM33 Höhensystem: DHHN 92
1.12 Abkürzungen
Abm. Abmessungen AG Auftraggeber AN Auftragnehmer B Breite BE Baustelleneinrichtung
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BGI Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit EG Erdgeschoss EP Einheitspreis FFB Fertigfußboden H Höhe HLS Heizung / Lüftung/ Sanitär KMF Künstliche Mineralfasern KG Kellergeschoß L Länge LAGA Länderarbeitsgemeinschaft Abfall LKW Lastkraftwagen OG Obergeschoss OK Oberkante OKFB Oberkante Fertigfußboden TGA Technische Gebäudeausrüstung TRGS Technische Regeln für Gefahrstoffe. TÜV Technischer Überwachungsverein UG Untergeschoss UK Unterkante WDVS Wärmedämm-Verbundsystem VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen WU Wasserundurchlässig ZTV Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
1.13 Wachschutz Der AG behält sich vor, während der gesamten Baumaßnahme die Baustelle durch einen externen Wachschutz zu überwachen. Dies geschieht durch Kontrollen bzw. durch Videoüberwachung unter Einhaltung der geltenden Datenschutzregelungen.
1.14 Sonstiges Bewerber für den Bau müssen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit sowie eine Güteüberwachung bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung nachweisen. Soweit durch die Baumaßnahme Zäune, Masten, Schilder usw. entfernt werden mussten, sind diese nach Ende der eigentlichen Bauarbeiten wieder her- bzw. aufzustellen. Die Eigentümer bzw. Rechtsträger von bebautem Gelände sind rechtzeitig vor Baubeginn zu benachrichtigen und vom Umfang der Arbeiten in Kenntnis zu setzen. Bei Sperrung von Zufahrten, Eingängen, Wegen usw. sind gesicherte Zugänge zu schaffen und Umleitungen zu ermöglichen. Anliegerverkehr ist zu gewährleisten. Bei Einholung der Schachterlaubnisscheine sind zu Kabeln und Leitungen in Privatgrundstücken mit den Anliegern Abstimmungen zu führen und diese zu protokollieren, gegebenenfalls sind Ortungen erforderlich. Die durch die Baumaßnahme entstandenen Schäden am Eigentum sind im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften zu entschädigen bzw. zu beseitigen. Geschädigte Nutzflächen sind im nutzungsfähigen Zustand zu übergeben.
1.15 Anlagen zum LV Gem. Anlagenliste
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- Beschreibung der Baumaßnahme, Angaben zur Baustelle
Grundlage gem. ATV DIN 18299 VOB/C
2.1. Lage der Baustelle / Baufeld Das Baugrundstück liegt im Leipziger Stadtteil Großzschocher südwestlich des Stadtzentrums.
2.2. Verkehrs-und Zufahrtsbedingungen Baustelle Der AN ist darüber informiert, dass sämtliche Transporte für die Baumaßnahme auf Straßen mit einem normalen Verkehrsaufkommen erfolgen.
Es ist dafür zu sorgen, dass eine Verschmutzung der Verkehrsflächen und der nachgeordneten Straßen durch Transporte möglichst gering gehalten wird. Verschmutzte Verkehrsflächen sind umgehend und notfalls fortwährend zu reinigen. Die Reinigung der verschmutzten Verkehrsflächen ist in die EP einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. Der AN hat alle Lieferer für Baustoffe von den sie betreffenden Regelungen schriftlich in Kenntnis zu setzen. Der AG behält sich vor, bei Verstößen gegen diese Regelungen für die betreffenden Fahrer Baustellenverbot auszusprechen. Hinsichtlich seiner Zu- und Abfahrten vom bzw. zum untergeordneten Straßen- und Wegenetz hat sich der AN über bestehende oder während der Bauzeit zu erwartende Beschränkungen bzw. Auflagen beim jeweiligen Baulastträger/Wegeeigentümer zu informieren. Die Benutzung öffentlicher und nicht öffentlicher Wege bedarf der vorherigen Zustimmungen der jeweiligen Eigentümer. Der AG weist ausdrücklich darauf hin, dass für die Erlaubnisse für Großraum- und Schwerlasttransporte keine Voranfrage der Straßenverkehrsbehörde durchgeführt wurde. Es ist Sache des Auftragnehmers erforderlichenfalls schon im Angebotsstadium die Rücksprachen und Voranfragen mit der Verkehrsbehörden zu führen.
Folgende Leistungen zur BE werden bauseitig ausgeführt: •Herrichten Gelände in BE-Bereichen •Erdbau und Medien für BE (TW, SW, ELT, Tel), Bauwasseranschlüsse, Baustromanschlüsse •Herstellung von Zufahrten, Baustraßen und Lagerflächen je außerhalb der Baugruben und Zufahrtsrampen •Rückbau der Grundstückseinfriedungen •Stellen von Bauzäunen •Bauschild •Aufbau von Sanitärcontainern
2.3. Verkehr auf der Baustelle, freizuhaltende Flächen
Die Zufahrten zur Baustelle sind immer frei zu halten.
Flucht- und Rettungswege dürfen durch Geräte und Bau- und Lieferfahrzeuge nicht blockiert werden. Rettungswege für Feuerwehr und Krankentransport sind permanent freizuhalten. Die Anzahl der Parkflächen auf dem Baufeld ist begrenzt.
Lieferfahrzeuge dürfen das Baufeld nur zum Zwecke der Material- oder Geräteanlieferung befahren und haben das Baufeld nach Beendigung der Be- oder Entladevorgänge umgehend zu verlassen. Zur Anlieferung muss der AN anwesend sein! Es erfolgt keine Koordination durch die örtliche BÜ des AG. Anlieferungen sind der örtlichen Bauüberwachung 3 Tage vorher anzumelden.
2.4. Transporteinrichtungen, -Wege und Montageöffnungen
Alle Transporteinrichtungen, Hebezeuge, Schutz- und Sicherungsmaßnahmen sowie sonstige Hilfsmittel, inkl. Anlegen und Beseitigen erforderlicher Arbeitsebenen und Zufahrten zu den Ebenen für die Ausführung der Arbeiten, soweit dafür im Leistungsverzeichnis keine besonderen Ansätze vorgesehen sind, sind Leistungen des AN und werden nicht gesondert vergütet.
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Die angegeben max. Traglasten für die Decken sind zu beachten!
2.5. Anschlüsse für Wasser, Energie und Abwasser Die Baustelle wird entsprechend dem den Ausschreibungs- unterlagen beiliegenden Baustelleneinrichtungsplan durch das Los 01 Baustelleneinrichtung eingerichtet. Die Baustelleneinrichtung wird entsprechend Bedarf den Anforderungen und Kapazitäten der Bauarbeiten angepasst. Hierzu werden nach Vorgabe SiGeKo Sanitär- und Sanitätscontainer mit Duschen und WC zur Verfügung gestellt. Es wird ein Bauwasseranschluß sowie ein Baustromanschluß errichtet.
Die Baustelle ist mit Baustrom voreingerichtet. Hierbei werden je Geschoss zwei Baustromverteilerer gestellt und die Verkehrswege in Treppenhäusern und Fluren beleuchtet. Für die Beleuchtung im eigenen Arbeitsbereich hat jeder Auftragnehmer selbst zu sorgen. Bauseits werden Bauwasser- Entnahmestellen im Außenbereich eingerichtet. Die Standorte sind dem BE-Plan zu entnehmen, diese befinden sich nicht unmittelbar an den Bauobjekten / Teilobjekten. Der AN muss Leitungslängen bis 100 m einkalkulieren.
Die Baubeleuchtung auf allgemeinen Verkehrswegen außerhalb und innerhalb der Gebäude wird bauseitig durch den AG veranlasst. Für die Arbeitsplatzbeleuchtung sind die AN selbst zuständig.
Die Kosten für Bauwasser und Baustrom trägt der AG.
2.6. Zur Leistungserbringung überlassene Flächen und Räume
Alle Teilbereiche des Grundstücks / der Baufelder werden bauseits umzäunt (Bauzäune). Es stehen für alle am Bau beteiligten Firmen Lagerflächen auf dem Grundstück gem. BE- Plan zur Verfügung. Die Anzahl der Lager- und BE- Flächen ist begrenzt. Die Nutzung durch die einzelnen AN bedarf der Vorabsprache mit der örtlichen Bauüberwachung des AG. Es ist Sache des AN die Arbeiten entsprechend zu organisieren, um in den betreffenden Bauteilen Lagermöglichkeiten zu schaffen. Die Nutzung der Baukörper in Teilen als Lagerfläche ist nur nach Absprache mit dem AG möglich. Die vorübergehend in Anspruch genommenen Flächen sind nach Fertigstellung der Leistung in ordnungsgemäßem Zustand, bzw. nach Aufforderung innerhalb von 3 Werktagen zurückzugeben. Flächen für die Baustelleneinrichtungen sind Angelegenheit des AN. Für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Lager- und Arbeitsplätze (z.B. Öl), Eindrücke durch schwere Lasten usw. entstehen, haftet der AN.
Zur Verfügung gestellt werden Sanitärcontainer (WC- und Waschen, Duschen) in ausreichender Anzahl. Die AN können eigene Container als Tagesunterkunft oder für Material bringen und auf den gem. BE Plan vorgesehenen Flächen aufstellen. Die Container sind auf eigene Kosten und eigenverantwortlich anzuschließen. Containerstellflächen des AN und Lagerplätze werden grundsätzlich durch die Bauüberwachung des AG zugewiesen; eine Lagerung im öffentlichen Raum und außerhalb des Grundstücks ist nicht erlaubt. Die Baustelle ist in der gesamten Bauzeit in einem aufgeräumten Zustand zu halten. Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet.
