Lieferung von zwei Zugtruppfahrzeugen für den Landkreis Mittelsachsen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 21.08.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Landratsamt Mittelsachsen
- Erfüllungsregion
- Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 06.07.2026
- CPV-Codes
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- Fahrzeuge mit Allradantrieb (34113000)
- Feuerwehrfahrzeuge (34144210)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 569844-2026
- Verfahrensnummer
- 41f2d9e7-3df0-46aa-980b-a1e19b77e2bf
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Landkreis Mittelsachsen, vertreten durch das Landratsamt in Freiberg, beschafft zwei Zugtruppfahrzeuge. Die Fahrzeuge werden im Landkreis Mittelsachsen (Region Mittelsachsen, Sachsen) benötigt. Angebote müssen bis zum 21. August 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden; der Zuschlag richtet sich zu 70 Prozent nach dem Preis und zu 30 Prozent nach Qualität, Schadstoffemissionen, Lieferzeit und Garantie.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
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Leistungsbeschreibung
Der Landkreis Mittelsachsen beabsichtigt den Kauf von 2 Zugtruppfahrzeugen.
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Zugtruppfahrzeug 1
Der Landkreis Mittelsachsen beabsichtigt den Kauf von 2 Zugtruppfahrzeugen.
Frist: 21.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Zugtruppfahrzeug 2
Der Landkreis Mittelsachsen beabsichtigt den Kauf von 2 Zugtruppfahrzeugen.
Frist: 21.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
rein nationale Ausschlussgründe nach GWB, VgV Der öffentliche Auftraggeber kann Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstigen Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 56 Abs. 2 VgV). § 56 Abs. 3 VgV: "Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen." § 56 Abs. 4 VgV: "Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen."
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Zugtruppfahrzeug 1
- 70 Wertungspunkte Preis, unter Einhaltung der angegebenen Parameter der Leistungsbeschreibung.
- 30 Wertungspunkte Qualität, wie folgt aufgeteilt: 10 Wertungspunkte Schadstoffemissionen; 10 Wertungspunkte Lieferung; 10 Wertungspunkt Garantie.
LOT-0002 · Zugtruppfahrzeug 2
- 70 Wertungspunkte Preis, unter Einhaltung der angegebenen Parameter
- 30 Wertungspunkte Qualität, wie folgt aufgeteilt: 10 Wertungspunkte Schadstoffemissionen, 10 Wertungspunkte Lieferung, 10 Wertungspunkt Garantie.
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
rein nationale Ausschlussgründe nach GWB, VgV Der öffentliche Auftraggeber kann Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstigen Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 56 Abs. 2 VgV). § 56 Abs. 3 VgV: "Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen." § 56 Abs. 4 VgV: "Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen."
Änderungen und Bieterfragen
3 Einträge- 01.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 677116-2026
- 18.08.2026Berichtigung 2Verlängerung der Angebotsfrist bis zum 21.08.2026, 10:00 Uhr
- 06.08.2026Berichtigung 1Bekanntmachung 546587-2026
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Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.