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Helios Kliniken GmbH Friedrichstr. 136 • 10117 Berlin
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) über Umweltschutzanforderungen (Teil A)
Name des Bieters:
Bewerber, Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer Vergabe-Nr.:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in der Leistungsbeschreibung oder in den Ausführungs- bedingungen vorgegeben Umweltschutzanforderungen zu berücksichtigen.
- Leistungskriterien
Umweltschutzanforderungen in der Form von Leistungskriterien sind Vorgaben über die Beschaffenheit der Leistung, die Vertragsbestandteil werden.
Hierunter fallen auch: Materialanforderungen, Technische Beschreibungen, Anforderungen an die Verpackung, soweit es sich nicht um eine Nebenleistung handelt, Produktinformationen für die An- wender, Anforderungen an die Garantie, Anforderungen zur Benutzerfreundlichkeit.
- Ausführungsbedingungen
Umweltschutzanforderungen in der Form von Ausführungsbedingungen sind besondere Bedingungen für die Ausführung eines Auftrags, sofern diese mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen, jedoch nicht die Beschaffenheit der Leistung beschreiben.
Im Einzelnen werden die in den Anlagen aufgeführten Ausführungsbedingungen vereinbart.
- Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette
3.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer zur Einhaltung der Ver- pflichtung nach der vorstehenden Nr. 2 zu verpflichten.
3.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer zu verpflichten, mit etwaigen Unterauftragnehmern eine Vereinbarung nach 3.1 zu treffen, so dass die Einhaltung der Vorgaben für die gesamte Unterauftragnehmerkette sichergestellt ist.
3.3 Ein Unterauftragnehmer ist zur Einhaltung der Vereinbarungen nicht zu verpflichten, wenn
3.3.1 der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei ist im Sinne der §§ 107, 109, 116, 117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, 3.3.2 der Auftragnehmer bzw. der weitervergebende Unterauftragnehmer die Vertragsbedingungen des Unterauftragnehmers anerkennen muss, um die Leistung erfüllen zu können, 3.3.3 der betreffende Unterauftrag im Fall einer Liefer- oder Dienstleistung den Wert von 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) oder im Fall einer Bauleistung den Wert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) unterschreitet.
3.4 Der Auftragnehmer hat über die Übertragung der Verpflichtung nach 3.1 und 3.2 bzw. über das Vorliegen einer Ausnahme nach 3.3 auf Anforderung einen Nachweis zu erbrin- gen.
3.5 Verstößt ein Unterauftragnehmer des Auftragnehmers gegen seine nach 3.1 und 3.2 vereinbarten Verpflichtungen nach Nr. 2, so werden diese dem Auftragnehmer zugerechnet.
Ort, Datum Name des Vertretungsberechtigten in Textform (§ 126b BGB)
Anlage 59_FBE05_BerlAVG_BVB über Umweltschutzanforderungen Teil A / Stand 2026-01-06 Seite 1 / 2
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Besondere Vertragsbedingungen (BVB) über Umweltschutzanforderungen (Teil A)
Hinweis: Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus Teil B (BVB Kontrolle und Sanktionen).
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