Der AN muss damit rechnen, dass sich auf Grund geänderter Anforderungen an die BE (siehe Angaben zu den Bauphasen und zum öffentlichen Straßenbau) Lager- und Aufstellflächen ändern und er dadurch seine Container, gelagerte Materialien usw. umsetzen muss. Eine gesonderte Vergütung dafür erfolgt nicht.
Die Lagerung feuergefährlicher Stoffe bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung der Bauüberwachung des AG. Das Lagern von Druckgasflaschen in Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist unzulässig. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein tragbarer Feuerlöscher gemäß DIN EN 3 vorhanden sein.
Bei der Lagerung von brennbaren Materialien sind die Vorschriften der Berufsgenossen-schaften und der Brandschutzordnungen einzuhalten. Die Lagerung von brennbaren Dämmstoffen im Gebäude ist verboten!
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Auf der Baustelle gelagerte Materialien sind gegen "Abheben" durch Wind zu sichern.
2.7. Vorgaben für die Entsorgung und Beseitigung von Restmaterial und Abfall Alle Abbruchmaterialien / Stoffe, Restmaterial, Verpackungen etc. sind vom AN zeitnah zu entsorgen, dabei sind die einschlägigen allgemeinen, kommunalen (Abfallwirtschaftssatzung) und landesrechtlichen gültigen Vorschriften für die Entsorgung sowie das Kreislaufwirtschaftsgesetzt ? KrWG und die Abfallverzeichnis-Verordnung AVV zu beachten. Der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung ist vorzulegen.
Soweit im Leistungsverzeichnis nichts anderes ausgewiesen ist, sind alle diesbezüglichen Kosten in die EP's einzukalkulieren, Sortieren / Laden/Transport, Deponiegebühren usw. entsprechend gewählter Entsorgung.
Materialien mit Kontaminationsverdacht sind auf dem Baufeld zwischenzulagern. Die Deklaration der Aushübe/Abbruchmaterialien erfolgt durch einen unabhängigen Sachverständigen des AG (Haufwerksbeprobung vor Ort). Die Entsorgung kann erst nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen und Freigabe durch den AG dieser erfolgen.
Bei Zuwiderhandlung ist der AG berechtigt, nach einmaliger Aufforderung die Entsorgung durch einen Dritten zu Lasten des AN ausführen zu lassen.
Für die Lagerung von Materialien sind vom AN Container vorzuhalten.
2.8. Schutzgebiete und Schutzzeiten aufgrund von Belangen des Umweltschutzes Für Lärm-und Staubimmissionen gilt die Stadtordnung, § 11 SächsBO und die TA-Lärm. Grundsätzlich sind die Arbeiten so zu organisieren und auszuführen, dass die gesetzlichen Mindestvorschriften erfüllt werden und davon keine Gefahren oder vermeidbare Belästigungen entstehen (s. SächsBO §11, (1)). Der AN ist verpflichtet, die für die Baustelle und Umgebung maßgeblichen bzw. besonderen und evtl. über die nachfolgenden Immissionswerte mit den zuständigen Behörden abzustimmen und einzuhalten. Folgende Grenzwerte und Zeiten sind einzuhalten: Tags: (07:00-20:00 Uhr) 55 dB (A) Nachts: (20:00-07:00 Uhr) 40 dB (A) (Nähere Umgebung "vorwiegend Wohngebiet")
2.9. Angaben zum Schutz von Pflanzen, Verkehrsflächen und Bauwerken Die sich noch auf dem Baugrundstück befindlichen Bäume dürfen nicht beschädigt werden. Ein besonderer Baumschutz ist in Teilbereichen durch einen die Bäume umschließenden Bauzaun vorgesehen. Dieser Bauzaun darf nicht versetzt werden!
2.10. Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen; insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen In unmittelbarer Nähe des Gebäudes verläuft eine Fernwärmetrasse.
2.11. Hindernisse im Baustellenbereich Außerhalb und innerhalb der Teilobjekte hat der Auftragnehmer sich vor Ausführung der Leistung über die genaue Lage von Hindernissen, wie Leitungen, Kabel, Kanäle, u. dgl. zu informieren. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom AN zu beantragen. Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden.
2.12. Sicherheits- und Gesundheitsschutz Die nachstehend aufgeführten Regelungen und Maßnahmen, die seitens des Bauherren getroffen werden, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf der Baustelle zu gewährleisten, entlassen den Auftragnehmer nicht aus seinen generellen Pflichten gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §4). Insbesondere ist er für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten verantwortlich und hat dafür Sorge zu tragen dass andere nicht durch von ihm oder seinen Beschäftigten durchgeführte Tätigkeiten gefährdet werden. Die Einhaltung der durch die Berufsgenossenschaften erlassenen Unfallverhütungsvorschriften ist Teil der Vertragserfüllung.
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Durch den Auftraggeber/ Bauherrn wurde für die Überwachung und Einhaltung der Sicherheitsvorschriften der einschlägigen Berufsgenossenschaften ein SiGeKo nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) bestellt. Der SiGeKO hat gegenüber den auf der Baustelle tätigen Personen im Namen und Auftrag des Bauherrn in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz Weisungsrecht. Bei der Feststellung von Gefährdungen des Gesundheitsschutzes von Personen auf der Baustelle oder bei der Gefahr von schwerwiegenden Havarien ist er berechtigt, die Leistungsausführungen sofort einstellen zu lassen. Nach Beauftragung des Bieters werden diesem die verabschiedete Baustellenordnung und die SiGeKo-Unterlagen, wie der SiGe-Plan und andere Unterlagen, übergeben.
Für alle, sich aus der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumentation ergebenden Leistungen des Unternehmers und deren Umsetzung während der gesamten Bauzeit, erfolgt keine gesonderte Vergütung. Die Kosten hierfür sind in die Angebotspreise einzurechnen! Zur Sicherung der Feuerwehrzufahrt ist die gesamte Fahrbahnbreite der Baustellenzufahrt dauerhaft freizuhalten. Sperrvorrichtungen an der allgemeinen Baustelleneinrichtung müssen von der Feuerwehr leicht geöffnet werden können.
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- Allgemeine Ausführungshinweise, ZTV Grundlage gem. ATV DIN 18299 VOB/C
3.1. Angaben zur Ausführung
3.1.1. Vorgesehene Arbeitsabschnitte; Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen Arbeitsunterbrechungen ergeben sich nur durch evtl. notwendige Vorleistung anderer am Bau Beteiligten.
3.1.2. Mitbenutzung fremder Gerüste inkl. Hebezeuge und Einrichtungen sowie Absturzsicherungen Bauseits werden keine Gerüste für Rohbauarbeiten gestellt.
3.1.3. vom AG übernommene Leistungen Der AG stellt auf der Baustelle Höhenbezugspunkte und die Hauptachsen der Gebäude auf Schnurgerüsten im Gelände zur Verfügung. Nach Fertigstellung der Rohbauten werden durch den AG weiterhin geschossweise einheitliche Meterrisse mit roten Kunststoffmarkierungen - i.d.R. in der Nähe der Treppenhäuser angebracht. Nur diese einheitlichen Meterrisse sind für Höhenmessungen im Ausbau zu nutzen. Alle weiteren Einmessarbeiten hat der AN selbst zu erbringen und in seine EP einzukalkulieren.
3.2. Stoffe, Bauteile Die zu verwendeten Stoffe / Materialien sind auf den Zeichnungen bzw. im Leistungsverzeichnis angegeben. Stoffe und Bauteile müssen für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet und aufeinander abgestimmt sein.
Die bei der Herstellung verwendeten Stoffe und Bauteile müssen die Anforderungen der geltenden Normen und gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Alle Stoffe und Materialien müssen die Anforderungen der "Grundsätze zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten in Inneräumen" des DIBt erfüllen. Bei der Erbringung der hier beschriebenen Leistungen werden u.a. die Baustoffe Holz, Beschichtungen, Gipsplatten etc. verwendet. Diese sind umweltrelevant. Für die Erbringung der hier beschriebenen Leistungen dürfen für vorgenannte Baustoffe nur solche mit dem RAL-Umweltzeichen "Blauer Engel" oder gleichwertigen Umweltzeichen von einer zugelassenen Zertifizierungsstelle verwendet werden. Alternativ können auch Baustoffe verwendet werden, welche gleichwertige Kriterien erfüllen und für die gleichwertigen Nachweise wie beispielsweise technische Unterlagen, Prüfberichte, technische Dossiers etc. existieren. Die entsprechenden vorgenannten Umweltzertifikate oder gleichwertigen Nachweise sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber oder dessen Vertretern während der Baudurchführung in Kopie vorzulegen.
Für alle verwendeten Baustoffe ist das Produktdatenblatt mit der technischen Spezifikation / Eignungsprüfungen bis spätestens 14 Tage vor dem ersten Einbau vorzulegen. Der AN darf mit dem Einbau erst nach Freigabe durch den AG beginnen. Vor Beginn der Arbeiten sind Technologie und die Nachbehandlung mit dem AG abzustimmen, die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sind dafür 3 Tagen im Vorlauf zur Prüfung bei dem AG einzureichen.
