[Seite 1]
Helios Kliniken GmbH Friedrichstr. 136 • 10117 Berlin
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Verhinderung von Benachteiligungen (Teil A)
Name des Bieters:
Bewerber, Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer Vergabe-Nr.:
- Verpflichtung, Benachteiligungen zu verhindern
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
1.1. die bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen über allgemeine Benachteili- gungsverbote, insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, zu beach- ten,
1.2. seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Ar- beit gleiches Entgelt zu zahlen. Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unbe- rührt.
- Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette
2.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verlei- her von Arbeitskräften zur Einhaltung der Verpflichtung nach der vorstehenden Nummer 1 zu verpflichten.
2.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verlei- her von Arbeitskräften zu verpflichten, mit etwaigen Unterauftragnehmern eine Vereinbarung nach 2.1. zu treffen, so dass die Einhaltung der Vorgaben für die gesamte Unterauftragnehmerkette sichergestellt ist.
2.3. Ein Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften ist zur Einhaltung der Vereinbarungen nicht zu verpflichten, wenn
2.3.1. der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei ist im Sinne der §§ 107, 109, 116, 117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkun- gen,
2.3.2. der Auftragnehmer bzw. der weitervergebende Unterauftragnehmer die Vertragsbedingungen des Unterauftragnehmers anerkennen muss, um die Leistung erfüllen zu können,
2.3.3. der betreffende Unterauftrag im Fall einer Liefer- oder Dienstleistung den Wert von 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) oder im Fall einer Bauleistung den Wert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) unterschreitet.
2.4. Der Auftragnehmer hat über die Übertragung der Verpflichtung nach 2.1 und 2.2 bzw. über das Vorliegen einer Ausnahme nach 2.3 auf Anforderung einen Nach- weis zu erbringen.
2.5. Verstößt ein Unterauftragnehmer oder Verleiher von Arbeitskräften des Auftrag- nehmers gegen seine nach 2.1 und 2.2 vereinbarten Verpflichtungen nach 1., so werden diese dem Auftragnehmer zugerechnet.
Ort, Datum Name des Vertretungsberechtigten in Textform (§ 126b BGB)
Anlage 45_FBE03_BerlAVG_BVB Verhinderung von Benachteiligung Teil A / Stand 2024-03-22 Seite 1 / 2
[Seite 2]
Helios Kliniken GmbH Friedrichstr. 136 • 10117 Berlin
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Verhinderung von Benachteiligungen (Teil A)
Hinweis: Die Vertragsbedingungen über Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus Teil B (BVB Kontrolle und Sanktionen).
Anlage 45_FBE03_BerlAVG_BVB Verhinderung von Benachteiligung Teil A / Stand 2024-03-22 Seite 2 / 2