Beschichtungen: Bei allen Beschichtungen (Grundierungen, Imprägnierungen, sonstige Anstriche, Spachtelungen, Öle / Wachse, Korrosions-, Brandschutz, etc.) sind möglichst umweltverträgliche, insbesondere lösemittelarme Produkte und Verfahren zu verwenden. Dabei sind die Einstufungen entsprechend dem jeweiligen Produkt- bzw. Giscode der Bauberufsgenossenschaft zu Grunde zu legen (siehe: www.gisbau.de) und die Vorgaben der einschlägigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) zu berücksichtigen. Als Grundierungen, Lacke und Lasuren dürfen generell nur schadstoffarme Produkte entsprechend den Vergabeunterlagen des Umweltzeichens RAL UZ 12a (Blauer Engel) verwendet werden. Reaktionsharze dürfen nur im technisch notwendigen Umfang eingesetzt werden. Die technische Notwendigkeit ist nachzuweisen. Die Produkte sind an der Baustelle im Originalgebinde zu verwenden. Formaldehyd:
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Die Richtlinie "Klassifizierung und Überwachung von Holzwerkstoffplatten bezüglich der Formaldehydabgabe" (DIBT-Richtlinie 100) ist zu befolgen Holz, Holzwerkstoffe: Bei der Erbringung der in dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen werden u.a. Holzprodukte verwendet, welche umweltrelevant sind. Es dürfen für die Erbringung der hier beschriebenen Leistungen nur Holzprodukte verwendet werden, welche FSC und/ oder PEFC zertifiziert sind oder mit gleichwertigen Umweltzeichen von einer zugelassenen Zertifizierungsstelle zertifiziert worden sind oder welche gleichwertige Kriterien erfüllen und für die gleichwertigen Nachweise wie beispielsweise technische Unterlagen, Prüfberichte, technische Dossiers etc. existieren. Um Terpene in der Innenraumluft zu vermeiden, dürfen keine stark harzhaltigen Nadelhölzer sowie Holzwerkstoffe als Material für fertige Oberflächen verwendet werden. Holzschutzmittel: Es müssen - bei gleicher Eignung - möglichst umweltverträgliche Produkte und Verfahren verwendet werden. Dabei ist die Einstufung entsprechend dem Produkt-Code der Bauberufsgenossenschaft zu Grunde zu legen. Holzschutzmittel für nichttragende Bauteile müssen das RAL-Prüfzeichen der Gütegemeinschaft Holzschutzmittel e.V., für tragende Bauteile das Prüfzeichen des Deutschen Instituts für Bautechnik aufweisen. Behandlungen mit Holzschutzmitteln sind grundsätzlich im Produktionsbetrieb des AN vorzunehmen. An der Baustelle sind sie nur im Ausnahmefall nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers erlaubt. Das jeweilige Produkt- und Sicherheitsdatenblatt ist auf Anforderung vorzulegen. Kleber, sonstige Verlegewerkstoffe: Grundsätzlich dürfen nur lösemittelfreie / -arme Verlegewerkstoffe (Voranstriche, Leime, Kleber, Spachtel etc.) verwendet werden. Dabei sind die Einstufungen entsprechend dem Giscode der Bauberufsgenossenschaft zu Grunde zu legen und die Vorgaben der Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 610 zu berücksichtigen. Kann auf lösemittelhaltige Produkte an der Baustelle nicht verzichtet werden, so dürfen sie nur bei gleichzeitiger, mechanischer Lüftung verwendet werden. Künstliche Mineralfasern (KMF): Produkte mit Künstlichen Mineralfasern (KMF) müssen, entsprechend der Gefahrstoffverordnung, Anhang IV Nr. 22 (2), die Anforderungen erfüllen: Kanzerogenitätsindex (KI) größer 40 oder Halbwertszeit kleiner 40 Tage. Sie sind in Akustikdecken- und Putzsystemen, soweit technisch möglich, zu vermeiden. Beim Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen ist die TRGS 521 zu beachten. Polyvinylchlorid (PVC) / Chlorchemische Produkte: Auf den Einsatz von chlorchemischen Produkten ist zu verzichten. Recyclingprodukte zum Bauteilschutz: Bei Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen oder der Einrichtung sind Produkte aus Recyclingmaterial (Altpapier, Alttextilien, PE-Regenerat) zu verwenden. Schaumkunststoffe: Produkte aus Schaumkunststoffen müssen FCKW- und HFCKW-frei sein. Melaminharzschaumstoffe und ähnlich Formaldehyd freisetzende Produkte sind nicht zugelassen. Trennmittel: Es dürfen nur Trennmittel verwendet werden, die biologisch schnell abbaubar sind und dem Umweltzeichen RAL-UZ 64 entsprechen. Auf technisch notwendige Ausnahmen ist die Bauleitung hinzuweisen. Tropenholz: Auf den Einsatz von Tropenholz ist zu verzichten. Silikone (Verfugung), Öle und Wachse: Zur Vermeidung von 2-Butanonoxim im Innenraum ist der Einsatz von oximvernetzenden Silkon-Fugendichtstoffen (Oximosilanvernetzer) ausgeschlossen. Das Produkt- und Sicherheitsdatenblatt der verwendeten Verfugung ist auf Anforderung vorzulegen.
weitere Angaben sind - soweit zutreffend - in " 4. Technische Ausführungshinweise, ZTV" oder in den LV Positionen beschrieben.
3.3. Nebenleistungen , Besondere Leistungen
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Folgende Leistungen werden, wenn nicht gesondert in Positionen ausgeschrieben, nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren: •sämtliche Leistungen zur Einhaltung der gültigen Unfallverhütungsvorschriften einschließlich aller erforderlichen Schutzmaßnahmen •Herbeiführung und aktive Mitwirkung bei der behördlichen Abnahme des Objektes •Schutz der angrenzenden Grundstücke und Gebäude vor Emissionen (z.B. Baulärm, Staub- und Schmutzentwicklung) und Beschädigungen, •die Verunreinigung von Straßen und Wegen ist durch geeignete Maßnahmen zu verhindern bzw. umgehend zu beseitigen soweit erforderlich; •Einholung von Sondergenehmigungen bei Nutzung bzw. Einschränkung des öffentlichen Verkehrsraumes inkl. anfallender Gebühren
Im Zusammenhang mit der Leistungserbringung entstandene Verunreinigungen an bauseitigen, flächenfertigen Bauteilen, Anlagen und Installationen sind vom Verursacher rückstandsfrei ohne besondere Vergütung zu entfernen.
Die durch den AN genutzten Arbeits- und Baustellenbereiche sind nachfolgenden Gewerken grundsätzlich besenrein zur Verfügung zu stellen. Unabhängig davon ist eine Endreinigung zur rechtsgeschäftlichen Abnahme der fertigen Leistung vorzunehmen und in den Angebotspreisen für Baustelleneinrichtung bzw. von relevanten und maßgebenden Leistungspositionen zu berücksichtigen. Unterbleiben diese Leistungen des AN, ist der AG berechtigt, Ersatzvornahmen auf Kosten des AN zu veranlassen.
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- Technische Ausführungshinweise, allgemein, ZTV Grundlage gem. ATV DIN 18299 und ff. VOB/C
Alle vorbeschriebenen Punkte und nachfolgenden Angaben entbinden den AN nicht von der Verpflichtung, sich unbedingt vor Angebotsabgabe über die örtlichen Gegebenheiten im Baufeld zu informieren und sich genaue Kenntnisse über den Umfang und den Schwierigkeitsgrad der durchzuführenden Arbeiten zu verschaffen.
4.1. Angaben zur Baustelle
4.1.1. Art und Umfang der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten: •Gerüstarbeiten •Rohbauarbeiten •Dacharbeiten •Fassadenarbeiten •Estricharbeiten •Trockenbauarbeiten •Tischlerarbeiten •Betonwerksteinarbeiten in den Außenanlagen: •Abbrucharbeiten, Urbarmachung Gelände, Medienerschließungen
4.1.2. Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle: Während der Arbeiten der nachfolgend beschriebenen Leistung sind folgende wesentliche Gewerke tätig:
•Trockenbauarbeiten •Bodenbelagsarbeiten (Fliesen, Betonwerkstein) •Tischlerarbeiten (Innentüren, Innenausbau) •Metallbauarbeiten (Innentüren) •Malerarbeiten •TGA (Medienerschließung, innen) •Medienerschließung (Außen) • 4.2. Technische Ausführungshinweise Bodenbelagsarbeiten, ZTV
Gegenstand dieses Leistungsbereiches sind Bodenbelagsarbeiten, Linoleum.
Soffe / Materialien Bei Bodenbelägen müssen alle Materialien für zusammenhängende Flächen aus gemeinsamer Produktion stammen, um Farbunterschiede zu vermeiden. Beläge aus verschiedenen Chargen innerhalb einer zusammenhängenden Fläche sind grundsätzlich nicht zulässig. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so ist der Auftraggeber vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen.
Farbabweichungen an den Stoßstellen sowie Verschmutzungen oder Beschädigungen vor Übergabe der Leistung gelten als wesentliche Mängel.
Transporte Alle notwendigen Transporteinrichtungen, Hebezeuge, Kran, Schutz- und Sicherungsmaßnahmen sowie sonstige Hilfsmittel sind in den EP - Preisen einzukalkulieren. Ein Bauaufzug steht nicht zur Verfügung.
Brandschutz (allgemein), Angaben gem. LV Position Dem baulichen Brandschutz entsprechend der Landesbauordnung sowie eventuellen Ergänzungen durch die
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örtlichen Genehmigungsbehörden ist Rechnung zu tragen. Zu beachten sind Forderungen an die Bauteile, Werkstoffe und Verankerungen nach Brandverhalten gemäß DIN 4102 bzw. DIN EN 13501. Die Anforderungen an das Brandverhalten der einzelnen Werkstoffe, Bauteile, Verbundelemente, Unterkonstruktionen usw. sind zu beachten. Die entsprechenden Nachweise oder Zertifikate sind spätestens mit der Werkstattplanung vorzulegen.
Anforderung an Oberflächen Anforderungen an die Ebenheit der Oberflächen richten sich generell nach DIN 18202 Tab. 3, Zeile 3, Spalte 3 (Messpunktabstand 1m) sowie DIN EN 51097 Prüfung von Bodenbelägen; Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft; Nassbelastete Barfußbereiche; Begehungsverfahren; Schiefe Ebene.
Mustervorlagen Das Vorlegen von Handmustern ist eine Nebenleistung nach DIN 18352, aktuelle Fassung. Alle angebotenen Bodenbeläge, Sockel, Treppenstosskanten und Fugen sind als Muster vorzulegen, dies ist in die EH-Preise miteinzukalkulieren.
4.3. Baumontage - Nebenleistungen alle Nebenleistungen sind in den EP-Preis einzukalkulieren.
Allgemein Die gesamten Arbeiten sind in enger Abstimmung mit den Gewerken Trockenbauarbeiten, Malerarbeiten, Tischlerarbeiten, Schlosserarbeiten, Fliesenarbeiten, Betonwerksteinarbeiten sowie den Gewerken TGA und TGE auszuführen. Die interne Koordination ist Bestandteil der Leistung.
Arbeitsunterbrechungen, sowie Ortswechsel, bedingt durch paralleles Arbeiten mit anderen Gewerken bzw. durch die Vor-und Endmontage / Inbetriebnahmen, mehrmalig An- und Abfahrten sowie mehrmalige Vorhaltung der Baustelleneinrichtung sind in die EP-Preise einzukalkulieren.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Bauelemente sind während der Bauzeit gegen Beschädigung und Verunreinigung mit entsprechenden Folien oder Klebestreifen zu schützen. Diese sind später wieder restlos zu entfernen.
Vor Arbeiten, die Feinstaub erzeugen, sind die Räume entsprechend abzudichten, es sind Absauggeräte zu verwenden.
Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten und umgebenden Teilen zu entfernen.
Meterrisse, Achsen, Einbauebene Ein Meterriss bzw. eine Höhenkote oder ein Höhenbezugspunkt je Geschoss und Bauteil wird vom Vermesser vorgegeben. Weiterhin erforderliche Meterrisse sind vom Unternehmer zu erstellen und im EP einzukalkulieren, Meterrisse auf Sichtbetonwänden sind veboten. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen festgestellt oder vermutet werden.
Fugen Fugen im Bodenbelag sind entsprechend den baulichen Anforderungen anzulegen und fachgerecht auszuführen. Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden. Dichtmaterial elastischer Fugen muss auf Linoleum und Untergrund abgestimmt sein. Weichmacherwanderung und chemische Reaktionen müssen ausgeschlossen sein.
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Das Verfugungsmaterial muss biologisch unbedenklich sein und darf nicht zu Verfärbungen der Platten führen. Das Verfugen darf erst nach Abbinden bzw. Trocknen des Verlegemörtels erfolgen.
Trennfugen, Bewegungsfugen und Anschlussfugen an andere Bauteile sind von Mörtelbrücken und Verunreinigungen, die die Funktion der Fugen beeinträchtigen, freizuhalten.
Begrenzungen zu anderen Belägen sind durch Trennschienen herzustellen. Trenn- oder Abdeckschienen im Bereich von Türen sind so einzubauen, dass das geforderte Schalldämmmaß oder die vorgeschriebene Feuerwiderstandsklasse beibehalten werden.
4.4. Sonstige Preisinhalte/ Nebenleistungen
Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18352 gelten als Nebenleistung:
Nachstehende Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht vergütet, soweit sie nicht in Positionen erfasst sind.
•Die Materialhersteller-Garantien sind vor Beginn der Arbeiten vorzulegen. •Die angebotenen Einheitspreise gelten auch für kleine Einzelflächen. •Vor der zusätzlichen Oberflächenbehandlung sind die Flächen fein zu reinigen. •Alle Bauwerkstrennfugen müssen mit tragfähigen Fugenprofilen ausgestattet sein. Das Einbringen des gewählten Fugenprofils sowie der Anschluss an den Bodenbelag muss nach Vorschrift des Fugenprofil- Herstellers erfolgen. •Baustellen-Transporte, horizontal und vertikal, auch schwerer Art, sind einzukalkulieren. Aufzüge für Materialtransporte sind bauseits NICHT vorhanden. •Nach Abschluss der Arbeiten sind alle sichtbaren Bauteile von Verschmutzungen, die vom Auftragnehmer verursacht wurden, kostenlos zu reinigen. •Schutzmaßnahmen für den Personenverkehr durch Hinweisschilder und Absperrungen in ausreichendem Umfang sind mit den Preisen abgegolten. •Der Auftragnehmer hat die verlegten Beläge bis zur Übergabe auf geeignete Weise (Abdeckung, Hinweisschilder, Verschluss) zu schützen. Die Kosten sind Bestandteil der Preise.
4.4. Nachweise und Zertifizierungen
Auf Anforderung des Auftraggebers sind nachfolgende Unterlagen und Nachweise nach Beauftragung bzw. nach Montage vorzulegen!
•Nachweise über die Einhaltung der geforderten bauphysikalischen Anforderungen an alle Bauteile gem. LV und gesetzlichen Vorgaben Umweltvertraglichkeitsnachweis, Recyclingprozess
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
1 Bodenbelagsarbeiten 1.1 Baustelleneinrichtung
1.1.1 Baustelleneinrichtung aufbauen Einrichten der notwenigen Baustelleneinrichtung über die vereinbarte Leistungszeit , mit folgenden in den EP einzurechnenden Leistungen, soweit sie nicht in nachfolgenden Einzelpositionen erfasst sind: •Lager- und Arbeitsplätze •eigene Baustellenbeleuchtung •Kommunikationseinrichtungen •Wohnunterkünfte •Lagerräume, Werkstatt, Magazin, Unterstelleinrichtungen •Maschinen, Geräte, Werkzeuge •Wetterschutzmaßnahmen
Eigene Personalcontainer / Tagesunterkünfte können in der vorh. Containeranlage nicht gestellt werden. Hierfür ist ausschließlich der Errichter der Anlage, die Fa. BplusL, Los02 Baustelleneinrichtung, zuständig. Die Vermietung ist direkt mit der Fa. B+L zu vereinbaren und in die EP einzukalkulieren, siehe ZTV. 1,000 St .......................... ..........................
1.1.2 Baustelleneinrichtung vorhalten Vorhalten der vorbeschreibenen Baustelleneinrichtung über die vereinbarte Leistungszeit. 22,000 Wo .......................... ..........................
1.1.3 Baustelleneinrichtung abbauen Baustelleneinrichtung der Vorposition nach Beendigung der Arbeiten wieder abbauen. Räumen der Baustelle und Wiederherstellen des Geländes einschl. Entfernen von Verunreinigung. 1,000 St .......................... ..........................
Summe 1.1 Baustelleneinrichtung ............................
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
1.2 Vorbereitungsarbeiten
1.2.1 CM-Messung, Restfeuchte Messung der Restfeuchte im Estrich mit dem CM-Gerät, Angabe Messstellen durch AG, einschl. protokollieren der Ergebnisse.
Untergrund : Zementéstrich (CT) 10,000 St .......................... ..........................
1.2.2 Reinigung Zementestrich (CT), grobe Verschmutzungen, schleifen Reinigung des Untergrundes der Bodenflächen aus Zementestrich (CT) von groben anhaftenden und aufliegenden Verschmutzungen durch schleifen der Oberfläche, inkl. Putz-und Mörtelreste, Farbreste, inkl. saugen und Entsorgung des anfallenden Bauschutts, inkl. Fräsen der Estrichränder zur Entfernung von Graten und Erhebungen. Der Untergrund ist in einen verlegereifen Zustand zu bringen. 1.150,000 m² .......................... ..........................
1.2.3 Spachteln, vollflächig, 2-6 mm, Estrich (CT) Spachteln der Estrichfläche , vollflächig abgezogen, mit Spachtelmasse, im rakelverfahren, inkl. ausgleichen von geringen Unebenheiten.
Spachteldicke : 2 - 6 mm Material : lösungsmittelfreie, emissionsarme EC 1, kunstharzvergütete Zement- spachtelmasse nach DIN EN 13813 Eigenschaften : hoch fließfähig, schnell härtend, Stuhlrollengeeignet
Baustoffklasse nach DIN 4102 : min A1
Untergrund : Zementestrich (CT) mit Fussbodenheizung 1.150,000 m² .......................... ..........................
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
1.2.4 Spachteln, vollfl.,2.Auftr.,1-2mm, Estrich (CT) Spachteln, vollflächig, zweiter Auftrag, mit Spachtelmasse. Ausführung wie Vorposition.
Spachteldicke :1 - 2 mm
Ausführung nur nach Absprache mit der Objektüberwachung. 200,000 m² .......................... ..........................
1.2.5 Anspachteln an Übergängen, Belagswechsel Anspachteln vor Flächenspachtelung an Übergängen zu anderen Bodenbelägen oder Schienen zur Erreichung der OKFFB.
Tiefe : bis 30 cm ausziehen Material : standfeste Spachtelmasse Dicke : bis 10 mm 60,000 m .......................... ..........................
1.2.6 Bewegungsfuge nachtr. schneiden, Estrich (CT) Nachträgliches Schneiden einer Bewegungsfuge in Estrich, inkl. einlegen des Hohlkammerprofils aus Kunststoff PE-Kern-Dämmung, beständig gegen Öle und Fette.
Fugenbreite : min. 10 mm Fugentiefe : min. 65 mm 20,000 m .......................... ..........................
1.2.7 Risse im Estrich schließen Risse im Estrich leicht v-förmig nachschneiden, flucht-und winkelgerecht, und nach Belegreife des Estrichs mit Fugendichtmasse aus Epoxidharz, Klammern Edelstahl, gem. Herstellerrichtlinie, kraftschlüssig füllen und quer zur Fugenrichtung vernadeln.
Fugentiefe : von 50 - 65 mm Fugenbreite : von 3 -10 mm Material : 2K-Epoxidharz
Ausführung nach Abstimmung mit der Objektüberwachung. 10,000 m .......................... ..........................
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
1.2.8 Bewegungsfugen im Estrich schließen Bewegungsfugen im Estrich leicht v-förmig nachschneiden, flucht-und winkelgerecht, und nach Belegreife des Heizestrichs mit Fugendichtmasse aus Epoxidharz, Klammern Edelstahl, gem. Herstellerrichtlinie, kraftschlüssig füllen und quer zur Fugenrichtung vernadeln, inkl. aussaugen und entfernen des Bewegungsfugenprofils.
Fugentiefe : von 60 - 90 mm Fugenbreite : von 3 -10 mm Material : 2K-Epoxidharz Estrich : Heizestrich (Fussbodenheizung)
Ausführung nach Abstimmung mit der Objektüberwachung. 20,000 m .......................... ..........................
1.2.9 Fehlstellen füllen Fehlstellen im Estrich und an Ecken füllen, inkl. reinigen / saugen, Randdämstreifen ergänzen und mit schnellabbindender Ausgleichsmasse verfüllen und glätten.
Größe : bis 50 x 50 x 70 mm Untergrund : Zementestrich (CT) 30,000 St .......................... ..........................
1.2.10 Ergänzungen mit Epoxidharz, Kleinstflächen Fehlstellen im Estrich (CT) mit einem geeigneten Epoxidharzmörtel sauber verschließen, inkl. Entfernung der prov. Abstellung, inkl. Anarbeiten an durchdringende Bauteile.
Estrichart : CT Aussparungsgröße : von 0,5 bis 1,0 m² Estrichdicke : 50 - 70 mm
Ausführung nach Abstimmung mit der Objektüberwachung. 20,000 m² .......................... ..........................
1.2.11 Fugen überspannen, Glasfasergewebe Überspannen von rissgefährdeten Bereichen bei oberflächenbündigen Materialwechsel mit Gewebestreifen, inkl. Vorbehandlung, grundieren,
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ einbetten, planspachteln und ggf. nachschleifen, als komplette Leistung.
Abrechnung auf Nachweis. 20,000 m .......................... ..........................
1.2.12 Randstreifen entfernen Überstand von Randstreifen anderer Gewerke, aus Abdichtungs- oder Dämmmaterial an Wänden und Estrichbegrenzungen nach dem Spachteln und vor Beginn der Bodenbelagsarbeiten fachgerecht bündig mit der Oberkante abschneiden, entfernen und entsorgen, inkl. Deponiekosten. 1.000,000 m .......................... ..........................
1.2.13 Haftgrund auf Unterboden, Dispersion Haftgrundvoranstrich auf Unterboden für Verfestigung bzw. Haftverbesserung des Untergrundes zur Aufnahme von Fußbodenbelag.
Untergrund : Zementestrich (CT) Chem. Basis : Dispersion lösemittelfrei (TRGS 610) und emissionsarm (EMICODE EC1)
Fußbodenbelag : Linoleum 1.150,000 m² .......................... ..........................
Summe 1.2 Vorbereitungsarbeiten ............................
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
1.3 Bodenbelag Linoleum, Fläche
1.3.1 Linoleum - Belag, 2,5 mm, R9, gelb Bodenbelag aus Linoleum, gelb, DIN EN 548, mit werksseitiger Oberflächenvergütung, einschließlich Verfugung mit Schmelzschweißdraht.
Einstufung nach DIN EN 685 und EN ISO 10874 : Klasse 34 Brandverhalten DIN EN 13501 : Cfl-s1
Trittschallverbesserungsmaß IS 140-8 : min. 4dB Stuhlrolleneignung ISO 4918 / EN 425 : Typ W, Bewertungsgruppe Rutschgefahr : R 9 gemäß BGR 181, antistatisch, Aufladungsspannung im Begehversuch gemäß ISO 6356 max. 2 kV, beständig gegen Öle, Fette und Zigarettenglut, Boden im Brandfall rauchgas-toxikologisch unbedenklich, beständig gegen Chemikalien
Dicke : min 2,5 mm Ausführung : in Bahnen, Breite 200 cm Oberfläche : glatt, leicht gesprenkelt Farbe : NCS S 1050-Y10R, nach Standardkollektion nach Wahl des AG (Bemusterung) Untergrund : Zementestrich (CT), teilweise Fußbodenheizung Einbauort : siehe Bodenspiegel Kleber chem. Basis : Dispersion Giscode : D 1 Emicode : EC 1 Durchmesser Schweißdraht :4 mm Farbe der Verfugung : im Farbton des Bodenbelages
gem. Detail : Bodenspiegel
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Projekt: 1-Kita_M-Herrmann-St Neubau Kindertagesstätte Martin-Herrmann-Str. 1 a, Leipzig LV: Los17 Bodenbelagsarbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
1.100,000 m² .......................... ..........................
1.3.2 Wie Position: 1.3.1, jedoch Linoleum - Belag, 2,5 mm, R10, natural - grau Bodenbelag aus Linoleum, natural - grau
Farbe : NCS S 1505-Y20R, nach Standardkollektion, nach Wahl des AG (Bemusterung)
Bewertungsgruppe Rutschgefahr : R 10 gemäß BGR 181,
Einbauort, Räume : 007 Hausmeister
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Projekt: 1-Kita_M-Herrmann-St Neubau Kindertagesstätte Martin-Herrmann-Str. 1 a, Leipzig LV: Los17 Bodenbelagsarbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
18,000 m² .......................... ..........................
1.3.3 Wie Position: 1.3.1, jedoch Linoleum - Belag, 2,5 mm, R9, natural - grau Bodenbelag aus Linoleum, natural - grau
Farbe : NCS S 1505-Y20R, nach Standardkollektion, nach Wahl des AG (Bemusterung)
Bewertungsgruppe Rutschgefahr : R 9 gemäß BGR 181,
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
125,000 m² .......................... ..........................
1.3.4 Linoleum-Belag, 2,5 mm, Bodentanks ELT Linoleumbelag aus dem Material der vorstehenden Positionen liefern und gemäß Herstellerempfehlung geklebt verlegen; Einbau auf Deckeln von Bodentanks, Finoren, etc., inkl. Ausgleich bis 10mm bis OKFFB.
Größe : bis Durchmesser bis 25 cm Material : Bodentank - Kunststoff oder Aluminium. 5,000 St .......................... ..........................
1.3.5 Sockelleiste, Eiche, farblos lasiert, 15/60 mm Sockelleiste aus Massivholz, lasiert, gedübelt und geschraubt, gefaste Kante, inkl. aller Eckausbildungen und Stöße, Ausbildung mit Gehrungsschnitt, inkl. Vorderkante gerundet nach GUV Schulen min. 5 mm. Die Verschraubung ist nach Montage im Farbton der Sockelleiste zu verschließen und farblich nachzubehandeln.
Holzart : Eiche Oberfläche : farblos lasiert Farbe : nach Wahl des AN Form : Oberkante gefast Untergrund : Sichtbeton / Gipsplatten Querschnitt b/h : 15 / 60 mm
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Projekt: 1-Kita_M-Herrmann-St Neubau Kindertagesstätte Martin-Herrmann-Str. 1 a, Leipzig LV: Los17 Bodenbelagsarbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
870,000 m .......................... ..........................
1.3.6 Stellsockel, Linoleum, 60 mm Stellsockel aus Linoleum als Wandanschluss, inkl. und aller Eckausbildungen, geklebt, die Fuge zum Bodenbelag ist dauerelastisch auszubilden, Farbton dem jeweiligen Bodenbelag angepasst.
Höhe : 60 mm Farbe : wie Bodenbelag Kleber chem. Basis : Dispersion Giscode : D 1 Emicode : EC 1
Einbauort : Nebenräume (Technik, Hausmeister etc.) 85,000 m .......................... ..........................
1.3.7 Trennschiene, Edelstahl, Linoleum, 22/5, einseitig Trennschiene aus Edelstahl, bei Belagswechsel, einseitig, für Bodenbelag, Linoleum der Vorpositionen, höhengenau - oberflächenbündig, OKFFB bzw. angrenzenden Bodenbelag einbauen, in verschiedenen Längen im Türbereich, inkl. Unterfütterung zum Höhenausgleich und Spachtelung.
Abmessung B/H : min. 22 / 5 mm Material : Edelstahl Ausgleich : 10 - 15 mm
Bodenbelag : Linoleum / Betonwerkstein bzw. Linoleum / Fliesen 40,000 m .......................... ..........................
1.3.8 Trennschiene, Edelstahl, Linoleum, 22/5, doppelseitig Trennschiene aus Edelstahl für Bodenbelag, Linoleum der Vorpositionen, höhengenau, oberflächenbündig, auf OKFFB einbauen, in verschiedenen Längen im Türbereich, inkl. Unterfütterung zum Höhenausgleich und anspachteln.
Abmessung : 22 / 5 mm Material : Edelstahl Ausgleich : 10 - 15 mm
Bodenbelag : Linoleum / Linoleum 20,000 m .......................... ..........................
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
1.3.9 Dehnfugenprofil, 10 mm Dehnfugenprofil aus Edelstahl im Bodenbelag aus Linoleum und elastischer Distanzeinlage aus Kunststoff, inkl. Befestigungswinkel, inkl. Höhenausgleich zum Estrich um die OKFFB zu erreichen, Einbau flächenbündig mit angrenzenden Bodenbelag.
Die Lage der Profile ist mit der Objektüberwachung abzustimmen.
Material : Edelstahl Fugenbreite : min. 10 mm Fugentiefe : min. 40 mm Farbe : grau / Beige nach Wahl des AG, Bemusterung 60,000 m .......................... ..........................
1.3.10 Aussparung Bodenbelag herstellen, bis 100/100 mm bzw. bis D = 100 mm Aussparung in Bodenbelag der Vorpositionen für Installationen und für Einbauteile herstellen.
Größe : bis 100 / 100 mm bzw. bis D = 100 mm 10,000 St .......................... ..........................
1.3.11 Aussparung Bodenbelag herstellen, 20 / 20 cm Aussparung in Bodenbelag der Vorpositionen für Installationen und für Einbauteile herstellen.
Größe : von 101 bis 200 / 101 bis 200 mm bzw. von D = 101 mm bis D = 200 5,000 St .......................... ..........................
1.3.12 Dauerelastische Versiegelung Sockelleiste zu Bodenbelag - Silikon Dauerelastische Versiegelung der Anschlussfuge Sockelleiste zum Bodenbelag, zur Verhinderung des Eindringens von Feuchtigkeit bei der späteren Unterhaltsreinigung.
Anschlussfugen Boden/Sockelleiste, inkl. Ecken und zu angrenzenden Bauteilen.
Material : Silikon
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Farbton : gem. Farbton Bodenbelag, nach Wahl Architekt und AG.
einschl. Fugenvorbereitung und Hinterfüllung nach Angabe und Vorschrift des Herstellers der Fugendichtmasse 900,000 m .......................... ..........................
1.3.13 Anarbeiten und Fugenverschluss an Türzargen/ Türelemente/Aufzugstüren - Silikon Anarbeiten des Bodenbelages der Vorposition, Linolium und dauerelastischer Fugenverschluss an Türzargen / Türelemente / Aufzugstüren, inkl. Hinterfüllung der Fugen, zur Verhinderung des Eindringens von Feuchtigkeit bei der späteren Unterhaltsreinigung.
Material : Silikon Farbton : gem. Farbton Bodenbelag, nach Wahl Architekt und AG. Fugenbreite : min. 6-8 mm Zarge : Stahlumfassungszarge Maulweite Zarge : von 100-300 mm
einschl. Fugenvorbereitung und Hinterfüllung nach Angabe und Vorschrift des Herstellers der Fugendichtmasse
Abrechnung: 1 St = 1 Stück Tür 60,000 St .......................... ..........................
1.3.14 Wie Position: 1.3.13, jedoch Anarbeiten und Verfugen, Durchdringungen Anarbeiten Bodenbelag und dauerelastische Verfugen an Durchdringungen (z.B. Heizungsrohre, etc.) inkl. anspachteln.
Ausführungsort : nach Vorgabe AG 10,000 St .......................... ..........................
Summe 1.3 Bodenbelag Linoleum, Fläche ............................
Druckdatum: 14.09.2026 Seite: 26 von 42
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Projekt: 1-Kita_M-Herrmann-St Neubau Kindertagesstätte Martin-Herrmann-Str. 1 a, Leipzig LV: Los17 Bodenbelagsarbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
1.4 Bodenbelag - Linoleum, Treppen
Achse C, 1-2, EG - 1.OG gem. Detail 03100, 03101, 03102, und Bodenspiegel
1.4.1 Reinigung und grundieren, Tritt-und Setzstufe, Stahlbeton, grobe Verschmutzungen, schleifen Reinigung des Untergrundes der Bodenflächen der Tritt-und Setzstufen, inkl. Podest aus Stahlbeton von groben anhaftenden und aufliegenden Verschmutzungen durch schleifen / fräsen der Oberfläche, inkl. Putz-und Mörtelreste, Farbreste, inkl. saugen und Entsorgung des anfallenden Bauschutts, inkl. Fräsen der Estrichränder zur Entfernung von Graten und Erhebungen, inkl. Haftgrundvoranstrich / Grundierung auf Unterboden für Verfestigung bzw. Haftverbesserung des Untergrundes zur Aufnahme von Fußbodenbelag.
Untergrund : Stahlbeton Chem. Basis : Dispersion lösemittelfrei (TRGS 610) und emissionsarm (EMICODE EC1) Fußbodenbelag : Linoleum
Steigungsverhältnis : 15,5 / 29 cm Trittstufen L/ B : min. 1.360 / 290 mm Setzstufe L/ B : min. 1.360 / 155 mm
Einbauort : Treppenhaus 1 22,000 St .......................... ..........................
1.4.2 Spachteln, vollflächig, Tritt-und Setzstufen, 2-6 mm, Stahlbeton Spachteln der Tritt-und Setzstufen, Beton, vollflächig abgezogen mit Spachtelmasse, im rakelverfahren, inkl. ausgleichen von geringen Unebenheiten bis zur notwendigen OKFFB, das Steigungsverhältnis ist zu beachten.
Spachteldicke : 2 - 6 mm Material : lösungsmittelfreie, emissionsarme EC 1, kunstharzvergütete Zement- spachtelmasse nach DIN EN 13813 Eigenschaften : hoch fließfähig, schnell härtend
Druckdatum: 14.09.2026 Seite: 27 von 42
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Projekt: 1-Kita_M-Herrmann-St Neubau Kindertagesstätte Martin-Herrmann-Str. 1 a, Leipzig LV: Los17 Bodenbelagsarbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Baustoffklasse nach DIN 4102 : min A1 Steigungsverhältnis : 15,5 / 29 cm Trittstufen L/ B : min. 1.360 / 290 mm Setzstufe L/ B : min. 1.360 / 155 mm Untergrund : Beton 22,000 St .......................... ..........................
1.4.3 Linoleum-Belag auf Treppe, Tritt-und Setzstufe, B 1.800mm, Stg 16 / 29 Bodenbelag Tritt-und Setzstufe aus Linoleum DIN EN 548, mit werksseitiger Oberflächenvergütung, einschließlich Verfugung mit Schmelzschweißdraht, aus Bahnenware geschnitten und als Streifen auf Treppentrittstufen verlegt; Verlegung an Setzstufe gestoßen, vordere Kante mit Treppenkantenprofil (in gesonderter Pos.), seitliche Kanten an Wand mit elast. Verfugung (in gesonderter Pos.), inkl. dauerlestische Verfugung zwischen Tritt-und Setzstufe im Farbton des Bodenlages.
Einstufung nach DIN EN 685 und EN ISO 10874 : Klasse 34 Brandverhalten DIN EN 13501 : Cfl-s1
Trittschallverbesserungsmaß IS 140-8 : min. 4dB Stuhlrolleneignung ISO 4918 / EN 425 : Typ W, Bewertungsgruppe Rutschgefahr : R 9 gemäß BGR 181, antistatisch, Aufladungsspannung im Begehversuch gemäß ISO 6356 max. 2 kV, beständig gegen Öle, Fette und Zigarettenglut, Boden im Brandfall rauchgas-toxikologisch unbedenklich, beständig gegen Chemikalien
Steigungsverhältnis : 15,5 / 29 cm Trittstufen L/ B : min. 1.360 / 290 mm Setzstufe L/ B : min. 1.360 / 155 mm Laufbreite : min. 1.360 mm Dicke : min 2,5 mm Ausführung : aus Bahnen geschnitten, Breite 200 cm Oberfläche : glatt, leicht gesprenkelt Farbe : NCS S 1050-Y10R, gelb, analog Farben Räume nach Standardkollektion nach Wahl des AG (Bemusterung), analog der Bodenflächen
Druckdatum: 14.09.2026 Seite: 28 von 42
[Seite 29]
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Projekt: 1-Kita_M-Herrmann-St Neubau Kindertagesstätte Martin-Herrmann-Str. 1 a, Leipzig LV: Los17 Bodenbelagsarbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Untergrund : Stahlbeton-Stufen Kleber chem. Basis : Dispersion Giscode : D 1 Emicode : EC 1 Durchmesser Schweißdraht :4 mm Farbe der Verfugung : im Farbton des Bodenbelages
Einbauort : Treppenhaus 1
gem. Detail : Bodenspiegel 22,000 St .......................... ..........................
1.4.4 Wie Position: 1.4.3, jedoch Linoleum-Belag auf Treppe, Podest 1, B / T 1.360 / 1.700 mm Bodenbelag aus Linoleum, Podest 1,
Laufbreite : min. 1.360 mm Tiefe : min. 1.350 mm Ausführung : aus Bahnen geschnitten, Breite 200 cm 1,000 St .......................... ..........................
1.4.5 Wie Position: 1.4.3, jedoch Linoleum-Belag auf Treppe, Podest 2, B / T 1.360 / 1.900 mm Bodenbelag aus Linoleum, Podest 1,
Laufbreite : min. 1.360 mm Tiefe : min. 1.900 mm Ausführung : aus Bahnen geschnitten, Breite 200 cm 1,000 St .......................... ..........................
1.4.6 Sockelpaar, innen, Treppenstufen, Linoleum 60 / 12 mm Sockelpaar / Stufensockel, Tritt-und Setzstufe aus Massivholz, lasiert, gedübelt und geschraubt, gefaste Kante, inkl. aller Eckausbildungen und Stöße, Ausbildung mit Gehrungsschnitt, inkl. Vorderkante gerundet nach GUV Schulen min. 5 mm. Die Verschraubung ist nach Montage im Farbton der Sockelleiste zu verschließen und farblich nachzubehandeln.
Holzart : Eiche Oberfläche : farblos lasiert
Druckdatum: 14.09.2026 Seite: 29 von 42
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Projekt: 1-Kita_M-Herrmann-St Neubau Kindertagesstätte Martin-Herrmann-Str. 1 a, Leipzig LV: Los17 Bodenbelagsarbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Farbe : nach Wahl des AN Form : Oberkante gefast Untergrund : Sichtbeton / Gipsplatten Querschnitt b/h : 15 / 60 mm Steigungsverhältnis : 17,5 / 29 cm Untergrund : Stahlbeton / Sichtbeton
Zählweise : 1 Stück (St) = 1 Paar
Einbauort : Treppenhaus 1 22,000 St .......................... ..........................
1.4.7 Dauerelastische Versiegelung Sockelleiste zu Bodenbelag - Silikon Dauerelastische Versiegelung der Anschlussfuge Sockelleiste der Tritt-und Setzstufe zum Bodenbelag, zur Verhinderung des Eindringens von Feuchtigkeit bei der späteren Unterhaltsreinigung.
Anschlussfugen Boden/Sockelleiste, inkl. Ecken und zu angrenzenden Bauteilen.
Material : Silikon Fuge : 5 - 8 mm Farbton : gem. Farbton Bodenbelag, nach Wahl Architekt und AG.
einschl. Fugenvorbereitung und Hinterfüllung nach Angabe und Vorschrift des Herstellers der Fugendichtmasse 22,000 St .......................... ..........................
1.4.8 Treppenstoßkante / Stufenmarkierung, Aluminium, eloxiert, schwarz, 50 x 20 mm Treppenstoßkanten / Stufenmarkierung aus Aluminium, harteloxiert, gerundet nach GUV Schulen min. 5 mm, grob gerieft, rutschfest, Ausführung als Stufenmarkierung / Kontraststreifen, dunkel, durchlaufend nach DIN 18040, verdeckt befestigt / geklebt für dauerhafte Beanspruchung.
Oberfläche : profilliert / Rillung Farbe : schwarz, harteloxiert Schenkellänge : 50 /20 mm (Tritt-/ Setzstufe) Steigungsverhältnis : 15,5 / 29 cm Trittstufen L/ B : min. 1.360 / 290 mm Setzstufe L/ B : min. 1.360 / 155 mm
Einbauort : Treppenhaus 1
Druckdatum: 14.09.2026 Seite: 30 von 42
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Projekt: 1-Kita_M-Herrmann-St Neubau Kindertagesstätte Martin-Herrmann-Str. 1 a, Leipzig LV: Los17 Bodenbelagsarbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
22,000 St .......................... ..........................
Achse F, 1-2, EG - 1.OG gem. Detail 03100, 03101, 03102, und Bodenspiegel
1.4.9 Reinigung und grundieren, Tritt-und Setzstufe, Stahlbeton, grobe Verschmutzungen, schleifen Reinigung des Untergrundes der Bodenflächen der Tritt-und Setzstufen, inkl. Podest aus Stahlbeton von groben anhaftenden und aufliegenden Verschmutzungen durch schleifen / fräsen der Oberfläche, inkl. Putz-und Mörtelreste, Farbreste, inkl. saugen und Entsorgung des anfallenden Bauschutts, inkl. Fräsen der Estrichränder zur Entfernung von Graten und Erhebungen, inkl. Haftgrundvoranstrich / Grundierung auf Unterboden für Verfestigung bzw. Haftverbesserung des Untergrundes zur Aufnahme von Fußbodenbelag.
Untergrund : Stahlbeton Chem. Basis : Dispersion lösemittelfrei (TRGS 610) und emissionsarm (EMICODE EC1) Fußbodenbelag : Linoleum
Steigungsverhältnis : 15,5 / 29 cm Trittstufen L/ B : min. 1.360 / 290 mm Setzstufe L/ B : min. 1.360 / 155 mm
Einbauort : Treppenhaus 2 22,000 St .......................... ..........................
1.4.10 Spachteln, vollflächig, Tritt-und Setzstufen, 2-6 mm, Stahlbeton Spachteln der Tritt-und Setzstufen, Beton, vollflächig abgezogen mit Spachtelmasse, im rakelverfahren, inkl. ausgleichen von geringen Unebenheiten bis zur notwendigen OKFFB, das Steigungsverhältnis ist zu beachten.
Spachteldicke : 2 - 6 mm Material : lösungsmittelfreie, emissionsarme EC 1, kunstharzvergütete Zement- spachtelmasse nach DIN EN 13813 Eigenschaften : hoch fließfähig, schnell härtend Baustoffklasse
Druckdatum: 14.09.2026 Seite: 31 von 42
[Seite 32]
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Projekt: 1-Kita_M-Herrmann-St Neubau Kindertagesstätte Martin-Herrmann-Str. 1 a, Leipzig LV: Los17 Bodenbelagsarbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ nach DIN 4102 : min A1 Steigungsverhältnis : 15,5 / 29 cm Trittstufen L/ B : min. 1.360 / 290 mm Setzstufe L/ B : min. 1.360 / 155 mm Untergrund : Beton 22,000 St .......................... ..........................
1.4.11 Linoleum-Belag auf Treppe, Tritt-und Setzstufe, B 1.800mm, Stg 16 / 29 Bodenbelag Tritt-und Setzstufe aus Linoleum DIN EN 548, mit werksseitiger Oberflächenvergütung, einschließlich Verfugung mit Schmelzschweißdraht, aus Bahnenware geschnitten und als Streifen auf Treppentrittstufen verlegt; Verlegung an Setzstufe gestoßen, vordere Kante mit Treppenkantenprofil (in gesonderter Pos.), seitliche Kanten an Wand mit elast. Verfugung (in gesonderter Pos.), inkl. dauerlestische Verfugung zwischen Tritt-und Setzstufe im Farbton des Bodenlages.
Einstufung nach DIN EN 685 und EN ISO 10874 : Klasse 34 Brandverhalten DIN EN 13501 : Cfl-s1
Trittschallverbesserungsmaß IS 140-8 : min. 4dB Stuhlrolleneignung ISO 4918 / EN 425 : Typ W, Bewertungsgruppe Rutschgefahr : R 9 gemäß BGR 181, antistatisch, Aufladungsspannung im Begehversuch gemäß ISO 6356 max. 2 kV, beständig gegen Öle, Fette und Zigarettenglut, Boden im Brandfall rauchgas-toxikologisch unbedenklich, beständig gegen Chemikalien
Steigungsverhältnis : 15,5 / 29 cm Trittstufen L/ B : min. 1.360 / 290 mm Setzstufe L/ B : min. 1.360 / 155 mm Laufbreite : min. 1.360 mm Dicke : min 2,5 mm Ausführung : aus Bahnen geschnitten, Breite 200 cm Oberfläche : glatt, leicht gesprenkelt Farbe : NCS S 1050-Y10R, gelb analog Räume nach Standardkollektion nach Wahl des AG (Bemusterung), analog der Bodenflächen Untergrund : Stahlbeton-Stufen
Druckdatum: 14.09.2026 Seite: 32 von 42
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Projekt: 1-Kita_M-Herrmann-St Neubau Kindertagesstätte Martin-Herrmann-Str. 1 a, Leipzig LV: Los17 Bodenbelagsarbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Kleber chem. Basis : Dispersion Giscode : D 1 Emicode : EC 1 Durchmesser Schweißdraht :4 mm Farbe der Verfugung : im Farbton des Bodenbelages
Einbauort : Treppenhaus 2
gem. Detail : Bodenspiegel 22,000 St .......................... ..........................
1.4.12 Wie Position: 1.4.11, jedoch Linoleum-Belag auf Treppe, Podest 1, B / T 1.360 / 1.700 mm Bodenbelag aus Linoleum, Podest 1,
Laufbreite : min. 1.360 mm Tiefe : min. 1.350 mm Ausführung : aus Bahnen geschnitten, Breite 200 cm 1,000 St .......................... ..........................
1.4.13 Wie Position: 1.4.11, jedoch Linoleum-Belag auf Treppe, Podest 2, B / T 1.360 / 1.900 mm Bodenbelag aus Linoleum, Podest 1,
Laufbreite : min. 1.360 mm Tiefe : min. 1.900 mm Ausführung : aus Bahnen geschnitten, Breite 200 cm 1,000 St .......................... ..........................
1.4.14 Sockelpaar, innen, Treppenstufen, Linoleum 60 / 12 mm Sockelpaar / Stufensockel, Tritt-und Setzstufe aus Massivholz, lasiert, gedübelt und geschraubt, gefaste Kante, inkl. aller Eckausbildungen und Stöße, Ausbildung mit Gehrungsschnitt, inkl. Vorderkante gerundet nach GUV Schulen min. 5 mm. Die Verschraubung ist nach Montage im Farbton der Sockelleiste zu verschließen und farblich nachzubehandeln.
Holzart : Eiche Oberfläche : farblos lasiert Farbe : nach Wahl des AN
Druckdatum: 14.09.2026 Seite: 33 von 42
[Seite 34]
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Projekt: 1-Kita_M-Herrmann-St Neubau Kindertagesstätte Martin-Herrmann-Str. 1 a, Leipzig LV: Los17 Bodenbelagsarbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Form : Oberkante gefast Untergrund : Sichtbeton / Gipsplatten Querschnitt b/h : 15 / 60 mm Steigungsverhältnis : 17,5 / 29 cm Untergrund : Stahlbeton / Sichtbeton
Zählweise : 1 Stück (St) = 1 Paar
Einbauort : Treppenhaus 2 22,000 St .......................... ..........................
1.4.15 Dauerelastische Versiegelung Sockelleiste zu Bodenbelag - Silikon Dauerelastische Versiegelung der Anschlussfuge Sockelleiste der Tritt-und Setzstufe zum Bodenbelag, zur Verhinderung des Eindringens von Feuchtigkeit bei der späteren Unterhaltsreinigung.
Anschlussfugen Boden/Sockelleiste, inkl. Ecken und zu angrenzenden Bauteilen.
Material : Silikon Fuge : 5 - 8 mm Farbton : gem. Farbton Bodenbelag, nach Wahl Architekt und AG.
einschl. Fugenvorbereitung und Hinterfüllung nach Angabe und Vorschrift des Herstellers der Fugendichtmasse 22,000 St .......................... ..........................
1.4.16 Treppenstoßkante / Stufenmarkierung, Aluminium, elexiert, schwarz, 50 x 20 mm Treppenstoßkanten / Stufenmarkierung aus Aluminium, harteloxiert, gerundet nach GUV Schulen min. 5 mm, grob gerieft, rutschfest, Ausführung als Stufenmarkierung / Kontraststreifen, dunkel, durchlaufend nach DIN 18040, verdeckt befestigt / geklebt für dauerhafte Beanspruchung.
Oberfläche : profilliert / Rillung Farbe : schwarz, harteloxiert Schenkellänge : 50 /20 mm (Tritt-/ Setzstufe) Steigungsverhältnis : 15,5 / 29 cm Trittstufen L/ B : min. 1.360 / 290 mm Setzstufe L/ B : min. 1.360 / 155 mm
Einbauort : Treppenhaus 2
Druckdatum: 14.09.2026 Seite: 34 von 42
[Seite 35]
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
22,000 St .......................... ..........................
Summe 1.4 Bodenbelag - Linoleum, Treppen ............................
Druckdatum: 14.09.2026 Seite: 35 von 42
[Seite 36]
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
1.5 Sauberlaufsystem
1.5.1 Fußmatte, aufrollbar, Alu-Trägerprofil, Eingang / Windfang (090) 5.000 x 3.000 mm Sauberlaufsystem - Fußmatte als Sauberlaufzone im Eingangsbereich, bestehend aus Winkelrahmen, Aluminium natureloxiert, einschl. aufrollbarer Eingangsmatte, Aluminium-Trägerprofile trittschallgedämmt mit eingelassenen Rauhaar-Ripsstreifen sowie zusätzlicher Bürsteneinlage für besonders hohen Schmutzabrieb. Passgenaue Anfertigung in der Breite und Gehtiefe.
Belastung : normal bis stark Begehung : bis 2000 Begehungen/Tag Beroll- und Befahrbarkeit: Rollstühle / Transportkarren Brandverhalten der Einlage: nach EN 13501 in Cfl-s1 rutschhemmende Eigenschaft R11 nach EN 51130
Trägerprofil aus verwindungssteifem Aluminium mit unterseitiger Trittschalldämmung, Stababstand max. 5 mm, abwechselnde Streifen aus Ripsstreifen und 1-fach- Bürste.
einschl. Einbaurahmen aus Winkelprofilen, Aluminium, Ecken auf Gehrung geschnitten einschl. Befestigungsanker auf vorhanden Estrich, liefern und mit dem Verlegen des Betonwerksteins verlegen, einschl. Mattenverbinder bei Überschreitung der zulässigen Mattengröße. inkl. erforderlicher Höhenausgleich im Auflagerbereich der Sauberlaufzone bis 5 mm.
Rahmenhöhe min. 30 mm, passend zur Mattenhöhe.
Mattenhöhe : 22mm bis 24 mm Maße B / T : min. 5.000 x 3.000 mm Farbe : grau, nach Angabe AG, Bemusterung
gem. Detail : Bodenspiegel / Verlegeplan BO-005
Einbauort: Eingang / Windfang (090) 1,000 St .......................... ..........................
Druckdatum: 14.09.2026 Seite: 36 von 42
[Seite 37]
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
1.5.2 Wie Position: 1.5.1, jedoch Fußmatte, aufrollbar, Alu-Trägerprofil, Flur (090b + 090c) 3.200 x 2.050 mm Sauberlaufsystem - Fußmatte als Sauberlaufzone
Mattenhöhe : 22mm bis 24 mm Maße B / T : min. 3.200 x 2.050 mm Farbe : grau, nach Angabe AG, Bemusterung
Einbauort : Garteneingang 1 (090b) Garteneingang 2 (090c) 2,000 St .......................... ..........................
1.5.3 Wie Position: 1.5.1, jedoch Fußmatte, aufrollbar, Alu-Trägerprofil, Flur (090c) 1.800 x 1.350 mm Sauberlaufsystem - Fußmatte als Sauberlaufzone
Mattenhöhe : 22mm bis 24 mm Maße B / T : min. 1.800 x 1.350 mm Farbe : grau, nach Angabe AG, Bemusterung
Einbauort : Garteneingang 3 (090c) 1,000 St .......................... ..........................
1.5.4 Einkomponentige Bodenbeschichtung Beschichtung mit carbonfaserverstärkter einkomponentiger Methacrylatbeschichtung für Fußbodenflächen und Ränder der vorbeschriebenen abgesenkten Mattenwannen als wasserfeste Beschichtung einschl. Untergrundvorbereitung. 3-lagig, Grundanstrich und 2 unverdünnte Deckanstriche, auf Ausgleichsspachtelung lufttrocken, abriebfest, einschl. aller Leistungen wie Vorreinigung, Untergrundbehandlung (z.B. anschleifen, porenfreie Grundierung u.dgl.), Ausführung als kompletter Systemaufbau nach Herstellervorschrift,
Farbton: RAL, nach Wahl des AG, vor Ausführung zu bemustern
Einbauort: Sauberlaufzonen Haupt und Nebeneingänge 35,000 m² .......................... ..........................
Druckdatum: 14.09.2026 Seite: 37 von 42
[Seite 38]
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Summe 1.5 Sauberlaufsystem ............................
Druckdatum: 14.09.2026 Seite: 38 von 42
[Seite 39]
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
1.6 Sonstige
1.6.1 Bodenbelag schützen Oberflächenschutz Bodenbelag liefern, verlegen, vorhalten, instandhalten und nach Angabe der Bauleitung wieder entsorgen.
Tetrapack, 350g/m², kartonweise beidseitig silikoniert, auf Rolle, für Innenanwendungen, Stöße mit Klebeband abgedeckt. 1.300,000 m² .......................... ..........................
1.6.2 Schutzabdeckung Spanplatte/Schaumstoff (Treppenstufen) Schutzabdeckung, dampfdiffussionsoffen, des Treppenstufenbelages, mit Spanplatten auf Schaumfolie, während der Bauzeit, einschl. Funktionserhalt, Beseitigung und Abtransport.
Die Arbeiten sind vor der Ausführung bei der AG-Bauleitung anzumelden. Ausführung nur nach schriftlicher Anweisung der AG- Bauleitung! 60,000 m .......................... ..........................
1.6.3 Linoleum-Belag, Versiegelung mit PU-Siegel, matt Nur auf besondere Anweisung des Bauleiters auszuführen:
Einpflege für Bereiche mit starken Beanspruchungsspuren durch Bauarbeiten: •Grundreinigung mit Grundreiniger und grünem 3M-Pad, Neutralisieren und trocknen lassen •Versiegelung mit 2-Komponenten PU-Siegel matt, mind. 2x auftragen mit Zwischentrocknung 50,000 m² .......................... ..........................
1.6.4 Erstreinigung Bodenbelag Linoleum Erstreinigung Bodenbelag Linoleum: Erfolgt vor der Nutzung, jedoch erst nach der Abbindephase des Klebstoffs bzw. nach der abschließenden Verfugung!
Grobschmutz mit Kehrgeräten, -maschinen oder Saugern entfernen. Geeigneter Grundreiniger nach Herstellervorgabe auf den Belag aufbringen, feucht
Druckdatum: 14.09.2026 Seite: 39 von 42
[Seite 40]
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ wischen, Schmutzflotte aufnehmen und mit klarem Wasser nachwischen, bis keine Schmutz- und Reinigungsmittelreste mehr auf dem Belag sind.
Achtung: Die Reinigungs- und Pflegeanleitungen des Herstellers sind unbedingt zu beachten!
Nur auf Anordnung durch die Bauleitung! 1.200,000 m² .......................... ..........................
Summe 1.6 Sonstige ............................
Druckdatum: 14.09.2026 Seite: 40 von 42
[Seite 41]
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
1.7 Dokumentation
1.7.1 Dokumentation Erstellung einer Dokumentation für die gesamte Leistung des LV nach Abschluss der Arbeiten und Übergabe an den Bauherrn, gewerkespezifisch.
Die Übergabe erfolgt 2 Wochen vor Bauabnahme an den AG: -3x in Papierform in beschrifteten A4-Ordnern, -1x digital (USB-Stick) 1,000 St .......................... ..........................
Summe 1.7 Dokumentation ............................
Summe 1 Bodenbelagsarbeiten ............................
Druckdatum: 14.09.2026 Seite: 41 von 42
[Seite 42]
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Z U S A M M E N S T E L L U N G
1 Bodenbelagsarbeiten
1.1 Baustelleneinrichtung .............................. EUR
1.2 Vorbereitungsarbeiten .............................. EUR
1.3 Bodenbelag Linoleum, Fläche .............................. EUR
1.4 Bodenbelag - Linoleum, Treppen .............................. EUR
1.5 Sauberlaufsystem .............................. EUR
1.6 Sonstige .............................. EUR
1.7 Dokumentation .............................. EUR
Summe 1 Bodenbelagsarbeiten .............................. EUR
Summe LV .............................. EUR
zuzüglich 19,00 % Mwst .............................. EUR
Gesamtsumme Brutto .............................. EUR
Druckdatum: 14.09.2026 Seite: 42 von 42